|
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. |
Editorial:
Meinungsstreit
DBSV-Nachrichten:
In Kürze
Rechtsauskunft:
Dürfen Blindenführhunde mitfahren?
Wie ist das in Taxis und bei Reiseunternehmen?
Aus aller Welt:
Freizeit:
...da ist auch Aura
drin
Ein Gespräch mit Christian Seuß über neue Vorhaben
der Aura-Hotels und -Pensionen
Bildung:
Blinde und sehbehinderte Kinder und allgemeine Schule (Teil 1)
Über Ideal und Wirklichkeit
integrativer Beschulung im Land Brandenburg
Serie:
Der duftende Garten
Skimmie (Skimmia)
Von Ruth Zacharias
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
dieser Ausgabe der "Gegenwart" wird der Redaktion eine Menge Post
bescheren; und ich freue mich auf Ihre Sichtweise unterschiedliche
Themen betreffend. Mit der Überschrift "Vom analogen zum
digitalen Hörbuch" finden Sie diesmal einen für die
"Gegenwart" ungewohnt langen Beitrag, der aber keineswegs langweilig
sein dürfte. Denn es geht um die Zukunft der
Hörbüchereien, jener Einrichtungen, die, lange bevor sich
das Hörbuch auf dem Markt etabliert hatte, blinde und
sehbehinderte Menschen mit Literatur versorgten und heute mehr als
50.000 Titel zur kostenlosen Ausleihe bereit halten. Aber wie wird
die Blindenhörbücherei im Jahre 2010 aussehen? Ohne dies zu
wissen, muss gewährleistet sein, dass Blinde und Sehbehinderte
"ihre" Bücher hören können, und zwar noch komfortabler
und bei größerer Vielfalt als heute.
Heftig diskutiert werden im Lande auch Bildungsfragen. Welcher ist
der geeignete "Schulweg" für Kinder mit Sehproblemen? Hierzu
werden wir in den nächsten Ausgaben weitere Beiträge
bringen, ohne - das scheint bereits jetzt sicher zu sein -
Patentrezepte anbieten zu können.
Schließlich steht der DBSV-Verbandstag vor der Tür, und
die "Gegenwart" ruft zum Meinungsstreit über die
Schwerpunktthemen auf...
Gute Ideen und der Erfahrungsschatz einer großen Gemeinschaft
können zum Reichtum werden, der zwar nicht über finanzielle
Engpässe hinweg hilft, aber den Blick für die Realität
schärft und künftige Projekte auf stabiler Basis ansiedeln
hilft.
Schreiben Sie uns. Wir erwarten Ihre Post in der für Sie
bequemsten Form. Sprechen Sie auch mit Ihren Freunden, die die
"Gegenwart" noch nicht beziehen, über diese Themen. Vielleicht
bekommt der eine oder andere ja dadurch Lust auf ein Abonnement.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
DBSV-Nachrichten:
Vor dem Verbandstag
Vom 19. bis 22. Juni 2002 findet der DBSV-Verbandstag statt. Die Leserinnen und Leser der "Gegenwart" sind aufgerufen, sich an der Diskussion zu den Themen der vier Arbeitsgruppen zu beteiligen. In dieser und in der nächsten Ausgabe geben die AG-Moderatoren deshalb Anstöße zum mitdenken. Alle Einsendungen dazu werden den jeweiligen Moderatoren übergeben und so in die Arbeit des Verbandstages einbezogen.
Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags - eine neue Chance?
Unter dieser Themenstellung sollte darüber diskutiert werden,
welche neuen Möglichkeiten die Einführung des
Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) am 01.07.2001 (insbesondere seine
Paragrafen 26, 31 und 55) für die Rehabilitation neu erblindeter
oder von hochgradiger Sehschwäche betroffener Menschen
eröffnet. Zugleich ist zu überlegen, welche Konsequenzen
sich daraus für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sowie
für jene Institutionen und Einrichtungen ergeben, die auf diesem
Gebiet tätig sind. Äußerst hilfreich wäre es,
wenn dazu bereits in Vorbereitung auf den Verbandstag eine breite
Diskussion in Gang kommen würde.
Probleme und Fragen gibt es ausreichend - einige sollen hier
angedeutet werden:
In der Bundesrepublik erblinden jährlich etwa 28.000
Menschen, und es ist davon auszugehen, dass mit der dramatischen
Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung
jährlich zusätzlich etwa eine Million Menschen von einer
Sehbehinderung betroffen werden.
Etwa 70 Prozent der Neuerblindeten sind älter als 60 Jahre.
Warum gelingt es der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und den
anderen Beteiligten trotz angestrengter Arbeit im Bereich der
Rehabilitation stets nur einen Bruchteil der Betroffenen mit
entsprechenden Maßnahmen zu erreichen? Wie kann es uns unter
Berufung auf Gesetzestext und Gesetzesbegründung gelingen, die
noch immer gängige Praxis zu überwinden, dass neu
erblindete ältere Bürger keinen Rechtsanspruch auf eine
einkommens- und vermögensunabhängige Rehabilitation zur
Bewältigung der alltäglichen Dinge des Lebens haben? Sind
wir uns in der inhaltlichen Bestimmung der Rehabilitation zur
Bewältigung des Alltags (RBA) als sehr differenzierten,
komplexen und zugleich individuellen Prozess einig? Und auch
darüber, dass er im Rahmen der Vermittlung lebenspraktischer
Fähigkeiten und des Trainings von Orientierung und
Mobilität zugleich psychotherapeutische, heilpädagogische,
pädagogische, kommunikative, motorische und zahlreiche weitere
Hilfen umfasst? Welche neuen Anforderungen an alle mit der
Rehabilitation befassten ergeben sich aus der Notwendigkeit den
spezifischen Beratungs- und Hilfebedarf für die Rehabilitation
mehrfach behinderter Blinder und Sehbehinderter sowie für die
wachsende Zahl sehbehinderter Menschen zu formulieren und umzusetzen.
Wie sichern wir, dass Leistungen, die der medizinischen
Rehabilitation § 26, SGB IX zugeordnet werden, von dafür
qualifizierten Personen, Einrichtungen/Institutionen erbracht werden,
die in der Lage sind, vorgegebenen Qualitätsstandards,
einschließlich vorgeschriebener oder selbst formulierter
Kontrollen, zu entsprechen und wie gewährleisten wir, dass
Qualitätsansprüche und Kontrollmechanismen auch für
die "traditionellen" Bereiche der RBA durchgesetzt werden? Welche
Konsequenzen ergeben sich aus der absehbaren dramatischen Entwicklung
der Altersstruktur der Bevölkerung mit ihren Wirkungen auf die
Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe - und wie werden wir zugleich
der spezifischen Verantwortung gegenüber Blinden und
Sehbehinderten in Senioren- und Pflegeeinrichtungen gerecht?
Gefragt sind Meinungen, Erfahrungen und selbstverständlich
auch
Widerspruch!
Dr. Alfred Preuße (Moderator der Arbeitsgruppe 2)
Bild: Mit gut geputzten Schuhen zum Verbandstag.
Erziehung und Bildung - nicht ohne uns!
Der Welttag der Behinderten, der auf europäischer Ebene bereits seit etlichen Jahren begangen wird, steht am 03. Dezember 2002 unter dem Motto "Bildung für alle", Anlass genug, dieses wichtige Thema in der Selbsthilfe zu diskutieren und unsere soziale Kompetenz einzubringen. In der Bundesrepublik Deutschland werden separierte und integrierte Formen der Erziehung und Bildung blinder und sehbehinderter Kinder gleichwertig nebeneinander angeboten. Die Sicherung der Qualität von der Frühförderung bis hin zur verschulten Berufsausbildung obliegt dem Staat. Sein bildungspolitisches Ziel ist in jedem Fall die Integration behinderter Kinder in die Gesellschaft. Diesem Ziel fühlen auch wir uns verpflichtet. Neben Elternhaus und Pädagogen bieten wir als dritte Kraft im Erziehungsfeld unsere soziale Kompetenz an.
