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Neujahrsgruß
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
für das Jahr 2003 wünsche ich Ihnen vor allem gute Gesundheit und
persönliches Wohlergehen. Etwas Redaktionseigennützig füge
ich hinzu: elfmal Information, Unterhaltung, Ratschläge und Freude mit
der „Gegenwart“.
In dieser Ausgabe Diesmal finden Sie das DBSV-Leitbild, welches im Projekt
DBSV-Zukunft erarbeitet worden ist und Verständnis für Sinn und
Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln soll.
Zukunftsorientierte Fakten finden Sie im Interview mit dem DBSV-Präsident
Jürgen Lubnau. Mit der beliebten Berlin-Serie geht unsere Autorin Ingeburg
Benthin in diesem Jahr in die Bezirke der Hauptstadt. Und der „duftende
Garten“ wird uns ebenfalls in diesem Jahr beglei-ten.
Wir werden die Rubrik „Elternbriefkasten“ einführen, da wir
immer wieder feststellen, dass Eltern sehbehinderter und blinder Kinder mit
ihren Fragen oft allein sind. Die „Gegenwart“ will versuchen,
diese Lücke schließen zu helfen.
Das Thema Sehbehinderung wird uns 2003 regelmäßig begleiten, und
auch zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wird es Beiträge
geben. Die AURA-Seite muss unbe-dingt profiliert werden. Hierzu bedarf es
einer noch engeren Kooperation mit den beteiligten Häusern.
Pläne für die elf Ausgaben des 57. Jahrgangs der „Gegenwart“
gibt es reichlich. Und auch Sie werden wieder Gelegenheit haben, an der Gestaltung
der „Gegenwart“ mitzuwirken, durch Ideen, Hinweise, Kritiken oder
durch eigene Beiträge. Übrigens wird seit etlichen Mo-naten auch
Ihre Punktschriftpost ohne Umweg nach Bonn in der Redaktion bearbeitet.
Ab Januar 2003 Jetzt gibt es die „Gegenwart“ im Abonnement auch
auf CD ROM. Die meis-ten der früheren Disketten-Abonnenten, aber auch
etliche Leser oder Hörer anderer Versionen haben sich bereits für
dieses komfortable und vielseitige Angebot entschieden. Ein kostenlo-ses Probeexemplar
kann bei der Redaktion angefordert werden.
Ich wünsche uns gemeinsam ein erfolgreiches Jahr 2003. Und bitte nie
vergessen: Die Zukunft beginnt mit der „Gegenwart“.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Die Tagesordnung der Präsidiumssitzung vom 22.11.2002 lässt kaum erkennen, dass viele brisante Themen angesprochen wurden.
Nun aber geht der DBSV mit einem energischen Sparprogramm in das neue Jahr.
Warum ist das notwendig? Und wo kann man überhaupt sparen? Wir fragen
Jürgen Lubnau, Prä-sident des DBSV:
Eine sehr wichtige Ursache ist unser Bauvorhaben in Hirschgarten, und ein
weiterer Punkt sind die Beteiligungen des DBSV an verschiedenen gemeinnützigen
Gesellschaften, z. B. das Deutsche Blindenbildungswerk, die I.L.I.S. gGmbH
und auch die Deutsche Hörfilm gGmbH. Das sind Beteiligungen, die in den
letzten zwei Jahren relativ viel Geld gekostet haben. Schwerpunkt ist das
Bauvorhaben in Berlin-Hirschgarten, das uns in den letzten zwei Jahren etwa
500.000 Euro gekostet hat und den Verband in eine sehr kritische fi-nanzielle
Situation gebracht hat. Das Bauvorhaben hat sich jetzt auch in eine ganz andere
Richtung entwickelt. Das Ostdeutsche Blindenzentrum, das jetzt Rehabilitations-
und Mo-bilitätszentrum heißt, hatte eine Baugenehmigung vom zuständigen
Bezirksamt erhalten. Gegen diese Baugenehmigung hat ein Grünenverband
– von denen gibt es etwa 15 in Berlin – geklagt. Und das Verwaltungsgericht
hat am 19.11.2002 die Baugenehmigung aufgehoben, sodass sich für uns
eine ganz neue Situation zeigt.
Wir haben im Präsidium dann auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Ein sehr wichtiger Beschluss ist gewiss, nachdem die Baugenehmigung aufgehoben
worden ist und gar nicht abzusehen ist, ob überhaupt die Chance besteht,
wieder eine zu bekom-men, dass die Geschäftsstelle nun unverzüglich
nach Berlin verlegt wird. Wir werden Räume anmieten und die Liegenschaften
in Bonn veräußern.
Hirschgarten wird also zunächst nicht gebaut. Sagt man aus jetziger
Sicht, dass die Schließung vor eineinhalb Jahren vielleicht auch zu
früh kam?
Nein, nein, zu früh war das gewiss nicht. Wir mussten uns ja auf die
Situation einstellen. Und es war auch keine wirtschaftliche Basis gegeben.
Von daher war diese Entscheidung schon richtig.
Steht schon fest, wo man sich in Berlin ansiedeln will? Und welche Auswirkungen
wird das für die DBSV-Mannschaft haben?
Über die Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird natürlich
intensiv ge-sprochen werden müssen, in erster Linie durch die Geschäftsführung.
Es wird den Mitar-beitern ein Arbeitsplatzangebot in Berlin unterbreitet.
Es werden sicherlich nicht alle mit-gehen können oder wollen. Dafür
muss man Verständnis haben. Aber es wird dann natür-lich auch in
Berlin weiter gehen müssen. Wir werden begrenzt eine neue Mannschaft
auf-bauen, etwas neu strukturieren, und auch die Chance ergreifen, sicherlich
auch an der einen oder anderen Stelle zu sparen- in der Hoffnung, dass es
dabei keinen Qualitätsverlust gibt.
Genannt wurde schon das Deutsche Blindenbildungswerk. Hier gab es seit längerer
Zeit Diskussionen, wie es mit dieser Einrichtung weitergehen soll. Jetzt gibt
es einen Be-schluss...
Ja, die Entwicklung hat sich völlig anders vollzogen. Wir sind vor einigen
Jahren davon ausgegangen, dass ein erheblicher Bedarf an Bildung, an Qualifizierung
vorhanden ist. Das ist sicherlich auch der Fall, nur wird dieses Angebot von
anderen auch unterbreitet; das sind einige Landesvereine, die dies in ihren
Aura-Hotels oder –Pensionen tun. Das Präsidium ist der Auffassung,
wenn das Angebot auf andere Art und Weise gedeckt wer-den kann, dann muss
man nicht eine zentrale Einrichtung haben, die auch noch erheblich defizitär
arbeitet. Dann muss man irgendwann den Mut dazu haben und sagen, das war ein
guter Wille, aber es wird im Grunde genommen nicht gebraucht. Wir werden Anfang
Dezember eine Gesellschafterversammlung haben und dann den Beschluss, den
das Präsidium schon vorbereitet hat, vollziehen.
Du nanntest auch die Beteiligung I.L.I.S. und Deutsche Hörfilm gGmbH.
Wie sieht es bei diesen Gesellschaften aus?
I.L.I.S. ist eine Gesellschaft, die Informations- und Leitsysteme entwickelt
hat, die sehr gut sind, die aber noch nicht so auf dem Markt platziert werden
konnten. Die Wege sind unter den Sparzwängen der öffentlichen Hände
sehr lang geworden, sodass sich auch dort ein erheblicher Finanzbedarf ergeben
hat, den die Gesellschafter nicht mehr tragen wollten. Das System als solches
ist als sehr positiv bewertet worden. Wir werden sehen, ob es jetzt vom VzFB
weiterverkauft werden kann. Die Gesellschaft wird erst einmal zur Ruhe gesetzt,
nicht aufgelöst, nicht liquidiert. Das kann sich auch wieder anders entwickeln.
Bei der Deutschen Hörfilm gGmbH ist es so, dass sie ja relativ neu ist.
