Die "Gegenwart" mit ausgewählten Beiträgen im Internet.
Das DBSV-Präsidium tagte am 12.12.2003 in Berlin; diesmal sind wir
im Gespräch mit Susanne Siems:
Das Präsidium hatte am Ende vergangenen Jahres wiederum eine endlos
lange Tagesordnung. Am Anfang stand – wie leider sehr oft nötig
– das Thema Blindengeld. Wie ist jetzt der aktuelle Stand und welche
Position hat das Präsidium?
Zunächst haben wir die Blindengeldtagung vorbereitet, die für
Ende Januar auf dem Plan stand. Dort sollte es einen öffentlichen Teil
und einen Teil für die Landesvereine des DBSV geben, wo wir uns innerhalb
unserer Organisation positionieren wollen, um Strategien für die Zukunft
festzulegen. Es werden auch ausländische Vertreter dabei sein, wahrscheinlich
aus Österreich und aus Holland.
Im Moment sieht es fast so aus, als ob die Landesvereine trotz Task Force
und vieler Bemühungen am Ende doch eigene Wege gehen, vielleicht auch
gehen müssen, weil die Situation überall anders ist. Meinst du,
dass die Konferenz zu einem gemeinsamen Standpunkt kommt?
Zu einem gemeinsamen Standpunkt sicherlich. Aber ob der so aussehen wird,
dass es ein einheitliches Blindengeld zukünftig geben soll, das ist
sicher sehr von der Politik abhängig. Wir werden über lange Zeit
in den einzelnen Landesvereinen um Blindengeldregelungen kämpfen müssen.
Deshalb ist es um so wichtiger, dass wir uns untereinander austauschen.
Es ist ja so, dass Kürzungen hingenommen werden mussten, aber dank
der Aktionen einzelner Landesvereine Kürzungen nicht in der vollen
Höhe wie geplant durchgeführt wurden. Das Beispiel war ja Hessen.
In Berlin ist das trotz zahlreicher Aktionen nicht gelungen, da musste die
20-prozentige Kürzung hingenommen werden. In Bayern wird sich im Januar
entschieden haben, ob die Kürzungen vollzogen werden oder nicht. Wenn
sich die Bayer. Staatsregierung für eine drastische Kürzung entschieden
haben sollte, werden die Blinden in Bayern mit einer Demonstration am 14.
Februar ihr Missfallen dazu äußern. Und dort ist wieder die Solidarität
der anderen Landesvereine gefragt.
Ich glaube, im Bildungsbereich hat sich der DBSV nach dem Verbandstag sehr
stark engagiert. Wie kann es hier konkret weitergehen, auch in Kooperation
mit anderen Verbänden?
Nachdem wir zum Verbandstag die Losung herausgebracht haben: "Erziehung
und Bildung – nicht ohne uns", sind wir natürlich hier in
die Pflicht genommen. Es fand im Januar ein Planungstreffen unter der Federführung
des DBSV statt. Dort trafen sich DBSV-Vertreter und Vertreter verschiedener
Institutionen im Bildungsbereich, z.B. des VzFB und der Blindenstudienanstalt
in Marburg, um die erneute Gründung eines Gemeinsamen Fachausschusses
Bildung und Erziehung vorzubereiten. Es ging darum, Schwerpunkte festzulegen
für die Tätigkeit dieses Fachausschusses, zu beraten, welche Fragen
das Gremium als Erstes aufgreifen soll.
Auch international hat der DBSV Ambitionen. Die EBU-Generalversammlung
hat getagt, über die wir ja gesondert berichten. Welche Positionen
gab es dazu im Präsidium?
Es gibt einen neuen EBU-Präsidenten, und für Deutschland ist Wolfgang
Angermann ins Präsidium gewählt worden – die "Gegenwart"
hat darüber informiert. Eine Neuwahl hat auch immer eine Umstrukturierung
der Tätigkeitsfelder zur Folge; es wird sich in den nächsten Monaten
und Jahren zeigen, wie die EBU weiter funktioniert. Deutschland muss sich
in die internationale Arbeit einbringen. Das kann natürlich nicht in
der vollen Breite geschehen, sondern es muss darauf ankommen, Akzente in
der internationalen Arbeit zu setzen.
Zurück ins eigene Land: Die Woche des Sehens liegt hinter uns und
auch vor uns. Wie wird diese Aktion bewertet?
Insgesamt kann gesagt werden, dass ein sehr positiver Erfolg aufgetreten
ist. Das war ja auch schon beim Verwaltungsrat im Herbst zu hören.
Es ist aber auch hier die Initiative der Landesvereine gefragt, denn wenn
wir gemeinsam mit so starken Partnern wie der Christoffel-Blindenmission
solche Aktionen planen, müssen wir uns natürlich mit unseren eigenen
Aktionen selber stärker präsentieren. Das wird angestrebt für
die Woche 2004, die vom 9. bis 15. Oktober stattfindet, diesmal voraussichtlich
mit dem Schwerpunkt im süddeutschen Raum.
Bereits im Juni gibt es den Sehbehindertentag; auch eine Veranstaltung,
die nicht ohne Partner durchgeführt wird. Wo liegen hier in diesem
Jahr die Akzente?
Das Motto des diesjährigen Sehbehindertentages lautet: Ich sehe so
wie du nicht siehst – verschiedene Arten von Sehbehinderung. Es kommt
also darauf an, der Öffentlichkeit darzustellen, was Sehbehinderung
bedeutet und wie vielfältig sie sich äußern kann.
Das Jahrbuch gab es ja zum ersten Mal auf CD-ROM. Ich freue mich besonders
darüber, dass sich das Präsidium auch hierzu positioniert hat.
Ja, das Präsidium hat den Beschluss gefasst, dass das Jahrbuch zukünftig
jedes Jahr auch in der DAISY-Version auf CD-ROM erscheint.
