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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. |
Liebe Leserinnen und Leser,
wieder einmal hat sich der Jahreswechsel viel zu schnell vollzogen, und
es wird höchste Zeit, Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise zu den
Zahlungsmodalitäten für Ihr Abonnement zu geben.
Zunächst eine für Sie erfreuliche Mitteilung: Trotz steigender
Kosten und der Umstellung auf EURO werden die Abonnementpreise auch für
das Jahr 2002 nicht erhöht.
Wie werden die Bezugsgebühren bezahlt? Anfang des Jahres 2002 erhalten
Sie vom DBSV-Zeitschriftenverlag eine Rechnung über alle Zeitschriften,
die Sie durch den DBSV beziehen. Dieser Rechnung legen wir einen Überweisungsträger
bei. Bitte sind Sie so freundlich, Ihre Bezugsgebühren möglichst
bald zu überweisen. Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger
die Rechnungs-Nummer. Die Angabe der Rechnungs-Nummer erleichtert uns die
Verbuchung der Zahlungseingänge.
Abonnenten, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, erhalten
keine Rechnung, denn sie brauchen gar nichts zu tun. Wir werden den fälligen
Betrag Anfang März von Ihrem Konto abbuchen.
Haben Sie noch Fragen, rufen Sie mich an.
Mein Name ist Doris Krämer, meine Durchwahl-Nummer ist (02 28) 9 55
82 13.
Wir wünschen Ihnen ein gutes Jahr 2002.
Ihr DBSV-Zeitschriftenverlag
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In Kürze
Low-Vision-Konferenz
Mit dem Themenschwerpunkt „Gesundheitsreform 2002 und Unterversorgung im
Low-Vision-Bereich“ veranstaltet die Schweizer LowVision-Stiftung am 22.
und 23.02. in Würzburg einen Nationalen Low-Vision-Kongress.
Weitere Auskünfte erteilt die LowVision-Stiftung, Tel.: (09 31) 304
78 96.
Hilfsmittelausstellung des VzFB
Im Rahmen des Low-Vision-Kongresses findet im Gästepavillion des
Juliusspitals in Würzburg am 22.02., 13.00 bis 18.00 Uhr und 23.02.,
09.00 bis 17.00 Uhr eine Hilfsmittelausstellung statt.
Nähere Auskünfte unter Tel.: (05 11) 9 54 65 46
Hilfsmittelausstellung des LHZ
Zur Veranstaltung der Kreisorganisation Niesky des BSV Sachsen am 19.02.
stellt das Landeshilfsmittelzentrum (LHZ) Sachsen in der Gaststätte
Spezi-Grill, Ödernitzer Straße von 13.00 bis 16.00 Uhr seine
Hilfsmittel vor.
Nähere Auskünfte unter Tel.: (03 51) 8 09 06 21.
Die Villa Rochsburg lädt ein
04. bis 09.02. Eine Woche voll Musik" - zuhören und genießen,
singen, spielen und entspannen
09. bis 14.02. "Rochsburger Fasching für die ganze Familie"
22. bis 24.02. "Gegen die tausend Tücken des Alltags!" - Erfahrungsaustausch
zu Tipps und Tricks aus der Praxis für die Praxis
10. bis 15.03. "Fit in den Frühling" - Bewegung, Ernährung, Fitness,
Mode, Reisen ...
15. bis 17.03. Seminar zum Zeitmanagement
28.03. bis 07.04. "Ostern in Rochsburg"
08. bis 12.04. "Hörbuch hautnah" - Gemeinschaftsveranstaltung mit der
Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
22.04. bis 03.05. "Rochsburger Wandertage" - mit Routen für Anfänger
und Fortge-schrittene
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Aura-Pension "Villa Rochsburg", Schlossstr. 17, 09328 Lunzenau, OT Rochsburg;
Tel. (03 73 83) 8 34 01.
Seminare in Mündersbach
Zeitmanagement. Der Blindenbund in Hessen führt dieses Seminar
vom 08. bis
10.03. im Haus Hubertus in Mündersbach durch. In diesem Kurs
lernen die Teilneh-mer die Methoden des Selbst- und Zeitmanagements kennen
und ihren eigenen Stil der Zeiteinteilung zu entwickeln. Die Förderung
dieses Seminars ist bei der Hauptfür-sorgestelle beantragt.
Gedächtnistraining. Das Seminar "Gedächtnistraining für Blinde
und Sehbehinderte" wurde verlegt.
Es findet vom 8. bis 10. März im Haus Hubertus in Mündersbach
statt.
Nähere Informationen und Anmeldung zu beiden Seminaren bei:
Blindenbund in Hessen; Tel.: (0 69) 15 05 96-6.
Hörfilmwochenende. Vom 25. bis 27.01. findet im Haus Hubertus in Mündersbach
das "Westerwälder Hörfilmwochenende" statt. Es steht eine
Anzahl von Hörfilmen zur Auswahl. Es können auch Filme mitgebracht
werden, die man gern noch einmal in der Gemeinschaft erleben möchte.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Haus Hubertus, Koblenzer Straße 23, 56271 Mündersbach; Tel.:
(0 26 80) 9 51 00.
Seniorenfreizeit an der Ostsee
Das Aura-Hotel in Timmendorfer Strand veranstaltet vom 23. bis 30.04. eine
ab-wechslungsreiche Seniorenfreizeit.
Information und Buchung; Tel: (0 45 03) 600 20.
Krimiwochenende - Mord in Timmendorf – Petra Oelker hilft aufklären.
Hat es tat-sächlich einen Mord in Timmendorf gegeben oder nicht? Das
klären wir gemeinsam vom 01. bis 03. 02.2002 am Krimiwochenende im
Aura-Hotel in Timmendorf auf. Höhepunkt ist eine Lesung mit der berühmten
Krimiautorin Petra Oelker aus Hamburg. Weiter im Programm: Kriminalkurzgeschichten,
Fernsehkrimis und ein Krimi zum Mitraten.
Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung dieses Falles melden Sie bitte im
Aura-Hotel; Tel.: (0 45 03) 6 00 20 an.
Wintererlebnisse im Thüringer Wald
Erholung und Spaß für die ganze Familie bieten besondere Wintererlebnisse
in der Aura-Pension „Grünes Herz“ in Georgenthal, und zwar vom 05.
bis 10.02. bzw. vom 10. bis 15.02. Das Programm beinhaltet u.a. eine Fahrt
mit dem Pferdeschlitten, eine Fahrt auf der Bobbahn, sowie den Besuch eines
Spaßbades. Einige Plätze sind noch frei. Nähere Informationen
und Buchung unter Tel.: (03 62 53) 3 05-0.