Es gab zuvor das dreijährige Projekt beim DBSV. Die Gesellschaft ist
vor gut eineinhalb Jahren gegründet worden. Wir sind der Auffassung,
dass sie sicherlich noch ein Stück Weg braucht, um zu erfahren, ob sie
sich selber tragen kann oder nicht. Wir wollen versuchen, mit Landesver-bänden
zu sprechen, die schon in der Vergangenheit signalisiert haben, dass sie Interes-se
haben, sich dort auch zu beteiligen. Dann würde das wirtschaftliche Risiko
auf mehr Schultern verteilt werden, und wir können schauen, wie sich
die gGmbH entwickelt. Das Medium Hörfilm ist ja noch nicht so lange etabliert,
dass man sofort den Schritt zurückge-hen sollte, zumal wir gerade zum
ersten Mal den Hörfilmpreis vergeben haben. Das wäre gerade in diesem
Augenblick ein falsches Signal. Und wenn Landesvereine sich auch beteiligen,
wird die wirtschaftliche Belastung für den DBSV geringer werden.
Im Jahr 2003 wird es wieder einen Hörfilmpreis geben. Gibt es schon
einen Termin?
Termin ist der 20. Mai 2003. Der Schirmherr ist der Gleiche. Mario Adorf hat
sich wieder bereit erklärt, auch an der Veranstaltung teilzunehmen und
die Preisverleihung vorzu-nehmen. Wir werden die Preisverleihung auch in den
gleichen Räumlichkeiten vornehmen können, die uns dankenswerter
Weise von der Deutschen Bank kostenlos zur Verfügung gestellt werden,
mit all den Rahmenbedingungen, die notwendig sind. Mit der Agentur werden
wir in den nächsten Wochen verhandeln, um das Programm aufzustellen,
um auch zu schauen, wie wir die Finanzierung dieser Veranstaltung noch besser
sichern kön-nen.
Trotz mancher Schwierigkeiten blickt man ja nach vorn, auch im Bereich Lobbyarbeit,
Kontakte mit der neuen Bundesregierung. Was ist in dieser Beziehung geschehen
und was steht noch vor dem DBSV?
Wir werden zum Teil völlig neue Kontakte knüpfen müssen. Was
in den letzten vier Jah-ren in der Bundesregierung an Gesprächspartnern,
an Kontakten erschlossen worden ist, ist zum Teil nicht mehr vorhanden, denken
wir zum Beispiel an den Arbeitsminister Walter Riester, der der Regierung
nicht mehr angehört. Das Gleiche gilt für die Familienministerin
Frau Bergmann, die auch nicht mehr dem Kabinett angehört. Wir müssen
also völlig neue Kontakte knüpfen. Die ersten Schritte sind unternommen
worden, und wir werden sicher Anfang des Jahres die ersten Gespräche
mit Kabinettsmitgliedern führen können, um un-sere Positionen deutlich
zu machen.
Es soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, die Standards in der Blinden-
und Seh-behindertenbildung betreffend. Welche Zielrichtung hat das?
Da geht es um einen ganz konkreten Aspekt. Die Leserinnen und Leser werden
sich si-cherlich an die Diskussion um die 6- und 8-Punkte-Schrift erinnern.
Da gibt es die Anre-gung, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen zu lassen,
um diesen Streit nun ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Das ist
aber noch nicht so weit gediehen, dass wir das Gutachten schon vor der Tür
hätten. Das soll mit dem Verband der Blinden- und Sehbe-hindertenpädagoginnen
und –pädagogen auch noch besprochen werden. Wir müssen auch
noch einen Kostenträger dafür finden. Es wäre aber eine gute
Möglichkeit, zu sagen: Es ist wissenschaftlich festgestellt worden, dass...
Wir hoffen natürlich, dass als Ergebnis rauskommt, dass die 6-Punkte-Schrift
das Prä hat, aber ein Gutachten ist ein Gutachten, und man muss sich
dem Ergebnis dann auch stellen.
Welche Punkte sollte man unbedingt noch hervorheben, die für die künftige
Arbeit wichtig sind?
Das Wichtigste haben wir sicher genannt. Vergessen werden sollte aber nicht
der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Der Verwaltungsrat hat in seiner
Sitzung im Oktober ein einheitli-ches Corporate Design (CD) beschlossen. Das
wird demnächst auch umgesetzt werden. Es ist sehr erfreulich, dass drei
große Verbände diesen Beschluss aufgreifen werden und Anfang 2003
das neue CD einsetzen werden: der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund,
der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen und der ABSV Berlin.
Das ist sehr erfreulich, und wir hoffen, dass das auch ein Stück Signalwirkung
haben wird auf die anderen Landesverbände.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai, Kassetten- und DAISY-Ausgabe
Originalton.)
Neues von Fachgruppen und -ausschüssen
Neue Koordinationsstelle: Der DBSV-Verwaltungsrat stimmte dem Antrag zu, eine "Koordinationsstelle der Hilfsmittelberater der Landesvereine" einzurichten. Mitte März 2003 findet die konstituierende Sitzung in Timmendorfer Strand statt.
GFUV: Auf Anregung des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV) waren die Landesvereine gebeten worden, Aussagen zur Häufigkeit von Tandem-Transporten in Zügen der Deutschen Bahn AG zu machen. Ergebnis dieser Umfrage war, dass bundesweit etwa 6.000 Blinde regelmäßig auf den Transport ihres Tandems in Rei-sezügen angewiesen sind. Dieses überzeugende Ergebnis wurde der DB AG wunschge-mäß mitgeteilt; die durch die Umfrage ausgelösten Anregungen und Wünsche wurden der Bahn ebenfalls übermittelt.
Arbeitskreis EDV: Mit Zustimmung des Präsidiums hat sich der AK EDV in "Bundesfach-gruppe Informationstechnologie" umbenannt. Der neue Name bringt die tatsächliche Ar-beit dieser Gruppe als Berufsfachgruppe zum Ausdruck.
FIT: Insbesondere mit der Zugänglichkeit von Mobiltelefonen sowie von
PDF-Dateien befasste sich der Gemeinsame Fachausschuss für Informations-
und Telekommunikationssysteme (FIT) im Jahr 2002.
Die Papiere "Screenreader-Anforderungen" und "EDV-Schulungsanforderungen"
wurden von den beteiligten Verbänden genehmigt und stehen als Arbeitsmaterial
zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Braille-Zeilentests lagen vor und sind im Internet unter
www.incobs.de nachlesbar.
Im Rahmen des BIK-Projekts konnten inzwischen Beratungsstellen in Berlin,
Franfurt, Marburg, Hannover und Hamburg eingerichtet werden.
Die beiden neuen CDs Fahrplanauskunft und DeTeMedien sind in einer blinden-
und sehbehindertenunfreundlichen Version auf den Markt gekommen und werden
von BIK dahingehend geprüft. Weitere Informationen unter www.bik-online.info.
GfaH: Der Gemeinsame Fachausschuss für allgemeine Hilfsmittel (GFaH) befasste sich mit einem Handy-Test des Berliner Förderzentrums für Blinde und Sehbehinderte, der unter www.warentest.de nachgelesen werden kann. Der GFaH stellte fest, dass die Kas-settentechnik ausläuft und Geräte in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar sind; er empfiehlt Kassettenhörern deshalb, sich mit Ersatzgeräten einzudecken. Der Ausschuss be-fasste sich mit den Etiketten-Lesern NOSCO und VOILA sowie mit der "tönenden Pro-grammzeitschrift" der Firma Datasound, die vielleicht vom VzFB produziert werden wird.
Koordinationsstelle Industrie und Handwerk: Chancen und Risiken der Integrationsfachdienste
(IFD) in der Zukunft, insbesondere im Hinblick auf unsere Klientel, standen
im Mittelpunkt der Zusammenkunft dieses Gremiums. Das komplette Referat von
Herrn Leh-mann finden Sie im Internet, im Download-Bereich des Bayerischen
BSB unter www.bbsb.org.