Wichtige Tätigkeitsfelder des DBSV werden ja inzwischen von neuen
Mitarbeitern betreut. Wie ist der Eindruck im Präsidium? Wie ist das
angelaufen?
Insbesondere geht es um zwei größere inhaltliche Aufgabengebiete.
Das ist zum einen die Koordination der Fachausschüsse, die seit September
vergangenen Jahres Hans-Karl Peter inne hat. Er hat sich als von außen
Kommender mit einem großen Arbeitspensum gut in die Dinge eingearbeitet.
Es ist ja ein umfangreiches Aufgabengebiet. Gleiches kann für Herrn
Reiner Delgado gesagt werden, der die Aufgaben Bildung, Soziales, Jugend
und Sport übernommen hat und inhaltlich sehr viel Energie rein steckt,
was sich z.B. auch gezeigt hat bei der Vorbereitung der Planungssitzung
für den Gemeinsamen Fachausschuss Bildung und Erziehung.
Schon lange angekündigt, aber terminlich noch nicht genau festgelegt,
sind die Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiter im Norden und im Süden.
Woran liegt das eigentlich?
Die Finanzierung dieser Schulungen ist noch nicht vollkommen geklärt.
Die Beantragung und die Bewilligung der Fördermittel dauert seine Zeit,
sodass wir davon ausgehen müssen, dass wir diese Schulungen im Frühherbst
dann endlich durchführen können.
Susanne Siems ist ja nicht "nur" Mitglied im Präsidium,
sie ist auch im Landesverband in Sachsen aktiv. Welche Botschaft nimmst
du mit in das Sächsische?
Die Botschaft, dass in Zeiten, in denen jeder Landesverband Blindengeldkürzungen
und Kürzungen im sozialen Bereich ausgesetzt ist, der DBSV eine zunehmend
wichtige Rolle spielt, ebenso wie die Solidarität der Landesvereine
untereinander, die gegenseitige Information, die auch schon viel hilft,
wenn es darum geht Erfahrungen zu sammeln.
Zum Beispiel war auch ein wichtiger Punkt in Sachen Blindengeld, dass die
Erfahrungen der Landesvereine, die Aktionen gemacht haben, schriftlich dokumentiert
werden sollen, sodass sie anderen Landesvereinen, denen diese Kürzungen
eventuell bevorstehen, davon profitieren können.
Ich nehme also das Gefühl mit, dass man mit den Problemen im Landesverein
nicht allein gelassen wird.
Vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg im Land und im DBSV.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai, DAISY- und Kassettenversion
Originalton.)
Die Freizeit für junge Leute mit und ohne Sehbehinderung des DBSV e.V.
findet vom 19. bis 23.5. in Berlin statt. Bei diesem Treffen schauen wir
hinter die Kulissen der Musikszene. Wir sprechen mit Fachleuten und Insidern,
besuchen eine Radiostation und einen Musikverlag und experimentieren auch
selbst mit Audiotechnik. Wir lernen Blinde kennen, die im Mediengeschäft
arbeiten und erfahren Hintergründe über das Saugen von Liedern
und Software aus dem Internet.
Nähere Informationen und Anmeldung bis zum 22.3. beim
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Reiner Delgado
Rungestr.19
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-24
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail:
r.delgado@dbsv.org,
auch digitale Anmeldeunterlagen können angefordert werden.
Vom 25.9. bis 9.10. findet, veranstaltet vom DBSV, eine Freizeit für
taubblinde Menschen im Aura-Hotel Saulgrub statt.
Wenn sich mehr als 50 Personen Anmelden, werden diejenigen bevorzugt berücksichtigt,
die 2003 nicht teilnehmen konnten. Es ist erforderlich, eine Begleitperson
mitzubringen.
Nähere Informationen und Anmeldung bis spätestens 30.6. bei:
DBSV-Sozialreferat
Reiner Delgado
Rungestr.19
10179 Berlin
Tel. (0 30) 28 53 87-24
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail:
r.delgado@dbsv.org
Vom 4. bis 5.3. veranstalten der DBSV und INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel
für Blinde und Sehbehinderte) einen Workshop, der das Thema "Arbeiten
und Kommunizieren – neue Hilfsmittel und barrierefreie Informationstechnik"
hat. Die Veranstaltung findet im Hotel "Berghof" in Fulda statt. Der Workshop
richtet sich an Berater/innen der Verbände, Bildungs- und Kostenträger,
Hilfsmittelanbieter, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und alle Interessierten.
Nähere Informationen bei
Heike Clauss
DIAS GmbH
INCOBS Projektkoordination
Neuer Pferdemarkt 1
20359 Hamburg
Tel.: (0 40) 43 18 75-15.
Am 12.3. veranstaltet die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. von 9 bis
17 Uhr in der Sporthalle der Carl-Strehl-Schule, Am Schlag 8, 35037 Marburg,
wieder eine EDV-Ausstellung.
Weitere Informationen unter Tel.: (0 64 21) 6 06-0
E-Mail:
behrens@blista.de
Vom 10. bis 19.9. findet eine Esperanto-Woche mit Sprachkurs im Ferienheim
"Pension Waldquelle" in St. Georgen am Reith, Niederösterreich, statt.
