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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. |
Editorial:
Vor dem Verbandstag -
Gedanken von Dr. Thomas Nicolai
DBSV-Nachrichten:
Sehbehindertentag und Tag
des weißen Stockes 2002
In Kürze
Der duftende Garten:
Die Zaubernuss
(Hamamelis)
Kultur:
Gefangen
von Musik
Rechtsauskunft:
BSG-Urteil
zur Berechnung der Altersrente bei DDR-Blindengeld- und
Pflegegeldempfängern
Rehabilitation:
Low-Vision-Versorgung
flächendeckend in Bayern
Vor dem Verbandstag
Liebe Leserinnen, liebe Leser;
im Juni treffen sich Vertreter aller Landesvereine des DBSV, der
Korrespondierenden Mitglieder sowie zahlreicher Partnereinrichtungen
und Organisationen beim Verbandstag des DBSV in Bonn. Alle vier
Jahre wieder, könnte man sagen, aber eine
Routine-Übung dürfte es wohl nicht werden. Denn der DBSV
will sich mit seinem Zukunftsprojekt den aktuellen Herausforderungen
stellen und dabei neue Wege gehen.
Als ich am 09.01. mit dem Vorsitzenden des vom Vorstand eingesetzten
Vorbereitungsgremiums AG Verbandstag 2002, Gustav
Doubrava telefonierte, spürten wir, dass die Zeit für die
inhaltliche Vorbereitung gar nicht mehr so lang ist, zumal diese
nicht vom grünen Tisch aus geschehen soll. Jetzt
stehen die Schwerpunktthemen fest, mit denen sich Arbeitsgruppen beim
Verbandstag intensiv beschäftigen werden. Und zu diesen Themen
sind auch Meinungsäußerungen, Fragestellungen,
Erfahrungsberichte und Denkanstöße für die Zukunft
von den Gegenwart-Lesern erwünscht:
1. Eigenständigkeit der Blinden- und
Sehbehindertenselbsthilfe
2. Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags und Senioren
3. Europäisches Jahr der Behinderten (2003)
4. Schule und Erziehung bei blinden und Sehbehinderten.
Anfang Februar wird sich die AG Verbandstag 2002 mit diesen
Themenschwerpunkten beschäftigen, sodass wir in den
nächsten Ausgaben der Gegenwart noch eingehender
informieren können.
Aber schon jetzt sind alle Leserinnen und Leser aufgerufen, sich
eigene Gedanken dazu zu machen. Alle Einsendungen werden wir an die
AG Verbandstag zur Anregung und Auswertung weitergeben. Wir erwarten
also Ihre Post unter dem Stichwort DBSV-Verbandstag
2002dankbar.
Ihr Dr. Thomas NIcolai
Sehbehindertentag und Tag des weißen Stockes 2002
Zu klein Geschriebenes ist das Motto des diesjährigen Sehbehindertentages am 6. Juni. Der DBSV und seine Mitgliedsvereine wollen diesen Tag zum Anlass nehmen, um die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft auf die zu kleine Schriftgröße in Behördenformularen, auf Auskunftstafeln oder in Zeitschriften aufmerksam zu machen.
Zum Tag des weißen Stockes am 15. Oktober wird uns dieses Jahr das Thema Öffentlicher Verkehr beschäftigen. Die Abschaffung der Ansage der Verbindungszüge mit den entsprechenden Gleisen in den Zügen der Deutschen Bahn AG ist nur ein Aspekt dieses Themas, der im letzten Jahr zur Verärgerung und oft Hilflosigkeit bei blinden und sehbehinderten Menschen geführt hat. Die fortschreitende Visualisierung im öffentlichen Verkehr und die daraus resultierenden großen Probleme gerade für blinde Menschen soll den Verantwortlichen an diesem Tag vor Augen geführt werden.
Damit wir mit beiden Aktionstagen für Blinde und
Sehbehinderte etwas bewegen können, bitten wir um Ihre Mithilfe.
Welches Formular oder welche Auskunftstafel in Miniaturschrift hat
bei Ihnen zuletzt große Verärgerung ausgelöst? Welche
positiven und negativen Erfahrungen haben Sie mit Ihren regionalen
Verkehrsbetrieben, der Bahn oder beim Benutzen eines Flugzeugs
gemacht? Senden Sie uns die Formulare zu! Machen Sie Fotos von den zu
klein geschriebenen Auskunftstafeln! Schreiben Sie uns Ihre
Erfahrungen bei Behörden, in Bus, Straßenbahn, U-Bahn,
S-Bahn, Bundesbahn oder Flugzeug! Wir freuen uns auf Ihre
persönliche Geschichte ob positiv oder negativ, in
Schwarzschrift, Punktschrift, auf Diskette oder per E-Mail. Oder
senden Sie uns ein Audioband. Herzlichen Dank.
Thomas Krieger
DBSV
Rungestraße 19
10179 Berlin
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: t.krieger@dbsv.org
Veranstaltungen und Angebote des
DBBW
Mit einem Erlebniswochenende feiert das Deutsche Blindenbildungswerk
(DBBW) sein 30-jähriges Bestehen. Vom 01. bis 03.03. gibt es in
Bad Liebenzell ein unterhaltsames und bereicherndes Programm mit
Weinprobe, gemeinsamem Gesang, einer literarischen Stunde,
Besichtigungen u.a.m.
