Die "Gegenwart" 05 / 04

Inhaltsverzeichnis

Editorial:
Service am Point

Unser Standpunkt:
Neupositionierung für ein erweitertes Europa

DBSV-Nachrichten:

Internationale Jugendbegegnung in Polen

In Kürze:

Leserpost:

Aus aller Welt:
Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt

Rechtsauskunft:
Fahrtkosten bitten die Kranken zur Kasse

Bildung:
Probewohnen möglich

Medien:
Auf dem Prüfstand
Barrierefreies Internet nicht torpedieren

Sport:

Berliner Bezirke:
Streifzug durch Reinickendorf

Rezension:
Monokular-Schulung

Aus den Ländern:

Persönliches:

Unterwegs:
"Zu klein Gedrucktes"

Rätsel

Schmunzelecke

Serie:
Blinde Musikerpersönlichkeiten - Arnolt Schlick der Ältere

Hörfilm-Forum:
Hörfilm-Sendetermine:

Anzeigen

Zu unserem Titelbild:
"Soziale Landschaften Deuschland" - am 5. Mai soll das hierfür kreierte Puzzle der Aktion Mensch an vielen Orten zusammengefügt werden.

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Editorial

Service am Point

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

unser Fotograf hatte seine Schwierigkeiten. Wie bildet man anschaulich einen Fahrplan ab, der mit Lupe gut zu lesen ist, weil sich das bedruckte Papier direkt hinter der Glasscheibe befindet? Für eine Broschüre wurde gerade solch ein Bild benötigt. Die Passanten auf dem Berliner Ostbahnhof wurden stutzig, einige blieben stehen, andere forderten Zugang zum Fahrplan - sie hatten es eilig. Verständlich, denn wenn schon fotografiert wird, dann richtig, und das dauert.

Ich weiß nicht genau, wie viele Aufnahmen inzwischen gemacht worden waren, als ein Mitarbeiter der Bahn auf uns zu kam.

Mit Fahrplänen hätten viele Leute ihre Schwierigkeiten, aber er könne helfen. Und er zeigte uns seine Fahrplanmappe, die er für Auskunftszwecke am Servicepoint benutzt: der gesamte Fahrplan, zerlegt in A4-Blätter in Klarsichtfolien. Für die Fotoaufnahmen war das ideal.

Gerade mobilitätseingeschränkte Reisende haben öfter Schwierigkeiten, sich schnell auf Bahnhöfen zurecht zu finden, bestätigte er aus täglicher Erfahrung. Viele ältere Leute brauchten Hilfe. Doch nicht alles könne der Servicepoint leisten.

Der Mobilitätsservice werde inzwischen gern in Anspruch genommen, wenn alleinreisende behinderte Menschen Ein-, Aus- oder Umsteigehilfe benötigten. Allerdings müsse man seinen Hilfebedarf spätestens einen Tag vor Antritt der Reise bis 16.00 Uhr angemeldet haben. Unter der Service-Nummer kann man zunächst ermitteln, auf welchen Bahnhöfen derartige Hilfen gewährt werden können.

Und obwohl ich an diesem Tag nicht verreiste, war mir die Bahn irgendwie sympathisch. Es liegt wohl doch meist an den Menschen ...

Ihr Dr. Thomas Nicolai

Mobilitäts-Servicezentrale
Tel.: 01805-512 512 (0,12 Euro/Min.)
Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr
Sa.: 8.00 bis 14.00 Uhr