Neben den Berichten aus den Landesvereinen wurden der aktuelle Stand des EVASA-Projekts
sowie die Blindeninstitutsstiftung Würzburg, Außenstelle Schmalkalden,
vorge-stellt.
Neubesetzung der gemeinsamen Fachausschüsse: Über die Neubesetzung
der Gremien ab 2003 und die aktuellen Aufgaben der gemeinsamen Fachausschüsse
wird noch gesondert informiert.
Dirk Jäger
Forderung des FIT zur Hilfsmittelfinanzierung
Mit dieser Forderung wendet sich der Gemeinsame Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) an die Verbände der Blinden- und Sehbehinderten-selbsthilfe.
Forderung: "Die Verbände der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe
möchten künftig deutlicher darauf hinarbeiten, dass die Krankenkassen
bei der Versorgung Blinder und Sehbehinderter mit geeigneten Lesesystemen
sämtliche behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzeinrichtungen eines
Computers finanzieren. Hierzu zählen Hardware- (Sprachausgabe, Braille-Zeile,
Großbildschirm, Großschrift) und Software-Komponenten (Screenreader)
sowie Schulungsmaßnahmen. Im Vorfeld der Kostenzusage ist im Rahmen
einer Hilfsmittelberatung zu prüfen, was für Komponenten benötigt
werden. Am Ende der Schulungsmaßnahme sollte geprüft werden, ob
die Hilfsmittel auch genutzt werden können und somit in dem Besitz des
Versorgungsberechtigten bleiben. Als Geräte des alltäglichen Gebrauchs,
die nicht von den Krankenkassen finanziert werden, sind demge-genüber
der eigentliche Computer mit Speicherlaufwerk, Scanner, CD ROM-System, Internetzugang
und die hierfür erforderliche Software anzusehen".
Dirk Jäger
Freundliche Geldausgabeautomaten
Ab sofort sollen alle Tastaturen von Geldausgabe-Automaten blinden- und
sehbehindertengerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet, das die Tasten ausreichend
tastbar aus dem Gehäuse herausragen, sich auf der Ziffer 5 ein fühlbarer
Punkt befindet und die Funktionstasten mit taktilen Symbolen versehen sind,
deren Bedeutung in einer Legende am Gerät erklärt ist. Für
Sehbehinderte sind die Funktionstasten farblich (rot = Abbruch, gelb = löschen,
grün = Eingabebestätigung) markiert. Diese Vorgaben des Zent-ralen
Kreditausschusses sind in einer neuen Vereinbarung zum Betrieb von Geldausga-beautomaten
in Deutschland formuliert.
Die Einführung dieser Richtlinien ist dass Ergebnis der langjährigen
hartnäckigen und sachkundigen Bemühungen des DBSV. Schrittweise
werden Geldausgabeautomaten künftig also freundlicher werden. Das ist
auch dringend notwendig, da die Kreditinstitute ihren Kundenservice am Schalter
offenbar immer weiter zurück fahren.
Martin Altmaier
Jetzt liegt das Gutachten zum Bedarf an Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde und Sehbehinderte vor, das der DBSV mit finanzieller Unterstützung durch die Herbert-Funke-Stiftung in Auftrag gegeben hatte. Es wurde von Prof. Michael Brambring von der Universität Bielefeld erstellt und liegt den DBSV-Landesvereinen inzwischen vor. Die Aus-arbeitung ist eine wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe in Verhandlungen mit Kostenträgern, wenn es um die Festsetzung notwendiger Trainingsstunden geht.
Nach ihrem erfolgreichen Start 2001 geht die Leipziger Fachmesse -Fachausstellung und Kongress für Therapeuten - in die zweite Runde: Vom 15. bis 17.05.2003 sind Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister sowie Ergotherapeuten zur einzigen deutschen Fachausstellung eingeladen, die sich ausschließlich dem Thema medizinische Rehabilitation und Prävention widmet. Ihnen sowie Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Managern stationärer Einrichtungen und interessierten Fachbesuchern aus der Sport- und Fitness-Branche bietet die therapie eine Übersicht zu branchenspezifischen Erzeugnissen sowie eine praxisorientierte fachliche Fortbildung. Nähere Informationen unter Tel.: (03 41) 678 81 98; Internet: www.therapie-leipzig.de.
Merkblatt zum Grundsicherungsgesetz
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. informiert behinderte Menschen und ihre Familien in seinem neuesten Ratgeber über das am 01.01.2003 in Kraft tretende Grundsicherungsgesetz. Sie finden das Merkblatt in der Rubrik „Recht und Praxis“ im Internet unter www.bvkm.de. Der Text im PDF-Format kann dort kostenlos heruntergeladen werden. Die gedruckte Version kann mit einem frankierten DIN lang Rückumschlag (0,55 Cent) beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. „Stichwort Merkblatt zur Grundsicherung“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, bestellt werden.
Hilfsmittelausstellung des VzFB
Ratingen: 22.02., 11 bis 17 Uhr beim Blindenverein Ratingen;
Veranstaltungsort: Haus Birkenhof, Bruchstraße, 40878 Ratingen. Nähere
Informationen beim VzFB; Tel.: (05 11) 9 54 65-0.
Vom 16. bis 21.04. dreht sich in Bad Liebenzell alles um das und auf dem Eis. Am 20.04. findet unter dem Sponsoring des Südwestrundfunks im Polarion in Bad Liebenzell eine Eislaufgala statt, bei der blinde und sehbehinderte Gäste zu ermäßigten Eintrittspreisen in der ersten Reihe sitzen. In den Tagen zuvor können Blinde und Sehbehinderte unter Leitung von Eislauftrainern täglich eine Stunde aufs Eis gehen. Nähere Informationen beim Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell; Tel.: (0 70 52) 9 20 40.
Glück und Globalisierung –
Funkkolleg beim DVBS erhältlich
Das neue Funkkolleg des Hessischen Rundfunks greift das Stichwort Globalisierung
auf und fragt genauer nach. Auf den Spuren von Verunsicherungen und Glücksverheißungen
unseres Alltags zeigen die 30 Sendungen zahlreiche Aspekte, die unter wirtschaftlichen,
ethischen, religiösen oder psychologischen Blickwinkeln vertieft werden.
Der Schwerpunkt liegt auf den sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Facetten
des Themas.
Die Sendungen berichten unter anderem von den tagtäglichen Folgen der
Globalisierung, über Medienkompetenz, über den Mythos des Modeworts
"Flexibilisierung", über ein mehrdimensionales Weltbild und
den Weg zu einem posthumanistischen Zeitalter. Welche Fähigkeiten und
Strategien der "Lebenskunst" sind notwendig, um den neuen Herausforderungen
zu begegnen?
Der DVBS bietet die Mitschnitte der Sendungen (Hessischer Rundfunk HR 1, sonntags
von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr, Sendebeginn 27.10.2002) im Abonnement an: 15 Hörkassetten.
Zusätzlich wird das Begleitbuch zur Sendereihe aufgelesen und kann ab
sofort vorbestellt werden. Eine Infokassette zum Funkkolleg "Glück
und Globalisierung" gibt es kostenlos in der DVBS-Geschäftsstelle.
Wenden Sie sich an den Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur
(ADW); Tel.: (0 64 21) 94 88 8-22, E-Mail: adw@dvbs-online.de.
Infos zum Funkkolleg auch unter http://www.hr-online.de/funkkolleg/index2.html.
Samstags 11.45 Uhr und mittwochs 12.00 Uhr wird vom Fernsehsender DSF das
Behindertenmagazin „Normal“ unter Regie der „arbeitsgemeinschaft
behinderte und medien e. v.“ (abm) ausgestrahlt. Regelmäßig
gibt es in dieser Sendung das Reisemagazin „Grenzenlos“ (05.01.
– Tunesien; 18.01. – Sri Lanka). Besonders interessant und wichtig
dürfte auch der Film von Bernd Thomas „Geschwister behinderter
Kinder“ sein (22.02.).
