Editorial:
In eigener Sache
DBSV-Nachrichten:
Wir wollen die Schieflage überwinden
In Kürze:
Hilfsmittelausstellungen
des LHZ
Hilfsmittelausstellung
des VzFB
Bundesnetzwerk
- Bürgerschaftliches Engagement
Internationales
Computer Camp
Autofahren für
Blinde
Wissen, was im
Kino läuft
DZB auf der Buchmesse
Can I help you?
AURA in Georgenthal
20 Jahre Jugendarbeit
im BSV Westfalen
1, 2, 3 im Walzerschritt
Heimgesetz in
Blindenschrift erhältlich!
20 Jahre "Das
Wartezimmer"
Fakten aus FOCUS
hören
Aus aller Welt:
Mosaik
Neunzig Jahre "Der Weg"
Briefmarke ehrt Engagement
Ein Medienzentrum in Moskau
Blindengeld
Eine Leistung zur Teilhabe
Elternbriefkasten:
Mutmachworte
Beilagen:
Das Schaufenster 1BEIL0303-2.2/2003
1. Sprechender Videorecorder LGE LV
2786
2. MP3 Player IMP 150 von iRiver
3. Fritteusentest
In eigener Sache
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
diesmal werden Sie viel darüber hören, mit welchen Geräten man ein DAISY-Hörbuch oder die "Gegenwart" auf CD ROM abspielen kann, wenn man keinen Computer dafür benutzen möchte. Zudem begegnet Ihnen eine Neuerung: die Rubrik "Elternbriefkasten". Damit wollen wir eine Plattform für den Erfahrungsaustausch von Eltern blinder und sehbehinderter Kinder bieten. Ich bin sicher, dass die dort behandelten Themen auch für Großeltern nicht uninteressant sein werden und viele Leserinnen und Leser ansprechen.
Gewiss vermissen Sie in der März-Ausgabe die Rubrik "Berliner Bezirke", da diese Serie künftig alle zwei Monate kommt. Auch die AURA-Seite ist diesmal nicht dabei, weil diese Standardrubrik nur dann sinnvoll gestaltet werden kann, wenn alle beteiligten Häuser die "Spielregeln" kennen und beachten.
Gleich zu Beginn erfahren Sie Aktuelles vom DBSV-Präsidium, vom Verwaltungsrat sowie von der Strategiekommission. Die DBSV-Geschäftsstelle wird in diesem Jahr von Bonn nach Berlin verlegt. Ganz klar, dass damit viele neue Überlegungen und viel Arbeit verbunden sein werden. Die "Gegenwart" wird Sie stets auf dem Laufenden halten.
Geteilte Meinungen ruft die etwas andere Form des "Gegenwart"-Rätsels hervor. Manch erprobtem Rätselknacker sind die Fragen viel zu simpel.
Auf jeden Fall hat die Zahl der Einsendungen zugenommen. Im nächsten Jahr kann es ja dann wieder ganz andere Rätsel zu lösen geben. Erfreulich viel Leserpost geht bei uns ein; sehr wichtig für die Redaktion, denn darin spiegelt sich wider, wie Sie die "Gegenwart" aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur ein Teil der Einsendungen veröffentlicht werden kann und das meist nur auszugsweise. Ein Dankeschön aber an alle, die uns schreiben. Ihr Dr. Thomas Nicolai
Wir wollen die Schieflage überwinden
Interview mit Jürgen Lubnau
Am 17.1. tagte das DBSV-Präsidium in Berlin; ein Gespräch mit Jürgen Lubnau, Präsident des DBSV:
Was waren die brisanten Themen?
Jürgen Lubnau: Ein sehr wichtiger Punkt war wieder das
Blindengeld. Es gibt in Baden-Württemberg erneut Bestrebungen, die landesrechtliche
Regelung abzuschaffen. In anderen Ländern wird über Kürzungen
diskutiert. Wir haben einen Resolutionsentwurf vorbereitet. Diese Resolution
wird vom außerordentlichen Verwaltungsrat am 6.2. verabschiedet werden,
damit wir unsere Position noch einmal nach außen demonstrieren können.
Wie kann man eigentlich politisch wirksam werden, denn es ist ja flächendeckend
sparen angesagt, und dabei ist das Blindengeld so ein beliebter Punkt.
Gewiss ein beliebter Punkt, aber wir haben in der Vergangenheit
bewiesen, dass wir uns auch zur Wehr zu setzen verstehen. Es ist auch davon
auszugehen, dass wir uns Verbündete suchen. Die großen Sozialverbände
unterstützen uns auch in unseren Forderungen, sodass ich doch ziemlich
zuversichtlich bin, dass wir das Schlimmste immer noch abwehren können.
Sparen ist auch ein Thema beim DBSV, auch hier nicht ganz leichte Zeiten.
Wie ist die Situation des Verbandes?
Ich habe im letzten Interview schon berichtet, dass wir durch
unsere Beteiligungen in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Wir haben
Beschlüsse gefasst, um wieder auf den geraden Weg zu kommen. Eine Entscheidung
ist, dass wir das Deutsche Blindenbildungswerk schließen. Die Entscheidung
der Gesellschafterversammlung ist gefallen. Das Präsidium hat diesen
Beschluss noch einmal bekräftigt. Wir haben über andere Gesellschaften
gesprochen. Das Ostdeutsche Blindenzentrum, das ja inzwischen Rehabilitations-
und Mobilitätszentrum heißt, wird erst einmal zur Ruhe gesetzt,
weil das Bauvorhaben in Hirschgarten ja nun eine andere Wende genommen hat.
Wir haben über die Situation der Deutschen Hörfilm gGmbH gesprochen,
auch darüber, ob die Basis der Gesellschafter ggf. erweitert werden kann
oder muss. Darin liegt auch eine Chance, wenn wir mehr Gesellschafter mit
hineinholen.
Sparen tangiert aber irgendwie alle Verbandsaufgaben. Droht da nicht die
Gefahr, dass man hier und da auch gravierende Einschränkungen in der
Arbeit hinnehmen muss?