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Unser Standpunkt

Neupositionierung für ein erweitertes Europa

DBSV-Präsidium billigt Empfehlungen der AG3 Europa wächst zusammen. Die sozialpolitische Dimension der Europäischen Gemeinschaft wird im Zuge dieser Entwicklung immer wichtiger. Viele nationale Gesetze, die das tägliche Leben betreffen, beruhen auf Entscheidungen, die in Brüssel getroffen werden. Manche von ihnen haben unmittelbare Auswirkungen auch auf den Alltag behinderter Menschen. Gleichzeitig bietet der Amsterdamer Vertrag den Interessenverbänden die Chance, bei der Gestaltung der sozialen Dimension der Europäischen Union aktiv mitzuwirken. Das DBSV-Präsidium ist sich der wachsenden Bedeutung der EU-Lobbyarbeit bewusst. Deshalb wurde im Anschluss an den Verbandstag 2002 die Arbeitsgruppe AG3 "DBSV in Europa" berufen mit der Aufgabe, Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine verbesserte Mitwirkung auf europäischer Ebene zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, den das DBSV-Präsidium auf seiner März-Sitzung genehmigt hat. Zu der breiten Palette von Maßnahmen, die der Bericht für eine Positionierung auf europäischer Ebene empfiehlt, gehört u.a. die Schaffung eines gemeinsamen Europa-Fachausschusses DBSV, DVBS, BKD und VBS. Obwohl auch Vertreter der anderen Spitzenverbände Deutschland in den Gremien der Europäischen Blindenunion präsentieren, gibt es bislang keine gemeinsamen Koordinierungs- und Konsultationsmechanismen. Der neue Fachausschuss soll diese Lücke schließen helfen, um zu gewährleisten, dass die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe mit einer Stimme auf europäischer Ebene spricht. Daneben empfiehlt der Bericht, die Kompetenz der Fachausschüsse des DBSV für die Arbeit auf EU-Ebene stärker zu nutzen und die DBSV-Vertreter in den EBU-Gremien in deren Arbeit besser einzubinden. Weitere wichtige Punkte der Empfehlungen betreffen die Vernetzung mit dem Europäischen Behindertenforum sowie Aufbau und Pflege von Kontakten zu den deutschen EU-Abgeordneten. Nachgedacht hat die AG3 auch darüber, wie die Entwicklungen in der EBU und EU den Mitgliedern näher gebracht werden können. Die Erstellung und Platzierung kompakter Informations- und Beratungsangebote beispielsweise zu Blindenhotels in den EBU-Mitgliedsländern oder den internationalen Regelungen der Zutrittsrechte für Blindenführhunde auf der DBSV-Homepage ist einer der vielen weiteren Empfehlungen der AG3 in diesem Bereich. Daneben sollen internationale Begegnungen u.a. in den AURA-Hotels gefördert und die DBSV-Landesvereine zur Beteiligung an den EU-Jugendprogrammen ermutigt werden, um die europäische Identität zu stärken. Der DBSV setzt sich ein für die Schaffung eines europaweit geltenden Schwerbehindertenausweis sowie für die Rechte blinder Fluggäste. Wer sozialpolitisch Einfluss auf die EU nehmen will, sollte sich schließlich auch an den Fördermaßnahmen der Europäischen Blindenunion beteiligen. Die verstärkte Nutzung der EU-Fördermittel bietet hier eine gute Möglichkeit für den DBSV und dessen Landesvereine zum Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie zur Finanzierung bestimmter Aufgaben. Nicht alle der geschilderten Aufgaben sind gleich wichtig und sofort leistbar. Die detaillierten Modalitäten der Umsetzung gilt es deshalb in den kommenden Wochen festzulegen. Mit der Verabschiedung des Berichtes sind jedoch nach Meinung von DBSV-Strategiekommission und Präsidium die ersten Schritte für eine erfolgreiche Neupositionierung des DBSV vor dem Hintergrund einer erweiterten Europäischen Union gemacht. Hans Kaltwasser

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DBSV-Nachrichten

Strategien in die Zukunft

Aus der Arbeit der Strategiekommission Die Strategiekommission erhielt vom Präsidium den Auftrag, die auf dem Verbandstag 2002 erstellten Papiere und Resolutionen in strategische Ziele und Arbeitsaufträge umzusetzen. Grundlage für die Arbeit bildeten die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen "Eigenständigkeit und Vernetzung der Verbände", "Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags - eine neue Chance", "Der DBSV in Europa - unsere Ziele, unser Beitrag", "Erziehung und Bildung - nicht ohne uns" sowie die Resolutionen "Bildung für blinde und sehbehinderte Menschen", "Öffnung der Förderschulen für Kinder ohne Förderbedarf" und "Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes - Barrierefreie Umweltgestaltung durch das Instrument der Zielvereinbarung". Mitglieder der Strategiekommission sind Frau Neumann, die Herren Angermann, Bethke, Doubrava, Drerup, Fischer, Krahl, Lange und Dr. Preuße. Aus der Geschäftsstelle werden bei Bedarf die Referenten in die einzelnen Projekte eingebunden. Den Vorsitz hat die Vizepräsidentin des DBSV, Frau Reymann, übernommen. Die Strategiekommission hat sich auf folgende Vorgehensweise bei der Umsetzung der Aufgaben verständigt:

In wenigen Wochen ist "Halbzeit" zwischen den Verbandstagen 2002 und 2006, für die Strategiekommission ein guter Grund, auf dem Treffen am 25. März 2004 Bilanz zu ziehen und das weitere Vorgehen abzustecken. Zuerst wurden die zu lösenden Probleme aus den Arbeitsergebnissen in Projekte gefasst, Prioritäten hinsichtlich Brisanz und Zeitfaktor der Umsetzung festgelegt und Projektleiter benannt. Die Projektgruppen haben ihre Zwischenergebnisse in den folgenden Treffen dargelegt und nach ausführlicher Diskussion ggf. korrigiert. Als ersten Entscheidungsvorschlag für die Umsetzung hat die Strategiekommission dem Präsidium im vergangenen Jahr die Fortbildungsoffensive für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter im DBSV und in den Landesvereinen empfohlen. Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst die Geschichte der Blindenselbsthilfe, blinden- und sehbehindertenspezifische Themen, eine Basisqualifikation sowie praxisbezogene Qualifikationen. Um die Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter, unabhängig von der Finanzkraft ihres Landesvereins zugänglich zu machen, wurden Mittel bei der Aktion Mensch beantragt. Im Herbst diesen Jahres beginnen die ersten Veranstaltungen, die für die Teilnehmer mit einem Zertifikat enden. Die Projektgruppe "Der DBSV in der Europäischen Union" hat ein umfangreiches Eckpunktepapier erarbeitet, dass eine verstärkte Beteiligung des DBSV an der Lobbyarbeit der Europäischen Blindenunion beinhaltet. Dieses Papier wurde dem Präsidium ebenfalls zur Umsetzung empfohlen. Es enthält viele Anregungen zur Verbesserung der Vernetzung des DBSV auf der EU-Ebene, zur Stärkung der europäischen Identität und zur Verbesserung der Beratungskompetenz bei EU-Programmen. In Vorbereitung auf die Europawahl im Juni 2004 stellt der DBSV mit einem Fragenkatalog alle deutschen EU-Kandidaten auf den Prüfstand. Die Strategiekommission hat sich einer sehr existenziellen Aufgabe gestellt, nämlich der Strategieentwicklung für die Mitgliederwerbung in den Landesvereinen. Entstanden ist in der Projektgruppe nach Auswertung einer umfangreichen Fragebogenaktion ein Leitfaden, der neben statistischem Zahlenmaterial eine Problemanalyse gibt und Wegweiser für "Mitglieder gewinnen, halten und aktivieren" sein kann. Das Präsidium ist der Empfehlung der Strategiekommission gefolgt und wird auf der Frühjahrssitzung des Verwaltungsrates 2004 diesen Leitfaden zur Diskussion und weiteren Vervollkommnung stellen. Auf dem Verbandstag 2006 wird die Mitgliederwerbung ein zentrales Thema bilden. Eng damit verbunden sind die Projekte "Dienstleistungen und Leistungsfähigkeit der Landesvereine", die zur Zeit noch in der Analysephase stecken. Erste Ergebnisse werden im Herbst 2004 diskutiert. Die Strategiekommission befasst sich in jeder Sitzung mit den Blindengeldentwicklungen in den Ländern. Dieses Thema hat höchste Priorität. Das im Ergebnis der Blindengeldkonferenz in Osterode entstandene Eckpunktepapier weist Strategien auf, die weit in die Zukunft der Blindenselbsthilfe reichen. Hierüber wird in der "Gegenwart" noch zu berichten sein. Renate Reymann

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Wer ist beruflich voll integriert?

Arbeitgeber sollen erfahren, wozu Blinde fähig sind. Der DBSV möchte in Fachzeitschriften verschiedener Branchen darüber informieren, wie blinde Menschen im Beruf erfolgreich arbeiten. Dadurch sollen Vorurteile gegen die Einstellung blinder und sehbehinderter Arbeitnehmer abgebaut und damit ihre beruflichen Chancen verbessert werden. Positive Beispiele von beruflich integrierten Personen mit Sehbehinderung können Arbeitgebern und Betroffenen Mut machen. Sie sind in Ihrer Arbeit zufrieden und erfolgreich? Dann melden Sie sich, damit wir über Sie berichten können.

Kontakt:
DBSV Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87-24
E-Mail: r.delgado@dbsv.org

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Frauenseminar des DBSV

Vom 14. bis 17.10. findet im Rudolf-Kraemer-Haus in Bad Liebenzell das bundesweite offene Frauenseminar des DBSV statt. Das Seminar richtet sich an alle Damen, die an der Frauenarbeit interessiert sind. Anmeldeschluss ist der 27.8. Anmeldungen und das Programm beim Sozialreferat Reiner Delgado DBSV-Sozialreferat Rungestr. 19, 10179 Berlin Tel.: (0 30) 28 53 87-24 E-Mail: r.delgado@dbsv.org oder nur die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Landesverein.

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Internationale Jugendbegegnung in Polen

Vom 16. bis 28.8. veranstaltet der Polnische Blindenverband eine internationale Jugendbegegnung in den Masuren. Besichtigungen, Disko, Sport, Segeln und Reiten, Erfahrungsaustausch zu verschiedenen Politikbereichen sowie Englisch lernen gehören zum Programm. Nähere Informationen beim DBSV-Sozialreferat Reiner Delgado Tel.: (0 30) 28 53 87-24 E-Mail: r.delgado@dbsv.org

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In Kürze

Regierung macht "agenda 2010" hörbar

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gibt für blinde und sehbehinderte Menschen die Broschüre "agenda 2010" als Audiobroschüre auf Kassette heraus.

