Hier finden Sie die "Gegenwart" mit ausgewählten Beiträgen im Internet. Es folgt das vollständige Inhaltsverzeichnis. Nur die ausgewählten Beiträge sind verlinkt.
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Editorial:
Willkommen in Berlin
DBSV-Nachrichten:
Gemeinsame Anstrengungen
im DBSV
Kurzmeldungen vom Verwaltungsrat
In Kürze:
Für alle fünf
Sinne
Zungenspitzengefühl
und Tastsinn gefragt
Dunkelbühne Berlin
"Kundenorientierung am Telefon"
Offene Türen beim BSV
Südbaden
Tagung
Führungen durch den
"Großen Garten"
Von Klang-Wippe bis Step-Quadrat
Hilfsmittelausstellung
des VzFB
Hilfsmittelausstellung
Große Namen in Lübeck
Erlebniswoche im "Rudolf-Kraemer-Haus"
Woche der Lebenskünstler
in Bad Kissingen
Erstes Verzeichnis der
digitalen Hörbücher bei der WBH
Ein Ratgeber für Eltern
ABC-Journal
Tonarchiv des BSV Südbaden
Blind/Sehbehindert jetzt
elektronisch verfügbar
Leserpost:
Herr H.J. Szary
Bruno Etzenberger
Ute Wesche
Blindengeld:
Sind die Blindengeldgesetze
verfassungskonform?
Rechtsauskunft:
Mehrkosten für ein Hörgerät
Rehabilitation:
Gegen "bürgerfeindliches
Verhalten" von Behörden
Medien:
DAISY - kein fremder Begriff
mehr
DaCapo - Über ein Projekt
zum Wiederbeleben der Braillenotenherstellung.
Integration:
Mit Leuchtstock und Fahrradklingel
Low Vision:
Ich kann das ja lesen!
Kultur:
Sechs Kilometer von der Sonne bis zum Pluto
Sport:
Skat
Tandemfahren
Berliner Bezirke:
Streifzug durch Treptow-Köpenick
Aus den Ländern
Bayern
Essen im Dunkeln
Dunkelcontainer touren durch Bayern
Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf für Landesgleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Sechzig Jahre Fachgruppe für Büroberufe
Neuwahl
Lebensenergie aus unterschiedlicher Sicht
Thüringen
Gespräch im Landesamt für Arbeitsschutz
Unterwegs:
Beede blind
Rätsel
Schmunzelecke
Serie:
Der duftende Garten
Cattleya (Orchidee -?)
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Dräger & Lienert
fluSoft Spezial-Computer-Technik
Der Blindenhörbuchladen
Individuelle EDV-Schulungen
Noon-Versand - Hannover
IPD
VzFB - Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte
fluSoft Blindenhilfsmittel
LHZ - Landeshilfsmittelzentrum des BSVS
Marland Sommer 2003
fluSoft - Die Tür ist geöffnet
AASB
SynPhon
fluSoft Blindenhilfsmittel
C & H - F. Bugert
Sinn & Kolless oHG
Rehabilitations Technik BROER GmbH & Co. KG
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
tieman GmbH - Ihr Brailledisplay zum Mitnehmen
Handy Tech
BAUM - "VIRGO - wirklich kinderleicht!"
AUDIOCHARTA® - macht Gegenstände hörbar
Blindenpunktschrift-Bogenmaschine
AURA-HOTEL Osterode am Harz
Beilagen:
Das Schaufenster 2/2003
1. Laser-Langstock
2. Brotbackautomat Clatronic BBA 2605
3. Funkwecker Tempic
Hörfilm-Forum
Neu auf DVD: "Epsteins Nacht"
Aktuelle Hörfilm-Sendetermine
Zu unserem Titelbild:
Das Plakatmitov zum Sehbehindertentag am 6. Juni
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in den letzten Ausgaben war immer wieder vom Umzug
der DBSV-Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin
die Rede. Jetzt steht er unmittelbar bevor.
Nur noch bis zum 25.6. ist der DBSV unter der bekannten
Anschrift in Bonn-Bad Godesberg erreichbar, dann
stehen die Umzugswagen vor der Tür.
Ab 14.7. soll die Geschäftsstelle in Berlin
dann wieder voll erreichbar sein. In der Übergangszeit
ist die Abteilung Verbandskommunikation in Berlin
Ansprechpartner.
Im neuen Berliner Büro hat dann auch die Deutsche
Hörfilm gGmbH ihren Sitz. Die Anschrift des
Berliner Büros lautet:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org
Die bekannten E-Mail-Adressen der Abteilung Verbandskommunikation
bleiben unverändert.
Die Rungestraße befindet sich im Bezirk Mitte,
Nähe S- und U-Bahnhof Jannowitzbrücke,
zwischen den Stationen Alexanderplatz und Ostbahnhof
gelegen.
