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Bilder von Blinden und Sehbehinderten in verschiedenen Situationen

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Die aktuelle "Gegenwart" mit ausgewählten Beiträgen

Titelbild der Gegenwart 01 2003

Editorial

Neujahrsgruß

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

für das Jahr 2003 wünsche ich Ihnen vor allem gute Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Etwas Redaktionseigennützig füge ich hinzu: elfmal Information, Unterhaltung, Ratschläge und Freude mit der „Gegenwart“.
In dieser Ausgabe Diesmal finden Sie das DBSV-Leitbild, welches im Projekt DBSV-Zukunft erarbeitet worden ist und Verständnis für Sinn und Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln soll.
Zukunftsorientierte Fakten finden Sie im Interview mit dem DBSV-Präsident Jürgen Lubnau. Mit der beliebten Berlin-Serie geht unsere Autorin Ingeburg Benthin in diesem Jahr in die Bezirke der Hauptstadt. Und der „duftende Garten“ wird uns ebenfalls in diesem Jahr beglei-ten.
Wir werden die Rubrik „Elternbriefkasten“ einführen, da wir immer wieder feststellen, dass Eltern sehbehinderter und blinder Kinder mit ihren Fragen oft allein sind. Die „Gegenwart“ will versuchen, diese Lücke schließen zu helfen.
Das Thema Sehbehinderung wird uns 2003 regelmäßig begleiten, und auch zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wird es Beiträge geben. Die AURA-Seite muss unbe-dingt profiliert werden. Hierzu bedarf es einer noch engeren Kooperation mit den beteiligten Häusern.
Pläne für die elf Ausgaben des 57. Jahrgangs der „Gegenwart“ gibt es reichlich. Und auch Sie werden wieder Gelegenheit haben, an der Gestaltung der „Gegenwart“ mitzuwirken, durch Ideen, Hinweise, Kritiken oder durch eigene Beiträge. Übrigens wird seit etlichen Mo-naten auch Ihre Punktschriftpost ohne Umweg nach Bonn in der Redaktion bearbeitet.
Ab Januar 2003 Jetzt gibt es die „Gegenwart“ im Abonnement auch auf CD ROM. Die meis-ten der früheren Disketten-Abonnenten, aber auch etliche Leser oder Hörer anderer Versionen haben sich bereits für dieses komfortable und vielseitige Angebot entschieden. Ein kostenlo-ses Probeexemplar kann bei der Redaktion angefordert werden.
Ich wünsche uns gemeinsam ein erfolgreiches Jahr 2003. Und bitte nie vergessen: Die Zukunft beginnt mit der „Gegenwart“.
Ihr Dr. Thomas Nicolai

DBSV-Nachrichten

Mit Sparkurs nach Berlin

Die Tagesordnung der Präsidiumssitzung vom 22.11.2002 lässt kaum erkennen, dass viele brisante Themen angesprochen wurden.

Nun aber geht der DBSV mit einem energischen Sparprogramm in das neue Jahr. Warum ist das notwendig? Und wo kann man überhaupt sparen? Wir fragen Jürgen Lubnau, Prä-sident des DBSV:
Eine sehr wichtige Ursache ist unser Bauvorhaben in Hirschgarten, und ein weiterer Punkt sind die Beteiligungen des DBSV an verschiedenen gemeinnützigen Gesellschaften, z. B. das Deutsche Blindenbildungswerk, die I.L.I.S. gGmbH und auch die Deutsche Hörfilm gGmbH. Das sind Beteiligungen, die in den letzten zwei Jahren relativ viel Geld gekostet haben. Schwerpunkt ist das Bauvorhaben in Berlin-Hirschgarten, das uns in den letzten zwei Jahren etwa 500.000 Euro gekostet hat und den Verband in eine sehr kritische fi-nanzielle Situation gebracht hat. Das Bauvorhaben hat sich jetzt auch in eine ganz andere Richtung entwickelt. Das Ostdeutsche Blindenzentrum, das jetzt Rehabilitations- und Mo-bilitätszentrum heißt, hatte eine Baugenehmigung vom zuständigen Bezirksamt erhalten. Gegen diese Baugenehmigung hat ein Grünenverband – von denen gibt es etwa 15 in Berlin – geklagt. Und das Verwaltungsgericht hat am 19.11.2002 die Baugenehmigung aufgehoben, sodass sich für uns eine ganz neue Situation zeigt.
Wir haben im Präsidium dann auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Ein sehr wichtiger Beschluss ist gewiss, nachdem die Baugenehmigung aufgehoben worden ist und gar nicht abzusehen ist, ob überhaupt die Chance besteht, wieder eine zu bekom-men, dass die Geschäftsstelle nun unverzüglich nach Berlin verlegt wird. Wir werden Räume anmieten und die Liegenschaften in Bonn veräußern.

Hirschgarten wird also zunächst nicht gebaut. Sagt man aus jetziger Sicht, dass die Schließung vor eineinhalb Jahren vielleicht auch zu früh kam?
Nein, nein, zu früh war das gewiss nicht. Wir mussten uns ja auf die Situation einstellen. Und es war auch keine wirtschaftliche Basis gegeben. Von daher war diese Entscheidung schon richtig.

Steht schon fest, wo man sich in Berlin ansiedeln will? Und welche Auswirkungen wird das für die DBSV-Mannschaft haben?
Über die Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird natürlich intensiv ge-sprochen werden müssen, in erster Linie durch die Geschäftsführung. Es wird den Mitar-beitern ein Arbeitsplatzangebot in Berlin unterbreitet. Es werden sicherlich nicht alle mit-gehen können oder wollen. Dafür muss man Verständnis haben. Aber es wird dann natür-lich auch in Berlin weiter gehen müssen. Wir werden begrenzt eine neue Mannschaft auf-bauen, etwas neu strukturieren, und auch die Chance ergreifen, sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle zu sparen- in der Hoffnung, dass es dabei keinen Qualitätsverlust gibt.

Genannt wurde schon das Deutsche Blindenbildungswerk. Hier gab es seit längerer Zeit Diskussionen, wie es mit dieser Einrichtung weitergehen soll. Jetzt gibt es einen Be-schluss...
Ja, die Entwicklung hat sich völlig anders vollzogen. Wir sind vor einigen Jahren davon ausgegangen, dass ein erheblicher Bedarf an Bildung, an Qualifizierung vorhanden ist. Das ist sicherlich auch der Fall, nur wird dieses Angebot von anderen auch unterbreitet; das sind einige Landesvereine, die dies in ihren Aura-Hotels oder –Pensionen tun. Das Präsidium ist der Auffassung, wenn das Angebot auf andere Art und Weise gedeckt wer-den kann, dann muss man nicht eine zentrale Einrichtung haben, die auch noch erheblich defizitär arbeitet. Dann muss man irgendwann den Mut dazu haben und sagen, das war ein guter Wille, aber es wird im Grunde genommen nicht gebraucht. Wir werden Anfang Dezember eine Gesellschafterversammlung haben und dann den Beschluss, den das Präsidium schon vorbereitet hat, vollziehen.

