"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli / August als Doppelnummer)
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Eröffnung des "Schwarzmarktes" in Stuttgart; dazu der Beitrag in der Rubrik Prokekt.
wann gebrauchen Sie eigentlich diesen schönen Begriff? Reisetanten können Frauen und Männer sein, und wer so bezeichnet wird, bekommt damit wie mir scheint ein Kompliment. Denn Reisetanten sind neugierig, haben Lust auf Neues, auf Entdeckungen. Das müssen interessierte und interessante Leute sein.
Für uns sehbehinderte und blinde Menschen ist Reisen meist mit zusätzlichen Abenteuern verbunden, weil wir unterwegs auf manche Hindernisse treffen können, die sich vor uns aufbauen, weil wir sie nicht rechtzeitig wahrnehmen konnten.
Deshalb sind blinde und sehbehinderte Reisetanten besonders unternehmungslustige Leute.
In dieser Ausgabe erfahren wir etwas über einen Bahnmarathon - alle Hauptstädte der 16 deutschen Bundesländer in 34 Stunden.
Hut ab vor den sehbehinderten Reisetanten, die damit der Reiselust ein unübersehbares Signal gaben und den Nachweis erbrachten, dass die Bahn für schnelles und bequemes (in diesem Falle sogar pünktliches) Reisen steht.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Sehbehindertentag am 6.6. können solche Aktionen manche Schranken beseitigen, denn so unterschiedlich die Auswirkungen von Sehbehinderungen auch sein können, wer es lernt, damit zu leben, wird trotz eingeschränkter Sehfähigkeit oder Blindheit Freude an Ausflügen haben. Und noch eine Weichenstellung begegnet uns in dieser Ausgabe: eine Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie.
Sind Ihre Koffer schon gepackt?
Dr. Thomas Nicolai
Selten hat ein Gesetzentwurf für so viele Schlagzeilen und Aufregung gesorgt, wie der von den Regierungsparteien vorgelegte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes.
Dabei erscheint vieles von dem Mediengetöse wie ein Sturm im Wasserglas. So wurde immer wieder kategorisch behauptet, mit dem Gesetz kämen auf die Wirtschaftsunternehmen unzumutbare bürokratische Belastungen zu. Einen Beleg für diese Behauptung gibt es aber nicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten DBSV und DVBS den Gesetzentwurf als die bisher beste Vorlage. Positiv zu bewerten seien insbesondere die Regelungen, wonach die Versicherungsunternehmen verpflichtet werden sollen, Risikobewertungen auf nachprüfbare Grundlagen zu stellen und auf ihre Relevanz zu prüfen. An diesen Regelungen soll unbedingt festgehalten werden.
Negativ zu bewerten sei hingegen, dass das Gesetz gegen Benachteiligungen behinderter Menschen auf Grund unbegründeter oder überzogener Sicherheitsbedenken nur halbherzig vorgeht. Einige Formulierungen im Entwurfstext lassen die Auslegung zu, dass allein schon die Behauptung einer möglichen Gefahr ausreiche, um behinderte Menschen von bestimmten Vertragsabschlüssen auszuschließen. So heißt es in der Gesetzesbegründung:
"So kann es z.B. in Freizeitparks erforderlich sein, den Zugang zu Fahrgeschäften für Menschen mit einer körperlichen Behinderung zu beschränken oder aber auf einer Begleitperson zu bestehen."
Dazu ist zu sagen: Gerade in Freizeitparks werden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen häufig mit Zugangsverboten belegt, die im konkreten Fall nicht nachvollziehbar sind.
DBSV und DVBS vertreten hierzu die Ansicht, einerseits, dass man den Verantwortungsträgern in Sicherheitsfragen einen gewissen Ermessensspielraum belassen muss, andererseits aber, dass die Betroffenen das Recht haben müssen, sich gegen willkürliche und überzogene Verbote zu wehren.
Man darf gespannt sein, ob das Gesetz die parlamentarischen Hürden ohne größere Verletzungen und in einer guten Zeit nehmen wird.
Die Behindertenbewegung darf dabei nicht nur auf den Zuschauerrängen sitzen, sondern ihre beachtlichen Trainingsergebnisse einbringen, damit es keinen Fehlstart gibt.
(Die Redaktion nach Konsultation mit Rechtsreferent Karl Thomas Drerup.)
Unter dem Motto "Soziale Eiszeit" demonstrierten im März über 50 blinde und sehbehinderte Menschen im Zentrum von Hannover gegen die Blindengeldstreichung und für die Unterstützung des Volksbegehrens.
Stimmen von Demonstranten in einem Sendebeitrag für den Rundfunk: "Das Schlimme ist ja, dass wir auf den Arm genommen und nicht mehr ernst genommen werden." "Bei uns war es scheinbar am leichtesten, den Hebel anzusetzen. Anderswo wäre vielleicht der Widerstand noch größer gewesen."
Der Vorsitzende des Hannoverschen Blindenvereins, Wolfgang Angermann, kündigte den Start des Volksbegehrens zur Rücknahme des Streichbeschlusses an: "Wir brauchen eine Fülle von Unterschriften, aber das muss ja nicht bis morgen sein. Wir werden das in diesem Jahr begleiten. Und wenn es nötig ist, werden wir das ins nächste Jahr hineintragen. Wir haben im nächsten Jahr Kommunalwahlen und wir haben die Bundestagswahlen. Ich weiß nicht, ob es der Landesregierung gefallen wird, wenn sich das so lange hinzieht.