Aktivitäten in Bad Meinberg
Aus dem reichhaltigen Programm des Aura-Hotels Bad Meinberg hier eine Auswahl:
17. bis 24.02. Winterland – Lipperland; geplant sind u. a. Ausflüge
mit dem Pferde-schlitten, Besichtigungen, Grillabend und Weinprobe;
03. bis 09.03. Schlemmer- und Genießerwoche; u. a. auch mit sportlicher
Aktivität beim Kegeln;
10. bis 16.03. Englisch Schnupperkurs;
04. bis 30.03. Fitness-Woche; mit Langstreckenwanderung, Tandem-Tour, Schieß-übungen
und Massagepaket.
Nähere Informationen bei:
Blindenzentrum Bad Meinberg/Lippe; Tel.: (0 52 34) 9 04-0.
Botanischer Blindengarten Storchennest
Anlässlich des 10. Gartenfestes am 02.09.2001 fand ein erstes Forum
zum
Thema "Botanischer Blindengarten ? in seiner Bedeutung fünf Jahre nach
seiner
Eröffnung" statt. Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse
bei Direktoren von
Botanischen Gärten, bei Professoren an Universitäten, die immer
wieder
Diplomarbeiten zur Thematik „Blindengärten“ vergeben, bei Landschaftsplanern,
-gärtnern und –gärtnereien sowie bei der Therapiegartenbewegung.
Eine Broschüre „Der duftende Garten“ ist bisher leider nur in Schwarzschrift
zum Preis von 6,50 Euro beim Taubblindendienst zu beziehen, Tel.: (0 35
28) 43 97 – 0.
Seminare 2002 im Haus Storchennest
22. bis 24.01. und 04. bis 06.11.: "Gärten und Außenanlagen für
blinde Menschen-planen"
01. bis 06.04.: „Familien mit taubblinden und mehrfachbehinderten blinden
Kindern“
07. bis 13.04.: "Hilf dir selbst durch Kneipp & Co.“
29.04. bis 06.05.: "Pflanzenfreunde treffen sich"
01. bis 07.07.: "Botanik pur14. bis 18.10.: "Selber mixen, mischen, riechen,
schme-cken
01. bis 03.11.: "Interessierte und Einsteiger“ (Taubblindheit und ihre Folgen:
Kom-munikation und andere Themen)
Anfragen bei: Taubblindendienst e.V., Radeberg; Tel.: (0 35 28) 43 97 0.
AUDIO-Seminare
Diplom-Psychologe Erich Zilien bietet AUDIO-Seminare auf einer kostenlosen
Info-Kassette an. AUDIO-Seminare helfen Menschen in besonderen
Lebenssituationen und beantworten Fragen, die jeder Mensch sich stellt.
Weitere Informationen unter Tel.: (0 52 81) 1 73 91.
ver.di-Seminar
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bietet vom 04. bis 08.03.
ein Seminar für blinde und hochgradig sehbehinderte Kollegen und Interessierte
nach den jeweiligen Bildungsfreistellungsgesetzen der Bundesländer
an.
Themen sind
· Globalisierung: internationaler Wettbewerb - internationale Gewerkschaften
· Europäischer Arbeitsmarkt für Blinde - Chancen und Möglichkeiten
· Schwerbehindertenrecht in den europäischen Ländern -
ein Vergleich
· Gewerkschaftliche Schwerbehindertenpolitik - eine Aufgabe für
ver.di
Veranstaltungsort ist das Alfons-Gottwald-Haus in Timmendorfer Strand.
Anmeldung bei der jeweiligen ver.di-Bezirksverwaltung, Anschriften im Internet
unter www.verdi.de/vor_ort.
Weinseminar
Die Tourist Information der Stadt Bensheim/Bergstraße führt vom
25. bis 28.04. ein Seminar „Wein und Kultur“ für Blinde und Sehbehinderte
durch.
Nähere Informationen unter (0 62 51) 582 63 14.
Förderpreis des DBHW
Am 26.10. hat das Deutsche Blindenhilfswerk (DBHW) seinen Förderpreis
2001 an die „Künstlergruppe Weimar“ vergeben. Damit würdigt das
DBHW die Aktivitäten
dieser Gruppe, die mit blinden und sehenden Menschen eine umfangreiche
künstlerische und auch historische Arbeit durchführt.
Auch für das Jahr 2002 ist wieder ein Förderpreis für Engagement
im Bereich „Blinde Menschen und Mobilität“ ausgeschrieben.
Nähere Informationen erteilt das DBHW, Tel. (02 03) 35 53 77.
Woche der Lebenskünstler
Unter dem Motto „Brücken bauen zwischen Blinden und Sehenden“ wird
vom 27.05. bis 01.06. in Bad Kissingen die Woche der Lebenskünstler
veranstaltet. Geboten wird ein abwechslungsreiches Unterhaltungs-, Kultur-
und Freizeitprogramm.
Nähere Informationen gibt Herr Albert Plohnke, Tel.: (09 71) 656 42
Studium
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerks führt im Jahr 2002 wieder Seminare zum Thema „Studium
und
Behinderung“ durch. Diese richten sich an studieninteressierte Schüler
ab der 12. Jahrgangsstufe und Studierende mit Behinderungen und chronischen
Krankheiten in den Anfangssemestern sowie deren Berater.
28.01. in Leipzig
01.02. in Osnabrück
18.02. in Frankfurt (Main)
Anmeldung und nähere Informationen unter (02 28) 269 06 58.
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BIT-Angebot
Folgende Titel sind jetzt auf Hör-Kassette und zum Teil in Punktschrift
lieferbar:
"Das goldene Buch vom Olivenöl" von Erica Bänziger, erschienen
bei Hädecke, Weil der Stadt, 2001..
"Wunderbaum Niem" von Norten, Ellen/Pütz. Erschienen bei vgs.
"Worte, die gut tun" von Leven, erschienen bei Herder, Freiburg, 1998.
Über weitere Produktionen können Sie sich informieren beim BIT-Team,
Frau Elmer, Tel.: (0 89) 559 88 – 134
Neue Reliefbücher
Die Gesellschaft zur sozialen Integration und Arbeitsförderung gGmbH
(LIFT) hat Punktschriftbroschüren mit Reliefbildern zu Nordhausen und
Umgebung erstellt.
Titel und Preise bitte erfragen unter (0 36 31) 46 88 95.
DBSV-Vorstand tagte in Hannover
Am 23. November trat der DBSV-Vorstand zu seiner 5. und letzten Sitzung im Jahre 2001 zusammen. Getagt wurde in der BVN-Geschäftsstelle in Hannover, einer wegen seiner zentralen Verkehrslage (der Stadt) und seines vorzüglichen Raum- und Service-Angebots (der Geschäftsstelle) vom DBSV (und seiner Gremien) zunehmend bevorzugten Tagungsstätte.
Vor der Vorstandssitzung wurden die VzFB-Verwaltungsratssitzung, die konstituierende Sitzung des Vorstandes der Blindenstiftung Deutschlands, die Gesellschafterversammlung des Deutschen Blindenbildungswerkes, die 11. Gesprächsrunde der korrespondierenden DBSV-Mitglieder und eine Zusammenkunft der Ausbildungsstätten für O&M-, LPF- und Rehabilitationslehrer nebst der entsprechenden Berufsverbände „abgehakt“. Dieses Mammutprogramm ersparte den häufig identischen handelnden Personen Reisezeit und dem DBSV eine Stange Geld.