Du nanntest auch die Beteiligung I.L.I.S. und Deutsche Hörfilm gGmbH. Wie sieht es bei diesen Gesellschaften aus?
I.L.I.S. ist eine Gesellschaft, die Informations- und Leitsysteme entwickelt hat, die sehr gut sind, die aber noch nicht so auf dem Markt platziert werden konnten. Die Wege sind unter den Sparzwängen der öffentlichen Hände sehr lang geworden, sodass sich auch dort ein erheblicher Finanzbedarf ergeben hat, den die Gesellschafter nicht mehr tragen wollten. Das System als solches ist als sehr positiv bewertet worden. Wir werden sehen, ob es jetzt vom VzFB weiterverkauft werden kann. Die Gesellschaft wird erst einmal zur Ruhe gesetzt, nicht aufgelöst, nicht liquidiert. Das kann sich auch wieder anders entwickeln.
Bei der Deutschen Hörfilm gGmbH ist es so, dass sie ja relativ neu ist. Es gab zuvor das dreijährige Projekt beim DBSV. Die Gesellschaft ist vor gut eineinhalb Jahren gegründet worden. Wir sind der Auffassung, dass sie sicherlich noch ein Stück Weg braucht, um zu erfahren, ob sie sich selber tragen kann oder nicht. Wir wollen versuchen, mit Landesver-bänden zu sprechen, die schon in der Vergangenheit signalisiert haben, dass sie Interes-se haben, sich dort auch zu beteiligen. Dann würde das wirtschaftliche Risiko auf mehr Schultern verteilt werden, und wir können schauen, wie sich die gGmbH entwickelt. Das Medium Hörfilm ist ja noch nicht so lange etabliert, dass man sofort den Schritt zurückge-hen sollte, zumal wir gerade zum ersten Mal den Hörfilmpreis vergeben haben. Das wäre gerade in diesem Augenblick ein falsches Signal. Und wenn Landesvereine sich auch beteiligen, wird die wirtschaftliche Belastung für den DBSV geringer werden.

Im Jahr 2003 wird es wieder einen Hörfilmpreis geben. Gibt es schon einen Termin?
Termin ist der 20. Mai 2003. Der Schirmherr ist der Gleiche. Mario Adorf hat sich wieder bereit erklärt, auch an der Veranstaltung teilzunehmen und die Preisverleihung vorzu-nehmen. Wir werden die Preisverleihung auch in den gleichen Räumlichkeiten vornehmen können, die uns dankenswerter Weise von der Deutschen Bank kostenlos zur Verfügung gestellt werden, mit all den Rahmenbedingungen, die notwendig sind. Mit der Agentur werden wir in den nächsten Wochen verhandeln, um das Programm aufzustellen, um auch zu schauen, wie wir die Finanzierung dieser Veranstaltung noch besser sichern kön-nen.

Trotz mancher Schwierigkeiten blickt man ja nach vorn, auch im Bereich Lobbyarbeit, Kontakte mit der neuen Bundesregierung. Was ist in dieser Beziehung geschehen und was steht noch vor dem DBSV?
Wir werden zum Teil völlig neue Kontakte knüpfen müssen. Was in den letzten vier Jah-ren in der Bundesregierung an Gesprächspartnern, an Kontakten erschlossen worden ist, ist zum Teil nicht mehr vorhanden, denken wir zum Beispiel an den Arbeitsminister Walter Riester, der der Regierung nicht mehr angehört. Das Gleiche gilt für die Familienministerin Frau Bergmann, die auch nicht mehr dem Kabinett angehört. Wir müssen also völlig neue Kontakte knüpfen. Die ersten Schritte sind unternommen worden, und wir werden sicher Anfang des Jahres die ersten Gespräche mit Kabinettsmitgliedern führen können, um un-sere Positionen deutlich zu machen.

Es soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, die Standards in der Blinden- und Seh-behindertenbildung betreffend. Welche Zielrichtung hat das?
Da geht es um einen ganz konkreten Aspekt. Die Leserinnen und Leser werden sich si-cherlich an die Diskussion um die 6- und 8-Punkte-Schrift erinnern. Da gibt es die Anre-gung, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen zu lassen, um diesen Streit nun ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Das ist aber noch nicht so weit gediehen, dass wir das Gutachten schon vor der Tür hätten. Das soll mit dem Verband der Blinden- und Sehbe-hindertenpädagoginnen und –pädagogen auch noch besprochen werden. Wir müssen auch noch einen Kostenträger dafür finden. Es wäre aber eine gute Möglichkeit, zu sagen: Es ist wissenschaftlich festgestellt worden, dass... Wir hoffen natürlich, dass als Ergebnis rauskommt, dass die 6-Punkte-Schrift das Prä hat, aber ein Gutachten ist ein Gutachten, und man muss sich dem Ergebnis dann auch stellen.

Welche Punkte sollte man unbedingt noch hervorheben, die für die künftige Arbeit wichtig sind?
Das Wichtigste haben wir sicher genannt. Vergessen werden sollte aber nicht der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung im Oktober ein einheitli-ches Corporate Design (CD) beschlossen. Das wird demnächst auch umgesetzt werden. Es ist sehr erfreulich, dass drei große Verbände diesen Beschluss aufgreifen werden und Anfang 2003 das neue CD einsetzen werden: der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund, der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen und der ABSV Berlin. Das ist sehr erfreulich, und wir hoffen, dass das auch ein Stück Signalwirkung haben wird auf die anderen Landesverbände.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai, Kassetten- und DAISY-Ausgabe Originalton.)

Neues von Fachgruppen und -ausschüssen

Neue Koordinationsstelle: Der DBSV-Verwaltungsrat stimmte dem Antrag zu, eine "Koordinationsstelle der Hilfsmittelberater der Landesvereine" einzurichten. Mitte März 2003 findet die konstituierende Sitzung in Timmendorfer Strand statt.

GFUV: Auf Anregung des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV) waren die Landesvereine gebeten worden, Aussagen zur Häufigkeit von Tandem-Transporten in Zügen der Deutschen Bahn AG zu machen. Ergebnis dieser Umfrage war, dass bundesweit etwa 6.000 Blinde regelmäßig auf den Transport ihres Tandems in Rei-sezügen angewiesen sind. Dieses überzeugende Ergebnis wurde der DB AG wunschge-mäß mitgeteilt; die durch die Umfrage ausgelösten Anregungen und Wünsche wurden der Bahn ebenfalls übermittelt.

Arbeitskreis EDV: Mit Zustimmung des Präsidiums hat sich der AK EDV in "Bundesfach-gruppe Informationstechnologie" umbenannt. Der neue Name bringt die tatsächliche Ar-beit dieser Gruppe als Berufsfachgruppe zum Ausdruck.

FIT: Insbesondere mit der Zugänglichkeit von Mobiltelefonen sowie von PDF-Dateien befasste sich der Gemeinsame Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) im Jahr 2002.
Die Papiere "Screenreader-Anforderungen" und "EDV-Schulungsanforderungen" wurden von den beteiligten Verbänden genehmigt und stehen als Arbeitsmaterial zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Braille-Zeilentests lagen vor und sind im Internet unter www.incobs.de nachlesbar.
Im Rahmen des BIK-Projekts konnten inzwischen Beratungsstellen in Berlin, Franfurt, Marburg, Hannover und Hamburg eingerichtet werden.
Die beiden neuen CDs Fahrplanauskunft und DeTeMedien sind in einer blinden- und sehbehindertenunfreundlichen Version auf den Markt gekommen und werden von BIK dahingehend geprüft. Weitere Informationen unter www.bik-online.info.

GfaH: Der Gemeinsame Fachausschuss für allgemeine Hilfsmittel (GFaH) befasste sich mit einem Handy-Test des Berliner Förderzentrums für Blinde und Sehbehinderte, der unter www.warentest.de nachgelesen werden kann. Der GFaH stellte fest, dass die Kas-settentechnik ausläuft und Geräte in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar sind; er empfiehlt Kassettenhörern deshalb, sich mit Ersatzgeräten einzudecken. Der Ausschuss be-fasste sich mit den Etiketten-Lesern NOSCO und VOILA sowie mit der "tönenden Pro-grammzeitschrift" der Firma Datasound, die vielleicht vom VzFB produziert werden wird.

Koordinationsstelle Industrie und Handwerk: Chancen und Risiken der Integrationsfachdienste (IFD) in der Zukunft, insbesondere im Hinblick auf unsere Klientel, standen im Mittelpunkt der Zusammenkunft dieses Gremiums. Das komplette Referat von Herrn Leh-mann finden Sie im Internet, im Download-Bereich des Bayerischen BSB unter www.bbsb.org.
Neben den Berichten aus den Landesvereinen wurden der aktuelle Stand des EVASA-Projekts sowie die Blindeninstitutsstiftung Würzburg, Außenstelle Schmalkalden, vorge-stellt.