Wir wissen, dass viele große Verbände bereit sind, mitzutun bei diesem Volksbegehren; die SPD mit all ihren Ortsvereinen wird mitmachen. Vor allem geht es darum, dass auch die Sozialverbände mit einsteigen - der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband und andere große Verbände."
(Ausführlicher Originalton)
Der Vorsitzende des BSV Nordrhein, Armin Kappallo, hatte sich im Namen der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände in Nordrhein-Westfalen an führende Landespolitiker mit der Frage gewandt, wie sie zum Blindengeld stehen.
Aus dem Antwortschreiben von Sozialministerin Birgit Fischer (SPD):
"... Mit Sorge betrachten Sie die Entwicklung in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und im Saarland, und fürchten, dass dieses Beispiel auch in Nordrhein-Westfalen "Schule machen" könnte.
Ich kann Ihnen versichern, dass es in Nordrhein-Westfalen keinerlei Absicht gibt, das Blindengeld zu streichen oder zu kürzen.
Eines der zentralen Ziele der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und für mich als zuständige Sozialministerin dieses Landes ist, die Kompetenzen behinderter Menschen zu stärken und Ihre Fähigkeiten in seiner Arbeit und Beruf in den Mittelpunkt zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich zu bewerten, der versucht behinderungsbedingte Mehraufwendungen im täglichen Leben durch einen finanziellen, an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen orientierten staatlichen Zuschuss auszugleichen ..."
Aus dem Antwortschreiben von Dr. Jürgen Rüttgers (CDU):
"... Angesichts der desaströsen finanziellen Situation, in die die rot-grüne Landesregierung mit ihrer jahrzehntelangen Misswirtschaft unser Land und unsere Kommunen gebracht hat, möchte ich Sie dafür um Verständnis bitten, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage sind, konkrete Zusagen zu geben. Diese Situation wird sich auch nach einem Regierungswechsel nicht sofort ändern lassen. Es muss deshalb um so sorgfältiger geprüft werden, wo die wenigen noch vorhandenen Mittel am besten eingesetzt werden können. Im Rahmen der Sozialpolitik ist es eines unserer vorrangigen Ziele, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben bekommen wie Menschen ohne Behinderungen. In diesem Sinne werden wir Ihre Anregung sehr gerne in unsere Überlegungen einbeziehen ..."
Die Abschaffung des Landesblindengeldes in Thüringen muss verhindert werden. Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion will der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. (BSVT) den verantwortlichen Politikern vor Augen führen, dass der Kampf der blinden Menschen im Freistaat für den Erhalt des Nachteilsausgleiches bundesweit in der Bevölkerung Solidarität und Unterstützung findet.
Besonders zufrieden ist der Vorsitzende des BSVT, Peter Och, darüber, dass sich gleich nach dem Start der Unterschriftenaktion im März prominente Thüringer Politiker daran beteiligt haben, so beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider (SPD), die Landtagsabgeordneten Michael Panse (CDU), Maik Notnagel (PDS) und Dagmar Künast (SPD), die Landessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Astrid Rothe sowie der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Paul Brockhausen.
Die Bevölkerung ist aufgerufen sich zahlreich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen und die Listen bis spätestens Mitte Mai an die Landesgeschäftsstelle des BSVT zu senden. Es geht jetzt also um den Endspurt, damit eine große Zahl an Unterschriften erreicht wird.
Unterschriftenlisten können von der Homepage des BSVT heruntergeladen werden: www.bsv-thueringen.de ; sie sind auch in der Geschäftsstelle des BSVT zu haben.
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Greizer Straße 9 / Nicolaiberg 5a
07545 Gera
Tel.: (03 65) 8 32 22 73
Fax: (03 65) 5 29 86
E-Mail: bsvt.e.v@t-online.de oder geschaeftsstelle@bsv-thueringen.de
Unter www.blindengeld-muss-bleiben.de werden die Unterschriftenlisten sowie weitere Informationen aus Thüringen ebenfalls zugänglich gemacht.
Nach dem Willen von CDU-geführten Landesregierungen sollen offensichtlich nur noch "Bedürftige" ein Blindengeld bekommen.
In der Öffentlichkeit wird der Anschein erweckt, als bekämen alle "Bedürftigen" die erforderliche Hilfe. Tatsächlich aber werden die Betroffenen auf die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen des Sozialgesetzbuches XII verwiesen.
Ein Bundesbehindertengeld, das den wahren Bedarf verschiedener Gruppen behinderter Menschen berücksichtigt, wäre da eher am Platze. Und einige Vorschläge dazu liegen bereits auf dem Tisch, so derjenige für ein Teilhabegeld des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der allerdings nach Einschätzung des DBSV nicht den tatsächlichen behinderungsbedingten Mehrbedarf benennt und zudem Altersgrenzen für den Empfang von Leistungen festschreiben will. Eine Arbeitsgruppe von Juristen aus dem DBSV und dem DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf) hat sich in einer Klausurtagung Gedanken darüber gemacht, wie ein zukünftiges Gesetz über ein Bundesbehindertengeld aussehen könnte, das auf Bundesebene die verschiedenen Landes-Regelungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen auffängt, und das gleichzeitig eine Basis bietet für die Berücksichtigung gleichartiger Bedarfe anderer Behindertengruppen.
