Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Die Gegenwart 02 / 02 mit ausgewählten Beiträgen

Editorial:
Vor dem Verbandstag - Gedanken von Dr. Thomas Nicolai

DBSV-Nachrichten:
Sehbehindertentag und Tag des weißen Stockes 2002

In Kürze

Der duftende Garten:
Die Zaubernuss (Hamamelis)

Kultur:
Gefangen von Musik

Rechtsauskunft:
BSG-Urteil zur Berechnung der Altersrente bei DDR-Blindengeld- und Pflegegeldempfängern

Rehabilitation:
Low-Vision-Versorgung flächendeckend in Bayern


Editorial:

Vor dem Verbandstag

Liebe Leserinnen, liebe Leser;
im Juni treffen sich Vertreter aller Landesvereine des DBSV, der Korrespondierenden Mitglieder sowie zahlreicher Partnereinrichtungen und Organisationen beim Verbandstag des DBSV in Bonn. „Alle vier Jahre wieder“, könnte man sagen, aber eine Routine-Übung dürfte es wohl nicht werden. Denn der DBSV will sich mit seinem Zukunftsprojekt den aktuellen Herausforderungen stellen und dabei neue Wege gehen.
Als ich am 09.01. mit dem Vorsitzenden des vom Vorstand eingesetzten Vorbereitungsgremiums „AG Verbandstag 2002“, Gustav Doubrava telefonierte, spürten wir, dass die Zeit für die inhaltliche Vorbereitung gar nicht mehr so lang ist, zumal diese nicht vom „grünen Tisch“ aus geschehen soll. Jetzt stehen die Schwerpunktthemen fest, mit denen sich Arbeitsgruppen beim Verbandstag intensiv beschäftigen werden. Und zu diesen Themen sind auch Meinungsäußerungen, Fragestellungen, Erfahrungsberichte und Denkanstöße für die Zukunft von den „Gegenwart“-Lesern erwünscht:

1. Eigenständigkeit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe
2. Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags und Senioren
3. Europäisches Jahr der Behinderten (2003)
4. Schule und Erziehung bei blinden und Sehbehinderten.

Anfang Februar wird sich die AG Verbandstag 2002 mit diesen Themenschwerpunkten beschäftigen, sodass wir in den nächsten Ausgaben der „Gegenwart“ noch eingehender informieren können.
Aber schon jetzt sind alle Leserinnen und Leser aufgerufen, sich eigene Gedanken dazu zu machen. Alle Einsendungen werden wir an die AG Verbandstag zur Anregung und Auswertung weitergeben. Wir erwarten also Ihre Post unter dem Stichwort „DBSV-Verbandstag 2002“dankbar.
Ihr Dr. Thomas NIcolai

DBSV-Nachrichten:

Sehbehindertentag und Tag des weißen Stockes 2002

„Zu klein Geschriebenes“ ist das Motto des diesjährigen Sehbehindertentages am 6. Juni. Der DBSV und seine Mitgliedsvereine wollen diesen Tag zum Anlass nehmen, um die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft auf die zu kleine Schriftgröße in Behördenformularen, auf Auskunftstafeln oder in Zeitschriften aufmerksam zu machen.

Zum Tag des weißen Stockes am 15. Oktober wird uns dieses Jahr das Thema „Öffentlicher Verkehr“ beschäftigen. Die Abschaffung der Ansage der Verbindungszüge mit den entsprechenden Gleisen in den Zügen der Deutschen Bahn AG ist nur ein Aspekt dieses Themas, der im letzten Jahr zur Verärgerung und oft Hilflosigkeit bei blinden und sehbehinderten Menschen geführt hat. Die fortschreitende Visualisierung im öffentlichen Verkehr und die daraus resultierenden großen Probleme gerade für blinde Menschen soll den Verantwortlichen an diesem Tag vor Augen geführt werden.

Damit wir mit beiden Aktionstagen für Blinde und Sehbehinderte etwas bewegen können, bitten wir um Ihre Mithilfe. Welches Formular oder welche Auskunftstafel in Miniaturschrift hat bei Ihnen zuletzt große Verärgerung ausgelöst? Welche positiven und negativen Erfahrungen haben Sie mit Ihren regionalen Verkehrsbetrieben, der Bahn oder beim Benutzen eines Flugzeugs gemacht? Senden Sie uns die Formulare zu! Machen Sie Fotos von den zu klein geschriebenen Auskunftstafeln! Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen bei Behörden, in Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Bundesbahn oder Flugzeug! Wir freuen uns auf Ihre persönliche Geschichte – ob positiv oder negativ, in Schwarzschrift, Punktschrift, auf Diskette oder per E-Mail. Oder senden Sie uns ein Audioband.  Herzlichen Dank.
Thomas Krieger
DBSV
Rungestraße 19
10179 Berlin
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: t.krieger@dbsv.org

In Kürze

Veranstaltungen und Angebote des DBBW
Mit einem Erlebniswochenende feiert das Deutsche Blindenbildungswerk (DBBW) sein 30-jähriges Bestehen. Vom 01. bis 03.03. gibt es in Bad Liebenzell ein unterhaltsames und bereicherndes Programm mit Weinprobe, gemeinsamem Gesang, einer literarischen Stunde, Besichtigungen u.a.m.

