Die aktuelle "Gegenwart" mit ausgewählten Beiträgen

Inhaltsverzeichnis

Editorial:
    In der Kürze ...

In Kürze:
    Neue Broschüre: "Sport mit vier Sinnen"
    Seminare des DBBW
    Literaturwettbewerb
    Internationaler Musikwettbewerb
    REHADAT-Elan aktualisiert
    Zug verpasst ...
    Weiterbildung für Tourismusberater
    Bildungsfreizeit
    Arbeitsamtsmaßnahme
    Hilfsmittelausstellung des VzFB
    EDV-Ausstellung
    Küchenkarussell
    Begleiter durch den Zoo
    Reliefbuchreihe Baudenkmäler Lübecks
    Neue Internetadresse
    Blindensitzung

Aus aller Welt:
    Redakteure unter sich
    Mosaik

Blindengeld:
    Nicht nur Ländersache

Im Beruf:
    Klare Regelungen gefordert
    Anpassungsqualifizierung in Mainz

Editorial

In der Kürze...

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

immer wieder erreichen mich Zuschriften, deren Absender sich darüber freuen, dass die "Gegenwart" größtenteils kurze und gut redigierte Beiträge bringt. Kritisiert wird manchmal dann, wenn einmal ein Artikel ihrer Meinung nach zu lang ausgefallen ist. Nun, ein Standardmaß gibt es nicht, doch auch bei uns gilt: "In der Kürze liegt die Würze".

Deshalb wird sich die Redaktion bei guter Zusammenarbeit mit allen Autoren und Korrespondenten noch mehr darum bemühen, den Informationsgehalt von Berichten in den Vordergrund zu stellen und auf protokollarische Passagen - wo immer möglich - zu verzichten.    

Eine weitere Regel heißt "Neu vor alt". Zurecht wollen Sie möglichst viele Neuigkeiten in Ihrer "Gegenwart" finden und möglichst wenig "Schnee von gestern". Hier steht der Redakteur immer wieder vor der gleichen Frage: "Was kommt rein, was nicht?" Und wie viel Platz kann dafür zur Verfügung gestellt werden?    

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass jeder, der einen Bericht schreibt, von vornherein davon ausgeht, dass dieser in der "Gegenwart" veröffentlicht werden muss, und selbstverständlich in voller Länge. Das ist vom Standpunkt des Schreibers aus sicher auch in Ordnung und beweist Verbundenheit und Wertschätzung.     Ich möchte wirklich niemanden entmutigen, aber die Entscheidung über eine Veröffentlichung muss nun mal die Redaktion treffen, die bemüht ist, DBSV-, Leser- und Autoreninteressen so unter einen Hut zu bringen, dass eine interessante Zeitschrift daraus wird. Erfreulicherweise gelingt das - wie die meisten Leserreaktionen belegen - in der Regel recht gut. Danke für die vielen guten Wünsche für das Jahr 2003.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Seitenanfang  

In Kürze

Neue Broschüre: "Sport mit vier Sinnen"

Für manche Menschen gibt es den Sport nur im Fernsehen. Viele meinen aber: Sport statt Fernsehen ist gesünder.
    Mit der Broschüre "Sport mit vier Sinnen" legt der DBSV jetzt erstmals eine Übersicht über rund 40 Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte vor, zusammengestellt von Heinz Beier, DBSV-Sportreferent. Die Publikation soll Sehenden aufzeigen, welche sportlichen Betätigungsfelder blinden und sehbehinderten Menschen offen stehen, und Sehbehinderte sowie Blinde sollen ermutigt werden, ihre Freizeit sportlich aktiv zu gestalten.
    Auf 64 Seiten, Format A5, erfährt der interessierte Leser viel darüber, wie Menschen mit Sehproblemen verschiedene Sportarten ausüben können. Die einzelnen Kapitel "Vorbereitung", "Hallensport", "Leichtathletik", "Wintersport", "Freizeitsport", "Wassersport" sind übersichtlich gegliedert und anschaulich bebildert. Hinzu kommen eine Wettkampfschilderung vom Triathlon, das Erlebnis Tandem-Fallschirmsprung sowie Einzelheiten zum Erwerb des Sportabzeichens. Ein aktuelles Anschriftenverzeichnis hilft bei der Kontaktaufnahme.
    Auch wenn manche Beschreibung einer Sportart etwas technisch anmutet, ist die Broschüre doch eine ausgezeichnete Informationsquelle für alle, die sich für den Sport interessieren und selbst aktiv sein wollen, ob individuell oder in der Gemeinschaft.
    Bezugsquelle: zuständiger DBSV-Landesverein; Preis: 1,60 €.
Seitenanfang

