"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli / August als Doppelnummer)
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Frau Wolff
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es ist doch so: in unseren Vereinen, bei Zusammenkünften in Bezirksgruppen bzw. Kreisorganisationen oder in kleineren Gruppen, bei Gesprächen in Erholungseinrichtungen oder in Sportgruppen, kurz überall dort, wo blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Begleiter weitgehend "unter sich" sind, brauchen wir vieles nicht mehr zu erklären. Alles klar, was Blindheit und Sehbehinderung und ihre Folgen angeht. Das kann leicht dazu führen, dass wir annehmen, für Menschen, die neu zu uns kommen und für deren Angehörige sei nach einer kurzen Einführung ebenfalls "alles klar". Und gelegentliche Veröffentlichungen in den Medien lassen uns zu schnell glauben, dass nun auch die breite Öffentlichkeit Bescheid weiß.
Jeder von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wird ausreichend Beispiele anführen können, dass das so nicht stimmt, Unwissenheit, Zurückhaltung und Scheu im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen sind nach wie vor allgegenwärtig. Wir leben damit und sind bereit, immer wieder etwas dagegen zu tun - zu informieren, aufzuklären, "Normalität" zu leben und aufeinander zuzugehen.
Bedienen wir uns der Publikationen, die extra dafür gemacht sind, auf Leistungen, Bedürfnisse und Schwierigkeiten von Menschen mit Sehproblemen hinzuweisen in ausreichendem Maße? Ich glaube nicht.
Wo kommt beispielsweise das Jahrbuch des DBSV an? Wie viele "Gegenwart"-Leser kennen die Broschüre für das Jahr 2005? Haben Sie Jahrbücher in Ihrem Umfeld weitergegeben oder verkauft? Fragen Sie bei Ihrem Blinden- und Sehbehindertenverein nach, es sind noch Exemplare vom Jahrbuch 2005 erhältlich. Wenn Sie im Lager verbleiben, bewegen sie im gerade beschriebenen Sinne nichts. Das wäre schade.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Es geht nicht um Prinzipien, sondern immer um das Kind - Individualität ist gefragt.
Der für das eine blinde oder sehbehinderte Kind einzig gangbare Weg kann für das andere eine Katastrophe sein. Deshalb darf es kein "contra" geben.
Mit der Situation im Bildungsbereich kann wohl niemand zufrieden sein: Wir, die Betroffenen und viele Blinden- und Sehbehindertenpädagogen, weisen auf die Notwendigkeit von speziellen Förderschulen hin. Die Bildungspolitik hingegen orientiert mehr auf die integrative Beschulung. Wohin geht die "Reise"?
Meine Meinung: Jedem Kind, das aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung für eine integrative Beschulung geeignet ist, sollte diese auch ermöglicht werden - mit kompetenter Unterstützung von Blinden- und Sehbehindertenpädagogen.
Nicht selten scheitern Kinder aber auch an einer "Integration um jeden Preis". Wenn es darum geht, möglichst nicht weg von zu Hause, aber weg von anderen blinden Kindern, wenn also soziale Komponenten für die Entscheidung eher eine Rolle spielen als das Lernziel, dann kann Integration zum Problem werden. Soll das Beste für das Kind herauskommen, muss man sich immer wieder fragen: Findet Integration wirklich statt? Lebt das blinde Kind an der Integrationsschule wirklich "mittendrin" oder nur "nebenher"? Es geht nicht darum, wie viele Kinder integriert beschult werden, sondern wie viele - wenn sie die Bildungseinrichtungen verlassen - selbstständig, mobil und selbstbewusst ihr Leben gestalten können. Solche Qualitätsstandards aus Sicht der eigenen Betroffenheit zu definieren und auf ihre Einhaltung zu achten, darin sehe ich eine Aufgabe der Selbsthilfe. Wenn Integration schief läuft, sind lebenslang seelische Probleme vorprogrammiert. Schwierigkeiten treten allerdings auch auf, wenn durch allzu "behütetes" Lernen in den Förderschulen den Jugendlichen die Integration in die sehende Umwelt abgenommen oder gar vorenthalten wird. Die Förderschulen sagen, sie sind das Auffangbecken für die gescheiterten Integrationsschüler, erfolgreiche Integrationsschüler werfen den Förderschulen ungenügende Lebensvorbereitung vor. Die Selbsthilfe steht dazwischen. Oft wenden sich Eltern erst dann an die regionalen Vereine, wenn die eine oder andere Lösung Schwierigkeiten bereitet. Hier sind unsere Vereine als Mittler unbedingt gefordert.
Wenn wir uns die Zukunft als gute Fee aus dem Märchen vorstellen, haben wir laut Grimm drei Wünsche offen. Meine sind:
Utopie, sagen Sie, liebe Leserinnen und Leser? Ja, aber als Menschen können wir Märchen Wirklichkeit werden lassen.
Susanne Siems
Großdemonstration in Thüringen, wenn alle anderen Mühungen scheitern.
Die blinden und sehbehinderten Menschen im Freistaat Thüringen werden sich mit den Absichten der Landesregierung, das Landesblindengeld im nächsten Jahr abzuschaffen, nicht abfinden. Schon die jetzt beschlossene Kürzung auf 400 € sei für die Betroffenen ein drastischer Einschnitt, sagte der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. (BSVT), Peter Och.
Am 24.02.2005 war im Thüringer Landtag eine Entschließung der CDU-Fraktion verabschiedet worden, aus der ersichtlich wird, dass das "Niedersachsenmodell" offenbar Schule macht. Und dabei wird nicht einmal mit offenen Karten gespielt, denn seitens der Landesregierung wird suggeriert, dass eine Anlehnung an Bundesregelungen gewährleiste, dass Bedürftige weiterhin Leistungen bekommen. In der Bevölkerung mag das so ankommen, als bekämen alle blinden Menschen, weil sie ja der Nachteilsausgleiche bedürfen, auch über die Blindenhilfe die erforderliche Unterstützung.