Seminare
02. bis 09.03. Einführung in Windows, 80Win 2000.3, Saulgrub;
03. bis 07.03. Fortbildungsseminar für blinde und sehbehinderte Schwerbehindertenvertrauensleute, Bad Liebenzell;
09. bis 16.03. Word Aufbaukurs, Saulgrub;
16. bis 23.03. Einführung in Excel, Saulgrub;
14. bis 20.04. Reparaturen im Haushalt und kleine Werkzeugkunde, Gallspach (Österreich).

Fernkurse
Einführung in die Computerwelt;
MS-DOS–Kurs für Einsteiger;
Windows `95 für Einsteiger (dazu drei Zusatzlektionen);
Jaws für Windows – eine Einführung;
Das Ohr am Internet für Windows ME – Lernprogramm auf CD ROM;
Kurs zum Selbststudium „Modern und neu schreiben – DIN 5008 und die neue Rechtschreibung;
Englisch für Anfänger – Living English;
Englisch für Fortgeschrittene (Material zum Selbststudium);

Neben dieser Auswahl an Seminaren und Kursen bietet das DBBW weitere interessante Fortbildungsmöglichkeiten. Nähere Informationen bei DBBW, Hauptstr. 40, 79576 Weil am Rhein;
Tel.: (0 76 21) 79 92 30, E-Mail: info@dbbw.de.

Lehrgang für Späterblindete
Einen Grundkurs Rehabilitation für Späterblindete veranstaltet der Lippische Blindenverein vom 02. bis 23.03. im Blindenzentrum Bad Meinberg/Lippe gGmbH.
Ziele des Lehrganges sind u.a.:
Vermittlung von Hilfen zur seelischen Stabilisierung, zur Förderung sozialer Kompetenz und im Umgang mit Krisensituationen;
Aktivierung von Selbsthilfepotential;
Vermittlung gemeindenaher Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten;
Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten und Schulung von Orientierung und Mobilität. Nähere Informationen und Hilfestellung zur Beantragung der Kostenübernahme gibt der Lippische Blindenverein e. V.; Tel.: (0 52 31) 68 07 08.

Sehgeschädigt – Abitur: Was nun?

Jedes Jahr bietet das Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) der Uni Karlsruhe eine bundesweite Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler/innen an. Über drei Tage können alle Fragen zu den Studienmöglichkeiten und fachlichen Anforderungen, zu studentischem Wohnen und vor allem zu spezifischen pädagogischen oder technologischen Unterstützungen im Studium diskutiert werden.
Die diesjährige O-Phase findet vom 27. bis 29.06.  in den Räumen des SZS statt. Das genaue Programm ist der Homepage http://szswww.ira.uka.de - unter SZS-Aktuell zu entnehmen.
Anmeldung und nähere Information:
Universität Karlsruhe (TH), SZS, Ludger Hamann, Tel.: (0 7 21)6 08-48 88.

Seminare in Wernigerode
Der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst in Deutschland führt in seiner Erholungs- und Begegnungsstätte in Wernigerode zahlreiche Seminare durch, u. a.:
Wort und Musik – Kantaten und Orgelwerke von J. S. Bach, 14. bis 20.03.;
Punktschriftlehrgang – Einstieg in die Kurzschrift, 15. bis 26.04.;
Wanderwoche für Taubblinde, 18. bis 27.06.
Nähere Informationen unter Tel.: (0 39 43) 5 64-40 0.

„Der (im-)perfekte Mensch“
Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V. – und die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden zeigen vom 16.03. bis 02.06.2002 im Martin-Gropius-Bau Berlin diese Ausstellung „Der (im-)perfekte Mensch“, die im vorigen Jahr bereits mit großer Besucherresonanz in Dresden lief.
Ausgangspunkt und roter Faden der Ausstellung ist der historische und aktuelle Umgang mit beeinträchtigten Menschen sowie die Auseinandersetzung mit dem
herrschenden Begriff von „Normalität“ und den Vorstellungen menschlicher
Perfektion.
Die Ausstellung wird von einem wissenschaftlichen und kulturellen Rahmenprogramm begleitet. Differenzierte museumspädagogische Angebote, insbesondere für Schulklassen, wurden erarbeitet. Die Ausstellung ist barrierefrei zu besuchen und sieht spezifische Angebote für Besucher mit unterschiedlichen Behinderungen vor, dazu gehören Audioführungen in leichter Sprache, Textführungen für gehörlose und schwerhörige Besucher, eine rollstuhlgerechte Ausstellungsarchitektur, taktile,
kontrastreiche Bodenleitsysteme und Audioführungen für blinde und sehbehinderte Besucher sowie Infoterminals mit tastbaren Plänen.
Fotos der Dresdener Präsentation können schon jetzt unter www.imperfekt.de
angeschaut werden.
Ort: Martin-Gropius-Bau, Obergeschoss
Eingang Stresemannstraße 110 (Südeingang), 10963 Berlin
Nähere Auskünfte zur Ausstellung unter Tel.: (0 30) 26 39 52-12 ab 04. Februar

Lübecker Bauwerke zum Anfassen

Nachdem vor einem Jahr ein taktiler Stadtplan von Lübeck herausgegeben worden ist, erschien jetzt der erste Band einer Reihe von Reliefbüchern, die Baudenkmäler der Hansestadt beschreiben: das Rathaus mit Kanzleigebäude, die Kirche St. Marien, das Buddenbrockhaus und das Schabbelhaus. Grundrisse, Front- und Detaildarstellungen sind anschauliche Verständnishilfen. Das Buch ist für Blinde und Sehbehinderte gleichermaßen zugänglich. Nähere Informationen und Bestellung bei Birgit Below; Am Silberberg 2, 23627 Groß Sarau; Tel. und Fax: (0 45 09) 27 12. 

