Auch in Hessen zahlte sich das beharrliche und ruhige Verhandeln des Blinden-
und Sehbehindertenbundes in Hessen (BSBH) mit Vertretern der Regierung aus.
Hier waren die CDU-Regierung und die CDU-Mehrheitsfraktion der Gegner, während
die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeverbände von den Oppositionsparteien
unterstützt wurden. Das Ergebnis des Ringens war ein Kompromiss, der
trotz aller Härten sicherlich als ein Erfolg der Selbsthilfe in Hessen
bezeichnet werden darf: – Das Blindengeld wird nicht, wie ursprünglich
geplant, um 30,09 Prozent gekürzt, sondern "nur" um 14 Prozent
auf 503 Euro.
– Die einkommens- und Vermögensunabhängigkeit bleibt erhalten.
– Die Dynamisierung bleibt erhalten.
– Jugendliche unter 18 Jahren erhalten weiterhin 292,50 Euro.
– Bei der Anrechnung von Leistungen aus der Pflegeversicherung auf
das Blindengeld wird bei der Stufe III wie bei der Stufe II verfahren, d.h.:
Anrechnungsbetrag Stufe I: Monatlich 123 Euro, Anrechnungsbetrag Stufe II
und III: Monatlich 164 Euro (also 40 Prozent) werden angerechnet. Der BSBH dankte nach Abschluss der Verhandlungen allen, die in den vergangenen
Wochen ihre Solidarität mit den Blinden und Sehbehinderten im Bundesland
gezeigt hatten. Insbesondere hätten sich die direkt an den Verhandlungen
Beteiligten von der großen Teilnehmerzahl auch älterer blinder
und sehbehinderter Menschen an der Demonstration in Wiesbaden am 18. November
2003 beeindruckt gezeigt.
Ausschlaggebend für das Verhandlungsergebnis sei nicht zuletzt die
Zusammenarbeit des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen mit dem DVBS
und dem hessischen Landesbehindertenrat gewesen.
Am 20.11.2003 fand im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Fachausschuss für
Gesundheit, Soziales und Migration die Anhörung zum Landespflegegeldgesetz
und damit zum Blindengeld statt. Der Senat will mit seinem Gesetzentwurf die
Leistungen für Blinde um 20 Prozent und die für Sehbehinderte sogar
um bis zu 50 Prozent senken.
Ca. 160 Blinde und Sehbehinderte waren der Aufforderung des Allgemeinen Blinden-
und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gefolgt und waren ins Abgeordnetenhaus
gekommen. Die Sitzung musste in zwei Räume übertragen werden, damit
alle zuhören konnten.
Der Vorsitzende des ABSV, Dr. Manfred Schmidt, hielt das Plädoyer.
Danach übergab er an die Ausschussvorsitzende Dr. Stefanie Schulze (PDS)
einen eindrucksvollen Beweis für das Engagement der Betroffenen: Die
Blinden und Sehbehinderten hatten in den vergangenen Monaten 50.842 Unterschriften
gegen die geplanten Kürzungen des Blindengeldes gesammelt!
Die anschließende Fragerunde offenbarte teilweise erschreckende Informationsdefizite
auf Seiten der Ausschussmitglieder. Ein Beschluss zum Landespflegegeldgesetz
wurde noch nicht gefasst.
Aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage des ABSV: www.absv.de.
"Warum fährst Du heute mit nach Wiesbaden?", wollte Gunilla
Wolff wissen. 53 Sekunden ihres Radiobeitrags für den Hessischen Rundfunk
(HR) widmete die Hörfunkjournalistin am 18. November den Blinden. Gemeinsam
mit zahlreichen anderen Personengruppen protestierten sie an diesem "Tag
der Verweigerung" in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden gegen
die Sparpolitik des Ministerpräsidenten Roland Koch. "Ausgekochte
Sparaktionen sollen sich für Koch nicht lohnen", skandierten die
Demonstrierenden. Kurz nach 8 Uhr waren 50 Blinde und Begleitpersonen mit
einem Bus von Marburg nach Wiesbaden aufgebrochen. Nach gut zweieinhalb Stunden
erreichten sie dort die Rhein-Main-Halle. Auf dem Schlachthofgelände
sollten sich die 700 blinden Demonstranten treffen. Die Marburg-Gruppe indes
verirrte sich zum Luisenplatz und landete dort zwischen Studierenden und Lehrkräften.
Von ganz ferne hörte man Stimmen über Lautsprecher. Was da auf der
Auftaktkundgebung gesagt wurde, war nicht zu verstehen. So sangen die Marburger
Blinden zur Melodie von Meister Jakob: "Roland Koch, wir fragen Sie:
Sollen Blinde betteln, oder wie?" und "Weine nicht, wenn der Roland
fällt. Es gibt, keinen, der zu ihm hält. Marmor, Stein und Eisen
bricht, aber unser Widerstand nicht." Dazwischen ertönten Rufe wie
"Vorleser und Taxifahren möchte Roland Koch einsparen. Verärgert
ruft der Blinden-Chor: Roland, dann lies Du uns vor!" Eine andere Parole
lautete: "Köche, die uns Blinde quälen, darf kein Hesse wiederwählen!"
Die geplante Kürzung des hessischen Blindengeldes um 30,09 Prozent hatte
die Betroffenen aufgebracht. 176 Euro monatlich weniger – darin sahen
sie ein unzumutbares Sonderopfer. Zudem sind Blinde auch von den anderen Kürzungen
betroffen, gegen die Lehrer und Beamte, Vertreter sozialer Einrichtungen und
Studierende in Wiesbaden demonstriert haben. Mit Verspätung setzte sich
der Zug vom Luisenplatz aus in Bewegung. Langsam ging es voran in Richtung
Landtag. Die Abschlusskundgebung sollte gegen 13 Uhr auf dem Dernschen Gelände
unweit des Schlosses beginnen. 35.000 Menschen seien unterwegs, verkündete
ein Lautsprecherwagen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Als
die Blindengruppe sich dem Dernschen Gelände näherte, waren schon
45.000 Demonstrierende auf den Beinen. Es war unmöglich, auf den Platz
zu gelangen. Was dort gesprochen wurde, war nicht zu hören. Das Wort
"Blinde" oder "Blindheit" sei nicht ein einziges Mal gefallen,
berichtete ein blinder Marburger, der früh im Zug nach Wiesbaden gefahren
war und dort schon einen Platz auf dem Dernschen Gelände ergattert hatte.
Alle waren reichlich geschafft, als sie am Abend im Bus wieder gen Marburg
reisten. Dennoch – oder vielleicht gerade wegen des geringen Niederschlags
der blindenspezifischen Thematik – beschlossen sie weitere Aktionen.
Am 21. November erhielten die Marburger Blindengeldbezieher Unterstützung
von Oberbürgermeister Dietrich Möller (CDU). Auf einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Vertretern der örtlichen Blindenorganisationen forderte
er seine Parteifreunde in Landesregierung und Landtag auf, die geplante Kürzung
des hessischen Blindengeldes noch einmal zu überdenken. Gleichzeitig
verhandelten Vertreter der Blindenselbsthilfe in Wiesbaden mit den Politikern.