"Bedürftigkeit darf keinesfalls rein fiskalisch und im übrigen willkürlich definiert werden", erklärt dazu DBSV-Rechtsreferent Thomas Drerup. Die Arbeitsgruppe habe inzwischen einen Gesetzesvorschlag fertig gestellt, der aus dem Kernbereich der maßgeblichen Regelungen und insoweit aus mehreren denkbaren Regelungsvarianten besteht. Der Vorschlag soll zunächst innerhalb des DBSV und des DVBS diskutiert und abgestimmt werden. Dann soll es darum gehen, andere Behindertenverbände für den Vorschlag und die darin enthaltenen Positionen zu gewinnen.
Am 3.3.2005 ist der DBSV einer weiteren Zielvereinbarungsverhandlung beigetreten. Es handelt sich hierbei um die barrierefreie Gestaltung des "Baden-Airparks" Karlsruhe/Baden-Baden bzw. Rheinmünster. Dieser Flughafen nahm 2004 den 2. Platz hinter dem Flughafen Stuttgart in Baden-Württemberg und bundesweit den 3. Platz der Regionalflughäfen mit ca. 625.000 Passagieren ein. Er wird vor allem von Privatkunden (Touristen- bzw. Pauschalreisenden) und Anbietern wie Ryan-Air genutzt. Ein neuer Terminal mit Kapazitäten für eine Million Passagiere soll den Aufschwung vorantreiben.
Ein erfolgreicher Abschluss dieser Zielvereinbarung könnte Impulse für eine barrierefreie Gestaltung eines Regionalflughafens geben. Die Verhandlung wurde durch die BAGH mit der Baden-Aipark GmbH aufgenommen. Gegenwärtig besteht der Eindruck, dass der Vertragsvorschlag bislang vorwiegend auf die Belange von Rollstuhlfahrern ausgerichtet ist.
Hans-Karl Peter
Der Online-Informationsdienst des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. "DBSV-direkt" informiert Sie aktuell, exklusiv und kostenlos. Wer DBSV-direkt beziehen möchte, braucht lediglich eine E-Mail ohne Betreff und Inhalt zu senden an: join-dbsv-direkt@kbx.de . Die Anmeldung ist auch über die DBSV-Internetseite www.dbsv.org möglich. Hier ist nur die E-Mail-Adresse einzugeben und der Button "Los!" zu betätigen.
Teilhabe, das ist spätestens seit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 nicht mehr nur ein Begriff, sondern mehr und mehr Programm. Im Rahmen der Aktion "Grundgesetz" soll eine Öffentlichkeit für dieses Thema hergestellt werden. Dem dient unter anderem eine Tagung mit dem Titel "Teilhabe als politisches Gestaltungsprinzip", die im Herbst in Berlin stattfinden soll. Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5.5.2005 soll Anstöße geben zur Entwicklung "Lokaler Teilhabepläne".
Denn Teilhabe im Sinne eines ungehinderten, barrierefreien Zugangs und einer umfassenden Beteiligung von Menschen mit Behinderung am sozialen und gesellschaftlichen Leben realisiert sich vor allem auf lokaler Ebene; im konkreten Zusammenleben in der Gemeinde.
Ein Nationaler Teilhabeplan soll auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen auf den Weg gebracht werden.
Die jetzt vollzogene Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in Ziffer 12 des Deutschen Pressekodex, die Diskriminierungsverbote enthält, ist ausdrücklich zu begrüßen. Bislang war an dieser Stelle nur eine Antidiskriminierungsregel auf Grund des Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe vorgesehen. Der ab sofort geltende Passus schließt auch Menschen mit Behinderungen ausdrücklich ein.
Dadurch unterstreicht der Presserat die besondere Rolle der Medien im Prozess der Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland - denn dieser Prozess wird nicht nur im Bereich der Politik vollzogen, sondern ist vor allem in der Gesellschaft voranzutreiben. Es bleibt nun abzuwarten, ob behinderte Menschen das ihnen zur Verfügung stehende Werkzeug auch effektiv einsetzen werden und in berechtigten Fällen auf Diskriminierungen aufmerksam machen.
Ein Autofahrer muss die Kosten tragen, wenn er beim Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz seinen Schwerbehinderten-Parkausweis nicht ausgelegt hat und deswegen abgeschleppt wird.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Ein auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug dürfe sofort abgeschleppt werden. Der Kläger aus Kaiserslautern muss die Kosten tragen, weil er vergaß, seine Parkkarte auszulegen (Az.: 7 A 11726/04.OVG).
5. bis 26.6. Fitness-Wochen, Moor-Nordic-Walking ist ein ideales Aktiv- und Entspannungsprogramm.
1. bis 3.7. Italienisches Wochenende
22. bis 24.7. Französisches Wochenende
15. bis 21.8. Kulturwoche
19. bis 23.9. Schlemmen und Genießen
Hotel-Residenz AURA-Zentrum
Tel.: (0 52 34) 90 40
Internet: www.aura-zentrum.de
E-Mail: info@aura-zentrum.de
Vom 10. bis 15.7. bietet das Rudolf-Kraemer-Haus wieder die Schwarzwaldwoche für den besonderen Urlaub an - eine Mischung aus Aktion und Information.
