Die Gegenwart",
Magazin für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Freunde, Organ des DBSV;
61. Jahrgang.
Redakteur: Dr. Thomas Nicolai
Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestr. 19, 10179 Berlin
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Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
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Präsidentin: Renate Reimann
Geschäftsführer: Andreas Bethke
"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli/August als Doppelnummer)
in Punktschrift
in Schwarzschrift
auf Kassette
auf CD ROM im DAISY-Format
im Internet (ausgewählte Beiträge, www.dbsv.org)
Jahresbezugspreis 2007: 35 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 40 Euro,
Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis
Informationen über die Zahlungsmodalitäten gibt der DBSV-Zeitschriftenverlag
Frau Wolff
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Einzugsermächtigung wird erbeten.
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Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 180 Zeichen kosten pauschal 5 Euro.
Jedes Wort über diesen Umfang hinaus kostet zusätzlich 50 Cent.
Kommerzielle Kleinanzeigen kosten 9,00 Euro pro Druckzeile.
Für Großanzeigen und Beilagen bitte Preisliste anfordern.
Redaktionsschluss und damit Anzeigenschluss ist jeweils der 1. des Vormonats (für die Januar-Ausgabe jeweils der 20.11.).
seit vor nun schon etlichen Jahren Herr Bavcar in Paris als blinder Fotograf auftrat, ist Unmögliches möglich geworden: blinde Menschen fotografieren und stellen die Bilder der Öffentlichkeit vor. Hab ich doch auch schon probiert, wird der eine oder andere von Ihnen jetzt denken, auch wenn sich meine Schnappschüsse nur im eigenen Album verewigt haben.
Neu und öfter anzutreffen sind aber unterschiedlichste Projekte, bei denen das Fotografieren ohne vorher zu wissen, was rauskommt, nahezu zu einer eigenständigen Kunstrichtung geworden ist.
Und erstaunlich ist wirklich, welch interessante Aufnahmen dabei entstehen können. Die "Gegenwart" will sich diesem Trend nicht verschließen. Und so finden Sie auf der Rückseite der Schwarzdruck-Ausgabe sowie in der PDF-Datei auf der DAISY-CD in diesem Jahrgang 11 Fotos von blinden bzw. stark sehbehinderten Hobby-Fotografen.
Das Besondere dabei ist, dass alle Aufnahmen während der BlindCycle-Tour von Bremen nach Singapur entstanden sind. Über diese Extrem-Tour hatten wir in der "Gegenwart" und auch im DBSV-Jahrbuch berichtet.
Sebastian Burger, der in Bremen Fotodesign studiert, war mit dem Tandem über 11.000 Kilometer unterwegs, und blinde bzw. sehbehinderte "Abenteurer" fuhren unterschiedlich lange Strecken hinten mit.
So können die blind fotografierten Bilder nicht nur als Besonderheit gelten, sondern auch als Dokumente einer spektakulären Tandem-Tour, die unterschiedlichste Landschaften und Stimmungen einfangen. Gehen Sie mit den blinden Fotografen auf die Reise.
Dr. Thomas Nicolai
Im Jubiläumsjahr der "Gegenwart" blättern wir in früheren Heften:
Nicht mehr allen bekannt ist, dass es 1957 in der DDR die D-Mark gab. Es war zwar die – wie sie später hieß – Mark der DDR, aber das Jahresabonnement der "Gegenwart" kostete damals – und das 40 Jahre lang – 4 DM.
Auf dem Titelblatt des Heftes 1/1957 finden wir folgenden sinnigen Spruch von Walter Dehmel:
Du neues Jahr, du lockst mit neuen Wegen,
so schwer die Arbeit ist, die unser harrt.
Wir sehen deinen Tagen froh entgegen.
In bessre Zukunft führt erfüllte Gegenwart.
In der gleichen Ausgabe gibt es einen Jahresrückblick von Helmut Pielasch, in dem u.a. zu lesen ist:
"Ein weiterer Fortschritt auf dem Gebiet des Handwerks ist die Vereinbarung mit dem Großhandelskontor für Haushaltswaren. Einige Genossenschaften (des Blindenhandwerks – die Redaktion) haben bereits in den letzten Monaten mit den Bezirksniederlassungen des Großhandelskontors verbindliche Verträge abgeschlossen, so dass dadurch der Absatz der Blindenerzeugnisse durch den staatlichen Handel gesichert ist. Unsere blinden Handwerker haben es nicht nötig, ihre Waren in einer fragwürdigen Weise zu verkaufen, wie die Freunde im Westen unseres Vaterlandes, die einem erheblichen Konkurrenzkampf ausgesetzt sind ..."
Im Mai 1957 wurde der Allgemeine Deutsche Blinden-Verband (ADBV) gegründet, und Helmut Pielasch zum Präsidenten gewählt.
Zwei Monate später (Ausgabe 7/1957) lesen wir: "Ein zweifellos bedeutender Vorteil gegenüber den Verhältnissen vor der Gründung des ADBV, dass unsere Funktionäre durch die Beitragskassierung, die von Vertrauenspersonen der Kreisvorstände vorgenommen wird, regelmäßig Gelegenheit haben, mit den Verbandsmitgliedern persönliche Aussprachen zu führen. Das ist insofern von großem Wert, als die zuständigen Blindenfunktionäre besser über die Anliegen der einzelnen Blinden in ihrem Wirkungskreis unterrichtet sein können als bisher ..."
Dr. Thomas Nicolai
Mit der Übergabe eines Briefes zum Jahr der Chancengleichheit und eines Brillenputztuches für einen besseren Durchblick an alle Abgeordneten des Thüringer Landtages startete der BSV Thüringen Ende 2006 seinen Aktionsplan zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes im Freistaat.
Der Aktionsplan zielt auf die Vorbereitung eines Volksbegehrens ab und nennt als ersten Punkt Gespräche mit potentiellen Verbündeten sowie einen Aufruf an die Bürger Thüringens, ein Volksbegehren zu unterstützen.