Darin werden die Grundzüge der aktuellen Gesetzesänderungen und die weiteren Planungen zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme sowie Wirtschaft, Arbeitsmarkt und andere Bereiche dargestellt.

Die Kassette kann unentgeltlich bezogen werden beim

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postfach 301163, 53191 Bonn
Tel.: (01 80) 5 22 19 96
E-Mail: bestellung@publikationsversand.bpa.bund.de

5. Mai - Europäischer Protesttag

"Soziale Landschaften Deutschland" - heißt die bundesweite Kampagne, die die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai ins Leben gerufen hat. An vielen Orten wird ein dazu entwickeltes Puzzle zusammengesetzt, dass die Umrisse Deutschlands hat und bei dem Fluss- und Städtenamen mit Begriffen aus dem sozialen Bereich belegt sind.

Fort- und Weiterbildungsangebote

Ein umfangreiches Programm bietet das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover im Bereich der Büroausbildung an. Dazu gehören u.a.:

14. bis 15.5. Internet und E-Mail (Teil 1) und 18. bis 19.6. Legal MP3's erstellen.

Darüber hinaus gibt es mehrwöchige Abendkurse und erstmals auch Angebote im Rahmen des Bildungsurlaubs.

Weitere Informationen bei

Rüdiger Wachholz
E-Mail: r.wachholz@lbzb.de
Tel.: (05 11) 52 47-288

RKH online

Das RKH in Bad Liebenzell ist ab sofort unter www.rudolf-kraemer-haus.de online! Auf der Homepage können alle wichtigen Informationen über das RKH und Bad Liebenzell abgerufen werden. Ein Fahrplan mit allen Zugzeiten und dem hauseigenen Fahrservice ermöglichen eine bequeme Anreise.

Freizeit im Sattel

Ab sofort bietet der fs Verlag sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, "freizeit im sattel" als erste Reiterzeitschrift in digitaler Form zu abonnieren. Die Monatszeitschrift bietet Reitern und Pferdehaltern Infos & Praxis für den Alltag mit Pferden. Fachartikel von Experten und aktuelle, spannende Reportagen.

Wer ein Sehbehinderten-Abonnement abschließt, bekommt Monat für Monat die aktuellen Artikel in ASCII-Format per E-Mail zugeschickt.

Interessierte Reiter und Pferdehalter können eine kostenlose Leseprobe unter
sb-leseprobe@freizeit-im-sattel.de oder per Telefon unter (02 28) 5 30 12 51 bestellen.

Tandemtreffen

Am 26.6. findet die 4. Tandemmesse (mit Tandemtour am 25. und 27.6.) in Waltrup statt.

Nähere Informationen bei der

Firma Hase Spezialräder
Hiberniastr. 2, 45731 Waltrup
Tel.: (0 23 09) 78 25 82
E-Mail: info@hase-bikes.com

150 Jahre Blindenanstalt Nürnberg

Im Rahmen der 150-Jahresfeier findet am 10.7. ein Treffen aller ehemaligen Schülerinnen und Schüler im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg statt.

Nähere Informationen und Anmeldung bei

Rosemarie Pusch
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Brieger Str. 21, 90471 Nürnberg
E-Mail: ehemalige@bbs-nuernberg.de

Platt-Kalenner in Blindenschrift

In diesem Veranstaltungskalender sind plattdeutsche Veranstaltungen aus dem ganzen Bundesgebiet aufgeführt. Bei Interesse kann der Kalender bei der Blindenschriftdruckerei Paderborn, in reformierter Blindenkurzschrift übersetzt, ausgedruckt und an Abonnenten versandt werden.

Nähere Informationen und Bestellung beim

Blindenschriftverlag und -Druckerei GmbH
Pauline von Mallinckrodt, Frau Yvonne Delphino
Andreastr. 20, 33089 Paderborn-Kernstadt
Tel.: (0 52 51) 6 88 88 20

Broschüre "Vorbauen: Barrierefrei"

Der Verband Privater Bauherren setzt sich dafür ein, nicht nur bei öffentlichen Bauten, sondern auch bei privaten Ein- und Zweifamilienhäusern eine behindertengerechte und barrierefreie Planung voraus zu denken.

Es ist der erste Leitfaden seiner Art und speziell als Ratgeber für private Bauherren konzipiert. Stufenlose Eingänge, breite Türöffnungen, große Bäder, ausreichend Bewegungsfläche vor allen Türen und ein zum Schlafraum umfunktionierbares Wohnzimmer sollen in Zukunft in jedem Rohbau im Erdgeschoss selbstverständlich sein.

Nähere Informationen beim

Verband Privater Bauherren e.V.
Bundesbüro
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Tel.: (0 30) 2 78 90 10
E-Mail: info@vpb.de

Tanztee

Der BBTK im BSVS führt am 16.5. im Saal des ABSV-Vereinshauses, Auerbacher Str. 7, 14193 Berlin, seinen traditionellen Tanztee durch, zu dem alle, die wieder einmal das Tanzbein schwingen möchten, herzlich eingeladen sind.