Über weitere Einzelheiten informieren wir in
den nächsten Ausgaben. Die "Gegenwart" wird
die neue Entwicklungsetappe des DBSV aufmerksam
begleiten und Sie, liebe Leserinnen und Leser, darüber
stets auf dem Laufenden halten.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Nach der DBSV-Verwaltungsratssitzung am 9.5. in Lübeck sprachen wir mit Gustav Doubrava, Präsidiumsmitglied und Landesvorsitzender des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes:
Die Sitzung hat in einer kritischen Zeit für
den DBSV stattgefunden. Der Jahresabschluss 2002
macht das deutlich. Wie soll es eigentlich weitergehen?
Ja, die Zeiten sind kritisch. Wir sind nicht auf
der Insel der Glückseligen, sondern mitten
drin im Geschehen. Alles was sich sonst so tut,
wirkt sich letzten Endes auch auf den DBSV aus.
Wir haben zurzeit auch unsere finanziellen Probleme,
wie der Staat, wie viele andere Organisationen und
Firmen auch. Es kommt hinzu, dass in diese Zeit
unser Umzug nach Berlin fällt, der kostet natürlich
auch Geld. Wir haben heute den Jahresabschluss 2002
verabschiedet, der mit einem Fehlbetrag endet. Wir
sehen eigentlich nicht pessimistisch in die Zukunft,
sondern optimistisch. Der DBSV hat viele schwierige
Situationen in seiner Geschichte überstanden,
hat sie immer wieder bewältigt. Und auch diese
werden wir meistern.
Mit Defiziten wird es nicht weitergehen können.
Der nächste Haushalt muss sicher Klartext sprechen
...
Das ist richtig. Wir haben unser Verbandsvermögen
"abgeschmolzen", sagen wir es mal so dezent, und
wir müssen im nächsten Jahr mit Sicherheit
nur das ansetzen, was wir wirklich auszugeben haben.
Wir können es uns nicht leisten, weitere Defizite
zu machen, weil einfach die Substanz nicht mehr
da ist.
Viele Mitglieder in den Landesvereinen fragen
sich, warum brauchen wir den DBSV eigentlich, der
ist ja so weit weg? Was können wir darauf antworten?
So ähnlich ist es in den Landesvereinen auf
anderer Ebene ja auch. Die Mitglieder in den Ortsvereinen
wissen nicht so viel darüber, was der Landesverein
macht. Eine Stufe drüber "schwebt" der DBSV,
und das ist dem einzelnen noch etwas schwieriger
zu vermitteln. Aber ich denke, man muss einfach
immer wieder erklären, dass dieses und jenes
nicht wäre, wenn sich unser Spitzenverband
nicht einsetzen würde. Alle, die ein bisschen
drinstecken in der Arbeit, können sich den
Spitzenverband gar nicht mehr wegdenken. Es ist
sicher ein bisschen vergleichbar mit der großen
Politik - die da oben, ob das in München ist
oder in Berlin ... Je weiter weg vom Menschen, den
sie angeht, eine Entscheidung getroffen wird, desto
weniger kennt er sie, desto schwerer sieht er sie
auch ein.
Sparen ist im Staat in den Ländern überall
ein Thema; Blindengeld ist auch zum Thema geworden.
Heute eineinhalb Stunden Diskussion, wie man dieser
Entwicklung begegnen kann. Wie kann man sich diesen
Tendenzen entgegenstellen?
Es ist offenbar schwer, auch den Politikern zu vermitteln,
was das Blindengeld für uns für eine Leistung
ist, was es für uns bedeutet, nicht nur das
Geld zu haben, sondern auch, was man damit tun kann.
Letzten Endes ist es ein Stück Rehabilitation,
Eingliederung, Teilhabe am Leben. Wir bedauern natürlich
sehr, dass die Schere zwischen den einzelnen Bundesländern
weit aufgegangen ist. Wir haben in Brandenburg neuerdings
ein Blindengeld von 267 Euro; in Bayern 579. Dazwischen
liegen einige andere. Es ist nicht leicht zu vermitteln,
warum es in diesem Land so und im nächsten
anders sein muss. Auch die Mitglieder fragen danach.
Wir haben heute überlegt, wie wir Strategien
entwickeln können, um das ganze System zu retten,
auf neue Füße zu stellen, neue Argumente
zu finden, die vielleicht überzeugender sind
als die, die wir in der letzten Zeit gebraucht haben.
Aber das ist zunächst einmal ein Auftrag an
eine Gruppe von Fachleuten, die uns Vorarbeiten
machen muss.
In der Debatte war auch das Sozialgesetzbuch IX.
Was können wir machen, damit die Kostenträger
in die Pflicht genommen werden?