Die großen Kirchen im Freistaat und der Papst wurden vom Verband angeschrieben. Mit Ministerpräsident Althaus soll ein weiterer Gesprächstermin vereinbart werden.
Die Kreisorganisationen des BSVT sind zu weiteren Aktionen in den Territorien aufgerufen wie Mahnwachen, Briefe an den Ministerpräsidenten, den Sozialminister, den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages, Abgeordnete des Bundes- und des Landtages, die Medien etc. Außerdem sollten weitere persönliche Gespräche mit den Landtagsabgeordneten der jeweiligen Wahlkreise geführt werden.
Darüber hinaus erwägt der Landesvorstand eine Demonstration blinder und sehbehinderter Menschen Thüringens im Frühjahr 2007.
Wie Landesvorsitzender Peter Och mitteilt, sind die Thüringer im Gespräch mit dem BSV Niedersachsen, um die dortigen Erfahrungen in Vorbereitung eines Volksbegehrens zu nutzen. "Ich habe mich auch sehr darüber gefreut", so Och weiter, "dass sich die Präsidentin des DBSV, Renate Reymann, von mir über die Ergebnisse informieren ließ und uns die Solidarität der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe aus ganz Deutschland zusagte."
Dr. Thomas Nicolai
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen gibt es weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. 50 Millionen von ihnen leben in der Europäischen Union.
Die Rechte dieser bedeutenden Personengruppe werden in Zukunft durch einen neuen völkerrechtlichen Vertrag geschützt, den die Vereinten Nationen auf ihrer Vollversammlung am 13. Dezember 2006 nach fünfjähriger Beratung verabschiedet haben.
Gleich in mehrfacher Hinsicht erscheint diese "Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen", so ihr offizieller Titel, als ein außergewöhnliches, historisch bedeutsames Dokument. Zunächst einmal waren an den Verhandlungen erstmalig auch die Organisationen behinderter Menschen beteiligt. Den meisten nationalen Delegationen gehörten behinderte Menschen an, die als Experten an der Arbeit am Verhandlungstext mitwirkten. Zudem hatten sich die wichtigsten internationalen, regionalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen zum "International Disability Council" (IDC) zusammengeschlossen, einer mächtigen Koalition, die gewährleisten sollte, dass die Behindertenverbände in den Verhandlungen mit einer Stimme sprachen.
Die internationale Blindenselbsthilfe war durch die Weltblindenunion (WBU) vertreten. In einem eigenen Positionspapier hatte sie die Forderungen und Wünsche blinder und sehbehinderter Menschen in Bezug auf die Konvention vorgetragen und am Zu-Stande-Kommen des endgültigen Textes maßgeblichen Anteil. Durch eine kluge Bündnispolitik im IDC sorgte die WBU z.B. dafür, dass das Recht auf die Wahlfreiheit der Beschulungsform gewahrt bleibt.
Als Meilenstein in der Geschichte der Selbsthilfe erscheint die Konvention aber auch, weil es ein vergleichbares Rechtsinstrument auf UN-Ebene bislang nicht gab. Die bestehenden internationalen Instrumente sind Empfehlungen. Das gilt für den "Weltaktionsplan für behinderte Menschen" aus dem Jahre 1981 ebenso wie für die "Rahmenrichtlinien für die Herstellung der Chancengleichheit Behinderter" von 1993, die beide im Grunde über den moralischen Appell an die Regierenden nicht hinauskommen, Sorge für berufliche, soziale und kulturelle Integration ihrer behinderten Bürgerinnen und Bürger zu tragen.
Demgegenüber verpflichten sich die beitretenden Mitgliedsstaaten in der neuen Konvention dazu, durch Gleichstellungsgesetze und Verordnungen Vorurteile und alle gesellschaftlichen Diskriminierungen zu beseitigen, die behinderten Menschen eine umfassende Teilhabe erschweren. Aufbauend auf bestimmten grundlegenden Prinzipien wie Menschenwürde, Nichtdiskriminierung, Respekt vor der Verschiedenheit, Chancengleichheit und Barrierefreiheit regelt das 32-seitige Vertragswerk in 50 Kapiteln detailliert, welche Rechte behinderte Menschen in der Gesellschaft haben. Neben dem Recht auf berufliche Beschäftigung, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf sozialen Schutz und auf den gleichberechtigten Zugang zu Erziehung und Bildung zählen hierzu auch der Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch.
Drittens kann die Konvention als ein außergewöhnliches Dokument gelten, weil sie erstmalig die Behindertenthematik nicht nur sozialrechtlich definiert, sondern auch als unteilbare, unveräußerliche Menschenrechte behandelt. Zwar sind die Belange behinderter Menschen im Prinzip Bestandteil aller bestehenden UN-Menschenrechtskonventionen, sodass manche schon im Vorfeld der Beratungen einwandten, eines gesonderten Menschenrechtsvertrages bedürfe es gar nicht, um die Belange behinderter Menschen völkerrechtlich verbindlich zu regeln. Ein Blick auf den globalen Zustand der Behindertenrechte zeigt indessen, dass der Schutz behinderter Männer und Frauen vielfach unzureichend ist oder gar nicht existiert und internationale Anstrengungen für die Gleichstellung zu verstärken sind. Nur in 45 der 192 UN-Mitgliedsländer gibt es spezielle Gesetze, die die Belange behinderter Menschen schützen. Und auch dort, wo es solchen Schutz gibt, hindern Vorurteile und gesellschaftliche Diskriminierungen vielfach daran, diese Rechte in Anspruch zu nehmen.
450 Millionen behinderte Menschen leben zudem in den Entwicklungsländern, ohne Rechte und oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Den Worten des Verhandlungsleiters bei den Vereinten Nationen, Don MacKay, ist also nur zuzustimmen, dass angesichts der erheblichen Marginalisierung der behinderten Menschen der Welt das Bedürfnis nach einer eigenen Menschenrechtskonvention offensichtlich ist und bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der Gleichstellung behinderter Menschen von einer verbindlichen Konvention am ehesten zu erwarten sind.