Die Arbeitsgruppe Blindengeld im BSVT stellte am 02.03. in Erfurt einen Katalog von Maßnahmen zusammen, die die Pläne der Landesregierung verhindern sollen:
Der BSVT setzt nach wie vor auf Verhandlungen mit den verantwortlichen Politikern. Für den Fall, dass alle anderen Bemühungen keine Ergebnisse bringen, wird daran gedacht, zu einer Großdemonstration aufzurufen.
Jürgen Lubnau bekräftigte gegenüber der Redaktion der "Gegenwart" die uneingeschränkte Solidarität der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und sagte seitens des DBSV jegliche Unterstützung zu, die der Spitzenverband leisten könne. "Ich bin immer gesprächsbereit, wenn es um den Erhalt des so dringend notwendigen Nachteilsausgleiches für blinde Menschen geht und werde um einen baldigen Gesprächstermin bei Ministerpräsident Althaus bitten", sagte Jürgen Lubnau zu.
Wer hilft mit, Stimmen für das Volksbegehren zu sammeln?
"Ich mache mit und sammle Unterschriften, schicken Sie mir eine Liste zu" so melden sich engagierte Bürger beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) und seinen acht Regionalvereinen. Sie wollen, dass die Sparpolitik der Landesregierung nicht weiter zu Lasten von behinderten, alten und kranken Menschen geht!!! Viele Bürger haben mit Unverständnis und Kopfschütteln auf die unsoziale Entscheidung der Landesregierung reagiert, zum 01.01.2005 das bisherige Landesblindengeld quasi abzuschaffen. Warum die Sozialministerin Dr. Ursula von der Leyen ausgerechnet bei Blinden so einen drastischen Einschnitt vorgenommen hat, verstehen viele Bürger nicht.
"Wenn die Landesregierung es für richtig erachtet, bei den Schwächsten unserer Gesellschaft zu sparen, muss diesen Politikern das soziale Gewissen ganz abhanden gekommen sein", so ist es landauf, landab zu hören. Es drängt sich die Frage auf: Heute das Blindengeld - und morgen? Deshalb auch das Volksbegehren gegen Sozialabbau. Es soll damit erreicht werden, blinden Menschen auch in Zukunft ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben zu sichern. Wir rufen allen Bürgern aus Niedersachsen zu: Helfen Sie mit, dass alle blinden Menschen wieder Anspruch auf das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld haben! Melden Sie sich als Sammler für Unterschriften für das Volksbegehren.
Nähere Informationen beim BVN:
Tel.: (05 11) 51 04-223
Fax: (05 11) 51 04 455
E-Mail: volksbegehren@blindenverband.org
Internet: www.blindengeld-volksbegehren.de
(Aus einer Pressemitteilung des BVN)
Der DBSV stellt eine Information zusammen, die Vereinen und Ratsuchenden helfen soll, ggf. vorhandene Ansprüche auf Blindenhilfe geltend zu machen. Einem Merkblatt des DVBS zu dieser Thematik entnahmen wir nachstehenden Text:
"In der Vergangenheit orientierten sich die meisten Bundesländer bei der Gewährung des einkommens- und vermögensunabhängig gewährten Landesblindengeldes an der Höhe der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe gemäß § 67 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Diese war wiederum an die Rentenentwicklung gekoppelt und erhöhte sich auf diesem Wege seit 1962 bis heute auf monatlich 585 Euro für Erwachsene, die Hälfte für Minderjährige und jeweils die Hälfte von diesem Betrag, wenn die Person in einer Einrichtung untergebracht war. Aufgrund der inzwischen zahlreichen Kürzungen der Landesblindengeldleistungen auf erheblich niedrigere Beträge als 585 € monatlich und insbesondere wegen der de facto Abschaffung des Landesblindengeldes in Niedersachsen, kommt der Blindenhilfe eine immer wichtigere Rolle zu. Aufgrund dieser Tatsache und wegen der Ablösung des BSHG durch das SGB II und das SGB XII mit dem 1. Januar 2005 inklusive einhergehender Veränderungen bei den Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung von Blindenhilfe gemäß § 72 f SGB XII - die den Umfang der Leistung nicht veränderte - sollen im Folgenden diese nunmehr geänderten Kriterien erläutert werden. Zur Klarstellung und wegen einer kurzfristig anderen Praxis der Hamburger Sozialverwaltung sei an dieser Stelle auf die Tatsache hingewiesen, dass annähernd jeder blinde Mensch Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII beantragen kann, der weniger als 585 € Landesblindengeld bekommt und im Übrigen nicht die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschreitet."
Zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen gibt es recht komplizierte Regelungen. In jedem Falle lohnt es sich aber, zu prüfen, ob man als blinder Mensch zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt, wobei insbesondere die Vermögensgrenzen sehr eng gefasst sind.
Der frisch gewählte Präsident des baden-württembergischen Landkreistages Jürgen Schütz fordert, das Blindengeld künftig nur noch einkommens- und vermögensabhängig zu gewähren. Man möchte sagen, er ist lernfähig, nur in falscher Richtung. Hartmut Dorow, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Ost-Baden-Württemberg, bezeichnet diese Forderung als völlig unangemessen. "Sollen blinde Menschen erst in die Armut abgleiten, bevor sie die notwendigen Hilfen bekommen?", empört er sich. Und obwohl das Sozialministerium derzeit nicht über dieses Thema spricht, befürchtet Dorow, dass nach den Landtagswahlen im Jahr 2006 das Landesblindengeld - wie auch in anderen CDU-regierten Ländern - zur Disposition steht. Die blinden Menschen in Baden-Württemberg werden sich in jedem Falle gegen eine Kahlschlagpolitik mit allen Mitteln wehren, kündigt Dorow an.
Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Marianne Linke (PDS), hat den Erhalt des Landesblindengeldes verteidigt. Sie vertrat diese Position bei einem Besuch in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) Anfang des Jahres.