Freunde, die die internationale Sprache erlernen wollen, sowie jene, die
bereits Esperanto sprechen, sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Österreichische Vereinigung Blinder Esperantisten – Austria Ligo
de Blindaj Esperantistoj (ALBE)
Paracelsusstr. 13
AT-9560 Feldkirchen in Kärnten
Tel.: (00 43 42 76) 27 06
E-Mail:
harald.rader@aon.at
20. bis 23.3. Einführung in das Qi Gong Yang Sheng
20. bis 24.3. Fasten für Körper, Geist und Seele
27.3. bis 3.4. EN-Meditation (Ein Übungsweg für mehr Lebensqualität
im Alltag)
27.3. bis 3.4. Die ganz andere Farbberatung (speziell für Blinde und
Sehbehinderte aufgebaut)
27.3. bis 3.4. Saulgruber Kulturtage
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Aura-Hotel Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
Fax: (0 88 45) 99-121
E-Mail: saulgrub@bbsb.org
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) unterhält
am schönen Timmendorfer Strand zwei ganzjährig zur Anmietung geeignete
Ferienappartements.
Jede Einheit ist für eine Nutzung von 2 Erwachsenen und einem Kind
ausgelegt (kombiniertes
Wohn-/Schlafzimmer, Kochnische, Dusche,
WC).
Nähere Informationen und Buchung bei der
BSVSH-Geschäftsstelle
Tel.: (04 51) 40 85 080.
Die Westdeutsche Blindenhörbücherei in Münster gibt im Februar
2004 ihr neues Gesamtverzeichnis der digitalen Hörbücher (Stand
31.12.2003) heraus. Der Bestand (Eigenproduktionen plus Produktionen aus
Hamburg und Leipzig) ist inzwischen auf 1150 Titel im DAISY-Typ 1- und DAISY-Typ
2-Format gewachsen. Das Verzeichnis ist auf Anfrage für die Hörer
kostenlos bei der
WBH
Harkortstr.9
48163 Münster
Tel.: (02 51) 71 99 01
entweder in Druckform oder als DAISY-Fassung aufgelesen erhältlich.
Das Verzeichnis steht auch im Internet auf der WBH-Homepage
www.wbh-online.de
in verschiedenen Formen zum Download oder online zur Verfügung.
Die Informationsbroschüre der Deutschen Bahn AG "Mobil trotz Handicap
– Service für mobilitätseingeschränkte Reisende" ist
kürzlich in einer Neuauflage erschienen. Speziell für blinde und
sehbehinderte Reisende gibt es die Broschüre auf 2 CD-ROM (Audio-MP3
und HTML-Textformate). Sie ist in den Reisezentren oder kostenfrei zu bestellen
bei
Deutsche Bahn AG
Unternehmensbereich Personenverkehr
Stephensonstr. 1
60326 Frankfurt a.M.
Tel.: (0 69) 2 65 68 81
E-Mail:
Ellen.Engel@bahn.de
herunterladen unter
www.bahn.de/pv/service/handicap/die_bahn_mobil_trotz_handicap_broschuere.shtml
Die akustischen Blinden-Zeitschriften "Anstöße" und Auslese"
informieren ausführlich über die 54. Internationalen Filmfestspiele
in Berlin. Die Extra-Kassette zum Filmfest erscheint Anfang März, Spieldauer
90 Min., kann schon jetzt bestellt werden beim
Arbeitskreis Kultur und Selbsthilfe Sehgeschädigter und ihrer Freunde
e.V.
Postfach 210540
10505 Berlin
Tel.: (0 30) 3 45 18 28
E-Mail:
anstoesse@gmx.de
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellte
Studie zum Thema: "Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus
für Alle" wurde Ende des vergangenen Jahres in Berlin vorgestellt (die
"Gegenwart" wird noch darüber berichten).
Die Kurzfassung der Studie kann beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Postfach 30 02 65
53182 Bonn
Tel.: (0 18 88) 6 15 41 71
Fax: (02 28) 42 23-4 62
bestellt werden.
Den Download gibt es im Internet: www.bmwa.bund.de
Die Langfassung kann bestellt werden bei
Neumannconsult
Herr Dr. Peter Neumann
Stadt- und Regionalentwicklung/Barrierefreies Gestalten
Bahnhofstr. 1-5
48143 Münster
Tel.: (02 51) 16 25 430
E-Mail: info@neumann-consult.com
Leser und Leserinnen der Illustrierten "Partizip" und der kobinet-nachrichten
hatten über den nicht dotierten Preis "Courage 2003" online abgestimmt.
Nominiert waren von beiden Redaktionen Frauen und Männer, die durch
beherztes Handeln ins Rampenlicht kamen und im Europäischen Jahr der
Menschen mit Behinderungen Akzente setzten. Karl Finke ist seit 1990 Behindertenbeauftragter
in Niedersachsen.
PDF erfreut sich nicht nur bei Broschüren und Handbüchern, sondern
auch bei amtlichen Formularen immer größerer Beliebtheit. In
der zunehmend barrierefreien Internetwelt sind zugängliche PDF's aber
noch eine Seltenheit.
Eine vierteilige Serie hilft bei der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente:
www.einfach-fuer-alle.de/artikel/pdf_barrierefrei/
Seit Juni des letzten Jahres gibt es 15 ausgewählte Artikel aus der
Wochenzeitung "Die Zeit" zu Hören. Unter
www.zeit.de
sind die Beiträge abrufbar. Man kann diese Artikel gesammelt auf einer
CD zum jeweiligen Monatsende bequem im Abonnement beziehen.
Nähere Informationen und Bestellung bei
"Die Zeit"
Pressehaus
Speersort 1
20095 Hamburg
Tel.: (0 40) 32 80-0
Der 1. FC Köln bietet ab der Saision 2003/2004 seinen blinden Zuschauern
eine Blindentribüne an. In den Ostgeraden wird das Spielgeschehen in
altbewährter Weise kommentiert. Der Eintrittspreis für den blinden
Zuschauer beträgt 10 Euro, die Begleitperson ist frei. Kartenbestellungen
richten Sie – bei erstmaliger Bestellung mit Kopie des Schwerbehindertenausweises
– an den
1. FC Köln
Frau Siems
Postfach 42 02 51
50896 Köln
Tel.: (02 21) 9 43 66 43 11
Sie erhalten eine Kundennummer und können die nachfolgenden Bestellungen
telefonisch vornehmen.