Weitere Informationen unter www.abm-medien.de.
In Punktschrift und auf Diskette
Jetzt ist die Broschüre „Wenn man uns lässt..., Blinde und Sehbehinderte im Beruf“ in Punktschrift sowie auf Diskette zum Preis von 3 Euro erhältlich. Zu bestellen beim Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte gGmbH, Schlossstr. 92, 12163 Berlin; Tel.: (0 30) 7 90 13 69-29; E-Mail: Thorstensen@fzbs.de.
Im Projekt ROSI des Verbandes der Behinderten e. V., Kreisverband Erfurt,
werden die Streiche von Max und Moritz in Form der bewährten Reliefbücher
für Blinde und Sehbehinderte Menschen umgesetzt. Zeichnerin Kerstin Bischoff
hat sich dabei an den Darstellungen von Wilhelm Busch orientiert, sodass die
Bücher auch für Sehende attraktiv sind. Der zugehörige Text
in Großdruck ist der Originaltext von Busch.
Entsprechend der sieben Streiche gibt es sieben Reliefbücher. Weitere
Informationen und Bestellungen sind unter Tel.: (03 61) 7 92 09 41, Fax: 7
91 44 18 oder E-Mail: vdberf@t-online.de
möglich.
Harry Potter gibt es nicht nur im Kino! „Harry Potter und die Kammer
des Schreckens“ von Joanne K. Rowling. Endlich wieder Schule! Einen
solchen Seufzer kann nur der ausstoßen, dessen Ferien scheußlich
und die Erinnerungen an das vergangene Schuljahr wunderbar waren: Harry Potter.
Doch wie im Vorjahr stehen nicht nur Zaubertrank-Unterricht und Verwandlung
auf dem Programm. Ein grauenhaftes Etwas treibt sein Unwesen in den Gemäuern
der Schule – ein Ungeheuer, für das niemand, nicht einmal der mächtige
Zauberer, eine Erklärung findet.
4 Bände Blindenkurzschrift in reformierter Rechtschreibung warten auf
ihre Leser; Tel.: (03 41) 7 11 31 19.
Die bundesweit erste Heiratsurkunde in Blindenschrift hat ein Paar in Marburg bekommen, teilte der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in Marburg mit. Nach dem seit 01.05.2002 geltenden Bundesgleichstellungsgesetz müssen Behörden und Gerichte auf Bundesebene blinden, seh- und hörbehinderten Menschen auf Wunsch amtliche Dokumente, Bescheide und Informationen in einer für sie wahrnehmbaren Form zusenden. Das Marburger Standesamt hätte also noch keine Punktschrift liefern müssen.
Über zwei interessante Gerichtsurteile informiert der DBSV-Rechtsreferent Karl Thomas Drerup:
Kosten für Begleitperson im Urlaub
Die Kosten für eine bei einer Urlaubsreise benötigte Begleitperson
können als außergewöhnliche Belastung neben dem Behinderten
Pauschbetrag anerkannt werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4.7.2002 - III R 58/98 - über
folgenden Fall entschieden:
Ein Schwerbehinderter (Merkzeichen H, aG und B = Notwendigkeit ständiger
Begleitung) unternahm zusammen mit seiner gehbehinderten Ehefrau im Jahre
1994 drei Reisen (nach Halle, Hawaii und Florenz) und nahm dabei die Hilfe
einer Begleitperson in Anspruch. Die für die Begleitperson verauslagten
Reisekosten in Höhe von etwas mehr als 11.000 DM machte der Behinderte
bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung neben dem
ihm nach § 33b EStG gewährten Pauschbetrag geltend. Das Finanzamt
lehnte aber ab, weil die Notwendigkeit der Begleitung nicht durch ein vor
Reisebeginn eingeholtes amtsärztliches Attest nachgewiesen worden sei.
Die dagegen erhobene Klage beim Finanzgericht hatte teilweise Erfolg: Die
Aufwendungen, hieß es im Urteil, seien wegen der Behinderung zwangsläufig.
Allerdings seien nur Kosten in Höhe von 3.000 DM angemessen (Von diesem
Betrag wird wiederum nur der Teil steuermindernd angerechnet, der die nach
§ 33 Abs. 3 EStG berechnete „zumutbare Belastung“ überschreitet).
Gegen dieses Urteil gingen beide Parteien in Revision beim BFH.
In dem genannten Urteil wies der BFH die Revision des Behinderten ab. Die Revision des Finanzamts hatte insoweit Erfolg, als der BFH die „angemessenen Kosten“ noch weiter, und zwar auf 1.500 DM heruntersetzte. Grundsätzlich aber – und dies ist dann doch als Erfolg für den Behinderten zu werten - hielt der BFH daran fest, dass die Aufwendungen des Schwerbehinderten für die auf Urlaubsreisen mitgenommene Begleitperson zwangsläufig seien und dass es angesichts der Feststellungen des Versorgungsamtes (Merkzeichen aG, H und B) insoweit keines weiteren Nachweises bedarf. Dass diese Kosten dann neben der Behindertenpauschale nach § 33b EStG geltend gemacht werden können, begründete der BFH wie folgt:
„Zu den typischen, mit der Behinderung des Klägers zusammenhängenden
Kosten gehören die Aufwendungen für die Pflege und Hilfe bei den
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
des täglichen Lebens, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder bei
einem Urlaubsaufenthalt außerhalb entstehen. Bei den aufgrund einer
Reise des Behinderten für die Begleitperson anfallenden Mehraufwendungen
wie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten handelt es sich dagegen um
außerordentliche, von der Typisierung des § 33b EStG nicht erfasste
Aufwendungen, die in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung
nach § 33 EStG abziehbar sind.“
Nun kam der BFH bei der Frage der Angemessenheit zu einer anderen Bewertung
als die Vorinstanz. Er errechnete aufgrund der Daten des Statistischen Jahrbuchs
für die Bundesrepublik Deutschland für den Kläger („Haushaltstyp
3“) und für das Jahr 1994 einen Betrag von 1.500 DM als durchschnittliche
Ausgaben für Urlaubsreisen und erklärte diesen Betrag für angemessen.
Kommentar: Das Urteil wird auch Blinden (Merkzeichen Bl) und hochgradig Sehbehinderten (Merkzeichen H) zugute kommen, da die bereits in H 189 EStR vorgenommene Gleichstellung von blinden und hilflosen Personen mit außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkzeichen aG) sich auch in diesem Zusammenhang rechtfertigen lässt. Die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Reisekosten für die Begleitperson sind natürlich gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Wo die Obergrenze des Angemessenen im Jahre 2002 liegt, wird erst im nächsten Jahr zu erfahren sein, wenn dann das neue Statistische Jahrbuch vorliegt.
Versorgung mit einer technischen Neuentwicklung
In der Zeitschrift „Die Krankenversicherung“, herausgegeben vom
IKK-Bundesverband Juli/August 2002 S. 238, las ich folgenden Bericht, den
ich hier etwas verkürzt wiedergebe:
Eine Versicherte wurde nach einer Beinamputation von ihrer Krankenkasse mit
Oberschenkelprothesen versorgt, die bei Verschleiß nach dem jeweiligen
Stand der Technik erneuert wurden. 1998 legte sie ihrer Krankenkasse eine
ärztliche Versorgung über eine Prothese mit einem elektronisch gesteuerten
Hydrauliksystem vor, das rund 20.000 Euro kosten sollte. Die Krankenkasse
lehnte die Ausstattung mit diesem neu entwickelten System als Überversorgung
ab. Mit Urteil vom 6.6.2002 – B 3 KR 68/01 entschied das BSG, dass Behinderte
von der Krankenkasse Hilfsgeräte verlangen können, die dem neuesten
Stand der Technik entsprechen...
Das ließ mich aufhorchen. Müssen Hilfsmittel auf dem „neuesten
Stand der Technik“ sein? Gibt es einen Anspruch auf Neuversorgung, wenn
verbesserte Geräte auf den Markt kommen? Das wäre denn doch zu schön,
um wahr zu sein. Ich bemühte mich deshalb, mehr über das beschriebene
Urteil zu erfahren.