Das Präsidium ist schon davon überzeugt, dass wesentliche
Einschränkungen vermieden werden können. Wir werden straffen, wir
werden uns auch bei unserem internationalen Engagement daran orientieren müssen,
dass wir Pflichtveranstaltungen wie Kommissions- und Präsidiumssitzungen
oder Generalversammlungen natürlich weiterhin besuchen und uns dort engagieren,
aber "Sozialtourismus" vermeiden.
Daneben gab es eine lange Tagesordnung. Was ist daraus besonders hervorzuheben?
Wir hatten am 15.1. ein lange geplantes Gespräch mit dem
IKK-Bundesverband, der für Hilfsmittelfragen federführend ist, darunter
auch Führhunde. Wir haben einen Eindruck erhalten, in welche Richtung
es gehen könnte, obwohl auch bei den Krankenkassenverbänden eine
gewisse Unsicherheit darüber besteht, wie sich die Gesundheitspolitik
der Bundesregierung entwickeln wird. Ein weiterer Punkt war die Vorbereitung
der außerordentlichen Verwaltungsratssitzung am 6.2., bei der wir uns
intensiv mit dem Umzug der Geschäftsstelle nach Berlin beschäftigen.
Schwerpunkt auch im vergangenen Jahr mit neuen Akzenten die PR-Arbeit. Welche
Vorhaben gibt es hier? Und wie ist die Entwicklung auf diesem Gebiet einzuschätzen?
Es gibt dort mehrere Entwicklungen. Über die neue Version
der "Gegenwart" im DAISY-Format ist schon berichtet worden. Das wurde vom
Präsidium auch noch einmal deutlich unterstützt. Schwerpunkte der
Öffentlichkeitsarbeit sind natürlich der Sehbehindertentag und der
Tag des weißen Stockes, wobei der Tag des weißen Stockes insofern
eine Erweiterung erfahren hat, dass wir uns mit anderen Organisationen zusammentun.
Da gibt es sicher noch Verbesserungsnotwendigkeiten, aber der Anfang im letzten
Jahr war, glaube ich, nicht schlecht, sondern war gelungen. Es wird im März
ein Treffen der Öffentlichkeitsarbeiter geben, um die Arbeit auch noch
etwas zu intensivieren, um einen Meinungsaustausch durchzuführen, um
Erfahrungen auszutauschen. Und es wird bei diesem Treffen auch darum gehen,
die Mitgliederwerbung zu besprechen.
Dringend notwendig, die Kontakte zur neuen Bundesregierung aufzunehmen.
Welche Schritte sind hier vorgesehen?
Das erste Gespräch wird gewiss mit der neuen Bundesjustizministerin
stattfinden. Wir werden uns mit dem DVBS zusammentun, um über urheberrechtliche
Dinge zu sprechen, um über das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz
zu reden und über die Einbeziehung des Blindengeldes in Unterhaltsfragen.
Das ist ein Punkt, der eigentlich schon geregelt war, sich nun durch die Rechtsprechung
in eine andere Richtung entwickelt hat.
Die anderen für uns wichtigen Minister werden folgen, auch
die Kontakte zu den Bundestagsfraktionen müssen neu aufgebaut werden.
Da sind wir in der Vorbereitung.
In etlichen Landesvereinen ist ein gewisser Mitgliederschwund zu verzeichnen.
Wie kann man hier entgegensteuern?
Wir haben eine nicht einheitliche Entwicklung. Es gibt Landesverbände,
die Zuwächse verzeichnen; es gibt andere, bei denen es über längere
Zeit schon rückläufige Entwicklungen gibt. Das muss analysiert werden.
Sind die Angebote in allen Landesverbänden ausreichend oder muss da nachgelegt
werden? Damit wird sich die kleine Arbeitsgruppe beschäftigen, die über
Mitgliederwerbung nachdenken und praktische Vorschläge unterbreiten wird.
Da werden wir hoffentlich zu neuen Erkenntnissen kommen.
Zum Abschluss ein Wort des Präsidenten, das - wir haben es zwar lange
nicht gehört - den Familiensinn noch einmal bekräftigt. Was kann
der Einzelne eigentlich tun, um unsere gemeinsamen Vorhaben weiter voranzubringen?
Familiensinn ist sicherlich in den letzten Jahren sehr viel
in den Mund genommen und auch in vielen Fällen praktiziert worden. Das
ist ein dauernder Prozess, das ist ja nicht mit einer Veranstaltung getan.
Und das einzelne Mitglied kann sicherlich etwas tun, indem Verständnis
geweckt wird für die Belange der Untergliederungen, der Kreisorganisationen,
der Bezirksgruppen, aber dass man auch darüber hinausdenkt: Wie geht
es dem eigenen Landesverband? Kann da unterstützt werden? Und man sollte
auch nicht die Augen davor verschließen: Welche Arbeit kann der DBSV
als Spitzenverband leisten, der ja nicht abgehoben agiert, sondern im Verbund.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; Kassetten- und DAISY-Version Originalton.)
Hilfsmittelausstellungen des LHZ
Berlin: 22.3.; 10 bis 18 Uhr beim Allg. Blinden- und Sehbehindertenverein gegr. 1874 e.V. Berlin, Auerbacher Str. 7; |
Magdeburg: 30.3.; 10 bis 15 Uhr zum Frühlingsfest der KO Magdeburg des BSVSA im Hotel Herrenkrug. |
Nähere Informationen Tel.: (0351) 8090624. |
Hilfsmittelausstellung des VzFB
Schwerte, 13.3., 10 bis 17 Uhr, "Tag der offenen Tür" der Firma F.H.
Papenmeier.
Veranstaltungsort: F.H. Papenmeier, Fachbereich Rehatechnik,
Im Technopark, Tagungsräume Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte.