Der Zusatz im Thema "- nicht ohne uns!" bringt zum Ausdruck, dass wir als Interessenvertretung der Kinder und der Eltern gegenüber den Bildungseinrichtungen, den Schulbehörden und in den erziehungs- und bildungspolitischen Prozessen kompetent auftreten. Durch die eigene Betroffenheit verfügen wir über soziales Fachwissen, dass für eine umfassende Beratung der Eltern und ihrer heranwachsenden Kinder notwendig ist. Wir nehmen ihre Interessen wahr und vertreten sie in der Öffentlichkeit. Für das Gelingen von Erziehung und Bildung fühlen wir uns mit verantwortlich.
Bei der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen in der Erziehung und Bildung behinderter Kinder hat sich die Behindertenselbsthilfe ein Mitspracherecht erkämpft. Ein gelungenes Beispiel der aktiven Mitgestaltung bei der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Frühförderbedarf ist die Abschaffung des Elternbeitrages zu den Kosten der Frühförderung durch das SGB IX. Mit Beginn der Schulpflicht legen die Länder in ihren Schulgesetzen den Rahmen für die Bildung behinderter Kinder fest. Die Landesvereine und -verbände wirken bei der Gestaltung dieser Gesetze ebenfalls aktiv mit.
Die Arbeitsgruppe sollte für die einzelnen Erziehungs- und Bildungsabschnitte folgende Schritte diskutieren:
1. Analyse des Ist-Zustandes in den Ländern,
2. Alternativen zum Ist-Zustand,
3. Angebote der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe,
4. Forderungen an Staat und Politik.
Dazu sind Thesen kritisch zu bewerten und Fragen zu beantworten:
* Wie werden die politischen Forderungen und Vorgaben durch die
Administration (Kommunen, Kostenträger usw.) umgesetzt?
* Worüber beraten wir in den einzelnen Entwicklungsphasen
wen?
* Was erwarten wir von einem Sonderpädagogen?
* Steht die Existenz der Sonderschule über dem Interesse des
behinderten Kindes?
* Bedeutet Integration gleich Isolation?
* Welche Stellung wollen wir im Dreieck Lehrer - Eltern -
Schüler einnehmen?
* Wie gewinnen wir neue Mitglieder unter den Heranwachsenden?
Renate Reymann ((Moderatorin der AG 4)
Bild: Bildung für alle - Integration oder Förderschule?
Hinweis:
Die Moderatoren der Themen
"Die Eigenständigkeit und die Vernetzung von Verbänden"
(Hans-Werner Lange, Arbeitsgruppe 1) und
"Der DBSV in Europa; unsere Ziele, unser Beitrag"
(Wolfgang Angermann, Arbeitsgruppe 3)
kommen in der Mai-Ausgabe zu Wort.
Euro-Münzen mit abweichenden technischen Merkmalen
Einen Hinweis des Landesblindenverbandes Rheinland-Pfalz, wonach
Anfang Januar falsch geprägte 20-Cent-Münzen in Italien und
1-Euro-Münzen in Spanien aufgetaucht waren, hatte der DBSV zum
Anlass genommen, die Europäische Zentralbank (EZB) um
Stellungnahme zu bitten. Im Antwortschreiben wird darauf verwiesen,
dass es trotz sehr strenger Gütestandards für die
Herstellung der Münzen in Einzelfällen zu Abweichungen von
den vorgeschriebenen technischen Merkmalen kommen könne, weil
Münzen immer in Massenproduktion hergestellt werden, bei der die
100-prozentige Kontrolle jedes einzelnen Aspekts nicht möglich
sei. Bislang seien jedoch nur einige sehr wenige Fälle solcher
Fehlprägungen bekannt geworden, sodass ein ernsthafter Grund zur
Besorgnis bzw. zu einem konzertierten Vorgehen mit der
Europäischen Blindenunion einstweilen nicht bestehe.
Die EZB habe zudem die betreffenden nationalen
Münzprägeanstalten über den Vorfall informiert, damit
diese künftig geeignete Vorkehrungen treffen können, soweit
es sich tatsächlich um Fehlprägungen handelt.
Andererseits will die EZB jedoch nicht ausschließen, dass es
sich bei den betreffenden Münzen um Fälschungen gehandelt
haben könnte. In diesem Fall empfiehlt es sich,
"verdächtige" Münzen den zuständigen nationalen
Münzprägeanstalten zu melden.
(Informationen aus dem DBSV-Rundschreiben 8/2002)
Wie die Deutsche Bahn AG auf die vielfach geäußerten
Belange blinder und sehbehinderter Reisender reagieren wird, bleibt
abzuwarten. Fakt ist, dass mehrere Neuerungen des "Unternehmens
Zukunft" Fahrgäste mit Sehproblemen auf das Abstellgleis
schieben. Deshalb wandte sich der DBSV jetzt erneut mit einem
eindringlichen Schreiben an Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und zugleich an
den Herrn Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Kurt Bodewig, um auf aktuelle Probleme hinzuweisen.
Erneut scharf kritisiert wird darin der Wegfall der Ansage der
wichtigsten Anschlussverbindungen in IR-, IC/EC- und
ICE-Zügen.
Unterstrichen wird die Bedeutung der Bahnhofsmissionen, die
Umsteigehilfen für alleinreisende Blinde gewähren. Die Bahn
AG wird dringend ersucht, das Gesamtkonzept der Bahnhofsmissionen
nicht kaputt zu machen.
Mit Einführung des neuen Tarifsystems im Herbst 2002 kostet die
BahnCard 2. Klasse nur noch knapp die Hälfte des jetzigen
Preises, allerdings wird dann auf den normalen Fahrpreis nur noch ein
Nachlass von 25 Prozent (jetzt 50 Prozent) gewährt. Eine
Ermäßigung des BahnCard-Preises für Senioren und
Schwerbehinderte soll es dann nicht mehr geben.
Der DBSV würde eine solche Verschlechterung sehr bedauern und
ersucht Herrn Mehdorn deshalb, im Interesse eines der treuesten
Kundenkreise eine bessere Lösung zu finden.
Schließlich wird auf die Nichtbedienbarkeit von Automaten
aufmerksam gemacht, So werden in immer mehr Fernzügen die
Speisewagen, Bistros und Minibars abgeschafft und durch Automaten
ersetzt, die von Menschen mit Sehproblemen, aber auch von vielen
älteren Fahrgästen nicht genutzt werden können.
Immer öfter sind auch Fahrkartenautomaten anzutreffen, die nur
über Touch-Screen bedienbar sind und bei denen nicht mehr mit
Bargeld bezahlt werden kann. Und genau hier liegt das Problem. Ein
Blinder oder Sehbehinderter müsste seinem Begleiter die PIN
seiner EC- oder Kreditkarte nennen, wenn er mit dessen Hilfe eine
Fahrkarte löst. Steigt er mit Begleiter und ohne Fahrkarte in
den Zug, muss er nach jetzt geltender Regelung
Nachlösegebühr bezahlen. Das kann nicht sein, deshalb wird
die Bahn ersucht, eine entsprechende Regelung zu finden.
Schließlich wird auf ein technisches Problem aufmerksam
gemacht, dass sich bei der Buchung von Liegeplätzen ergeben kann
und dazu führt, dass der Blinde und sein Begleiter nicht im
gleichen Abteil reisen können, weil Fahrkarte und Liegeplatz
durch einem Buchungsvorgang ausgegeben werden, der Begleiter aber
keine Fahrkarte hat.
Gern würde der DBSV-Präsident dem Bahn-Chef die Belange
Blinder und Sehbehinderter in einem persönlichen Gespräch
vortragen. Wenn es dazu kommt, wird die "Gegenwart" natürlich
aktuell berichten.