Ab April 2005 wird das Landesblindengeld - wie angekündigt - um 20 Prozent auf 468 Euro gekürzt, ab Januar 2006 nochmals um 5 Prozent auf 438 Euro. Ursprünglich war für das nächste Jahr eine Kürzung um 10 Prozent vorgesehen - also nun ein "kleineres Übel"? Die Betroffenen werden über die etwas geringere Kürzung sicher erfreut sein. "Von Zufriedenheit ist allerdings keine Spur. Gegen abgeschwächte Kürzungspläne lässt sich kaum die Stimme erheben, obwohl jeder Einschnitt die Teilhabechancen blinder Menschen verringert", betont Herbert Reck, Vorsitzender des BSV für das Saarland.
In den letzten Monaten hatte der BSV für das Saarland mit einer Vielzahl von Aktionen und im Gespräch mit den Politikern dafür gekämpft, geplante Kürzungen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Das angestrebte Ziel, mit den Kürzungen in den Jahren 2005 und 2006 für die folgenden beiden Jahre Kürzungen auszuschließen, wurde nicht erreicht.
In einem Antwortschreiben an einen blinden Bürger erklärt die Staatskanzlei von Schleswig-Holstein im Auftrag der Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) - vor der Landtagswahl: "In Schleswig-Holstein steht das Landesblindengeld derzeit nicht auf dem Prüfstand. Gemeinsam mit der Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht wird sich Frau Simonis dafür einsetzen, dass das auch so bleibt.
Denn eine weitere Kürzung oder ein Wegfall dieser Leistung würde eine erhebliche Verschlechterung der Teilhabechancen blinder Menschen bedeuten. Gerade bei der Gruppe der Blinden sollten aber keine weiteren Einschnitte vorgenommen werden. Sozialpolitische Reformen sind notwendig, das steht außer Frage, aber diese müssen auf alle Bevölkerungsgruppen verteilt werden."
Der DBSV und der BSV Nordrhein hatten sich an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks mit der Bitte gewandt, dass dieser sich dafür einsetzen möge, bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mehr Live-Übertragungen auf UKW anzubieten.
Im Antwortschreiben von Fritz Pleitgen an DBSV-Präsident Jürgen Lubnau, mit dem die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nicht zufrieden sein wird, heißt es dazu:
"... Die Frage, derartige Sondersendungen bzw. Komplettübertragungen von Fußballspielen über UKW auszustrahlen, haben wir im WDR in den vergangenen Jahren immer wieder erörtert. Ihren Brief habe ich zum Anlass genommen, die Sache erneut mit der Programmdirektion Hörfunk und der Direktion Produktion und Technik zu besprechen. Im Ergebnis kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, dass wir Ihren Wunsch im kommenden Jahr werden erfüllen können. Die Gründe dafür sind stichhaltig; sie haben auch mich überzeugt, obwohl ich ein begeisterter Fußballfan bin. Das Radiopublikum erwartet heute - anders als noch vor einigen Jahrzehnten - dass die einzelnen Programme in ihren Angeboten klar profiliert sind und dass diese Profile auch eingehalten werden.
Für mehrstündige ununterbrochene Fußballreportagen findet sich in diesen Programmprofilen kein Raum. Würden wir solche Reportagen auf UKW senden, hätte dies zur Folge, dass wir viele Hörerinnen und Hörer verprellen, weil sie anderes von ihrem Programm erwarten. Das gilt nach den Ergebnissen unserer Publikumsforschung übrigens auch für Fußballbegeisterte. Die Mehrheit derer, die etwa während eines wichtigen Spiels unterwegs oder bei der Arbeit ist, erwartet z.B. beim Autofahren weiterhin musikalische Unterhaltung, Verkehrshinweise und Nachrichten. Sie erwartet aber natürlich auch, über den Spielverlauf kontinuierlich informiert zu werden und alle spannenden oder gar entscheidenden Momente präzise und eindrucksvoll geschildert zu bekommen. Für diese Nutzungssituation ist das erfolgreiche Fußballangebot in unserem Programm WDR 2 optimiert; und diese Leistung können Sie selbstverständlich auch während der WM 2006 erwarten.
Das bedeutet nicht, dass wir diejenigen, die einfach nur aus Interesse oder wegen einer Sehbehinderung vollständige Radio-Reportagen hören möchten, im Stich lassen. Im Gegenteil: Als "EventRadio" bieten wir häufig und selbstverständlich auch während der WM 2006 Vollreportagen von Spielen an, die auf den unterschiedlichsten Wegen übertragen werden.
Erstens auf der "klassischen" Mittelwelle, wobei Sie aber mit Ihrer Feststellung vollkommen recht haben, dass eine Übertragung von längeren Radioreportagen über Mittelwelle leider nur in der dort erreichbaren Qualität erfolgen kann. Gleichwohl eignet sich dieses Medium wegen der hohen verfügbaren Anzahl von Empfängern sehr gut für die Übertragung von Sondersendungen. Die eingeschränkte Qualität der Mittelwelle veranlasst den WDR, alternative und qualitativ hochwertige Übertragungswege für die kommende Fußballweltmeisterschaft zur Verfügung zu stellen. So eignet sich das digitale Hörfunksystem DAB beispielsweise ausgezeichnet für den mobilen und auch stationären Radio-Empfang.
Das Sendernetz lässt in NRW einen fast flächendeckenden Empfang zu, der Gerätemarkt bietet ausreichende Auswahl zu mittlerweile günstigen Preisen. Weitere Informationen und Hinweise auf DAB-Geräte finden sie unter: http://www.digitalradiowest.de/c_geraetehandel.php . Daneben werden zur WM 2006, wie schon bei anderen sportlichen Großereignissen, die Reportagen sicherlich auch im Internet über Live-Streaming verfügbar sein.
Sie sehen also, dass es eine ganze Reihe von Empfangsmöglichkeiten gibt, auch solche mit einer deutlich besseren Tonqualität, als sie die Mittelwelle derzeit bieten kann. Wir haben Ihr Anliegen im Blick und berücksichtigen es bei unserer Programmgestaltung."