Das Multi-Media-Center Bonn (MMC) bietet auch in diesem Jahr wieder Seminare
für blinde und sehbehinderte Menschen an. z.B. MS Windows Grundlagen,
MS Exel 2000 Grundlagen, Internet Grundlagen, Schnupper-Workshop für
blinde Einsteiger, Window XP usw.
Anmeldung und nähere Informationen bei
Michael Plarre, MMC Bonn, Studien-, Medien- und Internetcafé für
Menschen mit und ohne Behinderung im
Gustav-Heinemann-Haus
Waldenburger Ring 44
53119 Bonn
Tel.: (02 28) 66 83 – 4 56
E-Mail:
plarre@mmc-bonn.de
Internet:
www.mmc-bonn.de
Der neue Reisekatalog des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter
e.V. (BSK) ist erschienen. Er enthält ein umfangreiches Angebot an
barrierefreien Reisen, wie Städtereisen, Fernreisen, Gruppenreisen
usw. Den Katalog und nähere Informationen gibt der
BSK-Reiseservice
Tel.: (0 62 94) 42 81 50
E-Mail:
reiseservice@bsk-ev.de
oder Tel.: (07 11) 2 85 82 02
Internet:
www.bsk-ev.de
Wenn Sie gerne ausgiebige Reisen unternehmen möchten, dabei aber auf
Begleitung oder Pflege nicht verzichten wollen, kommen Sie mit Weitsprung
Reisebüro Gruppenreisen direkt ans Ziel. Senioren, Behinderten und
Nichtbehinderten zugleich bietet sich hier die attraktive Möglichkeit,
in kleinen Gruppen zu reisen, ohne auf sich allein gestellt zu sein.
Katalog und nähere Informationen bei
Weitsprung gGmbH
Gutenbergstr.27
35037 Marburg
Tel./Fax: (0 64 21) 68 68 32
E-Mail:
mail@weitsprung-reisen.de
Internet:
www.weitsprung-reisen.de
Beratender Ingenieur trotz Sehbehinderung im Qualitätsmanagement
tätig. Eine individuelle Arbeitsplatzausstattung macht es möglich.
Zschopau im Mittelerzgebirge. Hier arbeitet seit sechs, sieben Jahren
Enno Postler als beratender Ingenieur. Infolge eines stark verringerten
Sehvermögens war eine operative Tätigkeit für ihn nicht
mehr möglich, der Schritt ins Rentnerdasein schien unausweichlich.
Doch das wollten weder Enno Postler noch seine Firma. Also machte man
sich auf die Suche nach Lösungen, die eine sinnvolle Weiterbeschäftigung
ermöglichen sollten.
Vieles wurde ausprobiert: ein Lesegerät und Bildvergrößerungssoftware
wurden angeschafft. Jedoch stellte sich bald ein Nachteil heraus, der
die Arbeit zunehmend behinderte: man hatte nie den gesamten Bildschirminhalt
des Monitors im Blick, d.h. man bearbeitete beispielsweise einen Text
wie mit einer Lupe ohne ihn in seiner Gesamtheit sehen zu können.
Aber gerade das war für Enno Postler überaus wichtig, schließlich
verlangt seine Tätigkeit im Ingenieurbüro Qualitätsmanagement
Zschopau viel Individualität, Flexibilität und Darstellungsvermögen.
Seit neun Jahren beschäftigt sich die Firma erfolgreich mit der Beratung
von mittelständischen Unternehmen bei der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen.
Mehr als 100 Betriebe haben die Hilfe und Unterstützung des Teams
von Dipl. Ing. Simone Reuther bereits in Anspruch genommen. Sieben Mitarbeiter
erarbeiten anwendungs- und zertifizierungsreife Verfahrensanweisungen,
firmenspezifische Qualitätsmanagementhandbücher und nehmen den
Kontakt zu Zertifizierungsstellen auf.
Weitere Tätigkeitsfelder sind Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen,
statistische Prozessüberwachung sowie Prüfmittelüberwachung
und –verwaltung.
Über eine Ausstellung im Berufsförderungswerk Halle (Saale)
im Jahr 1998 entstand schließlich der Kontakt zur SIE-media GmbH
mit Sitz in Möser bei Magdeburg und seit 2003 auch in Seefeld bei
Berlin. Dieses Unternehmen bietet individuelle raumintegrierte oder mobile
Lösungen zur Einrichtung von Konferenz-, Seminar- oder Medienräumen
an.
Auch für das Ingenieurbüro Zschopau war bald eine passende Lösung
gefunden: ein sehbehindertengerechter Arbeitsplatz, der die speziellen
Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt. Für Enno
Postler war wichtig, den gesamten Bildschirminhalt sehen zu können.
Dieser Wunsch wurde auf einer Fläche von ca.870 x 600 mm erfüllt.
Texte, Formulare und Symbolleisten können vollformatig in der notwendigen
Größe dargestellt werden. Die Arbeit wird damit erleichtert,
anstehende Aufgaben können in guter Qualität vor allem schneller
realisiert werden, so die Einschätzung der Firmeninhaberin Frau Simone
Reuther.
Der Arbeitsplatz ist im Wesentlichen eine mobile Rückprojektions-Box
mit 40 Zoll Bilddiagonale (874 x 604 mm). Rückprojektions-Box mit
40 Zoll Bilddiagonale (874 x 604 mm). Das integrierte Bildgebersystem
besteht aus einer leistungsfähigen Projektionseinheit mit Weitwinkelobjektiv,
einem Umlenkspiegel und einer speziellen Rückprojektionsscheibe zur
Darstellung hochauflösender Datenbilder.