Seminare des DBBW

Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung des Deutschen Blindenbildungswerkes stellt die gGmbH zum 30.06.2003 ihre Tätigkeit ein.
    Die für das 1. Halbjahr geplanten Veranstaltungen finden bei entsprechender Beteiligung statt. Auch Fernkurse sind weiterhin im Angebot.
    Nähere Informationen beim DBBW; Tel.: (0 76 21) 79 92 30, Fax: (0 76 21) 79 92 31, E-Mail: info@dbbw.de

22. bis 28.03.: Effektiveres Lesen für Brailleschrift-Leser, Saulgrub.

05. bis 11.05.: PC-Einführungskurs für Senioren, Timmendorfer Strand.

16. bis 18.05.: Beraten will gelernt sein - Einführung in die Gesprächsführung, Mündersbach.

18. bis 24.05.: Reparaturen im Haushalt und kleine Werkzeugkunde, Gallspach, Österreich.

29.05. bis 01.06.: Vogelkundliches Seminar - Kennen lernen von Vogelstimmen, Mündersbach.

14. bis 21.06.: Word Aufbaukurs, Saulgrub.

Seitenanfang

Literaturwettbewerb

Wer schreibt die beeindruckendste Geschichte?
    Anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 führt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung im September dieses Jahres ein Schriftstellertreffen durch, zu dem international bekannte Autoren geladen werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen auch drei Preise für gelungene Prosaarbeiten verliehen werden. In die Auswahl kommen alle bis zum 30. April eingesandten Texte mit maximal 3000 Wörtern. Eingeladen zur Teilnahme sind zwei Autorengruppen: Personen, die schwerbehindert und nicht professionell auf literarischem Gebiet tätig sind, sowie nichtbehinderte Menschen unter 25 Jahren, die sich mit dem Thema Behinderung in ihrem Beitrag auseinandersetzen.
    Pro Teilnehmer/in wird eine Arbeit zugelassen. Eine elektronische Version (E-Mail, Diskette) des Wettbewerbsbeitrages erleichtert die Auswertung und ggf. auch die Weiterverarbeitung. Sie ist daher sehr erwünscht. Die Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Personalausweises ist der Einsendung beizufügen. Die Preisträger werden durch eine Jury bestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird erwogen, die 20 besten Beiträge in geeigneter Form zu publizieren.
    Ihre Zuschriften richten Sie bitte an:
    Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
    10117 Berlin E-Mail: he.drath@bma.bund.de
Seitenanfang

Internationaler Musikwettbewerb

Vom 24. bis 31.10. findet in Prag wieder ein internationaler Interpretenwettbewerb für blinde und sehbehinderte Musiker statt. Anmeldeschluss ist der 31.03. Nähere Informationen bei Herrn Ulrich
    Nähere Informationen bei Herrn Ulrich Mayer-Uhma; Tel.: (0 64 21) 99 22 26.
Seitenanfang

REHADAT-Elan aktualisiert

REHADAT, das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, stellte kürzlich die aktualisierte Fassung der Software REHADAT-Elan02 vor. Das Programm unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung der Anzeige und der Berechnung der Ausgleichsabgabe nach Paragraph 80 SGB IX.
    Das Update ist kostenlos unter www.rehadat.de/elan erhältlich.
    Nähere Informationen auch unter Tel.: (02 21) 49 81-8 04.
Seitenanfang

Zug verpasst ...

