Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Die Gegenwart 04 / 01 im Internet

Inhaltsverzeichnis der Originalausgabe

Ausgewählte Beiträge:


DBSV-Nachrichten:

Aufruf

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) rufen auf zur Beteiligung an Senioren-Beiräten:

Fast jeder vierte Bürger ist heute schon mehr als sechzig Jahre alt. Im Jahre 2015 soll es jeder dritte sein. Auf kommunaler Ebene bilden sich deshalb mehr und mehr Seniorenvertretungen, in manchen Bundesländern auch Seniorenräte oder -beiräte genannt. Parteipolitisch neutral, nehmen sie gegenüber Politikern, der Verwaltung, Organisationen und Institutionen Senioreninteressen wahr, organisieren Angebote für Senioren und machen die Allgemeinheit auf ihre Probleme aufmerksam.

Die blinden und sehbehinderten Senioren sollten dabei nicht fehlen, schon damit ihre besonderen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Sie können im Wege des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements Berufserfahrungen, soziale Kompetenz und Organisationstalent einbringen. Sie sollten nicht warten, bis Sehende sie einladen mitzumachen, sondern sollten sich ihrerseits an bereits bestehenden Seniorenvertretungen zu beteiligen versuchen und dort, wo es sie noch nicht gibt, mit zu ihrer Gründung beitragen.
Anmerkung:
Der Bund der Kriegsblinden Deutschlands (BKD) wurde gebeten, sich diesem Aufruf anzuschließen.

Fit in Bad Meinberg

Der Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) tagte am 26. und 27. Januar in Bad Meinberg. Der Austausch über neue Entwicklungen auf dem schnelllebigen Markt der Informationstechnik und elektronischen Hilfsmittel gestaltete sich wieder rege und intensiv. Peter Brass berichtete als Mitglied der EBU-Technikkommission über die Bemühungen auf europäischer Ebene, damit auch Blinde und Sehbehinderte im multimedialen Konzert grafischer Benutzeroberflächen "drin" sind. Es zeigten sich thematische Parallelen, und die EBU-Technikkommission wird auf FIT-Papiere, z. B. die Webanforderungen zurückgreifen, um das Rad nicht auf europäischer Ebene neu erfinden zu müssen. Peter Brass berichtete auch über den Hilfsmittelmarkt in den USA und internationale Tendenzen. Die für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Des Weiteren stand die Erarbeitung eines Konzepts für Anforderungen an EDV-Schulungen auf der Tagesordnung. Dieses noch recht junge FIT-Thema ist von großer Bedeutung, da mit dem Fortschritt der Screenreadertechnologie auch die Bedienung der blinden- und sehbehindertenspezifischen Computerausstattung komplexer wird und mehr Möglichkeiten bietet. Nur wenn eine EDV-Schulung adäquat durchgeführt wird, können Blinde und Sehbehinderte einen PC zeitgemäß bedienen. Auch der Anforderungskatalog an die Screenreader konnte weiter bearbeitet und in eine abstimmungsfähige Fassung gebracht werden. Nach so viel Bytes und Bits war der FIT am Samstagabend dann zu erschöpft, um an der in Bad Meinberg arrangierten Disko für die parallel tagende Jugendgruppe aktiv teilnehmen zu können...
Ilona Schlegel

Bild: Peter Brass, Mitglied der EBU-Technikkommission.


Für bedienbare DVD-Player

Am 02. und 03. Februar tagte der Gemeinsame Fachausschuss für allgemeine Hilfsmittel (GFaH) in Hannover und hatte im Rahmen seines kompakten Sitzungsprogramms wieder die verschiedensten Themen von Haushaltsgeräten über nützliche Alltagshilfen bis zu elektronischen Hilfsmitteln zu bearbeiten.

Die Firma Datasound stellte ihr Projekt einer Fernsehprogrammzeitschrift für Blinde vor. Mit Hilfe eines handlichen, leicht bedienbaren Scanners werden codierte Etiketten eingelesen, die über das Fernsehangebot verschiedener Rubriken, z. B. Spielfilme über Sprachausgabe informieren. Ebenfalls vorgeführt wurde von der Firma SynPhon der Einkaufsfuchs, der Barcodes an Waren einliest und die Information akustisch wiedergibt, sowie die Lesemaus, die gespeicherten Text, z. B. Bücher, vorliest.