Der DBSV-Vorstand beschäftigte sich mit dem Regierungsentwurf des
Behindertengleichstellungsgesetzes (Herr Drerup wird in der GW berichten),
mit einer BSG-Entscheidung zu Anrechnungszeiten bei DDR-Invalidenrenten,
mit der Bedeutung der Begriffe „lebenspraktische Fertigkeiten“ und „lebenspraktische
Fähigkeiten“ (diesen bedeutsamen Unterschied macht das SGB IX) und
natürlich mit Fragen der Haushalts- und Personalpolitik. Mittelpunkt
der Besprechungen bildete die Vorbereitung von zwei Großereignissen
im Jahre 2002: die am 18. März in Berlin stattfindende erste Verleihung
des DBSV-Hörfilmpreises mit Mario Adorf als Schirmherrn und der DBSV-Verbandstag
vom 19. bis 22. Juni in Bonn. Der Verbandstag wird Herrn Bundesarbeits-
und Sozialminister Walter Riester zu Gast haben und in vier Arbeitsgruppen
die Themen „Europa“, „Die Stellung des DBSV in der deutschen Verbandslandschaft“,
„Schule und Erziehung“ und „Senioren und RBA“ aufarbeiten. Abschließend
wurden bis zum Verbandstag anstehende Termine vereinbart und verteilt, wobei
der „heilige Sonntag“ erstmals und gleich mehrfach seine Unantastbarkeit
einbüßte.
Hans-Dieter Später
Rechtzeitig fit machen für das Gleichstellungsgesetz!
Wo drückt uns der Schuh? Die „Gegenwart“-Leserinnen und Leser sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Im Namen des Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik des DBSV und des DVBS gibt Christian Seuß die nötigen Erläuterungen:
Wenn alles gut geht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode (voraussichtlich
ab 01. Mai 2002) ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz haben. Ein wesentlicher
Begriff des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die „Barrierefreiheit“. Barrierefrei
zu gestalten sind Bauwerke und Verkehrsmittel, aber auch technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen
und Kommunikationseinrichtungen wie andere gestaltete Lebensbereiche.
Dabei kann von barrierefreier Gestaltung nur gesprochen werden, wenn sie
auch für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen
Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind. So bzw. so ähnlich heißt es
in § 4 des Regierungsentwurfs.
Ein durchaus interessantes Instrument für die Durchsetzung der Barrierefreiheit
ist die „Zielvereinbarung“, wie sie im § 5 des Regierungsentwurfs geregelt
ist. Danach sollen zur Herstellung der Barrierefreiheit – soweit nicht besondere
gesetzliche oder verordnungsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – zwischen
Behindertenverbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden
Vereinbarungen geschlossen werden. Gemäß § 5 Abs. 2 enthalten
Zielvereinbarungen insbesondere
1. die Bestimmung der Vereinbarungspartner und Regelungen zum Geltungsbereich,
2. Festlegungen darüber, wie bestimmte Lebensbereiche künftig
zu verändern sind, damit sie für behinderte Menschen zugänglich
und nutzbar sind und
3. den Zeitpunkt oder einen Zeitplan zur Erfüllung der festgelegten
Mindeststandards.
Damit alles möglichst in geordneten Bahnen abläuft, sieht der
Regierungsentwurf auch viele Details für das Prozedere einer Zielvereinbarung
vor.
Um für dieses neue Instrument Zielvereinbarung gerüstet zu sein,
ist es sehr wichtig, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen sowie die
Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe rechtzeitig Gedanken darüber
machen, wo uns der Schuh drückt und in welchen Bereichen Handlungsbedarf
besteht. Wir müssen uns darauf einstellen, dass politische Initiativen
für eine gesetzliche Regelung erst dann aufgegriffen werden, wenn wir
das Scheitern von Zielvereinbarungen nachweisen können.
Der Gemeinsame Arbeitskreis Rechtspolitik des DBSV und DVBS fordert deshalb alle Betroffenen und alle Gremien der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Mitarbeit auf. Schreiben Sie der Redaktion, wo Ihrer Ansicht nach zur Verbesserung der Lebensverhältnisse blinder und sehbehinderter Menschen Handlungsbedarf besteht. Vielen Dank!
So könnte man in Anspielung auf das Motto des vorjährigen Tages
des weißen Stockes das bundesweite Führhundhaltertreffen überschreiben,
das in Bonn vom 12. bis 14.10. stattfand.
Zum Thema "Rechtliche Aspekte bei der Führhundversorgung" stellten
sich die Vertreter leider nur zweier Bundes?Krankenkassenverbände ?
AOK und IKK ? einer angeregten Diskussion, in welcher insbesondere auch
die zunehmend restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen zur Sprache
kam. Nach Auskunft des Vertreters des IKK-Bundesverbandes soll die ins Stocken
geratene Überarbeitung der bundesweiten Zulassungsempfehlungen für
Hilfsmittelerbringer und damit die Schaffung von Empfehlungen für die
Zulassung von Führhundausbildern nun doch weitergeführt werden.
Renate Kokartis, die Leiterin des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter
im DBSV, referierte über die artgerechte Haltung des Hundes, zu der
die Führhundhalter durch die Qualitätskriterien der gesetzlichen
Krankenkassen verpflichtet wurden. Das "Verkehrstraining mit dem Hund unter
Alltagsbedingungen" und der vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn organisierte
Informationsstand erwies sich als eine bei der Bonner Bevölkerung und
den Medienvertretern erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.
(Aus einem Bericht von Erwin Roth)
Bild: Mehrere Führhundhalter im Training
Beschäftigungsoffensive im Projekt BIBS
Über BIBS – ein Projekt zur Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) bei der Beratung blinder und sehbehinderter Menschen - informiert Projektleiter Guido Niklas:
Mit dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten
Projekt „Spezifische Beratungsdienstleistungen für Integrationsfachdienste
zu Gunsten blinder und sehbehinderter Menschen“ (BIBS) starteten sechs Berufsbildungs-
und Berufsförderungswerke (BBW/BFW) unter Leitung des DBSV eine neue
Offensive zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von blinden
und sehbehinderten Menschen in Deutschland.
Ziel des Projektes ist es, die Integrationsfachdienste bundesweit bei ihren
Aktivitäten zur beruflichen Integration blinder und sehbehinderter
Menschen zu unterstützen. Mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches
IX (SGB IX) im Juli 2001 sind die IFD innerhalb eines jeden Arbeitsamtsbezirks
zentrale Ansprechpartner für alle Fragen der Vermittlung und Sicherung
von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen.
