Gegenwart 03 / 2007 - ausgewählte Beitträge

Die Gegenwart",
Magazin für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Freunde, Organ des DBSV;
61. Jahrgang.

Redakteur: Dr. Thomas Nicolai

Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-13
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: gegenwart@dbsv.org (auch für Anzeigen)

Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org
Homepage: www.dbsv.org

Präsidentin: Renate Reimann
Geschäftsführer: Andreas Bethke

"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli/August als Doppelnummer)

in Punktschrift
in Schwarzschrift
auf Kassette
auf CD ROM im DAISY-Format
im Internet  (ausgewählte Beiträge, www.dbsv.org)

Jahresbezugspreis 2007: 35 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 40 Euro,
Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis

Informationen über die Zahlungsmodalitäten gibt der DBSV-Zeitschriftenverlag
Frau Wolff
Tel.: (0 30) 28 53 87-22
E-Mail: Zeitschriftenverlag@dbsv.org

Einzugsermächtigung wird erbeten.

Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00, Sonderkonto Zeitschriftenverlag
Konto-Nr. 3273301

Anzeigenpreise:

Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 180 Zeichen kosten pauschal 5 Euro.
Jedes Wort über diesen Umfang hinaus kostet zusätzlich 50 Cent.

Kommerzielle Kleinanzeigen kosten 9,00 Euro pro Druckzeile.

Für Großanzeigen und Beilagen bitte Preisliste anfordern.

Redaktionsschluss und damit Anzeigenschluss ist jeweils der 1. des Vormonats (für die Januar-Ausgabe jeweils der 20.11.).

Inhaltsverzeichnis

Gedicht:

Geliebte Zeit

Im Winter fängt das Neujahr an,

im Winter hört es auf.

Es fällt der Schnee, es friert der Fluss

und mancher freut sich drauf.

Durch Kälte vereister Wille

zwingt uns zu sel'ger Stille

und Lichterglanz zuhauf.


Im Sommer bricht die Hochzeit an,

des Jahres höchstes Gut.

Die ganze Welt in voller Pracht,

auf Ebbe folgt die Flut.

Strohhüte, bunte Bänder

und luftige Gewänder

weckt neuen Lebensmut.


Dann kommt der Herbst, die Zeit vergeht.

Und Bäume werden kahl.

Es wird ein buntes Farbenspiel,

dieses Jahr zum letzten Mal.

Ein Wind verweht die Blätter

und rauer wird das Wetter.

Der blaue Himmel fahl.


Doch die schönste Zeit ist immer noch

wenn alles neu beginnt.

Wenn Leben wieder neu erwacht.

Ich bin ein Frühlingskind.

Wie Leben ist die Erde.

Auf Feldern weilt die Herde.

Und wieder singt der Wind.

Lavinia Knop

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DBSV-Nachrichten:

Beraten, beschlossen und weiter gedacht

Ein Interview mit Renate Reymann

Das Präsidium des DBSV tagte am 2. und 3. Februar in Wandlitz bei Berlin; dabei waren auch die Referenten der Geschäftsstelle. Danach einige Fragen an DBSV-Präsidentin Renate Reymann:


Warum diesmal außerhalb und warum in großer Runde?

Renate Reymann: In bestimmten Abständen wollen wir unsere Arbeit in Strategiegesprächen oder auch Klausurtagungen diskutieren. Wir haben einige Arbeitsschwerpunkte genauer beleuchtet und Prioritäten gesetzt.


Es geht um die Entwicklung des DBSV. Welche Eckpunkte haben sich abgezeichnet?

Der DBSV ist Spitzenverband der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, er muss an seiner Stärkung nach innen und nach außen arbeiten. Wir müssen uns den gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen. Wir wollen aber nicht nur reagieren auf politische Entscheidungen, wir wollen agieren, in Entscheidungsfindungen mit eingreifen. Wir müssen also fachlich und politisch fit sein.

Wir müssen verstärkt Angebote für sehbehinderte Menschen bereitstellen. Wir wollen zu einer Patientenorganisation werden. Sehbehinderte Menschen suchen zunächst Beratung. Sie fühlen sich als Patienten, nicht als behindert.


Beratung ist das Eine; sie hängt auch eng zusammen mit der Mitgliederwerbung. Wir sprachen im letzten Interview über das Projekt 2010. Inzwischen sind einige Monate vergangen; ich habe den Eindruck, dass wir dem Ziel 2010 noch nicht wesentlich näher gekommen sind. Stimmt das?

Das stimmt so nicht. Das Projekt 2010 ist ein sehr anspruchsvolles Projekt. Wir wollen die Mitgliederzahl bis dahin um zehn Prozent erhöhen. Eines ist natürlich klar: Das Projekt kann vom Präsidium angeschoben werden, aber die Realisierung kann nur in den Landesvereinen, Ortsgruppen und Kreisorganisationen erfolgen.

Es gibt ein Begleitteam, das den Landesvereinen und ihren Untergliederungen zur Seite stehen und die besten Erfahrungen zur Mitgliedergewinnung verbreiten helfen wird. Das Begleitteam wird zudem Motivationsschübe geben.


Sicher auch wichtig, junge Leute noch besser anzusprechen. In welche Richtung kann das gehen?

Die Jugendvertretung hat sich neu aufgestellt. Sie hat Ideen zusammengetragen. Wir kennen ja die Diskussion, dass sich junge Menschen in unserem Verband nicht so heimisch fühlen, dass die Angebote nicht gerade für junge Menschen gestrickt sind. Wir wollen gerne mit den Jugendlichen gemeinsam überlegen, welche Angebote für sie entwickelt werden können. Es gibt viele Möglichkeiten, wobei wir darauf bauen, dass die Jugendlichen ideenreich dabei sind.


Im Gespräch ist auch ziemlich intensiv ein mögliches Festival der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland  –  vielleicht auch eine Möglichkeit junge und ältere zusammenzuführen. Wie weit sind die Überlegungen zu einem solchen Riesen-Event?

Die Festival-Idee ist ja auf dem Verbandstag geboren worden. Wir beabsichtigen, zwischen den Verbandstagen deutschlandweit ein solches Event zu organisieren, keine Arbeitstagung, sondern ein Treffen mit vielerlei Veranstaltungen, die jung und alt aus Nord und Süd zusammenzubringen. Auch damit wollen wir einen Beitrag leisten zum weiteren Zusammenwachsen. Auch die Korporativen Mitglieder wollen wir mit einbeziehen.


In der Rubrik "Leserpost" äußert sich eine Leserin sehr betroffen darüber, dass die Stern-Zeit-Blindenzeitung eingestellt werden soll; der VzFB gibt dazu auch eine Stellungnahme an. Mit diesem Thema hat sich das Präsidium ebenfalls befasst. Was ist dabei herausgekommen?

Diese Betroffenheit wird auch von uns geteilt. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein solches Magazin in Braille-Schrift nicht mehr erscheinen soll, dass damit der Zugang blinder Menschen zu den Medien wieder abgeschnitten wird. Der Verlag hat angeboten, über eine DAISY-Version nachzudenken. In einem ersten Schritt werden wir auf jeden Fall intervenieren und fordern, dass die Punktschrift-Ausgabe bestehen bleibt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Punktschrift für uns  –  mag die Technik sich auch noch so weit entwickeln  –  ein unverzichtbarer Zugang bleibt, um an Medien und an Information heranzukommen. In einem zweiten Schritt werden wir auch die DAISY-Version weiter verfolgen.

Wir fordern alle  –  auch die, die heute noch nicht Abonnenten der Stern-Zeit-Blindenzeitung sind  –  auf, mit einem Schreiben an den Verlag persönlich auf die Bedeutung der Blindenschrift und auf den Wert der Stern-Zeit-Blindenzeitung aufmerksam zu machen.


Es gibt Empfehlungen, dass die Krankenkassen Schulungen in Lebenspraktische Fähigkeiten finanzieren. Wie ist die Situation und was kann der Einzelne tun, um in den Genuss solcher Maßnahmen zu kommen?