Nähere Informationen unter Tel.: (0511) 95465-0
Bundesnetzwerk - Bürgerschaftliches Engagement
Nähere Informationen über das im vorigen Jahr gegründete Bundesnetzwerk
erteilt die vorläufige Bundesgeschäftsstelle:
Am Stockborn 1-3, 60439 Frankfurt/M.;
Tel.: (069) 95807-6 01;
E-Mail: klein@deutscher-verein.de
Internet: www.freiwillig.de
Dieses Jahr findet das vom Studienzentrum für Sehgeschädigte der
Universität Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Universität Linz
veranstaltete 10. ICC in Zollikofen bei Bern statt. Dort treffen sich die
15- bis 17-Jährigen vom 12. bis 19.7. und die 17- bis 20-Jährigen
vom 22. bis 29.8.
Infos und Anmeldeunterlagen:
Universität Karlsruhe, Studienzentrum für Sehgeschädigte
SZS,
Angelika Scherwitz-Gallegos,
Engesserstr. 4, 76128 Karlsruhe,
Tel.: (0721) 608-4832;
E-Mail: scherwitz@szs.uni-karlsruhe.de
Internet: www.icc-camp.info
Am 29. und 30.3., jeweils von 10 bis 17.30 Uhr, findet eine gemeinsame Veranstaltung
des Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin sowie der Fahrlehrer-Verbände
Berlins und des Landes Brandenburg auf dem Olympischen Platz vor dem Berliner
Olympia-Stadion statt.
Nähere Informationen bei Dr. Detlef Friedebold;
Tel.: (030) 3655355;
E-Mail: dr.friedebold@t-online.de
Am 1.5. veranstaltet der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Sachsen Muldentalkreis
sein diesjähriges Autofahren für Blinde auf dem Flugplatz in Waldpolenz.
Nähere Informationen beim BSVS e.V., Kreisorganisation
Muldental;
Tel./Fax: (034293) 42149.
Die akustischen Blinden-Zeitschriften "Anstöße" und "Auslese"
informieren ausführlich über die 53. Internationalen Filmfestspiele
in Berlin. Die Extra-Kassette zum Filmfest, Spieldauer 90 Minuten, können
Sie jetzt bestellen.
Nähere Informationen: Arbeitskreis Kultur und Selbsthilfe
Sehgeschädigter und ihrer Freunde e.V.,
Postfach 210540, 10505 Berlin;
Tel.: (030) 3451828;
E-Mail: anstoesse@gmx.de
Unter der gleichen Anschrift erhalten Sie auch kostenlose Probeausgaben der beiden Kassetten-Zeitschriften.
Die DZB wird auf der "Leipziger Buchmesse" (20. bis 23.3.) vertreten sein;
Halle 3, Stand 216. U.a. wird die Herstellung von Reliefs demonstriert, und
über DAISY kann man sich gründlich informieren;
Terminabsprachen unter Tel.: (0341) 7113137.
Englischkurs für fortgeschrittene Anfänger sowie anfängliche
Fortgeschrittene (Mittelstufe) vom 16. bis 22.3. im Aura Hotel Osterode.
Nähere Informationen bei Wolfgang Hrusch;
Tel.: (02233) 709129.
10.-13.3.: Lebenspraktische
Hilfen im häuslichen Alltag; |
17.-20.3.: Thüringer
Bierwoche; |
28.-30.3.: Exotische
Früchte und Weinverkostung; |
7.-10.4.: Literarische
Woche; |
15.-23.4.: Osterurlaub; |
Nähere Informationen bei der AURA-Pension "Haus Grünes Herz";
Tel.: (036253) 305-0,
Fax: (036253) 305-36,
E-Mail: gruenes-herz@bsv-thueringen.de
20 Jahre Jugendarbeit im BSV Westfalen
Unter diesem Motto lädt das Leitungsteam der Fachgruppe Jugendliche
und junge Erwachsene des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.
(BSVW) alle interessierte Jugendliche und junge Erwachsene unter 35 Jahre
auch außerhalb des BSVW zum diesjährigen Fachgruppenjubiläum
ins Aura-Zentrum Bad Meinberg vom 6. bis 9.6. herzlich ein.
Nähere Informationen und Anmeldung (bis 4.5.) bei der Fachgruppenleiterin
Eva Hoffmann,
Kesselfuhr 72, 59494 Soest,
Tel.: (02921) 74618;
E-Mail: eva.hoffmann2@freenet.de
.
Unter diesem Motto findet vom 11. bis 16.5. ein Tanzkurs für Paare im
Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell statt.
Nähere Informationen bei Angelika Moser, Leiterin der Fachgruppe
Frauen des BSV Ost-Baden-Württemberg e.V.;
Tel.: (07138) 813910.
Heimgesetz in Blindenschrift erhältlich!
In den letzten Jahren ist oft über Missstände in Alten- und Pflegeheimen
geklagt worden. Seit November vorigen Jahres gibt es daraufhin ein neues Heimgesetz,
das helfen soll, solche Missstände von vornherein zu vermeiden oder jedenfalls
möglichst schnell wieder zu beseitigen. Die Heimbewohner selbst, aber
auch Angehörige und Freunde, die sich für einen Altenheimbewohner
verantwortlich fühlen, können viel zu einer bewohnerfreundlichen
Führung des Heimbetriebes beitragen, wenn sie wissen, wie dieser nach
dem Gesetz gestaltet sein muss und welch weitgehende Befugnisse die Heimaufsicht
heute in diesem Rahmen hat. Schließlich können auch die örtlichen
Blinden- und Sehbehindertenvereine auf den Heimbetrieb einwirken, indem ihre
Mitglieder blinde und sehbehinderte Heimbewohner besuchen und beraten oder
- wie das nach der zusätzlich erlassenen "Heimmitwirkungsverordnung"
möglich ist - in den Heimbeirat gewählt werden.
Bestellt werden kann das Heimgesetz und die Mitwirkungsverordnung
als Loseblattausgabe bei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.,
Postfach 1160, 35001 Marburg, Bestell-Nr. 4182;
Tel.: (06421) 606-417,
E-Mail: bestellservice@blista.de
Ein Team von 20 Experten aus verschiedenen medizinischen Fachgebieten informiert
über Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten, gibt Tipps zum
Gesund-Bleiben und beantwortet Fragen aus dem Kreis der Abonnenten.