Durch die Unterstützung, die den IFD mit dem Projekt BIBS angeboten
wird, soll dem im allgemeinen sehr speziellen Beratungsbedarf der Zielgruppe
stärker Rechnung getragen werden.
Das bedeutet, dass jeder IFD bei der Begleitung eines blinden oder sehbehinderten
Klienten mit seinen jeweils zuständigen BBW- bzw. BFW-BeraterInnen
kooperieren kann. Dabei umfasst das Beratungsangebot der Experten aus den
Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen das gesamte Spektrum der Aus- und
Fortbildung sowie der Vermittlung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.
Im einzelnen sollen die IFD dabei unterstützt werden,
- Qualifikationsprofile der Betroffenen zu erstellen,
- zielgruppenspezifische Arbeitsmarktanalysen durchzuführen,
- auf die Situation des Einzelnen zugeschnittene Lösungen zur beruflichen
Integration zu entwickeln,
- die für den blinden und sehbehinderten Klienten optimale Hilfsmittelausstattung
zusammenzustellen,
- die ggf. bei Arbeitgebern und Vorgesetzten vorhandenen Vorurteile abzubauen,
- die Beteiligten über bestehende Förderungsmöglichkeiten
zu informieren.
Die Projektlaufzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2001 bis 30.09.2003.
Während dieser Zeit werden den IFD die Beratungsdienstleistungen kostenlos
zur Verfügung gestellt. Am Ende des Projekts soll ein dauerhaftes Konzept
zur Zusammenarbeit mit den IFD im gesamten Bundesgebiet vorliegen. Als Ansprechpartner
stehen die Projektpartner aus den BBW Chemnitz, Soest und Stuttgart, den
BFW Düren, Halle und Würzburg sowie als Gesamtprojektverantwortlicher
der DBSV für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Bismarckallee 30
53173 Bonn
Tel.: (02 28) 9 55 82-22
E-Mail: g.niklas@dbsv.org
Der DBSV veranstaltet vom 22. bis 29.07. in Nürnberg eine Jugendbegegnung mit Teilnehmern aus Luxemburg, Österreich, der Schweiz und Deutschland. Blinde und Sehbehinderte zwischen 18 und 26 Jahren können daran teilnehmen. Nähere Informationen erteilt das DBSV-Sozialreferat; Tel.: (02 28) 95 58 20.
Recht gesprochen für Gerechtigkeit
Im Jahr 1991 der deutschen Einheit erging ein Richterspruch, der für
Recht erkennt, dass Zeiten der Berufstätigkeit eines DDR-Invalidenrentners,
in denen zwar nicht der Arbeitnehmer, aber doch der Arbeitgeber Beiträge
gezahlt hat, als Beitragszeiten anzuerkennen sind (Urteil des Bundessozialgerichtes
vom 30.08.2001 – B 4 RA 62/00).
Bei Nichtanerkennung der betreffenden Zeiten hätte der Blinde, der
dieses Urteil erstritten hat, spürbare finanzielle Nachteile erlitten.
Das muss allerdings nicht immer der Fall sein. In einigen Fällen kann
die Nichtanerkennung nach Ansicht des DBSV-Rechtsreferenten Karl Thomas
Drerup sogar Vorteile bringen. Diejenigen, die auf diese Weise gewissermaßen
einen Vorteil erlangt haben, brauchen, so Drerup, nicht fürchten, dass
ihr Rentenbescheid nachträglich korrigiert wird.
Die DBSV-Rechtsabteilung wird noch ausführlich zum Urteil Stellung
nehmen.
Unser Leser Oliver Krause aus Augsburg erkundigt sich nach der Rechtslage bezüglich seiner Weiterbildung. Er schreibt u. a.:
...Das Benachteiligungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Eigentlich könnten
wir uns freuen. Leider müssen wir uns die Frage stellen, ob wir Grund
haben, uns freuen zu können.
In Anbetracht der Weiterqualifizierung bereits im Beruf stehender Schwerbehinderter
wird diese Tatsache jedoch leider zunichte gemacht. Es heißt zwar
im Gesetz: Bedürfnisse Schwerbehinderter müssen gefördert
werden. Auf der anderen Seite wird immer wieder Flexibilität gefordert.
Was tun, wenn ein Mitglied unseres Personenkreises seit Jahren den Antrag
auf Weiterbildung beim Arbeitgeber stellt und dieser keinen Bedarf sieht?
Ich arbeite als Telefonist im Öffentlichen Dienst und mir persönlich
geht es so.
Hier die Antwort des DBSV-Rechtsreferenten Karl Thomas Drerup:
Seit dem 01.07.2001 ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch in Kraft, danach
haben Sie als Schwerbehinderter gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX
gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf
- Beschäftigung, bei der Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst
voll verwerten und weiterentwickeln können und
- auf Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen
Maßnahmen der beruflichen Bildung.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen die Erfüllung dieser Ansprüche nicht
einfach damit verweigern, dass er pauschal jeden Bedarf bestreitet,
sondern er kann nur geltend machen, dass er durch die Maßnahme konkret
unzumutbar belastet würde. Gemäß § 95 SGB IX hat die
Schwerbehindertenvertretung bei Ihrem Arbeitgeber „insbesondere“ die Aufgabe,
„darüber zu wachen“, dass der Arbeitgeber die oben genannten Verpflichtungen
aus § 81 SGB IX erfüllt.
Im geplanten Bundesgleichstellungsgesetz sind weitergehende Regelungen nicht
vorgesehen.
Abbildung: Im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung wurden die
Arbeitsjahre von DDR-Bürgern dokumentiert.
Mit dem letzten Spatenstich des Sächsischen Sozialministers beim Pflanzen eines Baumes wurde die Villa Rochsburg am 19.11.2001 nach kompletter Modernisierung wieder eröffnet:
Dort, wo die Zwickauer Mulde in einer beeindruckenden Schleife sich selbst
ein Stück entgegen fließt, liegt der kleine Ort Rochsburg. Seit
Jahrzehnten sind blinde und sehbehinderte Menschen hier „zu Hause“. Als
die altehrwürdige Villa als Begegnungsstätte im Jahre 1997 geschlossen
wurde, weil sie den Ansprüchen nicht mehr gerecht werden konnte und
nebenan ein Seniorenheim für Blinde und Sehbehinderte entstehen sollte,
dessen 60 Plätze inzwischen immer gut ausgelastet sind, waren es wohl
nur die kühnsten Optimisten, die sich die Villa eines Tages in neuem
Glanz vorstellen konnten.
Doch der finanzielle Eigenanteil wurde erbracht - aus Mitteln der
Aktion Mensch, der Charlotte und Johannes Griebel´s Stiftung, der
Zimmermann-Stiftung, der Landesblindenstiftung Sachsen sowie durch ein Spendenaufkommen
der Kreisorganisationen und der Mitglieder von mehr als 30.000 DM.