Beim Herzwärmer vom 15. bis 17.7. wird bei einer Sommernachtsparty richtig eingeheizt. Gefühlvoller Soul aus den letzten 30 Jahren, afrikanische Trommeln und eine Cocktailbar, bestehend aus blinden Barkeepern, werden für die richtige Temperatur sorgen.
Anmeldungen und Infos unter
Tel.: (0 70 52) 9 20 40 oder
www.rudolf-kraemer-haus.de
Vom 1. bis 3.7. findet dieser Kurs in der AURA-Pension "Haus Hubertus" in Mündersbach statt. Die Basis des Kurses ist Wing Tsun - eine alte chinesische Kampfkunst, die heute als eine der effektivsten waffenlosen Selbstverteidigungskünste gilt.
Frau Silvia Weißkircher, selbst stark sehbehindert, wird zusammen mit einer Assistentin diesen Kurs leiten:
Nähere Informationen bei
Frau Anna Courtpozanis
Tel.: (0 61 54) 8 12 35
E-Mail: anna@courtpozanis.de
Vom 3. bis 8.10. können blinde und sehbehinderte Gäste mit ihren Begleitpersonen von Pforzheim aus Sehenswürdigkeiten der Region kennen lernen. Wer keine Begleitperson hat, sollte dies bei der Anmeldung, die bis spätestens 31.8. erfolgen sollte, mitteilen.
Nähere Informationen bei
Dirk Weber
Tel.: (07 21) 9 09 44 55
E-Mail: dirk.weber03@t-com.net
Mit seinem Büro für Barrierefreie Bildung und Barrierefreie Webpräsenzen bietet der blinde Diplom-Pädagoge Simon Janatzek Kurse und Projekte im Bereich der Blinden- und Sehbehindertenbildung an.
Dazu gehören unabhängige Bildungs- und Hilfsmittelberatungen, Computer-Schulungen, die Analyse und Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten und die Adaption von Materialien für blinde und sehbehinderte Menschen;
Tel.: (02 34) 6 10 36 60
E-Mail: info@bf-bildung.de
Internet: www.bf-bildung.de
Vom 9.-13.11. finden in Boltenhagen die VIII. Liedertage statt. Unter der Überschrift "Nordlichter" werden bei Präsentationen, in Workshops, Hörstunden und Konzerten die Liederszene Kanadas und Skandinaviens behandelt. Der kanadische Liedermacher Michael Friedman wird seine Lieder wie auch sein virtuoses Gitarrenspiel in einem Konzert unter Beweis stellen und bietet u.a. einen Workshop zum Thema "Offene Gitarrenstimmungen" an. In einem Alternativ-Workshop, von Jogi Kirschner geleitet, werden die Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme erprobt. Ein Konzert mit skandinavischen Künstlern, gemeinsame musikalische Sessions und die bewährte "Offene Bühne" runden das Programm ab.
Weitere Informationen unter
www.liederleute.de oder bei
Karen Sophie Thorstensen, Tel.: (0 30) 85 73 35 54 oder bei
Thomas Vallentin, Tel.: (0 30) 4 24 96 97, der auch Anmeldungen entgegennimmt.
Das 2. Auto- und Motorradmitfahren für blinde und sehbehinderte Interessenten in Zusammenarbeit mit dem Peenemünder Motorsport- & Verkehrsschulungsverein e.V. startet am 23.7. ab 13 Uhr in Peenemünde auf der Insel Usedom.
Anschließend wird zu einer lockeren Gesprächsrunde am Grill eingeladen.
Anmeldung bei Fam. Löschke erforderlich:
Tel.: (0 38 36) 60 24 83 ab 18 Uhr
Fax: (0 38 36) 20 42 28
E-Mail: Fahrerlebnis@web.de
Bei Fax- und E-Mail-Anmeldungen bitte Anschrift wegen eventueller Rückfragen mit angeben.
Im Tastmuseum in Kallithea/Athen können blinde und sehbehinderte Menschen Kopien von weltbekannten Kunstwerken aus allen Epochen der griechischen Kultur ertasten. An Nachbildungen der Aphrodite von Milo, des Hermes des Praxiteless und des Wagenlenkers von Delphi können sie sich so einen Zugang zur antiken griechischen Kultur erschließen.
Dazu kommen spezielle Ausstellungsstücke zu den olympischen Spielen und der byzantinischen Kunst.
Der elektronische Notizkalender Voice Mate mit Sprachausgabe umfasst Diktiergerät, Terminkalender, Taschenrechner sowie Telefon- und Adressbuch und kann so ein praktischer Begleiter auch für unterwegs sein.
Nähere Informationen unter
Tel.: (05 11) 9 54 65 - 32
Auf einem Gemeinschaftsstand mit dem Landeshilfsmittelzentrum Dresden und der Firma Multitech gGmbH auf der SightCity vom 11. bis 13.5. in Frankfurt/Main präsentiert die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig Besonderheiten aus ihrem Angebot.
Einen Überblick über die rehabilitationswissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Deutschland bietet das Verzeichnis der Reha-Wissenschaftler.
Die 13., vollständig aktualisierte Ausgabe kann jetzt im Internet unter www.rehadat.de unter dem Menüpunkt "Service" heruntergeladen werden. Hier steht auch ein Meldeformular zur Neuaufnahme zur Verfügung. REHADAT wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung angeboten.