Modenschauen
Der BSV Gelsenkirchen führt am 09.03. ab 15.00 (Einlass 14.00)  wieder eine Modenschau durch. Diesmal wird das Modehaus Hettlage & Fischer GmbH, Hochstr. 35-37, in 45894 Gelsenkirchen besucht. Weitere Informationen unter Tel.: (02 09) 58 77 22 oder (02 09) 39 77 14 (Christel Hügemeier).

Der BSV Hamburg veranstaltet am 23.03. um 15.00 Uhr eine Frühjahrs- und Sommer-Modenschau. Die Modelle können angefasst werden, und es besteht die Möglichkeit zum Kauf. Anmeldung und weitere Informationen unter Tel.: (0 40) 2 09 40 40.

Hilfsmittelausstellung des VzFB
14.03., 14.00 Uhr, Aura-Hotel Osterode anlässlich eines Seminars der Pro Retina Deutschland.
Nähere Informationen unter Tel.: (05 11) 9 54 65-0.

3. Hilfsmittel- und Dienstleisterausstellung
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) veranstaltet am 16.03. von 10 bis 18 Uhr wieder eine Hilfsmittel- und Dienstleisterausstellung.
Vorgestellt werden u.a. Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch, vergrößernde Sehhilfen, Dienstleister aus den Bereichen Haushaltshilfe, Begleitdienst, Renovierungs- und Reparaturservice sowie Einrichtungen aus dem Betreuungs- und Pflegebereich.
Veranstaltungsort ist das Haus der Berliner Blinden und Sehbehinderten, Auerbacher Str. 7 (Nähe S-Bahnhof Berlin Grunewald).
Weitere Informationen unter Tel.:  (0 30) 8 95 88–0.

EDV-Ausstellung in Marburg
Am 15.03. von 9 bis 17 Uhr veranstaltet die Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte in der Sporthalle der Carl-Strehl-Schule eine EDV-Ausstellung. Nähere Informationen unter Tel.: (0 64 21) 6 06-235.

Informationstag der Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main
Am 22.03. von 11 bis 17 Uhr können sich Interessenten über Aus- und Weiterbildungsangebote in den Bereichen Medienrecherche und Public Relation informieren. Nähere Informationen unter Tel.: (0 69) 95 51 24-65.

Qigong-Kurs
Im Haus der Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main findet dieser Kurs – Übungen mit der Lebenskraft zur Pflege des Lebens – wöchentlich statt; Beginn: 07.02. Qigong ist als Selbstübungsmethode Bestandteil der traditionellen chinesischen Medizin.
Nähere Informationen bei Monika Preuß; Tel.: (0 61 74) 20 94 67.

Integrative Projekte
Seminare, Exkursionen und Beratung bietet das Programm des Hauses der Begegnung in Frankfurt am Main. Das Jahresprogramm kann angefordert werden unter Tel.: (0 69) 72 88 39.

Verlagsangebot des VzFB
Vierzehntägig erscheinen in Punktschrift Auszüge des Magazins „Stern“ und der Wochenzeitschrift „Die Zeit“.
Weitere Informationen unter Tel.: (0 18 02) 25 83 12 (0,06 pro Anruf beim Bestellservice).
Onlineshop: www.vzfb.de.

BIT-Tipp
Föger, Helga:
"Mit dem Mond leben 2002 (Mondkalender)"
Erschienen bei: W. Ludwig, München, 2001.
Eder, Huberta/Schott, Henning:
"Bessere Ernährung für Dialysepatienten
Erschienen bei: Kirchheim-Verlag, Mainz, 1998.
Diese beiden Titel sind in Punktschrift lieferbar.

Booth, Mike:
"Das Aura-Soma Handbuch"
Erschienen bei: Aquamarin, Grafing, 2000.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen:
"Lohnsteuer 2001“ und
„Lohnsteuer 2002“
Zwei kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Lewenton, Ursula:
„Das Geheimnis des Tabernakels“
Erschienen bei Frieling, Berlin, 1998.

Lewenton, Ursula:
„Der Mond von Kardamum“
Erschienen bei Utz, München, 2001.
Diese Titel sind auf Hör-Kassette lieferbar.
Informationen über weitere Produktionen beim BIT-Zentrum; Tel.: (0 89) 5 59 88-1 34.