Der Arbeitsplatz ist seit April 2002 in Zschopau im Einsatz und sowohl
Enno Postler als auch die Firmenchefin Simone Reuther sind sich einig:
die Anschaffung hat sich bewährt und bezahlt gemacht.
Letzteres nicht nur durch die Förderung der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte und des Amtes für Familie und Soziales Chemnitz.
Die gesamte Arbeitsausführung ist schneller geworden, ein ruhiges
Bild ohne Flimmern, Flackern und sprunghafte Bewegungen mindern Kopfschmerzen
und Konzentrationsstörungen, der Arbeitsplatz erlaubt mehr Überblick
über das zu bearbeitende Dokument und erleichtert besonders bei Querformaten
die Arbeitsausführung in hohem Maße.
"Nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern könnte"
– so lautet das Leitmotiv des Ingenieurbüros für Qualitätsmanagement
in Zschopau. Das trifft nach mehr als 2-jährigem Einsatz auch für
den sehbehindertengerechten Arbeitsplatz zu. Dem Hersteller wurden z.B.
Hinweise zur Verbesserung des Belüftungssystems und der Gestaltung
der Fernbedienung übermittelt. Diese wurden aufgegriffen und künftige
Anwender können davon profitieren.
Wolfgang Loos
Nähere Informationen zu dieser Arbeitsplatzlösung gibt die
Herstellerfirma:
SIE-media GmbH
Akazienstraße 7, 16356 Seefeld
Tel.: (03 33 98) 7 84 00.
Begegnung am Tag des weißen Stockes
Linuxserver, Datenbankprogrammierung und Netzwerkverwaltung waren bevorzugte
Themen, als 17 junge angehende Systemkaufleute, Systeminformatiker und
Fachinformatiker dem Kurs der Informatikkaufleute im Berufsförderungswerk
Würzburg (BFW) einen Besuch abstatteten. EDV-Fachleute unter sich,
könnte man meinen, doch handelte es sich um eine Begegnung der ganz
besonderen Art, denn die 9 Rehabilitanden des BFW sind alle blind bzw.
stark sehbehindert.
Dennoch fiel es ihnen nicht schwer, den sehenden Fachkollegen, die ihre
Ausbildung bei der Deutschen Telekom in Würzburg absolvieren, zu
zeigen, dass sie trotz ihres Handicaps effektive Leistungen an modernen
Arbeitsplätzen erbringen können.
Im Mittelpunkt des Besuchs stand neben einer professionellen Präsentation
des Berufsbildes vor allem die Information über Hilfsmittel, die
Blinde und Sehbehinderte brauchen, um die anspruchsvolle Ausbildung zum
Informatikkaufmann zu absolvieren. So ließ man sich das System der
Blindenschrift erklären, beobachtete Blinde bei der Arbeit am PC
und erfuhr viel Interessantes über das Leben mit einem Blindenführhund.
Möglichkeiten zur Selbsterfahrung wurden reichlich geboten: Mit verbundenen
Augen wagten die jungen EDV-Fachkräfte einen Rundgang über das
BFW-Gelände und erlebten in der Lehrküche, wie schwierig einfache
Verrichtungen im Haushalt ohne Augenlicht sind. Geradezu abenteuerlich
gestaltete sich das gemeinsame Mittagessen, das ebenfalls mit der Schwarzbrille
über den Augen eingenommen wurde.
Der fachliche Austausch wurde von beiden Seiten als äußerst
fruchtbar eingestuft und soll deshalb auch fortgesetzt werden. Wie BFW-Ausbilder
Stefan Barwanietz mitteilte, steht der Termin für einen Gegenbesuch
bei der Telekom schon fest.
Noch immer sind Arbeitgeber unzureichend darüber informiert, wie
blinde und sehbehinderte Menschen ihre Arbeitsaufgaben meistern. Auch
über finanzielle Fördermöglichkeiten bei der Einstellung
Schwerbehinderter herrscht oft Unwissenheit.
Aber es gibt auch ermutigende Beispiele beruflicher Integration: Angela
Fischer ist vollblind und seit März 2003 bei dem Hallenser Unternehmen
3 w phone, einem Anbieter für komplexe Kommunikationsdienstleistungen,
beschäftigt. Nachdem die gelernte Telefonistin ihre Fortbildung zur
Fachkraft für Telefonmarketing im Berufsförderungswerk Halle
(BFW) abgeschlossen hatte, wurde sie zunächst in ein Probearbeitsverhältnis
übernommen. Im Juni 2003 dann die unbefristete Einstellung.
Am Arbeitsplatz der 39-jährigen fallen einige Besonderheiten auf:
Angela Fischer arbeitet u.a. mit einer Braille-Zeile, mit Hilfe derer
sie die Informationen auf dem Bildschirm ihres PC's erkennen kann. Das
elektronische Notizgerät, das sie immer bei sich trägt, ermöglicht
es ihr, Mitschriften anzufertigen, die – in den Computer eingegeben
– auch für sehende Kollegen verwendbar sind.
Angela Fischers Arbeitsplatz wurde ihren Bedürfnissen entsprechend
individuell eingerichtet, die Kosten dafür übernimmt selbstverständlich
der Träger der Rehabilitation.
"Viele Arbeitgeber sind der Meinung, dass sehbehinderte Menschen
nicht am PC tätig sein können. Im Gegenteil: Der Rechner ist
das größte Hilfsmittel der Blinden", stellt Integrationsberaterin
Ingrid Schilling die Sachlage richtig und fügt hinzu: "Dank
moderner Technik erledigen Sehbehinderte ebenso zuverlässig wie andere
Arbeitnehmer ihre Aufgaben am Computer."