In den Frühbucher-Rabatten, die die Bahn mit dem neuen Preissystem eingeführt hat, sehen Behinderte nun neue Probleme, wenn sie den gebuchten Zug verpassen. Was ist, wenn der Mobilitätsservice der Bahn die Schuld trägt?
    "Die Behinderten müssen nachweisen, dass sie den gebuchten Zug durch unser Verschulden verpasst haben", sagt Ellen Engel. Sie leitet die Kontaktstelle der Bahn, mit der der Konzern behinderten Reisenden bei Schwierigkeiten helfen will. Wenn dies klar sei, dürften die Behinderten mit einem Vermerk auf dem Ticket den nächsten Zug benutzen. Stehe Aussage gegen Aussage, werde die Sache schwierig, sagt Engel.
Seitenanfang

Weiterbildung für Tourismusberater

Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter - bifos e.V. - bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eine neue "Weiterbildung zum Tourismusberater für barrierefreies Reisen" an. Mittels der Weiterbildung sollen behinderte Menschen dazu qualifiziert werden, z.B. Tourismusunternehmen, Hotels, Gaststätten oder Kommunen dabei zu beraten, wie diese ihre Angebote so gestalten, dass sie von allen genutzt werden können und auch für behinderte und ältere Menschen attraktiv sind. Zudem sollen sie dazu qualifiziert werden, andere behinderte Menschen bei ihrer Urlaubsplanung zu unterstützen.
    Nähere Informationen unter Tel.: (05 61) 7 28 85-25.
Seitenanfang

Bildungsfreizeit

Vom 13. bis 18.07. bietet die Politische Akademie Biggesee, mit der der BSV Westfalen seit vielen Jahren gut zusammenarbeitet, erstmals eine Bildungsfreizeit für Blinde und Sehbehinderte an, bei der neben den behandelten Themen auch Zeit bleibt für Spaziergänge, Gespräche und Spiele. Zum Programm gehören u.a.:

– Bau und Bedeutung des Biggesees mit Begehung des Biggedamms;

– Politisches und Gesellschaftliches im Schlagergesang aus sechs Jahrzehnten;

– Sinneseindrücke im Wald erfahren;

– Portrait des englischen Staatsmannes Sir Winston Churchill sowie von Maria Callas.

Außerdem erläutert ein Jurist die Patientenverfügung und was bei einem rechtsgültigen Testament beachtet werden muss.
    Anmeldungen nimmt die Politische Akademie Biggesee, Ewiger Str. 7-9, 57439 Attendorn, bis zum 28.03. entgegen; Tel.: (0 27 22) 70 90.
    Nähere Informationen auch bei Helmut Frenz vom BSVW; Tel.: (0 52 25) 93 21 (nach 18 Uhr).
Seitenanfang

Arbeitsamtsmaßnahme

Bei der "Gesellschaft zur Förderung der Berufsfortbildung in Berlin und Brandenburg e.V." sind noch zwei Schulungsplätze "Bürokommunikation, Vertrieb und Kundendienst für Blinde und hochgradig Sehbehinderte" vom 31.03. bis 19.12.2003 frei.
    Nähere Informationen bei GFB e.V., Oberlandstr. 52-65, 12099 Berlin, Herr Rossberg; Tel.: (0 30) 75 77 42 48.
Seitenanfang

Hilfsmittelausstellung des VzFB

Lübeck: 29./30.03. 10 bis 18 Uhr, anlässlich der 3. Seniorenmesse "Alter Aktiv", Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10.
    Nähere Informationen beim VzFB; Tel.: (05 11) 9 54 65-0.
Seitenanfang

EDV-Ausstellung

Die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg führt am 21.03. von 9 bis 17 Uhr in der Sporthalle der Carl-Strehl-Schule ihre EDV-Ausstellung durch.
    Nähere Informationen unter Tel.: (0 64 21) 6 06-0, E-Mail: behrens@blista.de
Seitenanfang

Küchenkarussell

Seit einem guten Jahr dreht sich für die Redaktion der Hörzeitschrift "Das Küchenkarussell" alles ums Essen und Trinken. Das ehrenamtliche Projekt mit einem festen Redaktionsteam, das sich regelmäßig in Kassel trifft, bringt jeden Monat aktuelle Tipps, Rezepte, Reportagen und Wissenswertes aus der Welt der Kulinaria, der Weine und der Warenkunde zu Gehör. Die Beiträge werden aus Zeitschriften sowie aus eigenen Beiträgen zusammengestellt.
    Nähere Informationen bei Marcus Angebauer; Tel.: (05 61) 57 01 51 20 (Büro), (05 61) 8 16 47 71 (privat).
Seitenanfang