Neubesetzung der gemeinsamen Fachausschüsse: Über die Neubesetzung der Gremien ab 2003 und die aktuellen Aufgaben der gemeinsamen Fachausschüsse wird noch gesondert informiert.
Dirk Jäger

Forderung des FIT zur Hilfsmittelfinanzierung

Mit dieser Forderung wendet sich der Gemeinsame Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) an die Verbände der Blinden- und Sehbehinderten-selbsthilfe.

Forderung: "Die Verbände der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe möchten künftig deutlicher darauf hinarbeiten, dass die Krankenkassen bei der Versorgung Blinder und Sehbehinderter mit geeigneten Lesesystemen sämtliche behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzeinrichtungen eines Computers finanzieren. Hierzu zählen Hardware- (Sprachausgabe, Braille-Zeile, Großbildschirm, Großschrift) und Software-Komponenten (Screenreader) sowie Schulungsmaßnahmen. Im Vorfeld der Kostenzusage ist im Rahmen einer Hilfsmittelberatung zu prüfen, was für Komponenten benötigt werden. Am Ende der Schulungsmaßnahme sollte geprüft werden, ob die Hilfsmittel auch genutzt werden können und somit in dem Besitz des Versorgungsberechtigten bleiben. Als Geräte des alltäglichen Gebrauchs, die nicht von den Krankenkassen finanziert werden, sind demge-genüber der eigentliche Computer mit Speicherlaufwerk, Scanner, CD ROM-System, Internetzugang und die hierfür erforderliche Software anzusehen".
Dirk Jäger

Freundliche Geldausgabeautomaten

Ab sofort sollen alle Tastaturen von Geldausgabe-Automaten blinden- und
sehbehindertengerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet, das die Tasten ausreichend tastbar aus dem Gehäuse herausragen, sich auf der Ziffer 5 ein fühlbarer Punkt befindet und die Funktionstasten mit taktilen Symbolen versehen sind, deren Bedeutung in einer Legende am Gerät erklärt ist. Für Sehbehinderte sind die Funktionstasten farblich (rot = Abbruch, gelb = löschen, grün = Eingabebestätigung) markiert. Diese Vorgaben des Zent-ralen Kreditausschusses sind in einer neuen Vereinbarung zum Betrieb von Geldausga-beautomaten in Deutschland formuliert.
Die Einführung dieser Richtlinien ist dass Ergebnis der langjährigen hartnäckigen und sachkundigen Bemühungen des DBSV. Schrittweise werden Geldausgabeautomaten künftig also freundlicher werden. Das ist auch dringend notwendig, da die Kreditinstitute ihren Kundenservice am Schalter offenbar immer weiter zurück fahren.
Martin Altmaier

O&M-Gutachten

Jetzt liegt das Gutachten zum Bedarf an Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde und Sehbehinderte vor, das der DBSV mit finanzieller Unterstützung durch die Herbert-Funke-Stiftung in Auftrag gegeben hatte. Es wurde von Prof. Michael Brambring von der Universität Bielefeld erstellt und liegt den DBSV-Landesvereinen inzwischen vor. Die Aus-arbeitung ist eine wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe in Verhandlungen mit Kostenträgern, wenn es um die Festsetzung notwendiger Trainingsstunden geht.

In Kürze

therapie Leipzig

Nach ihrem erfolgreichen Start 2001 geht die Leipziger Fachmesse -Fachausstellung und Kongress für Therapeuten - in die zweite Runde: Vom 15. bis 17.05.2003 sind Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister sowie Ergotherapeuten zur einzigen deutschen Fachausstellung eingeladen, die sich ausschließlich dem Thema medizinische Rehabilitation und Prävention widmet. Ihnen sowie Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Managern stationärer Einrichtungen und interessierten Fachbesuchern aus der Sport- und Fitness-Branche bietet die therapie eine Übersicht zu branchenspezifischen Erzeugnissen sowie eine praxisorientierte fachliche Fortbildung. Nähere Informationen unter Tel.: (03 41) 678 81 98; Internet: www.therapie-leipzig.de.

Merkblatt zum Grundsicherungsgesetz

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. informiert behinderte Menschen und ihre Familien in seinem neuesten Ratgeber über das am 01.01.2003 in Kraft tretende Grundsicherungsgesetz. Sie finden das Merkblatt in der Rubrik „Recht und Praxis“ im Internet unter www.bvkm.de. Der Text im PDF-Format kann dort kostenlos heruntergeladen werden. Die gedruckte Version kann mit einem frankierten DIN lang Rückumschlag (0,55 Cent) beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. „Stichwort Merkblatt zur Grundsicherung“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, bestellt werden.

Hilfsmittelausstellung des VzFB

Ratingen: 22.02., 11 bis 17 Uhr beim Blindenverein Ratingen;
Veranstaltungsort: Haus Birkenhof, Bruchstraße, 40878 Ratingen. Nähere Informationen beim VzFB; Tel.: (05 11) 9 54 65-0.

Eislaufgala in Bad Liebenzell

Vom 16. bis 21.04. dreht sich in Bad Liebenzell alles um das und auf dem Eis. Am 20.04. findet unter dem Sponsoring des Südwestrundfunks im Polarion in Bad Liebenzell eine Eislaufgala statt, bei der blinde und sehbehinderte Gäste zu ermäßigten Eintrittspreisen in der ersten Reihe sitzen. In den Tagen zuvor können Blinde und Sehbehinderte unter Leitung von Eislauftrainern täglich eine Stunde aufs Eis gehen. Nähere Informationen beim Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell; Tel.: (0 70 52) 9 20 40.

Glück und Globalisierung –
Funkkolleg beim DVBS erhältlich

Das neue Funkkolleg des Hessischen Rundfunks greift das Stichwort Globalisierung auf und fragt genauer nach. Auf den Spuren von Verunsicherungen und Glücksverheißungen unseres Alltags zeigen die 30 Sendungen zahlreiche Aspekte, die unter wirtschaftlichen, ethischen, religiösen oder psychologischen Blickwinkeln vertieft werden. Der Schwerpunkt liegt auf den sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Facetten des Themas.
Die Sendungen berichten unter anderem von den tagtäglichen Folgen der Globalisierung, über Medienkompetenz, über den Mythos des Modeworts "Flexibilisierung", über ein mehrdimensionales Weltbild und den Weg zu einem posthumanistischen Zeitalter. Welche Fähigkeiten und Strategien der "Lebenskunst" sind notwendig, um den neuen Herausforderungen zu begegnen?
Der DVBS bietet die Mitschnitte der Sendungen (Hessischer Rundfunk HR 1, sonntags von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr, Sendebeginn 27.10.2002) im Abonnement an: 15 Hörkassetten. Zusätzlich wird das Begleitbuch zur Sendereihe aufgelesen und kann ab sofort vorbestellt werden. Eine Infokassette zum Funkkolleg "Glück und Globalisierung" gibt es kostenlos in der DVBS-Geschäftsstelle. Wenden Sie sich an den Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur (ADW); Tel.: (0 64 21) 94 88 8-22, E-Mail: adw@dvbs-online.de. Infos zum Funkkolleg auch unter http://www.hr-online.de/funkkolleg/index2.html.

Behindertenmagazin „Normal“

Samstags 11.45 Uhr und mittwochs 12.00 Uhr wird vom Fernsehsender DSF das Behindertenmagazin „Normal“ unter Regie der „arbeitsgemeinschaft behinderte und medien e. v.“ (abm) ausgestrahlt. Regelmäßig gibt es in dieser Sendung das Reisemagazin „Grenzenlos“ (05.01. – Tunesien; 18.01. – Sri Lanka). Besonders interessant und wichtig dürfte auch der Film von Bernd Thomas „Geschwister behinderter Kinder“ sein (22.02.).
Weitere Informationen unter www.abm-medien.de.