Ansprechpartnerin:
Anja Brockhagen
Tel.: (02 21) 49 81-845
brockhagen@iwkoeln.de
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sucht für verschiedene Aufgabenbereiche für die Dienstorte Bonn und Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt qualifizierte Nachwuchskräfte mit Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt.
Nähere Informationen unter
www.bmgs.bund.de/deu/gra/ministerium/stellenangebote/index.cfm
Bereits 6.000 Exemplare des Plakates "5 Sehbehinderungen - 5 verschiedene Auswirkungen" vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) haben seit der Erstauflage im Mai 2004 ihre Abnehmer gefunden. Zum weiteren Erfolg wird sicherlich beitragen, dass der Druck des Plakats inzwischen von der Firma Schweizer Optik gesponsert wird.
Das farbige Plakat im Format DIN A2 ist beim ABSV erhältlich, Bestellung bitte per E-Mail an:
volker.lenk@absv.de oder unter
Tel.: (0 30) 8 95 88-0.
Weil der Sehbehindertentag vor der Tür steht, erfolgt der Versand im Mai 2005 innerhalb von drei Werktagen nach Bestellung.
In der April-Ausgabe informierten wir darüber, dass der Film "Der Untergang" jetzt auch in einer Hörfilm-Fassung auf DVD erhältlich ist. Dazu erhielten wir jetzt die Zusatzinformation, dass es die Hörfilm-Fassung nur auf der so genannten Premium-Edition (2 DVDs) gibt. Diese ist nur im Verkauf, also nicht in Videotheken, zu haben.
In der Premium-Edition werden auch die Biografien der Hauptpersonen vorgelesen; zudem gibt es Interviews, Drehberichte etc.
Am 16.3., mit der Fertigstellung der vollständigen Lesung des Titels von Safranski, R. "Friedrich Schiller oder die Erfindung des deutschen Idealismus" als Hörbuch gab die Westdeutsche Blindenhörbücherei bekannt, dass nun der Bestand der Hörbücherei auf 20.000 Titel gewachsen sei. Von diesem Bestand sind inzwischen über 3.000 Titel digital als DAISY-Bücher verfügbar. Für nunmehr 8.500 Hörer, wovon ca. 2.000 bereits die digitale Technik nutzen, werden täglich etwa 1.000 Hörbuchtitel versendet.
Die Leistung der WBH ist vor allem durch die zahlreichen Spenden der Hörerinnen und Hörer möglich geworden, die über die Hälfte des regulären Etats der Hörbücherei ausmachen.
Weitere Informationen unter
Tel.: (02 51) 71 99 01
Fax: (02 51) 71 28 46
E-Mail: wbh@wbh-online.de
In diesem Jahr organisiert die gemeinnützige Grenzenlos gGmbH aus Erfurt erstmals im großem Stil einen Wettbewerb um die besten taktilen Kinderbücher. Hintergrund ist ihre Mitgliedschaft im europäischen Netzwerk von "Tactus", einer französischen Blindenorganisation, die zu diesem Wettbewerb in mehreren Ländern Europas aufruft.
Denn zahlreiche taktile Kinderbücher, -karten und -kalender gehören seit Jahren zur Angebotspalette. Am Tactus-Wettbewerb kann jeder teilnehmen, der sich für die Braille-Schrift interessiert, gerne Geschichten schreibt und mit verschiedenen Materialien bastelt. Angesprochen sind insbesondere auch Schulen, z.B. im Rahmen eines Klassenprojektes ihre Ideen einzubringen. Die Bücher werden dann als deutscher Beitrag bei Tactus eingereicht. Die Bewertung bzw. Prämierung erfolgt im November in Dijon in Frankreich. Das Gewinner-Buch, das mit 600 Euro dotiert wird, wird dann in die Sprachen der teilnehmenden Länder übersetzt.
Nähere Informationen zum Wettbewerb unter
Tel.: (03 61) 55 47 09 75
Grenzenlos gGmbH
Verlag und Druckerei für Blinde und Sehbehinderte
Tel.: (03 61) 7 92 09 42
Internet: www.grenzenlos-ggmbh.de (auch Online-Bestellung möglich!)
E-Mail: grenzenlos-ggmbh@t-online.de
Die Stiftung Blindenanstalt in Frankfurt/M. hat im rahmen ihres ETaB-Projektes (elektronische Tageszeitung für Blinde) ihr Angebot erweitert. Ab sofort sind folgende neue Zeitungen im Angebot: Frankfurter Allgemeine Zeitung und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Die Welt und die Welt am Sonntag, Berliner Morgenpost und der Kicker.
Über die Technischen Voraussetzungen zum Bezug der Zeitungen sowie Preise informiert die
Stiftung Blindenanstalt
Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 95 51 24-0
E-Mail: info@stiftung-blindenanstalt.de
INCOBS - Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte hat über 25 Bildschirmlesegeräte getestet. Die Testergebnisse "Bildschirmlesegeräte" sowie Informationen zu vielen anderen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte sind im Internet unter www.incobs.de zu finden.