Ab 14.30 Uhr wird ein Kaffee-Gedeck gereicht.

Nähere Informationen und Anmeldung bei

Anneliese Hänsel
Tel.: (0 30) 4 52 79 35.

Das 50er-Jahre-Wochenende

Wer vom 2. bis 4.7. in die AURA-Pension Haus Hubertus nach Mündersbach fährt, kann dort die 50er Jahre wieder oder neu erleben.

Was bewegte die Menschen in den 50ern? Was war los in Politik, beim Film, im Sport, der Musik, der Mode ...?

Und unsere 50er-Jahre-Party. Vielleicht haben ja Sie selbst oder Ihre Eltern noch irgendwelche Klamotten dieser Zeit? Dann: Einpacken, Mitbringen und Anziehen.

Ihre Annmeldungen richten Sie an die

AURA-Pension Haus Hubertus
Koblenzer Str. 23, 56271 Mündersbach
Tel.: (05 61) 9 51 00
E-Mail: aura-muendersbach@blindenbund-hessen.de

Für weitere Informationen steht Ihnen

Klaus Meyer unter
Tel.: (0 69) 15 05 96 72 oder
E-Mail: k.meyer@bsbh.org

zur Verfügung.

Fakten aus FOCUS

Probekassetten mit Beiträgen aus dem Nachrichtenmagazin FOCUS können bei der

Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V.
Postfach 1421, 37594 Holzminden
Tel.: (0 55 31) 71 53
E-Mail: atz@atz-blinde.de
bestellt werden.

Gemeinschaftsstand der Selbsthilfe auf der SightCity

Mehrere Verbände der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe halten auf der SightCity, die vom 12. bis 14.5. im Exhibition Center im Sheraton Hotel am Flughafen Frankfurt a.M. stattfindet, ein reichhaltiges Informationsangebot bereit. Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) wird in Kooperation mit dem DBSV als kompetenter Ansprechpartner vertreten sein. Wer sich mit der DAISY-"Gegenwart" vertraut machen möchte, kann sich am Stand informieren.

Nähere Informationen beim
BSBH
Tel.: (0 69) 15 05 96-72.

Ethik und Behinderung

Bei der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V. ist in der Reihe "Ethik und Behinderung" das Heft V mit dem Titel "Eine Welt ohne Barrieren" erschienen. Die Broschüre kann als Schwarzschrift, als E-Mail-Version oder auf Diskette bezogen werden.

Nähere Informationen und Bestellung bei der

Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V.
Neue Bahnhofstr. 11-17, 10245 Berlin
Tel.: (0 30) 27 59 25 25
E-Mail: lagh.berlin@t-online.de
Internet: www.lagh.berlin.de

DZB aktuell

Die DZB bietet für 2005 zusätzlich zum Taschenkalender einen neuen Großdruckwandkalender im Format A3 an, bei dem die Buchstaben und Ziffern für die einzelnen Wochentage jeweils ca. 2,5 cm groß sind.

Weitere Informationen unter
Tel.: (03 41) 71 13-119.

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Aus aller Welt

Taubblindheit als Behinderung eigener Art durch Europaparlament anerkannt

Am 1.4. dieses Jahres hat das Europaparlament in Straßburg durch Verabschiedung einer förmlichen Erklärung festgestellt, dass taubblinde Menschen nicht von zwei unterschiedlichen Behinderungen, sondern von einer spezifischen Behinderung eigener Art betroffen sind. Dieser Beschluss der Parlamentarier ist das vorläufige Ende einer Kampagne, die das Europäische Taubblindennetzwerk (EDbN) Anfang Januar eingeleitet hat. Mitglied im EDbN ist unter anderem auch die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen in Deutschland (AGTB). Bei einem Neujahrsempfang der so genannten Intergroup des Europaparlaments, einer parteiübergreifenden Gruppe von Parlamentariern, die sich mit den Anliegen behinderter Menschen befasst, wurde das Anliegen am 6.1. in Straßburg vorgestellt und im Einzelnen erläutert. Die in einer schriftlichen Erklärung enthaltene Zusammenfassung des Anliegens wurde zur Unterzeichnung durch die Abgeordneten ausgelegt und in den folgenden Wochen zusätzlich auf nationaler Ebene verschickt. In Deutschland übernahm der DBSV, dessen korporatives Mitglied die AGTB ist, diese Aufgabe. Alle deutschen Europaabgeordneten erhielten ein Schreiben, in dem das Anliegen geschildert wurde und dem die Erklärung zur Unterschrift beigefügt war. Ziel war es, bis zum 1.4. die Mehrheit der Abgeordneten zur Unterschrift zu bewegen und auf diese Weise einen schriftlichen Beschluss des Europaparlaments zur Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art herbeizuführen. Noch am Vortag fehlten 36 Unterschriften. Eine Mitarbeiterin von Sense International, der großen Organisation für taubblinde Menschen in Großbritannien, war vorsorglich nach Straßburg gefahren, wo Sitzungstag des Parlaments war. Durch Erinnerungs-Mails und schließlich durch den persönlichen Einsatz dieser Mitarbeiterin gelang es, die nötigen Unterschriften noch in letzter Minute zu sammeln. 336 Abgeordnete haben unterschrieben. Damit war die Mehrheit erreicht. Dieser Erfolg ist auch auf nationaler Ebene von großer Bedeutung; denn taubblinde Menschen und die, die sich für sie engagieren, können nun mit noch größerem Nachdruck gegenüber Politik und Verwaltung darauf verweisen, dass in allen relevanten Entscheidungen die Belange taubblinder Menschen in besonderer Weise berücksichtigt und ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden muss. Ein herausragendes Thema ist dabei die Frage der persönlichen Assistenz, die für taubblinde Menschen unverzichtbare Voraussetzung für die Durchbrechung ihrer Isolation und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist. Wolfgang Angermann 