Erstens: Die Entwicklung neuerer und besserer Geräte begründet für
sich gesehen noch keinen Anspruch auf eine Neuversorgung. Im vorliegenden
Fall war dementsprechend erst der Verschleiß des alten Hilfsmittels
der Anlass für den Antrag. Zweitens: Im entschiedenen Fall musste eine
neue Prothese beschafft werden. Der Fall liegt damit anders als bei den Lesegeräten,
die nach Rückgabe durch den Versicherten dann noch an einen zweiten Versicherten
gegeben werden können. Für die Neuanschaffung der Prothese standen
nun verschiedene Modelle alter und neuer Bauart und zu unterschiedlichen Preisen
zur Verfügung. Die Klägerin begehrte das bessere und teuere und
bekam damit Recht. Warum? Weil die Verbesserung hier in einer „wesentlichen
Funktionsverbesserung“ bestand, das heißt: Es ging nicht um mehr
Schönheit oder um mehr Bequemlichkeit, sondern um ein schnelleres und
sichereres Gehen. Vor allem der Sicherheitsaspekt hatte hier größtes
Gewicht. In Sicherheitsfragen sich nicht des „Standes von Wissenschaft
und Technik“ zu bedienen (vom „neuesten Stand“ ist beim
BSG überhaupt nicht die Rede), wäre geradezu ein Mangel gewesen.
Mehr sagt das Urteil nicht aus.
Ist es deshalb für uns uninteressant? Nein. Für uns ist interessant,
dass die Ermöglichung eines schnelleren und sichereren Gehens nach Ansicht
des BSG eine entsprechende Mehr-Leistung der Krankenversicherung rechtfertigt.
Ich denke in diesem Zusammenhang an das Gutachten von Erwin Roth und dort
an den Abschnitt „Rückgewinnung der optisch kontrollierten Sicherheit“
(durch die Versorgung mit einem Führhund, auch wenn der Betreffende bereits
ein Mobilitätstraining absolviert hat). Es wäre - in Streitigkeiten
mit der Krankenkasse - gewiss hilfreich, diesen Sicherheitsaspekt gebührend
herauszustellen.
Hinweis: Die neueste Ausgabe des „Merkblattes für Blinde und Sehbehinderte“ zu Rechtsfragen, Stand März 2002, ist in Schwarzschrift, Punktschrift, Kassette und Diskette erhältlich. Nähere Informationen bei Ihrem Landesverein.
Könige unter den Blinden?
Wir sprachen mit Hans-Peter Engel nach dem Sehbehindertenseminar vom 22. bis 24.11.2002 in Boltenhagen:
Warum führt man solche Seminare durch?
Es geht darum, Multiplikatoren in den einzelnen Landesverbänden zu schulen.
Die meisten unserer Vereine nennen sich ja inzwischen Blinden- und Sehbehindertenverband
oder -verein. Und wir wollen natürlich auch, dass Sehbehinderte in unsere
Vereine kommen, und diese sollen entsprechend betreut werden. Viele Dinge
sind gleich zwischen Blinden und Sehbehinderten, zumal gesetzlich Blinde oft
noch einen verwertbaren Sehrest haben. Trotzdem gibt es Unterschiede, gerade
wenn es um Kontraste oder um die Ausgestaltung von Objekten geht.
Beim Seminar in Boltenhagen waren nicht alle Landesvereine vertreten. Warum
nicht?
Vertreten durch Landesbeauftragte für die Belange Sehbehinderter waren
13; 7 waren also nicht da. Wir hatten bei den letzten Seminaren immerhin noch
Vertreter aus Bremen, Hamburg und Nordrhein. Diesmal war von dort niemand
da. Baden und Südbaden waren wohl noch nie vertreten. Es scheint wohl
nicht ganz so zu sein, dass die Namensänderung auch wirklich dazu führt,
dass man sich dem Thema Sehbehinderung in den einzelnen Landesverbänden
so annimmt, wie wir das gern hätten.
Kann es nicht sein, dass manche sagen Sehbehindertenarbeit, das machen wir
ja ständig, das gehört zu unserer Arbeit dazu. Da brauchen wir gar
nichts Spezielles?
Diese Aussage höre ich landauf landab immer wieder. Es gibt aber wirklich
spezifische Dinge für Sehbehinderte. Und nachdem der DBSV und viele Landesvereine
ihre Satzungen dahingehend geändert haben, dass sie also wahrhaft Sehbehinderte
aufnehmen können – bis 30 Prozent Sehvermögen, gibt es mit
Sicherheit andere Problemstellungen als bei Blinden. Zunächst ist natürlich
der Eintritt einer Sehbehinderung immer ein Problem, egal wie schlecht das
Sehvermögen anschließend ist. Aber wir müssen damit differenzierter
umgehen; der eine braucht mehr Informationen über vergrößernde
Sehhilfen über elektronische Hilfsmittel, der andere braucht ggf. bei
Nachtblindheit ein O&M-Training. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen,
und je mehr Sehvermögen noch da ist, muss man dem Einzelnen auch zeigen
können, was er damit noch machen kann.
Ein Schwerpunkt diesmal ist ausgefallen; Stichwort Krankenkassen. Worum ging
es bei diesem Seminar?
Wir haben gewisse Standardschwerpunkte: Bericht aus dem Fachausschuss für
die Belange Sehbehinderter und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen
Landesvereinen. Diesmal stand dann das SGB IX im Mittelpunkt, der Paragraph
26, der uns viele Möglichkeiten an die Hand geben kann, die wir aber
bis heute mangels eines stimmigen Konzeptes noch nicht nutzen können.
Es gibt heute noch keinen Anbieter für diese Leistungen. Wenn die Leistungen
von uns erbracht werden können, sollten sie von den Krankenkassen natürlich
auch bezahlt werden. Inwieweit das am Ende möglich ist, hängt davon
ab, welche Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger
abgeschlossen wird. Ein Schwerpunkt dabei wird sein, Reha-Pläne zu erstellen,
die es ermöglichen, alle Bereiche, wie LPF, O&M, Low-Vision-Schulungen,
Beratung usw., enthalten. Ein bisschen umstritten war, ob bei Sehbehinderten
und Blinden der gleiche Reha-Plan erstellt werden soll.
Es gibt Pläne, die Arbeit im Sehbehindertenbereich bundesweit möglichst
auf gutem Niveau weiterzuführen. Was ist für die nächste Zeit
angedacht?
Da viele der Beauftragten für die Belange Sehbehinderter neu sind, war
es der große Wunsch, über Kommunikation zu reden: Wie spreche ich
Sehbehinderte an? Wie mache ich Öffentlichkeitsarbeit? Wie kommunizieren
wir untereinander? Wie wirken Sehbehinderte auf andere? Wie gleichen sie das
Manko aus, dass sie keinen Blickkontakt halten können? All diese Themen
sollen beim nächsten Mal diskutiert werden. Erneut wurde angeregt, dass
mehr für die „Gegenwart“ über Sehbehinderung geschrieben
werden soll.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; Kassetten- und DAISY-Version
Originalton.)
Umwelt und Verkehr
Die „Mobile Bahnhofsmission“ bietet Hilfe jetzt an allen Stationen der S-Bahn-Linie 2 zwischen Duisburg und Dortmund an.
Es ist ruhig in der Dortmunder Bahnhofsmission, als ich um elf Uhr vormittags
dort eintreffe. Denn die meisten der ehrenamtlichen Mitarbeiter sind gerade
unterwegs. Sie fahren nach einem festgelegten Plan mit der S2, um als mobile
Bahnhofsmission auch in den kleinen Vorortbahnhöfen jeden Tag Hilfe zu
leisten. Swetlana Berg, die Projektkoordinatorin: „Wir tragen die Arbeit
der Bahnhofsmission nach außen, d.h., dass wir auch Reisehilfen, Einsteige-,
Aussteige-, und Umsteigehilfen leisten. Wir gucken auch, wer alles im Zug
sitzt, ob da die Hilfe gebraucht wird. Wir sind da! Die Leute können
uns auch ansprechen, wenn sie z. B. nicht mit dem Fahrkartenautomaten zu recht
kommen“, berichtet sie.