In Kürze:
Am 01.03.2002 wurde in Berlin das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft eröffnet. Neun Verbände bzw. Organisationen der Behindertenselbsthilfe und -hilfe sind Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH. Das Institut wird u. a. Auswirkungen der modernen Biomedizin untersuchen, ethische Gesellschaftskonzepte entwickeln sowie Bürgerinnen und Bürger, Medien, Verbände, Forschungseinrichtungen und Politik beraten. Geleitet wird das IMEW von Frau Dr. Katrin Grüber.
Vom 12. bis 14.09. findet diese nationale Messe mit internationaler Beteiligung in den Messehallen am Funkturm statt. Das Schwerpunktthema, insbesondere auch des umfangreichen Rahmenprogramms lautet. "Behinderung - Arbeit - berufliche Rehabilitation".Nähere Informationen unter Tel.: (0 30) 6 71 66 02.
Beim International Computer Camp (ICC) in Loughborough
(Großbritannien) können sehbehinderte und blinde
Jugendliche in ausschließlich englischsprachigen Workshops den
Umgang mit den Computer erlernen oder ihre Kenntnisse verbessern. Das
Camp für die 15 bis 17-jährigen findet vom 21. bis 28.07.
und das für die 17 bis 20-jährigen vom 31.07. bis 07.08.
statt.
Infos und Anmeldeunterlagen:
Universität Karlsruhe (TH), Studienzentrum für
Sehgeschädigte SZS, Angelika Scherwitz-Gallegos, Engesserstr. 4,
76128 Karlsruhe;
Tel.: (07 21) 6 08-27 60; I
nternet: http://www.icc-camp.info
Der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. lädt am
06.06. von 10. bis 17 Uhr in seine Geschäftsstelle, Augartenstr.
55 in Mannheim ein. Dabei sind auch der VzFB, zwei
Mobilitätstrainer sowie der Brillenladen der Stadt.
Nähere Informationen unter Tel.: (06 21) 40 20 31.
Technische und lebenspraktische Hilfsmittel werden auf einer Ausstellung des BSV Westfalen e. V. am 13.06. von 09 bis 18 Uhr im Dietrich-Keuning-Haus, Leopold-Str. 50 - 58, Dortmund (direkt am Hbf) präsentiert. Nähere Informationen unter Tel.: (02 31) 55 75 90-0.
Hilfsmittelausstellungen des VzFB
20.04., 12 bis 17 Uhr, Krefeld
Begegnungsstätte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
Mühlenstr. 42,
25.05., von 10 bis 17 Uhr, Mainz
Blinden-Zentrum Mainz, Untere Zahlbacher Str. 65.
Vom 13. bis 21. Mai geht es bei der Wanderwoche des BSV Westfalen
kreuz und quer durch das Lipperland. Auch Kegeln, Schwimmen und
Schießen stehen auf dem Programm.
Nähere Informationen bei Helmut Frenz; Tel.: (0 52 25) 93
21.
Atem-, Entspannungs- und Bewegungsübungen sowie Arbeit an der eigenen Stimme stehen auf dem Programm eines Selbsterfahrungsseminars, das vom 25. bis 28.04. im Aura-Hotel Osterode geplant ist. Weitere Informationen Monika Augustin, Tel,; (0 41 71) 7 34 32.
Mit Gymnastik-Übungen, Ausdauer- und Krafttraining, Walking,
Powerwalking und vielen anderen Fit-Machern ist die Aktivwoche des
Blindenbundes in Hessen vom 03. bis 08.11. angereichert, für die
keine sportlichen Vorkenntnisse nötig sind.
Zum Entspannen und Regenerieren kann man Schwimmen oder auch mal in
die Sauna gehen. Weiterhin ist eine intensive Rückenschule
geplant.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Haus Hubertus, Ferien- und Tagungsstätte des Blindenbundes in
Hessen, Koblenzer Straße 23, 56271 Mündersbach; Tel.: (0
26 80) 9 51 00.
Das Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell bietet vom 19. bis 21.04. ein Wochenende für Familien mit dem Thema Blickkontakte, vom 30.05 bis 02.06. Wohlfühlen, Entspannen und Informationen austauschen mit Pro Retina sowie vom 06. bis 11.10. eine Sportwoche. Weitere Informationen unter Tel.: (0 70 52) 92 04-0.
Das Bauvorhaben des Blinden- und Sehbehindertenvereins
Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist endlich abgeschlossen. In der Villa
"Waldfrieden" direkt am Ostseestrand in Boltenhagen und nur wenige
Fußminuten vom "Seeschlösschen" entfernt, befinden sich
neben 10 Zweiraumwohnungen für Dauermieter auch 5
Ferienwohnungen, in denen blinde und sehbehinderte Menschen beste
Voraussetzungen zur Erholung finden können. Das Haus hat einen
Fahrstuhl, so dass alle Wohnungen barrierefrei zu erreichen sind.
Die Ferienwohnungen, bestehend aus Schlaf-, Wohnzimmer und
Küche, sind bequem, gemütlich und mit vollem Komfort
eingerichtet. Auf Wunsch können die Urlauber im
"Seeschlösschen" ihre Mahlzeiten einnehmen. Ab Mitte April
werden die ersten Gäste erwartet.
Für Kurzentschlossene empfehlen wir das Lastminute-Angebot im
Internet unter www.ostseeperlen.de.
Nähere Informationen unter Tel.: (03 88 25) 37 00.
Am Rande des Dorfes Wilgartswiesen, im Naturpark Pfälzer Wald (zwischen Landau und Pirmasens) erwarten modern ausgestattete Ferienbungalows des Landesblindenverbandes Rheinland-Pfalz naturbegeisterte und wanderfreudige Urlauber. Nähere Informationen unter Tel.: (0 27 41) 2 15 51.
Urlaub in der Aura-Pension "Villa Rochsburg" ist zu jeder
Jahreszeit Urlaub für die Sinne. Im Frühling, Sommer und
Herbst lockt nicht nur das stilvolle Haus, sondern vor allem auch die
reizvolle Umgebung. Nähere Informationen unter Tel.: (0 73 83) 8
34 01.
Maßgeschneiderte Phonosoftware für die Ausbildung
Dem einen oder anderen Surfer sind sie wohl bekannt: MP3-Dateien machen es leicht, sich Musik aus dem Internet bequem herunterzuladen. Im Berufsförderungswerk Würzburg hat man sich diese Technik zunutze gemacht und die Phonoausbildung der angehenden Fachkräfte für Textverarbeitung entscheidend verbessert. Die Lösung erforderte einigen Programmieraufwand: Ein blindengerechter MP-3Player sowie eine Verteilungssoftware sorgen dafür, dass jeder User mittels Fußschalter oder einfacher Tastenbedienung auf 16 verschiedene Texte zugreifen kann. Der Unterricht kann nun differenzierter und zielgruppengerechter ablaufen; die Qualität der aufgespielten Ansage ist bedeutend besser als bei vergleichbaren Hardwarelösungen und bleibt trotz häufigen Abspielens immer gleich.Auch das Aufsprechen ist einfach: Mittels eines Mikrofons diktieren die Lehrer ihre Texte direkt in den Computer. Die Anlage ist seit 4 Wochen störungsfrei in Betrieb.
Das Restaurant "blindekuh" hält auch in den nächsten
Monaten ein reichhaltiges Angebot bereit so z. B. am 27.04. ein
Soloprogramm mit Cristina de Simoni, Einflüsse aus Klassik; Jazz
und Folklore.
Nähere Auskünfte bei: blindekuh, Mühlebachstr. 148,
8008 Zürich-Seefeld, Schweiz: Tel.: (00 41/1) 4 21 50 50.
Das Freie Werkstatt Theater Köln spielt das Stück "Molly Sweeney" neben den in der März-Ausgabe genannten Terminen (27./28.04) im Hinblick auf den Sehbehindertentag auch am 31.05. sowie am 01., 02. und am 06.06. Weitere Informationen unter Tel.: (02 21) 32 78 17.