In Punktschrift und auf Diskette

Jetzt ist die Broschüre „Wenn man uns lässt..., Blinde und Sehbehinderte im Beruf“ in Punktschrift sowie auf Diskette zum Preis von 3 Euro erhältlich. Zu bestellen beim Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte gGmbH, Schlossstr. 92, 12163 Berlin; Tel.: (0 30) 7 90 13 69-29; E-Mail: Thorstensen@fzbs.de.

Lausbubenstreiche taktil

Im Projekt ROSI des Verbandes der Behinderten e. V., Kreisverband Erfurt, werden die Streiche von Max und Moritz in Form der bewährten Reliefbücher für Blinde und Sehbehinderte Menschen umgesetzt. Zeichnerin Kerstin Bischoff hat sich dabei an den Darstellungen von Wilhelm Busch orientiert, sodass die Bücher auch für Sehende attraktiv sind. Der zugehörige Text in Großdruck ist der Originaltext von Busch.
Entsprechend der sieben Streiche gibt es sieben Reliefbücher. Weitere Informationen und Bestellungen sind unter Tel.: (03 61) 7 92 09 41, Fax: 7 91 44 18 oder E-Mail: vdberf@t-online.de möglich.

DZB aktuell

Harry Potter gibt es nicht nur im Kino! „Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ von Joanne K. Rowling. Endlich wieder Schule! Einen solchen Seufzer kann nur der ausstoßen, dessen Ferien scheußlich und die Erinnerungen an das vergangene Schuljahr wunderbar waren: Harry Potter. Doch wie im Vorjahr stehen nicht nur Zaubertrank-Unterricht und Verwandlung auf dem Programm. Ein grauenhaftes Etwas treibt sein Unwesen in den Gemäuern der Schule – ein Ungeheuer, für das niemand, nicht einmal der mächtige Zauberer, eine Erklärung findet.
4 Bände Blindenkurzschrift in reformierter Rechtschreibung warten auf ihre Leser; Tel.: (03 41) 7 11 31 19.

Heiratsurkunde nach Braille

Die bundesweit erste Heiratsurkunde in Blindenschrift hat ein Paar in Marburg bekommen, teilte der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) in Marburg mit. Nach dem seit 01.05.2002 geltenden Bundesgleichstellungsgesetz müssen Behörden und Gerichte auf Bundesebene blinden, seh- und hörbehinderten Menschen auf Wunsch amtliche Dokumente, Bescheide und Informationen in einer für sie wahrnehmbaren Form zusenden. Das Marburger Standesamt hätte also noch keine Punktschrift liefern müssen.

Rechtsauskunft

Gerichtsurteile kommentiert

Über zwei interessante Gerichtsurteile informiert der DBSV-Rechtsreferent Karl Thomas Drerup:

Kosten für Begleitperson im Urlaub
Die Kosten für eine bei einer Urlaubsreise benötigte Begleitperson können als außergewöhnliche Belastung neben dem Behinderten
Pauschbetrag anerkannt werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4.7.2002 - III R 58/98 - über folgenden Fall entschieden:
Ein Schwerbehinderter (Merkzeichen H, aG und B = Notwendigkeit ständiger Begleitung) unternahm zusammen mit seiner gehbehinderten Ehefrau im Jahre 1994 drei Reisen (nach Halle, Hawaii und Florenz) und nahm dabei die Hilfe einer Begleitperson in Anspruch. Die für die Begleitperson verauslagten Reisekosten in Höhe von etwas mehr als 11.000 DM machte der Behinderte bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung neben dem ihm nach § 33b EStG gewährten Pauschbetrag geltend. Das Finanzamt lehnte aber ab, weil die Notwendigkeit der Begleitung nicht durch ein vor Reisebeginn eingeholtes amtsärztliches Attest nachgewiesen worden sei. Die dagegen erhobene Klage beim Finanzgericht hatte teilweise Erfolg: Die Aufwendungen, hieß es im Urteil, seien wegen der Behinderung zwangsläufig. Allerdings seien nur Kosten in Höhe von 3.000 DM angemessen (Von diesem Betrag wird wiederum nur der Teil steuermindernd angerechnet, der die nach § 33 Abs. 3 EStG berechnete „zumutbare Belastung“ überschreitet). Gegen dieses Urteil gingen beide Parteien in Revision beim BFH.

In dem genannten Urteil wies der BFH die Revision des Behinderten ab. Die Revision des Finanzamts hatte insoweit Erfolg, als der BFH die „angemessenen Kosten“ noch weiter, und zwar auf 1.500 DM heruntersetzte. Grundsätzlich aber – und dies ist dann doch als Erfolg für den Behinderten zu werten - hielt der BFH daran fest, dass die Aufwendungen des Schwerbehinderten für die auf Urlaubsreisen mitgenommene Begleitperson zwangsläufig seien und dass es angesichts der Feststellungen des Versorgungsamtes (Merkzeichen aG, H und B) insoweit keines weiteren Nachweises bedarf. Dass diese Kosten dann neben der Behindertenpauschale nach § 33b EStG geltend gemacht werden können, begründete der BFH wie folgt:

„Zu den typischen, mit der Behinderung des Klägers zusammenhängenden Kosten gehören die Aufwendungen für die Pflege und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder bei einem Urlaubsaufenthalt außerhalb entstehen. Bei den aufgrund einer Reise des Behinderten für die Begleitperson anfallenden Mehraufwendungen wie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten handelt es sich dagegen um außerordentliche, von der Typisierung des § 33b EStG nicht erfasste Aufwendungen, die in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar sind.“
Nun kam der BFH bei der Frage der Angemessenheit zu einer anderen Bewertung als die Vorinstanz. Er errechnete aufgrund der Daten des Statistischen Jahrbuchs für die Bundesrepublik Deutschland für den Kläger („Haushaltstyp 3“) und für das Jahr 1994 einen Betrag von 1.500 DM als durchschnittliche Ausgaben für Urlaubsreisen und erklärte diesen Betrag für angemessen.

Kommentar: Das Urteil wird auch Blinden (Merkzeichen Bl) und hochgradig Sehbehinderten (Merkzeichen H) zugute kommen, da die bereits in H 189 EStR vorgenommene Gleichstellung von blinden und hilflosen Personen mit außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkzeichen aG) sich auch in diesem Zusammenhang rechtfertigen lässt. Die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Reisekosten für die Begleitperson sind natürlich gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Wo die Obergrenze des Angemessenen im Jahre 2002 liegt, wird erst im nächsten Jahr zu erfahren sein, wenn dann das neue Statistische Jahrbuch vorliegt.

Versorgung mit einer technischen Neuentwicklung

In der Zeitschrift „Die Krankenversicherung“, herausgegeben vom IKK-Bundesverband Juli/August 2002 S. 238, las ich folgenden Bericht, den ich hier etwas verkürzt wiedergebe:
Eine Versicherte wurde nach einer Beinamputation von ihrer Krankenkasse mit Oberschenkelprothesen versorgt, die bei Verschleiß nach dem jeweiligen Stand der Technik erneuert wurden. 1998 legte sie ihrer Krankenkasse eine ärztliche Versorgung über eine Prothese mit einem elektronisch gesteuerten Hydrauliksystem vor, das rund 20.000 Euro kosten sollte. Die Krankenkasse lehnte die Ausstattung mit diesem neu entwickelten System als Überversorgung ab. Mit Urteil vom 6.6.2002 – B 3 KR 68/01 entschied das BSG, dass Behinderte von der Krankenkasse Hilfsgeräte verlangen können, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen...