Der duftende Garten

Die Zaubernuss (Hamamelis)
Von Ruth Zacharias

„Woher kommt nur der starke, angenehme Duft von Mandeln, auch wie von Blüten, wenn ich vorne im Garten spazieren gehe“, fragt mich ein Gast in unserem Haus.
Ich freue mich über diese Wahrnehmung, denn auch ich hatte kurz zuvor bei meinem sehr späten Abendspaziergang bei kaltem Regenwetter im Februar diesen wunderbaren Duft gerochen. Endlich – vier Jahre nach ihrer Pflanzung – dieser Duft von zwei Zaubernüssen, die acht Wochen lang fast zu jeder Tages- und Nachtzeit die große vordere Gartenfläche ausduften! Das geduldige Warten auf dieses Dufterleben hatte sich gelohnt.
Erstmalig war ich, ohne es aber damals zu wissen, schon vor vierzig Jahren mit der Zaubernuss in Berührung gekommen, nämlich mit dem Medikament in der Tropfenflasche „Hametum Extrakt“, das ich seit dem bis heute gegen alle entzündlichen Prozesse im Körper äußerlich und innerlich mit Erfolg anwende. Es gibt sehr verschiedene Präparate aus Hamamelis für die Hausapotheke. Nur eine der fünf Arten umfassenden Gattung kann als Heilpflanze genutzt werden – die Blätter und die Rinde der im Herbst blühenden Hamamelis virginiana.
Die kleinen Sträucher und Bäume der Zaubernüsse (zwei bis neun Meter hoch, oft sehr breit) sind bei uns seit rund 200 Jahren ausschließlich als Gartenziergehölze zu finden, während sie in ihrer Heimat im östlichen Nordamerika und in Ostasien in den großen Wäldern wild wachsen. Dort haben sie ihre Blütezeit im Frühling, aber bei uns gelingt es der Pflanze nicht, ihre „innere Uhr“ auf unsere klimatischen Verhältnisse umzustellen. So haben wir einen wertvollen Winterblüher und -dufter, der uns – je nach Art und Sorte – vom Oktober bis April erfreuen kann.
Sie lieben einen geschützten Standort, sonnig bis halbschattig, mit gut wasserdurchlässigem Boden. Die Farben ihrer Blüten sind gelb, orange, weinrot. Ihr Laub verlieren sie im Herbst.
Zwei Beobachtungen sind bei der Zaubernuss besonders interessant. Zur Erhaltung ihrer Gattung hat sie einen Mechanismus entwickelt, dem sie wahrscheinlich auch ihren Namen verdankt. Nach der Befruchtung entwickeln sich aus den Blüten Kapselfrüchte („Zaubernüsse“). Die zwei darin enthaltenden Samen werden durch einen „Schleudermechanismus“ explosionsartig freigesetzt und werden bis zu neun Meter weit geschleudert. - Die Blüten widerstehen zehn bis zwölf Grad Minus. Bei Kälteeinbruch rollen sich die bandförmigen Blütenblätter zu den Knospenschuppen hin zusammen und öffnen sich erst wieder bei Temperaturen, die über dem Gefrierpunkt liegen. Dadurch erreichen sie die sehr lange Blütezeit.
Da nicht alle Arten mit ihren Sorten duften, empfehle ich für den Kauf in einer guten Baumschule folgende:
Hamamelis virginiana – Blütezeit Oktober bis Dezember,
Hamamelis mollis ‚Pallida’ – Blütezeit Januar bis März,
Hamamelis intermedia ‚Primavera’ – Blütezeit Februar bis April,
Hamamelis vernalis ‚Sandra’ – Blütezeit Januar bis März (nur zwei Meter hoch).

Wer Hamamelisblütenduft im Zimmer haben will, sollte keine Zweige abschneiden, sondern es auf diese Weise probieren, die uns Frider Plenzat in seinem Buch „Duftende Pflanzen in Garten und Haus“ in der Punktschriftausgabe im 2. Band auf Seite 6 empfiehlt: „Die einzelnen fast sitzenden Blüten in den feuchten Sand einer flachen Schale drücken, wo sie sich bis zu 14 Tagen frisch erhalten können, wenn die Luft nicht zu warm ist.“
Um Liebhaberfreude zu wecken, zitiere ich zusammenfassend sinngemäß aus einem Pflanzenhandbuch: Zaubernüsse sind wegen ihrer spektakulären Blütezeit, der oft prachtvollen Herbstfärbung und wegen ihres gefälligen Wuchses kostbare Ziergehölze, die einen Sonderplatz an Wegen, Terrassen, Hauseingängen, auf Rasenplätzen oder vor dunklen Hecken unbedingt verdienen.
In Gärten und Außenanlagen für blinde und taubblinde Menschen sollten sie schon wegen ihres Duftes niemals fehlen
Nähere Informationen bei der Autorin unter Tel.: (0 35 28)43 97-0

Kultur:

Gefangen von Musik
Von Susanne Siems

Diesen Beitrag schreibe ich für all diejenigen, die das Gefühl kennen, dass man nur noch aus Musik besteht, dass einen Töne und Rhythmus von den Zehen- bis zu den Haarspitzen gefangennehmen. Für all jene ist das Folgende wohl gut nachvollziehbar – die anderen mögen darüber hinweglesen, oder, neugierig geworden, selbst beginnen, nach diesem Gefühl zu suchen, vielleicht ja sogar als zukünftiges Ensemblemitglied.