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Rechtsauskunft

Fahrtkosten bitten die Kranken zur Kasse

Über wichtige Neuerungen im Zuge der Gesundheitsreform hatten wir in den Ausgaben 2 und 3 der "Gegenwart" bereits informiert. Dabei ging es insbesondere um die Unterschiede zwischen dem, was früher galt, und dem, was jetzt gilt. Inzwischen liegt der Text der vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 22.2. beschlossenen (geänderten) Krankentransport-Richtlinien vor, in denen weitere Einzelheiten geregelt sind. Die Wichtigsten sind folgende: Zu unterscheiden ist zwischen Rettungsfahrten (mit Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber - hier sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme in § 5 der Richtlinien geregelt), Krankentransporten (mit einem besonderen Krankentransportwagen, § 6) und Krankenfahrten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen, § 7). Bei den Krankenfahrten, heißt es in § 7 Abs. 2, ist eine Verordnung nur zulässig, wenn es um Fahrten zu Leistungen geht, die stationär erbracht werden, oder (was im Einzelnen noch näher beschrieben wird:) um Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder um Fahrten zu einer ambulanten Operation. In § 7 Abs. 3 heißt es: "Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist nur dann zu verordnen, wenn der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann". Fahrten zur ambulanten Behandlung sind in § 8 geregelt. In § 8 Abs. 1 heißt es: "In besonderen Ausnahmefällen können auch Fahrten zur ambulanten Behandlung (...) bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden. Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse." Welche Fälle damit gemeint sind, ergibt sich aus den Absätzen 2 und 3. Absatz 2 lautet: "Voraussetzung für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,

Absatz 3 lautet: "Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet oder genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ""aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufen 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen. Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten, die keinen Nachweis nach Satz 1 besitzen, wenn diese von einer der Kriterien von Satz 1 vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen." Bedeutet dies nun, dass Blinde (Merkzeichen Bl) und hochgradig Sehbehinderte (Merkzeichen H) automatisch die Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen erstattet bekommen? Nein. Erstens ist das Ganze nur eine "Kann-Vorschrift", die Entscheidung steht also im Ermessen der Krankenkasse. Zweitens heißt es in § 8 Abs. 4: "Die zwingende medizinische Notwendigkeit einer Verordnung der Fahrt und des Beförderungsmittels ist zu begründen. Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Rezepten etc. sind keine Krankenkassenleistung." Wichtig ist auch § 9: "Fahrten nach (...) § 8 bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (...) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt." Was bedeutet das? In der Regel lässt sich der Patient die "medizinisch zwingende Notwendigkeit" der Krankenfahrt vom Arzt in einer Verordnung bescheinigen. Diese Verordnung ist der Krankenkasse vorzulegen und die Krankenkasse muss vor der Fahrt diese genehmigen. Eine Verordnungspflicht besteht allerdings nicht bei Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehamaßnahmen, § 2 Abs. 3 und 4; hier kann sich der Patient direkt an die Krankenkasse wenden, um die Genehmigung einzuholen. Wird die Genehmigung schließlich erteilt, so erhält der Versicherte auch sogleich den Hinweis, dass er eine Zuzahlung (10 Prozent der Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 Euro) leisten muss.