Das SGB IX kam nicht so in Gang wie das gedacht
war. Wir hatten auch erwartet, dass einiges an Rehabilitation
zur Bewältigung des Alltags nach diesem Gesetz
gefördert werden kann. Wir tun uns schwer,
nachzuweisen, welche Leistungen Krankenkassenleistungen
sind und welche nicht. Hier müssen wir feststellen,
dass der ganze Vollzug des Gesetzes erheblich lahmt,
dass auch die zuständigen Stellen Mühe
haben, das Gesetz umzusetzen. Auch hier haben wir
eine Expertengruppe eingesetzt, die sich mit den
Argumenten auseinandersetzt und mit der Strategie,
wie wir vorgehen sollen.
Mehr am Rande kam zur Sprache, dass für den
Bereich der Frühförderung eine neue Verordnung
in Arbeit ist, die für die speziellen Einrichtungen
der Frühförderung gar nicht so günstig
ausfällt. Was hat es damit auf sich?
Bei Frühförderung denkt man an die Frühförderung
von blinden und sehbehinderten Kindern, die zurzeit
von spezialisierten Frühförderstellen
übernommen wird. Da sich die Länder offenbar
nicht auf bestimmte Regelungen einigen können,
soll es eine Verordnung geben, die die Dinge regelt.
Um diese Verordnung geht es, und es ist zu befürchten,
dass aus Kostengründen die spezialisierten
Frühförderstellen zugunsten interdisziplinärer
Frühförderstellen Schaden nehmen könnten
oder gar ganz verschwinden. Das hätte zur Folge,
dass Frühförderstellen, die sich um andere
Behindertengruppen kümmern, dann auch die Förderung
blinder und sehbehinderter Kinder übernehmen.
Dann würde auch der Draht zu den Bildungseinrichtungen
nicht mehr bestehen. Das hätte Auswirkungen
in die Zukunft hinein. Wir wollen erreichen, dass
es hier keinen Einbruch gibt.
Man hatte den Eindruck, dass in der schwierigen
Umstrukturierungsphase des DBSV von den Landesvereinen
ein Stück Familiensinn gezeigt wird ...
Wir waren uns heute sehr, sehr einig in der Marschrichtung
und über die Mittel, die nötig sind. Und
die Stimmung war eigentlich sehr gut, obwohl die
finanzielle Lage angespannt ist. Man hat gespürt,
das uns das vielleicht sogar ein Stück zusammenbringt,
zumindest aber nicht auseinander, dass wir an einem
Strang ziehen, in den Ländern und im DBSV.
Es war sehr angenehm, das heute zu spüren.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai;
DAISY- und Kassetten-Version Originalton.)
Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Hans-Dieter Später als DBSV-Geschäftsführer zum 29.2.2004 tritt Andreas Bethke, derzeit Geschäftsführer des DVBS, dessen Nachfolge an.
Über die Taubblindenarbeit im DBSV sprach
Taubblindenbeauftragte Annette Simmet. Sie kritisierte,
dass sich nur fünf Landesvereine zum Seminar
der Taubblindenvertreter angemeldet hatten, sodass
dieses ausfallen musste.
Nachdrücklich warnte sie vor der Gründung
eines speziellen Taubblindenverbandes. Entsprechenden
Tendenzen müsse man im Interesse der Betroffenen
entgegenwirken.
Sie wies aber auch darauf hin, dass es längst
nicht mehr damit getan sei, den Taubblinden nur
Kaffeenachmittage anzubieten. Viele wollen teilhaben
am Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.
In Bayern läuft ein Projekt, das u.a. zum Ziel hat, das Profil für die Tätigkeit eines Lorm-Dolmetschers herauszuarbeiten (Nach Hieronymus Lorm wurde das Tastalphabet genannt, mit dessen Hilfe sich Taubblinde untereinander oder mit anderen verständigen können).
Zur finanziellen Situation des DBSV soll ein Statusbericht per 30.9. erstellt und dem Verwaltungsrat im Oktober als Grundlage für den Haushaltsplan 2004 vorgelegt werden.
Die Unterlagen für die Präsentation der Blindenstiftung Deutschland in der Öffentlichkeit sind noch in Arbeit, sodass die Stiftung noch nicht wesentlich aktiv werden konnte.
Die Strategiekommission arbeitet weiter an verschiedenen Projekten. Ein Programm für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter soll demnächst vorliegen. Zum Thema Mitgliederwerbung wurde eine umfangreiche Fragebogenaktion gestartet.
Es gibt Anzeichen dafür, dass sich Umstrukturierungen in der Bundesanstalt für Arbeit negativ auf die berufliche Eingliederung behinderter Auswirken könnten. So ist vermehrt zu beobachten, dass die Kostenübernahme für Eingliederungsmaßnahmen von den Arbeitsämtern nur zögernd in Aussicht gestellt wird.