Es klingelt an der Haustür. Der Postbote bringt wieder eine der vielen vertrauten gelben Versandtaschen. Am nächsten Tag kommt ein großer Briefumschlag mit Noten und Liedtexten. Da weiß ich, es ist wieder einmal soweit: das Kulturensemble des DBSV bereitet wie jedes Jahr seinen Auftritt vor. Reinhard Tschache, seit 22 Jahren künstlerischer Leiter des Ensembles, hat die neuen Titel für jede Stimme aufgesungen. Die schriftlichen Dinge stammen von Edmund und Barbara Kraus – für Sehbehinderte wie mich extra in Großschrift.
Nun kann (und muss) also das Lernen für mich beginnen.
Die Melodien werden ein paar Mal angehört, bald kann man schon mitsingen. Ich höre die Kassetten oft auf dem Arbeitsweg in der Straßenbahn ab. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn der junge Mann neben mir die neuesten Technosongs am Ohr hat und ich mir die Altstimme einer Händelarie vorsingen lasse. Das Mitsingen unterdrücke ich oft nur sehr mühsam. Wenn ich dann doch einmal selbstvergessen mitsumme, ernte ich Blicke, die so unmissverständlich sind, dass sie auch ein Sehbehinderter noch deuten kann. Zugegeben, manche Lieder klingen nur mit der Altstimme auch wirklich etwas merkwürdig. Aber bisher wurde noch aus jeder anfangs etwas befremdlichen Melodie ein gekonnter Mix von  Chorstimmen und Instrumenten - eben ein Ensemble. Wir Sänger wissen, dass wir uns da auf Reinhard blind verlassen können - auch die sehenden Ensemblemitglieder.
Sitzt die Melodie im Groben, kommt das Schwierigste, zumindest für mich - Texte lernen, Texte lernen, Texte lernen! Da muss man sich schon ein bisschen zwingen und mindestens einen immer einstecken haben – denn man kann sich gar nicht vorstellen, wo und wann man für alles Zeit zum Lernen findet. Den letzten Schliff erhalten sie dann sowieso in der Probenwoche - gemeinsam lernt es sich doch immer am Besten. Und es gibt - wie immer - auch dort Fleißige und nicht so Fleißige. Wäre ich froh, wenn ich mich doch zu ersteren zählen könnte! Dank an dieser Stelle an alle, die unseren Chor so sicher über die vielen Klippen eines Auftritts führen.
Dann ist es endlich soweit und das Ensembletreffen ist da. Die ersten Verabredungen werden meist schon für die Zugfahrt getroffen, Edmund betätigt sich da oft mit großem Erfolg als "Kuppler". Ein guter "Service", man bekommt sogar, wie im vorigen November nach Saarbrücken, eine perfekte Zugverbindung gesagt.
Am Probenort angekommen, gibt es ein großes Hallo. Spätestens als mein Name über den ganzen Bahnhofsvorplatz schallte, war die Freude auf das Singetreffen schier grenzenlos. Die meisten hat man ein Jahr nicht gesehen, trotzdem scheint das letzte Adieu nur Stunden her. Noch am gleichen Abend die erste Probe. Ein Kanon zum Einsingen - Reinhard Tschache hat wohl 700 geschrieben, wir als Chor profitieren davon und machen manchmal auch liebevolle Witze: "Sag's Reinhard, der macht einen Kanon draus." Z. B. diesen: "Die Sonne glänzt... durch Abwesenheit". Die erste Probe ist noch etwas undiszipliniert, zu groß die Wiedersehensfreude und das Bedürfnis, sich einander mitzuteilen. Schön, dass neue Gesichter dabei sind, aber mit ein klein wenig Traurigkeit vermissen wir auch altvertraute. Es ist mit der Zeit, wie gehabt – ein Jahr ist ein Jahr, so kurz und so lang wie seit je. Und genauso verändert uns und die anderen dieses Jahr, mal mehr, mal weniger. Jemand wird krank, wir vermissen ihn und hoffen auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Den nächsten verließ die Lust, schade, aber es hat doch jeder ein Recht auf Veränderung, mal etwas Neues auszuprobieren. Die Dritte hat einfach einen anderen Termin – kommt vor, man sieht sich sicher beim nächsten Treffen.
Die folgenden Tage wird konzentriert geprobt. Reinhard spart nicht mit Lob, manchmal ist er auch ungeduldig. Der Bach klappt nicht, soll er aus dem Programm? Nein, lieber noch mal proben, die Sicheren helfen den noch etwas Zaghaften. Zur Generalprobe sind wir selbst überrascht, wie gut es klingt.
Im Konzert zeigt sich einmal mehr, welches Gespür Reinhard immer wieder für das Publikum hat. Unsere im Chor gar nicht so beliebte "Schwarzwaldmühle" löst Begeisterungsstürme aus.
Und dann der letzte Abend! Da wird gesungen, was nicht auf dem Programm steht. In zwanzig Jahren Ensemble kommen viele Lieder "zusammen". Von den alten Hasen werden sie gern gesungen – die neuen sind dankbare Zuhörer. Bei aller Freude kommt dennoch ein bißchen Wehmut auf, bei den einen, weil es nie wieder so schön wird, bei den anderen, weil sie das nicht erlebt haben. Und wie wohl jeder Chor - hat auch das Kulturensemble akute Nachwuchsprobleme. Da sind Leute und Ideen gefragt, wie gewinnt man neue Mitglieder in einer Zeit, wo die meisten ihren Urlaub lieber unter Palmen verbringen. Und bleiben die Lieder die gleichen? Ich weiß, dass es auch andere Lieder und andere Leute mit Musik in Herz und Kopf gibt, die ebensoviel Arbeit und Freude an ihre Veranstaltung hängen. Seit 1998 gibt es die Liedertage, damals vom BSV Mecklenburg-Vorpommern initiiert und begeistert aufgenommen. Inzwischen gibt es den Verein Liederleute e. V., der sich vor allem mit politischem Lied, Folklore und Liedermachern befasst. Auch hier wird Tag und Nacht gesungen  und musiziert. Da man sich Träume immer bewahren muss, hebe ich mir diesen auf: eine gemeinsame Probenwoche mit abschließendem Auftritt von Kulturensemble und Liederleuten irgendwann in nicht zu ferner Zukunft. Denn eigentlich wollen doch alle das Gleiche  - „ Mit Musik den Tag beginnen“.