Dr. Frohmut Friedebold stellt das Material zusammen, ihr Mann
Dr. Detlef Friedebold sorgt für die Moderation und technische Gestaltung
der Kassette, die von der Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V. herausgegeben
wird;
Tel.: (05531) 7153.
Das Nachrichtenmagazin FOCUS ist eine der erfolgreichsten Neugründungen
auf dem Medienmarkt der letzten Jahre. Mit seinen Themen bestimmt es die politische
Debatte mit. Auch Blinde können mitreden über die Artikel aus dem
aktuellen FOCUS. Sie können die wichtigsten Beiträge auf Kassette
hören. Eine Probeausgabe kann ausgeliehen werden bei:
Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V.,
Postfach 1421, 37594 Holzminden;
Tel.: (05531) 7153,
Fax: (05531) 71 51,
E-Mail: atz@atz-blinde.de
Eine Leistung zur Teilhabe
Von Dr. Herbert Demmel
Die Diskussion um das Blindengeld nach den Landesblindengeldgesetzen macht es erforderlich, auf Sinn und Zweck dieser Sozialleistung einzugehen.
Nach allen Landesgesetzen ist Sinn und Zweck des Blindengeldes der Ausgleich
blindheitsbedingter Mehraufwendungen und Nachteile, um dadurch weitgehende
Chancengleichheit gegenüber sehenden Mitmenschen herzustellen. Das ist
den Gesetzestexten und -begründungen zu entnehmen. Besonders deutlich
kommt dieser Zweck in der Präambel des Landesblindengeldgesetzes für
Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.5.1997 zum Ausdruck:
"In Erkenntnis der schweren Beeinträchtigung eines Menschen durch Blindheit
in seiner gesamten Existenz gewährt das Land Schleswig-Holstein ein Landesblindengeld
als Einordnungshilfe in die Gesellschaft." Diese Zweckbestimmung ist vielfach
durch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit bestätigt
worden (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 51 S. 281 ff).
Die Blindengeldgesetze gehen zurecht davon aus, dass die Blindheit
Mehraufwendungen und Nachteile unterschiedlichster Art mit sich bringt. Diese
können mit Hilfe von Geldleistungen mindestens teilweise ausgeglichen
werden. Wegen der unterschiedlichsten Lebenssituationen und Ausgleichsbedürfnisse
ist eine pauschalierte Geldleistung sinnvoll, gibt sie dem einzelnen Betroffenen
doch die Freiheit, seinen Ausgleichsbedarf am zielgenauesten und zweckmäßigsten
zu befriedigen.
Blindheitsbedingte Mehraufwendungen
Mehraufwendungen, die mit der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung in
ursächlichem Zusammenhang stehen, haben ihren Grund vor allem in der
Unmöglichkeit, selbst alles in gleicher Weise zu tun, wie dies bei vorhandenem
Sehvermögen der Fall ist. Die optische Kontrolle fehlt. Viele Tätigkeiten
können deshalb nur nach dem Erwerb angepasster Techniken und gegebenenfalls
unter Einsatz spezieller Hilfsmittel selbstständig ausgeführt werden.
Wenn dies nicht möglich ist, wird die Unterstützung oder die vollständige
Übernahme notwendiger Verrichtungen durch andere Personen erforderlich.
Die Mehraufwendungen, zu denen jeweils einige Beispiele genannt
werden, lassen sich in folgende Gruppen einordnen:
1. Pflege, Wartung, hauswirtschaftliche Versorgung
(das sind die Bereiche, bei denen Überschneidungen mit der Pflegebedürftigkeit
im Sinne des SGB XI bestehen).
Im Bereich der Körperpflege besteht häufig Bedarf
auf optische Kontrolle durch Hilfspersonen z.B. bei der Auswahl von Körperpflegemitteln
oder hinsichtlich des Zustandes der zu benutzenden Bade- und Toiletteneinrichtungen.
Zu denken ist auch an die Hilfe bei der Maniküre. Vielfach ist die mundgerechte
Zubereitung der Nahrung, z.B. Schneiden von Speisen, Belegen von Broten, Eingießen
von Getränken, notwendig. Häufig ist Hilfe bei der Kleiderauswahl,
z.B. farbliche Abstimmung, erforderlich.
Am umfangreichsten ist in der Regel der Hilfebedarf bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung. So ist Hilfe in jedem Fall beim Einkaufen
(finden der Einkaufsmöglichkeiten, Auswahl der Waren, Preisvergleich),
häufig aber auch beim Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, wechseln
und waschen der Wäsche und Kleidung notwendig.
Beachtet muss ferner werden, dass viele Reparaturen, z.B. Kleinreparaturen
oder Schönheitsreparaturen, im häuslichen Bereich vom Blinden selbst
nicht ausgeführt werden können. Deshalb entstehen Aufwendungen entweder
für Handwerker oder für Gefälligkeiten, wenn diese Arbeiten
im Wege der nachbarschaftlichen Hilfe geleistet werden.
2. Mobilität
Weil ein Blinder die zur Orientierung erforderlichen Informationen seiner
Umwelt nicht entnehmen kann (Lesen von Plänen, Straßenschildern,
Hausnummern, optische Wahrnehmung der aktuellen Umgebung), was effektiv nur
durch den Fernsinn Sehen möglich ist, ist im außerhäuslichen
Mobilitätsbereich der Hilfebedarf besonders groß. Das gilt selbst
dann, wenn ein Blinder eine Orientierungs- und Mobilitätsschulung absolviert
hat; denn das ermöglicht ihm im Wesentlichen nur die eigenständige
Zurücklegung bekannter Wege. In unbekannter Umgebung ist die Hilfe durch
Begleitpersonen, die Inanspruchnahme von Taxen oder von privaten Chauffeuren
unerlässlich. Mit fortschreitendem Alter wird der Hilfebedarf auf diesem
Gebiet noch zunehmen, weil Wege kaum noch alleine zurückgelegt werden
können. Begleitung ist vor allem auch bei Behörden- oder Arztbesuchen
notwendig.