Sie waren erfolgreich (darüber informiert die "Gegenwart" zu
Beginn der DBSV-Nachrichten). Dieser schmerzliche Erfolg hat viele Väter,
er zeigt jedoch, dass es sich lohnt, für seine Interessen zu kämpfen.
Dies wird auch weiterhin notwendig bleiben. Die Regelung zum hessischen Blindengeld
ist bis 2009 befristet; was danach wird, ist unklar.
Aber wie schreibt doch der portugiesische Literaturnobelpreisträger Rosé
Saramago: "Blind sein, heißt kämpfen!"
Franz-Josef Hanke
Am 2.12.2003 informierte die Bayerische Staatsministerin für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stevens MdL Vertreter des Bayer.
Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) über die Vorgabe des Bayerischen
Ministerpräsidenten, dass das Sozialministerium im Jahr 2004 10 Prozent
des Haushalts einsparen muss und von der Absicht des Sozialministeriums, das
Blindengeld in Bayern im Jahr 2004 um 30 Prozent zu kürzen.
"Eine derart drastische Kürzung werden wir – das haben wir
im Gespräch mitgeteilt – nicht hinnehmen. Wir halten eine 30-prozentige
Kürzung für ein unzumutbares Sonderopfer zulasten blinder Menschen",
erklärte der BBSB am 4.12. in einem Schreiben an die Ministerin.
"Wir werden uns im Interesse der 17.000 blinden Menschen im Freistaat
mit allen Mitteln gegen dieses unzumutbare Sonderopfer wehren", heißt
es in dem Schreiben, in dem viele Argumente gegen eine Blindengeldkürzung
aufgeführt werden, weiter. Als äußersten Kompromiss sieht
der BBSB eine Kürzung um 14 Prozent (wie in Hessen).
Am 20.9.2003 trafen sich die vier Gemeinsamen Fachausschüsse im Aura-Zentrum
Bad Meinberg unter der Leitung von Hans-Peter Engel, Mitglied des DBSV-Präsidiums,
um über das Thema "Zielvereinbarungen" nach § 5 des
Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) nachzudenken und
gemeinsam Vorschläge zur möglichen Aufnahme von Verhandlungen
mit Unternehmen zu erarbeiten.
Andreas Bethke gab als Vorsitzender des Lenkungsausschusses Zielvereinbarung
(LAZ) zu Beginn einen Gesamtüberblick über das Thema Zielvereinbarungen,
Katrin Auer ging auf rechtliche Aspekte ein und Maike Gattermann-Kasper
erläuterte die Vorgehensweise gegenüber solchen Unternehmen, die
für derartige Vereinbarungen in Frage kommen könnten.
Die vier Fachausschüsse berieten in getrennten Sitzungen über
anzustrebende Zielvereinbarungen aus ihrem jeweiligen Fachbereich. Im Ergebnis
entstand eine Liste mit 25 interessanten Vorschlägen zur Beseitigung
von vorhandenen Barrieren. Diese reicht von elektronischen Nachschlagewerken
über die Unterhaltungselektronik und Bankautomaten bis hin zu Schulungsmaßnahmen.
In Auswertung dieser engagierten Tagung wird der LAZ eine Prioritätenliste
der Vorschläge aufstellen und künftig in engem Kontakt zu den
Fachausschüssen Empfehlungen für die Aufnahme konkreter Zielvereinbarungsverhandlungen
geben.
Es wurde begrüßt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest
fortgesetzt wird. Handys für Sehbehinderte, Sprach-Handys, Notizgeräte
und Screen- bzw. Web-Reader sollen getestet werden. Das Projekt BIK (Barrierefrei
Informieren und Kommunizieren) erarbeitet gegenwärtig ein Schulungskonzept
zur Zertifizierung von "externen BIK-Beratern", um so immer mehr
noch vorhandene Barrieren auf diesem Gebiet beseitigen zu können.
Es wurde begrüßt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest
fortgesetzt wird. Handys für Sehbehinderte, Sprach-Handys, Notizgeräte
und Screen- bzw. Web-Reader sollen getestet werden. Das Projekt BIK (Barrierefrei
Informieren und Kommunizieren) erarbeitet gegenwärtig ein Schulungskonzept
zur Zertifizierung von "externen BIK-Beratern", um so immer mehr
noch vorhandene Barrieren auf diesem Gebiet beseitigen zu können.
Der GFaH stellte die Bedienbarkeit und die Einsatzfähigkeit von modernen
MP3- und DAISY-Abspielgeräten sowie die immer weniger barrierefrei
produzierten Geräte der modernen "Unterhaltungselektronik" in den Mittelpunkt
der Tagung und suchte nach Lösungen, um diese Barrieren zu beseitigen.
Weitere Stichworte der Arbeit des Fachausschusses waren: barrierefreie Bankautomaten,
Handhabbarkeit von Spielen und Bedienbarkeit von unterschiedlichsten Haushaltsgeräten.
Der Themenkreis "Low Vision" und das Qualitäts-Zertifikat der Wissenschaftlichen
Vereinigung für Augenoptik und Optometrie (WVAO) standen im Mittelpunkt.
Des Weiteren wurden der Sachstand zu "Sehhilfen in der Gesundheitsreform"
und mögliche Auswirkungen der Reform auf Sehbehinderte erörtert.
Der Vorsitzende dieser Koordinationsstelle (KS) im DBSV, Ulrich Seufert,
hatte die Fachgruppenleiter Industriearbeiter und Handwerker zur Jahrestagung
vom 16. bis 19.10.2003 nach Bad Liebenzell eingeladen. Informationen über
die Blindengemeinschaft Esslingen sowie über die Nikolauspflege Stuttgart
fanden viel Interesse.
Die OKIN GmbH in Endersbach, ein Tochterunternehmen der Stiftung Nikolauspflege,
bietet derzeit 50 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte, vor allem
für blinde und sehbehinderte Menschen. Nach einem Qualitätssicherungssystem
werden unterschiedlichste hauswirtschaftliche Dienstleistungen angeboten,
im Bereich Metallverarbeitung und Montage werden vom Bau von Sondermaschinen
bis zur Herstellung von Schweißkonstruktionen verschiedenste Arbeiten
ausgeführt. Diese Einrichtung ist nach Meinung der KS, die sich bei
einem Besuch vom guten Betriebsklima überzeugen konnte, nachahmenswert.
Besonderes Interesse fand auch der Beitrag von Herrn Stieger vom Ostschweizerischen
Blindenfürsorgeverein St. Gallen über die geschützten Werkstätten
in der Schweiz. Bemerkenswert ist, dass es in der Schweiz keine Einrichtungen
gibt, die ausschließlich Blinde und Sehbehinderte beschäftigen.
Damit wird es möglich, eine wesentlich größere Vielfalt
an Arbeit anzunehmen und auszuführen. Die Berichte aus den Landesvereinen
beschlossen diese Tagung. Die nächste Fachgruppenleitertagung der Industriearbeiter
und Handwerker wird vom 22. bis 24.10.2004 in Bad Meinberg stattfinden.
Hans-Karl Peter
Vom 14. bis 16.11.2003 fand im Hotel Berghof in Petersberg-Almendorf bei
Fulda die Jahrestagung der Bundesfachgruppe Informationstechnologie des
DBSV statt.