An der Kreisvolkshochschule Osnabrück gibt es das Projekt "Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen". Ziel ist es das Kursangebot näher zu bringen und den Zugang zu den Kursen zu erleichtern. Für Blinde und Sehbehinderte wird das Veranstaltungsprogramm auf Kassetten aufgelesen. Weitere Informationen gibt Tanja Schmelzer; Tel.: (05 41) 5 00 56 13.
Vom 12. bis 19.10. bietet der Blinden- und Sehbehindertenverein
Hamburg eine Reise in die Hauptstadt Österreichs an.
Auf dem Programm stehen u.a. eine Stadtrundfahrt, Besuch des
Schlosses Schönbrunn, Sonderführung im Marionettentheater,
Ausflug in den Wienerwald, Besuch des Louis-Braille-Hauses Wien,
Donaufahrt und viele andere Attraktionen.
Die Reise wurde so konzipiert, dass jeder Teilnehmer auch Zeit hat
Wien auf eigene Faust zu erkunden, deshalb ist eine Begleitung in
jedem Fall erforderlich.
Nähere Informationen bei Annette Ginap; Tel.: (0 40) 20 94 04
55.
Einige freie Plätze gibt es noch bei folgenden Reisen des Ev. Blinden- und Sehbehindertendienstes: Iran (05. bis 16.10.) und Ägypten (31.10. bis 05.11.). Nähere Informationen bei Carla M. Arning; Tel.: (0 57 33) 62 10.
Punktschriftbeschilderungen für Handläufe
Der VzFB fertigt schon seit langer Zeit
Punktschriftbeschilderungen für Handläufe an. Der
Hauptbahnhof in Hannover und sehr viele S-Bahnhöfe in der
Umgebung Hannovers sind bereits damit ausgestattet. Die
Informationsschilder befinden sich jeweils ca. 30 cm von Anfang und
Ende eines Handlaufs auf der dem Körper abgewandten Seite,
sodass sie wahrgenommen werden, wenn man den Handlauf umfasst.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Verein zur Förderung der Blindenbildung gegr. 1876 e. V.; Tel.
(05 11) 9 54 65-0.
Blume, Jacob:
"Bier - Was die Welt im Innersten zusammenhält"
Erschienen bei Die Werkstatt, 2001.
Dies ist die Kulturgeschichte des erstaunlichsten Gebräus der Menschheit: Bier war antiker Naturallohn, germanisches Heidengesöff, mittelalterliches Grundnahrungs-mittel und klösterliche Geldquelle.
Dark, Jason:
"John Sinclair"
Erschienen bei Weltbild, Augsburg.
Mein erster Fall.
2. Band - Doktor Tod.
7. Band - Anruf aus dem Jenseits
Diese Titel sind auf Hör-Kassette lieferbar.
Über weitere Produktionen können Sie sich informieren beim
BIT-Team, Frau Elmer, Tel.: (0 89) 5 59 88-134.
Als die winzige Wühlmaus Wanda ...
26 fabelhafte ABC-Geschichten in einem farbigen Reliefband. Verse vom
dummen
Dackel Dodo, dem neugierigen Nashorn Nanni, dem verliebten Vogel
Valentin
und vielen anderen. Ein Siebenzeiler für jeden Buchstaben des
Alphabetes.
Weitere Informationen unter Tel.: (03 41) 7 11 31 19.
Eine spezielle Version des Hörbuchladens ist unter www.blindenhoerbuchladen.de zu finden. Die Informationen sind gut und schnell zugänglich, weil auf Grafik verzichtet wird. Das Angebot ist sehr umfangreich und erspart Blinden und Sehbehinderten die oft nicht ganz einfache Suche in Buchhandlungen. Hier kündigen Verlage ihre Neuerscheinungen an, sodass man frühzeitig bestellen kann. Nähere Informationen auch unter Tel.: (06 21) 72 73 91 20.
BSV Nordrhein jetzt per E-Mail
Der BSV Nordrhein hat nun auch eine E-Mailadresse: bsv-nordrhein@t-online.de.
Rechtsauskunft:
Dürfen
Blindenführhunde mitfahren?
Herr Mike Dallmann aus Leipzig fragt: Sind Taxis und Reiseunternehmen
verpflichtet, Blindenführhunde zu befördern?
Die "Gegenwart" bat den DBSV-Rechtsreferenten, Herrn Karl Thomas
Drerup um Auskunft; hier seine Antwort:
Taxis
Paragraph 22 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) lautet:
,,Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten
Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird,
die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen
kann."
Daraus folgt, dass Taxiunternehmen grundsätzlich verpflichtet
sind, auch einen blinden Fahrgast mit Blindenführhund zu
befördern. Ein genereller Ausschluss in den
Beförderungsbedingungen wäre rechtswidrig. Zulässig
ist jedoch, dass das Unternehmen in seinen
Beförderungsbedingungen die Regelung trifft, dass die
Beförderung von Fahrgästen mit Hunden nur in extra
dafür eingerichteten Kraftdroschken stattfindet, die das
Unternehmen dann auch vorhalten muss. Es ist deshalb sinnvoll, bei
der Bestellung des Taxis anzugeben, dass ein Führhund mit
befördert werden soll.
Reiseunternehmen
Für diese gibt es keine staatlichen Regelungen, die sie
verpflichten, den Zugang für Blindenführhunde zu
ermöglichen. Wenn dass jetzt noch im Entwurf vorliegende
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft tritt, besteht
allerdings die Chance, in noch unter den Verbänden
auszuhandelnden "Zielvereinbarungen" gemäß Paragraph 5 BGG
regeln zu lassen, in welcher Weise die Angebote der Reiseunternehmen
barrierefrei sein müssen. Zur Barrierefreiheit gehört nach
unserer Auffassung auch der ungehinderte Zutritt für
Blindenführhunde. Der DBSV setzt sich zur Zeit dafür ein,
dass dies im BGG noch deutlicher, und zwar durch eine
ausdrückliche Regelung, formuliert wird.
Aus aller Welt:
Am 16. und 17.02. trafen sich die Mitglieder der EBU-Frauenkommission zur ersten Sitzung d. J. 2002. Maria José Sanchez, Kommissionsmitglied für Spanien, hatte im Auftrag ihres Landes zu diesem Treffen ins Confortel Hotel in Madrid eingeladen. Es berichtet Helga Neumann:
Als Gäste konnte Birgitta Blokland, Leiterin der
EBU-Frauenkommission, Tiina Nummi Södergren, Schweden,
begrüßen. Sie ist Mitglied des EBU-Boards und nahm an der
Sitzung teil. Tiina berichtete ausführlich über die
Aktivitäten der schwedischen Frauengruppen und beantwortete
Fragen, das EBU-Board betreffend.
Als weiteren Gast konnte Birgitta Sonja, Mitglied einer Delegation
aus Peru, begrüßt werden, die zur gleichen Zeit im
Confortel Hotel in Madrid tagte. Sie ist eine der wenigen blinden
Anwältinnen ihres Landes und berichtete über
Schwierigkeiten und Erfolge in ihrem Land und ihrer Arbeit.
Zunächst wurde der umfangreiche Aktionsplan abgearbeitet, der in
jeder Sitzung erstellt - und nicht immer von allen Mitglieder so
prompt erfüllt wird, wie Birgitta es erwartet. Eine
Fragebogenaktion, die von möglichst vielen blinden und
sehbehinderten Frauen in Europa mitgetragen werden sollte, lässt
sich nicht so mühelos durchführen, wie erwartet. Hinzu
kommt, dass natürlich der Lebensstandard, die Wünsche und
Erwartungen und die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
innerhalb Europas sehr unterschiedlich sind.
Das EBU-Frauenforum, das der EBU-Generalversammlung im Jahre 2003 in
Griechenland vorgeschaltet sein wird, wurde von zwei auf drei Tage
erweitert. Das Programm, das bereits im letzten Jahr von Ria
Decoopman und Helga Neumann ausgearbeitet worden war, musste jetzt
noch einmal neu erstellt werden.
Für jeden Tag war ein spezielles Thema vorgegeben, und in drei
Arbeitsgruppen wurde das Programm für das Forum neu erarbeitet.