Begleiter durch den Zoo

Der Münchener Tierpark Hellabrunn hält für blinde und sehbehinderte Besucher eine Broschüre bereit, in der eine Auswahl von Tieren vorgestellt wird. Die tastbaren Abbildungen sind mit farbigen Bildern hinterlegt; die Texte sind in Blindenvollschrift und großer Druckschrift ausgeführt. Damit können Blinde und Sehende das Heft gemeinsam nutzen. Es kann an den Eingangskassen ausgeliehen werden.
    Zoo-Information; Tel.: (0 89) 62 50 80.
    E-Mail: office@zoo-munich.de
    Internet: www.tierpark-hellabrunn.de
Seitenanfang

Reliefbuchreihe Baudenkmäler Lübecks

Der 2. Band der Reliefbuchreihe über die Baudenkmäler Lübecks ist erschienen. Diesmal wird der nördliche Teil der Lübecker Altstadt vorgestellt. Es werden das Burgtor, das Burgkloster, das Heiligen-Geist-Hospital, die Kirche St. Jakobi und die Schiffergesellschaft beschrieben.
    Das Buch ist gegen eine Schutzgebühr und Versandgebühren bei Birgit Below, Am Silberberg 2, 23627 Groß Sarau, Tel. und Fax: (0 45 09) 27 12 zu haben.
Seitenanfang

Neue Internetadresse

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat die folgende neue Internet-Adresse: www.bsvmv.de
Seitenanfang

Blindensitzung

Am 04.02. findet die 50. Blindensitzung des BSV Köln statt. Gleichzeitig wird unser Karnevalsbeauftragter, Willi Orschall, diese Sitzung zum 25. und zum letzten Mal leiten.
    Die erste Blindensitzung fand 1954 im zwischenzeitlich abgebrannten "Rheinhotel" statt. Über Umwege zog der Verein in den Ostermannsaal der "Satory-Betriebe". Diese Sitzungen finden unter großer Mithilfe der Karnevalsvereinigung "Muzemändelcher" statt, die dies ebenfalls seit 50 Jahren tun.
    In den letzten Jahren wurden Zaungäste aus Bonn, Heinsberg, Leverkusen, Remscheid, Krefeld und selbst auch aus Düsseldorf willkommen geheißen. Und wer ist diesmal dabei?
Gerhard Stoll, BSV Kölle Alaf Alaf Alaf 
Seitenanfang

Aus aller Welt:

Redakteure unter sich

Zu einer internationalen Konferenz der Redakteure von Blindenzeitschriften hatte die Tschechische Blinden- und Sehbehindertenunion nach Prag eingeladen.

An den dreitägigen Beratungen nahmen Vertreter aus 7 Ländern teil: Italien, Polen, Russland, Schweden, Tschechien, Ungarn, Deutschland. Was haben die Profis zu besprechen? Gibt es überhaupt einen Bedarf für derartige Zusammenkünfte? Wer nicht über die eigenen Landesgrenzen oder über die selbst gezogenen Verbandsgrenzen schauen möchte, sollte Reisekosten und Zeit sparen, denn die Erfahrungen der anderen kann man nur in wenigen Fällen 1:1 übernehmen. Alle Beteiligten spürten aber von Anfang an den großen Informationsbedarf, entdeckten Felder für die Zusammenarbeit und schätzten das persönliche Kennenlernen als Grundlage für künftige Kooperation.
    Schwerpunktthemen waren:

– Das Profil und die inhaltlichen Schwerpunkte der Verbandszeitschriften.

– Die Zugänglichkeit zu Informationen.

– Der Beitrag der Zeitschriften für Aktivität und Lebensqualität Blinder und Sehbehinderter.