Zu Beginn hatten die zahlreichen Teilnehmer die Möglichkeit, in einer
umfangreichen Hilfsmittelausstellung die neuesten Produkte verschiedener
Hersteller auszuprobieren und kennen zu lernen.
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Bundesfachgruppe, kurz
BFG-IT, erinnerte der Leiter Lothar Huge an die rasante Entwicklung im EDV-/IT-Bereich,
der sich auch blinde und sehbehinderte IT-Fachkräfte schnell anpassen
mussten. Auch in Zukunft wird von den Fachkräften Flexibilität
in neuen Systemprozessen erwartet. Den Grußworten des DBSV-Präsidiumsmitglieds
Erwin Roth folgte eine Tombola mit Preisen vom Mauspad bis hin zum DAISY-Rekorder,
die von diversen Hilfsmittelfirmen und weiteren Stiftern zur Verfügung
gestellt wurden.
Ein Solution-Manager der Firma SAP AG referierte über die Produktstrategie
der SAP-Systeme. Ein weiterer Vortrag befasste sich mit der geschichtlichen
Entwicklung und der Zukunft des im World Wide Web weit verbreiteten Textformats
XML.
In der Mitgliederversammlung wurde Lothar Huge in seiner Funktion als Leiter
der BFG-IT bestätigt, zum stellvertretenden Leiter wurde Martin Leutwein
gewählt. In den Ausschuss wurden Edeltraud Stephan, Gabriele Pinnow,
Heiko Folkerts und Gregor Cordes gewählt.
Weitere Informationen über die Arbeit der Bundesfachgruppe IT, ihrer
monatlichen Audio-Zeitschrift und ihrer Mailingliste finden Interessierte
im Internet auf der Homepage www.bfg-it.de.
Gregor Cordes
Vom 25. bis 30.11.2003 fand die VII. Generalversammlung der Europäischen
Blindenunion (EBU) in Athen statt.
Das neu gewählte, zehnköpfige Präsidium, das die Geschäfte
der EBU in der Arbeitsperiode 2003 bis 2007 lenken wird, setzt sich wie
folgt zusammen: Präsident: Colin Low (England)
1. Vizepräsident: Alexandre Neumyvakin (Russland)
2. Vizepräsident: Tommaso Daniele (Italien)
Vasil Dolapchiev (Bulgarien) Einen ausführlichen Bericht über die Generalversammlung finden
Sie in der Februarausgabe Ihrer "Gegenwart".
Die Straße der Mobilität vereinte auf der REHACare in Düsseldorf
zusammen mit dem DBSV einige Organisationen, Einrichtungen und Firmen. Jetzt
piept die Ampel am Fußgängerüberweg; es ist Grün:
Der Gemeinschaftsstand war nicht zu übersehen und auch nicht zu überhören.
In seiner Offenheit machte er einen recht geschlossenen Eindruck. Und auf
der Straße war allerhand zu entdecken und zu erleben.
Am "Zeitungskiosk" des DBSV gab es vielschichtige Informationen,
Broschüren, Postkarten, kompetente Gesprächspartner und DAISY-CD's,
das Jahrbuch 2004 sowie die "Gegenwart". Wenn auch etwas klein geraten,
bot der DBSV-Stand komprimierte Sachkunde und hatte eine Ratgeberfunktion
für die ganze Straße.
In guter Nachbarschaft die Berufsverbände der Rehabilitationslehrer/innen
für Lebenspraktische Fertigkeiten sowie für Orientierung und Mobilität
und der Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und –pädagoginnen.
Wer Fragen zur Finanzierung von O & M- bzw. LPF-Schulungen hatte oder
mehr wissen wollte über mögliche Schulformen für ein blindes
bzw. sehbehindertes Kind stellte diese an die Fachleute der Berufsverbände.
Traditionell dicht umlagert die "Marktstände" des VzFB sowie
des Landeshilfsmittelzentrums Sachsen. In den Wühlkisten wurden den suchenden
Händen Alltagshilfsmittel geboten. Und es gab wohl niemanden, der hier
für sich nichts Neues entdeckte.
Berufsförderungswerk Düren und Berufsbildungswerk Soest sowie die
BliStA (letztere leider ohne Standbesetzung) komplettierten das Straßenbild.
Einladend auch die Schilder, die auf eine Weinstube und auf die Bar "Chez
Marlène" aufmerksam machten (warum waren beide Häuser an
den Messetagen geschlossen?).
RTB hatte die Idee zur "Straße der Mobilität", die Firma
setzte diese mit beträchtlichem Aufwand und Engagement um, sicher ein
neuer Weg, gemeinsame Anliegen einem großen Publikum nahe zu bringen,
zugleich eine Möglichkeit, Know-how und finanzielle Mittel zu konzentrieren.
Dr. Thomas Nicolai
Seitenanfang
Altenpflege, die Fachmesse mit Kongress für Pflege, Therapie und
Betreuung findet vom 17. bis 19.2. in Hannover statt. Besonders interessant
für Entscheidungsträger und Leiter von Einrichtungen dürfte
das dort präsentierte Projekt "Lebensräume - Fokus Architektur
+ Design" in der Messehalle 4 sein. Im Aktionsforum werden an drei
Tagen drei Themen im Mittelpunkt stehen: Ausbildung in Pflegeberufen; Gesundheitsreform
in der Krankenpflege sowie Ehrenamt und Angehörige.
Nähere Informationen unter
Tel.: (05 11) 9 90 95-10.
Die Hörfilm-Matinee findet immer am 1. Sonntag im Monat um 13 Uhr
in den City-Kinos München, Sonnenstr. 12 statt. Ob sich dieses Angebot
etabliert, hängt davon ab, ob die Zuschauer es nutzen.
Nächste Aufführung: 4.1. "Cinema Paradiso".
Die Fachgruppe Eltern des BSV Sachsen lädt ein zum 1. Eltern-Kind-Treffen
des Jahres 2004 nach Rochsburg ein: 19. bis 21.3. Anmeldeschluss ist der
15.2.
Nähere Informationen und Anmeldung
Aura-Pension "Villa Rochsburg"
Schlossstr. 17
09328 Lunzenau, OT Rochsburg
Tel.: (03 73 83) 8 34 01
Fax: 8 34 99
E-Mail: villa-rochsburg@gmx.de
Erstmals in Deutschland war ein aktueller Kinofilm schon wenige Tage nach
dem Start auch für Blinde und Sehbehinderte zu erleben.
Der Bayerische Rundfunk präsentierte den Kinderfilm "Sams in Gefahr",
der am 11.12.2003 bundesweit anlief, am 16.12. in den City-Kinos München.
Weitere Aufführungen folgten am 17.12. in Marburg und am 18.12. in
Hamburg. Bis Ende Januar sind weitere Vorstellungen u.a. in Nürnberg,
Würzburg sowie in Berlin geplant.
Der Bayerische Rundfunk unterstreicht mit diesem Projekt seine Vorreiterstellung
und herausragende Kompetenz in der Produktion von Hörfilmen.
Die Hörfilmfassung entstand mit freundlicher Unterstützung von
Constantin Film und Collina Film, die Finanzierung übernahm der Bayerische
Rundfunk gemeinsam mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund.