Über das Projekt "Barrierefrei informieren und kommunizieren - BIK" berichtete Karsten Warnke (die "Gegenwart" informiert darüber ausführlich in der nächsten Ausgabe).
Der Hörfilm soll auch künftig gefördert werden. Unter den Mitgliedern des BSV Schleswig-Holstein wird eine Umfrage zum Thema Hörfilm durchgeführt werden. Zu den Perspektiven der Deutschen Hörfilm gGmbH sind die Landesvereine aufgerufen, sich ein Meinungsbild zu machen. Die Gesellschaft wird auf Dauer nur existieren können, wenn sie wirtschaftlich arbeitet.
Berichtet wurde über Bemühungen, die Arbeit des Deutschen Blindenbildungswerkes in Trägerschaft mehrerer süd-westdeutscher DBSV-Landesvereine fortzuführen. Im Ergebnis zahlreicher Gespräche am Rande scheint aber festzustehen, dass diese Idee nicht verwirklicht werden kann, weil kein geeignetes Finanzierungsmodell gefunden worden ist.
Mit der Urkunde "Blinden- und sehbehindertengerechte
Einrichtung" könnte sich wohl das Tagungshotel
"Lübecker Hof" durchaus zurecht schmücken,
wenn es den Standard aufrecht erhält, der während
der Tagung des Verwaltungsrates geboten wurde.
Von individueller Einweisung mit Ausfüllen
des Anmeldeformulars, bis zur markierten Schlüsselkarte,
Punktschrift im Aufzug und an speziellen kleinen
Türklinkenschildern, Punktschriftspeisekarte
bis zum geschulten Umgang mit den Gästen -
all das war sehr angenehm und wirkte wie selbstverständlich.
Ein Dank an die Mitarbeiter und an den gastgebenden
Landesverein, der in der Vorbereitung spürbar
gute (Öffentlichkeits)arbeit geleistet hat.
16./20./ 27./28. Juni; |
04./05./11./12./18./19./25./26. Juli. |
Beginn jeweils 20.00 Uhr. |
Di. bis Fr.: 9 bis 16 Uhr; |
Sa. u. So.: 10 bis 16 Uhr. |
Hier geht es um eine verfassungsrechtliche Beurteilung des Blindengeldrechtes:
1. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz sowohl des Bundes (für
die Blindenhilfe nach § 67 BSHG) als auch der
Länder für die Landesblindengeldgesetze
ist unbestritten. Das Blindengeldrecht gehört
zur konkurrierenden Gesetzgebung und wird von Art.
74 Abs. 1 Nr. 7 GG (Öffentliche Fürsorge)
erfasst. Der Begriff der "Öffentlichen Fürsorge"
wird im Verfassungsrecht sehr weit gefasst. Darunter
fällt auch der Bereich der sozialen Förderung.
Da die Blindenhilfe nach § 67 BSHG an Einkommens-
und Vermögensgrenzen gebunden ist, können
die Länder gemäß Art. 72 GG Landesgesetze
erlassen, durch welche ein von Einkommen und Vermögen
unabhängiges Blindengeld gewährt wird.
2. Das Blindengeld und das Sozialstaatsprinzip
Für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist
die Frage zu stellen, ob das Blindengeldrecht dem
Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs.
1 GG), einem Grundprinzip unseres Verfassungsrechts
entspricht. Wie ich in der Mai-Ausgabe der "Gegenwart"
dargestellt habe, handelt es sich beim Blindengeldrecht
um Sozialrecht. Dieses ist die Konkretisierung des
Sozialstaatsprinzips. Eine Forderung des Sozialstaatsprinzips
ist die soziale Sicherheit. Soziale Sicherheit fordert
Solidarität. Solidarität macht es nötig,
sozial schwache oder hilfsbedürftige Personen
zu fördern, um ihnen die Teilhabe am Gesellschaftsleben
zu ermöglichen. Es handelt sich um einen Akt
ausgleichender Gerechtigkeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu gesagt: "Wegen
des Gebotes der ausgleichenden Gerechtigkeit ergibt
sich aus dem Sozialstaatsprinzip ganz generell der
Auftrag an den Gesetzgeber, für einen Ausgleich
der sozialen Gegensätze und damit für
eine gerechte Sozialordnung zu sorgen" (Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts in Bd. 22, S. 204,
Bd. 69, S. 314 und Bd. 94, S. 261).
Es entspricht dem Gebot sozialer Gerechtigkeit,
wenn der blinden Menschen entstehende Mehraufwand
bzw. die durch die Blindheit verursachten Nachteile
soweit ausgeglichen werden, dass sie mit im Übrigen
sozial vergleichbaren Mitgliedern der Gemeinschaft
gleiche Chancen zur Teilhabe am Gesellschaftsleben
haben.