Neben der professionellen Integrationsarbeit des BFW hat im Fall von Angela
Fischer das große Engagement des Arbeitgebers wesentlich zum Erfolg
beigetragen. Die 3 w phone-Geschäftsführung zeigte sich gegenüber
den Problemen blinder Menschen sehr aufgeschlossen, sodass eine intensive
Zusammenarbeit entstand. "Wir konnten uns im BFW Halle von der Leistungsfähigkeit
sehbehinderter Arbeitnehmer überzeugen", betont Geschäftsführer
Torsten Kamenz.
Angela Fischer ist glücklich: "Die Arbeit macht mir Spaß.
Es ist ein gutes Gefühl, beruflich wieder aktiv zu sein."
Robert Bonan
Das GKV-Modernisierungsgesetz wurde am 19.11.2003 im Bundesgesetzblatt
verkündet (I 2190) und tritt im Wesentlichen am 1.1.2004 in Kraft.
Wir informieren über einige wichtige Neuerungen:
Hausarztsystem, § 73 b SGB V
Alle volljährigen Versicherten können sich freiwillig verpflichten,
mindestens ein Jahr lang an der "hausarztzentrierten Versorgung"
teilzunehmen. Das bedeutet: Man sucht sich einen Hausarzt aus, nachdem
die Krankenkasse mitgeteilt hat, welche Ärzte aus der näheren
Umgebung dafür zugelassen sind, und legt sich mindestens 1 Jahr auf
diesen Arzt fest. Braucht man einen Facharzt, so wird der Hausarzt den
Patienten an diesen überweisen. Der Facharzt wiederum kann weiter
verweisen an einen anderen Facharzt oder gegebenenfalls zurück an
den Hausarzt. Ein Wechsel des Hausarztes, an den man sich gebunden hat,
ist vor Ablauf der Jahresfrist nur "bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes" möglich. Die Teilnahme am Hausarztsystem ist freiwillig.
Sie spart dem Versicherten eine Reihe von Praxisgebühren (siehe weiter
unten), und die Krankenkasse kann zusätzlich damit werben, dass sie
einen Bonus zum Beispiel in Form von Ermäßigungen bei den Zuzahlungen
gewährt. Da die minderjährigen Patienten keine Zuzahlungen zu
leisten haben, gilt das Angebot nur für Erwachsene.
Praxisgebühr, § 28 Abs. 4 SGB V
Versicherte über 18 Jahre müssen ab 2004 grundsätzlich
für jede Inanspruchnahme eines Arztes, und sei es nur eine telefonische
Beratung, eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Genauer: Der Betrag
wird fällig: "je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme
eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen
Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung
aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt." und das bedeutet: Geht
man im Januar zu einem Arzt, zahlt man 10 Euro Praxisgebühr. Sucht
man denselben Arzt im März noch einmal auf, fällt keine neue
Praxisgebühr an. Setzt sich die Behandlung in den April fort –
zum Beispiel Medikamente werden weiter verschrieben – , so fällt
eine neue Praxisgebühr an. Geht man im Januar zum Hausarzt und im
Februar zum Ohrenarzt, ohne dass man eine Überweisung des Hausarztes
hat, so muss man sowohl beim Hausarzt, als auch beim Ohrenarzt jeweils
10 Euro zahlen. Das kann teuer werden, wenn man ohne Überweisung
auch noch zum Augenarzt, zum Zahnarzt und zu anderen Fachärzten geht.
Im Falle einer Überweisung ist jedoch keine zweite und keine weitere
Praxisgebühr innerhalb des Quartals zu zahlen.
Das heißt: Geht man Ende März zum Hausarzt und lässt sich
von ihm zum Augenarzt überweisen, bekommt dort aber erst im April
einen Termin, so ist wiederum sowohl dem Hausarzt als auch dem Augenarzt
die Praxisgebühr zu zahlen. Die dann dem Augenarzt gezahlte Praxisgebühr
gilt dann allerdings mit für den Hausarzt und man hat für dieses
zweite Quartal seine Praxisgebühr gezahlt. Unter die Gebührenpflicht
fallen grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen. Ausnahmen:
Leistungen an minderjährige Patienten, ferner bestimmte Leistungen
wie Vorsorge-Untersuchungen, Schutzimpfungen und Kontrolluntersuchungen
beim Zahnarzt. Keine Ausnahme gilt hingegen für Notfälle, zum
Beispiel nach einem Unfall die Behandlung in der Ambulanz eines Krankenhauses.
Auch hier ist die Praxisgebühr zu zahlen. Ferner gibt es keine Befreiung
für Sozialhilfeempfänger. Sie müssen die Praxisgebühr
aus ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten.
Zuzahlungen und Belastungsgrenze, §§ 61 und 62 SGB
V
Die Praxisgebühr gilt als neue "Zuzahlung". Daneben gibt
es die bisherigen Zuzahlungspflichten bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln
(Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie) und bei stationärer Behandlung,
die aber allesamt neu geregelt wurden. Ganz neu ist ferner die Zuzahlung
bei Hilfsmitteln (speziell dazu informieren wir in der Februar-Ausgabe).
Kurz gefasst gelten am 1.1.2004 folgende Zuzahlungsregelungen: Arzneimittel
(§ 31 Abs. 3 i.V.m. § 61 Satz 1 SGB V): 10 Prozent des Abgabepreises,
mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils
nicht mehr als die Kosten des Mittels;
Heilmittel (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V):
10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung; stationäre Behandlung
(§ 39 Abs. 4 i.V.m. § 61 Satz 2 SGB V): 10 Euro pro Tag bis
maximal 28 Tage.
Ausgenommen von der Zuzahlung sind alle Leistungen an Minderjährige.