Die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (Blista) veranstaltet vom 3. bis
8.4. einen Ferienspaß und Computer Know-how für blinde und sehbehinderte
Kinder und Jugendliche. Schüler im Alter von 12 bis 18 Jahren aus Blinden-
und Sehbehinderten- bzw. Regelschulen, die zu Hause bzw. in der Schule einen
PC-Arbeitsplatz haben, sollten später täglich Erlerntes anwenden
können.
Nähere Informationen und Anmeldung - bis 15.1. - bei der
Blista, Fortbildungsbüro
Tel.: (0 64 21) 60 60 oder
E-Mail: info@blista.de
Vom 1. bis 2.10. findet in Würzburg der Interdisziplinäre LowVision-Kongress,
Diagnostik, Therapie, Rehabilitation sehbehinderter Menschen statt. Wichtige
Hauptthemen werden Referate über Sehstörungen bei Kindern und
Erwachsenen sowie vielseitige Workshops und Beiträge sowie wissenschaftliche
Veröffentlichungen sein.
Nähere Informationen bei der
LowVision-Stiftung gGmbH
Marktplatz 11
97070 Würzburg
Tel.: (09 31) 3 04 78 96
E-Mail: info@lowvision-stiftung.de
Internet: www.lowvision-stiftung.de
"Can I help you? Alle Welt spricht Englisch - und Du?" ...
Englischlehrgang für Fortgeschrittene Anfänger bzw. anfänglich
Fortgeschrittene vom 15. bis 20.3. im Aura-Hotel Osterode.
Nähere Informationen und Anfragen bei
Wolfgang Hrusch
Tel.: (0 22 33) 70 91 29.
Um die vielfältigen Beratungsaufgaben, die behindertenpolitische
Interessenvertretung, die Weiterentwicklung und Durchsetzung von Rechten
bzw. die Förderung und Stärkung der Selbsthilfekräfte und
des Ehrenamtes in der Arbeit ihres Verbandes "professionell" zu managen,
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zu betreiben und ihre Anliegen in
unterschiedlichen Situationen effektiv zu kommunizieren, bietet der Paritätische
Wohlfahrtsverband drei Informationsveranstaltungen zu den Bereichen
- "Verbandsorganisation" (Management
und Verwaltung) 30. bis 31.1.
Nähere Informationen und Anmeldung bei
Ulrike Wipprecht
Paritätische Akademie gGmbH,
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt a.M.
Tel.: (0 69) 67 06 - 2 74
E-Mail: ulrike.wipprecht@paritaet.org
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerkes wird drei Informationsveranstaltungen für behinderte
und chronisch kranke Studieninteressierte sowie Studierende in den ersten
Semestern und deren Berater in Zusammenarbeit mit den örtlichen Studentenwerken
anbieten.
Am 11.2. in Rostock, 18.2. in Darmstadt, 9.3. in Dresden.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
Tel.: (0 30) 29 77 27-64
E-Mail: studium-behinderung@studentenwerk.de
Andre Menz, Auszubildender im 2. Lehrjahr im Berufsbildungswerk im Oberlinhaus
(BBW), Potsdam, ist Brandenburgischer Meister der Helfer im Gastgewerbe!
Bei der 4. Brandenburgischen Jugendmeisterschaft der Beiköche und Helfer
im Gastgewerbe aus Einrichtungen zur Ausbildung behinderter Menschen belegte
er am 15.11.2003 in Pätz den ersten Platz. Insgesamt waren im Technologie-
und Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen zwölf Auszubildende
zum Helfer im Gastgewerbe angetreten, um den Wanderpokal als "Zeichen des
Sieges" mit nach Hause nehmen zu können. Gleichzeitig wurden die besten
Beiköche prämiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)
stellt auf seiner Internetseite interessante Links zur Verfügung. In
der Rubrik "Publikationen" werden meist kostenfreie Broschüren und
Ratgeber angeboten, die für Integrationsfachdienste, für Arbeitgeber
oder für die Kollegen des schwerbehinderten Menschen von Nutzen sein
können. Themenschwerpunkte sind: Umsetzung der teilhabe behinderter
Menschen, Empfehlungen für Arbeitgeber im Umgang mit schwerbehinderten
Mitarbeitern, aber auch einige Integrationsbeispiele für eine erfolgreiche
Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer.
Internet: www.bmgs.bund.de
Dr. Sonja Bernard, die bereits früher ein Gedächtnistraining
für blinde Senioren auf Tonbandkassetten entwickelt hat, bietet jetzt
ein Trainingsprogramm für den ganzen Körper an. Die Übungen
können im Sitzen, Liegen oder Stehen durchgeführt werden. Die
seniorengerechten Bewegungsanleitungen sind in unterhaltsame Texte eingebettet
und trainieren dadurch nicht nur die Bewegungssicherheit, sondern auch die
Vorstellungskraft.
Das Training auf zwei Tonbandkassetten kann bei bestellt werden bei
Dr. Bernard
Tel.: (0 94 07) 81 28 40
"Führen oder Begleiten" - Wegweiser für Begleitpersonen - nimmt
den Hintergrund und die Eigengesetzlichkeit des besonderen Miteinanders
von Blinden und Begleitpersonen in den Blick. Erfahrene Autorinnen und Autoren
aus Theorie und Praxis, so Walter Harth, aus seiner Perspektive als blinder
Mensch, über "ideale Begleitpersonen - perfekte Helfer". Prof. Dr.
Hudelmayer - anerkannter Blindenpädagoge - gibt Tipps zum richtigen
Beschreiben usw. Nähere
Informationen und Bestellung bei der
Blindenseelsorge im Bistum Speyer
Walburga Wintergerst
Landschreiberstr. 11
67433 Neustadt
Tel.: (0 63 21) 3 29 37
E-Mail: wintergerst@behindertenseelsorge-speyer.de
Der Kunstkalender mit Bildern von 12 Freizeitmalern mit zum Teil schwersten
Körperbehinderungen ist vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
e.V. herausgegeben worden. Aus über 300 eingesandten Werken wurden
von der Jury 12 Gemälde für die "Kleine Galerie 2004" ausgesucht.
Nähere Informationen und Bestellungen beim
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Postfach 20
74236 Krautheim oder
Tel.: (0 62 94) 42 81-0
Im neuen Funk-Kolleg mit dem Thema "Ernährung heute" geht es um Hunger
und Überfluss, um Geschmack und Moral, um Ernährungsstörungen,
Heilmittel, Biotechnik, Sport, die gute Butter und noch vieles mehr. In
einem Zusammenspiel von o-Tönen, Gesprächen, Reportagen und Hörspielszenen
wird sinnlich erfahrbar, was uns alle betrifft.
Unverbindliche Infokassette und Mitschnitte im Abo sind erhältlich
bei:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Tel.: (0 64 21) 9 48 88 22
E-Mail: adw@dvbs-online.de
"2sames" lautet der Titel einer Dokumentation über Paare mit einem
behinderten und einem nicht behinderten Partner. Die Paare erzählen
die Geschichte ihres Zusammenkommens. Die Dokumentation soll zeigen, dass
solche Beziehungen häufiger vorkommen und "funktionieren", als oft
angenommen wird, und will dadurch Schwellenängste abbauen. Die Dokumentation
erscheint zunächst im Internet, soll aber später zur Ausstellung
und vielleicht zu einem Buch werden. Es werden noch weitere Paare zum Mitmachen
gesucht. www.2sames.de
Lothrop, Hannah: Das Stillbuch. München, Kösel-Verlag, 27. aktualisierte
Auflage, 2002.