Die Möglichkeit, sich beim Umsteigen auf den großen Bahnhöfen
helfen zu lassen, gibt es schon seit Jahren. Neu ist, dass die Mitarbeiter
nun auch selbst mit dem Zug mitfahren. „99,9% bin ich regelmäßig
dabei, da kann mal schon mal sagen 100 %!“ erklärt Hartmut Sander,
der seit 8 Jahren ehrenamtlich dabei ist, auf die Frage, ob er auch in der
Linie S2 mitfährt.
Ausgestattet sind die mobilen Helfer mit einem Handy und einer Notfalltasche,
bei Bedarf bringen sie auch schon mal eine Rollstuhlrampe zum Zug mit. Für
Blinde ist dieser Service besonders praktisch. Die Mitarbeiter der Mission
holen sie bei der Bushaltestelle vor dem Bahnhof ab, sodass sie das Taxi sparen
können und den Taxifahrer nicht um die Begleitung zum Bahnsteig bitten
müssen. Auf Wunsch begleiten die Helfer sie während der Fahrt und
bringen sie dann zum Anschlusszug oder zum richtigen Bus. Und älteren
Menschen tragen sie auch den Koffer, damit sie ohne Stress einsteigen können.
Swetlana Berg: „Bei uns kann sich jeder anmelden, der evtl. unterwegs
Hilfe braucht, d.h., Behinderte, einfach unsichere Leute, die nicht wissen
oder Angst haben, dass sie nicht zurecht kommen. Blinde natürlich auch,
die Mütter mit den Kinderwagen an den Bahnhöfen, wo keine Aufzüge
aufgebaut sind, da stehen wir auch mit Rat und Tat zur Seite. Es ist natürlich
gewünscht, dass man sich grundsätzlich 24 Stunden vor der Abreise
meldet.“ Werktags zwischen 8 und 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen
zwischen 8 und 15 Uhr kann man das wirklich gut ausgebildete Personal unter
der Telefonnummer (02 31) 1 65 58 47 anfordern. Swetlana Berg: “Wir
haben im Sommer, im Juli so einen Seminartag gemacht, wo wir eine blinde Person
zu uns eingeladen haben. Und jeder hat sie durch den Bahnhof geführt
und wir haben die Person z. B. gebeten, die Kommentare dazu zu geben, was
wir falsch machen, wie das richtig ist oder wie es angenehmer für die
blinde Person ist, geführt zu werden.“
Das Pilotprojekt hat im März 2002 begonnen und läuft voraussichtlich
bis Ende Dezember 2003. Danach wird entschieden, ob es dauerhaft fortgeführt
oder auch in anderen Bundesländern eingeführt wird. Das hängt
auch davon ab, wie überzeugend die Betroffenen sagen, wie wichtig diese
Hilfe für sie ist. Gefördert wird das Projekt übrigens vom
Land NRW. Hoffen wir, dass es trotz der angespannten Haushaltssituation zu
einer Ausweitung dieses guten Serviceangebotes kommt und dass die Bahnhofsmission
immer genügend ehrenamtliche Helfer hat.
Maja Diedrich-Kummetz
„Bitte entnehmen Sie Ihr Geld“
Sprechender Geldausgabeautomat in Gelsenkirchen; DBSV wirkte an der Entwicklung maßgeblich mit.
Wie schwer es ist, an anderer Leute Geld zu kommen, weiß jeder. Aber
noch schwieriger ist es, wenn ein Blinder oder Sehbehinderter sein eigenes
Geld am Geldautomaten abheben will. Abhilfe könnte hier der neu entwickelte
sprechende Geldautomat „PRO CASH 20 50“ schaffen. Bei einer blindengerechten
Führung durch die Computerfirma Wincor Nixdorf entdeckte ich diese sensationelle
Neuheit, die der Produktmanager Andreas Pollglaesener vorstellt:
„Der Geldautomat ist gegenüber einem Standard-Geldautomaten nur
durch eine Tastatur ergänzt worden, einen Mikrofonstecker, mit dem ich
einen handelsüblichen Kopfhörer einstecken kann, und einen Außenlautsprecher.
Durch Betätigung der PIN-Tastatur löse ich eine Spracherklärung
aus, wo genau definiert wird, wo ich die Karten einführen kann. Die PIN
selbst wird natürlich nicht wiederholt. Wenn ich meinen Kopfhörer
in die Buchse einstecke, wird der Außenlautsprecher stumm geschaltet.
Ansonsten werden die Anweisungen ausgehend von der PIN-Tastatur gemacht: Ich
führe meine Karte ein. Über den Kopfhörer wird mir erklärt,
welche Dienste angeboten werden. Durch die entsprechende Anwahl (Ziffer 1
für Geldausgabe) komme ich in ein weiteres Menü. Dann kann ich aus
vorangebotenen Geldbeträgen wählen (50 Euro – 1, 100 Euro
– 2 usw.). Nach der Betragswahl gibt der Geldautomat oberhalb der Tastatur
in Richtung 12 Uhr das Geld aus. In Betrieb sind zur Zeit zwei Geräte,
in der Sparkasse Gütersloh und das erste offizielle Gerät in der
Sparkasse in Gelsenkirchen (seit 15.10.2002). Wir hoffen, dass wir mit den
geringen Änderungen die Behinderten in die Lage versetzen, dass sie auch
im Selbstbedienungsbereich Geld entnehmen können.“
Natürlich war die Begeisterung bei den Blinden und Sehbehinderten über den ersten sprechenden Geldautomat sehr groß, und auch die Berichterstattung in den Medien war außerordentlich positiv, so auch in folgendem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks:
Moderatorin: Das ist eine ziemlich unangenehme Vorstellung, beim Geldabheben
am Automaten immer auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Jeder dreht sich doch
so, dass keiner sehen kann, wie er seine PIN eingibt, und den Kontostand posaunt
man ja normalerweise nicht in die Weltgeschichte hinaus. Blinde aber brauchen
Hilfe am Geldautomaten. Wie sollen sie denn sonst wissen, was der Automat
gerade von ihnen will. Das geht auch anders. In Gelsenkirchen ist heute der
NRW-weit erste Geldautomat für Sehbehinderte und Blinde in Betrieb genommen
worden.
Simme vom Automaten: „Herzlich willkommen, bitte geben Sie Ihre Karte
ein. Sie finden das Kartenlesegerät rechts vor Ihnen Richtung 2 Uhr.
Ihre Eingabe wird bearbeitet, bitte warten. Drücken Sie bitte die zweite
Taste von oben links neben dem Bildschirm!“
Moderatorin: Margret Gajewski ist ein bisschen aufgeregt. Schließlich
ist es das erste Mal, dass sie allein einen Geldautomaten bedient. Sie war
bislang immer auf fremde Hilfe angewiesen, weil sie weder die Tasten bedienen
konnte noch wusste wie herum die Karte eingeschoben werden muss. „Ab
heute kein Problem mehr“, so Klaus Marziniak von der Sparkasse Gelsenkirchen:
„Das Gerät funktioniert absolut behindertengerecht. Die Besonderheit
ist, dass neben der Blindenschrift akustische Signale ausgegeben werden. Der
Blinde hat ein Knöpfchen im Ohr“.
Moderatorin: Auch Günter Gajewski, Vorsitzender des BSV Gelsenkirchen,
ist begeistert von dem Pilotgerät und hofft, dass auch andere Kreditinstitute
künftig diesen Service leisten. Das würde mehr Selbständigkeit
bedeuten und mehr Bewegungsfreiheit, denn auch auf Reisen ist es schwierig
für blinde Menschen, an Geld zu kommen:
„Es gibt keine Euroschecks. Wir kommen nicht an Geld ran, weil wir nicht
mit diesen Apparaten umgehen können; die sind einfach nicht sehbehinderten-
und blindengerecht. Ich würde sogar sagen, sie sind sehbehindertenfeindlich.