3. Information
Die meisten Informationen werden visuell aufgenommen. Da die optische Information
beim Blinden ganz oder zum größten Teil ausfällt, kann bei
der Blindheit von einer Informationsbehinderung gesprochen werden. Die Information
muss akustisch oder taktil gewonnen werden. Dazu ist eine entsprechende Anpassung
der optischen Informationen notwendig. Das geschieht durch technische Hilfsmittel
wie z.B. Lese-, Sprech-Geräte. Schriftliche Informationen können
auch in Blindenschrift umgesetzt oder auf Tonträger aufgelesen werden.
Auf diese Weise werden Bücher und Zeitschriften erstellt. Die Kosten
sind gegenüber normalen Druckerzeugnissen um ein Vielfaches höher.
Ein anderer Weg, der häufig unverzichtbar ist, ist das
Vorlesen durch eine Hilfskraft. Nicht jedes Schriftstück kann von einem
Lesegerät vorgelesen werden. Schlechte Druckqualität, Aufteilung
in Spalten oder Tabellen können dafür die Ursache sein. Lesegeräte
stehen außerdem nicht überall zur Verfügung. Sie sind nicht
transportabel. Die meisten schriftlichen Informationen stehen auch nicht in
angepasster Form, sei es in Blindenschrift oder auf Tonträgern, zur Verfügung.
Man denke nur an Tageszeitungen, aber auch Speisekarten im Lokal, Fahrpläne,
Reiseführer u.v.a.m. Menschen, die im Erwachsenenalter oder im fortgeschrittenen
Alter ihr Augenlicht verloren haben - und das sind rund 70 Prozent - beherrschen
zum großen Teil die Blindenschrift nicht. Sie sind verstärkt auf
Vorlesen angewiesen.
Besonders hohe Kosten können entstehen, wenn Schriftstücke
oder ganze Bücher für den persönlichen Bedarf, z.B. für
Lehrgänge und Kurse an einer Volkshochschule, in Blindenschrift oder
in akustische Form umgesetzt werden müssen.
4. Kommunikation
Schon aus der eingeschränkten Mobilität ergibt sich, dass zur Kommunikation
verstärkt auf Hilfsmittel wie das Telefon zurückgegriffen werden
muss. Die erforderlichen Hilfen müssen oft telefonisch angefordert und
organisiert sowie Informationen eingeholt werden (Ermittlung von Telefonnummern
und Adressen, Fahrplanauskünfte, Ordern von Umsteigehilfen bei Reisen,
Anforderung von Taxis oder anderen Dienstleistungen, Erledigung von Bankgeschäften,
Aufgabe von Warenbestellungen und selbstverständlich die Pflege persönlicher
Kontakte).
Blinde, die nicht in der Lage sind, mit einem Computer, einer
Schreibmaschine oder in Handschrift selbst Briefe oder Mitteilungen in "Normalschrift"
abzufassen, sind für die schriftliche Kommunikation auf eine Hilfskraft
angewiesen. Ein Blinder, der seine Schriftstücke selbst auf einem Computer
anfertigen kann, benötigt zur Kontrolle der ausgeführten Funktionen
und des geschriebenen Textes ein Display in Blindenschrift (Braille-Zeile)
oder eine Sprachausgabe.
5. Hilfsmittelbedarf für das tägliche Leben
Im täglichen Leben müssen vielfach spezielle Hilfsmittel eingesetzt
werden. Häufig geht es darum, optische Anzeigen durch taktile oder akustische
zu ersetzen. Beispiele sind: Uhren, Haushaltsgeräte wie Waagen oder andere
Messgeräte. Diese müssen mit tastbaren Skalen oder Sprachausgaben
versehen werden. Farberkennungsgeräte können beim Sortieren von
Kleidung oder Wäsche sowie auch sonst im Haushalt eingesetzt werden.
Speziell angepasste Spiele, bei welchen unterschiedlich geformte Spielsteine
oder Figuren den verschiedenen Farben zugeordnet sind, ermöglichen die
Teilnahme an Gesellschaftsspielen. Die Spielsteine oder Figuren müssen
außerdem auf dem Spielplan fixierbar sein, damit ein Abtasten möglich
ist. Die taktil angepassten Spielpläne sind dazu entweder mit Magneten
versehen, oder die Spielsteine können auf den Spielbrettern aufgesteckt
werden. Es handelt sich bei solchen Anpassungen um einen erheblichen Kostenaufwand,
der sich notwendigerweise im Preis niederschlägt.
Zum Schreiben der Blindenschrift sind eigene Schreibgeräte
(Schreibtafeln) oder Blindenschriftschreibmaschinen notwendig. Zur Aufnahme
von Notizen wird teures Spezialpapier, und zum Markieren von Gegenständen
oder Kennzeichnen von Lebensmitteln werden Prägebänder bzw. Prägeetiketten
benötigt.
6. Kleider- und Materialverschleiß
Kleider und Schuhwerk unterliegen bei der Benutzung durch blinde Personen
einem erhöhten Verschleiß. Hindernissen kann nicht immer ausgewichen
werden. Das führt zu überdurchschnittlicher Abnutzung und mitunter
auch zu Verschmutzungen.
7. Erhöhter Wohnraumbedarf
Häufig führt Blindheit zu einem erhöhten Wohnraumbedarf. Das
ist vor allem dann der Fall, wenn Blinde in einer Gemeinschaft, z.B. in einer
Familie oder zusammen mit Partnern leben. Schon die bisher aufgeführten
speziellen Hilfsmittel und Literatur in Blindenschrift erfordern einen erheblichen
zusätzlichen Raumbedarf. Aber auch das ungestörte Zusammenleben
macht es notwendig, dass der blinde Mitbewohner einen eigenen Raum zur Verfügung
hat. Das Lesen mit Hilfe eines Lese-Sprech-Gerätes oder eines Bildschirmlesegerätes
würde die übrigen Mitbewohner in unzumutbarer Weise stören.