Die Konvention steht den 192 UN-Mitgliedsstaaten am 30. März 2007 zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen. Mindestens 20 Staaten müssen den Vertrag ratifizieren, damit die Konvention in Kraft treten kann. Die Deutsche Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2007 die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hofft, dass sie ihr Gewicht nutzen wird, um möglichst viele der 27 EU-Mitgliedsländer dafür zu gewinnen, die neue Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen und zu ratifizieren, um die Gleichstellung behinderter Menschen im Weltmaßstab voranzutreiben.
Hans Kaltwasser
Jugendvertreter im DBSV nehmen sich viel vor
Welche Spiele kann man eigentlich auch mit blinden und sehbehinderten Teilnehmern spielen? Die Antwort auf diese Frage war zwar nur ein Randthema des Seminars Ende letzten Jahres, sorgte aber für viel Spaß und Gelächter.
Schwerpunkt des Seminars für die Jugendvertreter der DBSV-Landesvereine in Saulgrub war Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Elke Runte vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund sensibilisierte die Teilnehmenden für ein gut gestaltetes Auftreten zum Beispiel bei Infoständen und Veranstaltungen. Dazu gehören ebenso Namensschilder für alle Aktiven wie Plakate mit dem Vereinslogo, die dann vielleicht auch auf dem Foto in der Zeitung noch zu erkennen sind. In Kleingruppen wurden Flyer zur Werbung für die Jugendgruppen und ein Pressebericht erarbeitet. Eine interessante Idee war, einen Hörflyer auf CD zu entwickeln. Mit der Erstellung von Hörinformationen wird sich auch das Seminar 2007 beschäftigen.
Die neu gewählte Bundesjugendsprecherin Martina Ried aus Bayern und ihre Vertreter Jessica Stracke aus Niedersachsen sowie Christian Pollmanns aus Nordrhein-Westfalen haben sich für die nächsten vier Jahre viel vorgenommen. Landesvereine ohne Jugendgruppen sollen mit Freizeit- und Seminarangeboten tatkräftig unterstützt und auf der DBSV-Internetseite ein großer Bereich für junge Leute eingerichtet werden. Als Dank und Ansporn erhalten die neuen Jugendsprecher Jahresabos der Zeitschriften "Die Brücke" bzw. "Ketchup", die freundlicherweise von VzFB und DZB zur Verfügung gestellt werden.
Noch auf der Zugfahrt probierten einige Teilnehmer das Spiel Wortraten aus. Während einer sich entfernen muss, denkt sich die Gruppe ein Wort aus, und ruft den Mitspieler wieder herbei. Dieser muss den Einzelnen reihum Fragen stellen. In ihre Antworten müssen die Einzelnen das ausgedachte Wort einbauen. Und daraus muss der eine Spieler dieses Wort erraten. Nun hatte sich die Gruppe das Wort "fahren" ausgedacht. Die erste Spielerin wurde gefragt: "Na, wie fandest du denn das Mittagessen heute?" Wie baut man da in die Antwort "fahren" ein? Kein Problem: "Ja, also die Ente mit Kroketten hat mir wirklich sehr geschmeckt, und hinterher habe ich dann auch einen fahren lassen ..." An dieser Stelle musste das Spiel wegen anhaltenden Lachkrämpfen abgebrochen werden.
Die Jugendvertretung des DBSV wurde am 25. November 2006 neu gewählt. In den kommenden vier Jahren werden die drei Jugendreferenten aus Bayern, Niedersachen und NRW die Interessen Jugendlicher und junger Erwachsener im Verband vertreten.
Alle drei sind auch in ihren Landesvereinen in der Jugendarbeit aktiv und sagen, was sie sich vorgenommen haben:
Martina Ried (25); Tel.: (0 89) 14 72 93 33, Tinaried@gmx.de :
Hobbys: Tandem-Fahren, Ski-Fahren, lesen, mit Freunden treffen und Sauna.
Christian Pollmanns (22); Tel.: (0 21 62) 1 02 24 17, christian-pollmanns@web.de:
Hobbys: Hundesport, kochen, wandern und reisen.
Jessica Stracke (24); Tel.: (05 41) 3 30 94 33, jessica.stracke@freenet.de :
Hobbys: (Hör)bücher, singen, Konzerte und nette Leute "auf'n Schnack" treffen.
Die neuen Jugendsprecher freuen sich über Fragen und Anregungen.
Reiner Delgado
Zum Thema "Wie die Punktschrift mein Leben veränderte" veranstaltet die Europäische Blindenunion 2007 im Auftrage der japanischen Konzerne Onkyo Co. Ltd. und Tenji Mainichi einen literarischen Wettbewerb. Mit ihrer Initiative möchten die Unternehmen zur weltweiten Förderung der Braille-Schrift beitragen.
Gesucht werden Beiträge, in denen die Teilnehmer berichten, wie das Erlernen der Braille-Schrift ihr Leben verbessern half.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Punktschriftnutzer jeden Alters in Europa.
Die Teilnehmer reichen einen Aufsatz in Blindenschrift wahlweise auf Punktschriftpapier oder in elektronischem Format ein.
Der Beitrag hat eine Länge von höchstens 1.000 Wörtern.
Die Teilnehmer geben ihren Namen und ihr Alter an.
Einsendeschluss ist der 31. März 2007.
Die Beiträge von deutschen Teilnehmern sind zu senden an den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Rungestraße 19, 10179 Berlin oder elektronisch an h.kaltwasser@dbsv.org .
Pro Land können bis zu fünf Beiträge bei der Europäischen Blindenunion eingereicht werden. Über die Auswahl der qualifizierten Beiträge entscheidet eine noch zu berufende Jury. Den Teilnehmern winken attraktive Preise in Höhe von bis zu 1.000 Dollar sowie Sachpreise im Werte von bis zu je 100 Dollar.
Die Gewinner des Wettbewerbs werden bei der 8. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion bekanntgegeben, die im Oktober 2007 in Antalya in der Türkei stattfinden wird.
Weitere Auskünfte erteilt Hans Kaltwasser, Referent für internationale Zusammenarbeit, unter der Tel.: (0 30) 28 53 87-12.