Der Klassiker der Baby- und Kinderernährung liegt in einer Neuauflage
vor.
Warum sich Stillen lohnt, wie sich Mütter auf ihr Baby einstimmen können,
wie die Bindung zwischen Eltern und Kind entsteht, Probleme von Mutter oder
Baby mit dem Stillen, das Ende der Stillbeziehung und ein ausführlicher
Anhang mit Arzneimitteln und Adressen lassen das Buch zu einem Nachschlagewerk
werden.
Belletristische Aufsprache ohne Fußnoten, Bestellnummer 6056, 11 C-90
Kassetten.
Zu bestellen beim
Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Tel.: (0 64 21) 9 48 88 22
E-Mail: adw@dvbs-online.de
Seit Juli 2003 läuft die Ausleihe der Blindenschriftbibliothek der
DZB mit Hilfe eines computergestützten Programms. Die Bibliothek hält
ca. 10.000 Titel in Blindenvoll- bzw. -kurzschrift zur Ausleihe bereit.
Neben zahlreichen spannenden Romanen finden interessierte Leser Bücher
zu verschiedenen Sachthemen und Kinder- und Jugendliteratur.
Alle, die das vielfältige Angebot testen möchten, melden sich
bitte unter
Tel.: (03 41) 71 13-114 oder
bibliothek@dzb.de
Angesagt heißt die neue Mailingliste vom Hessischen Koordinationsbüro
für behinderte Frauen. Es ist eine Liste zur Information, Kommunikation
und Diskussion für Frauen mit und ohne Behinderung.
Um sich anzumelden, schicken Sie einfach eine leere Mail an:
join-angesagt@kbx.de
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen
Rita Schroll vom
Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen
Tel.: (05 61) 7 28 85-22
E-Mail: hkbf@fab-kassel.de jederzeit
gerne zur Verfügung.
Lokales aus der Berliner Presse bildet den Inhalt der wöchentlichen
Hörzeitung BliTZ. Die Berliner Blinden-Tonband-Zeitung sucht Sprecherinnen
und Sprecher, die ehrenamtlich Texte auswählen und aufsprechen.
Wer helfen kann und möchte erfährt Einzelheiten bei:
Aktion Tonband-Zeitung für Blinde in Holzminden
E-Mail: hermann.dremel@blindenzeitung.de
oder in Berlin bei
Dr. Detlef Friedebold
Tel.: (0 30) 3 65 53 55
"Wenn Diabetes ins Auge geht" - das ist der Titel einer neuen Broschüre
des DBSV; Autorin Diana Droßel, Diabetesbeauftragte des DBSV.
Wenn Diabetes und Sehprobleme zusammenkommen, vervielfachen sich die Schwierigkeiten,
die zu überwinden sind, um ein selbstständiges und weitgehend
"normales" Leben führen zu können. Das beginnt bereits, wenn Medikamente
ohne ausreichende visuelle Kontrolle sortiert, gekennzeichnet und richtig
dosiert eingenommen werden müssen.
Der Betroffene steht oft hilflos vor einem Berg von Alltagsproblemen, die
ihm Angst machen, ihn entmutigen können, wenn ihm niemand hilft, die
großen und kleinen Berge zu "versetzen". Nicht selten "kapitulieren"
Menschen in jedem Lebensalter, weil sie nicht wissen, wie das Leben weiter
geht.
Geeignete Hilfsmittel, praktische Tipps und Erfahrungswerte, Ansprechpartner
und Hinweise auf weiterführende Informationen machen die Broschüre
zu einem nützlichen Begleiter für Diabetiker mit Sehproblemen
und ihre Angehörigen, aber auch für Fachkräfte in Beratungsstellen.
"Wenn Diabetes ins Auge geht", 24 Seiten, A5, mit zahlreichen farbigen Abbildungen.
zu beziehen beim DBSV
Mindestbestellmenge 50 Exemplare
Einzelpreis: 0,70 Euro.
"Führen und Stützen" - diese DBSV-Publikation erschien jetzt
in neuer Auflage; Autoren: Ilse Lewerenz und Ralf Wilcke.
Das 28-seitige Heft gibt insbesondere Fachkräften in der Altenpflege,
aber auch Angehörigen, in Wort und Bild wertvolle Hinweise zum Umgang
mit blinden und sehbehinderten Menschen mit Gehbehinderungen.
Die Broschüre ist zu beziehen beim DBSV
Mindestbestellmenge 50 Exemplare
Einzelpreis: 1,15 Euro
Beratender Ingenieur trotz Sehbehinderung im Qualitätsmanagement tätig.
Eine individuelle Arbeitsplatzausstattung macht es möglich.
Zschopau im Mittelerzgebirge. Hier arbeitet seit sechs, sieben Jahren Enno
Postler als beratender Ingenieur. Infolge eines stark verringerten Sehvermögens
war eine operative Tätigkeit für ihn nicht mehr möglich,
der Schritt ins Rentnerdasein schien unausweichlich. Doch das wollten weder
Enno Postler noch seine Firma. Also machte man sich auf die Suche nach Lösungen,
die eine sinnvolle Weiterbeschäftigung ermöglichen sollten.
Vieles wurde ausprobiert: ein Lesegerät und Bildvergrößerungssoftware
wurden angeschafft. Jedoch stellte sich bald ein Nachteil heraus, der die
Arbeit zunehmend behinderte: man hatte nie den gesamten Bildschirminhalt
des Monitors im Blick, d.h. man bearbeitete beispielsweise einen Text wie
mit einer Lupe ohne ihn in seiner Gesamtheit sehen zu können. Aber
gerade das war für Enno Postler überaus wichtig, schließlich
verlangt seine Tätigkeit im Ingenieurbüro Qualitätsmanagement
Zschopau viel Individualität, Flexibilität und Darstellungsvermögen.
Seit neun Jahren beschäftigt sich die Firma erfolgreich mit der Beratung
von mittelständischen Unternehmen bei der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen.
Mehr als 100 Betriebe haben die Hilfe und Unterstützung des Teams von
Dipl. Ing. Simone Reuther bereits in Anspruch genommen. Sieben Mitarbeiter
erarbeiten anwendungs- und zertifizierungsreife Verfahrensanweisungen, firmenspezifische
Qualitätsmanagementhandbücher und nehmen den Kontakt zu Zertifizierungsstellen
auf.
Weitere Tätigkeitsfelder sind Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen,
statistische Prozessüberwachung sowie Prüfmittelüberwachung
und –verwaltung.
Über eine Ausstellung im Berufsförderungswerk Halle (Saale) im
Jahr 1998 entstand schließlich der Kontakt zur SIE-media GmbH mit
Sitz in Möser bei Magdeburg und seit 2003 auch in Seefeld bei Berlin.
Dieses Unternehmen bietet individuelle raumintegrierte oder mobile Lösungen
zur Einrichtung von Konferenz-, Seminar- oder Medienräumen an.