Vereinbart wurde der regelmäßige Informationsaustausch per E-Mail zu Themen, die von länderübergreifendem Interesse sind, z.B. Vorstellung berühmter Blinder, Informationen über Blindenmuseen, über Berufe, Erholungsmöglichkeiten u.a.m. Der Austausch von Fotos wurde als besonders wichtig angesehen.
    Die "Gegenwart" schneidet hinsichtlich Vielfalt, Umfang und Gestaltung unter den Zeitschriften recht gut ab. Die Publikationen aus den anderen Ländern gehen aber konsequenter den Weg, Großdruck anzubieten.
    Kein anderes Land hat bereits eine DAISY-Ausgabe vorzuweisen. Schweden plant eine DAISY-Version.
    Fast überall werden die Verbandszeitschriften auf Wunsch per E-Mail an die Abonnenten versandt.
    Der Ungarische Verband veranstaltet jedes Jahr ein Lesertreffen, um den unmittelbaren Kontakt zwischen Redaktion und Leserschaft zu festigen. Aus diesen Veranstaltungen sind viele gute Ideen hervorgegangen.
    In den meisten Ländern wirken die Mitglieder der Verbandspräsidien aktiv als Autoren oder als Mitglieder in Redaktionsbeiräten an der Gestaltung der Verbandszeitschriften mit.
Seitenanfang

Mosaik

– Die Texte von rund 4000 Büchern sind in der Prager Blindenbibliothek digital zugänglich. Das Urheberrecht erlaubt die Umsetzung für Blinde, Ausgangsmaterial sind Dateien der Verlage. Und ausgewählte Meldungen von Nachrichtenagenturen werden per E-Mail ohne Kommentare an Blinde und Sehbehinderte versandt.

– Einige Redaktionen (insbesondere Schweden und Polen) legen viel Wert darauf, Politiker zu brisanten Themen (bezogen auf Blinde und Sehbehinderte) zu befragen, insbesondere vor Wahlen.

– Eine Seite im Teletext zum Thema Blindheit und Verband gibt es in Italien. Eine Zeitschrift des italienischen Verbandes wird in 70.000 Exemplaren gedruckt und an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verteilt.

– Das Redaktionsteam der tschechischen Verbandszeitschrift organisiert regelmäßig Literaturwettbewerbe. Die besten Arbeiten werden veröffentlicht.

– Im Jahr 2003 wird es in Russland eine Untersuchung geben, wie Bilder für Sehbehinderte aussehen sollen. Die Ergebnisse werden den Konferenzteilnehmern auf Wunsch übermittelt.

In der "Gegenwart" werden wir demnächst mehr über die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in der Tschechischen Republik sowie in Italien veröffentlichen.
Dr. Thomas Nicolai 
Seitenanfang

Blindengeld:

Nicht nur Ländersache

Beunruhigend sind die vielfältigen Bemühungen der Politiker, in die Landesblindengeldgesetze einzugreifen. Rechtsanwalt Dr. Herbert Demmel befasst sich in einer Artikelfolge mit "Blindengeldfragen":

Die Einschnitte gehen von beabsichtigten bzw. erfolgten Kürzungen in Sachsen-Anhalt von 430 auf 333 Euro und in Rheinland-Pfalz von 529,50 auf 410 Euro bis hin zur erneuten Diskussion um die Abschaffung des Landesblindengeldes in Baden-Württemberg. Schon zu Beginn des Jahres 2002 wurde das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein von 496,80 auf 450 Euro gekürzt und die Dynamisierung abgeschafft. Der Betrag von 450 Euro wurde bis zum 31.12.2005 festgeschrieben, ohne dass das Gesetz oder die Gesetzesbegründung einen Hinweis darüber enthalten, wie es nach diesem Termin weitergehen wird. Auch in Bayern wurde im Kabinett über eine ca. zwanzigprozentige Kürzung diskutiert. Sie konnte durch rasch aufgenommene intensive Gespräche abgewendet werden.
    Diese Eingriffe in das Blindengeldrecht bzw. Angriffe auf das Blindengeld gefährden das sich aus der Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG und den Landesblindengeldgesetzen bestehende Blindengeldsystem. Dieses hat sich in einem langwierigen und mühsamen Ringen seit 1949 herausgebildet.
    Das Blindengeld hat sich als Rehabilitationsleistung bewährt. Es ermöglicht und sichert blinden Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dabei besteht für die Verwendung größtmögliche Freiheit, sodass jeder die nach seiner persönlichen Situation erforderliche Hilfe erhalten kann. Bürokratismus wird vermieden. Es handelt sich also um eine moderne und zeitgemäße Sozialleistung. Sie entspricht überdies dem Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und den entsprechenden Verfassungsbestimmungen in den Landesverfassungen enthaltenen Fördergebot gegenüber behinderten Menschen.
    Jeder Eingriff in das System gefährdet das Gesamtsystem. Deshalb handelt es sich nicht um Angelegenheiten, die nur die zuständige Landesblindenorganisation angeht. Alle Kräfte müssen unter Federführung des DBSV gebündelt und mobilisiert werden. Bremen hat das deutlich gezeigt.
Seitenanfang