DIAS GmbH,
Projekt INCOBS
Tel.: (0 40) 43 18 75 -15
E-Mail: clauss@dias.de
Nürnberger Nachrichten, Fürther Nachrichten, Erlanger Nachrichten, Nordbayerische Nachrichten und Neumarkter Nachrichten gibt es jetzt auch zu Hören. Blinde und Sehbehinderte können ihre Zeitung in elektronischer Form abonnieren und nutzen. Zusätzlich erhalten sie das Zeitungsexemplar an die von ihnen gewünschte Adresse.
Nähere Informationen und Bestellung unter
Tel.: (0 23 04) 94 60.
Die Gitarrenschule von Bernd Jagla will mit speziell aufbereitetem Lehrmaterial für den Fernunterricht im Gitarrenspiel den Bedürfnissen blinder und sehbehinderter Interessenten entgegen kommen.
Nähere Informationen unter
Tel.: (0 51 91) 97 91 71.
Sind Rehakliniken so gestaltet, dass behinderte Menschen sich dort aufgehoben fühlen? Dieser Frage geht zurzeit das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen mit einer Befragung behinderter Menschen nach.
Wer Interesse hat, an der Befragung mitzuwirken, kann sich ans
Hessische Koordinationsbüro unter
E-Mail: hkbf@fab-kassel.de
Tel.: (05 61) 7 28 85-22
wenden.
Die erste bundesweit wirksame Zielvereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde am 12.3.2005 zwischen mehreren Behindertenverbänden und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sowie dem Hotelverband abgeschlossen.
Auf der ITB (Internationale Tourismusbörse) in Berlin unterzeichnete DBSV-Präsident Jürgen Lubnau das Dokument für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie ist das Hauptanliegen der Vereinbarung. Die Unternehmen können anhand einer Checkliste selbst überprüfen, ob ihre Einrichtung bereits den Mindestanforderungen bezüglich Barrierefreiheit für unterschiedliche Behindertengruppen entspricht. Barrierefreiheit wird mehr und mehr zu einem Kriterium für die Qualität des Angebotes im Hotel- und Gaststättenwesen. Dabei geht es nicht nur um Gäste mit Behinderungen, sondern zunehmend auch um ältere Menschen und weitere Gäste mit Mobilitätseinschränkungen. Und Barrierefreiheit ist nicht etwa "nur" als ein soziales Anliegen zu sehen, sondern als Wirtschaftsfaktor mit zunehmender Bedeutung. Das betonte auch Dr. Ditmar Staffelt, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, und brach zugleich eine Lanze für freiwillig zu erbringende Leistungen:
"Gesetzliche Vorgaben führen oft dazu, Barrieren eher zu errichten als abzubauen - vor allem mentale. Dagegen halte ich freiwillige Vereinbarungen für eine Herausforderung und Chance zugleich. Sie reglementieren nicht, aber schaffen den notwendigen Anreiz für die gewollten Veränderungen", so Staffelt.
"Freundlichkeit und Gastorientierung können und wollen wir nicht normieren oder standardisieren. Wir appellieren aber an unsere Mitgliedsbetriebe, an alle Hotelliers und Gastronomen und den gesamten Tourismussektor, die Gastfreundschaft für alle, für behinderte wie für nicht behinderte Gäste, zu leben und umzusetzen", erklärte der DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.
"Der DBSV begrüßt das Zustandekommen dieser Zielvereinbarung", betonte Jürgen Lubnau in einer ersten Stellungnahme. "Dem barrierefreien Reisen kommen wir damit ein deutliches Stück näher. Die Zielvereinbarung muss nun mit Leben erfüllt werden sowohl auf der Seite der Hotels und Gastronomie, aber auch von uns Betroffenen", appelliert der DBSV-Präsident und ruft dazu auf: "Prüfen Sie Hotels und Restaurants daraufhin, ob die festgelegten Mindeststandards erfüllt sind und geben Sie ggf. Hinweise!" Zu loben sei die Kooperationsbereitschaft der DEHOGA und des Hotel- und Gaststättenverbandes, erklärt Lubnau.
"Bleibt zu hoffen, dass die Politik keine weiteren Kürzungen der Landesblindengelder durchsetzt; denn wenn die finanziellen Voraussetzungen bei den Betroffenen nicht mehr stimmen, besteht die Gefahr, dass die Zielvereinbarung ins Leere läuft", bringt Lubnau die Ängste zahlreicher blinder und sehbehinderter Menschen zum Ausdruck. "Dr. Rüdiger Leidner sei für seine kompetente und beharrliche Verhandlungsführung gedankt. Er hat die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen nachdrücklich vertreten, ohne die Bedürfnisse anderer Gruppen und damit den Gesamtzusammenhang aus dem Blick zu verlieren", würdigt er das Engagement des blinden Tourismusexperten.
Mit der Zielvereinbarung werden nicht mit einem Mal barrierefreie Hotels und Restaurants aus dem Boden wachsen, aber das Dokument ist ein wichtiger Impuls für selbstbestimmten Tourismus. Wenn es gelingt, noch vorhandene Barrieren in den Köpfen zu beseitigen, werden auch nach und nach gegenständliche Schranken abgebaut werden. Die Zielvereinbarung weist den Weg dahin.
(mit Originalton)
Dr. Thomas Nicolai
für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland
Die Kategorie C betrifft die Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Gäste und beinhaltet nachstehende Punkte:
(Ausführlicher unter www.dehoga.de sowie auf www.dbsv.org )
Dr. Rüdiger Leidner ist maßgeblich am Zustandekommen der Zielvereinbarung beteiligt gewesen. Dr. Thomas Nicolai sprach mit ihm über den Wert dieses Papiers:
Wann begannen die Vorbereitungen für diese Zielvereinbarung? Und was ist Ihr Anteil daran?