Auch für das Ingenieurbüro Zschopau war bald eine passende Lösung
gefunden: ein sehbehindertengerechter Arbeitsplatz, der die speziellen Bedürfnisse
und Anforderungen berücksichtigt. Für Enno Postler war wichtig,
den gesamten Bildschirminhalt sehen zu können. Dieser Wunsch wurde
auf einer Fläche von ca.870 x 600 mm erfüllt. Texte, Formulare
und Symbolleisten können vollformatig in der notwendigen Größe
dargestellt werden. Die Arbeit wird damit erleichtert, anstehende Aufgaben
können in guter Qualität vor allem schneller realisiert werden,
so die Einschätzung der Firmeninhaberin Frau Simone Reuther.
Der Arbeitsplatz ist im Wesentlichen eine mobile Rückprojektions-Box
mit 40 Zoll Bilddiagonale (874 x 604 mm). Rückprojektions-Box mit 40
Zoll Bilddiagonale (874 x 604 mm). Das integrierte Bildgebersystem besteht
aus einer leistungsfähigen Projektionseinheit mit Weitwinkelobjektiv,
einem Umlenkspiegel und einer speziellen Rückprojektionsscheibe zur
Darstellung hochauflösender Datenbilder.
Der Arbeitsplatz ist seit April 2002 in Zschopau im Einsatz und sowohl Enno
Postler als auch die Firmenchefin Simone Reuther sind sich einig: die Anschaffung
hat sich bewährt und bezahlt gemacht.
Letzteres nicht nur durch die Förderung der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte und des Amtes für Familie und Soziales Chemnitz.
Die gesamte Arbeitsausführung ist schneller geworden, ein ruhiges Bild
ohne Flimmern, Flackern und sprunghafte Bewegungen mindern Kopfschmerzen
und Konzentrationsstörungen, der Arbeitsplatz erlaubt mehr Überblick
über das zu bearbeitende Dokument und erleichtert besonders bei Querformaten
die Arbeitsausführung in hohem Maße.
"Nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern könnte"
– so lautet das Leitmotiv des Ingenieurbüros für Qualitätsmanagement
in Zschopau. Das trifft nach mehr als 2-jährigem Einsatz auch für
den sehbehindertengerechten Arbeitsplatz zu. Dem Hersteller wurden z.B.
Hinweise zur Verbesserung des Belüftungssystems und der Gestaltung
der Fernbedienung übermittelt. Diese wurden aufgegriffen und künftige
Anwender können davon profitieren. Wolfgang Loos Nähere Informationen zu dieser Arbeitsplatzlösung gibt die Herstellerfirma:
SIE-media GmbH
Akazienstraße 7, 16356 Seefeld
Tel.: (03 33 98) 7 84 00.
Begegnung am Tag des weißen StockesLinuxserver, Datenbankprogrammierung und Netzwerkverwaltung waren bevorzugte
Themen, als 17 junge angehende Systemkaufleute, Systeminformatiker und Fachinformatiker
dem Kurs der Informatikkaufleute im Berufsförderungswerk Würzburg
(BFW) einen Besuch abstatteten. EDV-Fachleute unter sich, könnte man
meinen, doch handelte es sich um eine Begegnung der ganz besonderen Art,
denn die 9 Rehabilitanden des BFW sind alle blind bzw. stark sehbehindert.
Dennoch fiel es ihnen nicht schwer, den sehenden Fachkollegen, die ihre
Ausbildung bei der Deutschen Telekom in Würzburg absolvieren, zu zeigen,
dass sie trotz ihres Handicaps effektive Leistungen an modernen Arbeitsplätzen
erbringen können.
Im Mittelpunkt des Besuchs stand neben einer professionellen Präsentation
des Berufsbildes vor allem die Information über Hilfsmittel, die Blinde
und Sehbehinderte brauchen, um die anspruchsvolle Ausbildung zum Informatikkaufmann
zu absolvieren. So ließ man sich das System der Blindenschrift erklären,
beobachtete Blinde bei der Arbeit am PC und erfuhr viel Interessantes über
das Leben mit einem Blindenführhund.
Möglichkeiten zur Selbsterfahrung wurden reichlich geboten: Mit verbundenen
Augen wagten die jungen EDV-Fachkräfte einen Rundgang über das
BFW-Gelände und erlebten in der Lehrküche, wie schwierig einfache
Verrichtungen im Haushalt ohne Augenlicht sind. Geradezu abenteuerlich gestaltete
sich das gemeinsame Mittagessen, das ebenfalls mit der Schwarzbrille über
den Augen eingenommen wurde.
Der fachliche Austausch wurde von beiden Seiten als äußerst fruchtbar
eingestuft und soll deshalb auch fortgesetzt werden. Wie BFW-Ausbilder Stefan
Barwanietz mitteilte, steht der Termin für einen Gegenbesuch bei der
Telekom schon fest.
Noch immer sind Arbeitgeber unzureichend darüber informiert, wie blinde
und sehbehinderte Menschen ihre Arbeitsaufgaben meistern. Auch über
finanzielle Fördermöglichkeiten bei der Einstellung Schwerbehinderter
herrscht oft Unwissenheit.
Aber es gibt auch ermutigende Beispiele beruflicher Integration: Angela
Fischer ist vollblind und seit März 2003 bei dem Hallenser Unternehmen
3 w phone, einem Anbieter für komplexe Kommunikationsdienstleistungen,
beschäftigt. Nachdem die gelernte Telefonistin ihre Fortbildung zur
Fachkraft für Telefonmarketing im Berufsförderungswerk Halle (BFW)
abgeschlossen hatte, wurde sie zunächst in ein Probearbeitsverhältnis
übernommen. Im Juni 2003 dann die unbefristete Einstellung.
Am Arbeitsplatz der 39-jährigen fallen einige Besonderheiten auf: Angela
Fischer arbeitet u.a. mit einer Braille-Zeile, mit Hilfe derer sie die Informationen
auf dem Bildschirm ihres PC's erkennen kann. Das elektronische Notizgerät,
das sie immer bei sich trägt, ermöglicht es ihr, Mitschriften
anzufertigen, die – in den Computer eingegeben – auch für
sehende Kollegen verwendbar sind.
Angela Fischers Arbeitsplatz wurde ihren Bedürfnissen entsprechend
individuell eingerichtet, die Kosten dafür übernimmt selbstverständlich
der Träger der Rehabilitation.
"Viele Arbeitgeber sind der Meinung, dass sehbehinderte Menschen nicht
am PC tätig sein können. Im Gegenteil: Der Rechner ist das größte
Hilfsmittel der Blinden", stellt Integrationsberaterin Ingrid Schilling
die Sachlage richtig und fügt hinzu: "Dank moderner Technik erledigen
Sehbehinderte ebenso zuverlässig wie andere Arbeitnehmer ihre Aufgaben
am Computer."
Neben der professionellen Integrationsarbeit des BFW hat im Fall von Angela
Fischer das große Engagement des Arbeitgebers wesentlich zum Erfolg
beigetragen. Die 3 w phone-Geschäftsführung zeigte sich gegenüber
den Problemen blinder Menschen sehr aufgeschlossen, sodass eine intensive
Zusammenarbeit entstand. "Wir konnten uns im BFW Halle von der Leistungsfähigkeit
sehbehinderter Arbeitnehmer überzeugen", betont Geschäftsführer
Torsten Kamenz.