Im Beruf:

Klare Regelungen gefordert

"Arbeitsassistenz - Fortschritte, Ausweichschritte, Rückschritte"; eine Tagung des DVBS zu diesem Thema fordert klare Regelungen:

"Kein Computer kann die menschliche Hilfe ersetzen", stellt Dr. Herbert Demmel fest. Viele Integrationsämter verhalten sich nach Erfahrung des blinden Rechtsanwalts so, als könne man an der Arbeitsassistenz sparen. Dabei haben Schwerbehinderte seit Oktober 2000 einen Rechtsanspruch auf Assistenz am Arbeitsplatz.
    Ein erstes Resümee nach 25 Monaten Umsetzung dieser Regelung zogen 80 Experten und Betroffene am 22.11.2002 in Marburg auf der o.g. DVBS-Fachtagung.
    "Die gegenwärtige Praxis macht den Rechtsanspruch zur Makulatur", beklagte Andreas Bethke, der Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), und forderte klare Regelungen bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz. Vielfach sei der Aufwand einer Antragstellung größer als die durch die Hilfskraft erreichte Entlastung.
    Nicht zuletzt durch eine Tagung des DVBS im Mai 1998 wurde der Rechtsanspruch im Oktober 2000 erkämpft. So hofft der DVBS nun, dieses Gesetz durch eindeutige Ausführungsbestimmungen konkretisieren zu können.
    "Dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs so viele Probleme bereiten würde, das hatten wir doch nicht erwartet", erklärte der DVBS-Vorsitzende Dr. Otto Hauck. Das Chaos in der Bewilligungspraxis kritisierten die Tagungsteilnehmer ebenso wie die Planungsunsicherheit der Behinderten und ihrer Assistenzkräfte angesichts kurzer Bewilligungszeiträume.
    Für die Leistungen von Assistenzkräften müssen bisher meist Einzelstundennachweise erbracht werden. Dieser bürokratische Aufwand ist nicht nur lästig, er kann auch teure Folgen haben. Wenn aufgrund von Krankheit oder Urlaub weniger Stunden zusammenkommen, als im Arbeitsvertrag vereinbart, muss der Arbeitgeber die Differenz aus eigener Tasche begleichen.
    Die Organisation der Arbeitsassistenz - von der Einstellung bis zur Lohnkostenabrechnung - ist häufig so aufwändig, dass sie mehr Arbeit schafft als Erleichterung bringt. Zudem bezahlen die meisten Integrationsämter nur die Nettolöhne. Die Lohnnebenkosten müssen die Behinderten selbst dazulegen.
    "Diese Vorgehensweise ist für uns völlig inakzeptabel", beschwerte sich Bethke. Rosita Schlembach als Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) signalisierte hier Gesprächsbereitschaft.
    Früher hätten Blinde oft ihre Ehefrau mit an den Arbeitsplatz genommen, damit sie ihnen vorlesen konnte, berichtete Demmel. In einem sozialen Rechtsstaat sei es die Aufgabe der Gemeinschaft, eine gleichberechtigte Teilhabe aller am Arbeitsleben zu gewährleisten. Schließlich darf nach dem Grundgesetz niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    In einer Resolution forderten die 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Gesetzgeber deswegen auf, den Rechtsanspruch in Form einer Rechtsverordnung zu präzisieren. Bei der Organisation der Arbeitsassistenz anfallende Kosten müssten von den Integrationsämtern übernommen werden. Der Behinderte müsse grundsätzlich die Wahlfreiheit haben, ob er seine Assistenz selbst organisieren oder eine vom Arbeitgeber gestellte Kraft in Anspruch nehmen wolle.
    "Den ersten Meilenstein haben wir geschafft, als es uns gelungen ist, den Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern", schloss Hauck die Tagung. "Den zweiten Meilenstein nehmen wir nun mit der Forderung nach einer Rechtsverordnung in Angriff."
Franz-Josef Hanke  
Seitenanfang