Seminare
02. bis 09.03. Einführung in Windows, 80Win 2000.3,
Saulgrub;
03. bis 07.03. Fortbildungsseminar für blinde und sehbehinderte
Schwerbehindertenvertrauensleute, Bad Liebenzell;
09. bis 16.03. Word Aufbaukurs, Saulgrub;
16. bis 23.03. Einführung in Excel, Saulgrub;
14. bis 20.04. Reparaturen im Haushalt und kleine Werkzeugkunde,
Gallspach (Österreich).
Fernkurse
Einführung in die Computerwelt;
MS-DOSKurs für Einsteiger;
Windows `95 für Einsteiger (dazu drei Zusatzlektionen);
Jaws für Windows eine Einführung;
Das Ohr am Internet für Windows ME Lernprogramm auf CD
ROM;
Kurs zum Selbststudium Modern und neu schreiben DIN 5008
und die neue Rechtschreibung;
Englisch für Anfänger Living English;
Englisch für Fortgeschrittene (Material zum Selbststudium);
Neben dieser Auswahl an Seminaren und Kursen bietet das DBBW
weitere interessante Fortbildungsmöglichkeiten. Nähere
Informationen bei DBBW, Hauptstr. 40, 79576 Weil am Rhein;
Tel.: (0 76 21) 79 92 30, E-Mail: info@dbbw.de.
Lehrgang für
Späterblindete
Einen Grundkurs Rehabilitation für Späterblindete
veranstaltet der Lippische Blindenverein vom 02. bis 23.03. im
Blindenzentrum Bad Meinberg/Lippe gGmbH.
Ziele des Lehrganges sind u.a.:
Vermittlung von Hilfen zur seelischen Stabilisierung, zur
Förderung sozialer Kompetenz und im Umgang mit
Krisensituationen;
Aktivierung von Selbsthilfepotential;
Vermittlung gemeindenaher Selbsthilfe- und
Beratungsmöglichkeiten;
Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten und Schulung von
Orientierung und Mobilität. Nähere Informationen und
Hilfestellung zur Beantragung der Kostenübernahme gibt der
Lippische Blindenverein e. V.; Tel.: (0 52 31) 68 07 08.
Sehgeschädigt Abitur: Was nun?
Jedes Jahr bietet das Studienzentrum für Sehgeschädigte
(SZS) der Uni Karlsruhe eine bundesweite Orientierungsveranstaltung
für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler/innen an.
Über drei Tage können alle Fragen zu den
Studienmöglichkeiten und fachlichen Anforderungen, zu
studentischem Wohnen und vor allem zu spezifischen pädagogischen
oder technologischen Unterstützungen im Studium diskutiert
werden.
Die diesjährige O-Phase findet vom 27. bis 29.06. in den
Räumen des SZS statt. Das genaue Programm ist der Homepage
http://szswww.ira.uka.de
- unter SZS-Aktuell zu entnehmen.
Anmeldung und nähere Information:
Universität Karlsruhe (TH), SZS, Ludger Hamann, Tel.: (0 7 21)6
08-48 88.
Seminare in
Wernigerode
Der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst in Deutschland
führt in seiner Erholungs- und Begegnungsstätte in
Wernigerode zahlreiche Seminare durch, u. a.:
Wort und Musik Kantaten und Orgelwerke von J. S. Bach, 14. bis
20.03.;
Punktschriftlehrgang Einstieg in die Kurzschrift, 15. bis
26.04.;
Wanderwoche für Taubblinde, 18. bis 27.06.
Nähere Informationen unter Tel.: (0 39 43) 5 64-40 0.
Der (im-)perfekte Mensch
Die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e. V.
und die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden zeigen vom 16.03.
bis 02.06.2002 im Martin-Gropius-Bau Berlin diese Ausstellung
Der (im-)perfekte Mensch, die im vorigen Jahr bereits mit
großer Besucherresonanz in Dresden lief.
Ausgangspunkt und roter Faden der Ausstellung ist der historische und
aktuelle Umgang mit beeinträchtigten Menschen sowie die
Auseinandersetzung mit dem
herrschenden Begriff von Normalität und den
Vorstellungen menschlicher
Perfektion.
Die Ausstellung wird von einem wissenschaftlichen und kulturellen
Rahmenprogramm begleitet. Differenzierte museumspädagogische
Angebote, insbesondere für Schulklassen, wurden erarbeitet. Die
Ausstellung ist barrierefrei zu besuchen und sieht spezifische
Angebote für Besucher mit unterschiedlichen Behinderungen vor,
dazu gehören Audioführungen in leichter Sprache,
Textführungen für gehörlose und schwerhörige
Besucher, eine rollstuhlgerechte Ausstellungsarchitektur,
taktile,
kontrastreiche Bodenleitsysteme und Audioführungen für
blinde und sehbehinderte Besucher sowie Infoterminals mit tastbaren
Plänen.
Fotos der Dresdener Präsentation können schon jetzt unter
www.imperfekt.de
angeschaut werden.
Ort: Martin-Gropius-Bau, Obergeschoss
Eingang Stresemannstraße 110 (Südeingang), 10963
Berlin
Nähere Auskünfte zur Ausstellung unter Tel.: (0 30) 26 39
52-12 ab 04. Februar
Lübecker Bauwerke zum Anfassen
Nachdem vor einem Jahr ein taktiler Stadtplan von Lübeck herausgegeben worden ist, erschien jetzt der erste Band einer Reihe von Reliefbüchern, die Baudenkmäler der Hansestadt beschreiben: das Rathaus mit Kanzleigebäude, die Kirche St. Marien, das Buddenbrockhaus und das Schabbelhaus. Grundrisse, Front- und Detaildarstellungen sind anschauliche Verständnishilfen. Das Buch ist für Blinde und Sehbehinderte gleichermaßen zugänglich. Nähere Informationen und Bestellung bei Birgit Below; Am Silberberg 2, 23627 Groß Sarau; Tel. und Fax: (0 45 09) 27 12.