Angela Fischer ist glücklich: "Die Arbeit macht mir Spaß.
Es ist ein gutes Gefühl, beruflich wieder aktiv zu sein."
Robert Bonan
Das GKV-Modernisierungsgesetz wurde am 19.11.2003 im Bundesgesetzblatt
verkündet (I 2190) und tritt im Wesentlichen am 1.1.2004 in Kraft.
Wir informieren über einige wichtige Neuerungen:
Hausarztsystem, § 73 b SGB V
Alle volljährigen Versicherten können sich freiwillig verpflichten,
mindestens ein Jahr lang an der "hausarztzentrierten Versorgung"
teilzunehmen. Das bedeutet: Man sucht sich einen Hausarzt aus, nachdem die
Krankenkasse mitgeteilt hat, welche Ärzte aus der näheren Umgebung
dafür zugelassen sind, und legt sich mindestens 1 Jahr auf diesen Arzt
fest. Braucht man einen Facharzt, so wird der Hausarzt den Patienten an
diesen überweisen. Der Facharzt wiederum kann weiter verweisen an einen
anderen Facharzt oder gegebenenfalls zurück an den Hausarzt. Ein Wechsel
des Hausarztes, an den man sich gebunden hat, ist vor Ablauf der Jahresfrist
nur "bei Vorliegen eines wichtigen Grundes" möglich. Die
Teilnahme am Hausarztsystem ist freiwillig. Sie spart dem Versicherten eine
Reihe von Praxisgebühren (siehe weiter unten), und die Krankenkasse
kann zusätzlich damit werben, dass sie einen Bonus zum Beispiel in
Form von Ermäßigungen bei den Zuzahlungen gewährt. Da die
minderjährigen Patienten keine Zuzahlungen zu leisten haben, gilt das
Angebot nur für Erwachsene.
Praxisgebühr, § 28 Abs. 4 SGB V
Versicherte über 18 Jahre müssen ab 2004 grundsätzlich für
jede Inanspruchnahme eines Arztes, und sei es nur eine telefonische Beratung,
eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Genauer: Der Betrag wird fällig:
"je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an
der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen
Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung
aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt." und das bedeutet: Geht
man im Januar zu einem Arzt, zahlt man 10 Euro Praxisgebühr. Sucht
man denselben Arzt im März noch einmal auf, fällt keine neue Praxisgebühr
an. Setzt sich die Behandlung in den April fort – zum Beispiel Medikamente
werden weiter verschrieben – , so fällt eine neue Praxisgebühr
an. Geht man im Januar zum Hausarzt und im Februar zum Ohrenarzt, ohne dass
man eine Überweisung des Hausarztes hat, so muss man sowohl beim Hausarzt,
als auch beim Ohrenarzt jeweils 10 Euro zahlen. Das kann teuer werden, wenn
man ohne Überweisung auch noch zum Augenarzt, zum Zahnarzt und zu anderen
Fachärzten geht. Im Falle einer Überweisung ist jedoch keine zweite
und keine weitere Praxisgebühr innerhalb des Quartals zu zahlen.
Das heißt: Geht man Ende März zum Hausarzt und lässt sich
von ihm zum Augenarzt überweisen, bekommt dort aber erst im April einen
Termin, so ist wiederum sowohl dem Hausarzt als auch dem Augenarzt die Praxisgebühr
zu zahlen. Die dann dem Augenarzt gezahlte Praxisgebühr gilt dann allerdings
mit für den Hausarzt und man hat für dieses zweite Quartal seine
Praxisgebühr gezahlt. Unter die Gebührenpflicht fallen grundsätzlich
alle ärztlichen Leistungen. Ausnahmen: Leistungen an minderjährige
Patienten, ferner bestimmte Leistungen wie Vorsorge-Untersuchungen, Schutzimpfungen
und Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Keine Ausnahme gilt hingegen für
Notfälle, zum Beispiel nach einem Unfall die Behandlung in der Ambulanz
eines Krankenhauses. Auch hier ist die Praxisgebühr zu zahlen. Ferner
gibt es keine Befreiung für Sozialhilfeempfänger. Sie müssen
die Praxisgebühr aus ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten.
Zuzahlungen und Belastungsgrenze, §§ 61 und 62 SGB V
Die Praxisgebühr gilt als neue "Zuzahlung". Daneben gibt
es die bisherigen Zuzahlungspflichten bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln
(Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie) und bei stationärer Behandlung,
die aber allesamt neu geregelt wurden. Ganz neu ist ferner die Zuzahlung
bei Hilfsmitteln (speziell dazu informieren wir in der Februar-Ausgabe).
Kurz gefasst gelten am 1.1.2004 folgende Zuzahlungsregelungen: Arzneimittel
(§ 31 Abs. 3 i.V.m. § 61 Satz 1 SGB V): 10 Prozent des Abgabepreises,
mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils
nicht mehr als die Kosten des Mittels;
Heilmittel (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V):
10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung; stationäre Behandlung
(§ 39 Abs. 4 i.V.m. § 61 Satz 2 SGB V): 10 Euro pro Tag bis maximal
28 Tage.
Ausgenommen von der Zuzahlung sind alle Leistungen an Minderjährige.
Bei den Erwachsenen unterliegen jetzt aber auch die Sozialhilfeempfänger
den Zuzahlungspflichten. Die Obergrenze für die Belastungen mit Zuzahlungen
innerhalb eines Kalenderjahres (§ 62 SGB V) beträgt 2 Prozent
der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (zu denen das Blindengeld
natürlich nicht zählt) bzw. bei chronisch kranken Patienten 1
Prozent. Der Betrag der maßgeblichen Einnahmen wird gemindert, wenn
im Haushalt der Ehegatte und/oder weitere Angehörige leben. Bei Sozialhilfeempfängern
gilt als maßgebliches Einkommen pauschal der Regelsatz des Haushaltsvorstandes
nach der Regelsatzverordnung. Wie bisher gilt: Um die Überschreitung
der Obergrenze belegen zu können, muss man alle Quittungen über
die geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!
Fahrtkosten, § 60 SGB V
Bei den Fahrtkosten wird eine Leistungseinschränkung vorgenommen, die
500 Mio. Euro jährlich an Einsparungen bringen soll, die also ganz
beträchtlich ist. Dabei ist der Leistungsumfang hier schon nach geltendem
Recht sehr eingeschränkt, nämlich (verkürzt dargestellt)
auf Fahrten zur stationären Behandlung sowie auf Rettungsfahrten und
Krankentransporte mit besonderen Fahrzeugen. In all diesen Fällen muss
der Versicherte von den Kosten die ersten 13 Euro selber tragen. Im Übrigen
erstattet die Krankenkasse die Fahrtkosten nur im Rahmen der Belastungsregelung,
das heißt: Der Versicherte kann die Taxiquittungen aufbewahren und
nach Ablauf des Kalenderjahres mit den anderen Belegen über Zuzahlungen
bei seiner Krankenkasse einreichen. Der die Belastungsgrenze überschreitende
Betrag wird erstattet. Ab 1.1.2004 wird nun aber Folgendes gelten: Die Krankenkassen
übernehmen Fahrtkosten grundsätzlich nur noch dann, wenn die Fahrten
"aus zwingenden medizinischen Gründen" notwendig sind. Bei
Fahrten zu ambulanten Behandlungen wird das in seltenen Ausnahmefällen
der Fall sein. Diese Ausnahmefälle sollen in Richtlinien noch im Einzelnen
beschrieben werden. Dafür entfällt die Berücksichtigung der
Kosten im Rahmen der Belastungsregelung. Bei Fahrten zur stationären
Behandlung sowie bei Rettungsfahrten und Krankentransporten bleibt es im
Prinzip bei der geltenden Regelung (neu geregelt wird der Fall der Verlegung
in ein anderes Krankenhaus). Die Zuzahlung des Versicherten wird (praktisch)
auf 10 Euro gesenkt (dies gilt auch für die Ausnahmefälle bei
den Fahrten zu ambulanten Behandlungen). Karl Thomas Drerup
Hinweis: Weitere Einzelheiten zum Gesundheitsreformgesetz
veröffentlichen wir in der Februar-Ausgabe.