Bei den Erwachsenen unterliegen jetzt aber auch die Sozialhilfeempfänger
den Zuzahlungspflichten. Die Obergrenze für die Belastungen mit Zuzahlungen
innerhalb eines Kalenderjahres (§ 62 SGB V) beträgt 2 Prozent
der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (zu denen das
Blindengeld natürlich nicht zählt) bzw. bei chronisch kranken
Patienten 1 Prozent. Der Betrag der maßgeblichen Einnahmen wird
gemindert, wenn im Haushalt der Ehegatte und/oder weitere Angehörige
leben. Bei Sozialhilfeempfängern gilt als maßgebliches Einkommen
pauschal der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach der Regelsatzverordnung.
Wie bisher gilt: Um die Überschreitung der Obergrenze belegen zu
können, muss man alle Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen
aufbewahren!
Fahrtkosten, § 60 SGB V
Bei den Fahrtkosten wird eine Leistungseinschränkung vorgenommen,
die 500 Mio. Euro jährlich an Einsparungen bringen soll, die also
ganz beträchtlich ist. Dabei ist der Leistungsumfang hier schon nach
geltendem Recht sehr eingeschränkt, nämlich (verkürzt dargestellt)
auf Fahrten zur stationären Behandlung sowie auf Rettungsfahrten
und Krankentransporte mit besonderen Fahrzeugen. In all diesen Fällen
muss der Versicherte von den Kosten die ersten 13 Euro selber tragen.
Im Übrigen erstattet die Krankenkasse die Fahrtkosten nur im Rahmen
der Belastungsregelung, das heißt: Der Versicherte kann die Taxiquittungen
aufbewahren und nach Ablauf des Kalenderjahres mit den anderen Belegen
über Zuzahlungen bei seiner Krankenkasse einreichen. Der die Belastungsgrenze
überschreitende Betrag wird erstattet. Ab 1.1.2004 wird nun aber
Folgendes gelten: Die Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten grundsätzlich
nur noch dann, wenn die Fahrten "aus zwingenden medizinischen Gründen"
notwendig sind. Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen wird das in seltenen
Ausnahmefällen der Fall sein. Diese Ausnahmefälle sollen in
Richtlinien noch im Einzelnen beschrieben werden. Dafür entfällt
die Berücksichtigung der Kosten im Rahmen der Belastungsregelung.
Bei Fahrten zur stationären Behandlung sowie bei Rettungsfahrten
und Krankentransporten bleibt es im Prinzip bei der geltenden Regelung
(neu geregelt wird der Fall der Verlegung in ein anderes Krankenhaus).
Die Zuzahlung des Versicherten wird (praktisch) auf 10 Euro gesenkt (dies
gilt auch für die Ausnahmefälle bei den Fahrten zu ambulanten
Behandlungen).
Karl Thomas Drerup
Hinweis: Weitere Einzelheiten zum Gesundheitsreformgesetz
veröffentlichen wir in der Februar-Ausgabe.
Vom 26. bis 29.11.2003 fand die 7. Generalversammlung der Europäischen
Blindenunion (EBU) in Athen, Griechenland, statt.
Die Generalversammlung ist das höchste Organ der EBU, vergleichbar
dem Verbandstag des DBSV. Die Generalversammlung bestimmt die allgemeine
Verbandspolitik, die die EBU zur Erreichung ihrer Ziele wählt. Zu
ihren Aufgaben gehört u.a. die Entgegennahme und Beratung der Berichte
der Kommissionen, die Prüfung und Genehmigung des Berichts des Schatzmeisters
und des Haushaltsplans der EBU sowie die Wahl des 11-köpfigen Präsidiums.
Zur 7. Generalversammlung hatten 43 der 44 EBU-Mitgliedsländer ihre
Delegationen entsandt. Grußworte sprachen u.a. der Präsident
des griechischen Parlaments und andere griechische Würdenträger,
eine Vertreterin von Paralympics 2004, WBU-Präsidentin Kicki Nordström,
EDF-Präsident Vardakastanis und Paul Tezanou, der Präsident
der Afrikanischen Blindenunion.
Den Schwerpunkt der Beratungen des ersten Tages bildeten die Berichte
des Schatzmeisters, des EBU-Büros, der 14 EBU-Kommissionen und des
Präsidiums über die Durchführung des EBU-Aktionsplans,
die ohne größere Debatten von den Delegierten entgegen genommen
wurden. Im Anschluss folgte ein vom EBU-Präsidium vorgelegtes Papier
mit Resolutionsanträgen, mit dem sich die Delegierten, unterbrochen
durch die Wahlen zum Präsidium, auch noch am zweiten Tag befassten.
Während die Resolutionen zu Mobilität und Jugend und zur Erhaltung
der entgeltfreien Blindensendung in der Europäischen Union ohne Aussprache
genehmigt wurden, erwies sich die Behandlung anderer Entschließungsanträge
weitaus schwieriger. Die u.a. vom DBSV eingebrachten Anträge auf
Änderung des Namens der Europäischen Blindenunion und zur Schaffung
einer ausgewogenen Vertretung der Sehbehinderten in den Gremien der EBU
wurden nach lebhafter Debatte abgelehnt. Zu einer kontroversen Diskussion
insbesondere wegen seiner Aussagen zum Klonen menschlicher Föten
führte ein vom Präsidium vorgelegtes Genetik-Papier, das als
vorläufiges Positionspapier schließlich doch noch genehmigt
wurde.
Höhepunkt des zweiten Tages waren die Wahlen zum Präsidium.
Sir John Wall hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass er aus Altersgründen
nicht mehr kandidieren werde. Per Akklamation wurden gewählt der
Präsident, seine beiden Stellvertreter sowie der Schatzmeister. Bei
der Wahl zum Amt des Generalsekretärs musste sich der von Deutschland
nominierte Wolfgang Angermann (81 Stimmen) seinem tschechischen Mitbewerber
Vaclav Polasek (135 Stimmen) geschlagen geben, wurde jedoch anschließend
als Mitglied des Präsidiums gewählt.