Modenschauen
Der BSV Gelsenkirchen führt am 09.03. ab 15.00 (Einlass
14.00) wieder eine Modenschau durch. Diesmal wird das Modehaus
Hettlage & Fischer GmbH, Hochstr. 35-37, in 45894 Gelsenkirchen
besucht. Weitere Informationen unter Tel.: (02 09) 58 77 22 oder (02
09) 39 77 14 (Christel Hügemeier).
Der BSV Hamburg veranstaltet am 23.03. um 15.00 Uhr eine Frühjahrs- und Sommer-Modenschau. Die Modelle können angefasst werden, und es besteht die Möglichkeit zum Kauf. Anmeldung und weitere Informationen unter Tel.: (0 40) 2 09 40 40.
Hilfsmittelausstellung
des VzFB
14.03., 14.00 Uhr, Aura-Hotel Osterode anlässlich eines Seminars
der Pro Retina Deutschland.
Nähere Informationen unter Tel.: (05 11) 9 54 65-0.
3. Hilfsmittel- und
Dienstleisterausstellung
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV)
veranstaltet am 16.03. von 10 bis 18 Uhr wieder eine Hilfsmittel- und
Dienstleisterausstellung.
Vorgestellt werden u.a. Hilfsmittel für den täglichen
Gebrauch, vergrößernde Sehhilfen, Dienstleister aus den
Bereichen Haushaltshilfe, Begleitdienst, Renovierungs- und
Reparaturservice sowie Einrichtungen aus dem Betreuungs- und
Pflegebereich.
Veranstaltungsort ist das Haus der Berliner Blinden und
Sehbehinderten, Auerbacher Str. 7 (Nähe S-Bahnhof Berlin
Grunewald).
Weitere Informationen unter Tel.: (0 30) 8 95 880.
EDV-Ausstellung in Marburg
Am 15.03. von 9 bis 17 Uhr veranstaltet die
Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte in der
Sporthalle der Carl-Strehl-Schule eine EDV-Ausstellung. Nähere
Informationen unter Tel.: (0 64 21) 6 06-235.
Informationstag der Stiftung
Blindenanstalt Frankfurt am Main
Am 22.03. von 11 bis 17 Uhr können sich Interessenten
über Aus- und Weiterbildungsangebote in den Bereichen
Medienrecherche und Public Relation informieren. Nähere
Informationen unter Tel.: (0 69) 95 51 24-65.
Qigong-Kurs
Im Haus der Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main findet dieser
Kurs Übungen mit der Lebenskraft zur Pflege des Lebens
wöchentlich statt; Beginn: 07.02. Qigong ist als
Selbstübungsmethode Bestandteil der traditionellen chinesischen
Medizin.
Nähere Informationen bei Monika Preuß; Tel.: (0 61 74) 20
94 67.
Integrative Projekte
Seminare, Exkursionen und Beratung bietet das Programm des Hauses der
Begegnung in Frankfurt am Main. Das Jahresprogramm kann angefordert
werden unter Tel.: (0 69) 72 88 39.
Verlagsangebot des
VzFB
Vierzehntägig erscheinen in Punktschrift Auszüge des
Magazins Stern und der Wochenzeitschrift Die
Zeit.
Weitere Informationen unter Tel.: (0 18 02) 25 83 12 (0,06 pro Anruf
beim Bestellservice).
Onlineshop: www.vzfb.de.
BIT-Tipp
Föger, Helga:
"Mit dem Mond leben 2002 (Mondkalender)"
Erschienen bei: W. Ludwig, München, 2001.
Eder, Huberta/Schott, Henning:
"Bessere Ernährung für Dialysepatienten
Erschienen bei: Kirchheim-Verlag, Mainz, 1998.
Diese beiden Titel sind in Punktschrift lieferbar.
Booth, Mike:
"Das Aura-Soma Handbuch"
Erschienen bei: Aquamarin, Grafing, 2000.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen:
"Lohnsteuer 2001 und
Lohnsteuer 2002
Zwei kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Lewenton, Ursula:
Das Geheimnis des Tabernakels
Erschienen bei Frieling, Berlin, 1998.
Lewenton, Ursula:
Der Mond von Kardamum
Erschienen bei Utz, München, 2001.
Diese Titel sind auf Hör-Kassette lieferbar.
Informationen über weitere Produktionen beim BIT-Zentrum; Tel.:
(0 89) 5 59 88-1 34.
Die Zaubernuss (Hamamelis)
Von Ruth Zacharias
Woher kommt nur der starke, angenehme Duft von Mandeln, auch
wie von Blüten, wenn ich vorne im Garten spazieren gehe,
fragt mich ein Gast in unserem Haus.
Ich freue mich über diese Wahrnehmung, denn auch ich hatte kurz
zuvor bei meinem sehr späten Abendspaziergang bei kaltem
Regenwetter im Februar diesen wunderbaren Duft gerochen. Endlich
vier Jahre nach ihrer Pflanzung dieser Duft von zwei
Zaubernüssen, die acht Wochen lang fast zu jeder Tages- und
Nachtzeit die große vordere Gartenfläche ausduften! Das
geduldige Warten auf dieses Dufterleben hatte sich gelohnt.