Verabschiedet wurde ein Anforderungskatalog an DVD-Player, der die Hersteller von Geräten für dieses noch junge Medium für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen sensibilisieren soll, damit unsere Anforderungen an das Gerätedesign in der Serienproduktion berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus wurden wieder zahlreiche Hilfsmittel von Kalendern über Wecker bis zur neuen Generation der Diktier- und Sprachspeichergeräte (Pentastic und FunTastic) und das neue Farberkennungsgerät "Color Talk" vorgestellt.
Ilona Schlegel

 

Neue Regelung für den Versand von Publikationen

Der DBSV-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 19.01.2001 beschlossen, eine Berliner Werkstatt für Behinderte mit dem Versand der DBSV-Publikationen (außer Zeitschriften) zu beauftragen. Diese Entscheidung wurde nötig, weil der Umfang der Versandleistungen räumlich und personell im Berliner DBSV-Büro nicht mehr zu bewältigen ist.

Für alle Besteller von DBSV-Publikationen gelten jetzt folgende Regelungen:

- Bestellungen werden grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen (auch per Fax oder E-Mail). Bestellungen sind zu richten an: DBSV, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Rungestr. 19, 10179 Berlin; Fax: (0 30) 28 53 87-20, E-Mail: publik@dbsv.org.

- Der Besteller erhält mit der Sendung einen Lieferschein.

- Die Rechung wird aus buchungstechnischen Gründen separat zugesandt. Die Rechung ist innerhalb von acht Tagen zu begleichen.

- Berechnet werden die in der jeweils aktuellen DBSV-Publikationsliste ausgewiesenen Preise. Zu diesen Preisen für die einzelnen Produkte kommen die Versandkosten (Porto + 5,00 DM Versandpauschale für ein Paket oder Päckchen).

- Die Versandpauschale entspricht nicht einmal der Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten. Den Ausgleich trägt der DBSV.

- Durch das mit der Post vereinbarte Selbstbucherverfahren können Rabatte in Anspruch genommen werden, die voll an die Kunden weitergegeben werden. So beträgt beispielsweise das normale Porto für ein 4-kg-Paket derzeit 11,00 DM. In den Versandkosten des DBSV wird es mit 8,10 DM + 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet.

- Bei Sendungen, die wegen ihrer großen Stückzahl oder aus Aktualitätsgründen direkt von der jeweiligen Druckerei auf den Weg gebracht werden, werden die von den Druckereien hierfür berechneten Kosten an den Kunden weitergegeben.
Der DBSV strebt in jedem Fall die für den Kunden preisgünstigste Versand-Variante an.
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit

 


In Kürze:

Seminarangebote des DBBW

Nachstehend informieren wir über Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Blindenbildungswerkes (DBBW). Nähere Auskünfte erteilt: DBBW gGmbH, Hauptstr. 40, 79576 Weil am Rhein; Tel.: (0 76 21) 79 92 30.

- 01. bis 04.05., Hotel Unter den Linden, Berlin, Die Behindertenpolitik der Bundesregierung - derzeitiger Stand und Ausblick,

- 11. bis 13.05., Bad Liebenzell, Erweiterung der sozialen und kommunikativen Kompetenz, Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Personen, die beratend tätig sind,

- 10. bis 15.06., Osterode, Einführung in das Internet,

- 16. bis 23.06., Osterode, Praktische Einführung in Winword,

- 22. bis 24.06., Osterode, Beraten will gelernt sein - Einführung in die Gesprächsführung.

Jugendfreizeit

Der Termin der deutsch-polnischen Jugendfreizeit musste verschoben werden. Sie findet statt vom 03.bis 16.08.2001; Anmeldungen beim DBSV unter Tel.: (02 28) 95 58 2-19.