Obwohl wir den Empfehlungen zugestimmt haben, sind wir damit nicht gerade glücklich. Die Krankenkassen vertreten den Standpunkt, dass es keine Rechtsgrundlage für ein allumfassendes Training in Lebenspraktischen Fähigkeiten gibt. Es wird ein medizinisches Basistraining sein, das von den Kassen übernommen wird. Es wird also eher den medizinischen Teil umfassen, und für den sozialen Teil sollen die Bedürfnisse auch weiterhin über die Sozialhilfe abgedeckt werden. Nach einem Jahr soll diese Praxis analysiert werden. Ich muss noch sagen, dass sich die AOK generell nicht diesen Empfehlungen angeschlossen hat.

Wir haben die Bundesgesundheitsministerin erneut angeschrieben, um auf die aktuelle Situation aufmerksam zu machen.

Ich möchte die Mitglieder bitten, die über ihren Augenarzt ein solches medizinisches Basistraining beantragt haben, über ihre Erfahrungen zu berichten.


Recht vielen Dank; eine Reihe von Aufgaben warten auf den DBSV, aber auch auf die Landesvereine und auf das eine oder andere Mitglied. Ich danke für das Gespräch.

(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; Kassetten- und DAISY-Version Originalton.)


BU: Mitgliedergewinnung bleibt wichtig: bis 2010 sollen zehn Prozent dazugewonnen werden

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Kurzmeldungen

DBSV-Jahrbuch über Betty Hirsch

Am 8. März 1957 starb Betty Hirsch im Alter von 84 Jahren. Sie beherrschte fünf Sprachen und eröffnete blinden Menschen neue Berufsfelder. Im Alter von zwölf Jahren war sie erblindet. Auch 50 Jahre nach ihrem Tod ist sie unvergessen. Voraussichtlich im März dieses Jahres soll ein Platz in Berlin ihren Namen bekommen. Während der Nazi-Herrschaft hatte die Jüdin Betty Hirsch Deutschland verlassen müssen.

Über ihr Leben und ihren unermüdlichen Einsatz für berufliche Perspektiven blinder Menschen erzählt ein Beitrag von Uwe Benke im Jahrbuch des DBSV 2007.

Die 112-seitige Broschüre, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hervorragenden Einsatz findet, ist noch erhältlich. Neben Fakten und Erfahrungsberichten aus unterschiedlichen Bereichen, gibt es im Jahrbuch auch eine Reportage über die Tandem-Tour Bremen-Singapur, auf der die Bilder der "Gegenwart"-Serie "Blind fotografiert" stammen.

Das Jahrbuch 2007 ist erhältlich bei den DBSV-Landesvereinen und ab einem Bestellwert von 40 Euro bei der

DBSV-Geschäftsstelle
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
E-Mail: gegenwart@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-13

Das Jahrbuch mit ausführlichem Anschriftenverzeichnis kostet 1,70 Euro pro Exemplar (für DBSV-Landesvereine und deren Untergliederungen 1,15 Euro).


BU: Betty Hirsch, vorgestellt im Jahrbuch 2007

Hund ist nicht gleich Hund

Die Wahlfreiheit bei der Führhundversorgung muss bleiben! Das begründet der DBSV in einer Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen im Zuge der Gesundheitsreform ausführlich. Darin heißt es u.a.:

"Der DBSV würde es sehr begrüßen, wenn  –  wie der Bundesrat es fordert  –  die geltende Wahlfreiheit des Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung erhalten bleibt. Maßgeblich sind für uns jedoch nicht wirtschaftspolitische oder wettbewerbsrechtliche Gründe, sondern die Sorge, dass bei einer eingeschränkten Wahlfreiheit eine ordnungsgemäße Versorgung von blinden Versicherten mit Blindenführhunden nicht mehr gewährleistet ist. Das heißt: Die Leistungserbringer (Blindenführhundschulen) bieten zum Teil unterschiedliche Hunderassen an. Allein schon aus diesem Grunde werden auch bei der Aufzucht der Hunde und der Ausbildung des späteren Führhundgespannes unterschiedliche Verfahren praktiziert. Der mit einem Blindenführhund zu versorgende Blinde muss jedoch, um eine Beziehung zu seinem  lebenden Hilfsmittel' aufbauen und ein sicheres Gehen mit diesem erlernen zu können, ein ihm persönlich zusagendes Tier und eine dem individuellen Gespann angemessene Schulung erhalten. Es kann, um ein Gegenbeispiel zu nennen, nicht angehen, dass ein Blindenführhundhalter, der sich jahrelang von einem Retriever hat führen lassen, beim Ersatz des Tieres an eine Führhundschule verwiesen wird, die nur Schäferhunde ausbildet. Ein Wahlrecht bei der Auswahl des Leistungserbringers muss deshalb erhalten bleiben."

Belange Sehbehinderter

Auf seiner nächsten Sitzung im März will der FBS (Gemeinsamer Fachausschuss für die Belange Sehbehinderter) in Abstimmung mit den beteiligten Verbänden seine Arbeitsziele für die nächsten Jahre bestimmen. Im Dezember 2006 hatte das Gremium u.a. folgende aktuelle Schwerpunkte gesetzt:


Da die Systematik weltweit angewandt werden wird, wird auch ein internationaler Vergleich möglich sein. Darin liegen Chancen (was machen die anderen besser) und Risiken (Einsparungsbestrebungen und Versorgungskürzungen). Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten könnten die medizinische Versorgung und die Rehabilitation Sehbehinderter entscheidend beeinflussen.

(Nach einem Protokoll des FBS.)

"Dein Weg geht weiter" und "Ratgeber Recht" auf Kassette

Restexemplare dieser beiden Publikationen (keine Neuauflagen) sind bei der
DBSV-Geschäftsstelle
Rungestraße 19, 10179 Berlin
E-Mail: gegenwart@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-13

zum Sonderpreis von jeweils 2,50 Euro erhältlich.

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In Kürze:

EDV-Ausstellung in Marburg

Am 09.03. bietet o. g. Ausstellung von 9.00 bis 17.00 Uhr einen ausgezeichneten Überblick über den aktuellen Stand der Technik. Neben Computerarbeitsplätzen und Peripheriegeräten werden auch Bildschirmlesegeräte und weitere elektronische Hilfsmittel präsentiert.

Ort: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista), Am Schlag, Sporthalle. Der Eintritt ist frei. Die Mitarbeiter des EDV-Teams der Rehabilitationseinrichtung RES stehen Ihnen an diesem Tag vor Ort zur persönlichen Beratung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter
Tel.: (0 64 21) 6 06-0
E-Mail: info@blista.de

Vortrag im Deutschen Blinden-Museum

"Wie kann das Deutsche Blinden-Museum seine inhaltliche und organisatorische Arbeit so verbessern, dass die Wirkung in der Öffentlichkeit im Interesse der Blinden und Sehbehinderten verbreitert und vertieft wird?" Hierzu referiert Dr. Hartmut Mehls am 15.03. ab 18.00 Uhr in den Räumen des Deutschen Blinden-Museums in Berlin, Rothenburgstr. 14.

Dabei geht es vor allem darum, wie es gelingen kann, mehr Besucher für das Museum zu interessieren und welchen Beitrag die Einrichtung für eine fundierte historische Analyse des Blindenwesens leisten kann.

BOB Seminare

  Anmeldeschluss 25.03.

  Anmeldeschluss 04.04.

  Anmeldeschluss 11.04.

  Anmeldeschluss 18.04.

ABSV veranstaltet Autofahren

In Zusammenarbeit mit dem Fahrlehrerverband Berlin bietet der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e.V. am 22. April ein "Autofahren für Blinde und Sehbehinderte" an. Es findet auf dem Gelände des Driving-Centers von Michelin in Groß Dölln, einem Ortsteil von Templin, statt. Das Driving-Center ist das größte europäische Gelände für Fahrtraining. Auch Busse und Lkw kommen zum Einsatz.

Anmeldungen können unter
Tel. (0 30) 3 65 53 55 oder per
E-Mail an freizeit@absv.de erfolgen.

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe der "Gegenwart"
standen der Teilnehmerbeitrag und die Treffpunkte für den Transfer noch nicht fest. Eine Beschreibung des Driving-Centers können Sie auf der Internetseite www.michelin-drivingcenter.de finden, die allerdings nicht barrierefrei ist.