Am 12.03. wurde auf der ITB (Internationale Tourismus Börse) in Berlin bundesweit die erste Zielvereinbarung nach § 5 Bundesgleichstellungsgesetz unterzeichnet. Beteiligt ist auch der DBSV. Sie wurde geschlossen zwischen
Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
Die "Gegenwart" wird in der nächsten Ausgabe mehr darüber berichten.
Am 01.02. hatte die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend mehr als 60 Vertreter von Seniorenorganisationen eingeladen. Der DBSV, der seit dem vergangenen Jahr Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist, war zu dieser Veranstaltung ebenfalls eingeladen.
Unter anderem stimmte Renate Schmidt der in der Diskussion vorgetragenen Einschätzung zu, dass größerer Wert auf die Herausarbeitung der spezifischen Probleme behinderter Senioren und Seniorinnen gelegt werden müsse. Die Behindertenselbsthilfeorganisationen sollten dazu genau so beitragen wie die zuständigen Behörden. Die Bundesministerin sagte zu, vor dem 8. Deutschen Seniorentag, der im Mai 2006 in Köln stattfinden wird, zu Grundproblemen der Seniorenpolitik Stellung zu nehmen. Der DBSV wird in einer Expertenkommission der BAGSO mitarbeiten, die sich mit den Problemen älterer Menschen bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Banken und Sparkassen ergeben.
Dem DBSV liegt eine Liste der Bahnstrecken in Verkehrsverbünden und von NE-Bahnen in Deutschland vor.
Die Liste kann per E-Mail abgerufen werden bei
Hans-Karl Peter
E-Mail: h-k.peter@dbsv.org
Das ist in der Jugendzeitschrift "Die Brücke" nachzulesen. Musik, Outfit, Bücher und Zeitschriften, Berufe für Blinde und Sehbehinderte, Politik, Reisen, Heiße Tipps aus der Jugendarbeit, Hilfsmittel - das sind Themen, die die "Brücke" ab April mit ihrem neuen Konzept aufgreift. Sechs selbst betroffene junge Leute schreiben nun die Artikel bzw. suchen sie aus Zeitschriften heraus. So soll gesichert werden, dass die "Brücke" nun für junge Leute wirklich interessant ist. Die Zeitschrift erscheint monatlich mit 48 Punktschriftseiten und kostet 24,50 EUR im Jahr.
Wer bis 01.07.2005 abonniert, zahlt für die ersten 12 Hefte nur 18 €.
Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV und Verein zur Förderung der Blindenbildung (VzFB)
Redaktion und Leitung: Reiner Delgado,
Sozialreferent des DBSV; Blinde und sehbehinderte junge Redakteure
Ein kostenloses Probeexemplar kann angefordert werden bei:
VzFB
Bleekstraße 26, 30559 Hannover
Tel.: (05 11) 9 54 65-35
E-Mail: n.dippel@vzfb.de
Auf der Tagung des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter am 26. und 27.02. wurde Frau Renate Kokartis als Bundessprecherin wiedergewählt. Stellvertreterin ist jetzt Ulrike Andreae-Dorok. Als Beisitzer wurde neu gewählt Herr Günter Dürr.
Die DBSV-Broschüre "Ratgeber Recht" ist jetzt auch als gesprochene Ausgabe auf Kassette sowie auf CD ROM im DAISY-Format erhältlich; Preis: jeweils 5 EUR. Die Punktschrift-Ausgabe ist in Vorbereitung.
Bestellungen sind zu richten an die
DBSV-Geschäftsstelle
Rungestr. 19, 10179 Berlin
E-Mail: gegenwart@dbsv.org
Fax: (0 30) 28 53 87-20
In einer Mindestbestellmenge von 50 Exemplaren ist hier auch die Schwarzschrift-Broschüre (Format A5, 64 Seiten) zu beziehen; Preis je Exemplar
Das Staatliche Museum Schwerin zeigt die Ausstellung "Carel Fabritus (1622-1654) - Das Werk" bis zum 20.5. Bei dieser sowie bei den kommenden Ausstellungen möchte das Museum auch blinde und sehbehinderte Besucher begrüßen. Bei Interesse werden ein geführter Rundgang mit einer gemeinsamen Betrachtung der Gemälde, Informationen zu unterschiedlichen Aspekten von Leben und Werk des Künstlers und zu der erfolgten Restaurierung der Schweriner Torwache angeboten.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Staatliches Museum Schwerin
Tel.: (03 85) 59 58-237
E-Mail: info@museum-schwerin.de
Öffnungszeiten
dienstags bis sonntags 10 bis 18 Uhr
ab 15.4. bis 15.10. montags bis sonntags 10 bis 18 Uhr.
Wenn Ende 2005 die von der BITV verpflichteten Bundesbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften nicht fertig sind mit der barrierefreien Umgestaltung ihrer Websites, werden die Verbände vor Gericht gehen. Dies kündigte der Beauftragte der Bundesregierung für die belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack, an. Klagen dürfen die Verbände nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), wenn die verpflichteten öffentlichen Einrichtungen gegen das Gebot der Barrierefreiheit verstoßen. Bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen gilt das neuartige Rechtsinstrument der Zielvereinbarung, das den dazu autorisierten Verbänden das Recht gibt, die Aufnahme von Verhandlungen einzufordern. Bisher ist noch nicht viel in dieser Richtung passiert.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine sachliche Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz. Benachteiligungen wegen des Lebensalters darf es nicht geben, denn diskriminierend sind Altersgrenzen dann, wenn es keinen sachlichen Grund für eine altersspezifische Unterscheidung gibt. Deshalb begrüßt die BAGSO, dass der Entwurf auch in seinem zivilrechtlichen Teil das Merkmal "Alter" einbezieht.