Angestelltenlehrgang

Das Berufsförderungswerk (BFW) Düren bietet in Zusammenarbeit mit dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen ab August 2001 erneut einen 7-monatigen Angestelltenlehrgang I an. Er richtet sich vor allem an blinde und sehbehinderte Telefonisten und Schreibkräfte im Öffentlichen Dienst, die sich weiter qualifizieren wollen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die jeweilige örtliche Hauptfürsorgestelle.
Weitere Informationen: BFW Düren, Leo Goll; Tel.: (0 24 21) 59 82 15.


Weiterbildung

Für blinde und sehbehinderte Telefonisten findet im Berufsförderungswerk (BFW) Düren vom 10. bis 21.09. wieder eine Weiterbildung zum Thema "Kundenorientierung am Telefon" statt.
Informationen und Anmeldung: BFW Düren, Helmut Stahl; Tel.: (0 24 21) 59 82 03.

"Die Woche der Lebenskünstler"

Die Stadt Bad Kissingen führt vom 20. bis 26.05. im Rahmen der 1200-Jahr-Feier Bad Kissingens eine Erlebniswoche für Blinde und Sehbehinderte durch. Auf dem Programm stehen u. a. Rundflüge, Reiten, selbst Auto- und Fahrrad fahren, Konzerte, Wanderungen (z. B. durch die Stadt, Klanggarten usw.).
Nähere Informationen unter Tel.: (09 71) 6 56 42.

Mécanofolie - Ausstellung

Noch bis 20.05. zeigt das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim 40 Keramikskulpturen des französischen Künstlers Jean Fontaine.

Hier kann man die Zusammenhänge zwischen Mensch und Maschine aus einem ganz anderen Blickpunkt betrachten. Die aus Keramik hergestellten Skulpturen sind metallischen Objekten sehr ähnlich und können betastet und gefühlt werden.
Das Landesmuseum bietet Führungen an; Tel.:(06 21) 42 98-8 39.

Hilfsmittelausstellung in Bamberg

Die Bezirksgruppe Oberfranken-Süd des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. lädt herzlich ein zu einer Hilfsmittelausstellung mit Rahmenprogramm am 07.04, 09:30 bis 17:00 Uhr im Sport- und Kulturzentrum der Gehörlosen, Babenbergerring 1 in Bamberg.
Nähere Informationen: Tel.: (09 51) 30 32 22.

Valberter Wanderwoche

Die Valberter Wanderwoche findet in gewohnter Weise weiter statt. Sie wird durchgeführt vom 06. bis 13.08. im Haus Nordhelle, Zum Koppenkopf 3, Meinerzhagen. Zusätzlich zu den Tageswanderungen sind im Angebot eine Bootsfahrt, Besuch des Drahtmuseums oder der Burg, Kegelturnier und ein Tanzabend.

Interessenten sollten sich möglichst bis 30. April melden bei Helmut Frenz, Jahnstr. 45, 32139 Spenge; Tel.: (05 21) 5 94-2 11 oder (0 52 25) 93 21.

Kurzurlaub

Vom 24. bis 27.05. organisiert die Bezirksgruppe Königs Wusterhausen (bei Berlin) speziell für Blinde und Sehbehinderte eine Fahrt nach Bayern, in das Altmühltal. Einige Plätze sind noch frei; Tel.: (0 30) 8 26 18 56.

Seniorentreffen

Das für den 25.04. angekündigte Seniorentreffen im Berufsbildungswerk Chemnitz wurde auf den 26.04. verschoben; Tel.: (03 71) 33 44-1 02.

Hörkassette "Sechs Richtige"

Der DBSV hat über den Kongress "Sechs Richtige" eine Hörkassette herausgebracht. Sie informiert in Form von Live-Mitschnitten und Interviews über das umfassende Engagement des Verbandes auf der Weltausstellung. Außerdem gibt der Hörbericht auch einen informativen Überblick über die aktuellen Positionen und Forderungen im deutschen Blindenwesen.
Die ca. 80-minütige Info-Kassette wird direkt an die örtlichen Blindenvereine versandt.

Reliefstadtführer für Eisenach

Die Kreisorganisation (KO) Eisenach des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen hat in Zusammenarbeit mit dem Behindertenverband Erfurt, Projekt ROSI, einen Reliefbehördenwegweiser und einen historischen Stadtrundgang erarbeitet.
Interessierte Touristen erhalten die zwei Bände in der Stadtinformation oder bei der KO Eisenach des BSVT; Tel.: (0 36 91) 7 75 13.