Detlef Friedebold  


BU: Einmal Gas geben: am 22. April in Groß Dölln

AURA-Zentrum Bad Meinberg


Hotel-Residenz
AURA-Zentrum Bad Meinberg
Tel.: (0 52 34) 90 40
E-Mail: info@aura-zentrum.de
www.aura-zentrum.de

AURA-Pension Mündersbach


Neues Angebot für Langzeiturlauber von Mitte Mai bis Mitte Juni.

Weitere Informationen und Anmeldung:
AURA-Pension Haus Hubertus/Mündersbach gGmbH
Tel.: (0 26 80) 9510-0
E-Mail: aura-muendersbach@bsbh.org

AURA-Pension "Villa Rochsburg"

Noch einige freie Plätze für Musikfreunde hält die Villa Rochsburg vom 04. bis 11.05. bereit. Die Veranstaltung unter dem Titel "Eine Woche voll Musik" wird von Frau Czech aus Leipzig geleitet.

Anmeldungen und weitergehende Informationen:
Villa Rochsburg
Tel.: (03 73 83) 8 34 01.

AURA-Hotel Saulgrub


AURA-Hotel
Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
E-Mail: info@aura-hotel.de
Internet: www.aura-hotel.de

Fit und Well in Liebenzell

Ab sofort kann im RKH in BaLi eine von der Krankenkasse bezuschusste Präventionswoche gebucht werden. Das Programm ist eine Mischung aus leichter Bewegung, Information zur gesunden Ernährung und Zeit zum Ausspannen in barrierefreier Umgebung. Wege zur Gelassenheit werden aufgezeigt, um auch im Alltag fit und well zu bleiben. Beim Malen für Blinde vom 5. bis 8. April kann man sein kreatives Potenzial herausfinden und mit Rötel- oder Graphitstift oder mit Pinsel und Acrylfarben innere Bilder sichtbar oder ertastbar machen. Ein original griechisches Ostermenü kann Frau oder Mann vom 30.03. bis 01.04. mit Anne Courtpozanis zubereiten.

Anmeldung und Infos im
RKH
unter (0 70 52) 9 20 40
oder unter www.rudolf-kraemer-haus.de

Helmut Kreutz Haus, Wernigerode/Harz

Eine bunte Woche nach Ostern: Spaziergänge, Vorträge, Bibelarbeiten mit Erläuterungen zu verschiedenen Traditionen der christlichen Frühjahrsfeste, gemeinsames Singen, Wellness-Angebot, u.v.m.


Fordern Sie telefonisch unser Jahresprogramm und eine Hausbeschreibung in Punkt- oder Schwarzschrift an unter:

Tel.: (0 39 43) 56 44 00 oder unter
begegnung@ebs-deutschland.de

"Die Zeit" im DAISY-Format

"Die Zeit", die seit 40 Jahren von der Westdeutschen Blindenhörbücherei als Kassetten-Hörbuch produziert worden ist, wird ab April 2007 als DAISY-Zeitschrift herausgegeben werden. Die Kassettenproduktion der Zeitschrift wird dann eingestellt.

Die Bezugsbedingungen ändern sich für die Hörer nicht. "Die Zeit" wird wöchentlich jeweils am Donnerstag in einer Auswahl von ca. 270 Minuten aufgelesen und am gleichen Tag versandt.

Nähere Informationen bei:
Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V.
Tel.: (02 51) 71 99 01
E-Mail: wbh@wbh-online.de
Internet: www.wbh-online.de

Mieterlexikon auf DAISY-CD

Auf knapp 600 Seiten werden alle wichtigen Fragen zum Verhältnis von Mietern und Vermietern behandelt. Dabei wendet sich das Buch an Laien und Fachleute gleichermaßen; es benutzt eine allgemein verständliche Sprache und enthält zahlreiche Fundstellen von Gerichtsentscheidungen. Erstmals erscheint das Mieterlexikon jetzt auch als CD im DAISY-Format, einschließlich alphabetischer Navigation, Stichwortverzeichnis und Seiten-Suchfunktion.

Die Aufsprache ist etwa 30 Stunden lang und zum Originalpreis der Buchausgabe zu beziehen bei

ATZ-Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde
Tel.: (0 55 31) 7153
E-Mail: atz@blindenzeitung.de
Internet: www.blindenzeitung.de

Wissen, was im Kino läuft

Die akustischen Blinden-Zeitschriften "Anstöße" und "Auslese" informieren ausführlich über die 57. Internationalen Filmfestspiele in Berlin. Die Extra-Kassette zum Filmfest (Spieldauer 90 Min.).

Bestellungen bei
Arbeitskreis Kultur und Selbsthilfe Sehgeschädigter und ihrer Freunde e.V.
Tel.: (0 30) 3 45 18 28
E-Mail: anstoesse@gmx.de

DZB auf der Leipziger Buchmesse

Vom 22. bis 25.03. präsentiert die Deutsche Zentralbücherei für Blinde ein vielfältiges Medienangebot für blinde und sehbehinderte Menschen und verdeutlicht, wie wichtig "Lesen für alle" ist und welchen Mehrwert Lesen auch und gerade für blinde und sehbehinderte Menschen darstellt. Messegelände, Halle 3, Stand B 305!

Im Rahmen einer Lesung ermittelt der blinde Detektiv Peter Lundt  –  vielen bekannt aus der gleichnamigen Hörspielserie  –  am Freitag, den 23. März 2007, ab 19.30 Uhr in den Räumen der DZB!

Relief-Wandkalender der DZB prämiert

Zur 57. Internationalen Kalenderschau 2007 in Stuttgart erhielt der Relief-Wandkalender "Essbare Blüten" der DZB in der Kategorie Verlagskalender den Silberpreis! Ausgewählt wurde der Leipziger Kalender unter mehr als 1.000 Einsendern aus über zehn Ländern.

Einige Exemplare des "Silberpreis"-Kalenders sind bei der DZB noch zu haben:

Tel.: (03 41) 7 11 31 19
E-Mail: verlag@dzb.de

Die "Glocke" in Blindenschrift

Schiller, Friedrich von: Das Lied von der Glocke

"In keiner Sprache ist mir ein Gedicht bekannt, das in einem so kleinen Umfang einen so weiten poetischen Kreis eröffnet, die Tonleiter aller tiefsten menschlichen Empfindungen durchgeht und auf ganz lyrische Weise das Leben mit seinen wichtigsten Ereignissen und Epochen wie ein durch natürliche Grenzen umschlossenes Epos zeigt", urteilte Wilhelm von Humboldt. In Voll- und in Kurzschrift erhältlich.

Nähere Informationen:
VzFB
Tel.: (05 11) 9 54 65  –  32

"Neue Post" zum Hören

Herausgeberin: Beate Stocker, Wien. Ausgewählte Artikel der beliebten Zeitschrift des Baur Verlages informieren über Prominente aus Adel, Film und Fernsehen. Die "Neue Post" ist auf jedem CD-Player abspielbar; zehn Ausgaben im Jahr gibt es beim BIT-Zentrum.

"Der Bergdoktor"

Die Heimatromane um Dr. Burger aus dem Bastei-Verlag sind jetzt zu hören; Herausgeberin: Beate Stocker, Wien.

Im schönen Zillertal lebt und wirkt der Mann, den Millionen Leser und Fernsehzuschauer seit Jahren lieben: Dr. Martin Burger  –  Der Bergdoktor. "Der Bergdoktor" ist auf jedem CD-Player abspielbar; zehn CDs jährlich.

Bezugsadresse:
BBSB, BIT-Zentrum
Info- und Bestell-Hotline: (0 89) 5 59 88-134 (Frau Elmer)
Rund-um-die-Uhr-Bestell-Service: (0 89) 5 59 88-144 (Anrufbeantworter)
Fax: (0 89) 5 59 88-3 34
Internet: www.bbsb.org
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

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Im Beruf:

Mit Mut, Vertrauen und mehr

Von Zweien, die auszogen, ihr Leben in die Hand zu nehmen; das Ergebnis: starke Leistungen im Berufsleben.