Erstmalig war ich, ohne es aber damals zu wissen, schon vor vierzig
Jahren mit der Zaubernuss in Berührung gekommen, nämlich
mit dem Medikament in der Tropfenflasche Hametum Extrakt,
das ich seit dem bis heute gegen alle entzündlichen Prozesse im
Körper äußerlich und innerlich mit Erfolg anwende. Es
gibt sehr verschiedene Präparate aus Hamamelis für die
Hausapotheke. Nur eine der fünf Arten umfassenden Gattung kann
als Heilpflanze genutzt werden die Blätter und die Rinde
der im Herbst blühenden Hamamelis virginiana.
Die kleinen Sträucher und Bäume der Zaubernüsse (zwei
bis neun Meter hoch, oft sehr breit) sind bei uns seit rund 200
Jahren ausschließlich als Gartenziergehölze zu finden,
während sie in ihrer Heimat im östlichen Nordamerika und in
Ostasien in den großen Wäldern wild wachsen. Dort haben
sie ihre Blütezeit im Frühling, aber bei uns gelingt es der
Pflanze nicht, ihre innere Uhr auf unsere klimatischen
Verhältnisse umzustellen. So haben wir einen wertvollen
Winterblüher und -dufter, der uns je nach Art und Sorte
vom Oktober bis April erfreuen kann.
Sie lieben einen geschützten Standort, sonnig bis halbschattig,
mit gut wasserdurchlässigem Boden. Die Farben ihrer Blüten
sind gelb, orange, weinrot. Ihr Laub verlieren sie im Herbst.
Zwei Beobachtungen sind bei der Zaubernuss besonders interessant. Zur
Erhaltung ihrer Gattung hat sie einen Mechanismus entwickelt, dem sie
wahrscheinlich auch ihren Namen verdankt. Nach der Befruchtung
entwickeln sich aus den Blüten Kapselfrüchte
(Zaubernüsse). Die zwei darin enthaltenden Samen
werden durch einen Schleudermechanismus explosionsartig
freigesetzt und werden bis zu neun Meter weit geschleudert. - Die
Blüten widerstehen zehn bis zwölf Grad Minus. Bei
Kälteeinbruch rollen sich die bandförmigen
Blütenblätter zu den Knospenschuppen hin zusammen und
öffnen sich erst wieder bei Temperaturen, die über dem
Gefrierpunkt liegen. Dadurch erreichen sie die sehr lange
Blütezeit.
Da nicht alle Arten mit ihren Sorten duften, empfehle ich für
den Kauf in einer guten Baumschule folgende:
Hamamelis virginiana Blütezeit Oktober bis Dezember,
Hamamelis mollis Pallida Blütezeit Januar bis
März,
Hamamelis intermedia Primavera Blütezeit
Februar bis April,
Hamamelis vernalis Sandra Blütezeit Januar
bis März (nur zwei Meter hoch).
Wer Hamamelisblütenduft im Zimmer haben will, sollte keine
Zweige abschneiden, sondern es auf diese Weise probieren, die uns
Frider Plenzat in seinem Buch Duftende Pflanzen in Garten und
Haus in der Punktschriftausgabe im 2. Band auf Seite 6
empfiehlt: Die einzelnen fast sitzenden Blüten in den
feuchten Sand einer flachen Schale drücken, wo sie sich bis zu
14 Tagen frisch erhalten können, wenn die Luft nicht zu warm
ist.
Um Liebhaberfreude zu wecken, zitiere ich zusammenfassend
sinngemäß aus einem Pflanzenhandbuch: Zaubernüsse
sind wegen ihrer spektakulären Blütezeit, der oft
prachtvollen Herbstfärbung und wegen ihres gefälligen
Wuchses kostbare Ziergehölze, die einen Sonderplatz an Wegen,
Terrassen, Hauseingängen, auf Rasenplätzen oder vor dunklen
Hecken unbedingt verdienen.
In Gärten und Außenanlagen für blinde und taubblinde
Menschen sollten sie schon wegen ihres Duftes niemals fehlen
Nähere Informationen bei der Autorin unter Tel.: (0 35 28)43
97-0
Gefangen von Musik
Von Susanne Siems
Diesen Beitrag schreibe ich für all diejenigen, die das Gefühl kennen, dass man nur noch aus Musik besteht, dass einen Töne und Rhythmus von den Zehen- bis zu den Haarspitzen gefangennehmen. Für all jene ist das Folgende wohl gut nachvollziehbar die anderen mögen darüber hinweglesen, oder, neugierig geworden, selbst beginnen, nach diesem Gefühl zu suchen, vielleicht ja sogar als zukünftiges Ensemblemitglied.
Es klingelt an der Haustür. Der Postbote bringt wieder eine
der vielen vertrauten gelben Versandtaschen. Am nächsten Tag
kommt ein großer Briefumschlag mit Noten und Liedtexten. Da
weiß ich, es ist wieder einmal soweit: das Kulturensemble des
DBSV bereitet wie jedes Jahr seinen Auftritt vor. Reinhard Tschache,
seit 22 Jahren künstlerischer Leiter des Ensembles, hat die
neuen Titel für jede Stimme aufgesungen. Die schriftlichen Dinge
stammen von Edmund und Barbara Kraus für Sehbehinderte
wie mich extra in Großschrift.
Nun kann (und muss) also das Lernen für mich beginnen.