Bonan Tagon karaj Gelegantoj,

so könnten Sie vielleicht begrüßt werden, wenn Sie einen Esperantokurs besuchen. Eine erdachte Sprache, die frei von Ausnahmeregeln und einfach zu erlernen ist.

Ein neues Lehrbuch aus Österreich für Anfänger und Fortgeschrittene hilft Ihnen beim Erlernen im Selbststudium. Mit dem Lehrbuch für Anfänger wird auch eine Kassette ausgeliefert. Die Kurse sind zu beziehen bei Austria Ligo de Blindaj Esperantistoj, Paracelsusstraße 13, 9460 Feldkirchen in Kärnten (Österreich).

Mini-Cebit

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg führt in diesem Jahr die Ausstellung "Mini-Cebit" nicht durch. Umfangreiche Baumaßnahmen machen ein Erreichen des Ausstellungsortes fast unmöglich. Die nächste wird im Mai 2002 sein.


Beilage:

EURO

Die wichtigsten Fakten zum neuen Geld

Am 01. Januar 2002 ist es so weit: Die Euro-Münzen und -Geldscheine kommen endlich in die Hand des Verbrauchers. Damit Sie rechtzeitig zur Bargeldpremiere eurofit sind, hier noch einmal kurz die 20 wichtigsten Fakten rund um das neue Geld:

1. Wie können sich Blinde und Sehbehinderte auf die Bargeldpremiere vorbereiten?

Blinde und sehbehinderte Menschen bekommen bereits in Kürze die Gelegenheit, sich mit Hilfe von Noten- und Münzmustern angemessen auf das neue Geld vorzubereiten. Dafür hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband im Zusammenwirken mit seinen Landesverbänden gesorgt. Die sogenannten Übungskits werden schon in Kürze in allen Geschäfts- und Beratungsstellen der DBSV-Landesvereine und deren lokalen Untergliederungen ausliegen. Ein speziell ausgebildeter Euro-Trainer zeigt auf Wunsch die Handhabung des neuen Geldes. Zur Vorbereitung gibt es auch die Broschüre "Vision Euro", die eine detaillierte Beschreibung der neuen Münzen und Noten und eine Kurzanleitung zu deren Unterscheidung enthält. Diese Broschüre ist in Punkt- und Schwarzschrift sowie als Hörkassette kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen sowie den Korrespondierenden Mitgliedern des DBSV erhältlich.

2. In welchen Ländern werden die Euro-Münzen und -Scheine ausgegeben?

In den zwölf Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion sowie in den sogenannten assoziierten Mitgliedern Monaco, San Marino und Vatikan werden sie ausgegeben. Die zwölf Teilnehmerländer, die die Eurozone bilden, sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.

3. Wie lange kann man D-Mark in Euro umtauschen?

Niemand muss seine restlichen DM-Banknoten und Münzen über Nacht umtauschen. Bis zum 28. Februar 2002 nehmen die Banken Ihre auf DM lautenden Geldscheine an und tauschen diese zu dem unwiderruflich festen Umrechnungskurs von 1,95583 gegen Euro um. Auch im Einzelhandel können Sie bis Ende Februar an der Kasse in D-Mark zahlen. Allerdings: Wenn Sie in Mark bezahlen, bekommen Sie als Wechselgeld Euro.

4. Wo kann man nach dem 28. Februar 2002 D-Mark in Euro tauschen?

Auch wenn Sie bis zum 28. Februar 2002 noch nicht alle restlichen DM-Münzen und -Noten umgetauscht haben oder nach diesem Stichtag Restbestände in Ihrem Haushalt finden, besteht kein Grund zur Panik: Die Landeszentralbanken und deren Zweigstellen tauschen auf D-Mark lautende Banknoten und Münzen weiterhin unbefristet, unbegrenzt und unentgeltlich um.