Das ließ mich aufhorchen. Müssen Hilfsmittel auf dem „neuesten Stand der Technik“ sein? Gibt es einen Anspruch auf Neuversorgung, wenn verbesserte Geräte auf den Markt kommen? Das wäre denn doch zu schön, um wahr zu sein. Ich bemühte mich deshalb, mehr über das beschriebene Urteil zu erfahren.
Erstens: Die Entwicklung neuerer und besserer Geräte begründet für sich gesehen noch keinen Anspruch auf eine Neuversorgung. Im vorliegenden Fall war dementsprechend erst der Verschleiß des alten Hilfsmittels der Anlass für den Antrag. Zweitens: Im entschiedenen Fall musste eine neue Prothese beschafft werden. Der Fall liegt damit anders als bei den Lesegeräten, die nach Rückgabe durch den Versicherten dann noch an einen zweiten Versicherten gegeben werden können. Für die Neuanschaffung der Prothese standen nun verschiedene Modelle alter und neuer Bauart und zu unterschiedlichen Preisen zur Verfügung. Die Klägerin begehrte das bessere und teuere und bekam damit Recht. Warum? Weil die Verbesserung hier in einer „wesentlichen Funktionsverbesserung“ bestand, das heißt: Es ging nicht um mehr Schönheit oder um mehr Bequemlichkeit, sondern um ein schnelleres und sichereres Gehen. Vor allem der Sicherheitsaspekt hatte hier größtes Gewicht. In Sicherheitsfragen sich nicht des „Standes von Wissenschaft und Technik“ zu bedienen (vom „neuesten Stand“ ist beim BSG überhaupt nicht die Rede), wäre geradezu ein Mangel gewesen. Mehr sagt das Urteil nicht aus.
Ist es deshalb für uns uninteressant? Nein. Für uns ist interessant, dass die Ermöglichung eines schnelleren und sichereren Gehens nach Ansicht des BSG eine entsprechende Mehr-Leistung der Krankenversicherung rechtfertigt. Ich denke in diesem Zusammenhang an das Gutachten von Erwin Roth und dort an den Abschnitt „Rückgewinnung der optisch kontrollierten Sicherheit“ (durch die Versorgung mit einem Führhund, auch wenn der Betreffende bereits ein Mobilitätstraining absolviert hat). Es wäre - in Streitigkeiten mit der Krankenkasse - gewiss hilfreich, diesen Sicherheitsaspekt gebührend herauszustellen.

Hinweis: Die neueste Ausgabe des „Merkblattes für Blinde und Sehbehinderte“ zu Rechtsfragen, Stand März 2002, ist in Schwarzschrift, Punktschrift, Kassette und Diskette erhältlich. Nähere Informationen bei Ihrem Landesverein.

Seminar

Könige unter den Blinden?

Wir sprachen mit Hans-Peter Engel nach dem Sehbehindertenseminar vom 22. bis 24.11.2002 in Boltenhagen:

Warum führt man solche Seminare durch?
Es geht darum, Multiplikatoren in den einzelnen Landesverbänden zu schulen. Die meisten unserer Vereine nennen sich ja inzwischen Blinden- und Sehbehindertenverband oder -verein. Und wir wollen natürlich auch, dass Sehbehinderte in unsere Vereine kommen, und diese sollen entsprechend betreut werden. Viele Dinge sind gleich zwischen Blinden und Sehbehinderten, zumal gesetzlich Blinde oft noch einen verwertbaren Sehrest haben. Trotzdem gibt es Unterschiede, gerade wenn es um Kontraste oder um die Ausgestaltung von Objekten geht.

Beim Seminar in Boltenhagen waren nicht alle Landesvereine vertreten. Warum nicht?
Vertreten durch Landesbeauftragte für die Belange Sehbehinderter waren 13; 7 waren also nicht da. Wir hatten bei den letzten Seminaren immerhin noch Vertreter aus Bremen, Hamburg und Nordrhein. Diesmal war von dort niemand da. Baden und Südbaden waren wohl noch nie vertreten. Es scheint wohl nicht ganz so zu sein, dass die Namensänderung auch wirklich dazu führt, dass man sich dem Thema Sehbehinderung in den einzelnen Landesverbänden so annimmt, wie wir das gern hätten.

Kann es nicht sein, dass manche sagen Sehbehindertenarbeit, das machen wir ja ständig, das gehört zu unserer Arbeit dazu. Da brauchen wir gar nichts Spezielles?
Diese Aussage höre ich landauf landab immer wieder. Es gibt aber wirklich spezifische Dinge für Sehbehinderte. Und nachdem der DBSV und viele Landesvereine ihre Satzungen dahingehend geändert haben, dass sie also wahrhaft Sehbehinderte aufnehmen können – bis 30 Prozent Sehvermögen, gibt es mit Sicherheit andere Problemstellungen als bei Blinden. Zunächst ist natürlich der Eintritt einer Sehbehinderung immer ein Problem, egal wie schlecht das Sehvermögen anschließend ist. Aber wir müssen damit differenzierter umgehen; der eine braucht mehr Informationen über vergrößernde Sehhilfen über elektronische Hilfsmittel, der andere braucht ggf. bei Nachtblindheit ein O&M-Training. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen, und je mehr Sehvermögen noch da ist, muss man dem Einzelnen auch zeigen können, was er damit noch machen kann.

Ein Schwerpunkt diesmal ist ausgefallen; Stichwort Krankenkassen. Worum ging es bei diesem Seminar?
Wir haben gewisse Standardschwerpunkte: Bericht aus dem Fachausschuss für die Belange Sehbehinderter und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Landesvereinen. Diesmal stand dann das SGB IX im Mittelpunkt, der Paragraph 26, der uns viele Möglichkeiten an die Hand geben kann, die wir aber bis heute mangels eines stimmigen Konzeptes noch nicht nutzen können. Es gibt heute noch keinen Anbieter für diese Leistungen. Wenn die Leistungen von uns erbracht werden können, sollten sie von den Krankenkassen natürlich auch bezahlt werden. Inwieweit das am Ende möglich ist, hängt davon ab, welche Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger abgeschlossen wird. Ein Schwerpunkt dabei wird sein, Reha-Pläne zu erstellen, die es ermöglichen, alle Bereiche, wie LPF, O&M, Low-Vision-Schulungen, Beratung usw., enthalten. Ein bisschen umstritten war, ob bei Sehbehinderten und Blinden der gleiche Reha-Plan erstellt werden soll.

Es gibt Pläne, die Arbeit im Sehbehindertenbereich bundesweit möglichst auf gutem Niveau weiterzuführen. Was ist für die nächste Zeit angedacht?
Da viele der Beauftragten für die Belange Sehbehinderter neu sind, war es der große Wunsch, über Kommunikation zu reden: Wie spreche ich Sehbehinderte an? Wie mache ich Öffentlichkeitsarbeit? Wie kommunizieren wir untereinander? Wie wirken Sehbehinderte auf andere? Wie gleichen sie das Manko aus, dass sie keinen Blickkontakt halten können? All diese Themen sollen beim nächsten Mal diskutiert werden. Erneut wurde angeregt, dass mehr für die „Gegenwart“ über Sehbehinderung geschrieben werden soll.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; Kassetten- und DAISY-Version Originalton.)

Umwelt und Verkehr

Umsteigeservice hilft weiter

Die „Mobile Bahnhofsmission“ bietet Hilfe jetzt an allen Stationen der S-Bahn-Linie 2 zwischen Duisburg und Dortmund an.