Dr. Rüdiger Leidner: Ich bin angesprochen worden, weil ich sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch jetzt bei der EU-Kommission in Brüssel beruflich mit Tourismus zu tun habe und mich auch im DBSV und im DVBS immer für das barrierefreie Reisen engagiert habe.
Ich wurde gebeten, für den DBSV an diesen Gesprächen mit dem Deutschen Hotelverband und mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband teilzunehmen. Diese Gespräche hatten letztes Jahr im April begonnen, waren zeitweise nicht ganz einfach.
Sicher nicht ganz leicht, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen ...
Keine Schwierigkeiten hatten wir unter den Behindertenverbänden selbst. Es sind ja zum ersten Mal Kriterien für vier Behinderungsarten herausgearbeitet worden, für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer, für Blinde und Sehbehinderte sowie für Hörbehinderte. Zum ersten Mal denkt man im Zusammenhang mit Barrierefreiheit nicht nur an Rollstuhlfahrer.
Schreckten die Betriebe nicht davor zurück, in Barrierefreiheit zu investieren?
Es geht bei dieser Vereinbarung nicht darum, Unternehmen zu verpflichten, in Barrierefreiheit zu investieren, sondern zunächst einmal geht es um Information. Die Betriebe, die die Kriterien erfüllen, dürfen ein bestimmtes Symbol, ein bestimmtes Logo verwenden - auf ihrer Web-Site, auf ihren Broschüren, um sich nach außen hin als barrierefrei zu kennzeichnen. Und die Kriterien sind in einer Checkliste als Mindeststandards zusammengefasst, sodass sich jedes Hotel selbst prüfen kann. Es geht also darum, Hotels und Restaurants auf diese Weise zu klassifizieren und zu erfassen. Langfristig führt das natürlich zu mehr Wettbewerb.
Es haben sich bisher auch einige Einrichtungen blindenfreundlich genannt, dürfen sie das jetzt in gleicher Weise?
Natürlich kann sich ein Hotel, dass das neue Logo nicht verwendet, immer noch behindertenfreundlich nennen. Aber jeder weiß dann, das hat nichts mit dieser Zielvereinbarung zu tun. Erfasst und systematisch geprüft werden zunächst nur die Hotels, die in den deutschen Hotelführer aufgenommen werden. Das sind 10.000 Hotels. Und im Hotelführer 2006 wird es zum ersten Mal so sein, dass es nicht nur die Symbole für die berühmten Sterne gibt, sondern eben auch Symbole für Barrierefreiheit. Allen anderen Hotels ist es überlassen, ob sie sich für die Klassifizierung interessieren. Wenn ein Hotel das Logo verwendet, obwohl die Kriterien nur teilweise erfüllt werden, wird ein Beschwerdeausschuss solchen Dingen nachgehen. Jeder von uns sollte die Kriterien in der Tasche oder im Kopf haben, wenn er in einem Hotel übernachtet und darauf hinweisen, was alles getan werden kann, denn wir müssen Seelenmassage betreiben, da wir keinen verpflichten können. Die Verpflichtung gilt nur bei Neubauten.
Wie sehen Sie im Tourismus die Zukunftsmöglichkeiten für unsere Personengruppe?
Als alleinreisende Blinde haben wir immer das Problem, dass man nicht nur ein zugängliches Hotel braucht, sondern Hilfe, wenn man etwas unternehmen will. Für seine Unternehmungen braucht man sehende Begleitung. Ich würde mich freuen, wenn es einmal einen Pool von Begleitpersonen geben würde, den man zum Beispiel bei der NATKO (Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle) ansiedeln könnte. Auf der Web-Site gibt es sogar schon einen Link Begleitservices, der ist aber in erster Linie für Rollstuhlfahrer, denn nach Auskunft der NATKO nehmen Blinde und Sehbehinderte so etwas nicht in Anspruch. Wenn man unabhängig sein will, braucht man eine Begleitung am Zielort. Diesen Gedanken sollte man weiter verbreiten.
(DAISY- und Kasettenversion im Originalton)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert in einer Stellungnahme zur Umsetzung des 2. Weltaltenplans, die Lebensbedingungen älterer Menschen zu verbessern und ihre Engagementpotenziale zu fördern und zu nutzen.
Dies ist ein wichtiger Baustein für einen Nationalen Aktionsplan zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Noch in diesem Jahr wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Kabinett einen solchen Aktionsplan vorlegen. Damit entspricht die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, die im September 2002 von den UNECE-Staaten verabschiedete Strategie zur Umsetzung des in Madrid beschlossenen 2. Weltaltenplans durchzuführen. Die BAGSO koordiniert den Beitrag des zivilgesellschaftlichen Bereichs. Wichtige Ziele sind: ein realistisches Bild des Alters zu vermitteln, die notwendigen Voraussetzungen für die Teilhabe älterer Menschen zu schaffen, insbesondere ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, ihre Wirtschaftskraft stärker zu nutzen und - nicht zuletzt - die Lebensqualität im Alter sicherzustellen.