Außerdem muss es einem blinden Gemeinschaftsmitglied möglich sein,
wenn es an Freizeitaktivitäten der übrigen Mitbewohner, z. B. am
Fernsehen, nicht teilnehmen will, sich in einen anderen Raum zurückzuziehen,
um etwa ein Blindenschriftbuch lesen, ein Hörbuch hören oder eine
Rundfunksendung verfolgen zu können.
8. Sonstige Assistenzleistungen im Alltag
Auch in bisher noch nicht erwähnten Bereichen kann Bedarf auf Assistenzleistungen
entstehen. So muss eine blinde Mutter bei der Erziehung der Kinder, z.B. bei
der Überwachung von Hausaufgaben oder der Beaufsichtigung auf einem Spielplatz,
auf Hilfskräfte zurückgreifen.
Der durch die Blindheit hervorgerufene Bewegungsmangel muss,
sollen gesundheitliche Schäden vermieden werden, durch regelmäßige
Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten ausgeglichen werden. Das
ist meist nur mit einer Begleitperson möglich.
Diese Beispiele zeigen, dass der erforderliche Mehraufwand je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich sein kann. Die Höhe lässt sich nur schwer beziffern. Der Bedarf liegt aber mit Sicherheit über den gesetzlichen Blindengeldbeträgen. (In der nächsten Ausgabe geht es um blindheitsbedingte Nachteile.)
Mutmachworte
Unser "Elternbriefkasten" soll ein Forum sein für alle, die sich daran beteiligen möchten, mit Fragen, Ideen oder auch mal mit einfachen Mutmachworten.
"Kleine Kinder, kleine Sorgen ..." Ob der Spruch aus Großmutters Kiste
noch gilt, mag jeder für sich entscheiden. Fakt ist, dass Sorgen, Fragen
und Probleme mit der Geburt eines behinderten Kindes doppelt und dreifach
auf die Eltern einstürmen. Nur allzu gut kann ich mich an den Tag erinnern,
als ich die medizinischen Tatsachen auf dem Tisch hatte: mein Sohn, dieses
winzige, drei Wochen alte Menschlein war blind, musste behandelt werden, damit
er zumindest ein wenig von der Welt würde sehen können. Heute, fast
neun Jahre später, ist das Wenige eine ganze Menge geworden. Das kommt
wie immer auf den Standpunkt an; für den Einen sind 20 Prozent nichts,
für den anderen alles. Wir sind gut dabei "weggekommen", die Sehbehinderung
ist nicht problemlos, aber auch nicht mit manch anderer schwerer Behinderung
zu vergleichen. Dennoch werde ich wohl niemals den Schock vergessen, dieses
Gefühl von abgrundtiefer Verzweiflung, das ich an jenem Tag spürte.
Und obwohl viele liebe Menschen um uns waren, habe ich mich niemals so einsam
gefühlt wie damals. Dabei dachte ich, ich sei darauf vorbereitet, weil
ich es selbst erlebt habe. Heute hilft mir das wirklich, aber ich habe gelernt,
dass es Zeit braucht, sich da selbst rauszuholen, Zeit, die auch das Kind
ganz dringend benötigt. Darum halte ich diese Rubrik für so wichtig,
gerade auch in dieser Zeitschrift. In Gesprächen und aus eigenem Erfahren
habe ich gelernt, dass viele Eltern blinder und sehbehinderter Kinder ganz
ähnliche Wege gehen, so verschieden die Probleme auch zunächst scheinen.
Gleiches gilt für die Probleme, die sehgeschädigte Eltern mit ihren
Kindern haben. Zwar sind Dinge, die mit dem Bildungsweg zu tun haben, oft
unterschiedlich, da wir im Bildungsbereich ja Länderhoheit haben. Aber
gerade das schafft auch eine große Unsicherheit, wo muss ich mich hinwenden,
gibt es überhaupt Hilfe, in welchem Alter setzt die Frühförderung
ein, muss ich dafür etwas bezahlen?
Der DBSV wünscht sich das stärkere Engagement jüngerer
Mitglieder - das heißt, es müssen auch Themen her, die junge Leute,
also unsere Kinder, und uns als junge und junggebliebene Eltern bewegen. Ein
paar Ideen haben wir schon in der "Hinterhand"; Tipps zu besonders geeignetem
Spielzeug oder zu wichtiger Literatur; Beschreibung der Tätigkeit einer
Frühförderstelle oder eines Tages eines integrativ beschulten Kindes.
Ganz besonders wichtig ist uns immer Ihre Meinung, weil nichts mehr dem Thema
schaden würde, als wieder einmal mehr ein pädagogischer Zeigefinger.
Also, wollen wir einfach beginnen? In einer der nächsten Ausgaben mit
der Frage: Kann ich die lange Anreise in den Urlaub mit meinem behinderten
Kind wagen?
Susanne Siems
Mosaik
Neunzig Jahre "Der Weg"
"Der Weg", die deutschsprachige Ausgabe, war die erste Schweizer Zeitschrift
in Blindenschrift. Unter widrigsten politisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
hatten blinde Menschen vor 90 Jahren die erste und von Anfang an mehrsprachige
Zeitschrift in Blindenschrift mit dem Titel "Blinden-Bote" als Organ des 1911
gegründeten Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (SBV)
ins Leben gerufen.
Die sehbehinderte Leserschaft schätzt heute die Großschrift
und das angepasste Layout der Schwarzschrift-Version, auch auf Kassette, per
E-Mail und im Internet ( ausgewählte Beiträge: www.blindenverband.ch
) ist "Der Weg" erhältlich.
Am 15. Januar wurde die erste Ausgabe des Jahres mit einem großen
Jubiläumswettbewerb präsentiert. Zur breiten Leserschaft gehören
auch zahlreiche Gönner und Menschen, die sich für diese Sinnesbehinderung
interessieren.
Zum ersten Mal trägt eine Schweizer Briefmarke Blindenschrift. Die Prägung
auf dem leuchtend roten Wertzeichen lässt Sehende erahnen, was es heißt,
blind zu sein. Mit dieser 70-Rappen-Sondermarke ehrt die Schweizer Post -
die seit 1905 Blindensendungen kostenlos befördert - das 100-jährige
Engagement des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB)
und der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS).