Der erste Dank, den der Vorsitzende des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbandes
Sachsen e. V. (BSVS), Dr. Alfred Preuße, bei der Begrüßung
aussprach, galt jedoch dem Minister für Soziales und Gesundheit
des Freistaates, Herrn Dr. Hans Geißler, der sich maßgeblich
dafür eingesetzt hat, dass der Freistaat das Bauvorhaben zu 80 Prozent
der förderfähigen Kosten unterstützte:
„Wenn man dieses schöne Haus in seinen vielen Details bestaunt, so
muss man schon sagen, es ist eine geglückte Symbiose zwischen dem Erhalten
von alten Werten und dem Bedarf und den Notwendigkeiten für Sie als
Blinde“, sagte der Minister und gab alle guten Wünsche mit auf den
Weg.
Die Festrede von Susanne Siems, stellv. Vorsitzende des BSVS, wurde zu einer
vielseitigen Laudatio auf die Villa, traditionsbewusst und mit Blick nach
vorn:
„Die Landesblindenstiftung Sachsen hatte am 05. Juni 1953 die aus den Gründerzeitjahren
stammende Villa als Blindenkurheim vor allem für mehrfachbehinderte
Blinde eröffnet. Maßgeblich daran beteiligt war Hans Riedrich,
selbst seit seinem 16. Lebensjahr taubblind und engagiert in der Selbsthilfe
tätig. Von Anfang an stand neben dem Gedanken, Erholungsmöglichkeiten
für diesen Personenkreis zu schaffen, das Bemühen, Kommunikation
und Mobilität zu fördern. So ist in der `Gegenwart` aus dem Jahr
1983 nachzulesen, dass zahlreiche Taubblinde bei ihrem Aufenthalt in Rochsburg
die Punktschrift bzw. das Lormalphabet erlernt hätten. Seit 1965 trug
das Kurheim dann auch den Namen des von vielen geschätzten Hans Riedrich...
Nach 1990 gingen die Blindenkurheime, die vorher zentral verwaltet wurden,
in die Zuständigkeit der Landesvereine der Blindenselbsthilfe über...
Es gibt wohl recht viele Mitglieder unseres Verbandes, die ein Wochenende
hier verbrachten – Wandergruppe, Punktschriftkurs, Frauen- und Elternseminar
– alle trafen sich in Rochsburg. Die Jugendgruppe könnte einige lustige
Geschichten erzählen. Ich erinnere mich auch noch an ein Sehbehindertenseminar,
das auf so reges Interesse stieß, dass wir in der Jugendherberge dazubuchen
mussten und es in der Villa ganz schön eng wurde; sicher auch ein Problem,
auf das wir zukünftig eingestellt sein müssen...
Oft trifft die Erblindung Menschen im höheren Lebensalter, egal, ob
es sich um ein allmähliches Nachlassen der Sehkraft handelt oder um
den Verlust des Augenlichtes von heute auf morgen. Diese Menschen brauchen
Rat und Hilfe, die ihnen der BSVS in Rochsburg geben möchte. Geplant
sind Tage für Neuerblindete und Neusehbehinderte. Die Tradition der
Kurse zum Erlernen der Blindenschrift wird fortgeführt, ebenso wie
die Betreuung Mehrfachbehinderter. Besonders für solche Veranstaltungen
scheint die Überschaubarkeit der Villa von Vorteil. Bleibt neben Erholung,
Beratung und Begegnung noch auf die Bildung einzugehen...
Die Berufsfachgruppen innerhalb des BSVS bieten regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen
an, z. B. für Masseure und Physiotherapeuten. Sprach- und Computerkurse
sind geplant sowie Veranstaltungen mit der DZB... Es muss darum gehen, das
Besondere des Hauses zu zeigen, den sächsischen Charme, Herzlichkeit
und Gemütlichkeit, eben die Kombination aus Erholungs-, Beratungs-
und Bildungsstätte...“
Von Frau Kerstin Mühlberg erfahren wir noch mehr über das Grundstück,
die Umgegend und über das Haus:
Das Gelände ist ca. 7.300 qm groß, auf dem sich beide Häuser
befinden. Es ist noch dieser alte Park hinter der Villa erhalten.
Warum muss man unbedingt einmal nach Rochsburg kommen?
Die landschaftlichen Reize sind gegeben. Es liegt im Tal der Burgen. Es
gibt sehr schöne Wanderwege für Tagesausflüge, das Altenburger
Land ist nicht weit, Dresden ist nicht weit.
Amerika ist nicht weit, das kleine Dörfchen. Hat das etwas mit Amerika
zu tun?
Früher musste man von Penich aus immer mit dem Boot übersetzen,
weil da keine Brücke war. Und weil man da nur mit dem Schiff hin kam,
wurde es Amerika genannt.
In der Villa:
Im Erdgeschoss befinden sich die Anmeldung, der Aufenthaltsraum und der
Speiseraum sowie ein Behindertenzimmer, das rollstuhlgerecht ausgestattet
ist.
Eine wunderschöne Aufgangstreppe, die Wände holzvertäfelt, große Flügeltüren, sehr schönes Ambiente, helle Beleuchtung; wirklich herrschaftlich... Das ist jetzt ein Dreibettzimmer mit Balkon, Fernseher, Telefon, Sitzecke, Radio. Jedes Zimmer hat eine Nasszelle, die sind neu eingebaut worden.
Die Beleuchtung auch in den Zimmern ist ausgezeichnet, was man nicht immer
in Erholungseinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte hat...
Wir haben tagelang über Katalogen gesessen, um das Richtige herauszufinden.
In der ersten Etage befinden sich zwei Dreibett- und zwei Zweibettzimmer,
dann geht es zum Dachgeschoss...
Das wurde ausgebaut und ist sehr gemütlich geworden. Notwendig war
auch dieser Feuerschutzraum mit einer Außentreppe, auch als Aufenthaltsraum
nutzbar. Vielleicht stellen wir hier noch einen Computer rein oder einen
Fernsehapparat.
Ganz unten befinden sich noch ein Einzelzimmer, eine Lehr- und eine Waschküche
sowie Personal- und Wirtschaftsräume. Ein Fahrstuhl, der außen
angebaut ist, bringt uns dort hin...
Ein Glasfahrstuhl. Wir werden gleich mal nach unten fahren; ich bin selbst
auch noch nicht gefahren, also Premiere.
Abschließender Kommentar des Landesvorsitzenden: „Wir haben ja gesagt, es ist ein kleines, aber feines Haus. Die Eigenheit wird wirklich in dem Pensionscharakter liegen müssen. Insgesamt sind wir natürlich sehr froh, dass sich hier so ein Ensemble – Seniorenheim und Villa Rochsburg - herausgebildet hat.“
Dann wünschen wir, dass das Haus immer voll ist und sich alle hier wohl fühlen. Die Voraussetzungen sind alle gegeben.
In der Villa fehlt es an nichts. Getränke kann man im Haus kaufen;
nach 20 Uhr ist Selbstbedienung mit Kasse des Vertrauens. Friseur, Fußpflege,
Arztsprechstunden können im Seniorenheim mit genutzt werden.