Es ist ruhig in der Dortmunder Bahnhofsmission, als ich um elf Uhr vormittags dort eintreffe. Denn die meisten der ehrenamtlichen Mitarbeiter sind gerade unterwegs. Sie fahren nach einem festgelegten Plan mit der S2, um als mobile Bahnhofsmission auch in den kleinen Vorortbahnhöfen jeden Tag Hilfe zu leisten. Swetlana Berg, die Projektkoordinatorin: „Wir tragen die Arbeit der Bahnhofsmission nach außen, d.h., dass wir auch Reisehilfen, Einsteige-, Aussteige-, und Umsteigehilfen leisten. Wir gucken auch, wer alles im Zug sitzt, ob da die Hilfe gebraucht wird. Wir sind da! Die Leute können uns auch ansprechen, wenn sie z. B. nicht mit dem Fahrkartenautomaten zu recht kommen“, berichtet sie.
Die Möglichkeit, sich beim Umsteigen auf den großen Bahnhöfen helfen zu lassen, gibt es schon seit Jahren. Neu ist, dass die Mitarbeiter nun auch selbst mit dem Zug mitfahren. „99,9% bin ich regelmäßig dabei, da kann mal schon mal sagen 100 %!“ erklärt Hartmut Sander, der seit 8 Jahren ehrenamtlich dabei ist, auf die Frage, ob er auch in der Linie S2 mitfährt.
Ausgestattet sind die mobilen Helfer mit einem Handy und einer Notfalltasche, bei Bedarf bringen sie auch schon mal eine Rollstuhlrampe zum Zug mit. Für Blinde ist dieser Service besonders praktisch. Die Mitarbeiter der Mission holen sie bei der Bushaltestelle vor dem Bahnhof ab, sodass sie das Taxi sparen können und den Taxifahrer nicht um die Begleitung zum Bahnsteig bitten müssen. Auf Wunsch begleiten die Helfer sie während der Fahrt und bringen sie dann zum Anschlusszug oder zum richtigen Bus. Und älteren Menschen tragen sie auch den Koffer, damit sie ohne Stress einsteigen können.
Swetlana Berg: „Bei uns kann sich jeder anmelden, der evtl. unterwegs Hilfe braucht, d.h., Behinderte, einfach unsichere Leute, die nicht wissen oder Angst haben, dass sie nicht zurecht kommen. Blinde natürlich auch, die Mütter mit den Kinderwagen an den Bahnhöfen, wo keine Aufzüge aufgebaut sind, da stehen wir auch mit Rat und Tat zur Seite. Es ist natürlich gewünscht, dass man sich grundsätzlich 24 Stunden vor der Abreise meldet.“ Werktags zwischen 8 und 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 8 und 15 Uhr kann man das wirklich gut ausgebildete Personal unter der Telefonnummer (02 31) 1 65 58 47 anfordern. Swetlana Berg: “Wir haben im Sommer, im Juli so einen Seminartag gemacht, wo wir eine blinde Person zu uns eingeladen haben. Und jeder hat sie durch den Bahnhof geführt und wir haben die Person z. B. gebeten, die Kommentare dazu zu geben, was wir falsch machen, wie das richtig ist oder wie es angenehmer für die blinde Person ist, geführt zu werden.“
Das Pilotprojekt hat im März 2002 begonnen und läuft voraussichtlich bis Ende Dezember 2003. Danach wird entschieden, ob es dauerhaft fortgeführt oder auch in anderen Bundesländern eingeführt wird. Das hängt auch davon ab, wie überzeugend die Betroffenen sagen, wie wichtig diese Hilfe für sie ist. Gefördert wird das Projekt übrigens vom Land NRW. Hoffen wir, dass es trotz der angespannten Haushaltssituation zu einer Ausweitung dieses guten Serviceangebotes kommt und dass die Bahnhofsmission immer genügend ehrenamtliche Helfer hat.
Maja Diedrich-Kummetz

„Bitte entnehmen Sie Ihr Geld“

Sprechender Geldausgabeautomat in Gelsenkirchen; DBSV wirkte an der Entwicklung maßgeblich mit.

Wie schwer es ist, an anderer Leute Geld zu kommen, weiß jeder. Aber noch schwieriger ist es, wenn ein Blinder oder Sehbehinderter sein eigenes Geld am Geldautomaten abheben will. Abhilfe könnte hier der neu entwickelte sprechende Geldautomat „PRO CASH 20 50“ schaffen. Bei einer blindengerechten Führung durch die Computerfirma Wincor Nixdorf entdeckte ich diese sensationelle Neuheit, die der Produktmanager Andreas Pollglaesener vorstellt:
„Der Geldautomat ist gegenüber einem Standard-Geldautomaten nur durch eine Tastatur ergänzt worden, einen Mikrofonstecker, mit dem ich einen handelsüblichen Kopfhörer einstecken kann, und einen Außenlautsprecher. Durch Betätigung der PIN-Tastatur löse ich eine Spracherklärung aus, wo genau definiert wird, wo ich die Karten einführen kann. Die PIN selbst wird natürlich nicht wiederholt. Wenn ich meinen Kopfhörer in die Buchse einstecke, wird der Außenlautsprecher stumm geschaltet. Ansonsten werden die Anweisungen ausgehend von der PIN-Tastatur gemacht: Ich führe meine Karte ein. Über den Kopfhörer wird mir erklärt, welche Dienste angeboten werden. Durch die entsprechende Anwahl (Ziffer 1 für Geldausgabe) komme ich in ein weiteres Menü. Dann kann ich aus vorangebotenen Geldbeträgen wählen (50 Euro – 1, 100 Euro – 2 usw.). Nach der Betragswahl gibt der Geldautomat oberhalb der Tastatur in Richtung 12 Uhr das Geld aus. In Betrieb sind zur Zeit zwei Geräte, in der Sparkasse Gütersloh und das erste offizielle Gerät in der Sparkasse in Gelsenkirchen (seit 15.10.2002). Wir hoffen, dass wir mit den geringen Änderungen die Behinderten in die Lage versetzen, dass sie auch im Selbstbedienungsbereich Geld entnehmen können.“

Natürlich war die Begeisterung bei den Blinden und Sehbehinderten über den ersten sprechenden Geldautomat sehr groß, und auch die Berichterstattung in den Medien war außerordentlich positiv, so auch in folgendem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks:

Moderatorin: Das ist eine ziemlich unangenehme Vorstellung, beim Geldabheben am Automaten immer auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Jeder dreht sich doch so, dass keiner sehen kann, wie er seine PIN eingibt, und den Kontostand posaunt man ja normalerweise nicht in die Weltgeschichte hinaus. Blinde aber brauchen Hilfe am Geldautomaten. Wie sollen sie denn sonst wissen, was der Automat gerade von ihnen will. Das geht auch anders. In Gelsenkirchen ist heute der NRW-weit erste Geldautomat für Sehbehinderte und Blinde in Betrieb genommen worden.
Simme vom Automaten: „Herzlich willkommen, bitte geben Sie Ihre Karte ein. Sie finden das Kartenlesegerät rechts vor Ihnen Richtung 2 Uhr. Ihre Eingabe wird bearbeitet, bitte warten. Drücken Sie bitte die zweite Taste von oben links neben dem Bildschirm!“
Moderatorin: Margret Gajewski ist ein bisschen aufgeregt. Schließlich ist es das erste Mal, dass sie allein einen Geldautomaten bedient. Sie war bislang immer auf fremde Hilfe angewiesen, weil sie weder die Tasten bedienen konnte noch wusste wie herum die Karte eingeschoben werden muss. „Ab heute kein Problem mehr“, so Klaus Marziniak von der Sparkasse Gelsenkirchen:
„Das Gerät funktioniert absolut behindertengerecht. Die Besonderheit ist, dass neben der Blindenschrift akustische Signale ausgegeben werden. Der Blinde hat ein Knöpfchen im Ohr“.
Moderatorin: Auch Günter Gajewski, Vorsitzender des BSV Gelsenkirchen, ist begeistert von dem Pilotgerät und hofft, dass auch andere Kreditinstitute künftig diesen Service leisten. Das würde mehr Selbständigkeit bedeuten und mehr Bewegungsfreiheit, denn auch auf Reisen ist es schwierig für blinde Menschen, an Geld zu kommen:
„Es gibt keine Euroschecks. Wir kommen nicht an Geld ran, weil wir nicht mit diesen Apparaten umgehen können; die sind einfach nicht sehbehinderten- und blindengerecht. Ich würde sogar sagen, sie sind sehbehindertenfeindlich. Jetzt wollen wir kleine Kurse, jeweils für drei vier Leute anbieten, denn für uns ist der Umgang mit Geldautomaten etwas ganz Neues.“
Klaus Bierbaum; Tel.: (02 11) 76 24 79.
(Kassetten- und DAISY-Version Originalton)