Blindekuh, das Bar Restaurant Kultur Bildung im Dunkeln ist ganz neu jetzt auch in Basel. Einige Termine bis 29.4, Zürich, Nachtvolk und süßer Käs, Ein Fest des Erzählens, ein Abend der Volkspoesie, 18. bis 19.5. Basel, Pfannenstil Chammer Sexdeet, 15. bis 16.6. Basel, Pedro Lenz, Monologe des Kummers.
Reservierung: blindekuh
Zürich Tel.: 0041 1 421 50 50
E-Mail: zuerich@blindekuh.ch und
Basel Tel.: 0041 61 336 33 00
E-Mail: basel@blindekuh.ch
Internet: www.blindekuh.ch
In Bayerbach im Bäderdreieck Rottal gibt es den ersten und bislang einzigen Duftkräutergarten in Niederbayern. Die Kräuterexpertin Gisela Sebele stellt dort 115 heimische Heilkräuter vor und informiert über deren Wirkung, Anwendung und Zubereitung.
Die Anlage ist blindengerecht angelegt.
Terminvereinbarungen bei
Gisela Sebele
Bachweg 1, 94137 Bayerbach
Tel.: (0 85 32) 26 86
E-Mail: G.Sebele@t-online.de.
Am 12.6. veranstaltet der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) auf der Straße des 17. Juni ein Autofahren für blinde und sehbehinderte "Kraftfahrer". Dabei soll auch beispielhaft für Verkehrssicherheit und Integration behinderter Menschen geworben werden. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Berliner Fahrlehrerverband und der Senatsabteilung Verkehrslenkung Berlin statt. Beginn ist bereits um 9.00 Uhr. Für alle diejenigen, die gerade nicht fahren, wird es wieder ein ausführliches Begleitprogramm geben.
Nähere Information und Anmeldung bei
Dr. Detlef Friedebold
E-Mail: dr.friedebold@t-online.de oder unter
Tel.: (0 30) 36 5 53 55.
Diese Ausstellung mit ca. 20 plastischen Bildern von Alexius Ulaszewski ist noch bis zum 17.4. im Gerhart-Hauptmann-Museum in Erkner bei Berlin zu erleben; täglich (außer montags) von 11 bis 17 Uhr. Neben der Ausstellung kann man auch Ausstattungsgegenstände aus Hauptmanns Nachlass besichtigen, die Möbelstücke sind für blinde und sehbehinderte Besucher zum Betasten freigegeben.
Nähere Informationen unter Tel.: (0 33 62) 36 63.
Vom 10. bis 15.7. veranstaltet die Politische Akademie Biggesee (blindenfreundliche Einrichtung) wieder eine Bildungsfreizeit für blinde und sehbehinderte Interessenten, bei der folgende Themen auf dem Programm stehen:
Neben Vorträgen und Diskussionen wird Zeit sein für Spaziergänge, Gespräche, Spiele und Geselligkeit.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Politische Akademie Biggesee
Ewiger Straße 7 - 9, 57439 Attendorn
Tel.: (0 27 22) 709-0.
22. bis 24.4.: Der Erfahrbare Atem nach Prof. Ilse Middendor.
Durch das Üben mit speziellen Atemweisen wird das Empfindungsbewusstsein im Innen und Außen geweckt und öffnet alle Sinne.
Anmeldeschluss 10.4.
8. bis 15.10.: Wandern für Geübte
Information und Buchung Tel.: (0 45 03) 6 00 20.
2. bis 6.4.: Die ganz andere Farbberatung
2. bis 9.4.: Zen Meditation
6. bis 10.4.: Anti-Stress und Wohlfühltage
20. bis 23.4.: Midweek-Special
23. bis 30.4.: Nordic Walking
30.4. bis 14.5.: Fit in den Frühling
14. bis 21.5.: Reitfreizeit für Familien und Kinder
21. bis 28.5.: Reitfreizeit für Familien und Kinder
18. bis 25.6.: Wandern auf König Ludwigs Spuren
25.6. bis 2.7.: Tandem und Kultur
Information und Buchung:
AURA-Hotel Saulgrub
Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
E-Mail: saulgrub@bbsb.org
Internet: www.bbsb.org
6. bis 13.4. Punktschriftkurs I, Grundlagen und Einführung in die Normalschrift
Kurs - Unterschriftsleistung in Schwarzschrift
4. bis 8.5. Männer unter sich, Männertag am 5.5.
12. bis 15.5. Vogelkundlerische Wanderung
Nähere Informationen unter
Tel.: (03 62 53) 30 50
E-Mail: gruenes-herz@bsv-thueringen.de
Die "Fördergemeinschaft Botanischer Blindengarten Storchennest e.V." ist Herausgeber der Zeitschrift "Der duftende Garten". Angeregt wurde die Herausgabe einer solchen Zeitschrift durch die Leser der Serie "Der duftende Garten" in "Die Gegenwart". Vorerst erscheint die Zeitschrift nur in Kassettenausgabe zwei- bis dreimal jährlich.
Interessenten melden sich bitte über
Tel.: (0 35 28) 43 97 0
Fax: (0 35 28) 43 97 21
E-Mail: fbbs@taubblindendienst.de
oder auch durch einen Punktschriftbrief an:
Ruth Zacharias
Pillnitzer Str. 71, 01454 Radeberg
Vom 26. bis 28.8. findet in Winterberg-Langewiese das Tanzfestival mit blinden und sehbehinderten Menschen der Abteilung Tanz im BSNW in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Sport des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen statt. Der Tanzunterricht wird von dem Ehepaar Andrea und Udo Dumbeck geleitet. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, unter anderem Grundschritte oder fortgeschrittene Tanzfiguren in Standard und Latein zu erlernen. Das Haus des Behindertensports verfügt über 19 behindertengerechte Doppelzimmer mit Dusche/WC.