Besonders wichtig und interessant wird ein Managementtraining,
für das entsprechende Trainer gefunden werden müssen.
Eine Grundsatzerklärung über die Rechte der Frauen wurde
gemeinsam von der Frauenkommission und der Kommission für
Menschen- und Sozialrechte erarbeitet und vom EBU-Board
verabschiedet. Es trägt die Unterschrift von Sir John A. Wall,
Präsident der EBU.
Die Berichte aus den einzelnen Ländern, die ein fester
Bestandteil jeder Agenda sind, bieten Gelegenheit, Anregungen zu
bekommen und ggf. im eigenen Land umzusetzen.
Viel Freizeit bleibt bei solchen Arbeitstagungen bekanntlich nicht.
Diesmal gab es aber einen besonderen Höhepunkt. Am Samstagabend
hatten die Vertreter der ONCE in ein sehr typisches spanisches
Restaurant eingeladen, das Touristen sicher nicht ohne weiteres
finden würden. Erstaunt hat mich, das die Stadt auch nach
Mitternacht noch voll belebt ist, während in unseren deutschen
Großstädten um die Zeit häufig schon niemand mehr auf
der Straße anzutreffen ist.
Am Sonntagnachmittag, nachdem die Arbeit getan war, hatten wir
Gelegenheit, das ONCE-Museum zu besuchen. Es wurde extra für
unsere Kommission geöffnet und Miguel Moreno, Leiter des Museums
und selber blind, und David, sein Dolmetscher, führten uns und
konnten hervorragend alle Fragen beantworten.
Das Museum ist faszinierend. Viele große Baudenkmäler der
Welt sind originalgetreu nachgebildet und können ertastet
werden. Maßstab: 1:50 oder 1:90. Es ist unmöglich, alle
aufzuzählen: Taj Mahal, Tower Bridge, Eiffelturm, das
Brandenburger Tor u. v. m. Ferner hängen im Museum viele Bilder,
die von blinden Künstlern gemalt wurden. Madrid ist schon wegen
dieses Museums eine Reise wert.
Leider konnte sich noch kein Kommissionsmitglied entschließen,
zum nächsten Termin, der allerdings bereits für November d.
J. festgelegt wurde, einzuladen. Schließlich geht es dabei ja
um nicht geringe Kosten, die das Gastgeberland zu übernehmen
hat.
Bild: Helga Neumann im ONCE-Museum.
Mosaik
Blinde Konferenzdolmetscher bei der EU
Die Europäische Kommission geht in ihrer
Gleichstellungspolitik mit gutem Beispiel voran. Im Konferenzzentrum
Albert Borschette in Brüssel wurde jetzt ein erster
behindertengerechter Arbeitsraum für blinde Konferenzdolmetscher
eröffnet. Der Arbeitsplatz verfügt über Laptops und
Desktops mit Braille-Zeile und Sprachausgabe, die blinden
Dolmetschern Zugriff zu allen Dokumenten, Redetexten und
Tagesordnungen der Konferenzen geben, bei denen sie eingesetzt
werden. Konferenzunterlagen, die nur in Schwarzschrift vorliegen,
können eingescannt und anschließend in Braille
übertragen werden. Zur technischen Ausstattung gehört auch
ein leistungsfähiger Braille-Drucker.
Vizepräsident der EU-Kommission Neil Kinnock, der den neuen
Blindenarbeitsplatz im Februar offiziell eröffnete, betonte in
seiner Ansprache, dass die EU-Kommission den Grundsatz der
Gleichstellung behinderter Menschen sehr ernst nehme. Kinnock zeigte
sich dabei sehr zuversichtlich, dass die Politik zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Effizienz der Institution und ihrer
Arbeit für Europa führen werde. Zudem stärke die
EU-Kommission durch ihre Einstellungspraxis die Glaubwürdigkeit
ihres Anspruchs, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu
schützen. Einfache und kostengünstige Maßnahmen wie
der Arbeitsraum für blinde Dolmetscher verbesserten die Chancen
behinderter Menschen, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer
beruflichen Qualifikation entspricht, sagte Kinnock. Bei den
EU-Institutionen gelte ein Kodex vorbildlicher Verfahrensweisen, dem
man mit der Schaffung des neuen Blindenarbeitsraums voll entsprochen
habe. Kinnock ermutigte die anwesenden EU-Vertreter, den
Blindenarbeitsplatz zu besichtigen und ähnliche Einrichtungen in
ihren Institutionen zu schaffen.
Quelle: Weekly Mailing 5/2002
Konvent für die Zukunft Europas - Kontaktgruppe Zivilgesellschaft gegründet
Vertreter der wichtigsten sektoriellen
Nichtregierungsorganisationen Europas haben gemeinsam mit der
Europäischen Konföderation der Gewerkschaften (ETUC) die
Bildung einer "Kontaktgruppe Zivilgesellschaft" angekündigt.
Ziel der neuen Gruppe wird es sein, gute und regelmäßige
Beziehungen zum Präsidium des Konvents für die Zukunft
Europas zu entwickeln.
Die vier Nichtregierungsorganisationen, denen die großen
Sozialverbände sowie Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen
angehören, vertreten das gesamte Spektrum der
Interessenverbände auf europäischer, nationaler und lokaler
Ebene, während die ETUC für die Belange von Millionen von
Arbeitnehmern in ganz Europa spricht. Die Europäische
Blindenunion ist über die sogenannte Soziale Plattform an der
Arbeit der neuen Gruppe beteiligt.
In einem gemeinsamen Schreiben an den Präsidenten des Konvents,
Valéry Giscard d'Estaing, haben die konstituierenden
Verbände das Präsidium zu regelmäßigen
gemeinsamen Sitzungen aufgefordert, um die Belange der
Zivilgesellschaft und ihrer vielfältigen Gruppen im Konvent zur
Sprache zu bringen.
EDF-Präsident Yannis Vardakastanis, der Vizepräsident der
Sozialen Plattform und gleichzeitig Mitglied des EBU-Präsidiums
ist, wird gewährleisten, dass die Stimme europäischer
Bürger mit Behinderungen bei den anstehenden Beratungen zwischen
Konvent und Kontaktgruppe Gehör findet.
(Zusammengestellt von Hans Kaltwasser)
...da ist auch Aura drin
Aura-Hotels und Pensionen sind inzwischen auch vom Begriff her den meisten unserer Leserinnen und Leser bekannt. Die Aura-Gruppe traf sich Ende Februar in Timmendorfer Strand. Die "Gegenwart" sprach am Ende mit Christian Seuß, einem der Initiatoren des Aura-Projektes:
Herr Seuß, worum ging es an diesen beiden Tagen?
Es wurde höchste Zeit, dass wir wieder zusammengekommen sind
nach über einem Jahr, um erst einmal über den Status quo zu
reden. Es hat sich gezeigt, dass die meisten auch offiziell als
Aura-Hotel oder als Aura-Pension firmieren. Und jetzt geht es
natürlich darum, diesen neuen Namen, die Dachmarke Aura nicht
nur unter unseren Stammgästen bekannt zu machen, sondern dieses
Angebot "Urlaub für die Sinne" - ausgerichtet für
sehbehinderte und blinde Menschen und ihre Angehörigen - auch
einem neuen Kundenstamm nahe zu bringen.
Als der Begriff "Aura" aufkam, hatten wir ja darüber
gesprochen, dass nun auch eine neue Zeit in den
Erholungseinrichtungen anbricht. Ist eigentlich schon überall zu
spüren, dass sich nicht nur der Name, sondern auch der Inhalt
verändert hat?
Wir haben in diesen Tagen im übertragenen Sinne von Hard- und
Software gesprochen. Ich denke, dass viele Häuser mittlerweile
eine Raumausstattung haben, die durchaus einem gehobenen
Hotel-Standard genügt. Wir haben auch noch kleinere Häuser,
die hier gewisse Abstriche machen müssen. Es geht sicher auch
noch darum, diese Standards, die die Angebote für unsere
Gäste betreffen, zu verankern und auch das Personal sozusagen
auf Aura-Standard zu bringen.