Serie

Der duftende Garten

Nasenfreuden für „Riechkünstler“

Für Duftfreunde und diejenigen, die es werden wollen, setzen wir unsere beliebte Serie fort; diesmal geht es um duftende Pflanzen allgemein:

Einige Zitate zum Thema:
„Duft ist die Seele des Gartens.“
„Der Duft berührt die Seele und geht ins Herz.“ „Die Wahrnehmung eines Duftes ist Anfang eines Kennenlernens, das nie zu Ende geht.“
„Pflanzen – wenn sie noch so schön sind – fehlt etwas Wesentliches, wenn sie nicht duften: die Seele.“ „Duft ist ein Vorzug, der eine in Farbe, Form und Aufbau vollendete Blüte noch schöner werden lässt.“ „Duft ist Farbe ... Farbe und Duft lassen einen Garten erst wirklich zur Oase werden.“ „Duft in dieser Oase atmen – wirkt beruhigend, wohltuend, belebend, stärkend.“ Sebastian Kneipp spricht von „Riechfläschchen“, die vielen Pflanzen mit „Heilduft“ angehängt sind.
Die geheimnisvolle Welt des Pflanzenduftes im Umfeld des „...uns bedrohenden Meeres verpesteter Luft“ ließ F. Plenzat mit Beginn seines Ruhestandes die Entscheidung treffen, diese Welt zu erforschen. Merkmale von Duftdiagnosen für 3.000 Pflanzen hat er herausgefunden.

Wahrscheinlich gibt es in allen Pflanzengattungen Arten, die duften, natürlich nicht zuerst für uns Menschen, sondern zur Erhaltung ihrer selbst.
Zu jeder Jahreszeit gibt es draußen wie drinnen duftende Pflanzen, und zwar natürlicherweise wachsend und blühend; nicht durch marktbestimmte Produktion.
Wir sprechen von Standortduftern, Umher- oder Wanderduftern. Wir kennen Nachtdufter und immergrüne Immerdufter. Wir unterscheiden Blüten- und Berührungsdufter. Wir beobachten das Duftverhalten, die Duftintensität, den Duftcharakter, die Duftrichtungen und
-nuancen. Wir lieben Duftharmonie und ordnen es beim Pflanzen im Garten und in Gefäßen so, dass die kleinere oder größere „Oase“ zustande kommt. Wir staunen immer aufs Neue, weil diese geheimnisvolle Welt auch voller Überraschungen ist.
Duft und Aroma werden übrigens unterschieden: Duft: Nase, Riechen; Aroma: Zunge, Schmecken.
Ich betrachte duftende Pflanzen gerne in dieser Weise: Blütendufter, deren Duft von selbst – je nach Stärke - zur Nase kommt, oder - wie beim Gänseblümchen - die Nase sucht Kontakt mit der Blüte; Berührungsdufter, deren Duft mit den Händen herausgeholt werden muss - durch Berühren, Tasten, Bewegen, Erwärmen, sodass der Duft bis zur Nase hin ausströmt, aber die Nase keinen Kontakt mit der Pflanze aufnimmt.
Einige Pflanzen sind Blüten-Berührungs-Dufter, wie zum Beispiel Blaubart (Caryopteris) oder Gewürzrinde (Calycanthus). Berührungsdufter sind nicht einfach Aromapflanzen, denn nicht alle sind essbar. Besonders kostbare Pflanzen sind für tastende Hände, wenn eine angenehme Duft- und Tastqualität wahrzunehmen ist, wie bei dem Gagelstrauch (Myrica gale).
Düfte sind schwer zu bestimmen und zu beschreiben. Oft bleibt es bei einem Vergleich: riecht wie Veilchen, Vanille, Honig ...
Düfte-Wohlgerüche oder auch Gestank? Wann ist Duft Wohlgeruch? Kann Duft zum Gestank werden? Es gibt echte „Stinker“ unter den Pflanzen, wie Helichrysum foetidus, der wie fauliger Fisch riecht.
Düfte werden aber immer subjektiv wahrgenommen, viele Male nur mit einem ungeübten Riechsinn.
So schließe ich mit einem Zitat von Karl Foerster, einem sehr bedeutenden Gärtner in Deutschland: „Schade um die vielen schönen Dinge, die ungerochen bleiben. Das Musikinstrument der Nase wird erstaunlich wenig benutzt, ein zugeklappter Pechsteinflügel. Noch ahnen die Menschen selten, wie viel Haus- und Gartenmusik das Duftreich der Pflanzen ihnen schon durch ein Gartenzaunbeet schenken könnte.“
Ruth Zacharias ; Tel.: (0 35 28) 43 97-0.

Leitbild

Wozu dieses Leitbild
Das Leitbild soll eine gemeinsam geteilte Überzeugung und ein Verständnis für Sinn und Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln.

Es ist das Leitbild des DBSV und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Mitglieder und Angehörigen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen und des DBSV.

Das Leitbild ist Ausdruck der Verbandskultur im DBSV und beschreibt gemeinsame Denk- und Verhaltensmuster sowie die Grundwerte für Entscheidungen und Handlungen. Das Leitbild gibt dem DBSV ein charakteristisches Profil und schafft Identität.

Wer wir sind
Im DBSV haben sich Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten mit Organisationen und Institutionen, die für Blinde und Sehbehinderte tätig sind und ihre Belange vertreten, zu einem starken und kompetenten Spitzenverband zusammengeschlossen.

Als Spitzenverband sind wir der legitimierte und anerkannte Interessenvertreter der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.

Die Mitgliedsorganisationen sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig, vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung, die im Grundsatzprogramm des DBSV festgehalten ist. Verbindend und entscheidend sind die gemeinsamen Ziele und der Wille zur Kooperation.

Aktivitäten von übergreifendem Interesse werden vom DBSV initiiert und koordiniert und damit für alle nutzbar gemacht, ohne die Mitgliedsorganisationen in ihrer Selbständigkeit einzuschränken.

Was uns verbindet
Solidarität, Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein sind die fundamentalen Grundwerte unseres Selbstverständnisses. Unsere Identität wird darüber hinaus geprägt durch die Loyalität zu den Zielen der Verbandspolitik. Unsere Arbeit und unser Engagement werden getragen von unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation.
Die Grundsätze und Richtlinien unserer Verbandsarbeit werden in demokratischen Entscheidungsprozessen bestimmt. Blinde und Sehbehinderte haben maßgeblichen Anteil an allen Entscheidungen.
Die Mitgliedsorganisationen sind an der Willensbildung und an den Entscheidungen des Verbandes beteiligt. Bei aller Unterschiedlichkeit sind sie als Teile des Ganzen gleich wichtig zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.
Die repräsentative und kompetente Besetzung der Verbandsorgane und Arbeitsgremien sichert bei den Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern ein hohes Maß an Vertrauen in die Entscheidungen des DBSV.

Was wir erreichen wollen
Blinde und Sehbehinderte haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Sie erwarten nicht Fürsorge und Mitleid, sondern wollen ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten.
Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir fordern insbesondere eine soziale Absicherung, gesellschaftliche Integration und berufliche Förderung.
Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen Blinde und Sehbehinderte benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein und setzen uns für Veränderungen ein.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung nehmen wir Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und vertreten die Interessen der Blinden und Sehbehinderten auch offensiv in der Öffentlichkeit.