Die Melodien werden ein paar Mal angehört, bald kann man schon
mitsingen. Ich höre die Kassetten oft auf dem Arbeitsweg in der
Straßenbahn ab. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn
der junge Mann neben mir die neuesten Technosongs am Ohr hat und ich
mir die Altstimme einer Händelarie vorsingen lasse. Das
Mitsingen unterdrücke ich oft nur sehr mühsam. Wenn ich
dann doch einmal selbstvergessen mitsumme, ernte ich Blicke, die so
unmissverständlich sind, dass sie auch ein Sehbehinderter noch
deuten kann. Zugegeben, manche Lieder klingen nur mit der Altstimme
auch wirklich etwas merkwürdig. Aber bisher wurde noch aus jeder
anfangs etwas befremdlichen Melodie ein gekonnter Mix von
Chorstimmen und Instrumenten - eben ein Ensemble. Wir Sänger
wissen, dass wir uns da auf Reinhard blind verlassen können -
auch die sehenden Ensemblemitglieder.
Sitzt die Melodie im Groben, kommt das Schwierigste, zumindest
für mich - Texte lernen, Texte lernen, Texte lernen! Da muss man
sich schon ein bisschen zwingen und mindestens einen immer einstecken
haben denn man kann sich gar nicht vorstellen, wo und wann man
für alles Zeit zum Lernen findet. Den letzten Schliff erhalten
sie dann sowieso in der Probenwoche - gemeinsam lernt es sich doch
immer am Besten. Und es gibt - wie immer - auch dort Fleißige
und nicht so Fleißige. Wäre ich froh, wenn ich mich doch
zu ersteren zählen könnte! Dank an dieser Stelle an alle,
die unseren Chor so sicher über die vielen Klippen eines
Auftritts führen.
Dann ist es endlich soweit und das Ensembletreffen ist da. Die ersten
Verabredungen werden meist schon für die Zugfahrt getroffen,
Edmund betätigt sich da oft mit großem Erfolg als
"Kuppler". Ein guter "Service", man bekommt sogar, wie im vorigen
November nach Saarbrücken, eine perfekte Zugverbindung
gesagt.
Am Probenort angekommen, gibt es ein großes Hallo.
Spätestens als mein Name über den ganzen Bahnhofsvorplatz
schallte, war die Freude auf das Singetreffen schier grenzenlos. Die
meisten hat man ein Jahr nicht gesehen, trotzdem scheint das letzte
Adieu nur Stunden her. Noch am gleichen Abend die erste Probe. Ein
Kanon zum Einsingen - Reinhard Tschache hat wohl 700 geschrieben, wir
als Chor profitieren davon und machen manchmal auch liebevolle Witze:
"Sag's Reinhard, der macht einen Kanon draus." Z. B. diesen: "Die
Sonne glänzt... durch Abwesenheit". Die erste Probe ist noch
etwas undiszipliniert, zu groß die Wiedersehensfreude und das
Bedürfnis, sich einander mitzuteilen. Schön, dass neue
Gesichter dabei sind, aber mit ein klein wenig Traurigkeit vermissen
wir auch altvertraute. Es ist mit der Zeit, wie gehabt ein
Jahr ist ein Jahr, so kurz und so lang wie seit je. Und genauso
verändert uns und die anderen dieses Jahr, mal mehr, mal
weniger. Jemand wird krank, wir vermissen ihn und hoffen auf ein
Wiedersehen im nächsten Jahr. Den nächsten verließ
die Lust, schade, aber es hat doch jeder ein Recht auf
Veränderung, mal etwas Neues auszuprobieren. Die Dritte hat
einfach einen anderen Termin kommt vor, man sieht sich sicher
beim nächsten Treffen.
Die folgenden Tage wird konzentriert geprobt. Reinhard spart nicht
mit Lob, manchmal ist er auch ungeduldig. Der Bach klappt nicht, soll
er aus dem Programm? Nein, lieber noch mal proben, die Sicheren
helfen den noch etwas Zaghaften. Zur Generalprobe sind wir selbst
überrascht, wie gut es klingt.
Im Konzert zeigt sich einmal mehr, welches Gespür Reinhard immer
wieder für das Publikum hat. Unsere im Chor gar nicht so
beliebte "Schwarzwaldmühle" löst Begeisterungsstürme
aus.
Und dann der letzte Abend! Da wird gesungen, was nicht auf dem
Programm steht. In zwanzig Jahren Ensemble kommen viele Lieder
"zusammen". Von den alten Hasen werden sie gern gesungen die
neuen sind dankbare Zuhörer. Bei aller Freude kommt dennoch ein
bißchen Wehmut auf, bei den einen, weil es nie wieder so
schön wird, bei den anderen, weil sie das nicht erlebt haben.
Und wie wohl jeder Chor - hat auch das Kulturensemble akute
Nachwuchsprobleme. Da sind Leute und Ideen gefragt, wie gewinnt man
neue Mitglieder in einer Zeit, wo die meisten ihren Urlaub lieber
unter Palmen verbringen. Und bleiben die Lieder die gleichen? Ich
weiß, dass es auch andere Lieder und andere Leute mit Musik in
Herz und Kopf gibt, die ebensoviel Arbeit und Freude an ihre
Veranstaltung hängen. Seit 1998 gibt es die Liedertage, damals
vom BSV Mecklenburg-Vorpommern initiiert und begeistert aufgenommen.