Es gibt eine Reihe von Ideen, wie man an neue Kundenkreise
herankommt; vielleicht ein paar Stichworte dazu, was in der Zukunft
geplant ist...
Wir haben zum einen überlegt, Mailings zu machen im Kreise
unserer Mitglieder, die zwar das Angebot rudimentär kennen, aber
bisher in Aura-Hotels oder -Pensionen nicht gegangen sind. Wir wollen
aber auch ganz neue Wege gehen, über Augenarztpraxen,
Sehbehindertenambulanzen oder Seniorenzeitschriften Kontakte zu
bekommen, um eben solche Kundensegmente zu erreichen, die in keiner
Weise organisiert sind.
Nun gibt es auch Kundenkreise, die sagen: Früher in den
schönen alten Heimen war alles besser, wir hatten uns daran
gewöhnt. Was sagen wir eigentlich diesen Gästen, die wir ja
nicht verlieren wollen?
Es darf ja Aura-Hotels und -Pensionen nicht so verstanden werden,
dass die Menschen sich da nicht mehr wohlfühlen würden.
Eigentlich ist ein gutes Stück dessen, was wir in unseren guten
alten Blindenheimen hatten, auch so ein Stück Aura, und die soll
erhalten bleiben. Wir werden das, was in Heimen bisher für viele
unangenehm war, nämlich so reklementierte Dinge, wo man sich
teilweise schon entmündigt vorgekommen ist, diese alten
Zöpfe schneiden wir ab oder haben sie abgeschnitten, sodass man
einfach freier Urlaub machen kann, so wie es der Mensch von heute
für sich erwartet. Und ich glaube, da haben sich auch viele
unserer Stammkunden gerne daran gewöhnt, dass man zum Beispiel
nicht um 12 Uhr Mittag essen muss, sondern kann. Das ist ja auch ein
Stück Qualität des Urlaubs.
Es haben sich einige Produkte herauskristallisiert, die besonders
gern angenommen werden, und zwar nicht nur in dem einen oder anderen
Hotel oder Pension, sondern durchgängig. Ich denke an
Aktiv-Wochen...
Ja, sportliche Ausrichtungen, Wandern, und zwar in verschiedenen
Regionen, am Strand, im Mittelgebirge oder in die Alpen hinein.
Aktiv-Angebote ist das eine. Kultur ist vielleicht ein zweites
Stichwort, Besichtigungen, CD-Wochen oder eben der Bereich Wellness,
Beauty, etwas für den Körper tun, und natürlich die
Möglichkeit, Gemeinschaft zu finden, Feiertage nicht allein
verbringen zu müssen, sondern in einer schönen angenehmen
Gemeinschaft.
Ich habe den Eindruck, dass natürlich jedes Haus
zunächst an seine eigenen Interessen denkt, dass aber vermehrt
auch der Gedanke dieser Gemeinschaft, dieser Aura-Gruppe zum Tragen
kommt, dass man also durchaus auch Angebote in anderen Häusern
mit empfehlen möchte. Wie sehen Sie das auch bayerischer
sicht?
Ich denke, wir wachsen zusammen. Das ist ein Prozess. Wir hatten uns
im letzten Jahr ein Stück vermisst, weil wir uns da nicht
getroffen haben. Das ist schon mal ein gutes Zeichen.
Ein erster Schritt der künftigen Zusammenarbeit wird sein, dass
wirklich jedes Haus auch die Prospekte, die Jahresprogramme der
anderen mit auslegt und nicht in der Schublade lässt. Die
Gästebetreuer sollten auch auf Angebote anderer Häuser
hinweisen. Bisschen Zukunftsmusik könnte sein, dass das
Aura-Hotel A die Buchung für einen späteren Urlaub des
Gastes in der Aura-Pension B vornimmt.
Kinder wie alle...
...Bildung für alle
Blinde und sehbehinderte Kinder
und allgemeine Schule (Teil 1)
Ideal und Wirklichkeit
Da muss schon alles stimmen, wenn Integration nicht nur ein hohler
Begriff bleiben soll. Und wenn es um Kinder geht, braucht es
besonders viel Sensibilität und besonders wenig
Bürokratie.
Die integrative Beschulung von Kindern mit Behinderungen darf man
zurecht als bedeutenden Fortschritt, nicht aber als Allheilmittel
ansehen.
"Die Gegenwart" berichtet in Zusammenarbeit mit dem
überregionalen sonderpädagogischen Förder- und
Beratungszentrum an der Brandenburgischen Schule für Blinde und
Sehbehinderte - Förderschule für Sehgeschädigte -
Königs Wusterhausen über verschiedene Aspekte der
schulischen Integration. Dabei kommen Schüler, Eltern,
sonderpädagogische Lehrkräfte sowie Lehrer im gemeinsamen
Unterricht zu Wort.
Und obwohl die Situation im Bundesland Brandenburg nicht 1:1
übertragbar ist auf andere Regionen, eignen sich die
Erfahrungsberichte, Rat und Hilfe zu vermitteln und
Denkanstöße zu geben. Auch wenn in den Schulgesetzen der
einzelnen Bundesländer manche Verfahrensweisen anders geregelt
sind.
Integration auf den Weg bringen
Ein blindes oder sehbehindertes Kind macht den Eltern, die in der Regel auf die Situation in keiner Weise vorbereitet sind, von Anfang an Sorgen. Der medizinische Befund "Ihre Tochter wird nie sehen können" oder "Das Sehvermögen Ihres Sohnes wird sich nicht verbessern" ist eine Offenbarung mit vielen Fragezeichen. Fachlicher Rat wird gesucht, denn man will ja auch "nichts falsch machen". Baldige Kontakte zu Fachleuten sind angeraten und ersparen den Eltern oft viele Umwege.
Was ist der richtige Weg?
Wenn das Schulalter naht, drängt die Entscheidung: "Soll unser
Kind eine Förderschule besuchen oder soll es gemeinsam mit nicht
behinderten Kindern in eine allgemeine Schule gehen?"
Im Land Brandenburg hat der Wunsch der Eltern nach integrativer
Beschulung, wo immer möglich, Vorrang. Damit aus dem Wunsch
Wirklichkeit werden kann, müssen alle Beteiligten am gleichen
Strick ziehen, und auch in die gleiche Richtung. Doch auch wenn alle
äußeren Voraussetzungen stimmen, gibt es keine Garantie
für erfolgreiche Integration; denn jedes Kind, jede
Klassengemeinschaft ist anders. Beispiele lassen sich deshalb nur
bedingt verallgemeinern.
"Normalität" durch sonderpädagogische Förderung
"Wie wird mein Kind in der Schule zurecht kommen?", spätestens
jetzt kommen die Eltern ohne Rat und fachliche Entscheidungshilfe
nicht mehr aus. Schule für Blinde und Sehbehinderte oder die
allgemeine Schule am Wohnort - was ist für das Kind das
Beste?
Die Blinden- und Sehbehindertenschule bedeutet in der Regel Trennung
vom Elternhaus und wohnen im Internat. Der Vorteil: Alle
sonderpädagogischen Bedingungen sind in der Spezialschule
gegeben.
Welche Voraussetzungen sind aber nötig, damit blinde und
sehbehinderte Kinder "ganz normal" in eine allgemeine Schule gehen
können?
Zuerst etliche Wege gehen...
Die Grundschule, die für das jeweilige Wohngebiet zuständig
ist, sollte der erste Anlaufpunkt sein. Stellt sich im sogenannten
Feststellungsverfahren heraus, dass diese Schule nicht über die
besonderen Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht eines
blinden oder sehbehinderten Kindes mit nicht behinderten Kindern
verfügt und diese auch nicht geschaffen werden können, muss
eine andere geeignete Schule gesucht werden.