Blindenführhunde sind willkommen und dürfen in den Speisesaal.
Die Anreise mit der Bahn erfolgt am besten über Leipzig oder Chemnitz bis Narsdorf. Von dort, aber auch von anderen Stationen, wird man abgeholt.
Wer mehr wissen möchte oder sich für einen Schnupperurlaub bzw.
für eine Veranstaltung anmelden will, hier die Anschrift:
Aura-Pension „Villa Rochsburg“, Schlossstr. 17, 09328 Lunzenau/OTRochsburg;
Tel. (03 73 83) 8 34 01.
Die Hörer der „Gegenwart“ auf Kassette hören im Hintergrund das
Meeresrauschen; ein deutliches Zeichen dafür, dass wir an der Ostsee
sind, im Ostseebad Boltenhagen, wo eine der beiden Ostseeperlen, das Haus
Waldfrieden, jetzt wieder eröffnet worden ist.
Mit dem Einzug der ersten Mieter am 04. Dezember 2001 wurde das Haus an
der Strandpromenade 41 nach komplettem Umbau und Modernisierung seiner neuen
Bestimmung übergeben. Margret Kozdon, Chefin in den „Ostseeperlen“
Boltenhagen führte durch das neue Haus, als die Bauleute noch bei der
Arbeit waren:
Waldfrieden, vielen bekannt aus früheren Zeiten. Was ist jetzt aus
diesem Haus geworden?
Margret Kozdon: Ein vollkommen neues Konzept ist entstanden. Wir wollten
auch die Möglichkeit schaffen, dass Blinde und Sehbehinderte hier in
der ersten Reihe ihren Wohnsitz haben können. So sind 10 Mietwohnungen
entstanden und 5 Ferienwohnungen. Die Ferienwohnungen sollen insbesondere
auch ein Angebot für Familien sein, die mit ihren Kindern hier Urlaub
machen wollen...
Jetzt sind wir in einer Ferienwohnung. Die Wohnungen sind alle unterschiedlich.
Das Ziel der Architektin war, immer den Blick zur See frei zu halten. Nur
die Südwohnung, die wiederum das ganze Jahr Sonne haben wird, hat keinen
Blick auf das Wasser. Die Wohnungsgröße liegt zwischen 45 und
62 qm. In jeder Ferienwohnung wird ein Schlaf- und ein Wohnraum sein. Vier
Personen können also hier ihren Urlaub verbringen.
Zwischen 77 und 67 Euro wird man in der Hauptsaison pro Tag (01.06. bis
31.08.) für eine Ferienwohnung bezahlen.
In der Vor- und Nachsaison sowie in der Nebensaison wird es etwas billiger.
Es lohnt sich ohnehin immer, nachzufragen. Im Internet gibt es auch die
Last-Minute-Angebote. Wer da rein schaut, kann auch das eine oder andere
Schnäppchen machen.
(Und obwohl die Ferienwohnungen beim Einzug der Dauermieter noch nicht ganz
fertig waren, sind viele Urlaubswünsche für das Jahr 2002 bereits
vorgemerkt.
Was sind das für Mieter, die sich für das Wohnen am Wasser entschieden
haben?
Margret Kozdon: Wir haben Mieter aus Thüringen, aus Sachsen, aus Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Mieter, die jetzt einziehen, waren über viele Jahre Gäste
im Haus Seeschlösschen, die das Haus und die Angebote kennen und sich
nun ganz bewusst für Boltenhagen entschieden haben.
Sind es vorwiegend ältere Leute, die auch Betreuung brauchen?
Margret Kozdon: Es sind Leute in den besten Jahren, darunter zwei
Ehepaare, ein vollblindes Ehepaar, eine ältere Dame, die sehbehindert
ist, eine ältere Rollstuhlfahrerin...
Nun ist das Seeschlösschen ja gleich ein paar Meter rechts, ebenfalls
an der Strandpromenade. Sicherlich werden viele Dienstleistungen, wird der
Service auch von den Bewohnern im Haus Waldfrieden in Anspruch genommen
werden können...
Margret Kozdon: Auf jeden Fall. Und das wollen die Leute auch. Sie möchten
bei uns einmal Mittagessen, mit uns Weihnachten oder andere Feste feiern.
Sie werden den einen oder anderen Ausflug machen können. Wir fahren
mittwochs zum Beispiel zum Einkaufen..., all diese Angebote werden in einem
Katalog zusammengeführt, und man kann sich diese Leistungen bei uns
dann „kaufen“. Das wird also nicht zum Null-Tarif sein, aber das weiß
man ja.
Wie sieht es aus mit dem Zimmerservice? Wird auch gereinigt?
Margret Kozdon: Wenn gewünscht wird, dass wir die Zimmer saubermachen,
kommen wir, aber da die meisten Mieter noch mobil sind, werden sie das allein
machen. Aber es kann ja auch mal sein, dass man krank ist und Hilfe in Anspruch
nehmen möchte. Es besteht ja auch schon ein schönes Verhältnis
zwischen uns, weil wir uns über Jahre kennen.
Im Seeschlösschen gibt es ja auch eine Sauna und verschiedene medizinische
Angebote...
Margret Kozdon: Die Sauerstoff-Therapie, die Sauna, die Sonnenbank, den
Fitnessraum, dann das Fernsehkabinett mit wunderbarer Hörtechnik. die
Blindenbibliothek; diese Angebote stehen natürlich den Mietern auch
zur Verfügung...
Die Wohnungen sind so schön geworden, da möchte man am liebsten
selbst einziehen... Hier kriegt das Haus schon seine Farbe, das wird ganz
zart gelb und hellgraue Fenster, mit Ziegeln eingedeckt...
In diese Wohnung wird Familie Kallweit ziehen, Kallweits sind wirkliche
Stammgäste bei uns, die sich ganz toll freuen, als blindes Ehepaar
jetzt hier einen Wohnsitz gefunden zu haben.
Das Wohnzimmer hat 17 qm, das Schlafzimmer 12, eine sehr schöne Küche,
Bad, eine Diele, Balkon und eine Art Wintergarten.
( Die Warmmiete liegt bei rund 500 Euro.)
Eine Wohnung war bei Redaktionsschluss noch zu haben. Deshalb die Frage,
wer hier Mieter werden kann...
Margret Kozdon: Das kann jeder. Wir wollen natürlich Blinde und Sehbehinderte
bei uns haben, aber die ältere Dame aus Boltenhagen, die zu uns zieht,
ist Rollstuhlfahrerin, kann sich aber in der Wohnung noch frei bewegen.
Es sind in der Regel Leute, die schon eine gewisse Betreuung benötigen.
Wenn alles komplett vermietet ist, gibt es dann auch Wartelisten, falls
es dem einen oder anderen am Meer doch nicht gefällt?