Inzwischen gibt es den Verein Liederleute e. V., der sich vor allem
mit politischem Lied, Folklore und Liedermachern befasst. Auch hier
wird Tag und Nacht gesungen und musiziert. Da man sich
Träume immer bewahren muss, hebe ich mir diesen auf: eine
gemeinsame Probenwoche mit abschließendem Auftritt von
Kulturensemble und Liederleuten irgendwann in nicht zu ferner
Zukunft. Denn eigentlich wollen doch alle das Gleiche -
Mit Musik den Tag beginnen.
BSG-Urteil zur Berechnung der
Altersrente bei DDR-Blindengeld- und
Pflegegeldempfängern
Von Karl Thomas Drerup
In der Januar-Ausgabe hatte die Gegenwart bereits kurz über dieses Urteil informiert. Nun ausführlicher dazu in den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 23/2001:
In der DDR waren Blindengeld- oder Pflegegeldempfänger, die
berufstätig waren, vom 01.09.1972 an von der Zahlung eigener
Beiträge an die Rentenversicherung befreit (die Arbeitgeber
mussten ihren Beitragsanteil weiterhin entrichten). Als diese
Personen nach der Wende, genauer: nach der Überleitung des
DDR-Rentensystems zum 01.01.1992 ihre Altersrente beantragten, gab es
eine unliebsame Überraschung: Die Arbeitszeiten zwischen
dem 01.09.1972 und dem 31.12.1991 wurden nicht als Beitragszeiten
anerkannt. Hieß das, dass ihre über Jahre und trotz
schwerer Behinderung erbrachte Arbeitsleistung einfach ignoriert
wurde? Ja. Als Rentner wurden sie denen gleichgestellt, die in diesen
Zeiten arbeitsunfähig gewesen waren und nicht gearbeitet hatten.
Skandalös. Die Fachleute beriefen sich auf § 248 Abs.
3 Satz 2 Nr. 2 SGG VI, wonach ausdrücklich "Zeiten, in denen
wegen des Bezugs einer Rente oder einer Versorgung des
Beitrittsgebiets Beitragsfreiheit bestanden hat" nicht als
Beitragszeiten anzuerkennen sind. Und diese Norm sei aus
systematischen und politischen Gründen unverzichtbar.
Der DBSV bemühte sich jahrelang um eine Änderung der
Rechtslage. Er führte Gespräche mit Politikern und mit
hochrangigen Ministerialbeamten aus dem BMA. Ohne Erfolg.
Auch die bei Gericht eingereichten Klagen, die wir vertretungsweise
übernahmen oder zu denen wir Argumentationshilfe lieferten,
brachten keine Wende. Mit der Zeit stellte sich allerdings auch
heraus, dass die meisten Betroffenen, jedenfalls bisher, durch die
Nichtanerkennung der Beitragszeiten bei der Rentenberechnung gar
keinen Nachteil erlitten hatten, sondern dass die ersatzweise
vorgenommene Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bei ihnen zu
einem Ausgleich, wenn nicht sogar zu einem Gewinn geführt
hatte.
In dem jetzt vom BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 30.8.2001 - B 4
RA 62/00 R) ging es um einen Blinden, nennen wir ihn Herrn B, der
durch die Nichtanerkennung der Beitragszeiten tatsächlich einen
Nachteil erlitten hatte. Warum? Es kamen in seinem Fall mehrere
für die Rente ungünstige Faktoren zusammen.
Nach meinen Berechnungen war er zum Beispiel 14 Monate zu früh
geboren. Das heißt: Er hätte keinen Nachteil erlitten,
wenn er 14 Monate später geboren wäre und die
Anrechnungszeit dementsprechend 14 Monate länger gedauert
hätte. Und wäre er nicht erst 1981 erblindet, sondern schon
1973, dann hätte die Anrechnungszeit entsprechend früher
begonnen, und das hätte ihm sogar einen satten Vorteil
eingebracht. Tatsache ist: Herr B war benachteiligt und hat mit
vollem Recht den Prozess gewonnen. Die umstrittenen Jahre sind ihm
nach dem Urteil des BSG nun als Beitragszeiten anzuerkennen.
Zwar spreche der Wortlaut des § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI
für die Rechtsauffassung der beklagten Rentenversicherung, meint
das Gericht. Aber der Paragraph sei nach seinem Sinn und Zweck anders
auszulegen, als die Beklagte meine, er beziehe sich auf andere
Fälle. Auf welche?
Der Leser stelle sich einen Mann über 65 vor, der noch Lust hat
weiter zu arbeiten und der dies tut. Der Mann braucht keine
Rentenbeiträge zu zahlen; er kann ja seine Altersrente auch
nicht mehr aufstocken. Es wäre aber fatal, wenn in seinem Fall
auch der Arbeitgeber von der Zahlung von Rentenbeiträgen befreit
würde.
Mit all dem hat aber die Entscheidung des DDR-Gesetzgebers, den
blinden und pflegebedürftigen Arbeitnehmern die Zahlung des
eigenen Beitragsanteils zu ersparen, nichts zu tun.
Weil man diesen doch leicht zu begreifenden Unterschied zehn Jahre
lang nicht erkannt hat, mussten Hunderte von Blinden im
Beitrittsgebiet sich Rentenbescheide gefallen lassen, in denen ihre
Arbeit ignoriert wird? Und wurden Hunderte in Panik versetzt, weil
sie annahmen, dass ihnen eine höhere Rente vorenthalten
werde?