Anmeldungen bitte nur schriftlich in Punkt- oder Schwarzschrift bis 15.7. an:
Helmut Jürgen
Am Bentenskamp 27, 44143 Dortmund
Tel.: (02 31) 55 32 62
Fax: (02 31) 95 98 2 98
E-Mail: helmut-juergen@t-online.de
Vom 23.9. bis 7.10. gibt es ein solches Reiseangebot für blinde und sehbehinderte "Abenteurer". Exkursionen zu Nationalpark-Informationszentren, historischen Orten und Stadtbesuche bringen den Teilnehmern kanadische Kultur und Geschichte näher.
Nähere Informationen bei:
FrauenOutdoor e.V.
Tel.: (05 21) 16 400 20
E-Mail: info@frauenoutdoor.de
www.frauenoutdoor.de
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. veranstaltet wieder das Kunstprojekt von und für Menschen mit Körperbehinderung: die "Kleine Galerie 2006". Betroffene Menschen sind aufgerufen, den farbigen Kunstkalender unter dem Titel: Blühendes zu allen Jahreszeiten mitzugestalten. Die Maltechnik ist freigestellt. Die Bilder sollten möglichst im Hochformat sein. Eine Jury wählt die 12 Monatsbilder und das Titelbild aus. Jedes veröffentlichte Gemälde wird honoriert und mit 25 Freiexemplaren bedacht. Zur Einsendung werden Fotos bevorzugt (auf CD per Post oder per E-Mail), Originalbilder bitte nur nach Rücksprache einsenden. Den Einsendungen sollte eine kurze Biografie des Künstlers sowie Titel und Maltechnik des Bildes beiliegen. Maximal 2 Bilder dürfen eingesandt werden. Einsendeschluss: 22.04.
Einsendungen digitaler Fotos per E-Mail direkt an:
Galerie@bsk-ev.org
oder nach Rücksprache per Post an
BSK e.V.
"Kleine Galerie 2006"
Altkrautheimer Str. 20, 74238 Krautheim.
Weitere Infos unter Tel.: (0 62 94) 42 81-36.
Für eine Fotoreportage zum Thema: "Blinde Menschen in Berlin - Freizeitgestaltung mit Hindernissen?" sucht Matthias Leitzke (27), angehender Foto-Designer, blinde Menschen aus Berlin.
Kontakt:
E-Mail: mail@matthias-leitzke.de
Tel.: (03 31) 2 80 21 36 (ab 19 Uhr sonst AB)
Mobil: (01 70) 3 40 39 18.
Worte sind wie Fenster - oder Mauern - das ist das Motto eines Grundlagenseminars Konstruktive Kommunikation im Alltag, das vom 22. bis 26.6. für blinde, sehbehinderte und sehende Interessenten in Bromskirchen (Rothaargebirge) stattfindet. Es sollen grundlegende Techniken vermittelt werden, die den Teilnehmern zeigen, wie sie Bedürfnisse und Meinungen offen und direkt mitteilen, Konflikte in friedliche Gespräche umwandeln und mehr Tiefe und Achtsamkeit in ihren Beziehungen entwickeln können. Einführungsliteratur gibt es vorab auf Kassette.
Nähere Informationen bei
Susanne Hahn
Tel.: (09 51) 2 97 10 80.
Die Broschüre "Ratgeber zur Rente" des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ist in einer neuen Auflage erschienen. Darin finden sich aktuelle Informationen zu allen Fragen rund um die Alterssicherung.
Der Rentenratgeber informiert allgemeinverständlich über die Grundlagen und Möglichkeiten der Alterssicherung." Auf über 120 Seiten geht es in der Broschüre unter anderem um das deutsche Rentensystem, verschiedene Rentenarten sowie Möglichkeiten des Hinzuverdiensts oder der zusätzlichen Altersvorsorge.
Der kostenlose "Ratgeber zur Rente" kann unter der Bestell-Nr. A 815 angefordert werden.
Tel.: (01 80) 5 15 15 10
Fax: (01 80) 5 15 15 11 (jeweils 12 Cent/Min.)
E-Mail: info@bmgs.bund.de
Der Förderstellenfinder ist eine Datenbank mit allen Frühfördereinrichtungen im Bundesgebiet, die vor allem Eltern bei der Suche nach einer Einrichtung in ihre Umgebung helfen soll; www.fruehfoerderstellen.de. Die Datenbank bietet Angaben zu Förderleistungen, speziellen Therapieformen und zum Fachpersonal.
Der viel diskutierte Film über das Ende der Nazi-Herrschaft und des 2. Weltkrieges ist jetzt im Handel auf DVD erhältlich. Die Hörfilmfassung wurde vom Bayer. Rundfunk mit Unterstützung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes und der Constantin Film erstellt. Nach Einlegen der DVD erfolgt eine kurze Ansage, und es kann direkt auf die Hörfilm-Fassung bzw. auf die für blinde Nutzer aufgelesenen Schrifttafeln mit den Biografien der Filmfiguren und der Darsteller zugegriffen werden.
Die wöchentlich im Abonnement erscheinende Punktschrift-Zeitschrift "Literaturtreff" bringt Romane und Erzählungen namhafter in- und ausländischer Autoren in Fortsetzungen. Im Jahr 2005 erscheinen u.a.:
Anonyma: "Eine Frau in Berlin - Tagebuchaufzeichnungen vom 20. April bis 22. Juni 1945";
Garry Disher: "Gier";
Matto Barfuss: "Auf der Suche nach dem Paradies - Mein Leben mit Geparden";
Caroline Link: "Jenseits der Stille".
Weitere Informationen unter
Tel.: (03 41) 71 13-120
E-Mail: info@dzb.de
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat seinen neuen Elternratgeber "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" in einer überarbeiteten Version neu aufgelegt. Die Broschüre gibt auf 52 Seiten detailliert und in verständlicher Sprache Auskunft darüber, welche Hilfen Eltern behinderter Kinder und behinderte Menschen in Anspruch nehmen können: von der Frühförderung über die Hilfsmittelgewährung und die Leistungen bei der Pflegebedürftigkeit bis hin zu Hilfen im Berufsleben. Download unter www.bvkm.de
Rubrik "Recht".