Aus der Zweckbestimmung des Blindengeldes, das gerade
die Möglichkeit zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
und als Rehabilitationsleistung die Eingliederung
in die Gesellschaft sowie die Herstellung der Chancengleichheit
zum Ziel hat, ergibt sich, dass es nicht im Widerspruch
zum Sozialstaatsprinzip steht, sondern diesem gerade
entspricht.
3. Das Blindengeld und der Gleichheitssatz
Weiter ist zu fragen, ob das Blindengeldrecht mit
dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
und mit dem speziellen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs.
3 S. 2 GG) vereinbart werden kann. Durch das Blindengeldrecht
werden blinde Menschen in besonderer Weise gefördert.
Sie erhalten zum Ausgleich ihres Mehrbedarfs und
ihrer Benachteiligung pauschalierte Sozialleistungen,
und zwar nach den Landesgesetzen ohne Rücksicht
auf Einkommen und Vermögen, nach § 67
BSHG subsidiär unter Berücksichtigung
von Einkommens- und Vermögensgrenzen. Auf den
Nachweis eines konkreten Bedarfs kommt es nicht
an.
Andere Behindertengruppen, und zwar hochgradig Sehbehinderte
und Gehörlose, erhalten nur nach folgenden
Gesetzen mit der gleichen Zweckbestimmung entsprechende,
allerdings niedrigere Leistungen: Hochgradig Sehbehinderte
nach den Landesgesetzen von Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Weitere Schwerstbehinderte erhalten Leistungen
nach den Gesetzen von Brandenburg, Bremen und Sachsen
sowie nach Besitzstandsregelungen in Berlin und
nach dem Pflegegeldgesetz für Rheinland-Pfalz.
Diese Leistungen für Schwerstbehinderte spielen
jedoch wegen der anzurechnenden Leistungen nach
dem SGB XI (soziale Pflegeversicherung) kaum noch
eine Rolle.
Der allgemeine Gleichheitssatz enthält nach
heutiger Auffassung nicht nur ein Willkürverbot
als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Er hat
auch das Ziel der Chancengleichheit für alle
Menschen. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1
liegt deshalb vor, wenn eine Gruppe im Vergleich
zu anderen Gruppen anders behandelt wird, obwohl
kein sachlicher Grund dafür vorliegt.
Aus der Zweckbestimmung des Blindengeldes ergibt
sich, dass den besonderen Bedürfnissen einer
Gruppe Rechnung getragen werden soll. Das bedeutet,
dass bei dieser Leistung keine willkürliche
Bevorzugung vorliegt, sondern dass sie sachlich
begründet ist.
Bei der Gewährung von Sozialleistungen steht
dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum
zu. Es bleibt ihm überlassen, wie er soziale
Probleme löst. Behinderte und chronisch kranke
Menschen, die pflegebedürftig im Sinn von §
14 SGB XI (soziale Pflegeversicherung) sind, erhalten
im Rahmen dieser Sozialversicherung Ausgleichsleistungen,
und zwar ebenfalls ohne Rücksicht auf Einkommen
und Vermögen. Soweit solche Ansprüche
im Einzelfall nicht zustehen, weil die versicherungsmäßigen
Voraussetzungen nicht gegeben sind, greift die Hilfe
zur Pflege nach den §§ 68 ff. BSHG ein.
Es steht also für andere Gruppen behinderter
oder chronisch kranker Menschen ein auf ihre Bedürfnisse
ausgerichtetes, dem Blindengeldsystem vergleichbares
System zur Verfügung.
Blinde Menschen sind, vor allem nach der Durchführung
geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen, soweit
keine zusätzlichen Behinderungen oder chronische
Erkrankungen vorliegen, in der Regel nicht pflegebedürftig
im Sinne von § 14 SGB XI. Ihr Hilfebedarf ist
anders geartet. Liegt z.B. wegen zusätzlicher
Beeinträchtigungen Pflegebedürftigkeit
vor, so werden die Leistungen der Pflegekasse teilweise
auf das Blindengeld angerechnet. Dass zum Ausgleich
der Hilfebedürftigkeit bei Pflegebedürftigkeit
Leistungen im Rahmen einer Sozialversicherung, bei
Blindheit aber im Wege eines Leistungsgesetzes gewährt
werden, ist eine Entscheidung des Gesetzgebers,
die innerhalb seines Gestaltungsspielraums liegt.
Wo in Landesgesetzen hochgradig Sehbehinderte und
Gehörlose berücksichtigt werden, wird
dies mit der ähnlichen Betroffenheit und sozialer
Gerechtigkeit begründet. Aber auch dort, wo
diese Gruppen nicht berücksichtigt sind, liegt
kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts kann nämlich
niemand alleine daraus, dass einer Gruppe aus besonderem
Anlass besondere Vergünstigungen zugestanden
werden, für sich ein verfassungsrechtliches
Gebot herleiten, genau die gleichen Leistungen zu
bekommen.