5. Wie sehen die neuen Münzen und Scheine aus?

Euro-Münzen wird es in acht Stückelungen geben: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent, sowie 1 und 2 Euro. Ein Euro ist in hundert Cent unterteilt. Die Vorderseite der Münzen, die den Wert anzeigt, sieht in allen Euro-Ländern gleich aus. Die Rückseiten der Münzen werden von Land zu Land verschieden sein und nationaltypische Motive tragen. Die Vielfalt der Münzmotive reicht hierbei von lediglich einem Münzmotiv für alle einzelnen Werte, wie z. B. bei Irland (Harfe) bis hin zu acht verschiedenen Designs der Rückseiten bei den Münzen, die in Griechenland, Italien und Österreich geprägt werden. Die Münzen deutscher Herkunft zeigen Eichenlaub, Brandenburger Tor und Bundesadler. Insgesamt wird es in der Eurozone Münzen mit 47 unterschiedlichen Designs geben. Diese werden sich schnell vermischen.

Sehr bald werden also in Deutschland z. B. Münzen italienischer Prägung auftauchen. Die Münzen gelten in allen Teilnehmerländern des gemeinsamen Währungsgebietes unabhängig davon, wie sie auf der Rückseite aussehen. So können Sie mit Ihren "deutschen" Münzen in Frankreich oder Portugal ebenso bezahlen wie Münzen "italienischer Herkunft", die Sie aus dem Urlaub mitgebracht haben, zu Hause bei Ihnen im Geschäft an der Kasse angenommen werden. Bei den Banknoten wird es sieben unterschiedliche Wertgrößen geben: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Im Gegensatz zu Münzen sind die Euro-Geldscheine europäisch einheitlich gestaltet. Sie zeigen Fragmente von Brücken, Fenstern und Portalen - von der Klassik bis zur Moderne. Jede Euro-Banknote hat ihre eigene, typische Grundfarbe. Die Wertangabe befindet sich fettgedruckt jeweils in einer Standardposition. Die Scheine unterscheiden sich in der Breite bis zum 100er um jeweils 5mm. Ab dem Hunderter sind die Geldscheine gleich breit. 200er und 500er tragen zudem tastbare Markierungen an der längeren bzw. kürzeren Kante. Ausreichende Abstufungen in der Länge machen es möglich, dass man den Wert, wie bei den DM-Noten, durch Messen des gefalteten Scheins zwischen Mittel- und Ringfinger bestimmen kann.

6. Wie rechne ich richtig um?

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es für den Umtausch der Mark in Euro einen unwiderruflich festen Umtauschkurs mit fünf Stellen hinter dem Komma. Für die D-Mark lautet dieser Kurs: 1 EURO = 1,95583 DM. Bei der Umrechnung von Mark in Euro teilt man durch den Umrechnungskurs; bei der Umrechnung von Euro in Mark wird mit diesem multipliziert.

Beispiel: Sie tauschen bei Ihrer Bank 250 DM in Euro. Für die Umrechnung gilt die Divisionsregel. Sie müssen also den DM-Betrag durch den Umrechnungskurs teilen:

250 DM : 1,95583 = 127,82297 Euro.

Tatsächlich ausgezahlt bekommen Sie 127,82 Euro, weil der Betrag gerundet wird.

Wie geht man dabei vor? Man betrachtet die dritte Ziffer nach dem Komma. Ist

diese eine 4 oder niedriger, bleibt die zweite Ziffer nach dem Komma unverändert.

Ist die dritte Ziffer eine 5 oder höher, wird auf die nächsthöhere Zahl aufgerundet.

Beispiel 2: Ein Paar Schuhe sind im Geschäft mit 87 Euro ausgezeichnet. Sie sind sich aber nicht sicher, ob Ihnen der Preis zu teuer ist und möchten wissen,

wie viel DM das sind. Hier wenden Sie die Multiplikationsregel an, nehmen also den Euro-Betrag mit dem Umrechnungskurs mal :

87 Euro X 1,95583 = 170,15721 DM.

Bei diesem Betrag wird auf 170,16 DM aufgerundet, da die dritte Zahl nach dem Komma eine Zahl über 5 ist.