Wenn es um behinderte Menschen und deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geht, äußern immer noch viele Menschen Bedenken, manchmal sogar Abneigung. Wenn es sich dann noch um stark sehbehinderte oder gar blinde Bewerber handelt, übersteigt das oftmals die Vorstellungskraft von Nichtbehinderten, wie das denn gehen kann.

Tino Apelt ist 26 Jahre alt und blind. Nachdem er sein Abitur abgelegt hatte, erlernte er im SFZ Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz den Beruf des Fachinformatikers für Anwendungsentwicklung.

Damals war seine Augenerkrankung noch nicht so weit fortgeschritten. Er hatte noch einen geringen Sehrest. Deshalb war es Tino Apelt damals noch möglich, mit Vergrößerung am Bildschirm zu arbeiten. In der Ausbildungszeit waren drei Praktika von bis zu drei Monaten enthalten. Diese führte Tino Apelt alle samt im gleichen Unternehmen, einer kleinen Computerfirma in Braunsbedra, durch. 2003 beendete er seine Ausbildung. Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon mehrere Bewerbungen verschickt, auch an seinen Praktikumsbetrieb. Tino Apelt wurde von seinem heutigen Chef eingestellt, weil er durch sein umfangreiches fachliches Wissen überzeugte. Für die Ausübung seines Berufes benötigt Tino spezielle Hilfsmittel, beispielsweise eine Braille-Zeile für den Computer, eine Bildschirmvergrößerung und eine besondere Schreibtischlampe. Die Beschaffung dauerte einige Monate, so dass er erst im März 2004 seine Tätigkeit aufnehmen konnte. Die Arbeitsorganisation in dem kleinen Unternehmen musste etwas verändert werden. Tino übernahm einen Großteil der Programmierungsaufträge, die durch seine Einstellung verstärkt angenommen werden konnten. In dem kleinen Unternehmen werden Netzwerke eingerichtet, Software installiert, der Kundendienst gewährleistet und vieles andere mehr. Tino Apelt ist sehr zufrieden mit seiner Arbeit und dem betrieblichen Umfeld. Er fühlt sich akzeptiert und seine Arbeit macht Freude. Die Arbeitsagentur und das Integrationsamt unterstützen die Firma von Tino Apelt. So werden behindertenspezifischen Hilfsmittel vollständig getragen, andere Dinge zur Ausstattung des Arbeitsplatzes werden zu einem großen Teil gefördert.

Einen ganz anderen, nicht immer geraden Weg nahm Rene Brethfeld, der eine Sehbehinderung von 95 Prozent hat. Auch er begann deshalb eine Ausbildung im SFZ Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz (BBW) als Datenverarbeitungskaufmann. Als er zwei Drittel seiner Ausbildung hinter sich hatte, wurde ihm klar, dass es nicht der Beruf ist, mit dem er in Zukunft seinen Lebensunterhalt verdienen möchte und brach die Ausbildung ab. Er versuchte sich zwei Jahre in Selbstständigkeit, mit mäßigem Erfolg. 1998 begann er eine weitere Ausbildung. Dieses Mal wusste er, was er wollte und ließ sich in der Berufsfachschule des BBW Chemnitz zum Physiotherapeuten ausbilden.

Nach Beendigung seiner Ausbildung im Jahr 2001 arbeitete er bis Anfang 2006 in verschiedenen Physiotherapiepraxen. Im April 2006 hat sich Rene Brethfeld auf den Weg in die Selbstständigkeit begeben und eine eigene Praxis auf der Chemnitzer Bergstraße eröffnet. Seit dem organisiert der heute 29-jährige, wie andere Unternehmer auch, seine kleine Praxis. Dabei geholfen hat ihm beispielsweise sein Steuerberater, sein ungebrochener Optimismus und sein starker Wille, den man schon nach einem kurzen Gespräch mit ihm verspürt. Er sagt selbst von sich, ein risikobereiter Mensch zu sein. Sein Arbeitsalltag ist nicht immer einfach. Arbeitstage, die zwölf und mehr Stunden haben sind nicht die Ausnahme. Inzwischen konnte er eine Mitarbeiterin in Teilzeit einstellen. Sie hilft ihm auch, die nicht vermeidbaren bürokratischen Dinge zu erledigen. Ganz wichtig für ihn ist, sich ständig mit Weiterbildungen auf dem Laufenden zu halten. Ohne dieses Engagement ist aus seiner Sicht eine selbstständige Physiotherapiepraxis nicht überlebensfähig.

Beide Berufswege sind ganz unterschiedlich, zeigen jedoch, dass mit Engagement, Unterstützung, Mut und Vertrauen in die Menschen viel zu erreichen ist.

Cornelia Knorr  


BU: Rene Brethfeld bei der Arbeit am elektronischen Netzwerk im BBW Chemnitz; ein Foto zum Beitrag "CoWerk  –  eine Spur des Erfolgs" (2/2007)

Förderung für mehr Chancen

Sehbehinderte und blinde Menschen, die zum großen Teil in kaufmännischen und verwaltenden Berufen arbeiten, sind ebenso wie ihre nichtbehinderten Kollegen in immer kompliziertere Arbeitsplatzstrukturen eingebunden. Das macht es für die Integrationsämter immer schwieriger, passende und wirksame Hilfsmittel auszuwählen. Deshalb hat der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am Montag (11.12.2006) in Münster beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen dem LWL-Integrationsamt und dem darauf spezialisierten LWL-Berufsbildungswerk Soest weiterzuführen. Der Sozialausschuss bewilligte 795.000 Euro, um die im Beratungszentrum geleistete Arbeit für weitere drei Jahre abzusichern. Die Berater unterstützen das Integrationsamt bei der behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Menschen und schulen diese im Umgang mit den immer komplizierteren Hilfsmitteln.

Daneben verfügt das Berufsbildungswerk Soest seit 2003 über einen Hilfsmittelpool, den der LWL ebenfalls finanziert. "Die Hilfsmittel und Arbeitsplatzausstattungen aus diesem Pool  –  wie zum Beispiel ein Blindenschriftdisplay oder Technik für die Sprachausgabe am Computer  –  kann das Berufsbildungswerk dann kurzfristig an Arbeitgeber verleihen. Das ist vor allem für sehbehinderte oder blinde Arbeitslose wichtig, die vor einer festen Anstellung ein Praktikum oder eine Probeeinstellung durchlaufen sollen", erklärte LWL-Sozialdezernent Dr. Fritz Baur.

Erwin Denninghaus  


BU: Blinde Mitarbeiterin mit Braille-Display

Servicefachkraft für Dialogmarketing

Neu im Berufsspektrum des BFW Würzburg

Der anerkannte Ausbildungsberuf wird ab Juli 2007 im BFW angeboten, dauert 19 Monate und endet mit der Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt. Besonders geeignet ist die Tätigkeit für Menschen, deren Stärken in der Kommunikation und im kaufmännischen Denken liegen.

"Wir reagieren mit der Ausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing auf die positive Entwicklung der Call-Center-Branche und die daraus resultierende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt", erläutert Petra Baader, Leiterin Qualifizierung am BFW Würzburg.

Wichtiger Bestandteil sei das rund fünf Monate umfassende Betriebspraktikum, das erste Berufserfahrung vermittelt und den Kontakt zu möglichen späteren Arbeitgebern ermöglicht.

Mehr Informationen über die Ausbildungsmöglichkeiten am BFW Würzburg gibt es im Internet unter www.bfw-wuerzburg.de .

Marcus Meier  


BU: Heinrich Gschwind, blinde Lehrkraft des BFW Würzburg, wird die neuen Servicefachkräfte Dialogmarketing mit Unterstützung seiner Teamkollegen ausbilden.

Macher & Märkte

Seit Hartz IV in Kraft getreten ist, sind die Jobchancen für arbeitslose Schwerbehinderte deutlich schlechter geworden. Der Grund: "Bei der Abfassung der Gesetze zur Arbeitsmarktreform haben Ministerialbeamte und Parlamentarier die Schwierigkeiten gehandikapter Menschen schlicht vergessen", klagt der Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), Michael Richter.