Auch durch das Diskriminierungsverbot im speziellen
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ergibt sich
keine andere Beurteilung. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
verbietet nämlich nicht nur eine Benachteiligung
behinderter Menschen. Er steht, wie sich aus der
Entstehungsgeschichte und der systematischen Stellung
im Grundgesetz ergibt, einer Begünstigung und
Förderung nicht im Wege, sondern rechtfertigt
sie, wenn sie der Eingliederung in die Gesellschaft
und der Herstellung der Chancengleichheit dient.
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG liefert deshalb eine verstärkte
Rechtfertigung für die Blindengeldregelungen
sowohl in § 67 BSHG als auch in den Landesgesetzen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass
neben Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG auch mehrere Landesverfassungen
ähnliche Diskriminierungsverbote zugunsten
von behinderten Menschen enthalten, wobei in einigen
dieser Verfassungen die Förderung Behinderter
bzw. die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen
für Behinderte wie für Nichtbehinderte
ausdrücklich als Staatsziel genannt sind (Vgl.
z.B. Verfassung für das Land Brandenburg: Art.
12 Abs. 2 und Art. 45 Abs. 1 und 3; Verfassung von
Baden-Württemberg: Art. 2 Abs. 1; Verfassung
für den Freistaat Bayern: Art. 118a; Verfassung
des Freistaates Sachsen: Art. 7 Abs. 2; Verfassung
für Sachsen-Anhalt: Art. 38).
Mit der festgestellten Vereinbarkeit der Blindengeldregelungen
mit Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ist nichts darüber
ausgesagt, ob es nicht sozialpolitisch wünschenswert
und sinnvoll wäre, ähnlich betroffene
Gruppen, nämlich hochgradig Sehbehinderte und
Gehörlose, so wie es in einigen Landesgesetzen
bereits der Fall ist, auch im BSHG bzw. in den übrigen
Landesblindengeldgesetzen zu berücksichtigen.
Diese Gruppen sind ebenfalls in der Regel nicht
pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Sie erhalten
deshalb keine Leistungen aus diesem Sozialversicherungssystem.
Meines Erachtens wäre ihre Berücksichtigung
sehr zu begrüßen.
Dr. Herbert Demmel
Anmerkung:
Zur Vertiefung und für Quellennachweise verweise
ich auf Teil 3, Kapitel 2 B meiner Dissertation
mit dem Titel: "Die Entwicklung und Bedeutung der
öffentlich-rechtlichen Blindengeldleistungen
als Sozialleistung".
Seit knapp zwei Jahren haben behinderte Menschen
wesentlich mehr Rechte als früher. Bei der
Umsetzung der neuen Vorschriften hakt es allerdings.
Wenn sich ein behinderter Mensch "in den Städten
in Schleswig-Holstein nach einer Service-Stelle
erkundigt, wird er nach langem Suchen bestenfalls
an die Landesversicherungsanstalt verwiesen", klagt
der Kieler Landesbehindertenbeauftragte Ulrich Hase.
"Und dies, obwohl Sozialversicherungsträger
ebenso wie Arbeits-, Sozial-, Jugend- und Versorgungsämter
verpflichtet sind, die Menschen über ihre Angebote
und Leistungen umfassend zu informieren", betonte
der Hörbehinderte bei einer Tagung in Berlin.
Seit knapp zwei Jahren müssen diese Stellen
nach dem neunten Sozialgesetzbuch gemeinsam in allen
Landkreisen und kreisfreien Städten hindernisfreie
Service-Zentren unterhalten, damit Rat- und Hilfesuchende
rasch Hilfe erhalten und nicht hin- und hergeschickt
werden. Doch eine Flut von Beschwerden - etwa über
Hinhaltetaktik und Leistungsverweigerung der Rehabilitationsträger
- hatte den Bundesbehindertenbeauftragten Karl Hermann
Haack veranlasst, eine Tagung zu veranstalten.
Fast 200 Frauen und Männer aus Betrieben, Verwaltungen
und Verbänden berichteten über haarsträubende
Erfahrungen mit den Behörden: Eine Klinik und
eine Krankenkasse streiten sich bis heute darüber,
wer den Gebärdendolmetscher, den ein gehörloser
Patient benötigt hatte, bezahlen muss.
Eine blinde Frau aus Hessen beantragte im Juli 2001,
sechs Tage nach Inkrafttreten des neunten Sozialgesetzbuchs,
zwei dringend benötigte Hilfsmittel bei ihrer
Krankenkasse. In der Regel muss solch eine Entscheidung
innerhalb von neun Wochen getroffen werden. Doch
die Kasse hielt die allein stehende und besonders
auf Lesehilfe angewiesene Frau über vier Monate
hin - und bewilligte schließlich nur eines
der Hilfsmittel. Erst jetzt bekommt sie nach gewonnenem
Sozialgerichtsprozess die erforderlichen Lesehilfen.