Der DBSV nimmt an einem EU-geförderten Projekt der Universität Pavia/Italien teil. Neun Projektpartner entwickeln gemeinsam eine E-Learning-Plattform, die für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar ist und einen beispielhaften barrierefreien Lernkurs anbietet.
Dazu suchen wir Lernwillige, die an einer Befragung über ihre Bedürfnisse und Interessen beim Lernen übers Internet Anfang Februar teilnehmen und kostenfrei den entwickelten Kurs absolvieren und testen. Als Kursinhalt ist z.B. ein Sprachkurs oder der Europäische Computerführerschein möglich.
Voraussetzungen zur Teilnahme sind Grundkenntnisse der englischen Sprache sowie Internet- und E-Mail-Zugang.
Interessierte wenden sich an den
DBSV, Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87-24
r.delgado@dbsv.org .
Bei der Herbstsitzung 2006 des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV) in Berlin ging es insbesondere um
Zudem wurde der Berliner Hauptbahnhof einer kritischen Sicht bezüglich seiner Zugänglichkeit für blinde und sehbehinderte Personen unterzogen.
Im Jahr 2007 tritt der GFUV dann in neuer Besetzung erstmals zusammen, nachdem in den einzelnen Verbänden die Vertreter benannt worden sind.
(Nach Informationen von Jens Hellenschmidt)
Die Kassetten-Zeitschrift des DBSV "Bürojournal" gibt es nicht mehr. Ihr Erscheinen wurde eingestellt, weil aktuelle Informationen über das Internet bzw. über E-Mail-Listen schneller zugänglich sind. Die Koordinationsstelle der Bürofachgruppen sagt auf diesem Wege Herrn Karl-Heinz Emmerich aus Nürbrecht herzlichen Dank für sein jahrelanges Engagement für das Bürojournal.
Der DBSV-Zeitschriftenverlag bittet alle Abonnenten der "Gegenwart" und der anderen DBSV-Publikationen, einmal zu überprüfen, ob Änderungen der Bankverbindung oder des Namens erfolgten, die der Abonnentenverwaltung noch nicht mitgeteilt worden sind.
Wie immer erhalten Sie die Jahresrechnung über die Abo-Gebühren im I. Quartal. Wer dem DBSV-Zeitschriftenverlag eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht nichts zu unternehmen, die fällige Jahresgebühr wird im I. Quartal abgebucht.
Dieses für Sie und für den Zeitschriftenverlag zeitsparende Verfahren sollten noch mehr Abonnenten nutzen. Hierzu ist es erforderlich, dem DBSV eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese kann natürlich jederzeit wiederrufen werden. Frau Petra Wolff informiert Sie gern über Einzelheiten.
Tel.: (0 30) 28 53 87-22
E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org
Noch ein Hinweis: Sollte ein Abonnent irrtümlicherweise eine Rechnung über 40 Euro erhalten, obwohl er im Besitz einer DBSV-Karte ist, bitten wir, den DBSV-Zeitschriftenverlag anzurufen.
Diese Bitte haben wir auch, wenn bei der Abbuchung versehentlich die Mitgliedskarte unberücksichtigt blieb.
Das Ehepaar Dahesch gründete im vergangenen Jahr eine Stiftung, die schwerbehinderte Menschen unterstützen will, denen andere nicht helfen können. Der blinde Journalist Keyvan Dahesch erklärte dazu: Er handele nach einem ehernen Grundsatz des Journalismus: Nicht nur die Zustände zu beschreiben, sondern sich selbst dafür einzusetzen, dass sich die Zustände ändern. In diesem Sinne handeln er und seine Frau (sehbehindert) seit Jahrzehnten.
Besonders liegen Anni Dahesch die jungen Betroffenen am Herzen. Diejenigen, die "ganz große Schwierigkeiten haben, Ausbildungsplätze zu bekommen". Denen will die Anni und Keyvan Dahesch Stiftung helfen.
Das spanische Unternehmen "Robotiker Tecnalia" ist der Sieger der 4. Internationalen ONCE-Preisverleihung. Die Firma entwickelte ein neuartiges Software-Programm, das künftig Blinden und Sehbehinderten Informationen auf digitalen Anzeigen zu lesen ermöglicht (so z.B. auf Mikrowellen- und Waschmaschinenanzeigen). Der Preis ist mit 240.000 Euro dotiert. Insgesamt wurden 52 Projekte aus 18 Ländern eingereicht. Deutschland reichte drei verschiedene Projekte ein. Die Mehrheit dieser Projekte stammt von Universitäten oder Forschungs- und Entwicklungszentren.
Aktuelle Informationen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung bietet REHADAT. Aktualisiert und erweitert verschickt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln die neueste Ausgabe der REHADAT-CD-ROM.
Schwerpunkte der CD-ROM sind Hilfsmittel (inklusive GKV-Hilfsmittelverzeichnis), Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Urteile, Gesetze, Adressen, Werkstätten und Seminare.
Interessenten können die CD unter der Rufnummer (02 21) 49 81-844 oder bei gall@iw-koeln.de bestellen. REHADAT www.rehadat.de .
REHADAT bietet seit November 2006 einen weiteren Service zum Thema Arbeitsleben und Behinderung an: das neue Internetportal REHADAT-talentplus.
Die Informationen unter www.talentplus.de sind speziell für Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder betreuende Institutionen zusammengestellt und aufbereitet. Der Bereich für Arbeitgeber ist bereits sehr gut befüllt, die Informationen für Arbeitnehmer und Institutionen werden 2007 ergänzt.
Informationen bei
Anja Brockhagen
Tel.: (02 21) 49 81-845
brockhagen@iw-koeln.de
Vom 14. bis 16. Mai findet in Karlsruhe eine bundesweite Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte statt. Zur Beantwortung von Fragen rund ums Studium stehen Referenten der jeweiligen Studiengänge, studentische Vertreter und sehgeschädigte Studierende der verschiedensten Fächer zur Verfügung. Eine Anmeldung ist bis 27. April erforderlich.