Rechtsauskunft:

BSG-Urteil zur Berechnung der Altersrente bei DDR-Blindengeld- und
Pflegegeldempfängern
Von Karl Thomas Drerup

In der Januar-Ausgabe hatte die „Gegenwart“ bereits kurz über dieses Urteil informiert. Nun ausführlicher dazu in den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 23/2001:

In der DDR waren Blindengeld- oder Pflegegeldempfänger, die berufstätig waren, vom 01.09.1972 an von der Zahlung eigener Beiträge an die Rentenversicherung befreit (die Arbeitgeber mussten ihren Beitragsanteil weiterhin entrichten). Als diese Personen nach der Wende, genauer: nach der Überleitung des DDR-Rentensystems zum 01.01.1992 ihre Altersrente beantragten, gab es eine unliebsame Überraschung: Die Arbeitszeiten  zwischen dem 01.09.1972 und dem 31.12.1991 wurden nicht als Beitragszeiten anerkannt. Hieß das, dass ihre über Jahre und trotz schwerer Behinderung erbrachte Arbeitsleistung einfach ignoriert wurde? Ja. Als Rentner wurden sie denen gleichgestellt, die in diesen Zeiten arbeitsunfähig gewesen waren und nicht gearbeitet hatten. Skandalös.  Die Fachleute beriefen sich auf § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGG VI, wonach ausdrücklich "Zeiten, in denen wegen des Bezugs einer Rente oder einer Versorgung des Beitrittsgebiets Beitragsfreiheit bestanden hat" nicht als Beitragszeiten anzuerkennen sind. Und diese Norm sei aus systematischen und politischen Gründen unverzichtbar.
Der DBSV bemühte sich jahrelang um eine Änderung der Rechtslage. Er führte Gespräche mit Politikern und mit hochrangigen Ministerialbeamten aus dem BMA. Ohne Erfolg.
Auch die bei Gericht eingereichten Klagen, die wir vertretungsweise übernahmen oder zu denen wir Argumentationshilfe lieferten, brachten keine Wende. Mit der Zeit stellte sich allerdings auch heraus, dass die meisten Betroffenen, jedenfalls bisher, durch die Nichtanerkennung der Beitragszeiten bei der Rentenberechnung gar keinen Nachteil erlitten hatten, sondern dass die ersatzweise vorgenommene Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bei ihnen zu einem Ausgleich, wenn nicht sogar zu einem Gewinn geführt hatte.
In dem jetzt vom BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 30.8.2001 - B 4 RA 62/00 R) ging es um einen Blinden, nennen wir ihn Herrn B, der durch die Nichtanerkennung der Beitragszeiten tatsächlich einen Nachteil erlitten hatte. Warum? Es kamen in seinem Fall mehrere für die Rente ungünstige Faktoren zusammen.
Nach meinen Berechnungen war er zum Beispiel 14 Monate zu früh geboren. Das heißt: Er hätte keinen Nachteil erlitten, wenn er 14 Monate später geboren wäre und die Anrechnungszeit dementsprechend 14 Monate länger gedauert hätte. Und wäre er nicht erst 1981 erblindet, sondern schon 1973, dann hätte die Anrechnungszeit entsprechend früher begonnen, und das hätte ihm sogar einen satten Vorteil eingebracht. Tatsache ist: Herr B war benachteiligt und hat mit vollem Recht den Prozess gewonnen. Die umstrittenen Jahre sind ihm nach dem Urteil des BSG nun als Beitragszeiten anzuerkennen.
Zwar spreche der Wortlaut des § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI für die Rechtsauffassung der beklagten Rentenversicherung, meint das Gericht. Aber der Paragraph sei nach seinem Sinn und Zweck anders auszulegen, als die Beklagte meine, er beziehe sich auf andere Fälle. Auf welche?
Der Leser stelle sich einen Mann über 65 vor, der noch Lust hat weiter zu arbeiten und der dies tut. Der Mann braucht keine Rentenbeiträge zu zahlen; er kann ja seine Altersrente auch nicht mehr aufstocken. Es wäre aber fatal, wenn in seinem Fall auch der Arbeitgeber von der Zahlung von Rentenbeiträgen befreit würde.
Mit all dem hat aber die Entscheidung des DDR-Gesetzgebers, den blinden und pflegebedürftigen Arbeitnehmern die Zahlung des eigenen Beitragsanteils zu ersparen, nichts zu tun.
Weil man diesen doch leicht zu begreifenden Unterschied zehn Jahre lang nicht erkannt hat, mussten Hunderte von Blinden im Beitrittsgebiet sich Rentenbescheide gefallen lassen, in denen ihre Arbeit ignoriert wird? Und wurden Hunderte in Panik versetzt, weil sie annahmen, dass ihnen eine höhere Rente vorenthalten werde?
Im Widerspruchsbescheid, den Herr B im Februar 1998 erhalten hatte, hatte die BfA behauptet, der § 248 Abs. 3 Satz 2 SGB VI übernehme praktisch die Regelung des § 172 SGB VI für das Beitrittsgebiet. Ich hatte dies damals in einem Schreiben an Herrn B wie folgt kommentiert:
"Der in der DDR von den Arbeitgebern weiterhin zu zahlende Beitragsanteil entspricht gerade nicht den Regelungen in § 172 SGB VI. Diese Regelungen beziehen sich nämlich auf Fälle, in denen der Arbeitnehmer trotz vorgezogenem Ruhestand oder trotz Erreichen der Altersgrenze weiterarbeitet oder bei denen aus anderen Gründen die Altersversorgung schon abgesichert ist. Es geht also nicht um "weiterbeschäftigte Vollrentenbezieher", sondern genauer um "weiterbeschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters", d. h. um Personen, die den für die Altersrente maßgeblichen Lebenslauf schon hinter sich haben. Ein Großteil der blinden Invalidenrentner in der DDR hatte 1972 diesen Lebenslauf aber noch vor sich." Herr B übernahm diese Sätze in seine Klageschrift.
Im BSG-Urteil lesen sich die Sätze so:
Bei § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI gehe der Gesetzgeber davon aus, "dass in diesen Fällen ein Sicherungsbedürfnis in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erreichen des Sicherungsziels nicht mehr besteht." Die Fälle entsprächen denen im alten Bundesgebiet, "in denen bei Beschäftigung eines Rentners lediglich zur Vermeidung von Wettbewerbsvorteilen ein "Arbeitgeberanteil" gezahlt werde, ohne dass diese Zeiten dadurch zu Beitragszeiten würden". Es handle sich dabei "allein um die Bezieher einer Vollrente wegen Alters".
Ich gebe zu, dass ich damals mit diesem Ergebnis nicht im Mindesten gerechnet habe.