Margret Kozdon: Wir werden eine ständige Warteliste führen, wo
man sagen kann, wenn ich Rentner bin oder wenn die nächste Wohnung
frei wird, möchte ich nach Boltenhagen. Ich glaube, es wird sich auch
herumsprechen, dass hier phantastische Wohnungen entstanden sind; dazu immer
die enge Verbindung zum Seeschlösschen.
Gibt es im Haus auch einen Gemeinschaftsraum?
Margret Kozdon: Den Raum werden wir hier nicht haben, aber wir haben ihn
ja im Seeschlösschen. Und dort kann man z. B. auch Familienfeiern organisieren.
Die „Gegenwart“ wird demnächst bei den Mieter einmal nachfragen, wie
sie sich in ihrem neuen zu Hause fühlen. Bis dahin sind hoffentlich
auch die letzten Feinheiten am Bau und im Außengelände erledigt
und alle Fragen, die der BSV Mecklenburg-Vorpommern als Trägerverein
noch zu klären hatte, beantwortet.
Nähere Informationen und Buchungen unter Tel.: (03 88 25) 37 00.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; Kassetten-Ausgabe Originalton)
Die Autorin der neuen „Gegenwart“-Serie „Der duftende Garten“ macht in jeder Ausgabe des Jahrganges 2002 auf interessante Pflanzen neugierig; Dr. Thomas Nicolai sprach mit Ruth Zacharias, Geschäftsführerin des Taubblindendienstes e.V. und „Mutter“ des Botanischen Blindengartens in Radeberg:
Was kann ich eigentlich von Pflanzen als Blinder erwarten?
Man darf den Titel nicht so einseitig sehen, dass es nur auf den Garten
bezogen ist, sondern ich meine eigentlich die Duftpflanze, sodass auch derjenige,
der nur ein Zimmer oder den Balkon zur Verfügung hat, mit Duftpflanzen
umgehen kann. Wer einmal angefangen hat, überhaupt Duft wahrzunehmen
im Berühren einer Pflanze oder durch den Blütenduft, wird mehr
wissen wollen und Erfahrungen sammeln wollen im Umgang mit den Pflanzen.
Viele blinde Menschen sagen, ihre Lebensqualität habe sich verändert,
seitdem sie mit Duftpflanzen umgehen.
Der Geruchssinn ist doch bei vielen Menschen etwas vernachlässigt.
Man setzt ihn wohl nicht immer so ein, wie man ihn benutzen könnte,
um seine Umwelt wahrzunehmen...
Mancher behauptet, er kann gar nicht riechen. Dabei hat der Mensch in seiner
Nase ungefähr 10 Millionen Riechzellen, und man kann den Geruchssinn
trainieren. Wenn man erst einmal bewusst anfängt zu üben, kann
man ganz schnell verschiedene Gerüche unterscheiden.
Wir werden zehn Pflanzenarten im Laufe des Jahres vorstellen. Was werden
Sie unseren Leserinnen und Lesern dazu mitteilen ,
Alles das, was den Duft betrifft, der von selbst zur Nase kommt, dann Berührungsduft
– Tasten und Riechen spielt dann eine große Rolle, auch die Tastqualität
in Verbindung mit dem guten Geruch der Pflanze. Ich werde etwas dazu sagen,
wo sie wächst, wo sie ihre Heimat hat, wie ich sie für mich selbst
haben kann, im Zimmer oder im Außenbereich, wie sie zu pflegen ist,
wie man sie sich beschaffen kann.
Mein Ziel ist, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht nur interessiert
werden, sondern dass sie mit solchen Pflanzen selber umgehen können.
Sind auch Tipps dabei, welche Heilwirkungen die Pflanzen haben? Aus mancher
kann man wohl auch Schnaps machen...
Ja, bei den Duft-Pelargonien haben wir schöne Erfahrungen gemacht,
Liköre und Weine kann man machen. Ich möchte, dass derjenige ,der
die „Gegenwart“ und den Artikel liest, sich diese Pflanze dann selbst besorgt,
damit er sie auch zu Hause erleben und sehr positive Erfahrungen sammeln
kann.
Wer mehr erfahren möchte, kann er sich an Sie wenden, kann er möglicherweise
den Garten am Storchennest besuchen?
Man kann hier anrufen. Dann gibt es ja die Seminare für blinde und
sehbehinderte Pflanzenfreunde. Dann gibt es die großen Feste, wo man
kommen kann – das Gartenfest. Jeden Mittwoch ist der Garten am Nachmittag
geöffnet. Oder man vereinbart Besuchstermine. Darüber würde
ich mich am meisten freuen, wenn man den Garten besucht und dadurch noch
eine ganz andere Pflanzenfülle und –qualität unmittelbar kennen lernen
kann.
Wir dürfen also gespannt sein auf die Februar-Ausgabe, in der die erste Pflanze vorgestellt wird und dann auf die weiteren neun. Zunächst aber vielen Dank für das Gespräch. Ihnen bleibt die Arbeit, die einzelnen Beiträge vorzubereiten; unsere Leser werden das Vergnügen haben, sich an den Pflanzen aus dem duftenden Garten zu erfreuen.
Nähere Informationen bei:
Taubblindendienst e. V., Pillnitzer Straße 71, 01454 Radeberg; Tel.:
(0 35 28) 43 97-0.
(Kassetten-Ausgabe Originalton)
„Junger Wilder“ wurde zum Denkmal
Die „Gegenwart“ sprach mit Louis Braille – an seinem 150. Todestag:
Herr Braille, Ihr Name wird oft in Verbindung mit verschiedenen Begriffen
gebraucht: -Alphabet, -Bibliothek, -Buch, -Drucker(ei), -Haus, -Jubiläum,
-Kommission, -Liga, -Lite, -Maschine, -Museum, -Noten, -Punkt, -Schrift,
-Straße, -Symbol, -System(atik), -Zeichen, -Zeile. Ist Ihnen das nicht
ein bisschen zu viel?
Louis Braille: Ach, wissen Sie, ich glaube, die Leute wollen sich einfach
ein wenig einschmeicheln bei mir. Denn damals war mein Name beinahe in Verruf
geraten, zumindest bei meinen Lehrern. Für die war ich so was wie ein
„junger Wilder“. Und jetzt, da mein Name gewissermaßen zum Denkmal
geworden ist, wollen sich alle damit schmücken.
„Junger Wilder“, wie soll man das verstehen?
Louis Braille: Sie haben gewiss in unzähligen Festreden von der Genialität
des 16-jährigen blinden Jungen an der Pariser Blindenschule gelesen,
der 1825 mit seiner „Schöpfung“ allen Blinden das Tor zur Bildung aufgestoßen
hat. Ja, die meinen mich. Trotzdem alles Quatsch - Schöpfung und so.