Nähere Informationen und Anmeldung bei
Universität Karlsruhe
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS), Andrea Gaal
Tel.: (07 21) 6 08-27 60
E-Mail: gaal@szs.uni-karlsruhe.de
www.szs.uni-karlsruhe.de
Das 14. International Camp on Communication & Computers für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler findet in Espoo/Finnland statt:
Weitere Informationen und Anmeldung:
Universität Karlsruhe (TH)
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS), Angelika Scherwitz-Gallegos
Tel.: (07 21) 6 08-48 32
E-Mail: scherwitz @szs.uni-karlsruhe.de
Internet: www.szs.uni-karlsruhe.de
In was für einer Gesellschaft wollen wir leben? Im Rahmen des Projektes "Die Gesellschafter" von Aktion Mensch sollen auch mit einer Online-Galerie Antworten auf diese Frage gegeben werden. Künstlerisch tätige Menschen mit einer Behinderung sind aufgerufen, ihre Arbeiten einer breiten Öffentlichkeit in dieser Galerie zugänglich zu machen. Die ersten Arbeiten sollen ab 15. Februar 2007 eingereicht werden. Am 5. Mai soll die Online-Galerie präsentiert werden. Sie ist dann unter www.kunst-kennt-keine-behinderung.de im Internet zu finden.
Nähere Informationen bei
Frau Bea Gellhorn
Tel.: (0 30) 41 72 84 10
E-Mail: dieGesellschafter@isb-berlin.de
Das Europäische Parlament will 2007 die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt durch ein Praktikumpilotprogramm gezielt unterstützen.
Interessierte Hochschulabsolventen mit Behinderung/chronischer Krankheit können sich ab 15. März 2007 für die am 01. Oktober 2007 beginnenden Praktika, die sich jeweils über fünf Monate erstrecken, bewerben.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.europarl.europa.eu/parliament/public
Die DHG bietet eine Audiodeskription des Wettbewerbs-Beitrages "Der Fälscher" (R.: S. Ruzowitzky, D/A 2006): Der Geldfälscher Salomon lebt ein leichtes Leben zwischen Ganoven und schönen Frauen, bis die Nazis ihn ins KZ Sachsenhausen werfen und dort zum Kopf der "Aktion Bernhard" machen – der größten Geldfälscheraktion aller Zeiten. Nach einer wahren Geschichte.
Infos zu Terminen und Kartenbestellungen unter
Tel.: (0 30) 23 55 73 40 oder
service@hoerfilm.de
Audiodeskription mit freundlicher Unterstützung des ZDF.
Arte und der Bayerische Rundfunk präsentieren in Zusammenarbeit mit Hörfilm e.V. und mit freundlicher Unterstützung der DEFA-Stiftung Hörfilme auf der Berlinale 2007.
Gezeigt werden das Drama "Yella" (Regie: Christian Petzold) sowie der Kinderfilm "Blöde Mütze" (Regie: Johannes Schmid, 11.02., 14.00 Uhr, Cinemaxx 3 am Potsdamer Platz) mit Audiodeskription.
Weitere Veranstaltungstermine erfahren Sie unter
www.hoerfilmev.de oder bei
Roswitha Röding
Tel.: (0 30) 3 91 27 63
Bei ihr können Sie auch Karten- und Kopfhörer bestellen.
In der Reihe Panorama läuft der englischsprachige Dokumentarfilm "Blind Sight", der über die Himalaja-Expedition von Sabriye Tenberken mit tibetischen blinden Jugendlichen berichtet. Dazu ist eine englischsprachige Audiodeskription vorgesehen.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
AURA-Pension "Grünes Herz" Georgenthal
Tel.: (03 62 53) 3 05-0
E-Mail: info@aura-pension-georgenthal.de
Internet: www.aura-pension-georgenthal.de
Weitere Informationen und Anmeldung:
AURA Pension Haus Hubertus/Mündersbach gGmbH
Tel.: (0 26 80) 9510 0
E-Mail: aura-muendersbach@bsbh.org
Weitere Informationen – auch zu Frühbucher- und Gruppenrabatten – sowie das Jahresprogramm sind erhältlich bei:
AURA-Hotel Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
E-Mail: info@aura-hotel.de
Internet: www.aura-hotel.de
Wohnen Sie dort, wo andere Urlaub machen!
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Hotel-Residenz AURA Zentrum
Tel.: (0 52 34) 90 40
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E-Mail: info@aura-zentrum.de
Vom 25. bis 28.05. finden im Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell die ersten offenen deutschen Mannschaftsmeisterschaften im Skat für vier Mannschaften statt. Anmelden können sich einzelne Spieler oder eingespielte Mannschaften direkt im RKH. Für die nicht spielenden Begleitpersonen gibt es ein Programm sowie für alle Teilnehmer einen zünftigen Abschlussabend.
Außerdem haben Singles vom 17. bis 20.05. eine Chance, bundesweite Kontakte beim ersten Singletreff im RKH zu knüpfen. Das RKH richtet das Event gemeinsam mit der U45-Gruppe des BSVOBW aus. Wer sich ganz dem afrikanischen Rhythmus der Djembe hingeben möchte, kann noch beim Trommelkurs vom 02. bis 04.03. mitmachen. Ab sofort ist das Jahresprogramm des RKH erhältlich.
Anzufordern unter
(0 70 52) 920 40 oder
www.rudolf-kraemer-haus.de
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Tel.: (0 78 44) 91 87 51
E-Mail: info@bob-institut.org
Schon seit einigen Jahren wird vom Bundesverband für Gedächtnistraining in Bad Liebenzell eine Ausbildung zum Gedächtnistrainer angeboten. Der Kurs im RKH ist speziell für blinde und sehbehinderte Teilnehmer konzeptioniert. Mit bestandener Prüfung sind die Teilnehmer dann befähigt und lizensiert selbst Gedächtnistraining für Sehende oder Blinde anzubieten. Der Grundkurs 2007 ist vom 15. bis 20. April, und die beiden Aufbaukurse finden im Juni und September statt.