Welche Konsequenzen hat das Urteil? Wie geht es weiter?

Zunächst zu den zukünftigen Fällen: In Zukunft werden sich voraussichtlich die Fälle mehren, in denen die Nichtanerkennung von Beitragszeiten zwischen dem 01.09.1972 und dem 31.12.1991 für die Betroffenen von Nachteil sein dürfte, weil nämlich die hochbewerteten 60er Jahre, die für entsprechend hohe Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten sorgten, nicht mehr im Versicherungsverlauf vorkommen.  In diesen Fällen ist abzuwarten, wie die Rentenversicherungsträger auf das BSG-Urteil reagieren. Werten sie die bisher umstrittenen Zeiten als Beitragszeiten, so ist die Sache in Ordnung. Wenn nicht, sollte man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch lohnt sich aber nur bei echten Rentenbescheiden, mit denen die Altersrente festgelegt wird, nicht schon bei vorherigen Rentenauskünften, bei denen das Endergebnis noch gar nicht sicher ist.
Bei den alten Fällen, in denen ein Rentenbescheid ergangen ist, möchte ich empfehlen, zunächst zu prüfen, ob die Nichtanerkennung der Beitragszeiten einen Nachteil gebracht hat. Hierzu werde ich noch Fingerzeige geben, wie man dies ohne großen Aufwand (aber einen Taschenrechner braucht man schon) in etwa "über den Daumen gepeilt" selber feststellen kann. Ich werde das Material noch zusammenstellen und den Landesvereinen in den neuen Bundesländern zuschicken. Wer feststellt, dass er benachteiligt worden ist, sollte bei seinem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rücknahme des Rentenbescheides nach § 44 SGB X und Neuberechnung der Rente nach Maßgabe der Entscheidung des BSG stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann - hoffentlich - die Rente für die Zukunft neu berechnen. Eine rückwirkende Neuberechnung mit Nachzahlung für die Vergangenheit ist nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X Ermessensfrage und damit offen. Klar ist allerdings, dass eine Nachzahlung wenn überhaupt, dann nur für die letzten vier Jahre vor dem Jahr erfolgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wird also im Jahre 2002 der Antrag gestellt, kann (!) für die Jahre 1998 bis 2001 die neuberechnete Rente nachgezahlt werden (vgl. § 44 Abs. 4 SGB X). Riskiert man bei einer solchen Antragstellung  möglicherweise eine Neuberechnung zu seinen Ungunsten und eine zukünftige Minderung der Rente? Antwort: Ja, wenn der zu ändernde Rentenbescheid noch keine 2 Jahre alt ist. Bei älteren Bescheiden kann man sich auf Vertrauensschutz berufen.

Rehabilitation:

Low-Vision-Versorgung flächendeckend in Bayern

Anlässlich der offiziellen Einweihung der Low-Vision-Ambulanz Würzburg
am 12.12.2001 überbrachte der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes, Christian Seuß, nachstehend veröffentlichtes Grußwort:

Notwendigkeit von Sehbehindertenambulanzen aus der Sicht des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. (BBSB)

1. Was Sehbehinderung bedeutet

Eine wesentliche Sehbehinderung (Visus von 3/10 auf dem besseren Auge) oder gar eine hochgradige Sehbehinderung (Visus von 1/20 auf dem besseren Auge) verursacht Einschränkungen in vielfältigen Lebensbereichen. Beispielhaft seien genannt:

Hinzu kommt die erhöhte Abhängigkeit von fremder Hilfe, die insbesondere in einer fremden Umgebung besteht.