Vor der Reform konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) Unternehmen feste, bundeseinheitliche Zusagen für Eingliederungshilfen machen, wenn diese bereit waren, Schwerbehinderte einzustellen. Seit der Reform kann die BA dies nur noch für Empfänger des Arbeitslosengeldes I tun, die schwerbehindert sind. Für alle, die Arbeitslosengeld II bekommen, entscheiden nun die Wohnortverwaltungen, ob und in welcher Höhe Eingliederungsmittel bewilligt werden.

Folge: Die Zuschüsse für Firmen, die Schwerbehinderte einstellen, variieren von Arbeitsgemeinschaft zu Arbeitsgemeinschaft. Süddeutsche gewähren deutlich niedrigere Hilfen als Arbeitsgemeinschaften in den neuen Ländern, auch wenn sich die Behinderten um den gleichen Job beispielsweise in Frankfurt bewerben.

Noch in einem anderen Punkt hat Hartz IV die Jobsuche Schwerbehinderter erschwert. In den so genannten Optionskommunen, das sind die Kreise, die die Vermittlung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II in Eigenregie übernommen haben, darf die BA die Beschäftigung Schwerbehinderter nicht mehr mit Geldern aus der Ausgleichsabgabe fördern.

Diese Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote nicht erfüllen. Sie fließt an die Integrationsämter. 30 Prozent dieser Mittel stehen der BA zur Verfügung, um beispielsweise Einarbeitungs- und Gehaltszuschüsse für Schwerbehinderte zu gewähren. Doch zahlen darf die BA das Geld nur, so schreibt es das Gesetz vor, wenn sie an der Maßnahme selbst beteiligt ist. Das aber ist sie bei den Vermittlungsbemühungen der Optionskommunen nie.

Keyvan Dahesch  

Ein Würfel zur Beurteilung der Tastfähigkeit

Das Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg unterstützt ein Projekt zur Erforschung von Entwicklungsstörungen des Nervensystems. Die Charité  –  Universitätsmedizin Berlin  –  beschäftigt sich in der Studie unter anderem mit dem Zusammenhang des menschlichen Hör-, Seh- und Tastsinns. Während das Hör- und Sehvermögen eines Menschen gut messbar ist, sind verlässliche Ergebnisse beim Tasten weitaus schwieriger zu ermitteln.

Eine mögliche Ergänzung zur objektiven Beurteilung des individuellen Tastsinnes bildet nun ein neuartiger Würfel. Der in den USA entwickelte "Tactile Acuity Cube" ist ein Kunststoffwürfel mit einer Seitenlänge von rund zehn Zentimetern. An jeder Seite ist er mit Rillen von 0,75 bis 6 mm versehen. In den nächsten Monaten wird das neue Hilfsmittel in der Abteilung Assessment des BFW Würzburg auf seinen Praxisnutzen erprobt.

"Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist es, festzustellen, wie gut die Tastfähigkeit unserer blinden oder sehbehinderten Teilnehmer ist", erläutert BFW-Mitarbeiterin Petra Joas, die in der Abteilung Assessment für die Beurteilung des Tastsinns zuständig ist. "Nur mit ausreichendem Gefühl in den Fingerspitzen ist es möglich, die Punktschrift zu erlernen", betont die selbst blinde Punktschriftexpertin.

(Aus einem Bericht von Marcus Meier.)


BU: Dr. Jörg Bohlender von der Charité Berlin (rechts) erprobt mit dem "Tactile Acuity Cube" die Tastfähigkeit von BFW-Lehrkraft Sonja Brell.

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Rechtsauskunft:

Was bringt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

In der Februar-Ausgabe endete der erste Teil mit der Aufzählung einiger Fälle, die verdeutlichen, wo Probleme bei der Anwendung des Gesetzes liegen können.


Bezogen auf die Lebensführung blinder und sehbehinderter Menschen könnte man sich zugespitzt auf den Standpunkt stellen, dass, weil ein Sinnesorgan fehlt bzw. erheblich geschädigt ist, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für die Person gefährlich ist. Eine blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Person verursacht eine Gefahr, sobald sie am öffentlichen Leben teilnimmt, weil sie gewisse Situationen nicht erfassen kann.

Die Teilnahme am Straßenverkehr bedeutet für blinde Fußgänger eine erhöhte Unfallgefahr, weil sie andere Verkehrsteilnehmer nicht sehen und so nicht adäquat reagieren können; im Flugzeug, auf Konzerten und im Kino können Blinde im Falle eines Notfalls den Notausgang nicht finden und so sich und andere gefährden; im Schwimmbad könnten sie das Becken verfehlen und stürzen, im Zug könnten sie über herumstehende Gepäckstücke fallen und sich verletzen etc.

Ein derartiges Verständnis des Gefahrenbegriffs des Paragraph 20 Absatz 1 Nr. 1 ist zweifellos zu weit gegriffen. Ein gewisses Gefahrenpotenzial ist lebenstypisch. In bestimmtem Umfang sind Gefahren immer hinzunehmen. Zudem ist es gerade das Ziel des AGG, die Gleichbehandlung behinderter Menschen zu fördern, was durch eine derartige Sichtweise gerade verfehlt würde.

Andererseits soll nach dem AGG der Vertragspartner aber auch davor geschützt werden, nicht unüberschaubar hohen Unfallpotentialen und Haftungsrisiken ausgesetzt zu werden.

Es gilt also die Frage zu beantworten, wo die Grenzlinie zwischen noch hinzunehmenden Risiken und unzumutbaren Gefahren verläuft.

Es ist in diesem Rahmen eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse des behinderten Menschen auf Gleichbehandlung einerseits und dem Interesse des Anbieters bezogen auf die Vermeidung von Gefahren und Schäden auf der anderen Seite. Dazu bedarf es der Prüfung in jedem Einzelfall, ob die Ungleichbehandlung diesbezüglich angemessen ist.

Um hinzunehmende Risiken und damit nicht um Ausnahmen i.S.d. Paragraph 20 Absatz 1 Nr. 1 handelt es sich, wenn die sich ergebenden Gefahren und die in Aussicht stehenden Schäden das sog. Allgemeine Lebensrisiko nicht erheblich überschreiten.

Das ist dann der Fall, wenn verglichen mit dem Risiko eines Nichtbehinderten die Gefährdung bzw. die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht erheblich erhöht ist.

Um zu klären, welche Gefahren bzw. welche Schadenswahrscheinlichkeiten noch hinzunehmen sind, bedarf es also eines Vergleichs.

Hätte ein Sehender in derselben Situation ein erheblich geringeres Risiko? Hierbei ist auf den sog. "Durchschnittssehenden" abzustellen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass das bestehende Risiko erheblich höher ist, wäre die Gefahrensituation i.S.d. Paragraph 20 Absatz 1 Nr. 1 anzunehmen.

In den Fällen hingegen, in denen das Risiko gleich bzw. unerheblich erhöht ist, wäre eine Ungleichbehandlung unangemessen, da hier das Interesse des Behinderten auf Gleichbehandlung dem Sicherheitsinteresse des Anbieters vorzugehen hat.

Bei der Beurteilung der Situation kommt es auf die Sichtweise eines objektiven Beobachters an. Es genügt also nicht, dass der (etwaige) Vertragspartner die Situation für gefährlich bzw. schadensträchtig hält. Es sind objektivierbare Kriterien zur Beurteilung heranzuziehen.

Damit werden alle die Fälle herausgefiltert, in denen die Ungleichbehandlung auf ein übertriebenes Sicherheitsempfinden zurückzuführen ist.

Hier wäre z.B. der Fall zu nennen, in dem der Gastwirt dem blinden Gast, aus Angst, der Blinde werde sich schneiden, das bestellte Schnitzel nur in geschnetzelter Form anbietet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Blinder bzw. ein Sehbehinderter genauso mit Messer und Gabel essen kann wie ein Sehender.

Es ist für die konkrete Situation darüber hinaus eine typisierte Betrachtungsweise erforderlich. Stellt dieser konkrete Vertragsschluss für einen typischen Blinden/Sehbehinderten eine erhöhte Gefährdung dar?

Im oben genannten Fall 2, in dem der Reiseveranstalter der Blinden die Teilnahme an einer Bergtour verweigert, wäre danach zu fragen, ob ein Blinder oder Sehbehinderter normalerweise in der Lage ist, eine entsprechende Tour ohne erhöhtes Unfallrisiko zu absolvieren.