Anpassungsqualifizierung in Mainz

Neuer Lehrgang für Masseure und Physiotherapeuten am BFW Mainz
Auch unter blinden und sehbehinderten Masseuren und Physiotherapeuten ist Arbeitslosigkeit kein Fremdwort mehr. Einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden ist dann besonders schwierig, wenn es aus gesundheitlichen, familiären oder sonstigen Gründen zu längeren Arbeitspausen kam. Um diesen Personenkreis wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, haben wir unser Aus- und Fortbildungsangebot (u.a. Masseure und med. Bademeister, Physiotherapeut) um einen Anpassungsqualifizierungslehrgang erweitert.
    Das Angebot richtet sich zunächst an blinde und sehbehinderte Masseure und med. Bademeister, die beruflich pausiert haben, aussetzen mussten oder längere Zeit arbeitslos waren. Angesprochen werden aber auch die Fachkräfte, die aus anderen Gründen inhaltlich den Anschluss an die aktuellen Arbeitsplatzanforderungen verpasst haben, wie z.B. wegen einseitiger Tätigkeit im Saunabereich. Ferner werden Personen angesprochen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder erst kurze Zeit arbeitslos sind, wenn sie Defizite aufweisen, die eine Vermittlung in absehbarer Zeit unwahrscheinlich erscheinen lassen.
    In einer Feststellungsmaßnahme werden die individuellen Schwachstellen und Defizite herausgefiltert sowie die Zeitdauer des Anpassungsqualifizierungslehrgangs bestimmt, nach dessen Absolvierung der Proband den Anforderungen des Arbeitsmarktes im allgemeinen und - sofern möglich - des potentiellen Arbeitgebers im besonderen entsprechen soll. Die Dauer des Lehrgangs richtet sich nach den Defiziten des einzelnen Teilnehmers und liegt zwischen drei und sechs Monaten. Neben modernen Fachtechniken werden insbesondere persönliche Fähigkeiten (wie berufsbezogene Mobilität, Motorik, das Verhalten zu Patienten, Selbstvertrauen und soziale Kompetenzen) optimiert und gestärkt, ferner die aktuellen Behandlungstechniken vermittelt. Ein großes Augenmerk liegt auf den Computerkenntnissen, soweit sie für die Praxis relevant sind. Zu der Anpassungsqualifizierung gehört selbstverständlich ein Bewerbungstraining, mit dem die Probanden in die Lage versetzt werden, sich selbst möglichst erfolgreich um Arbeitsplätze zu bemühen.
    Der erste Anpassungsqualifizierungslehrgang, der im April 2002 mit fünf Blinden und Sehbehinderten (alle waren auf 6 Monate projektiert) startete, war schon nach der Hälfte der Zeit erfolgreich, da es uns gelang, einen der Teilnehmer, einen langzeitarbeitslosen Masseur, in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei den übrigen Probanden sind zumindest zwei, bei denen wir nach Lage der Dinge eine Weiterqualifizierung zum Physiotherapeuten empfehlen und für die wir gute Berufsaussichten prognostizieren können.
    Nähere Informationen unter Tel.: (0 61 31) 7 84 24.
Gabriele Fath  
Seitenanfang

Umwelt und Verkehr:

Pflanzenwelt jetzt besser erlebbar

Der Duft- und Tastgarten im Botanischen Garten der Universität Hamburg ist, dank eines durchgängigen Leitsystems, für Blinde gut zugänglich.