Kostenpflichtig zu bestellen bei
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Stichwort "Elternratgeber"
Brehmstr. 7-8, 40239 Düsseldorf
Der neue Reliefglobus und das dazugehörige Handbuch ermöglichen eine spannende Reise rund um den Erdball, bei der viel Neues zu entdecken ist.
Nähere Informationen unter Tel.: (05 11) 9 54 65 - 32.
Am 1.5. findet wieder auf dem Flugplatz in Waldpolenz das Autofahren für Blinde und Sehbehinderte statt. Im vergangenen Jahr folgten 130 Fahrbegeisterte der Einladung des BSV Sachsen e.V., Kreisorganisation Muldental. Bei Bedarf wird es einen Bustransfer vom Bahnhof Brandis zum Flugplatz geben.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V.
Kreisorganisation Muldental
Markt 1, 04683 Naunhof
Tel.: (03 42 93) 4 21 49
Fax: (03 42 93) 4 21 72.
5. bis 10.6. Web-Design für Einsteiger: Schritt für Schritt zur eigenen Homepage - ein HTML-Grundkurs.
Anmeldeschluss 10.5.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Bildung ohne Barrieren
Tel.: (0 76 21) 79 92 30
E-Mail: info@bob-institut.org
Spätestens im Herbst 2006 wird es im Low Vision Bereich einen neuen Qualitätsstandard geben. In dem von der Europäischen Union geförderten Projekt ProVIPTrain (Professionals for Visually Impert Persons Training Course) entwickeln die Berufsförderungswerke Düren und Halle gemeinsam mit Partnern vergleichbarer Organisationen aus Dänemark, Frankreich und den Niederlanden fachübergreifende, umfassende Trainingseinheiten für die im Blinden- und Sehbehindertenbereich tätigen Fachkräfte. Grundlegende Kenntnisse über die Problematik der Sehbehinderung, die nicht das eigene Fachgebiet berühren, sollen systematisch vermittelt werden. Fachübergreifende Trainingseinheiten werden helfen, Defizite abzubauen.
"Die Trainingseinheiten sollen Spezialisten einen allgemeinen und umfassenden Überblick über die Problematik der Sehbehinderung vermitteln. Dieses Wissen über den sprichwörtlichen "eigenen Tellerrand" hinaus versetzt Trainer, Berater oder Ausbilder in die Lage, besser auf einen blinden oder sehbehinderten Menschen zu reagieren und diesen so optimal zu unterstützen", erläutert Jürgen Hüllen, Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung des BFW Düren, die Vorteile des EU-Projektes. Vier Hauptthemengebiete bilden die Grundlage für die zu entwickelnden Trainingseinheiten:
Fachleute aus dem BFW Düren entwickeln gemeinsam mit Kollegen aus Dänemark und Frankreich schriftliche Unterlagen und praktische Übungen für die Bereiche Mobilität und elektronische Hilfsmittel. Am Ende des Projektes werden alle Trainingseinheiten im Internet und auf CD-ROM als Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen.
Karl-Albert Eßer
Das 1. sprechende Handy, das dieses Feature serienmäßig eingebaut hat, ist Pantech&Curitels PH-K2500V. Dieses neue Handy des koreanischen Herstellers Pantech&Curitel ist mehr als ein Modegag: Neben einem integrierten MP3-Player mit 512 MB Speicher arbeitet das PH-K2500V mit Text-to-Speech (TTS) und Optical Character Recognition (OCR). Es kann also Textnachrichten in ein Voice-Format konvertieren und vorlesen. Zusätzlich ist die Sprachausgabe auch auf Menü- und Telefonbucheinträge anwendbar.
Und diese Funktionen finden sich serienmäßig in diesem neuen Produkt. Die bislang nötige Implementierung von Zusatzsoftware, wie etwa Talx, in auf Symbian basierende Mobiltelefone wäre somit nicht mehr erforderlich. Ein besonderer Zusatznutzen des Geräts für blinde und sehbehinderte Nutzer: Via OCR-Funktion erkennt das PH-K2500V Text in JPEG-Bildern und übersetzt diesen in ein Text-Format. So lässt sich etwa eine Visitenkarte mit der integrierten 1.3 Megapixel-Kamera abfotografieren und ganz einfach ins Adressbuch importieren. Das Pantech&Curitel PH-K2500V ist vorerst nur in Korea zu haben und kostet umgerechnet rund 280 Euro. Pläne zum Export in andere Länder sind derzeit noch nicht bekannt.
Weitere Infos: www.curitel.com
Dr. Rainer Kavalir
Die Europäische Union macht jetzt offenbar ernst mit ihrem schon vor Jahren in Aussicht gestelltem Vorhaben einer Verordnung der Rechte behinderter Flugpassagiere. Das kündigte Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für Transport und Verkehr, während seiner traditionellen mittäglichen Pressekonferenz am 8. Februar 2005 in Brüssel an. Für die rund 50 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa ist dies ein wichtiger Schritt, der die Teilhabe verbessern helfen und Diskriminierungen abbauen wird. Fluggesellschaften können z.B. dann nicht mehr alleinreisende blinde Fluggäste wegen ihrer Behinderung zurückweisen oder ihnen die Kosten für die erforderliche Assistenz im Flughafen in Rechnung stellen. Vorgesehen ist die Bereitstellung einer nahtlosen Begleitung von der Ankunft am Flughafen bis hin zum Service an Bord, so dass blinde Menschen, die ohne Begleitung reisen, an den baulichen Barrieren des Flughafengebäudes nicht mehr scheitern müssen.
Von großer Bedeutung ist die Verordnung jedoch auch, weil mit ihr zum ersten Mal in der Geschichte der EU ein Gesetz in Kraft tritt, das speziell die Rechte behinderter Menschen regelt.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung der Rechte behinderter Flugpassagiere liegt zurzeit dem Europäischen Parlament und Ministerrat vor, die sich in den nächsten Wochen auf eine gemeinsame Fassung einigen müssen.