In dem BAGSO-Papier werden die Kommunen u.a. aufgefordert, das Wohnumfeld an die Bedürfnisse Älterer anzupassen. Neben Barrierefreiheit geht es vor allem um die Sicherstellung der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Wichtig sei aber auch eine soziale Infrastruktur, die eine selbstständige, gesunde und aktive Lebensführung unterstützt, heißt es in einer Presseerklärung der BAGSO.
Nähere Informationen unter
www.nationaler-aktionsplan.de/veroeffentlichungen.html oder unter
Tel.: (02 28) 24 99 93 18
E-Mail: lenz@bagso.de
Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr beschäftigte sich vom 28. bis 30.01. in München mit folgenden Themen:
An der Begehung nahmen u.a. auch zwei Herren der Münchener Baubehörde sowie ein Mobilitätslehrer teil. Die festgestellten positiven und - leider auch - weniger optimalen Orientierungshilfen wurden an Ort und Stelle mit den Herren der Baubehörde besprochen und sind im Sitzungsprotokoll festgehalten. Verbesserungsvorschläge nahmen sie mit Interesse zur Kenntnis. Im Ergebnis waren sich die Sitzungsteilnehmer darüber einig, dass hier eine Anlage entstanden ist, die es mobilen und gut informierten blinden und sehbehinderten Verkehrsteilnehmern ermöglicht, die Station selbstständig zu nutzen.
Er soll Rollstuhl- und Rollatornutzern ein leichteres Erreichen der Gehweghöhe ermöglichen und gleichzeitig gewährleisten, dass blinde und sehbehinderte Personen nicht unbeabsichtigt in den Straßenraum geraten. Bei dem Rollbord handelt es sich um eine rampenförmige Bordsteingestaltung mit einer "Nullabsenkung". Der Rollbord ist ein Bauelement mit einer Tiefe von 25 cm, der auf Straßenniveau beginnt und als schiefe Ebene auf die Höhe des Bürgersteigniveaus von drei cm führt. Die Oberfläche des Rollbords besitzt zusätzlich eine taktile Struktur. Dadurch soll dem Sicherheitsbedürfnis blinder und sehbehinderter Verkehrsteilnehmer in vollem Umfang genügt sein, d.h. dadurch soll für sie der Übergang von dem Bürgersteig zur Straße und umgekehrt, von der Straße zum Bürgersteig, eindeutig wahrnehmbar sein.
Hiergegen bestehen seitens des GFUV jedoch gravierende Bedenken, die er in einer schriftlichen Stellungnahme zum Kasseler Rollbord niedergelegt hat und die allen Beteiligten zugeleitet worden sind.
Einige Ausschussmitglieder informierten über den gegenwärtigen Stand und die neueren Entwicklungen der Außenansagen im Bereich des schienengebundenen Personen- sowie des Busverkehrs. Dazu kann gesagt werden, dass die Hoffnung auf Außenansagen in den letzten Jahren größer geworden ist. Dieser Weg soll vordringlich weiter verfolgt werden. Ziel des GFUV ist es, sich zunächst einen Gesamtüberblick über die bereits vorhandenen unterschiedlichen Möglichkeiten zu verschaffen. Ferner soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, als Richtlinie für Herstellerfirmen.
Es soll in der Zeit vom 10. bis 12. März 2006 in Marburg stattfinden. Der Ausschuss hat sich sowohl mit der organisatorischen Vorbereitung als auch mit ersten Überlegungen für die inhaltliche Ausgestaltung des Seminars befasst. Weitere Anregungen sind willkommen.
Dr. Helmut Vollert
Bahnmarathon: 16 Landeshauptstädte in kürzester Zeit durchfahren.
Einen Rekord ganz eigener Art stellten am Osterwochenende zwei junge Sehbehinderte auf: In nur 34 Stunden und 13 Minuten fuhren die beiden 24-jährigen Brandenburger Martin Rauhut und Daniel Bergmann mit den Zügen der Deutschen Bahn durch alle 13 Landeshauptstädte sowie die drei "Stadtstaaten" der 16 deutschen Bundesländer.
"Wir sind überglücklich", freut sich Martin Rauhut, der zurzeit am Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg die Punktschrift erlernt, nach dem Bahnmarathon und ergänzt: "Jetzt wird noch kurz gefeiert und dann wollen wir erstmal schlafen".
Die Marathonfahrt startete am Ostermontag in Berlin, nach 16-maligem Umsteigen und 34 Stunden Zugfahrt gingen die Rekordfahrer in Dresden über die "Ziellinie". Mit nicht einmal zehn Prozent Sehrest eine immense Herausforderung, die die Brandenburger ganz bewusst ohne Begleitperson meisterten. "Natürlich möchten wir mit unserer Aktion auch die Leistungsfähigkeit sehbehinderter und blinder Menschen unter Beweis stellen", wissen sie um die Signalwirkung ihrer Unternehmung.
Die einzige Hilfestellung gaben Bahnmitarbeiter, die bei einigen Umsteigestationen Unterstützung gewährten. Für die nähere Zukunft hat Martin Rauhut schon wieder konkrete Pläne gefasst. Beruflich strebt er am BFW Würzburg eine Ausbildung zum Telekommunikations-Operator an, privat will er sich einen lange gehegten Lebenstraum erfüllen: mit der Transsibirischen Eisenbahn 9300 Kilometer quer durch Russland.
Marcus Meier