Die fühlbare Briefmarke wird von der in Braille-Schrift geprägten
Ziffer 70 dominiert.
Sehende sollen mit dieser sinnlich erfahrbaren Briefmarke für
die Thematik Sehbehinderung sensibilisiert werden. Dazu dient auch die Signalfarbe
Rot und ein verblüffendes Farbenspiel: Auf den ersten Blick erscheint
die Marke dem Betrachter als rotes Rechteck, erst bei genauem Hinschauen kommt
eine mittels Lackierung angedeutete Zahl "70" zum Vorschein. Im Kontrast dazu
steht der normal lesbare Schriftzug "Helvetia 70".
Vom 12. bis 15. September 2002 hielt sich eine Delegation des DBSV zu einem Informationsbesuch beim Allrussischen Blindenverband (VOS) in Moskau auf; besonders beeindruckend war LOGOS.
Der Delegation gehörten Vizepräsidentin Renate Reymann, Präsidiumsmitglied
Helga Neumann sowie der Referent für internationale Zusammenarbeit Hans
Kaltwasser an. Neben einem Informationsaustausch mit dem VOS-Präsidenten
Alexandre Neumywakin und Mitgliedern seines Präsidiums, bei dem u.a.
verbandspolitische Aktivitäten, die Versorgung mit Hilfsmitteln, die
berufliche Rehabilitation und sozialpolitische Themen zur Sprache kamen, stand
ein Besuch der VOS-Einrichtung LOGOS auf dem Programm.
Vladislav Stefanov, Vizepräsident bei VOS und Direktor
des Zentrums, stellte Aufgaben und betriebliche Strukturen der Einrichtung
vor.
Sie wurde Mitte der 90er-Jahre gegründet. Das Dienstleistungsunternehmen,
das keinerlei staatliche Hilfen erhält, beschäftigt 200 Mitarbeiter;
ein Drittel von diesen sind blind oder sehbehindert. Die wichtigste Aufgabe
von LOGOS ist die Versorgung der blinden und sehbehinderten Menschen in Russland
mit Informationen in einem Format, das diesen zugänglich ist. LOGOS ist
also Verlags- und Druckzentrum und Tonkopierstudio zugleich.
Die Informationsangebote umfassen Zeitschriften und Bücher
in Blinden- und Großschrift sowie auf Kassette, Unterrichtsmaterialien,
Relief-Kinderbücher, tastbare Darstellungen von Kunstwerken, Tieren,
Bauwerken und Transportmitteln wie Flugzeuge, Schiffe. Pro Jahr werden unter
Einsatz moderner Druckmaschinen etwa 40.000 bis 50.000 Punktschriftbände
gedruckt und zum Versand gebracht. Eine wichtige Verbrauchergruppe, deren
Informationsbedarf LOGOS in dieser Weise sicherstellt, sind blinde und sehbehinderte
Schüler und Studenten an den verschiedenen Schulen und Universitäten
des Landes. Die beiden wichtigsten Zeitschriften sind "Unser Leben" und das
Hörmagazin "Dialog". Beide Zeitschriften informieren über drängende
sozialpolitische Fragen, Rehabilitationsangebote, berufliche Beschäftigung,
Freizeit und Blindensport. Daneben werden auch die Werke blinder Autoren veröffentlicht.
Dank der Einführung moderner digitaler Technologie, die
im Wesentlichen von den LOGOS-Ingenieuren entwickelt wurde, konnte die Produktion
sprechender Bücher und Zeitschriften bei wesentlicher Verbesserung der
Tonqualität vereinfacht werden. Die Versorgung mit Audio-Angeboten erfolgt
in der Regel in der Weise, dass Kopien der im Tonkopierstudio gefertigten
Masterbänder an die verschiedenen Einrichtungen geschickt und dort nach
Bedarf kopiert und verteilt werden.
LOGOS besitzt auch eine Radiostation mit eigenem Redaktionsteam.
Die Sendungen zu blindheitsspezifischen Themen werden vom Fernsehsender OSTANKINO
auf einem zusätzlichen Kanal in Moskau und Umgebung ausgestrahlt und
können mit Hilfe eines speziellen von VOS gebauten und vom Staat finanzierten
Dekoders empfangen werden. Gesendet wird täglich von 9.00 Uhr bis 21.00
Uhr.
Neben den Aufgaben im Bereich Informations- und Medienangebote
bilden die Entwicklung technischer Hilfsmittel und die Arbeit am digitalen
Hörbuch weitere wichtige LOGOS-Aktivitäten.
Beim Rundgang durch die Abteilungen von LOGOS konnte sich die
DBSV-Delegation von der guten Qualität der Dienstleistungen überzeugen.
Vor allem die Reliefmedien waren von exzellenter Qualität.
Hans Kaltwasser
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auch wenn die große Zeit der Videorecorder allmählich vorbei ist
und die DVD's sich zu Wort melden, kann doch die Notwendigkeit auftauchen,
einen Videorecorder anzuschaffen. Ein Modell mit Sprachunterstützung
bei den wichtigsten Einstellungen soll vorgestellt werden.
Das Thema MP3 - auch in Zusammenhang mit den neuen DAISY-Büchern
- erregt wachsendes Interesse. MP3-fähige portable Spieler (Disc Man)
können hier nützlich sein.
Soll ein neues Küchengerät angeschafft werden, ist
die Auswahl nicht immer einfach. Fritteusen sind auf ihre Handhabbarkeit getestet
worden.
Lothar Rehdes
1. Sprechender Videorecorder LGE LV 2786
2. MP3 Player IMP 150 von iRiver
3. Fritteusentest
1. Sprechender Videorecorder LGE LV 2786
Die koreanische Firma LG Electronics hat einen Videorecorder mit sprachunterstützter
Menüführung (unverbindliche Preisempfehlung 299 Euro) herausgebracht,
was nicht bedeutet, dass sich dieser Umstand in der Deutschen Vertretung schon
herumgesprochen hätte. Nach hartnäckigen Bemühungen ist es
uns gelungen, ein Testgerät zu bekommen und nach unseren Bedürfnissen
auf den Prüfstand zu stellen.