Im Widerspruchsbescheid, den Herr B im Februar 1998 erhalten hatte,
hatte die BfA behauptet, der § 248 Abs. 3 Satz 2 SGB VI
übernehme praktisch die Regelung des § 172 SGB VI für
das Beitrittsgebiet. Ich hatte dies damals in einem Schreiben an
Herrn B wie folgt kommentiert:
"Der in der DDR von den Arbeitgebern weiterhin zu zahlende
Beitragsanteil entspricht gerade nicht den Regelungen in § 172
SGB VI. Diese Regelungen beziehen sich nämlich auf Fälle,
in denen der Arbeitnehmer trotz vorgezogenem Ruhestand oder trotz
Erreichen der Altersgrenze weiterarbeitet oder bei denen aus anderen
Gründen die Altersversorgung schon abgesichert ist. Es geht also
nicht um "weiterbeschäftigte Vollrentenbezieher", sondern
genauer um "weiterbeschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen
Alters", d. h. um Personen, die den für die Altersrente
maßgeblichen Lebenslauf schon hinter sich haben. Ein
Großteil der blinden Invalidenrentner in der DDR hatte 1972
diesen Lebenslauf aber noch vor sich." Herr B übernahm diese
Sätze in seine Klageschrift.
Im BSG-Urteil lesen sich die Sätze so:
Bei § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI gehe der Gesetzgeber davon
aus, "dass in diesen Fällen ein Sicherungsbedürfnis in der
gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erreichen des Sicherungsziels
nicht mehr besteht." Die Fälle entsprächen denen im alten
Bundesgebiet, "in denen bei Beschäftigung eines Rentners
lediglich zur Vermeidung von Wettbewerbsvorteilen ein
"Arbeitgeberanteil" gezahlt werde, ohne dass diese Zeiten dadurch zu
Beitragszeiten würden". Es handle sich dabei "allein um die
Bezieher einer Vollrente wegen Alters".
Ich gebe zu, dass ich damals mit diesem Ergebnis nicht im Mindesten
gerechnet habe.
Welche Konsequenzen hat das Urteil? Wie geht es weiter?
Zunächst zu den zukünftigen Fällen: In Zukunft
werden sich voraussichtlich die Fälle mehren, in denen die
Nichtanerkennung von Beitragszeiten zwischen dem 01.09.1972 und dem
31.12.1991 für die Betroffenen von Nachteil sein dürfte,
weil nämlich die hochbewerteten 60er Jahre, die für
entsprechend hohe Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten sorgten,
nicht mehr im Versicherungsverlauf vorkommen. In diesen
Fällen ist abzuwarten, wie die Rentenversicherungsträger
auf das BSG-Urteil reagieren. Werten sie die bisher umstrittenen
Zeiten als Beitragszeiten, so ist die Sache in Ordnung. Wenn nicht,
sollte man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch lohnt sich aber nur
bei echten Rentenbescheiden, mit denen die Altersrente festgelegt
wird, nicht schon bei vorherigen Rentenauskünften, bei denen das
Endergebnis noch gar nicht sicher ist.
Bei den alten Fällen, in denen ein Rentenbescheid ergangen ist,
möchte ich empfehlen, zunächst zu prüfen, ob die
Nichtanerkennung der Beitragszeiten einen Nachteil gebracht hat.
Hierzu werde ich noch Fingerzeige geben, wie man dies ohne
großen Aufwand (aber einen Taschenrechner braucht man schon) in
etwa "über den Daumen gepeilt" selber feststellen kann. Ich
werde das Material noch zusammenstellen und den Landesvereinen in den
neuen Bundesländern zuschicken. Wer feststellt, dass er
benachteiligt worden ist, sollte bei seinem
Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rücknahme des
Rentenbescheides nach § 44 SGB X und Neuberechnung der Rente
nach Maßgabe der Entscheidung des BSG stellen. Der
Rentenversicherungsträger wird dann - hoffentlich - die Rente
für die Zukunft neu berechnen. Eine rückwirkende
Neuberechnung mit Nachzahlung für die Vergangenheit ist nach
§ 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X Ermessensfrage und damit offen. Klar
ist allerdings, dass eine Nachzahlung wenn überhaupt, dann nur
für die letzten vier Jahre vor dem Jahr erfolgt, in dem der
Antrag gestellt wurde. Wird also im Jahre 2002 der Antrag gestellt,
kann (!) für die Jahre 1998 bis 2001 die neuberechnete Rente
nachgezahlt werden (vgl. § 44 Abs. 4 SGB X). Riskiert man bei
einer solchen Antragstellung möglicherweise eine
Neuberechnung zu seinen Ungunsten und eine zukünftige Minderung
der Rente? Antwort: Ja, wenn der zu ändernde Rentenbescheid noch
keine 2 Jahre alt ist. Bei älteren Bescheiden kann man sich auf
Vertrauensschutz berufen.
Low-Vision-Versorgung flächendeckend in Bayern
Anlässlich der offiziellen Einweihung der Low-Vision-Ambulanz
Würzburg
am 12.12.2001 überbrachte der Landesgeschäftsführer
des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes, Christian
Seuß, nachstehend veröffentlichtes Grußwort:
Notwendigkeit von Sehbehindertenambulanzen aus der Sicht des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. (BBSB)
1. Was Sehbehinderung bedeutet
Eine wesentliche Sehbehinderung (Visus von 3/10 auf dem besseren Auge) oder gar eine hochgradige Sehbehinderung (Visus von 1/20 auf dem besseren Auge) verursacht Einschränkungen in vielfältigen Lebensbereichen. Beispielhaft seien genannt:
Hinzu kommt die erhöhte Abhängigkeit von fremder Hilfe, die insbesondere in einer fremden Umgebung besteht.