Das Feststellungsverfahren
Mit der Anmeldung des Kindes in der zuständigen Grundschule
sollte ein Feststellungsverfahren beantragt werden, das an das
zuständige Schulamt weitergeleitet wird. Ein solches Verfahren
ist auch nötig, wenn ein behindertes Kind bereits eine
allgemeine Schule besucht, bisher aber kein sonderpädagogischer
Förderbedarf festgestellt worden ist.
Ein speziell einzurichtender Förderausschuss, dem neben den
Eltern Vertreter der Schulleitung und des Schulträgers, ein
Sonderpädagoge, je eine Lehrkraft aus der bisher besuchten
Einrichtung und der künftigen Schule angehören, erarbeitet
eine Bildungsempfehlung, insbesondere zum Lernort, zur
Jahrgangsstufe, zum Rahmenplan, zum Förderumfang, ggf. zur
außerunterrichtlichen Betreuung sowie zu Möglichkeiten des
Nachteilsausgleiches.
Viele Einzelmaßnahmen müssen durch die Eltern gesondert
beantragt werden, weil verschiedene Kostenträger zuständig
sein können.
Die Schule passt sich an:
Der Unterricht in Gruppen und in möglichst kleinen Klassen
erleichtert das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht
behinderten Kindern. Eine zweite Lehrkraft kann dem Kind für
einige Stunden pro Woche unterstützend zur Seite stehen.
Erforderliche Hilfsmittel werden beschafft. Die Pädagogen lernen
dazu und eignen sich spezielle Lehrmethoden an.
Leider hapert es aufgrund knapper finanzieller Mittel nicht selten an
den materiellen und personellen Rahmenbedingungen. Bürokratie
tut mancherorts ein Übriges, um Eltern und Lehrer zu
entmutigen.
Jeder wird verstehen, dass stationäre Hilfsmittel wie
beispielsweise Bildschirmvergrößerungsgeräte nicht in
jedem Fachunterrichtsraum stehen und natürlich auch nicht
mitgenommen werden können. Also? Hat die sehbehinderte
Schülerin in diesen Fächern dann einfach Pech? Oder ist die
Schule so flexibel, dass der Fachunterricht der Klasse mit der
sehbehinderten Schülerin nach Möglichkeit in dem Raum
stattfindet, in dem die erforderlichen Hilfsmittel stehen? Auch in
einem solchen Fall kann der Wille (des Direktors und der beteiligten
Pädagogen) "Berge versetzen", sprich: den Unterricht
entsprechend organisieren; die Schule fit machen auch für ein
Kind mit einer Behinderung.
Was kann zum sonderpädagogischen Förderbedarf für ein
blindes oder sehbehindertes Kind gehören? Der Katalog ist
umfangreich, beginnt aber bei "Kleinigkeiten", an die jedoch nicht
immer gedacht wird (z. B. große und kontrastierende Schrift,
sagen, was an die Tafel geschrieben wird, Einhaltung von
Ordnungsprinzipien, Akzeptanz eines größeren Zeitbedarfs
u. a .m). Optimale Beleuchtung, Orientierungshilfen, Beseitigen von
Gefahrenquellen, Ausstattung mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
Bewältigung des Schulweges, zusätzliche Unterstützung,
wo nötig - diese und viele andere Dinge kosten Geld und
müssen im Vorfeld abgeklärt sein.
Fakten aus Brandenburg
Seit 1991 werden im Land Brandenburg blinde und sehbehinderte Kinder
gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Derzeit sind
rund 120 Kinder bekannt, die integrativ beschult werden. Man kann
davon ausgehen, dass an allgemeinen Schulen weitere Kinder mit einer
Sehbehinderung lernen, ohne dass sie umfassende
sonderpädagogische Förderung erfahren.
Für die integrative Beschulung ist im Land Brandenburg ein
System entwickelt worden, das drei Ebenen umfasst:
* vor Ort durch allgemeine pädagogische Hilfen,
* regional durch blinden- und sehbehindertenspezifische
pädagogische Unterstützung,
* überregional durch sonderpädagogische Kompetenz (z. B.
Diagnostik, Fortbildung, Entwicklung und Bereitstellung von
Unterrichtsmaterial und spezifischen Medien).
Mit dem Brandenburgischen Schulgesetz ist die rechtliche Grundlage gegeben. Das Recht auf integrative Beschulung durchzusetzen und vor allem optimale Lernbedingungen für ein Kind mit Sehbeeinträchtigung zu erreichen, verlangt von allen Beteiligten, insbesondere aber von den Eltern viel Engagement und Durchsetzungswillen.
Die Bilanz nach mehr als zehn Jahren ist positiv, aber: Hemmnisse
und Schwierigkeiten sollen nicht verschwiegen werden:
- Im Gegensatz zur Situation in anderen Bundesländern wird im
Land Brandenburg im Vorschulbereich die Fachkompetenz der Schulen
nicht mehr in Anspruch genommen. Betroffene Familien können sich
an freie Träger wenden (z. B. Behindertenwerk Spremberg, Ev.
Jugend- und Fürsorgeverein Potsdam).
- Es fehlen Sonderpädagogen mit dem Schwerpunkt "Sehen" in 5 von
14 Landkreisen.
- Den regionalen Förder- und Beratungsstellen steht oft zu wenig
Zeit für die Beratung zur Verfügung.
- Nicht selten sind Lehrer mit der sonderpädagogischen
Förderung eines blinden oder sehbehinderten Kindes
überfordert, und die zur Verfügung stehenden
Förderstunden reichen häufig nicht aus.
- Die materielle und räumliche Situation an vielen Regelschulen
ist unzureichend.
Probieren geht über studieren...
Fabian ist blind. Seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 geht er in die Bruno-H.-Bürgel-Grundschule Eberswalde. Die beiden unterrichtenden Lehrerinnen erinnern sich an die Anfänge:
Im September 1999 besuchte ich Fabian in der
Kindertagesstätte. Seine Eltern wünschten eine integrative
Beschulung; also suchte ich einen ersten persönlichen Kontakt
zur verantwortlichen Pädagogin aus der Förderschule in
Königs Wusterhausen.
Noch nie vorher hatte ich einen blinden Menschen kennen gelernt. Um
so mehr war ich erstaunt, als ich einem Jungen begegnete, den ich
nicht sogleich als blind erkannt hätte. Besonders beeindruckte
mich Fabian durch seine Sicherheit, mit der er sich im Raum bewegte.
Meinen Rucksack, der neben dem Stuhl stand bemerkte er sofort. Bald
zeigten sich sein umfangreiches Vorwissen, seine sprachliche
Gewandtheit, seine Fähigkeit Formen zu unterscheiden, die Anzahl
von Gegenständen zu benennen. Kurz, er war ein
Fast-Schulkind.
Nachdem verschiedene Lehrer und Lehrerinnen unserer Schule ihre
Bereitschaft signalisiert hatten, bei dem Integrationsversuch
mitzuwirken, und das Förderausschussverfahren gelaufen war,
stand fest: Fabian kommt an unsere Schule.
Eine Woche Hospitationen in Königs Wusterhausen sollte uns einen
ersten Eindruck von der Tragweite unseres Vorhabens vermitteln. Mit
vielen Ideen stürzten wir uns in die Vorbereitungen. Es folgten
Wochen, in denen sich die Gedanken und Gefühle
überschlugen, Pläne geschmiedet und wieder verworfen
wurden, und bald bekamen die Kinder der Klasse 1c ihre
Schultüten. Nun war auch Fabian ein Schulkind.
Die ersten Schultage
Fabian wird jeden Morgen mit dem Fahrdienst gebracht und von mir
vor der Schultür abgeholt. Sein Platz im Klassenraum, und die
Haken für die Sportsachen und Jacke haben wir mit einem
Marienkäfer aus Holz gekennzeichnet, sodass er bereits nach
wenigen Tagen diese selbständig findet. Und plötzlich
tauchen doch kleine Probleme auf, die wir nicht auf unserer "Liste"
haben. Fabian isst kaum etwas in der Frühstückspause und
wenn, dann nur weiche Sachen, die kaum gekaut werden müssen. Da
wir das Thema "Gesundes Frühstück" ohnehin in unserer
Planung haben, bietet sich diese Gelegenheit zu Beginn des
Schuljahres an, um Fabian, aber auch alle anderen Kinder damit
vertraut zu machen.