Jetzt wollen wir kleine Kurse, jeweils für drei vier Leute anbieten,
denn für uns ist der Umgang mit Geldautomaten etwas ganz Neues.“
Klaus Bierbaum; Tel.: (02 11) 76 24 79.
(Kassetten- und DAISY-Version Originalton)
Der duftende Garten
Nasenfreuden für „Riechkünstler“
Für Duftfreunde und diejenigen, die es werden wollen, setzen wir unsere beliebte Serie fort; diesmal geht es um duftende Pflanzen allgemein:
Einige Zitate zum Thema:
„Duft ist die Seele des Gartens.“
„Der Duft berührt die Seele und geht ins Herz.“ „Die
Wahrnehmung eines Duftes ist Anfang eines Kennenlernens, das nie zu Ende geht.“
„Pflanzen – wenn sie noch so schön sind – fehlt etwas
Wesentliches, wenn sie nicht duften: die Seele.“ „Duft ist ein
Vorzug, der eine in Farbe, Form und Aufbau vollendete Blüte noch schöner
werden lässt.“ „Duft ist Farbe ... Farbe und Duft lassen
einen Garten erst wirklich zur Oase werden.“ „Duft in dieser Oase
atmen – wirkt beruhigend, wohltuend, belebend, stärkend.“
Sebastian Kneipp spricht von „Riechfläschchen“, die vielen
Pflanzen mit „Heilduft“ angehängt sind.
Die geheimnisvolle Welt des Pflanzenduftes im Umfeld des „...uns bedrohenden
Meeres verpesteter Luft“ ließ F. Plenzat mit Beginn seines Ruhestandes
die Entscheidung treffen, diese Welt zu erforschen. Merkmale von Duftdiagnosen
für 3.000 Pflanzen hat er herausgefunden.
Wahrscheinlich gibt es in allen Pflanzengattungen Arten, die duften, natürlich
nicht zuerst für uns Menschen, sondern zur Erhaltung ihrer selbst.
Zu jeder Jahreszeit gibt es draußen wie drinnen duftende Pflanzen, und
zwar natürlicherweise wachsend und blühend; nicht durch marktbestimmte
Produktion.
Wir sprechen von Standortduftern, Umher- oder Wanderduftern. Wir kennen Nachtdufter
und immergrüne Immerdufter. Wir unterscheiden Blüten- und Berührungsdufter.
Wir beobachten das Duftverhalten, die Duftintensität, den Duftcharakter,
die Duftrichtungen und
-nuancen. Wir lieben Duftharmonie und ordnen es beim Pflanzen im Garten und
in Gefäßen so, dass die kleinere oder größere „Oase“
zustande kommt. Wir staunen immer aufs Neue, weil diese geheimnisvolle Welt
auch voller Überraschungen ist.
Duft und Aroma werden übrigens unterschieden: Duft: Nase, Riechen; Aroma:
Zunge, Schmecken.
Ich betrachte duftende Pflanzen gerne in dieser Weise: Blütendufter,
deren Duft von selbst – je nach Stärke - zur Nase kommt, oder -
wie beim Gänseblümchen - die Nase sucht Kontakt mit der Blüte;
Berührungsdufter, deren Duft mit den Händen herausgeholt werden
muss - durch Berühren, Tasten, Bewegen, Erwärmen, sodass der Duft
bis zur Nase hin ausströmt, aber die Nase keinen Kontakt mit der Pflanze
aufnimmt.
Einige Pflanzen sind Blüten-Berührungs-Dufter, wie zum Beispiel
Blaubart (Caryopteris) oder Gewürzrinde (Calycanthus). Berührungsdufter
sind nicht einfach Aromapflanzen, denn nicht alle sind essbar. Besonders kostbare
Pflanzen sind für tastende Hände, wenn eine angenehme Duft- und
Tastqualität wahrzunehmen ist, wie bei dem Gagelstrauch (Myrica gale).
Düfte sind schwer zu bestimmen und zu beschreiben. Oft bleibt es bei
einem Vergleich: riecht wie Veilchen, Vanille, Honig ...
Düfte-Wohlgerüche oder auch Gestank? Wann ist Duft Wohlgeruch? Kann
Duft zum Gestank werden? Es gibt echte „Stinker“ unter den Pflanzen,
wie Helichrysum foetidus, der wie fauliger Fisch riecht.
Düfte werden aber immer subjektiv wahrgenommen, viele Male nur mit einem
ungeübten Riechsinn.
So schließe ich mit einem Zitat von Karl Foerster, einem sehr bedeutenden
Gärtner in Deutschland: „Schade um die vielen schönen Dinge,
die ungerochen bleiben. Das Musikinstrument der Nase wird erstaunlich wenig
benutzt, ein zugeklappter Pechsteinflügel. Noch ahnen die Menschen selten,
wie viel Haus- und Gartenmusik das Duftreich der Pflanzen ihnen schon durch
ein Gartenzaunbeet schenken könnte.“
Ruth Zacharias ; Tel.: (0 35 28) 43 97-0.
Wozu dieses Leitbild
Das Leitbild soll eine gemeinsam geteilte Überzeugung und ein Verständnis
für Sinn und Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln.
Es ist das Leitbild des DBSV und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Mitglieder und Angehörigen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen und des DBSV.
Das Leitbild ist Ausdruck der Verbandskultur im DBSV und beschreibt gemeinsame Denk- und Verhaltensmuster sowie die Grundwerte für Entscheidungen und Handlungen. Das Leitbild gibt dem DBSV ein charakteristisches Profil und schafft Identität.
Wer wir sind
Im DBSV haben sich Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten
mit Organisationen und Institutionen, die für Blinde und Sehbehinderte
tätig sind und ihre Belange vertreten, zu einem starken und kompetenten
Spitzenverband zusammengeschlossen.
Als Spitzenverband sind wir der legitimierte und anerkannte Interessenvertreter der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.
Die Mitgliedsorganisationen sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig, vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung, die im Grundsatzprogramm des DBSV festgehalten ist. Verbindend und entscheidend sind die gemeinsamen Ziele und der Wille zur Kooperation.
Aktivitäten von übergreifendem Interesse werden vom DBSV initiiert und koordiniert und damit für alle nutzbar gemacht, ohne die Mitgliedsorganisationen in ihrer Selbständigkeit einzuschränken.
Was uns verbindet
Solidarität, Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein sind die
fundamentalen Grundwerte unseres Selbstverständnisses. Unsere Identität
wird darüber hinaus geprägt durch die Loyalität zu den Zielen
der Verbandspolitik. Unsere Arbeit und unser Engagement werden getragen von
unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation.
Die Grundsätze und Richtlinien unserer Verbandsarbeit werden in demokratischen
Entscheidungsprozessen bestimmt. Blinde und Sehbehinderte haben maßgeblichen
Anteil an allen Entscheidungen.
Die Mitgliedsorganisationen sind an der Willensbildung und an den Entscheidungen
des Verbandes beteiligt. Bei aller Unterschiedlichkeit sind sie als Teile
des Ganzen gleich wichtig zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.
Die repräsentative und kompetente Besetzung der Verbandsorgane und Arbeitsgremien
sichert bei den Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern ein hohes Maß
an Vertrauen in die Entscheidungen des DBSV.
Was wir erreichen wollen
Blinde und Sehbehinderte haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung
ihrer Persönlichkeit. Sie erwarten nicht Fürsorge und Mitleid, sondern
wollen ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten.
Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Wir fordern insbesondere eine soziale Absicherung, gesellschaftliche
Integration und berufliche Förderung.
Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen Blinde und
Sehbehinderte benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein
und setzen uns für Veränderungen ein.
Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung nehmen wir Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und vertreten die Interessen der Blinden und Sehbehinderten auch offensiv in der Öffentlichkeit.