Karl Thomas Drerup 

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Medien

Auf dem Prüfstand

BIK prüfte 22 Internetangebote von Verbänden; eine Zusammenfassung. Jeder sollte erst einmal vor seiner eigenen Haustür fegen, heißt es so schön im Volksmund. Ob es da etwas zu fegen gibt, kann wiederum Ansichtssache sein. Aber jeder, der Besucher erwartet, wird zumindest den Weg zum Hause freihalten wollen. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für Internetangebote. Blinde und sehbehinderte Internetnutzer wissen sofort, wovon hier die Rede ist, denn im Folgenden geht es um mehr oder weniger zugängliche Internetseiten. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts von DBSV und DVBS "Barrierefrei informieren und kommunizieren" (BIK) sind wir Ende 2003 der Frage nachgegangen, ob die Internetseiten von DBSV, DVBS und den DBSV-Landesvereinen für jeden Nutzer gleichermaßen zugänglich sind. Was für eine Frage, werden viele engagierte Webmaster der "Verbandsseiten" und viele blinde und sehbehinderte Internetnutzer meinen. Sicher, die "Verbandsseiten" sind mit Screenreadern nutzbar. Aber sollten sie nicht auch Vorbild sein für Webdesigner, von denen wir Barrierefreiheit fordern? Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe hat die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes mit auf den Weg gebracht. Wir fordern und fördern deren punktgenaue Umsetzung. Viele der Anforderungen der BITV betreffen die Zugänglichkeit von Internetseiten für blinde und sehbehinderte Menschen. Weitere befassen sich mit Barrieren, die bei Nichteinhaltung hörbehinderte, gehörlose und motorisch beeinträchtigte Menschen und Menschen mit Lernbeeinträchtigungen den Zugang zu Informationen erschweren. Deshalb haben sie und wir gleichermaßen einen berechtigten Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zum Internet. Darüber hinaus gibt es Anforderungen, die allen Nutzern zugute kommen. Das sind z.B. klare Seitenstrukturen, ein Inhaltsverzeichnis und einfache Navigationsmöglichkeiten. Um es gleich vorweg zu schicken, die meisten Internetseiten der Blinden- und Sehbehindertenvereine waren Ende 2003 noch nicht vorbildlich im Sinne international anerkannter Richtlinien gestaltet, wie sie in der BITV verankert sind. Testergebnisse Bei der Kommentierung der Testergebnisse konzentriere ich mich nachfolgend auf wesentliche Abweichungen von den Standards der Barrierefreiheit, die BIK auf den "Verbandsseiten" gefunden hat. Dabei handelt es sich um Mängel, die im Wesentlichen blinde und sehbehinderte Besucher beeinträchtigen, wenn sie ihre Hilfsmittel optimal nutzen wollen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, haben insbesondere Nutzer von Screenreadern Schwierigkeiten bei der schnellen Orientierung sowie beim Ausfüllen von Formularen. Wenn blinde und sehbehinderte Anwender besondere Funktionen von Screenreadern nutzen wollen, sind sie darauf angewiesen, dass z.B. Überschriften speziell ausgezeichnet sind. Denn erst dann können sie sich eine Liste von Überschriften anzeigen lassen. Nur wenn Seitentitel aussagekräftig sind, weiß man, auf welcher Seite man sich befindet. Ohne Mausbedienung auszukommen ist eine Zugangsvoraussetzung für blinde, stark sehbehinderte und motorisch beeinträchtigte Menschen gleichermaßen. Eine Internetseite muss so gestaltet sein, dass man seine "Lieblingsfarben" für die Darstellung der Internetseiten frei wählen kann. Alternative Textseiten, besonders große Schrift und Farbkombinationen bauen eher neue Barrieren auf, als das sie allen behinderten Nutzern helfen. Sie sind auch nicht nötig, wenn die Zugangsanforderungen für die Gestaltung von Internetseiten eingehalten werden. Die verwendete "Auszeichnungssprache" (HTML) zur Gestaltung von Internetseiten war bei 82 Prozent der geprüften Internetseiten nicht korrekt. Nur 27 Prozent nutzen bereits die Möglichkeit, Struktur, Text und Formatvorgaben für das Aussehen (Layout) einer Internetseite voneinander zu trennen, obwohl dadurch viel Aufwand vermieden und ein wichtiger Schritt zur Barrierefreiheit im Internet bereits umgesetzt werden kann. Von den Internetseiten, bei denen diese moderne Gestaltungstechnik, so genannte Cascading Style Sheets (CSS), verwendet wurde, sind leider 45 Prozent fehlerhaft. Tabelle: Nicht beachtete Standards der Barrierefreiheit Anforderungen Tabelle einfügen Gute Nutzbarkeit Trotz der genannten Einschränkungen sind die meisten der geprüften Internetangebote der Verbände für blinde und sehbehinderte Anwender gut nutzbar. Dies gilt auch für behinderte Besucher der Internetseiten, die andere besondere Bedürfnisse haben. Die meisten Mängel waren bei der Einhaltung formaler Internetstandards zu verzeichnen. Diese Mängel können in der Regel ohne Eingriff in das Erscheinungsbild der Internetseiten beseitigt werden. Die strengen Maßstäbe, die an eine barrierefreie Gestaltung von Internetseiten gestellt werden, haben leider zu einem ernüchternden Testergebnis geführt, denn jedes zweite geprüfte Internetangebot der Verbände hat nur ein ausreichendes Gesamtergebnis erreicht. Zur Ehrenrettung der Verbände muss aber auch gesagt werden, dass zwei Internetangebote fast die volle Punktzahl des Bewertungsverfahrens erreicht haben und damit vorbildlich gestaltet sind. Für eine volle Punktzahl sind 100 Punkte nötig, was eine Note 2 bedeutet. 99 Punkte hat der DVBS mit seinem Internetauftritt http://www.dvbs-online.de erhalten. Die Internetpräsenz des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg www.bsvh.org erreichte 95 Punkte (Note 3) und die des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen www.bsv-sachsen.de 90 Punkte (Note 3). Der DBSV erreichte ebenfalls eine Note 3, die sich aber inzwischen durch entsprechende Korrekturen verbessert haben dürfte. Die Bewertungen sagen auch nichts darüber aus, ob es sich um ein anspruchsvzoll gestaltetes Internetangebot handelt oder nicht. Nicht vorhandene Gestaltungselemente können auch nicht zu Barrieren führen. Diesen Aspekt muss man berücksichtigen, wenn man sich die Ergebnisse näher betrachtet. Den Testergebnissen liegt ein Prüfverfahren zugrunde, das im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung geförderten Projektes BIK entwickelt worden ist. Das Prüfverfahren wird von qualifizierten Experten in sechs BIK-Beratungsstellen angewendet. Der "Verbandsseitentest" war gleichzeitig auch ein erster Praxistest für den Test und für die BIK-Berater und BIK-Beraterinnen, und es hat noch Manches an diesem Test zu "feilen" gegeben. Auch dies haben wir im Internet dokumentiert. Einige der geprüften Internetangebote der Verbände sind bereits überarbeitet worden. Gern wollen wir die Verbände dabei unterstützen, ihre Internetseiten zu optimieren. Im Rahmen des BIK-Projektes werden wir einen Workshop anbieten, um das Rüstzeug zur Umsetzung der Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung für die Internetseiten der Verbände vermitteln zu können. Lassen Sie uns gemeinsam den Besen schwingen, damit es vor unseren "Internethaustüren" keine Barrieren mehr gibt! Unter der Internetadresse www.bik-online.info/test finden Sie weitergehende Informationen zum Testverfahren, zur Zielsetzung des "Verbandsseitentests" und über die Testergebnisse. Sollten Sie die Beratung von BIK in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene BIK-Beratungsstelle http://online.info/beratung