7. Was ist das Euro-Starterkit ?

Um mögliche Engpässe bei der Bargeldpremiere zu vermeiden, sind die Euro-Münzen schon vor ihrem offiziellen Start erhältlich. Ab dem 17. Dezember 2001 können die Verbraucher in Folien verpackte Münz-Haushaltsmischungen mit jeweils 20 Münzen im Gesamtwert von 10,23 Euro erhalten. Dieser "Euro-Starterkit", der an den Bankschaltern gebührenfrei für 20 DM abgegeben wird, enthält die folgende Mischung:

Euro-Starterkits ab 17.12.2001

Die Päckchen enthalten jeweils 20 Münzen im

Wert von 10,23 Euro

an den Bankschaltern für 20 Mark erhältlich.

Normalwert Anzahl

2 Euro 2

1 Euro 3

50 Cent 4

20 Cent 4

10 Cent 3

5 Cent 2

2 Cent 1

1 Cent 1

Die Euro-Münzen werden jedoch erst ab dem 2. Januar 2002 am Bankschalter und im Handel angenommen, da sie vorher kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

8. Was passiert mit DM-Gedenkmünzen?

Für DM-Gedenkmünzen, die als Zahlungsmittel ausgegeben wurden, gelten die gleichen Regelungen wie für normale DM-Münzen. Ab dem 1. Januar 2002 verlieren sie ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings können Sie zum Nennwert in Euro umgetauscht werden. Schwer vorauszusagen ist indessen, wie sich der Sammlerwert dieser Münzen entwickeln wird. Die Chancen für eine Wertsteigerung stehen gar nicht schlecht. Wahrscheinlich werden DM-Gedenkmünzen zu einem abgeschlossenen nationalen Themengebiet, das an Nachfrage unter Münzfreunden gewinnen dürfte. Vorsicht bei sogenannten "Euro-Medaillen": Private Firmen bieten diese Münzen oft mit einem amtlich aussehenden Schreiben an und werben mit der Aussicht auf hohe Wertsteigerung. Der Wiederverkauf solcher Münzen ist jedoch meist nur mit hohem Verlust möglich - oft kommt nicht einmal mehr der Materialwert dabei heraus.

9. Was hat sich im Alltag seit dem Euro-Geburtstag verändert?

Die Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31.12.2001 heißt Übergangszeit, die benötigt wird, um die gewaltige Zahl der Euro-Münzen und -Noten herzustellen. Wirtschaft und Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, sich auf den Euro vorzubereiten. Seit dem 1. Januar 1999 haben sich dabei für den Verbraucher eine Reihe wichtiger Neuerungen ergeben:

* Zahlungsverkehr: Bis zum 31. Dezember 2001 dürfen Sie entscheiden, ob Sie in DM oder in Euro bezahlen. Die Bezahlung ist aber nur bargeldlos, d.h. mit Scheck, Kreditkarte oder durch Überweisung möglich. Für Zahlungen gilt: "Keine Behinderung, kein Zwang". Man kann von Ihnen nicht erwarten, den Euro zu verwenden. Umgekehrt können Sie dies auch von niemand anderem verlangen. So muss z. B. der Einzelhandel einen auf Euro ausgestellten Scheck nicht annehmen, wenngleich er sich kaum weigern dürfte, schon weil Geschäfte in der Regel als kundenfreundlich gelten wollen und durch die Umrechnung keine Mehrkosten entstehen. Für den Verbraucher gilt: Sie sollten keine Rechnung bezahlen, keine Überweisung und keinen Scheck unterzeichnen, wenn keine eindeutige Währungsbezeichnung genannt ist. Auch die Banken nehmen keine Zahlungsaufträge entgegen, bei denen das Währungsfeld "DM oder EURO" nicht ausgefüllt ist. So sollten Sie es auch für den Rest des Jahres handhaben.

* Kontenführung: Seit dem 1. Januar 1999 ist es möglich, ein Konto in Euro zu eröffnen oder auf Euro umstellen zu lassen. Hierbei gilt: Wenn man sich für die Kontoführung in Euro entscheidet, ist die Rückumstellung auf DM nicht mehr möglich. Überweisungen in Euro können Sie auch veranlassen, wenn Sie Ihr Konto in D-Mark führen. Ganz unabhängig von Ihrer Kontowährung sollten Überweisungen immer in der Währung getätigt werden, in der der zugrunde liegende Vertrag geschlossen und die Rechnung geschrieben wurde. Mit Beginn des Jahres 2002 werden alle Bankkonten, die noch auf D-Mark laufen, automatisch auf Euro umgestellt. Sie behalten dabei Ihre alte Kontonummer.