Zwar wird es Blinde und Sehbehinderte geben, die regelmäßig Bergsteigen (wie z.B. der Blinde, der den Mount Everest erklommen hat) und die möglicherweise eine derartige Gruppenreise mit entsprechender Begleitung besser absolvieren könnten als andere Sehende, jedoch kann der Reiseveranstalter hier davon ausgehen, dass eine derartige Reise für einen typischen blinden Teilnehmer mit vergleichbar erheblich erhöhtem Unfallrisiko (z.B. Absturz) verbunden sein dürfte.

Es kann dem Anbieter (hier dem Reiseveranstalter) nicht zugemutet werden, sich ein konkretes Bild von dem einzelnen etwaigen Vertragspartner zu machen, zumal eine entsprechende Einschätzung im Einzelfall sehr schwierig sein dürfte.

Eine Ausnahme von der typisierten Sichtweise käme nur dann in Betracht, wenn der Anbieter die Besonderheiten des behinderten Vertragspartners kennt und sich eine Ungleichbehandlung vor diesem Hintergrund als unangemessen herausstellen würde.

In diesem Zusammenhang wäre das Beispiel zu nennen, in dem sich der Bootsverleiher weigert, der blinden Surferin ein Surfbrett mit Hinweis auf ihre Blindheit zu verleihen, obwohl er weiß, dass sie zusammen mit der anwesenden Begleitperson problemlos in der Lage ist, mit dem Surfbrett zu segeln.

Das hat aber auch umgekehrt zu gelten: Wenn der Anbieter feststellt, dass eine blinde oder sehbehinderte Person offensichtlich nicht in der Lage ist, das Angebot adäquat zu nutzen, so muss ihm ein entsprechender Ausschluss möglich sein.

Hier wäre der Fall zu nennen, in dem der Wildparkbesitzer bemerkt, dass eine Blinde völlig orientierungslos ist und alleine durch den Park laufen will und er sich daraufhin weigert, sie einzulassen.

Schließlich bleibt noch die Frage zu klären, auf wessen Gefährdung es anzukommen hat, bzw. bei wem der Schadenseintritt zu befürchten ist. Hat es darauf anzukommen, ob die betroffene Person gefährdet wird, oder genügt es, wenn der Anbieter oder andere gefährdet werden oder Schäden bei anderen Personen oder Sachen in Aussicht stehen.

Obwohl die Gesetzesbegründung von der Gefährdung des von der Ungleichbehandlung Betroffenen spricht, kann es meines Erachtens nicht darauf ankommen, wer gefährdet wird. Der Gesetzeswortlaut spricht gerade nicht von Gefahren und Schäden für den Betroffenen. Zudem muss es dem Anbieter selbstverständlich möglich sein, auch bei drohenden Gefahren für sich oder andere Kunden den Betroffenen auszuschließen.

Dies zeigt schon der Fall, indem es der Schießbudenbesitzerin möglich sein muss, mit Hinweis auf die Verletzungsgefahr für ihren Mitarbeiter, der in der Bude steht, den Blinden vom schießen auszuschließen.

Nach allem ergibt sich, dass eine Abwägung für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen erforderlich ist.

Für die oben skizzierten Fälle würde sich damit Folgendes ergeben:

Im Fall 1 käme es darauf an, wie das Schwimmbad ausgestattet ist. Handelt es sich um ein durchschnittliches Hallenbad wäre eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt. Von einer durchschnittlichen Blinden wäre nach den obigen Ausführungen zu erwarten, dass sie sich mit Hilfe ihres Stockes im Raum orientieren und damit das Schwimmbecken gefahrlos erreichen und benutzen kann. Dass es beim Schwimmen zu Zusammenstößen kommt, kann durch eine entsprechende Markierung (z.B. markierte Badekappe) vermieden werden. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist damit nicht erheblich höher, als wenn ein Sehender das Schwimmbad benutzen würde.

Im Fall 3, in dem dem Blinden die Nutzung von Fahrgeschäften verboten wird, kommt es wiederum darauf an, welche Fahrgeschäfte erfasst werden. Bezogen auf die Einrichtungen, in denen das Augenlicht nicht benötigt wird, um es zu Nutzen, kann auch keine erhöhte Gefährdung angenommen werden. Wenn es allerdings um Einrichtungen geht, bei denen der Einsatz des Augenlichts erforderlich ist, z.B. bei der Absolvierung eines bestimmten Parcours wäre, ein Ausschluss möglicherweise gerechtfertigt.

In einem Vergnügungspark, in dem es von beiden Arten Fahrgeschäfte gibt (für Blinde nutzbare und für Blinde gefährliche Geräte) wäre ein allgemeiner Ausschluss unangemessen und damit nicht gerechtfertigt. Gerechtfertigt wäre allenfalls ein Nutzungsverbot, dass sich auf die bestimmten, für Blinden und Sehbehinderte gefährlichen Geräte bezieht.

Im Fall 4 (Busfall) würde das Interesse des Blinden auf Gleichbehandlung dem Interesse des Busunternehmens auf Gefahrenabwehr überwiegen. Es ist nicht erheblich gefährlicher, eine blinde Person zu transportieren als eine sehende Person. Eine Ablehnung wäre danach nicht gerechtfertigt.


2. Mittelbare Benachteiligungen

Bezogen auf die in Paragraph 3 beschriebenen mittelbaren Benachteiligungen, die durch Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bewirkt werden können, ist eine Ungleichbehandlung dann keine verbotene Benachteiligung, wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

Keine verbotene Benachteiligung liegt z.B. dann vor, wenn Prüfungsordnungen oder Zulassungsvorschriften eine bestimmte Sehfähigkeit für Bereiche fordern, in denen eine entsprechende Sehfähigkeit zwingend erforderlich ist. Dies gilt z.B. für die Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Berufspatenten.

Es liegt auf der Hand, dass ein Blinder nicht Pilot oder Busfahrer werden kann.

Jedoch gilt auch hier, dass die Ungleichbehandlung immer auch erforderlich und angemessen sein muss.


Private Versicherungsverträge

Eine von DBSV und DVBS im Jahre 2005 durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass die Versicherungsunternehmen recht unterschiedliche und zum Teil willkürlich erscheinende Entscheidungen treffen: Manche Anträge werden ohne Einschränkungen akzeptiert, andere komplett abgelehnt, wieder andere mit Risikoausschlüssen oder mit Prämienzuschlägen.

Eine unterschiedliche Behandlung von Antragsstellern ist nach dem AGG nur noch dann gerechtfertigt, wenn sie auf "anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Bewertungen" (vgl. Paragraph 20 Absatz 2).


Bevorzugung

Das AGG stellt darüber hinaus schließlich in Paragraph 20 Absatz 1 Nr. 3 klar, dass eine Vorteilsgewährung an sich noch keine unzulässige Benachteiligung darstellt, wenn kein Interesse an einer Gleichbehandlung besteht.

C. Rechtsfolgen

Paragraph 21 AGG bestimmt, welche Rechte dem von Benachteiligung Betroffenen zustehen.


In den Fällen, in denen die Benachteiligung noch fort dauert, kann der Betroffene Beseitigung verlangen, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, kann er den anderen auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Ist dem Betroffenen durch die Benachteiligung ein Schaden entstanden, so kann er diesen ersetzt verlangen.

Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Dazu gehört z.B. auch ein Schmerzensgeld. Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist allerdings, dass der andere schuldhaft gehandelt hat. Das bedeutet, er muss vorsätzlich oder fahrlässig benachteiligt haben.

D. Durchsetzung des Anspruchs

Was ist im Rahmen der Rechtsverfolgung zu beachten?


I. Fristen  –  Innerhalb welcher Zeit ist der Anspruch geltend zu machen?

Die beschriebenen Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, es sei denn der Benachteiligte ist an der Geltendmachung unverschuldet gehindert (vgl. Paragraph 21).


II. Beweisregeln  –  Wer muss im Falle des Prozesses was beweisen

Es gilt im Zivilprozess der Grundsatz, dass jeder die für ihn günstigen Tatsachen zu beweisen hat.