Tastleisten am Wegesrand und Gummiplatten mit Richtungsprofilierung im Bereich von Wegekreuzungen weisen nichtsehenden Besuchern vom Eingang des Botanischen Gartens den Weg. Mit Unterstützung des Fördervereins Botanischer garten und vielen Sponsoren ist hier auf ca. 800 qm ein Naturerlebnisbereich entstanden, der über die nur Zurschaustellung von Blumen und Pflanzen hinausgeht.
    Auf der linken Seite im Eingang des Duft- und Tastgartens veranschaulicht ein Holzrelief, von einem Bremer Künstler gestaltet, das Wegesystem sowie die Lage der Hoch- und Flachbeete mit ihren unterschiedlich hohen Pflanzen und Sträuchern. Neben dieser taktilen Orientierungshilfe ist auf der rechten Seite des Eingangs ein plätscherndes Gewässer als akustische Orientierungshilfe zu hören. Folgt man mit dem Langstock dem Leitsystem aus dünnen Rohren, das an den Einfriedungen der Flach- und Hochbeete vorbeiführt, machen satteldachartige Informationsschilder auf spezielle Pflanzen und Sträucher aufmerksam. Die vordere Seite des Satteldaches ist für Sehende beschriftet, während die Rückseite mit Informationen in Braille-Schrift versehen ist. Dadurch können die Hände blinder Besucher entspannt, d. h. nicht angewinkelt, die in Blindenvollschrift geschriebenen Texte ertasten.
    Weil Gärten - um interessant zu sein - heute zunehmend zu Erlebnisbereichen werden müssen, findet der Besucher hier neben der Flora auch andere Orte, die die Sinne ansprechen. Dazu gehören, eine Duftorgel, eine Stellwand zur Bestimmung von unterschiedlichen Hölzern und Baumrinden, Tastkästen, in die man hineingreifen kann, um unterschiedliche Früchte aus Wald und Flur nicht sehend wahrnehmen zu können. Eine Sonnenuhr lockt den Besucher durch einen summenden Ton an. Sie zeigt den Schattenwurf ihres Stabes akustisch durch Änderung der Frequenz eines Signaltones an. Das Ablesen der Uhr erfolgt mit Hilfe eines um den schattenwerfenden Stab drehbaren Zeigers, in dem sich ein Photosensor befindet. Abgelesen wird am Ende des Zeigers auf einer taktilen Skala.
    Bedingt durch den biologischen Rhythmus präsentieren sich die Pflanzen und Sträucher, mit ihren für die Gattung typisch ausgebildeten Blättern, Blüten und Früchten dem Besucher immer nur in der aktuellen Entwicklungsstufe der jeweiligen Jahreszeit. Wie aber verändern sich Pflanzen innerhalb eines Jahres? Wie sehen ihre Wurzeln aus? Dies wird exemplarisch anhand von 10 farblich und haptisch gestalteten Keramiktafeln veranschaulicht, die im oberen rechten Rand mit Informationen in Braille und für Sehende mit einem gravierten Schild versehen sind.
    Der Duft- und Tastgarten in Klein Flottbek spricht alle Sinne seiner Besucher an und ist als Integrationsort nicht nur für Blinde und Sehbehinderte, sondern auch für Sehende - selbst aus fernen Ländern - ein interessanter Anziehungspunkt.
    Der Botanische Garten ist ganzjährig geöffnet. Die Länge der Öffnungszeiten richtet sich nach der Jahreszeit und den Dunkelstunden. Im Sommer finden im großen Gewächshaus in den Abendstunden gelegentlich auch Konzerte, Dichterlesungen und andere Veranstaltungen statt.
    Nähere Informationen: Botanischer Garten, Ohnhorststr. 18, 22609 Hamburg; Tel.: (0 40) 42 81 64 76.
Volker König  

Hinweis: Im Jahrbuch 2003 des DBSV gibt es einen aufschlussreichen, gut recherchierten und anschaulich bebilderten Beitrag über die Gestaltung von Blindengärten. "Verschenkter Duft" ist die Überschrift des Artikels von Christoph Pröger, angehender Diplom-Ingenieur für Landschaftspflege.
Seitenanfang