* Doppelte Preisauszeichnung: In den meisten Geschäften sind die Preise in D-Mark und Euro ausgezeichnet. Auch Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Rechnungen für Telefon, Gas, Strom und Wasser und Kassenbons lauten vielfach auf Euro und D-Mark.

Hierdurch kann sich der Verbraucher leichter an die neuen auf Euro lautenden Preise gewöhnen. Für Blinde und Sehbehinderte, die ohne sehenden Begleiter von der doppelten Preisauszeichnung nichts haben, dürfte die Gewöhnung an die neuen Preise schwieriger werden.

10. Werden mit der Euro-Umstellung die Preise steigen?

Der Handel ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, welchen Preis er für eine Ware verlangt. Viele Händler berücksichtigen bei der Preiskalkulation die Erfahrungen der Psychologie. Sogenannte Schwellenpreise - bei denen z. B. ein 1,99 D-Mark teures Produkt leichter zu verkaufen ist als dasselbe Produkt zu 2 Mark - könnten bei der Umrechnung in Euro leicht für versteckte Preiserhöhungen genutzt werden.

Beispiel: Der neue Preis für eine 1, 99 Mark teure Tafel Schokolade beträgt 1,02 Euro. Die psychologische Preiswahrnehmung zwischen 1,02 Euro und 1,09 Euro ist jedoch nicht sehr ausgeprägt. Also liegt es nahe, den Preis gleich auf 1,09 Euro anzuheben. Und das wären umgerechnet schon 2,13 D-Mark oder eine Anhebung um 14 Pfennig. Bei einem Preis von 0,99 Euro - dem für den Ansatz günstigsten Schwellenwert - würde die Schokolade gleich um 5 Pfennig billiger.

Angesichts der Konkurrenzsituation im Handel werden Preiserhöhungen nach Einschätzung vieler Experten allerdings eher unwahrscheinlich.

Behörden dürfen die Umstellung auf den Euro nicht zum Anlass nehmen, um die Gebühren für eine Dienstleistung zu erhöhen. Wo die Umstellung auf den Euro zu krummen Preisen führt, wie z. B. im Öffentlichen Nahverkehr oder bei Parkuhren, sind Anpassungen zulässig, um glatte Beträge zu erreichen. Auf Bundesebene werden die krummen Steuerbeträge nach unten abgerundet, sodass es zu einer kleinen Steuersenkung kommt.

11. Wie lange gelten die DM-Briefmarken?

Jedes Teilnehmerland wird auch nach der Euro-Einführung weiter seine nationalen Briefmarken herausgeben und die Höhe des Portos festlegen. Seit Herbst 2000 gibt es Briefmarken mit doppelter Währungsauszeichnung, die bis zur Einführung des Euro-Bargeldes gültig bleiben. Neue, auf Cent lautende Briefmarken wird es ab dem 1. Januar 2002 geben. Die alten Briefmarken mit dem Währungsaufdruck Deutscher Pfennig können bis zum 30.06.2002 verwendet werden und nach diesem Datum gegen die neuen umgetauscht werden. Eine Rücknahme gegen Bargeld ist allerdings nicht möglich. Die deutschen Briefmarken werden weiterhin die Herkunftsangabe Deutschland tragen.

12. Was wird mit den Ersparnissen oder Schulden?

Alle Guthaben und Schulden werden zu Beginn des Jahres 2002 wertneutral und automatisch in Euro umgerechnet. Sparer verlieren deshalb nichts von ihrem Vermögen. Schulden müssen im vollen Umfang getilgt werden. Aus einem Vermögen von 50.000 D-Mark werden 25.564,60 Euro; eine Kreditsumme von 10.000 DM wird in 5.112,92 Euro umgewandelt.