Nähere Informationen bei
Martina Kleinpeter
Tel.: (02 21) 84 03 55
mkleinpeter@web.de
Nähere Auskünfte bei:
Haus Storchennest, Radeberg
Tel.: (0 35 28) 43 97-0
Fax: (0 35 28) 43 97-21
E-Mail: info@taubblindendienst.de
Sizilien mit Lipari, eine 9-tägige Studienreise für Blinde, Sehbehinderte und Sehende bietet Biblische Reisen vom 2. bis 10. Juni 2007.
Nähere Informationen und Anmeldung bei
Biblische Reisen, Ingobert Wilke
Tel.: (0 91 91) 9 52 95
E-Mail: Ingobert.Wilke@online.de
Menuhin, Yehudi: Worte wie Klang in der Stille
Freiburg i.Br. 1993: Herder
Punktdruck: 1994, ref. Kurzschrift, Großformat, flexibler Einband, 1 Band, 94 Seiten, auf Diskette lieferbar.
Musik als Sprache der Menschlichkeit – Gedanken des berühmten Violin-Virtuosen. Herausfordernde und inspirierende Worte über die Kreativität und das Schweigen, über Frieden, Politik und Erziehung, über Meditation, Musik und Humanität.
Nähere Informationen:
VzFB, Tel. (05 11) 9 54 65-32
Aus der Reihe der PC-Bücher "Ohne Maus" von Doris Hippeli ist jetzt das Buch "Start mit Excel 2003 ohne Maus" auch in Blindenschrift- und als DAISY-Fassung zusätzlich zum Großdruck und zur Text-CD lieferbar.
Dieses Buch richtet sich an Anfänger, die noch keine Excel-Kenntnisse haben. Allerdings sollten sie mit Windows-Elementen wie Menüs und Dialogfeldern vertraut sein. Wie man eine Datei öffnet und in einem Ordner speichert, wird vorausgesetzt. Es wird u.a. gezeigt, wie Daten erfasst, berechnet, formatiert, sortiert und in einer Maske eingegeben werden können.
Weitere lieferbare Titel dieser Reihe sind: "Windows XP", "Start ins Internet", "Weiter ins Internet" und "Word".
Bestellungen und weitere Informationen unter
Tel.: (03 41) 71 13-119
E-Mail: verlag@dzb.de
Auf HR2 gibt es eine interessante Serie zum Thema "Hören". Jede Woche wird ein neues Kapitel ausgestrahlt. Die Sendungen kann man aus dem Internet herunterladen. Die Adresse lautet: www.wissen.hr-online.de .
Dort geht man auf das Feld: "HR2 Funkkolleg – Erlebnis Zuhören" (rechts im Bild) und dann links auf "Podcast", so dass die "Übersicht Sendungen im mp3-Format" geöffnet wird.
Der Hamburger Journalist und Künstler Markus Brillert (auch Sprecher von Hörbüchern) bietet einen St.-Pauli-Rundgang für blinde und sehbehinderte Menschen an.
Informationen auch bei:
St. Pauli Tourist Office
Tel.: (0 40) 98 23 44 83
E-Mail: info@pauli-tourist.de
Internet: www.pauli-tourist.de
Diese Neuerscheinung (Autor: Dr. Peter P. Knobel) des Viola Falkenberg Verlages ( www.falkenberg-verlag.de ) wurde durch die Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main von Frank Schlächter und Martin Kirchner in blindengerechte Form auf CD-ROM umgesetzt. In dieser Einführung in die Welt der Public Relations-Agenturen berichtet ein Insider von den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Kommunikationswirtschaft.
Stiftung Blindenanstalt Frankfurt a.M.
Adlerflychtstraße 8, 60318 Frankfurt am Main
info@stiftung-blindenanstalt.de
Tel.: (0 69) 95 51 24-0
In der Ausgabe 01/2007 wurde irrtümlich der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. als Dachverband der drei selbstständigen DBSV-Landesvereine in Baden-Württemberg bezeichnet.
Zur Richtigstellung: In Baden-Württemberg existieren zur Zeit drei selbstständige Landesvereine mit unterschiedlichen Regionalgruppen. Dies sind:
Als Dachorganisation dieser drei Verbände existiert der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V.
Nach jahrelangen zähen Diskussionen trat am 01.08.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes war eine der wichtigsten Forderungen der Behindertenselbsthilfe. Mit der Einführung eines derartigen Gesetzes versprach man sich weit reichende gesellschaftliche Gleichstellung behinderter Menschen.
Aus der Perspektive Blinder und Sehbehinderter stellt sich nun die Frage, was dieses neue Gesetz für Chancen bietet, welche Ansprüche es gewährt und wie diese gegebenenfalls durchsetzbar sind.
Die Beantwortung dieser Fragen soll auch den Nichtjuristen in die Lage versetzen, sich ein Bild von den Möglichkeiten und Grenzen des neuen Gesetzes zu machen, wobei insbesondere auf die Aspekte eingegangen wird, die für blinde und sehbehinderte Menschen von Interesse sind.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die das Ziel haben, die gesellschaftliche Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen.
In diesem Zusammenhang wäre zunächst Artikel 3 Abs.2 Satz 2 Grundgesetz (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden) zu nennen, der das Grundrecht Behinderter auf Gleichberechtigung manifestiert.
Darüber hinaus gibt es die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder sowie zahlreiche Vorschriften des Sozialrechts. Diese Gesetze nehmen zunächst lediglich unmittelbar den Staat in die Pflicht. So richtet sich z.B. das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in erster Linie an Bundesbehörden, die Landesgleichstellungsgesetze an Landesbehörden. Mittels der Sozialgesetze wird die öffentliche Verwaltung verpflichtet.
In Fällen, in denen ein Behinderter von einer Privatperson diskriminiert wird, sind diese Gesetze also grundsätzlich nicht einschlägig.
Anders ist es nun beim AGG. Das AGG ist ein Gesetz auf dem Gebiet des Zivilrechts, das auch bürgerliches Recht genannt wird. Wie der Name schon sagt, werden in ihm Verhältnisse zwischen Privatpersonen geregelt. Es richtet sich an jedermann. Das bedeutet, dass aufgrund des AGG grundsätzlich jeder verpflichtet werden kann.