Der DBSV ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die Blinde und Sehbehinderte betreffen. Er ist fachkundiger Gesprächspartner und unterstützt alle Initiativen, die Blinden und Sehbehinderten nützen.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir bundesweit Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte, die sie in ihrem Streben nach Selbstbestimmtheit und größtmöglicher Normalität unterstützen. Angebot und Qualität der Dienstleistungen entsprechen hohen Ansprüchen und orientieren sich an den Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten.

Die starke Gemeinschaft des DBSV verhilft Blinden und Sehbehinderten zu mehr Selbstbewusstsein und zu einem verbindenden Gruppengefühl. Deshalb ermutigen wir sie, in die Mitgliedsorganisationen des DBSV einzutreten.

Wie wir arbeiten
Verantwortung und Zuständigkeit sind im DBSV transparent und verbindlich festgelegt, denn klar definierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzung für schnelle und zielorientierte Entscheidungen und damit für Effizienz und Qualität der Verbandsarbeit.
Im DBSV arbeiten ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fähigkeiten gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen. Sie sind aufeinander angewiesen und bereit zu gegenseitiger Anerkennung, Hilfe und gegenseitigem Vertrauen. Das ehrenamtliche Engagement entspricht unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation und wird von uns besonders gefördert. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern sind in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Geschäftstätigkeit kompetente hauptberufliche Mitarbeiter im zunehmenden Maße unverzichtbar.

Unser Verständnis von Selbsthilfe umfasst auch wirtschaftliches Engagement und unternehmerische Tätigkeit, um blinden und sehbehinderten Menschen ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bieten zu können.

Motivation und Kompetenz der Mitarbeiter im Verband und in den Mitgliedsorganisationen sind Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit und werden durch Anerkennung und Weiterbildung gefördert.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist die interne Information der Mitglieder und Mitarbeiter unserer Mitgliedsorganisationen und die offene Kommunikation zwischen allen Ebenen des DBSV. Information und Kommunikation führen zu Gemeinschaftsgefühl, Vertrauen und Loyalität und damit zu einem hohen Maß an Identifikation mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes.

In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit werben wir um Vertrauen und Anerkennung für unsere Arbeit und um Solidarität für Blinde und Sehbehinderte in unserer Gesellschaft. Ein glaubwürdiges Image ist eine wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für die erforderliche Solidarität und Hilfe bei der Durchsetzung unserer Ziele und damit letztlich für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

Leitbild


Wozu dieses Leitbild
Das Leitbild soll eine gemeinsam geteilte Überzeugung und ein Verständnis für Sinn und Anspruch der Verbandsarbeit vermitteln.

Es ist das Leitbild des DBSV und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Mitglieder und Angehörigen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen und des DBSV.

Das Leitbild ist Ausdruck der Verbandskultur im DBSV und beschreibt gemeinsame Denk- und Verhaltensmuster sowie die Grundwerte für Entscheidungen und Handlungen. Das Leitbild gibt dem DBSV ein charakteristisches Profil und schafft Identität.

Wer wir sind
Im DBSV haben sich Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten mit Organisationen und Institutionen, die für Blinde und Sehbehinderte tätig sind und ihre Belange vertreten, zu einem starken und kompetenten Spitzenverband zusammengeschlossen.

Als Spitzenverband sind wir der legitimierte und anerkannte Interessenvertreter der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland.

Die Mitgliedsorganisationen sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig, vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung, die im Grundsatzprogramm des DBSV festgehalten ist. Verbindend und entscheidend sind die gemeinsamen Ziele und der Wille zur Kooperation.

Aktivitäten von übergreifendem Interesse werden vom DBSV initiiert und koordiniert und damit für alle nutzbar gemacht, ohne die Mitgliedsorganisationen in ihrer Selbständigkeit einzuschränken.

Was uns verbindet
Solidarität, Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein sind die fundamentalen Grundwerte unseres Selbstverständnisses. Unsere Identität wird darüber hinaus geprägt durch die Loyalität zu den Zielen der Verbandspolitik. Unsere Arbeit und unser Engagement werden getragen von unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation.
Die Grundsätze und Richtlinien unserer Verbandsarbeit werden in demokratischen Entscheidungsprozessen bestimmt. Blinde und Sehbehinderte haben maßgeblichen Anteil an allen Entscheidungen.
Die Mitgliedsorganisationen sind an der Willensbildung und an den Entscheidungen des Verbandes beteiligt. Bei aller Unterschiedlichkeit sind sie als Teile des Ganzen gleich wichtig zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.
Die repräsentative und kompetente Besetzung der Verbandsorgane und Arbeitsgremien sichert bei den Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedern ein hohes Maß an Vertrauen in die Entscheidungen des DBSV.

Was wir erreichen wollen
Blinde und Sehbehinderte haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Sie erwarten nicht Fürsorge und Mitleid, sondern wollen ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten.
Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir fordern insbesondere eine soziale Absicherung, gesellschaftliche Integration und berufliche Förderung.
Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen Blinde und Sehbehinderte benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein und setzen uns für Veränderungen ein.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung nehmen wir Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und vertreten die Interessen der Blinden und Sehbehinderten auch offensiv in der Öffentlichkeit.

Der DBSV ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die Blinde und Sehbehinderte betreffen. Er ist fachkundiger Gesprächspartner und unterstützt alle Initiativen, die Blinden und Sehbehinderten nützen.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir bundesweit Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte, die sie in ihrem Streben nach Selbstbestimmtheit und größtmöglicher Normalität unterstützen. Angebot und Qualität der Dienstleistungen entsprechen hohen Ansprüchen und orientieren sich an den Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten.

Die starke Gemeinschaft des DBSV verhilft Blinden und Sehbehinderten zu mehr Selbstbewusstsein und zu einem verbindenden Gruppengefühl. Deshalb ermutigen wir sie, in die Mitgliedsorganisationen des DBSV einzutreten.

Wie wir arbeiten
Verantwortung und Zuständigkeit sind im DBSV transparent und verbindlich festgelegt, denn klar definierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzung für schnelle und zielorientierte Entscheidungen und damit für Effizienz und Qualität der Verbandsarbeit.
Im DBSV arbeiten ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fähigkeiten gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen. Sie sind aufeinander angewiesen und bereit zu gegenseitiger Anerkennung, Hilfe und gegenseitigem Vertrauen. Das ehrenamtliche Engagement entspricht unserem Selbstverständnis als Selbsthilfeorganisation und wird von uns besonders gefördert. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern sind in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Geschäftstätigkeit kompetente hauptberufliche Mitarbeiter im zunehmenden Maße unverzichtbar.

Unser Verständnis von Selbsthilfe umfasst auch wirtschaftliches Engagement und unternehmerische Tätigkeit, um blinden und sehbehinderten Menschen ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bieten zu können.

Motivation und Kompetenz der Mitarbeiter im Verband und in den Mitgliedsorganisationen sind Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit und werden durch Anerkennung und Weiterbildung gefördert.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Arbeit ist die interne Information der Mitglieder und Mitarbeiter unserer Mitgliedsorganisationen und die offene Kommunikation zwischen allen Ebenen des DBSV. Information und Kommunikation führen zu Gemeinschaftsgefühl, Vertrauen und Loyalität und damit zu einem hohen Maß an Identifikation mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes.

In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit werben wir um Vertrauen und Anerkennung für unsere Arbeit und um Solidarität für Blinde und Sehbehinderte in unserer Gesellschaft. Ein glaubwürdiges Image ist eine wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für die erforderliche Solidarität und Hilfe bei der Durchsetzung unserer Ziele und damit letztlich für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

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