2. Gewachsenes Gesundheitssystem in Deutschland
Die medizinische Versorgung ist in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntermaßen sehr gut. Das gilt auch für die Augenmedizin.
Der wesentlich oder hochgradig sehbehinderte Mensch ist Gott sei Dank in der Augenarztpraxis oder im Optikergeschäft der "Ausnahmefall". Deshalb gibt es nur verhältnismäßig wenige Augenärzte und Augenoptiker, die sich auf die Verordnung und Anpassung optischer Sehhilfen spezialisiert haben und die über eine Qualifikation als Low-Vision-Trainer verfügen.
3. Versorgungslücke bei der Beratung und Versorgung von Menschen mit einer wesentlichen Sehbehinderung
Bei Beratungsgesprächen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes immer wieder erleben, dass stark sehbehinderte Menschen vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, Lupenbrillen, Monokulare oder Bildschirmlesegeräte nicht oder nur wenig nutzten. Folgende Defizite wurden festgestellt:
4. Modellversuch Sehbehindertenambulanz in München
Das Deutsche Komitee zur Verhütung von Blindheit, die
Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München und
der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund führten gemeinsam
von 1995 bis 1997 einen dreijährigen Modellversuch durch.
Kernpunkt des Modellversuchs war die Überlegung, dass ein
interdisziplinär arbeitendes Low-Vision-Team eine umfassende
Sehbehindertenberatung und Low-Vision-Rehabilitation
gewährleistet. Dem Team gehörten spezialisierte
Augenärzte und Orthoptisten der Klinik sowie
Rehabilitationstrainer für Blinde und Sehbehinderte und weitere
Fachdienste des BBSB an. Eine Vernetzung mit Augenoptikern fand
ebenfalls statt.
Der Modellversuch brachte insbesondere folgende Erkenntnisse:
Außerdem kann festgestellt werden, dass die Tätigkeit der Sehbehindertenambulanz die Lebensqualität sehbehinderter Menschen gesteigert hat, ohne dass gleichzeitig bei den Krankenkassen eine Ausgabensteigerung bei der Hilfsmittelversorgung festzustellen war.
Die jährlich steigenden Patientenzahlen in der Sehbehindertenambulanz München von anfangs 1.000 Patienten auf über 1.500 dokumentierte den Bedarf eindrucksvoll. Gemeinsam mit den Krankenkassen und der Optiker-Innung gelang es 1998, den Modellversuch in eine Regeleinrichtung zu überführen. Die Kassen erklärten sich bereit, über die so genannte "Klinikpauschale" hinaus eine einzelfallbezogene Beratungspauschale von 225,00 DM zu bezahlen.
5. Notwendigkeit eines flächendeckenden Netzes an Sehbehindertenambulanzen
Da Bayern ein Flächenstaat ist, vertrat der BBSB bereits 1995
die Auffassung, dass im Freistaat Bayern drei
Sehbehindertenambulanzen geschaffen werden müssen, um eine
flächendeckende Versorgung sehbehinderter Menschen
sicherzustellen.
Nachdem die Sehbehindertenambulanz in München bereits 1998 an
ihre Kapazitätsgrenze stieß, traten wir gemeinsam mit
Herrn Professor Dr. Grehn von der Universitätsaugenklinik
Würzburg und Herrn Professor Dr. Gabel von der Uni-Klinik
Regensburg in Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der
Krankenkassenverbände ein. Wir verwiesen darauf, dass eine
räumliche Nähe zur Sehbehindertenambulanz gerade für
ältere Menschen, die den größten Anteil der
sehbehinderten Patienten ausmachen, von großer Wichtigkeit
ist.
Bei einem Gespräch in München am 16.11.1999 signalisierten
die Kassenvertreter die grundsätzliche Bereitschaft zum Aufbau
von zwei weiteren Sehbehindertenambulanzen in Regensburg und
Würzburg.
Nach rund zwei Jahren intensiver Verhandlungen und Gespräche ist
das Städtedreieck München - Würzburg - Regensburg
vollendet. (Die Sehbehindertenambulanz in Regensburg wurde im Oktober
2001 eingeweiht; die Gegenwart berichtete
darüber.)
Nach heutiger Einschätzung besteht damit in Bayern ein
flächendeckendes Netz von Sehbehindertenambulanzen.
Der BBSB versteht sich für alle Sehbehindertenambulanzen als
Partner und bietet vor allem folgende Fachdienste:
6. Ausblick
Bayern ist mit dem Start der dritten Sehbehindertenambulanz an der
Universitätsaugenklinik Würzburg bei der Versorgung
sehbehinderter Menschen vorbildlich in Deutschland.
Die Sehbehindertenambulanz in Würzburg wird - genauso wie die
beiden anderen Einrichtungen - vielen sehbehinderten Menschen eine
große Hilfe sein, um trotz der schwerwiegenden
Sinnesbehinderung ein aktives und erfülltes Leben führen zu
können. Das gilt vor allem auch für diejenigen, die ihre
Sehkraft im fortgeschrittenen Lebensalter einbüßen.
Wir sind sicher, dass sich die Low-Vision-Ambulanz in Würzburg
als segensreiche Einrichtung erweisen wird.
Abschließend danke ich im Namen des Bayerischen Blinden- und
Sehbehindertenbundes allen, die dazu beigetragen haben, dass die
Sehbehindertenambulanz Würzburg Realität geworden ist. Mein
Dank gilt insbesondere:
Als sichtbares Zeichen unserer Solidarität und als "Aufbauhilfe" darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Professor Grehn, einen Scheck des BBSB überreichen.