Das hieße also, dass der Behinderte, der einen anderen wegen einer Diskriminierung in Anspruch nehmen will, normalerweise verpflichtet wäre, die Diskriminierung zu beweisen.

Das wäre in den Fällen sehr schwierig, in denen der Grund für die Benachteiligung nicht offensichtlich ist.

Hier soll noch einmal auf den oben skizzierten Fall zurückgekommen werden, in dem der blinden Studentin trotz der erforderlichen Abiturnote von 2,0 die Zulassung zum Studium nicht gewährt wird.

Das AGG sieht in Paragraph 22 eine Beweiserleichterung vor. Danach muss der Betroffene Indizien vortragen und beweisen, die auf eine Benachteiligung hinweisen.

Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses ist es Sache des Benachteiligers zu beweisen, dass er nicht Schuldhaft gehandelt hat. Diesbezüglich sieht das AGG in Paragraph 21 eine Beweislastumkehr vor.


III. Unterstützungsmöglichkeiten  –  Wer bietet Hilfe

1. Antidiskriminierungsverbände

Ein von einer Diskriminierung Betroffener hat die Möglichkeit, sich durch einen so genannten Antidiskriminierungsverband unterstützen zu lassen. Antidiskriminierungsverbände sind Interessensverbände, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (vgl. Paragraph 23). Sie können in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht (z.B. vor dem Amtsgericht oder dem Arbeitsgericht) als Beistand auftreten. Auch DVBS und DBSV haben die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, um als derartige Antidiskriminierungsverbände auftreten zu können.


2. Antidiskriminierungsstelle

Der Bund hat eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Wer der Ansicht ist, im Sinne des AGG diskriminiert worden zu sein, kann sich an diese Stelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle soll betroffene Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

E. Zusammenfassung

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das AGG für einen gewissen Bereich Verbesserungen für blinde und sehbehinderte Menschen bringt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Massengeschäfte und den Bereich der Versicherungsverträge. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass dieses Gesetz nicht gegen jegliche Art von Diskriminierungen schützt.

Da das Gesetz eine Vielzahl von unbestimmten Begriffen enthält, wird man abwarten müssen, wie die Gerichte diese Begriffe auslegen werden und welche praktische Bedeutung diesem Gesetz zukünftig zukommen wird.

Dr. Petra Bungart  

Merkzeichen B in neuem Gewand

Schwerbehindertenausweise mit dem Merkzeichen B, die vor dem 12. Dezember 2006 ausgestellt worden sind (und das trifft auf fast alle zu), tragen auf der Vorderseite den Aufdruck: "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen." Diese Formulierung gab immer wieder Anlass zu dem Missverständnis, dass der Ausweisinhaber nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, stets eine Begleitperson bei sich zu haben. So wurde und wird behinderten Menschen ohne Begleitperson zunehmend die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln und der Zutritt zu Schwimmbädern verweigert. Vereinzelt sind sogar Gerichte diesem Irrtum erlegen. Amts- und Landgericht Flensburg haben den Träger einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zum Schadensersatz verurteilt, weil er eine Heimbewohnerin, obwohl in ihrem Ausweis die "Notwendigkeit ständiger Begleitung" vermerkt war, ohne Begleitperson ihren Arbeitsweg antreten ließ, auf dem sie einen Verkehrsunfall verursachte, bei dem sie selbst zu Tode kam.

DBSV und DVBS haben vom Gesetzgeber mehrfach gefordert, im SGB IX und in der Schwerbehindertenausweisverordnung unmissverständlich klarzustellen, dass es sich bei der Mitnahme einer Begleitperson um einen Nachteilsausgleich und somit um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung des Schwerbehinderten handelt.

Zunächst wurden diese Initiativen abschlägig beschieden; denn im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung befürchtete man, dass die angestrebte Gesetzesänderung zu einer Ausweitung des berechtigten Personenkreises führen werde. Noch in der letzten Legislaturperiode scheiterte ein Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an der rot-grünen Mehrheit. Inzwischen ist es jedoch gelungen, im Parlament einen breiten Konsens darüber herbeizuführen, dass die einschlägigen Gesetzesvorschriften und der Aufdruck auf dem Ausweis geändert werden müssen. Das ist vor allem das Verdienst der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, MdB Karin Evers-Meyer (SPD), und des behindertenpolitischen Sprechers der CDU, MdB Hubert Hüppe.

Versteckt im Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742 ff.) finden sich die Neuregelungen zu den

§§145 ff. SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung. Dort ist nicht mehr von der "Notwendigkeit ständiger Begleitung", sondern mit der wünschenswerten Klarheit von der "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" die Rede. Dementsprechend wird seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 12. Dezember 2006 auf den neu ausgestellten Schwerbehindertenausweisen neben dem Merkzeichen B vermerkt: "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen."

Die vorher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Jedoch kann der Ausweisinhaber beim zuständigen Versorgungsamt beantragen, dass der aufgedruckte Vermerk der neuen Rechtslage angepasst wird. Dieser Antrag ist durchaus zu empfehlen, will man nicht Gefahr laufen, dass der überholte Vermerk auf dem Ausweis auch weiterhin missverstanden wird.

Der Gesetzgeber hat  –  dankenswerterweise  –  noch ein Übriges getan. Er hat bei der Neufassung des § 146 Abs. 2 SGB IX dem modernen Verständnis von Behinderung und den (z.B. durch ein Mobilitätstraining) gewachsenen Fähigkeiten behinderter Menschen Rechnung getragen. Bisher war nach der genannten Vorschrift die Erteilung des Merkzeichens B davon abhängig, dass der Schwerbehinderte "bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Folge seiner Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen" ist. Der Hinweis auf die "Vermeidung von Gefahren für sich oder andere" wurde aus dem Gesetz gestrichen, und es wurde sogar ausdrücklich geregelt, dass aus der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nicht geschlossen werden darf, der Berechtigte bilde ohne eine Begleitperson für sich oder andere eine Gefahr.

§ 146 Abs. 2 SGB IX lautet nunmehr: "Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die behinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt."

Diese Gesetzesänderung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu dem Ziel, behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

Dr. Otto Hauck  

Hilfsmittel-Wahlrecht erhalten

"Die Qualität der Versorgung ist gefährdet und viele behinderte Menschen müssen mit erheblichen finanziellen Härten rechnen." Dr. Martin Danner, Leiter des Referats Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung der BAG SELBSTHILFE, blickt in eine wenig rosige Zukunft für Betroffene, wenn die Absicht des Gesetzgebers in die Tat umgesetzt wird, die einzelnen Krankenkassen dazu zu zwingen, die Versorgung mit Hilfsmitteln nur noch dem in einem Ausschreibungsverfahren ermittelten billigsten Anbieter zu übertragen.

Bereits die bisherige Praxis der gesetzlichen Krankenkassen bei der Festlegung von Festbeträgen für Hilfsmittel habe gezeigt, dass die Krankenkassen kein Interesse hätten, den Beratungsbedarf der Betroffenen und den Anpassungs- und Reparaturaufwand der Hilfsmittel angemessen zu berücksichtigen.

Und so erwartet der gesundheitspolitische Sprecher der BAG SELBSTHILFE, dass diese notwendigen Bestandteile der Hilfsmittelversorgung bei den Ausschreibungsbedingungen der Kassen keinesfalls hinreichend berücksichtigt werden: "Dies wird zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgung und zu weiteren Ressourcenverschwendungen führen", fürchtet Dr. Martin Danner, "ein schlecht angepasstes Hilfsmittel, das ungenutzt im Nachttisch verschwindet, kostet Geld, bringt dem Versicherten aber nichts."

Die BAG Selbsthilfe fordert den Gesetzgeber auf, den im SGB XI festgelegten Wunsch- und Wahlrechten zu entsprechen. "Diese Rechte sind kein Luxus, sondern sachlich unbedingt geboten, da Hilfsmittel  –  beispielsweise Prothesen, Stoma- oder Inkontinenzprodukte  –  individuell angepasste Güter sind, die nicht abstrakt reglementiert werden können", so Dr. Martin Danner weiter.

(Aus einer Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe.)


BU: Führhund ist nicht gleich Führhund: Die Wahlfreiheit muss dem blinden Menschen erhalten bleiben.