2. Gewachsenes Gesundheitssystem in Deutschland

Die medizinische Versorgung ist in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntermaßen sehr gut. Das gilt auch für die Augenmedizin.

Der wesentlich oder hochgradig sehbehinderte Mensch ist Gott sei Dank in der Augenarztpraxis oder im Optikergeschäft der "Ausnahmefall". Deshalb gibt es nur verhältnismäßig wenige Augenärzte und Augenoptiker, die sich auf die Verordnung und Anpassung optischer Sehhilfen spezialisiert haben und die über eine Qualifikation als Low-Vision-Trainer verfügen.

3.  Versorgungslücke bei der Beratung und Versorgung von Menschen mit einer wesentlichen Sehbehinderung

Bei Beratungsgesprächen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes immer wieder erleben, dass stark sehbehinderte Menschen vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, Lupenbrillen, Monokulare oder Bildschirmlesegeräte nicht oder nur wenig nutzten. Folgende Defizite wurden festgestellt:

4.  Modellversuch Sehbehindertenambulanz in München

Das Deutsche Komitee zur Verhütung von Blindheit, die Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund führten gemeinsam von 1995 bis 1997 einen dreijährigen Modellversuch durch.
Kernpunkt des Modellversuchs war die Überlegung, dass ein interdisziplinär arbeitendes Low-Vision-Team eine umfassende Sehbehindertenberatung und Low-Vision-Rehabilitation gewährleistet. Dem Team gehörten spezialisierte Augenärzte und Orthoptisten der Klinik sowie Rehabilitationstrainer für Blinde und Sehbehinderte und weitere Fachdienste des BBSB an. Eine Vernetzung mit Augenoptikern fand ebenfalls statt.

Der Modellversuch brachte insbesondere folgende Erkenntnisse:

Außerdem kann festgestellt werden, dass die Tätigkeit der Sehbehindertenambulanz die Lebensqualität sehbehinderter Menschen gesteigert hat, ohne dass gleichzeitig bei den Krankenkassen eine Ausgabensteigerung bei der Hilfsmittelversorgung festzustellen war.

Die jährlich steigenden Patientenzahlen in der Sehbehindertenambulanz München von anfangs 1.000 Patienten auf über 1.500 dokumentierte den Bedarf eindrucksvoll. Gemeinsam mit den Krankenkassen und der Optiker-Innung gelang es 1998, den Modellversuch in eine Regeleinrichtung zu überführen. Die Kassen erklärten sich bereit, über die so genannte "Klinikpauschale" hinaus eine einzelfallbezogene Beratungspauschale von 225,00 DM zu bezahlen.

5.  Notwendigkeit eines flächendeckenden Netzes an Sehbehindertenambulanzen

Da Bayern ein Flächenstaat ist, vertrat der BBSB bereits 1995 die Auffassung, dass im Freistaat Bayern drei Sehbehindertenambulanzen geschaffen werden müssen, um eine flächendeckende Versorgung sehbehinderter Menschen sicherzustellen.
Nachdem die Sehbehindertenambulanz in München bereits 1998 an ihre Kapazitätsgrenze stieß, traten wir gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Grehn von der Universitätsaugenklinik Würzburg und Herrn Professor Dr. Gabel von der Uni-Klinik Regensburg in Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände ein. Wir verwiesen darauf, dass eine räumliche Nähe zur Sehbehindertenambulanz gerade für ältere Menschen, die den größten Anteil der sehbehinderten Patienten ausmachen, von großer Wichtigkeit ist.
Bei einem Gespräch in München am 16.11.1999 signalisierten die Kassenvertreter die grundsätzliche Bereitschaft zum Aufbau von zwei weiteren Sehbehindertenambulanzen in Regensburg und Würzburg.
Nach rund zwei Jahren intensiver Verhandlungen und Gespräche ist das Städtedreieck München - Würzburg - Regensburg vollendet. (Die Sehbehindertenambulanz in Regensburg wurde im Oktober 2001 eingeweiht; die „Gegenwart“ berichtete darüber.)
Nach heutiger Einschätzung besteht damit in Bayern ein flächendeckendes Netz von Sehbehindertenambulanzen.
Der BBSB versteht sich für alle Sehbehindertenambulanzen als Partner und bietet vor allem folgende Fachdienste:

6.  Ausblick

Bayern ist mit dem Start der dritten Sehbehindertenambulanz an der Universitätsaugenklinik Würzburg bei der Versorgung sehbehinderter Menschen vorbildlich in Deutschland.
Die Sehbehindertenambulanz in Würzburg wird - genauso wie die beiden anderen Einrichtungen - vielen sehbehinderten Menschen eine große Hilfe sein, um trotz der schwerwiegenden Sinnesbehinderung ein aktives und erfülltes Leben führen zu können. Das gilt vor allem auch für diejenigen, die ihre Sehkraft im fortgeschrittenen Lebensalter einbüßen.
Wir sind sicher, dass sich die Low-Vision-Ambulanz in Würzburg als segensreiche Einrichtung erweisen wird.
Abschließend danke ich im Namen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes allen, die dazu beigetragen haben, dass die Sehbehindertenambulanz Würzburg Realität geworden ist. Mein Dank gilt insbesondere:

Als sichtbares Zeichen unserer Solidarität und als "Aufbauhilfe" darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Professor Grehn, einen Scheck des BBSB überreichen.

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