Der DBSV ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die
Blinde und Sehbehinderte betreffen. Er ist fachkundiger Gesprächspartner
und unterstützt alle Initiativen, die Blinden und Sehbehinderten nützen.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir bundesweit Dienstleistungen
für Blinde und Sehbehinderte, die sie in ihrem Streben nach Selbstbestimmtheit
und größtmöglicher Normalität unterstützen. Angebot
und Qualität der Dienstleistungen entsprechen hohen Ansprüchen und
orientieren sich an den Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten.
Die starke Gemeinschaft des DBSV verhilft Blinden und Sehbehinderten zu mehr Selbstbewusstsein und zu einem verbindenden Gruppengefühl. Deshalb ermutigen wir sie, in die Mitgliedsorganisationen des DBSV einzutreten.
Wie wir arbeiten
Verantwortung und Zuständigkeit sind im DBSV transparent und verbindlich
festgelegt, denn klar definierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzung für
schnelle und zielorientierte Entscheidungen und damit für Effizienz und
Qualität der Verbandsarbeit.
Im DBSV arbeiten ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen
Erfahrungen und Fähigkeiten gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen.
Sie sind aufeinander angewiesen und bereit zu gegenseitiger Anerkennung, Hilfe
und gegenseitigem Vertrauen. Das ehrenamtliche Engagement entspricht unserem
Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation und wird von uns besonders
gefördert. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern sind in allen Bereichen
und auf allen Ebenen der Geschäftstätigkeit kompetente hauptberufliche
Mitarbeiter im zunehmenden Maße unverzichtbar.
Unser Verständnis von Selbsthilfe umfasst auch wirtschaftliches Engagement und unternehmerische Tätigkeit, um blinden und sehbehinderten Menschen ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bieten zu können.
Motivation und Kompetenz der Mitarbeiter im Verband und in den Mitgliedsorganisationen sind Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit und werden durch Anerkennung und Weiterbildung gefördert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist die interne Information der Mitglieder und Mitarbeiter unserer Mitgliedsorganisationen und die offene Kommunikation zwischen allen Ebenen des DBSV. Information und Kommunikation führen zu Gemeinschaftsgefühl, Vertrauen und Loyalität und damit zu einem hohen Maß an Identifikation mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes.
In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit werben wir um Vertrauen
und Anerkennung für unsere Arbeit und um Solidarität für Blinde
und Sehbehinderte in unserer Gesellschaft. Ein glaubwürdiges Image ist
eine wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für die erforderliche
Solidarität und Hilfe bei der Durchsetzung unserer Ziele und damit letztlich
für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.
Leitbild
Wozu dieses Leitbild
Das Leitbild soll eine gemeinsam geteilte Überzeugung und ein Verständnis
für Sinn und Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln.
Es ist das Leitbild des DBSV und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Mitglieder und Angehörigen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen und des DBSV.
Das Leitbild ist Ausdruck der Verbandskultur im DBSV und beschreibt gemeinsame Denk- und Verhaltensmuster sowie die Grundwerte für Entscheidungen und Handlungen. Das Leitbild gibt dem DBSV ein charakteristisches Profil und schafft Identität.
Wer wir sind
Im DBSV haben sich Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten
mit Organisationen und Institutionen, die für Blinde und Sehbehinderte
tätig sind und ihre Belange vertreten, zu einem starken und kompetenten
Spitzenverband zusammengeschlossen.
Als Spitzenverband sind wir der legitimierte und anerkannte Interessenvertreter der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.
Die Mitgliedsorganisationen sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig, vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung, die im Grundsatzprogramm des DBSV festgehalten ist. Verbindend und entscheidend sind die gemeinsamen Ziele und der Wille zur Kooperation.
Aktivitäten von übergreifendem Interesse werden vom DBSV initiiert und koordiniert und damit für alle nutzbar gemacht, ohne die Mitgliedsorganisationen in ihrer Selbständigkeit einzuschränken.
Was uns verbindet
Solidarität, Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein sind die
fundamentalen Grundwerte unseres Selbstverständnisses. Unsere Identität
wird darüber hinaus geprägt durch die Loyalität zu den Zielen
der Verbandspolitik. Unsere Arbeit und unser Engagement werden getragen von
unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation.
Die Grundsätze und Richtlinien unserer Verbandsarbeit werden in demokratischen
Entscheidungsprozessen bestimmt. Blinde und Sehbehinderte haben maßgeblichen
Anteil an allen Entscheidungen.
Die Mitgliedsorganisationen sind an der Willensbildung und an den Entscheidungen
des Verbandes beteiligt. Bei aller Unterschiedlichkeit sind sie als Teile
des Ganzen gleich wichtig zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.
Die repräsentative und kompetente Besetzung der Verbandsorgane und Arbeitsgremien
sichert bei den Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern ein hohes Maß
an Vertrauen in die Entscheidungen des DBSV.
Was wir erreichen wollen
Blinde und Sehbehinderte haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung
ihrer Persönlichkeit. Sie erwarten nicht Fürsorge und Mitleid, sondern
wollen ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten.
Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Wir fordern insbesondere eine soziale Absicherung, gesellschaftliche
Integration und berufliche Förderung.
Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen Blinde und
Sehbehinderte benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein
und setzen uns für Veränderungen ein.
Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung nehmen wir Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und vertreten die Interessen der Blinden und Sehbehinderten auch offensiv in der Öffentlichkeit.
Der DBSV ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die
Blinde und Sehbehinderte betreffen. Er ist fachkundiger Gesprächspartner
und unterstützt alle Initiativen, die Blinden und Sehbehinderten nützen.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir bundesweit Dienstleistungen
für Blinde und Sehbehinderte, die sie in ihrem Streben nach Selbstbestimmtheit
und größtmöglicher Normalität unterstützen. Angebot
und Qualität der Dienstleistungen entsprechen hohen Ansprüchen und
orientieren sich an den Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten.
Die starke Gemeinschaft des DBSV verhilft Blinden und Sehbehinderten zu mehr Selbstbewusstsein und zu einem verbindenden Gruppengefühl. Deshalb ermutigen wir sie, in die Mitgliedsorganisationen des DBSV einzutreten.
Wie wir arbeiten
Verantwortung und Zuständigkeit sind im DBSV transparent und verbindlich
festgelegt, denn klar definierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzung für
schnelle und zielorientierte Entscheidungen und damit für Effizienz und
Qualität der Verbandsarbeit.
Im DBSV arbeiten ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen
Erfahrungen und Fähigkeiten gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen.
Sie sind aufeinander angewiesen und bereit zu gegenseitiger Anerkennung, Hilfe
und gegenseitigem Vertrauen. Das ehrenamtliche Engagement entspricht unserem
Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation und wird von uns besonders
gefördert. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern sind in allen Bereichen
und auf allen Ebenen der Geschäftstätigkeit kompetente hauptberufliche
Mitarbeiter im zunehmenden Maße unverzichtbar.
Unser Verständnis von Selbsthilfe umfasst auch wirtschaftliches Engagement und unternehmerische Tätigkeit, um blinden und sehbehinderten Menschen ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bieten zu können.
Motivation und Kompetenz der Mitarbeiter im Verband und in den Mitgliedsorganisationen sind Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit und werden durch Anerkennung und Weiterbildung gefördert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist die interne Information der Mitglieder und Mitarbeiter unserer Mitgliedsorganisationen und die offene Kommunikation zwischen allen Ebenen des DBSV. Information und Kommunikation führen zu Gemeinschaftsgefühl, Vertrauen und Loyalität und damit zu einem hohen Maß an Identifikation mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes.
In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit werben wir um Vertrauen und Anerkennung für unsere Arbeit und um Solidarität für Blinde und Sehbehinderte in unserer Gesellschaft. Ein glaubwürdiges Image ist eine wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für die erforderliche Solidarität und Hilfe bei der Durchsetzung unserer Ziele und damit letztlich für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.