Ein Arbeitgeber verweigerte der Schwerbehindertenvertretung
in dem Betrieb eine Integrationsvereinbarung für
einen behinderten Beschäftigten.
Seit einem Jahr streiten eine Krankenkasse und ein
Sozialamt darüber, in welchen Kindergarten
ein körperlich gesundes dreijähriges Kind,
das nicht spricht, gehen darf. Die Betreuung in
einem logopädischen Kindergarten müsste
die Kasse zahlen, für eine andere spezialisierte
Einrichtung wäre das Sozialamt zuständig.
Haack kündigte an, er werde sich für eine
Gesetzesverschärfung einsetzen, wenn die Behörden
und Ämter "ihr bürgerfeindliches Verhalten
nicht bald ändern". Der Behindertenbeauftragte
stellte eine neue Internetseite vor, die über
die Möglichkeiten des neunten Sozialgesetzbuchs
informiert.
Dort finden sich Gesetze, Kommentare, Literaturtipps
und Beiträge von Selbsthilfeverbänden.
Den Text der Kurz-Info auf der Seite des Behindertenbeauftragten
hat "People First in Deutschland", die Selbsthilfe-Organisation
der Menschen mit Lernschwierigkeiten, geliefert.
www.sgb-IX-umsetzen.de
Keyvan Dahesch
Seit fast 50 Jahren leben Blinde und Sehbehinderte mit Hörbüchern. Heute wollen wir uns im Gespräch mit Mitarbeitern der DZB über die neue Generation der Hörbücher unterhalten - die DAISY-Bücher auf CD-ROM.
Ich bin im Gespräch mit Anke Hebecker, Studioleiterin, Jörg Klemm, Leiter der Abt. Bibliothek, und Dr. Thomas Kahlisch, Direktor der DZB und DAISY-Beauftragter des DBSV:
Im Herbst 2002 hat die Ausleihe von DAISY-Büchern
begonnen. Wie würden Sie den Start einschätzen?
Jörg Klemm: Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen.
Wir haben jetzt etwa 150 Hörer, die dieses
Medium parallel bzw. ausnahmslos nutzen. Die Altersstruktur
geht von 20 bis 80. Wir haben unsere Eigenproduktion,
aber auch eine ganze Menge Titel aus Hamburg und
aus Münster; das sind 190 DAISY-Titel. Dort
wurde ja ebenfalls mit der Ausleihe begonnen.
Bevor ein solches Buch auf die Scheibe gebrannt
wird, ist ja gewiss viel Arbeit vonnöten. Was
hat sich im Studio eigentlich verändert von
analog zu digital?
Anke Hebecker: Ich möchte kurz die Aufnahme
eines einfachen DAISY-Buches erklären. Die
Aufnahme erfolgt nach wie vor analog. Aufnahmeleiter
und Sprecher sitzen sich gegenüber, jeder hat
das Buch, das vollständig aufgelesen wird.
Dann wird das Band digital umgespielt mit Hilfe
des DAISY Tapereaders, das ist eine Software, die
speziell für unser Haus geschrieben wurde.
Dabei werden beide Spuren gleichzeitig digitalisiert.
Die so erhaltenen digitalen Daten bezeichnen wir
als "Schnürsenkel". Das ist noch lange kein
DAISY-Buch. Jetzt müssen noch Befehle eingebaut
werden, damit der Hörer von Kapitel zu Kapitel,
von Seite zu Seite oder von Satz zu Satz springen
kann. Das hört sich einfach an, erfordert aber
einen enormen Zeitaufwand.
Wäre es nicht einfacher, gleich digital aufzunehmen?
Anke Hebecker: Das machen wir auch, beispielsweise
bei Kurzgeschichten. Trotzdem, es müssen die
digitalen Daten noch zum DAISY-Buch gemacht werden.
Außerdem wollen wir derzeit auch alle Bücher
dem Kassettenhörer zur Verfügung stellen.
Den Schritt, den wir eingespart haben, müssen
wir am Schluss dann noch einmal wiederholen, um
daraus Kassetten zu ziehen.
Wir sind in einer Übergangsphase. Soll nicht
auch die Verbindung zwischen gesprochenem Wort und
Text erreicht werden, alles mit einem Klick?