Ein Gespräch mit Margrit Kozdon nach der Verleihung eines Preises
an das Aura-Hotel in Boltenhagen:
Willkommen im Urlaub – Familienzeit ohne Barrieren; das ist der Titel
eines Wettbewerbes, ausgeschrieben vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Deutschen Tourismus-Verband. Einer
der Preisträger ist das Aura-Hotel in Boltenhagen. Über 160 Bewerber
gab es, da waren die Kriterien sicher sehr hoch gesteckt ...
Die Kriterien umfassen ein kleines Buch, kann man fast sagen, 150 Fragen
mussten beantwortet werden. Eine Kommission aus ca.20 Mitgliedern ist durch
das Haus gegangen und hat auch die Umgebung analysiert. Die Rollstuhlfahrer
aus der Kommission haben sogar bei uns gewohnt, weil man in Boltenhagen
keine andere Unterkunft für sie gefunden hatte. Das Seehotel hatte
zwar gesagt, es sei rollstuhlgerecht, aber die Türen waren zu schmal.
Nun kommen ja vorwiegend blinde und sehbehinderte Gäste ins Haus "Seeschlösschen".
Woran ist im Hinblick auf diese Urlaubergruppe besonders gedacht worden?
Barrierefrei heißt ja, Barrieren für möglichst viele Behinderungen
aus dem Weg räumen. Wir müssen darauf achten, dass alles möglichst
kontrastreich ist, dass möglichst viele Dinge mit Sprachausgabe sind.
Wir müssen dafür sorgen, dass der Service am Büffet, im Speisesaal
so klappt, dass die Gäste das vorfinden, was sie wünschen. Es
ist einfach eine diskrete Betreuung im Hintergrund nötig. Seeheilbad Boltenhagen und das Aura-Hotel haben den Preis gemeinsam bekommen.
Welche Konsequenzen und möglichen Kooperationen gibt es dadurch?
Das ist eine Besonderheit, dass die Kooperation zwischen dem Ort und unserer
Einrichtung gewürdigt wurde. Wir haben es geschafft, mit den örtlichen
Partnern gemeinsam Barrieren aus dem Weg zu räumen, nicht nur in unserem
Haus, sondern auch davor und im Ort überhaupt. Kann man sagen: Boltenhagen ist blinden- und sehbehindertenfreundlich?
Freundlich auf jeden Fall. Die Gäste mit Sehbehinderung haben hier
seit über 40 Jahren nicht nur Hausrecht, sondern auch Ortsrecht. Sie
gehören zum Bild von Boltenhagen.
Die Freundlichkeit habe ich betont, aber die Blinden- und sehbehindertengerechtigkeit
muss natürlich permanent weitergeführt werden. Ein Beispiel ist die Umgestaltung der Strandpromenade, das ist der Weg,
der genau zwischen dem Haus und der Ostsee liegt. Was tut man hier, damit
sich Blinde und Sehbehinderte gut orientieren können? Und wo gibt es
dabei noch Schwierigkeiten?
Wir haben mit dem Kurdirektor und mit den Architekten zusammengesessen,
um zu überlegen, was man verbessern kann. Wichtig für die Stockgänger
ist, dass die Tastkante da ist; wichtig für die Leute mit Sehrest,
dass Kontraste eingearbeitet werden. Hier wird man versuchen, unterschiedliche
Bodenbeläge zu verwenden. An den Strandabgängen sollen Tasttafeln
angebracht werden, und, und, und. Es sind viele Dinge, die wir angeregt
haben, aufgenommen worden und werden jetzt schrittweise umgesetzt. Im Wettbewerb ging es speziell um Urlaubszeit für Familien. Im "Seeschlösschen"
trifft man aber vorwiegend Gäste ohne Kinder an. Wieso dann dieser
Preis?
Wir haben ja unsere Ferienwohnungen im Haus "Waldfrieden", und
dort ist es ideal, mit Kindern Urlaub zu machen. Über das ganze Jahr
kann dort in großzügig eingerichteten, behindertengerechten Wohnungen
Urlaub gemacht werden. Eine Besonderheit sollte noch erwähnt werden. Hier im unteren Foyer
ist ein sogenannter Strandrollstuhl zu sehen. Was hat es damit auf sich?
Vielleicht können wir ihn einmal kurz beschreiben ...
Der Strandrollstuhl sieht aus wie der Thron von einem Herrn in Badehose.
Recht groß sind die Räder, prall gefüllt mit Luft. Sie tragen
diesen Strandrollstuhl im Wasser. Aber um da erst einmal hinzukommen, sind
diese Räder perfekt. Man sinkt nicht im Sand ein. Angeschafft haben
wir uns diesen Strandrollstuhl, weil Menschen mit Gehbehinderungen mit dem
üblichen Rollstuhl den Sand nicht befahren können. Die Barriere
Strand für den Rollstuhlfahrer ist damit aus dem Weg geräumt.
Der Rollstuhl wird nicht allein dort hinfahren. Wie kommt der Rollstuhlnutzer
dort hin?
Die meisten Rollstuhlfahrer kommen ja mit Begleitung und machen gemeinsam
Urlaub. Allein anreisende brauchen unsere Hilfe. Da wurden im Sommer Termine
vereinbart, sodass wir gemeinsam in die Ostsee reinfahren konnten. Barrierefrei Urlaub in Boltenhagen, das Schild, das die Preisverleihung
dokumentiert, ziert den Hauseingang. Welche Wünsche bleiben offen für
das Jahr 2004?
Viele Wünsche. Wir stellen uns vor, dass wir unsere Türen mit
Türöffnern ausrüsten, dass wir noch mehr Licht in die Bäder
bringen. Wir haben eine Wunschliste, und wir werden versuchen, sie Schritt
für Schritt umzusetzen, auch gemeinsam mit unserem Förderverein,
der uns tatkräftig zur Seite steht, und natürlich auch mit den
Ideen unseres Vorstandes. Noch einmal herzlichen Glückwunsch zu dieser schönen Auszeichnung.
Willkommen in Boltenhagen, so könnte man die Überschrift des Preises
etwas abändern. Vielen Dank. (Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; DAISY- und Kassetten-Version
Originalton.)