Das neue Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident: Colin Low (England)
1. Vizepräsident: Alexandre Neumyvakin (Russland)
2. Vizepräsident: Tomasso Daniele (Italien)
Schatzmeister: Julien Aimi (Frankreich)
Generalsekretär: Vaclav Polasek (Tschechien).
Mitglieder: Birgitta Blokland (Holland, 220 Stimmen); Yannis Vardakastanis
(Griechenland, 219 Stimmen); Xavier Grau Sabater (Spanien, 216 Stimmen);
Ann-Christin Fast (Schweden, 210 Stimmen); Wolfgang Angermann (Deutschland,
164 Stimmen); Vasil Dolapchiev (Bulgarien, 150 Stimmen).
Als EBU-Vertreter im WBU-Exekutiv-Komitee wurden gewählt: Julien
Aimi, Alexandre Neumyvakin und Birgitta Blokland. Dem künftigen Nominierungskomitee
gehören an: Vorsitz: Branislav Mamojka (Slovakei). Mitglieder: Ian
Bruce (England). Kicki Nordström (Schweden), Sergio Ruba (Rumänien),
V. Portimo (Finnland).
Am dritten Tag der Generalversammlung befassten sich die Delegierten
zunächst mit der Gründung des Europäischen Louis-Braille-Clubs.
Hierbei handelt es sich um eine Initiative der Italienischen Blindenunion,
die der Sicherung der Finanzierung des Louis-Braille-Museums in Coupvray,
Frankreich, dienen soll. Mitglieder des Clubs sind entsprechend dem italienischen
Vorschlag die nationalen Blindenverbände, die einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag entrichten. Die nationalen Mitglieder sind ferner aufgerufen,
Louis-Braille-Clubs in ihren jeweiligen Ländern zu gründen,
mit denen Spenden für den Europäischen Louis-Braille-Club beschafft
werden sollen. Die Gründung des Europäischen Louis-Braille-Clubs
wurde nach kurzer Aussprache beschlossen. Ob die Bildung entsprechender
nationaler Vereinigungen ein gangbarer Weg ist, bleibt abzuwarten. Der
Spendenmarkt ist wesentlich enger geworden. Für den DBSV würde
sich der bürokratische Aufwand nicht unerheblich erhöhen. In
anderen Ländern sieht man dies offenbar genau so.
Es folgte der Haushaltsplan des Schatzmeisters für die kommenden
vier Jahre, der einschließlich der Empfehlungen für die weitere
Konsolidierung der Finanzen der EBU gegeben wurde. Wegen der fortgeschrittenen
Zeit wurden dann im Eilmarsch 15 weitere während der Versammlung
eingebrachte Resolutionsanträge – unter ihnen die Anträge
des Frauenforums – behandelt und beschlossen.
Eine der letzten Handlungen der Generalversammlung ist die Auszeichnung
von Persönlichkeiten, die sich um die Sache der EBU verdient gemacht
haben. Als Ehrenmitglieder der EBU auf Lebenszeit wurden ernannt John
Wall, Poul Lüneborg und der scheidende Generalsekretär der EBU,
Lennart Nolte und Norbert Müller. Arne Husveg erhielt in Anerkennung
seiner Dienste für die Union ein Ehrengeschenk.
Ehrenmitglieder der EBU werden zu den Generalversammlungen eingeladen.
Sie haben aber kein Stimmrecht.
Norbert Müller dankte sichtlich bewegt. Er gehörte dem EBU-Präsidium
seit dem Jahre 1993 an. Seit 1996 diente er diesem als Generalsekretär.
Er hat sich in diesen Jahren ein hohes internationales Ansehen erworben.
Zu seinen Verdiensten gehört insbesondere sein geschickter und engagierter
Einsatz für die Bereitstellung der von der Europäischen Zentralbank
finanzierten Schablone zum Erkennen der Euro-Münzen und -Geldscheine
für Blinde und Sehbehinderte.
Ohne Zweifel geht mit der 7. EBU-Generalversammlung eine historische Ära
zu Ende, die sich mit den Stichworten "Verstärkte Integration
der EU-Mitglieder" und "Öffnung nach Osteuropa" beschreiben
lässt. Die Erfolge der letzten Jahre z.B. auf dem Gebiet der Lobbyarbeit,
als legitimierte Stimme der Blinden und Sehbehinderten, die im engen Zusammenwirken
mit den EU-Organen die europäische Sozialpolitik mitgestaltet, sind
unübersehbar. Vielen europäischen Politikern gilt die EBU als
zuverlässiger, kompetenter und angesehener Gesprächspartner.
Als eine der wenigen Nichtregierungsorganisationen erhält sie weiterhin
EU-Mittel für Koordinierungszwecke. Die letzten beiden Legislaturperioden
waren dabei eindeutig durch das Charisma ihres Verbandsführers, Sir
John, geprägt. Die Generalversammlung dankte ihrem scheidenden Präsidenten
mit lang anhaltendem Beifall.
Der neue EBU-Präsident, Colin Low, würdigte in seiner Antrittsrede
die soliden Grundlagen, die die EBU in den vergangenen Jahren geschaffen
habe und auf denen es nunmehr aufzubauen gelte. Als wichtige Aufgaben
des neuen Präsidiums nannte er die Entbürokratisierung der EBU;
die Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem westlichen
und südlichen Europa auf der einen Seite sowie Ost- und Mitteleuropa
auf der anderen Seite; die Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Sehbehinderten. Die Gleichstellung von Männern und Frauen. Gleichzeitig
rief Low die Delegierten mit einem abgewandelten Brecht-Zitat auf, ihre
Anstrengungen zu verstärken, um zu erreichen, dass die Blinden, die
heute noch im Schatten stehen, morgen ins Licht rücken.
Hans Kaltwasser