Zu beachten ist aber, dass das AGG lediglich vor Benachteiligungen, also vor Schlechterbehandlungen schützen soll. Damit unterscheidet es sich von den Leistungsgesetzen des Sozialrechts z.B. den Landesblindengeldgesetzen.
Diese gewähren Leistungen um das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen durch einen Nachteilsausgleich zu erreichen. Beim AGG geht es aber nicht um Nachteilsausgleich durch Leistungsgewährung, sondern allein um Schutz vor unzulässigen Ungleichbehandlungen.
"Durch das AGG wird die heilige Kuh des deutschen Zivilrechts, die Vertragsfreiheit, geopfert", so wird immer wieder behauptet.
Die Vertragsfreiheit, auch Vertragsautonomie genannt, besagt, dass jeder die Freiheit hat Verträge zu schließen mit wem und mit welchem Inhalt er will. Bestandteil dieser Freiheit ist umgekehrt auch die Freiheit, Verträge nicht zu schließen. Das ist grundsätzlich gut und richtig und ein Ausfluss der grundgesetzlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Grundgesetz).
Dem Grunde nach steht es mir frei, einzukaufen wo ich will, ich kann mir aussuchen welchen Arzt ich konsultieren will, wem und für welchen Preis ich mein Haus verkaufen will und bei welcher Bank ich mein Konto eröffne. Daraus resultiert auch, dass ich frei bin, bei einem Bäcker keine Brötchen zu kaufen, einen bestimmten Arzt nicht aufzusuchen, mein Haus an einen bestimmten Menschen nicht zu verkaufen, bei einer bestimmten Bank kein Konto zu eröffnen. Die Motive für diese Entscheidungen spielen keine Rolle. So genügt es, wenn mir die Nase des Bäckers nicht passt, der Arzt raucht, derjenige, der das Haus kaufen will ein Ausländer ist oder die Bankangestellte blind ist.
Die Vertragsautonomie ist aber nicht grenzenlos. Es ist allgemein anerkannt, dass die Vertragsfreiheit dort endet, wo die Interessen des Vertragspartners unangemessen verletzt werden.
Zu nennen wären hier die Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen oder von Verbrauchern. Darüber hinaus ist auch auf das sich u.a. aus Paragraph 242 BGB ergebende Prinzip von Treu und Glauben hinzuweisen. Aus diesem Prinzip lässt sich auch die Pflicht des Vertragspartners herleiten, den anderen nicht unangemessen zu diskriminieren. Regelmäßig greifen diese beschriebenen Schutzprinzipien jedoch erst ein, wenn es bereits zum Vertragsschluss gekommen ist.
Das AGG setzt nun schon früher an. Sein Schutzkreis erfasst auch vorvertragliche Schuldverhältnisse. Bevor es überhaupt zum Vertragsschluss gekommen ist, kann das AGG potentielle Vertragspartner in die Pflicht nehmen.
Das kann sogar soweit gehen, dass ein Anbieter nach dem AGG verpflichtet werden kann, einen bestimmten Vertrag mit dem Betroffenen abzuschließen.
Grund dafür ist, dass auch bei Vertragsanbahnung Situationen denkbar sind, in denen Menschen auf unerträgliche Weise benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Dem will das AGG entgegensteuern.
Ein Hotel vermietet seine Zimmer nicht an geistig behinderte Menschen, weil diese angeblich unansehnlich sind; Ausländer dürfen eine Gaststätte nicht besuchen; ein Taxiunternehmen befördert nur deutsche Kunden.
Die Benachteiligung besteht hier gerade im Nichtabschluss eines Vertrags. Derartige Benachteiligungen werden für so unerträglich gehalten, dass der Anbieter zum Vertragsschluss verpflichtet werden kann. Zu beachten ist aber, dass das AGG nur für ganz bestimmte Vertragstypen, die unten genauer vorgestellt werden, Regelungen trifft.
Die Vertragsfreiheit hat bezogen auf diese Verträge dem Anspruch auf Gleichberechtigung zu weichen. Dies stellt eine Besonderheit dar, die von den Befürwortern gelobt, von den Gegnern scharf kritisiert wird.
Ansprüche aus dem AGG können die in Paragraph 1 genannten Personengruppen herleiten. Das sind diejenigen, die wegen ihrer Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert worden sind.
Besonderes Augenmerk soll hier auf die Gruppe der behinderten und insbesondere der sehbehinderten und blinden Menschen gerichtet werden.
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand nicht unerheblich abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Jemand, dessen Sehfähigkeit eingeschränkt ist, ist damit noch nicht unbedingt im Sinne des AGG behindert. Nicht jeder, der eine Augenerkrankung hat, ist unbedingt zum Personenkreis der Behinderten zu zählen.
Es kommt darauf an, dass durch die Sehbeeinträchtigung eine dauerhafte und nicht unerhebliche Einschränkung anzunehmen ist.
So kann eine leichte Kurzsichtigkeit, die mit Hilfe einer Brille ausgeglichen werden kann, allein nicht zur Annahme einer Behinderung führen.
Auch fehlt es schon dann am Merkmal der Behinderung, wenn die Augenerkrankung (z.B. die Retinitis Pigmentosa) nicht zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führt.
Schließlich kann man auch in einem Fall nicht von einer Behinderung sprechen, in dem die Person aufgrund einer Operation nur vorübergehend nicht oder sehr schlecht sehen kann.
Das AGG trifft Regelungen für ganz bestimmte Lebensbereiche (vgl. Paragraph 2). Ein wichtiger Regelungsbereich ist der Bereich der Arbeitswelt. Diskriminierungen soll insbesondere im Bewerbungsverfahren und im Rahmen der Beschäftigung entgegengewirkt werden. Ein Bewerber soll nicht wegen seiner Behinderung unberücksichtigt bleiben, schlechtere Ausbildungs- und Weiterbildungsbedingungen haben sowie mit nachteiligen Arbeitsbedingungen leben müssen, negativere Aufstiegschancen haben oder weniger Arbeitsentgelt erhalten (Paragraphen 6 ff.). Insbesondere will das AGG auch vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz schützen (vgl. dazu Paragraph 3 Absatz 4).