Karsten Warnke, Projektkoordinator

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Unterwegs:

"Zu klein Gedrucktes"

Der Sehbehindertentag 2002 ist zwar schon eine Weile her, aber dieses Thema verfolgt uns wohl ein Leben lang. So mussten wir, mein Mann und ich stark sehbehindert und unsere sehende 16-jährige Tochter eine neue Erfahrung machen. Wir begaben uns auf eine Einkaufsfahrt in unsere schöne Hauptstadt Berlin. Mit den Zug kamen wir in Berlin-Schönefeld an und wollten mit dem Bus nach Rudow fahren, um dort mit der U-Bahn zu unserem Ziel zu gelangen. Es stand auch gleich ein Bus vor der Bahnhofshalle. Zielstrebig gingen wir drauf zu, und unsere Tochter schaute auf die Fahrtzielanzeige, gleich seitlich am Bus - nichts - dann vorn über der Frontscheibe - nichts, alles schwarz. Freundlicherweise, so glaubten wir, öffnete der Fahrer die Tür. Unsere Tochter fragte: "Fahren Sie nach Rudow?", eine barsche Stimme antwortete: "Nö, steht doch groß dran", die Bustür ging wieder zu und der Bus fuhr ab. In diesem Augenblick erspähten unsere Augen die wirklich große, nicht übersehbare Aufschrift. Wir suchten dann die Haltestelle, an welcher "Rudow" dran stand und erlebten das nächste halsbrecherische Hindernis. Die Uhrzeiten standen schön übersichtlich geordnet untereinander, und mit der Lupe oder einem Monokular sicherlich auch gut lesbar, aber die Haltestellen nicht wie gewohnt davor, sondern in Schräglage über den Abfahrtszeiten. Zum Glück hatten wir ja unsere sehende Tochter dabei. Mit dem Kopf auf der Schulter liegend konnte sie für uns herausfinden, wann der nächste Bus kommt. Gott sei Dank ist mein Mann Physiotherapeut und konnte so vor Ort den Kopf und Hals wieder richten, und wir hatten doch noch einen schönen Tag in Berlin.

Cornelia Hartmann

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