Mir und meinen Mitschülern ging einfach auf den Geist, dass wir uns
mit Reliefschriften rumplagen mussten, die zwar unsere Lehrer ausgezeichnet
lesen konnten, uns aber viel Mühe machten. Bevor ich einen Liebesbrief
in Stachelschrift fertig hatte, da musste man ja jede Buchstabentype aus
dem Setzkasten nehmen und in das Papier drücken, hatte meine Angebetete
schon einen anderen auserwählt. Zum Lesen hätte sie auch eine
Ewigkeit gebraucht.
Deshalb benutzte ich eben meinen eigenen Kopf und entwickelte meine Schrift,
die übrigens unter meinen Mitschülern viel Anklang fand. Die Pauker
aber wollten davon nichts wissen. Sie fühlten sich offenbar plötzlich
in ihrer Würde angegriffen, denn nun konnten sie nicht mehr lesen,
was der Braille da ins Papier stichelte. Sie hätten es ja lernen können,
aber damals waren die Pädagogen sehr borniert und ließen neue
Ideen eben nicht zu.
Aber genial nenne ich es trotzdem, wenn man mit sechs erhabenen Punkten
alles darstellen kann, was sich in Schriftform mitteilen lässt, oder?
Louis Braille: Nennen Sie es genial, o.k., ich habe ja auch lange genug
daran geknobelt. Aber am Ende gehörten nur ein bisschen mathematischer
Verstand und eine Portion logisches Denken dazu. Heutzutage knobeln die
Kids noch ganz andere Sachen aus. Leider hatte ich noch keinen PC, sonst
wäre das alles viel schneller gegangen.
Die Blinden sagen zu Ihren Punkten heute, das wären die „Sechs Richtigen“,
also so etwas wie ein Lotto-Gewinn. Warum haben Sie nicht mit 7,8 oder 9
Punkten experimentiert?
Louis Braille: Hab´ ich doch. Es gab doch diese Nachtschrift von Herrn
Barbier, der seinen Soldaten damit auch im Dunkeln Befehle übermitteln
wollte. Der Artillerieoffizier benutzte sogar 11 Punkte. Am Anfang war ich
davon fasziniert, doch bald merkte ich, dass meine Finger so viele Punkte
überhaupt nicht erfassen konnten. Das war ein mühsames Gefummel.
Zudem waren sechs Punkte völlig ausreichend für 63 verschiedene
Kombinationen. Und die sensible Tastfläche der Finger reicht gerade
aus um diese Form optimal wahrzunehmen. Sobald mehr Punkte dazu kommen,
muss man auch mehrmals hinfühlen. Vielleicht ist mein System deshalb
tatsächlich als genial zu bezeichnen.
Herr Braille, als Sie am 06. Januar 1852 starben, hatten Sie über
27 Jahre für Ihre sechs Punkte gekämpft, ohne, dass die –Schrift
bereits nennenswerte Verbreitung gefunden hätte. Haben Sie in Ihrer
letzten Stunde den Glauben an Ihr System verloren?
Louis Braille: Wo denken Sie hin. Ich dachte daran, wie ich das System auch
im Himmel populär machen könnte, mit dem Ziel, dass es auf Engelsflügeln
zur Erde zurückgeschickt werden kann. Und das hat ja – wie Sie wissen
– auch geklappt. Schon nach weiteren 25 Jahren beschlossen die Blindenlehrer,
meine Schrift nun anzuerkennen. Zugegeben, meine ehemaligen Lehrer hatten
mit diesem Beschluss nichts mehr zu tun, aber denen hatte ich hier oben
längst die sechs Punkte untergejubelt, jedenfalls denen, die im Alter
erblindet waren.
Die Festreden sprechen oft vom Siegeszug der Braille-Schrift um die ganze
Welt. Macht Sie das stolz und glücklich?
Louis Braille: Jein. Wohltuend ist es schon, wenn der eigene Name und eine
gute Leistung wirklich überall auf der Welt bekannt sind. Von manchen
Ländern habe ich das erste Mal gehört, als mir mein Himmelspostbriefträger
von einer Briefmarke mit meinem Abbild berichtete. Das ist schon ein schönes
Gefühl.
Andererseits; nehmen wir Länder in Afrika oder Afghanistan: Ja, auch
dort ist meine Schrift bekannt, aber wie viele blinde Kinder werden sie
nie erlernen, weil sie gar keine Schule besuchen bzw. weil sie kein Schreibmaterial
haben oder weil sich im Krieg um die Blinden ohnehin niemand kümmert...
Aber nicht nur dort ist die Punktschrift noch etwas Exotisches. Selbst in
den wohlhabendsten Ländern fehlt es an Geld, um ausreichend Informationen
in Blindenschrift bereitzustellen. Sind da noch die nach mir benannten Zeilen
zur Wiedergabe des Bildschirminhalts am PC, für die unerhörte
Preise verlangt werden. Gäbe es nicht das Zauberwort „Kostenträger“,
kaum jemand könnte sich so etwas leisten.
Trotzdem, wenn ich so von oben mein Denkmal betrachte, bin ich ganz zufrieden.
Ein Wunsch blieb bisher allerdings noch offen. Gern würde ich mal in
meinem Geburtshaus in Coupvray bei Paris vorbeischauen, das jetzt als –Museum
geführt wird. Davor habe ich bisher immer zurückgeschreckt, weil
ich dann an den Unfall in der Sattlerwerkstatt meines Vaters erinnert werde.
Wäre das damals mit meinen Augen nicht passiert, würde das Alphabet
der Blindenschrift heute vielleicht nach Müller, Meier oder Schulze
benannt sein. Sie können sich vorstellen, dass ich meinen Ruhm gern
gegen das Augenlicht eintauschen würde. Eines aber bliebe wohl: Die
Blindenschrift nach Müller, Meier oder Schulze hätte sicher auch
sechs Punkte.
(Das imaginäre Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai.)
Zu unserem Gesprächspartner
Louis Braille wurde am 04. Januar 1809 in Coupvray bei Paris geboren. Als
Dreijähriger hatte er in der Sattlerwerkstatt seines Vaters mit Werkzeugen
gespielt und sich dabei ein Auge verletzt. Die Entzündung erfasste
auch das zweite Auge und führte innerhalb von zwei Jahren zur völligen
Erblindung des Jungen. Am 15. Januar 1819 wurde Louis Zögling am Königlichen
Blindeninstitut Paris. Schon nach fünf Jahren unterrichtete er selbst
jüngere Schüler, und im Jahr 1825 stellte er sein System der sechs
erhabenen Punkte vor. Bald wiesen die Schüler den Wert seiner Schrift
durch höhere Leistungen nach. Trotzdem vergingen mehr als 20 Jahre,
ehe seine sechs Punkte am Pariser Blindeninstitut offiziell anerkannt wurden.
In Deutschland erfolgte dies auf dem Blindenlehrerkongress 1879. Erkrankt
an Tuberkulose starb Braille am 06. Januar 1852.
Bilder: Mit Illustrationen aus dem Braille-Museum in Coupvray und
zum Lesen und Schreiben der Blindenschrift.
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