13. Ab wann muss die Steuererklärung in Euro abgeben werden?

Die Bundesländer haben entschieden, dass Steuererklärungen in Euro erst für das Jahr 2002 Pflicht sind. Die öffentlichen Verwaltungen stellen erst zum 1.1.2002 auf den Euro um. Für Unternehmen gelten andere Regeln. Umsatz und Lohnsteuer können schon heute wahlweise in DM oder Euro abgegeben werden.

14. Wird die Rente gekürzt oder weniger wert sein ?

Nein. Für sämtliche Gelder aus der Rentenversicherung gilt das Prinzip des wertgleichen Umtauschs von Mark in Euro. Alle Geldbeträge - auch die Renten - werden hiernach zum 1. Januar 2002 mit dem Umrechnungsfaktor 1,95583 centgenau von DM in Euro umgerechnet. Natürlich sieht wie bei allen Geldbeträgen die Rente nach der Umstellung nummerisch niedriger aus: Wer zuvor 2.300 Mark Rente bezog, erhält nur noch 1.175,97 Euro. An der Kaufkraft ändert sich jedoch nichts, weil alle anderen Geldwerte (wie Preise und Mieten) mit dem selben Umrechnungsfaktor umgerechnet werden. Jeder wird sich nach der Umstellung genau soviel leisten können wie vorher.

15. Müssen Verträge neu verhandelt werden?

Nein. Alle Vertragsbedingungen, wie Zins, Tilgung oder Zahlungstermine bleiben von der Umstellung unberührt. Auch hier gilt: Alle DM-Beträge werden am 1.1.2002 automatisch, centgenau und kostenlos in Euro umgerechnet. Diese Regelung gilt für vertraglich getroffene Vereinbarungen, wie Lebensversicherungen, Mietverträge, Bausparverträge. Niemand darf die Umstellung auf den Euro als Begründung für eine Kündigung oder Änderung einseitig bestehender vertraglicher Regelungen nehmen.

16. Darf der Vermieter Beträge auf- oder abrunden?

Bei der Umstellung müssen alle Beträge immer mit dem Umrechnungsfaktor 1,95583 ausgerechnet werden. Erst dann wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet. Die Umrechnung muss immer centgenau erfolgen. Prüfen Sie deshalb im Januar 2002 nach, ob bei Abbuchungen von Ihrem Konto die Umrechnung exakt erfolgte.

17. Wo kann man Reisedevisen kostenlos in DM umtauschen ?

Geld, das Sie nach dem Urlaub aus den anderen Ländern der Eurozone mit nach Deutschland zurückbringen, können Sie bei den Landeszentralbanken und deren Zweigstellen umtauschen. Der Umtausch ist kostenfrei. Allerdings kaufen die Zentralbanken ausschließlich Banknoten an. Für Münzen aus anderen Euro-Ländern besteht keine Rücknahmepflicht.

18. Wird der Urlaub durch den Euro billiger ?

Beim Reisen in Euro-Länder fällt der Geldumtausch weg. Dadurch entfallen die bislang hohen Umtauschgebühren. Man hat also mehr in der Urlaubskasse. Außerdem wird mit Euro und Cent in der Tasche das Reisen in die Euro-Länder bequemer. Sie zahlen in der gleichen Währung wie zu Hause.

19. Werden die Preise für ein bestimmtes Produkt überall im Euro-Land gleich sein?

Nein. Jedes Land hat einen anderen Lebensstandard. Daran wird auch die Einführung der Euro-Münzen und Scheine nichts ändern. Aber mit dem Euro fallen die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Ländern besser auf.

20. Was wird mit den Automaten ?

In Deutschland sind etwa zwei Millionen gewerbliche Automaten aufgestellt für Zigaretten, Getränke, Süßigkeiten, Fahrscheine und Park-Tickets. Bisher schlucken diese noch Mark- und Pfennigstücke. Wenn 2002 die Euro-Münzen in Umlauf kommen, müssen die Automaten umgerüstet werden. Da die Geräte nur eine Währung annehmen können - entweder Euro oder Mark -, können Sie erst ab dem 1. Januar 2002 umgestellt werden. Die gesamte Umstellung aller Automaten wird in Deutschland etwa drei bis vier Monate dauern.

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
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