Das Europäische Behindertenforum (EDF), dem die Europäische Blindenunion angehört, haben beide Institutionen aufgerufen, für eine rasche Annahme der Verordnung noch unter der gegenwärtigen Luxemburgischen EU-Präsidentschaft zu sorgen.
An der Universität Maastricht ist der erste Lehrstuhl für europäisches Behindertenrecht eingerichtet worden.
Als Professorin sei dafür Lisa Waddington gewonnen worden, die als ausgewiesene Expertin gelten könne, berichtete das Europäische Behinderten-Forum in Brüssel. Ziele seien unter anderem, die Ausbildung von Juristen zum Behindertenrecht zu verbessern und die Gesetzgebung in der EU gegen Diskriminierung zu analysieren.
In den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 2/2005 informiert Thomas Drerup über ein Gespräch, das am 12.1. im Bundesgesundheitsministerium stattfand. Dort konnte endlich geklärt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Krankenkassen blinden Versicherten eine Schulung in LPF gewähren. Inzwischen hat die Bundesgesundheitsministerin, die sich in der Sache persönlich eingesetzt hatte, dem DBSV folgendes Schreiben übermittelt:
"Sehr geehrter Herr Bethke,
vielen Dank für Ihren Brief vom 30. November 2004, mit dem Sie Auslegungsfragen zur Leistungszuständigkeit für das 'Training lebenspraktischer Fähigkeiten' (LPF-Training) ansprechen. Wie Ihnen die Vertreter Ihres Verbandes in dem Gespräch mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 12. Januar 2005 sicher schon berichtet haben, konnten die Spitzenverbände im Laufe dieses Gesprächs in Anbetracht der geringen Anzahl erforderlicher Trainingsmaßnahmen für Grundfertigkeiten des Alltags (etwa 1.000 pro Jahr) für einen schnell realisierbaren Kompromiss gewonnen werden.
Die Leistungen für diese Trainingsmaßnahmen von Rehabilitationslehrern für Blinde und Sehbehinderte sollen in Zukunft im Rahmen ergänzender Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V von den Krankenkassen übernommen werden, zunächst in Form von Ermessens-Einzelentscheidungen, längerfristig mit Richtlinien der Spitzenverbände, an deren Erstellung Ihrem Verband eine Beteiligung zugesichert wurde. Ich freue mich, dass damit ein wichtiges Anliegen Ihres Verbandes aufgegriffen werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt"
Die Schulung in LPF ist, wenn man die Leistung in Zukunft nach den Maßstäben des § 43 SGB V gewährt, für die Krankenkassen eine "Kann-Leistung". Das bedeutet, dass der blinde Versicherte grundsätzlich keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf hat, dass die Krankenkasse seinem Antrag stattgibt. Er kann vielmehr nur verlangen, dass die Krankenkasse "ermessensfehlerfrei" (vereinfacht gesagt: nicht willkürlich) über seinen Antrag entscheidet, und allein dies kann vom Sozialgericht gegebenenfalls überprüft werden. Beabsichtigt ist jedoch, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen noch Leistungsempfehlungen herausgeben und darin im Einzelnen ausführen werden, unter welchen Voraussetzungen welche Leistung in welchem Umfang erbracht wird. Der DBSV, so wurde uns zugesichert, soll in die Ausarbeitung dieser Empfehlungen einbezogen werden. Liegen diese Empfehlungen erst einmal vor, so haben die Krankenkassen vor Ort ein "gebundenes Ermessen". Das heißt: Treffen sie dann im Einzelfall eine von den Empfehlungen abweichende Entscheidung und haben sie dafür keine nachvollziehbaren Gründe, so kann der Versicherte notfalls auch gerichtlich hiergegen vorgehen.
Die Spitzenverbände haben bei der Formulierung ihrer Empfehlungen ebenfalls freie Hand. Sie sind also nicht gezwungen, gesetzlichen Vorgaben oder unseren Vorschlägen zu folgen. Wir haben deshalb durch unser Eingehen auf den Kompromiss den Krankenkassenverbänden einen nicht geringen Vertrauensvorschuss gewährt, der mit entsprechenden Erwartungen unsererseits verbunden ist ...
Zu den sicher nicht einfachen Gesprächen werden gewiss auch die Leistungserbringer hinzugezogen. Der Berufsverband der Rehabilitationslehrer/innen für Blinde und Sehbehinderte e.V. (LPF) wird also gefragt sein. Leider kann im Augenblick noch nicht viel dazu gesagt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Leistung gewährt wird. Ja, es ist nicht einmal klar, für welche LPF-Schulungen die Krankenkassen überhaupt zuständig sind und wo die Grenzen zur Zuständigkeit der Sozialhilfe verlaufen. Der DBSV hat zwar gemeinsam mit dem Berufsverband der Rehabilitationslehrer/innen im September vergangenen Jahres einen Abgrenzungskatalog vorgelegt und beim BMGS eingereicht, jedoch fehlt diesem Katalog noch die Zustimmung der Krankenkassen.
Auf jeden Fall, da bin ich mir sicher, werden alle Schulungen zur Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhaltung von Grundfähigkeiten zur Bewältigung des Alltags, also solche aus den Bereichen der "pflegerelevanten Verrichtungen", in der Zuständigkeit der Krankenkassen liegen ... Es sollten also nur wohl überlegte Anträge aus den Bereichen der pflegerelevanten Verrichtungen gestellt werden, und zwar bevorzugt in solchen Fällen, in denen ein handfester Erfolg nicht lange auf sich warten lässt und gut dokumentiert werden kann. Es sollte auch nicht gleich zu einer Lawine von Anträgen kommen, auch wenn sich die bearbeitungsbedürftigen Fälle wegen der ausgebliebenen Bewilligungen aufgestaut haben. Tun wir alles, dass LPF in Deutschland für alle Beteiligten zu einer Erfolgsgeschichte wird!