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Das Schaufenster 1/2007

Liebe Leserinnen, liebe Leser; liebe Hörerinnen, liebe Hörer!

Auch wenn diese Ausgabe ziemlich technisch und etwas computerlastig ist, hoffe ich doch, dass trotzdem für viele Leser bzw. Hörer etwas dabei ist. Zwar gehören PC-Anwendungen nicht primär zu den Themen des Schaufensters, doch ist nicht zu leugnen, dass der Computer immer mehr den Alltag erobert. Deshalb schlagen die Artikel über Archivierung und Messtechnik eine Brücke Richtung EDV.

Lothar Rehdes  


1. Drahtlose digitale Tonübertragung

Nicht immer spielt die Musik dort, wo sie auch gehört werden soll. Vielleicht soll der einzige noch vorhandene Plattenspieler, der im Wohnzimmer steht, auch in der Küche gehört werden, oder das Hörspiel, das gemütlich im Wohnzimmer gehört werden soll, ist auf der Computerfestplatte im Arbeitszimmer gespeichert. Wo sich bei der Übertragung in die Küche eine Funkbox anbietet, soll das Hörspiel in möglichst guter Qualität über die Anlage im Wohnzimmer abgespielt werden. Zu diesem Zweck werden auf dem Markt verschiedene drahtlose Übertragungssysteme angeboten. Meist sind diese Geräte auch Videotauglich, um in der Wohnung verteilte Fernseher zentral mit Bild und Ton zu versorgen. Diese Übertragung funktioniert üblicherweise analog, was bedeutet, dass diese Übertragung recht anfällig für Rauschen und Störungen aller Art ist.

Vorteile bringt hier, die Übertragung zu digitalisieren. Rauschen tritt dabei nicht auf, und Störungen haben es auch schwerer, sich dazwischenzudrängen. Im ungünstigsten Fall kann die Verbindung abbrechen; sonst klingt sie immer sauber.

Ein solches digitales Übertragungssystem wird von der Firma Vivanco unter der Bezeichnung CHT 100 angeboten und ist in Technikgroßmärkten (z.B. Saturn) für ca. 70 Euro erhältlich. Es handelt sich um Sender und Empfänger, die jeweils über 3,5 mm Klinkenstecker an die Quelle bzw. an den Verstärker angeschlossen werden.

Die Stromversorgung erfolgt mittels Steckernetzteil. Die Form der Geräte erinnert an aufrecht stehende Kissen (ca. 9 cm hoch). Die Reichweite beträgt bis zu 30 m; von 8 Kanälen wird der jeweils beste automatisch ausgewählt.


2. Speichermedien für Langzeitarchivierung

Wer Tonaufzeichnungen z.B. Musik im MP3-Format archivieren möchte, speichert sie meist auf einer CD. Das sog. Brennen von CDs und inzwischen auch von DVDs hat Massencharakter angenommen.

Wer größere Archivbestände zu verwalten hat, wird bald bemerken, dass umfangreiche CD-Sammlungen einen erheblichen Platzbedarf haben. Auch ist umstritten, ob diese optischen Speichermedien ausreichend Langzeitstabilität haben, um sich als Archivmedium zu eignen. Deshalb ist man gut beraten, von jeder Scheibe zwei Exemplare herzustellen. Während die eine übersichtlich eingeordnet in einer Schachtel verwahrt wird, kommt die andere mit weiteren Sicherheitskopien platzsparend auf eine Spindel; sie muss ja lediglich dann herausgesucht werden, wenn die eigentliche Disc (evtl. infolge häufigen Abspielens) unbrauchbar geworden ist.

Zunehmend wird auch ein anderes Speichermedium immer attraktiver, da die Preise dafür ständig fallen. Es handelt sich um sog. externe Festplatten. Mit der Bezeichnung "extern" ist gemeint, dass sie in keinem Computer verbaut sind, sondern eigenständige Geräte darstellen. Sie werden über ein USB-Kabel mit dem Rechner verbunden, worüber außer der Datenübertragung auch eine Stromversorgung erfolgen kann, wenn sie nicht ein eigenes Netzteil nutzen. Die Speicherfähigkeit dieser Festplatten deren Abmessungen mit denen einer Videokassette vergleichbar sind ist beeindruckend. So fassen die verfügbaren Modelle inzwischen bis zu 500 Gigabyte, wobei sich die Grenzen ständig nach oben verschieben.

Festplatten mit einer Kapazität von 250 Gigabyte sind derzeit bereits für unter 100 Euro erhältlich. Ihr Speicherplatz entspricht dem von mehr als 300 CDs. Im Gegensatz zu den gängigen optischen Speichermedien hat man bei den Festplatten die Möglichkeit, die Bestände nachträglich zu pflegen; Veränderungen wie Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen sind möglich wie auf dem Rechner selbst.

Wer wertvolle Daten speichern möchte, deren Verlust schmerzt, sollte auch hier die Ausgaben für die Sicherungskopie nicht scheuen, was in diesem Fall den Erwerb von jeweils zwei Festplatten bedeutet, auf die das gleiche Material aufgespielt wird, um gegen einen eventuellen Defekt gewappnet zu sein.


3. Messtechnik für Elektronikbastler

Vor rund zehn Jahren gab es preiswerte Multimeter Messgeräte mit deutscher Sprachausgabe aus chinesischer Produktion, das Schaufenster berichtete seinerzeit darüber. Leider sind sie wieder vom Markt verschwunden, und blinde Hobbyelektroniker müssen sich nach Alternativen umsehen.

Bei Conrad Elektronic gibt es unter der Marke Voltcraft verschiedene Messgeräte, die mit einer Computerschnittstelle ausgestattet sind. Die auf CD mitgelieferten Programme können mit gewissen Einschränkungen auch von Blinden unter der Verwendung von Screenreadern genutzt werden.

Die Multimeter VC 820 (Preis ca. 55 Euro) und VC 840 (Preis ca. 90 Euro) messen nicht nur Spannung und Strom, sondern auch Widerstand und Kapazität sowie das VC 840 auch Temperatur. Der Temperaturmessfühler kann in Flüssigkeiten oder Gase eingebracht werden, die mehrere Hundert Grad heiß sind (z.B. Messung der Innentemperatur eines Backofens). Für diese Messgerätereihe kann man bei uns (Kontakt s. unten) auch ein Programm bekommen, welches mit eigener Sprachausgabe die Anzeige auf dem PC beträchtlich vereinfacht. Wer elektronische Bauelemente besonders exakt ausmessen möchte, greift zum LCR Messgerät 4080 von Voltcraft, welches nicht nur Widerstände, Kondensatoren bis in den Picofarad-Bereich, sondern auch Induktivitäten (Spulen, Drosseln) ermitteln kann (Preis ca. 145 Euro).

Die Schnittstelle der Messgeräte zum PC benutzt einen optischen Koppler, so dass es keinerlei elektrisch leitende Verbindung zwischen Messgerät und Rechner gibt; dies Verhindert die Verfälschung von Messwerten und vereinfacht den Einsatz bei hohen Spannungen.

Im Interesse einer ortsveränderlichen Messtechnik kann die Bindung an einen PC hinderlich sein, und nicht jeder hat einen Laptop. In diesem Fall kann alternativ auf ein Produkt der BlistaBrailletec gGmbH zurückgegriffen werden. Sie bietet für 699 Euro einen kompakten Messkoffer an, in dem sich neben dem Multimeter selbst auch der für diese Anwendung optimierte Sprachausgabebaustein befindet.

Zusatzbaugruppen wie digitaler Messschieber oder Temperatursensor sind optional erhältlich. Der Koffer hat die Maße 38 x 32 x 9 cm und ein Gewicht von 2,5 kg.


Kontakte:
Lothar Rehdes
Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte gGmbH
Tel.: (0 30) 7 90 13 69 36
E-Mail: ehdes@fzbs.de


Conrad Electronic
Tel.: (01 80) 5 31 21 11


BlistaBrailletec gGmbH
Tel.: (0 64 21) 80 20
Fax: (0 64 21) 8 02 14
Intetnet: www.brailletec.de


Das Schaufenster wird gefördert durch die Lotterie "GlücksSpirale".

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