Alle Kinder decken gemeinsam einen großen Tisch. Fabian sagt
uns sofort, dass er kein Brot isst und keinen Kakao trinken
möchte. Jetzt sind Überzeugungskünste gefragt, die uns
alles abverlangen. Mit der "ein-Stück-für-Opa-Methode"
klappt es am Ende.
An jedem Montag sitzen die Lehrer, die in Fabians Klasse
unterrichten, zusammen und planen die Stunden für die Woche. Was
kann Fabian im Klassenverband mitmachen? In welchen Phasen arbeite
ich mit ihm allein? Welche Anschauungs- und Arbeitsmaterialien,
Spiele usw. müssen für ihn angefertigt oder adaptiert
werden? Diese Absprachen sind für uns sehr wichtig. Im
Erfahrungsaustausch kommen wir auf praktikable Lösungen auch bei
kniffligen Fragen.
Im Unterricht arbeitet Fabian gut mit. Da wir uns dazu entschlossen
haben, dass er die Buchstaben in der gleichen Reihenfolge lernt wie
alle anderen sehenden Kinder (also nicht gemäß der Logik
des Braille-Alphabetes), kann er bei Lern-Spielen wie die anderen
mitmachen, Schreibübungen und Angebote in offenen Phasen des
Unterrichts bewältigt Fabian in den ersten Wochen mit mir.
Besonders das Schreiben mit der Punktschrift-Bogenmaschine und das
Ertasten der Punktschrift auf dem Papier benötigen viel Zeit,
Ausdauer und Konzentration. Ich muss sämtliche "Tricks" aus
meinem kleinen Erfahrungsschatz hervorkramen, um Fabian immer wieder
zum Schreiben und Ertasten zu motivieren. Und irgendwann, als ich
schon nahe dran bin, aufzugeben, "platzt der Knoten" bei dem Kleinen.
Er schreibt und liest seine ersten Buchstaben richtig.
Kinder wie alle...
...Bildung für alle (Teil 1)
Beilage zur Ausgabe 4/2002 der Zeitschrift "Die Gegenwart", Magazin
für Blinde, Sehbehinderte und ihre Freunde; Organ des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV);
Bearbeitung und Zusammenstellung:
Dr. Thomas Nicolai
Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0; Fax: (0 30) 28 53 87-20; E-Mail: gegenwart@dbsv.org.
und die Mitarbeiter des
Überregionalen sonderpädagogischen Förder- und
Beratungszentrums
an der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte
Luckenwalder Straße 64
15711 Königs Wusterhausen
Tel:: (0 33 75) 24 29-0; Fax: (0 33 75) 24 29-25; E-Mail:
blischul@t-online.de; Homepage: www.sehgeschaedigtenschule.de
Der duftende Garten
Skimmie
(Skimmia)
Von Ruth Zacharias
Zehn Skimmien gedeihen inzwischen in unserem Garten. Drei sind so
gepflanzt, dass sie zu jeder Jahreszeit im Vorbeigehen, im
Stehenbleiben oder gar im Sitzen auf der Sandsteinmauer mit den
Händen, mit der Nase, mit den Augen wahrgenommen werden
können. Ich denke, wie schon seit Jahren, Skimmien sind so etwas
wie "Star-Pflanzen" für blinde Leute.
Ihre vorteilhaften Eigenschaften sind: immergrün,
Blütenduft, Berührungsduft, Beerenschmuck.
Frider Plenzat empfiehlt sie vorwiegend als Zimmerpflanze bzw. im
Wintergarten kühl und hell stehend. Die Literatur beschreibt sie
als frostharte Kleinsträucher in der Größe von 0,60 m
bis 1,50 m Höhe, im Alter breiter als hoch. Sie lieben absonnige
Standorte, gedeihen aber noch im tiefsten Schatten in
nährstoffreichen humosen Böden. In Japan, China bis zum
Himalaja wachsen sie zahlreich in großen Wäldern.
Es gibt nicht so sehr viele Pflanzen, die zugleich Blüten- und
Berührungsdufter sind. Skimmien sind es!
In den immergrünen, ledrigen, elliptischen Blättern sitzen
winzige Öldrüsen, sodass die Blätter durchscheinend
punktiert wirken. Beim Berühren und Erwärmen mit den
Händen entströmt diesen Öldrüsen ein
feierlich-wohlriechendes Aroma mit beinahe festlichem Duft. Diese
Pflanzeneigenschaft wird nie mit den Augen wahrgenommen, sondern
immer nur durch die Kontaktaufnahme mit den Händen erlebt: am
besten alle zehn Finger langsam durch das Blattwerk bewegen oder
einige Blätter mit der Hand umschließen, bis der Duft
für die Nase zu riechen ist. Für tastende Hände sind
Berührungsdufter außerordentlich wertvoll, denn Tasten und
Riechen sind wie "Duft ist Farbe". Berührungsduft ist
abhängig von Wetterverhältnissen, bleibt aber bei vielen
Pflanzen auch im vertrockneten und erfrorenen Zustand erhalten.
Farben fehlen weitgehend im Winter, Berührungsdüfte sind
reichlich vorhanden. Wer oft mit seinen Händen mit Pflanzen
zusammen ist, findet bald heraus, wie es am besten und angenehmsten
funktioniert: mit einer oder beiden Händen, mit einem oder
mehreren Fingern, einzelne Blätter umschließen und
erwärmen, Pflanzenteile vorsichtig bewegen...
Die Blüten der Skimmien sind meistens weiße
endständige Rispen, die im April/Mai durch warme
Frühlingswinde als "Umherdufter" weit vom Standort entfernt zu
riechen sind. Wenn Buchsbaumblüten in der Nähe sind, gibt
es ein "Fest für die Nase".
Die Beeren, meistens rot, bleiben fast ganzjährig am Strauch
hängen, bilden sich aber nur aus, wenn weibliche und
männliche Pflanzen vorhanden sind, denn Skimmien sind
zweihäusig.
Beim Einkauf von Skimmien in Gartencentern gibt es ganz sicher
Probleme, denn einige Arten mit ihren vielen Sorten sind vollkommen
duftlos. Wenn jedoch der aromatische Duft bei erwärmender
Berührung aus den Blättern ausströmt, handelt es sich
ganz bestimmt auch um eine blütenduftende Skimmie.
Pflanzenhandbücher beschreiben vier bis acht Arten mit vielen
Sorten, erwähnen aber nur sehr ungenau, ob sie Blüten- und
Berührungsduft haben.
Sichere Dufter, die in einer guten Baumschule eingekauft werden
sollten, sind:
Skimmia japonica (kleiner immergrüner Strauch),
Skimmia anquetilia (kleiner immergrüner kriechender
Strauch).
Freuen würde ich mich, wenn jemand aus dem Leserkreis mir
Erfahrungen mit Skimmien in Zimmerkultur mitteilen könnte, denn
bei uns gedeihen und erfreuen sie bisher nur im Garten.
Gut vorstellen kann ich mir Skimmien in einem größeren
Kübel auf dem Balkon, auf einer Terrasse oder in der Nähe
der Haustür.
Da der Duft so angenehm ist, habe ich ihn mit getrockneten
Blättern in einer Alabasterdose, die in Handnähe am
Schreibtisch steht, eingefangen. Wenn ich telefoniere, öffne ich
oft den Deckel, bin mit einem oder mehreren Fingern in der Dose,
zerkrümmele die Blätter mehr und mehr zu Mehl und
genieße das immer noch wohlriechende Aroma... Duft ist wirklich
Farbe...
Nähere Informationen bei der Autorin unter Tel.: (0 35 28) 43
97-0.