Wird das Menüsystem aufgerufen, gibt das Gerät über
den Fernsehton Anweisungen aus, wie bei den Einstellungen zu verfahren ist
und welche Tasten zu drücken sind. Leider beschränken sich die Statusanzeigen
nur auf die Ansage der Auswahl im Hauptmenü; in den Untermenüs gibt
es keine Statusanzeigen mehr. Das bedeutet, dass man die aktuellen Einstellungen
wissen muss, wenn etwas verändert werden soll.
Die Auswahl - insbesondere in den Untermenüs - muss dann
im "Blindflug" erfolgen. Bei Standardeinstellungen - wie z.B. dem Stationssuchlauf
- genügt es, wenn ausreichend oft "ok" gedrückt wird. Bei Dialogen
(z.B. Timerprogrammierung) wird der zu erledigende Schritt angesagt, sodass
man daraus schlussfolgern kann, dass bisher alles richtig gemacht wurde.
Das Gerät ist äußerlich eher unscheinbar und
geizt etwas mit Ausstattungsmerkmalen; so sucht man eine Show-View-Funktion
vergeblich, wie sich auch die Bedienungsanleitung über die Sprachfunktion
weitgehend ausschweigt.
Die Fernbedienung ist mäßig strukturiert und könnte
übersichtlicher sein.
Wenngleich der beschriebene Videorecorder in seiner Funktionalität
noch manche Komplettierung vertragen könnte, bringt er den blinden und
sehbehinderten Nutzern doch ein spürbares Maß an Selbstständigkeit.
Die Möglichkeit, die Aufnahmezeiten selber zu programmieren, ist ein
Funktionsmerkmal, das immer wieder gefordert wird und besonders zu begrüßen
ist. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Beschaffung eines solchen Gerätes
nicht allzu schwierig gestaltet.
2. MP3 Player IMP 150 von iRiver
Der DiscMan der koreanischen Firma iRiver mit seinen verchromten Bedienelementen
in einem leicht asymmetrischen Gehäuse hinterlässt einen soliden
Eindruck. Die Tasten sind gut herausgearbeitet und sehr griffig. Dabei ist
gewöhnungsbedürftig, dass die hauptsächlichen Funktionstasten
links angeordnet sind und somit auch mit der linken Hand bedient werden müssen.
Der Player kann außer normalen Audio-CD's nicht nur MP3,
sondern noch viele andere Datenformate (z.B. das WMA des Windows Media Player)
abspielen.
Das Navigieren in Titeln und Ordnern ist problemlos möglich;
allerdings erscheinen die Zugriffszeiten etwas lang bzw. scheint es gelegentlich
Probleme beim Anspringen der Tracks zu geben.
Multi-Session-CD's - das sind CD's, die in mehreren Schritten
gefüllt wurden - werden vollständig abgespielt (z.B. wichtig für
selbst erstellte MP3-CD's).
Der Player verfügt über eine sehr komfortable Resume-Funktion
(Wiederauffinden der zuletzt gehörten Stelle). Dies geschieht nicht nur
bei Audio-CD's punktgenau, sondern auch bei MP3-CD's, was bisher keineswegs
üblicher Standard ist; die meisten Geräte finden lediglich den zuletzt
gespielten Track wieder und spielen ihn von vorn, was bei langen Aufnahmen
(z.B. bei Hörspielen) unbefriedigend sein kann. Dieses Resume ist wirksam
über das Auswerfen der CD hinaus und wird für die 10 zuletzt gespielten
CD's gespeichert. Diese Ausstattung lässt das Gerät auch für
das Hören von DAISY-Büchern besonders geeignet erscheinen. Es gibt
auch die Möglichkeit, auf Tastendruck die letzten Sekunden noch einmal
zu hören. Ergänzt wird dieser bemerkenswerte Komfort durch Lesezeichen,
die gleich mehrfach für jede CD gesetzt werden können; bei Hörbüchern
wird so das Arbeiten mit Anhängen, Glossars u.ä. leicht möglich.
Die Menüeinstellungen können mit Hilfe eines durchdachten
Systems von Quittungstönen gut vorgenommen werden. Wir finden hier viele
Optionen, die es gestatten, den Player an die persönlichen Bedürfnisse
anzupassen (Display-Gestaltung, Abspielmodi, Einschlafautomatik u.a.m.).
Manche Display-Anzeigen - insbesondere in den Menüs - sind
sehr klein; sehbehinderte Nutzer könnten damit Schwierigkeiten haben.
Zur Ausstattung gehören eine komfortable Kabelfernbedienung
mit allen wichtigen Steuerfunktionen sowie Knopfkopfhörer.
Das Gerät wird von der Firma Viersinn mit einer sehr instruktiven,
gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Sehgeschädigter Computerbenutzer
(ISCB) erstellten Bedienungsanleitung auf CD geliefert (Preis 139 Euro). Auch
andere Hilfsmittelanbieter haben den iRiver inzwischen in ihr Programm aufgenommen.
Die ergänzend angebotene Tasche erscheint für das
Handgepäck etwas wuchtig, ermöglicht aber die Unterbringung sowohl
des Players mit Zubehör, als auch der CD's für die Unterhaltung
unterwegs.
Das Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte hat gemeinsam mit der Stiftung Warentest einen Handhabungstest für Fritteusen durchgeführt. Aus einem größeren Feld wurden 5 Modelle ausgewählt und erprobt. Modelle von Bosch bzw. Siemens, Philips und Tefal haben dabei gut abgeschnitten. Da die Veröffentlichung in der "Test" 2/2003 sehr knapp gehalten ist, empfiehlt es sich, die Auswertung auf der Homepage des Förderzentrums www.fzbs.de nachzulesen.
Nähere Informationen zu den vorgestellten Geräten auch unter
Tel.: (0 30) 7 90 13 69-36.