Des Weiteren bezieht sich das AGG auf den sozialen Bereich. Niemand soll wegen seiner Behinderung in diesem Bereich schlechter gestellt werden als ein Nichtbehinderter. Das gilt auch für den Bereich der Bildung und den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
Besondere Bedeutung kommt dem Diskriminierungsverbot im Zivilrechtsverkehr zu (Paragraphen 19 ff).
Dieses bezieht sich auf ganz bestimmte Typen von Rechtsgeschäften.
Zunächst betrifft es solche Verträge, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zu Stande kommen (Massengeschäfte) oder bei Verträgen, bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zu Stande kommen.
Als Beispiele wären der Kaufvertrag im Supermarkt oder beim Bäcker, die Buchung einer Ferienreise, der Besuch einer Gaststätte oder eines Hotels, die Fahrt mit einem Taxi oder einer Straßenbahn sowie der Besuch in einem Schwimmbad oder anderer öffentlicher Veranstaltungen oder die Beauftragung eines Handwerkers zu nennen. Darüber hinaus bezieht sich diese Norm auf private Versicherungsverträge. In diesem Zusammenhang wären z.B. private Krankenversicherungsverträge, Unfallversicherungsverträge, Hausrats- und Privathaftpflichtversicherungsverträge aufzuführen.
Alle Verträge, bei denen es dem Vertragspartner aber typischerweise auf die Person des Gegenübers ankommt, sind hier nicht erfasst.
Dazu zählen z.B. diverse Dienstverträge, wie der Arztvertrag oder Kaufverträge, wenn davon auszugehen ist, dass es dem Verkäufer besonders auf die Person des Käufers ankommt, wie z.B. beim Verkauf eines Pferdes, bei Schenkungen, Darlehensverträgen etc.
Eine Besonderheit gilt bei Wohnraummietverträgen. Das AGG findet keine Anwendung, wenn der Vermieter nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet oder wenn eine unterschiedliche Behandlung der Mietbewerber zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler und ausgewogener Bewohnerstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse erfolgt (Vermeidung von Ghettobildung). Das bedeutet, dass Wohnraummietverträge praktisch nicht mit erfasst werden.
Hier zeigt sich, dass das AGG nicht bezogen auf alle Verträge Geltung entfaltet.
Möchte man einen Anspruch auf das AGG stützen, muss man also zunächst abklären, ob überhaupt eines der dort beschriebenen Regelungsbereiche betroffen ist.
Das AGG sieht zwei Formen der Benachteiligung vor, die unmittelbare und die mittelbare Benachteiligung.
1. Bezogen auf die unmittelbare Benachteiligung. Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ein sachlicher Grund gegeben ist. Paragraph 20 Absatz 1 führt Beispiele auf, in denen ein sachlicher Grund in der Regel anzunehmen ist (sog. Regelbeispiele).
Von besonderem Interesse für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Paragraph 20 Absatz 1 Nr.1, wonach ein sachlicher Grund dann anzunehmen ist, wenn die unterschiedliche Behandlung der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient.
Was der Gesetzgeber mit dieser Formulierung meint, ist sehr schwierig zu beantworten und bedarf der Auslegung.
Welcher Intensität die drohende Gefahr sein muss und welche Schäden zu befürchten sein müssen, lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen. Auch wird nicht deutlich, auf welche Sichtweise es eigentlich ankommt. Kann es genügen, dass der Vertragspartner, der nicht einschätzen kann, wie gut sich eine blinde Person zurechtfinden kann, aufgrund überzogener Sicherheitsbedenken auf das Argument der Gefahrenvermeidung beruft? Soll es Behinderten möglich sein, im Einzelfall die Gefahrlosigkeit geltend machen zu können? Auch wäre zu klären, wem Gefahren drohen müssen, damit die Regelung angewendet wird. Sind ausschließlich solche Fälle gemeint, in denen die Gefahrenabwehr dem abzuweisenden Behinderten droht? Oder darf der Anbieter auch sich selbst oder seine anderen Kunden schützen, und in welchem Umfang?
Die folgenden Fälle aus der Praxis sollen das Problem verdeutlichen:
Fall 1: Einer blinden Frau wird der Zutritt zu einem Schwimmbad mit der Begründung verwehrt, die Nutzung sei für sie allein zu gefährlich.
Fall 2: Einer Sehbehinderten wird die Teilnahme an einer Gruppenreise nicht gestattet, weil dies zu unüberschaubaren Gefahren führen würde.
Fall 3: Blinden wird die Nutzung von Fahrgeschäften in einem Vergnügungspark wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
Fall 4: Einem Blinden wird die Mitfahrt in einem Bus mit dem Argument verboten, es sei zu gefährlich ihn allein mitzunehmen.
Dr. Petra Bungart
(Fortsetzung in der nächsten Ausgabe
Am 13. und 14. Oktober 2006 trafen sich im Best Western Parkhotel Branitz in Cottbus 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BSV Brandenburg e.V., der BWS Behindertenwerk g.GmbH und des Behindertenwerk Spremberg e.V., Pädagoginnen und Pädagogen der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte und des Internates des Förderzentrums in Königs Wusterhausen zu einer Landesfachtagung unter dem Motto "200 Jahre Blindenbildung in Deutschland".
Mit dieser Landesfachtagung ist es gelungen, alle Institutionen, die sich im Land Brandenburg mit der Förderung, Betreuung, Pflege, Rehabilitation und Bildung blinder/sehbehinderter sowie geistig und mehrfach schwerstbehinderter Menschen beschäftigen, an einen Tisch zu bekommen.
Die Expertenrunde fasste die Empfehlungen, Vorschläge und Forderungen wie folgt zusammen:
(Aus einem Bericht von Joachim Haar und Wolfgang Jahn)