Dr. Thomas Kahlisch: Es wird noch lange dauern bis
wir mit Klick all das haben, was wir brauchen. Wir
haben in Deutschland die Anfänge im Audiobereich
gelegt. Und wir haben die "Gegenwart", was für
uns schon eine Herausforderung war. Wir sagen auf
der anderen Seite, wir lernen daraus und müssen
diese Technologie entwickeln. Denn zweifellos beinhaltet
DAISY die Technologie, die uns die Möglichkeit
gibt, in der Zukunft mehr Wissen zu vermitteln für
Blinde und Sehbehinderte. Man soll im Hörbuch
nicht nur "blättern" können, wie es jetzt
möglich ist, sondern man soll auch den Text
damit kombinieren können. Es gibt internationale
Bemühungen, diese Technologien weiter zu entwickeln.
Das Ganze kostet viel Geld, ist sehr aufwändig
und bedarf auch der Qualifikation der Mitarbeiter
in den Hörbüchereien. Und da kann man
natürlich nur die Brötchen backen, die
jeweils möglich sind.
Produktion von DAISY-Büchern ist das eine.
Was geschieht mit dem großen Bestand an Urbändern
und Kassetten? Der Zahn der Zeit nagt ja daran...
Anke Hebecker: Geplant ist, wie in den anderen Hörbüchereien,
dass der gesamte Bestand digitalisiert wird. Angefangen
haben wir. Der Schwerpunkt liegt aber noch bei den
Neuproduktionen; jedes neue Buch wird auch ein DAISY-Buch.
Wenn die Technik richtig funktioniert, wir sind
ja noch in den Kinderschuhen, sind wir in der Lage,
unsere Bestände nach und nach aufzuarbeiten.
Welche Reaktionen gab es von den Testhörern?
Jörg Klemm: Bei mir kamen durchweg positive
Reaktionen an. Die Testhörer waren sehr erfreut,
das ganze Buch auf einer CD-ROM und nicht auf 20
oder 30 Kassetten zu haben.
Welchen Stand haben wir international erreicht?
Dr. Thomas Kahlisch: Wir sind als deutsches DAISY-Mitglied
den Entwicklungen hinterher, da man in den USA oder
in den skandinavischen Ländern schon von 5.000
bis 10.000 Titeln spricht. Zum Teil werden die Player
dort direkt an die Nutzer abgegeben. Aber wir müssen
uns nun mal den Bedingungen stellen, wie wir sie
hier vorfinden. Und da tun wir über die Arbeitsgemeinschaft
der Blindenhörbüchereien das, was möglich
ist. Wir sind froh, dass wir nun drei Einrichtungen
haben, die DAISY-Bücher ausleihen.
International geht es in die Richtung, die Bücher
höher zu strukturieren. Es geht darum, multimediale
Werke zu gestalten und auch wissenschaftliche Literatur
anzubieten, ein interessantes Feld, was bei der
Studienliteratur, aber auch im Schulbuchbereich
eine Rolle spielt, ebenso wie im Fachbuchbereich.
In Deutschland dürfen wir aus lizenzrechtlichen
Gründen die Bücher ausleihen, aber nicht
verkaufen. Ein Sachbuch, das von längerem Interesse
ist, will man zu Hause haben, das will man kaufen.
Hier müssen wir uns noch viele Gedanken machen.
Und noch ein Wort zum Thema MP3. Das MP3-Format
ist heute natürlich aktuell und wird ja auch
von der Jugend sehr breit benutzt, im Bereich von
Musikkopie usw. Wenn man die Entwicklung betrachtet,
dann wird sich MP3 in MP5, MP7 und so weiter verändern;
auch die Player werden sich entsprechend verändern.
Wir haben es aber mit einer Benutzerklientel zu
tun, die nicht ständig mit der Mode geht und
die neuesten Geräte anwenden kann, sondern
die klare Bedingungen braucht, um die Bücher
auch benutzen zu können. Deshalb haben wir
DAISY. Das ist die Hülle, in die wir künftig
auch MP7 oder sonst etwas packen können. Es
heißt DAISY und es muss DAISY spielen. MP3
ist ein schöner Weg, um das Medium bekannt
zu machen und um zu experimentieren. Aber am Ende
muss daraus DAISY werden, weil nur das uns helfen
wird, sichere und klare Nutzungsbedingungen zu schaffen.
Der Markt in der Computerbranche ist so schnell,
so kurzlebig und so veränderbar. Wenn wir unseren
blinden Nutzern das zumuten würden, täten
wir hier alle kein gutes Werk.
Wir wünschen uns Interesse an unseren Produkten,
auch, dass uns gesagt wird, wo es Probleme gibt,
wo es klemmt, aber auch Verständnis dafür,
wenn es mal klemmt, denn zaubern können wir
alle nicht.
Ich denke, wir haben Nutzer, die uns kritisch begleiten
und uns helfen, dieses neue Medium weiter zu entwickeln.
Herr Ulrich Jander ist die gute Seele von DAISY, denn wenn es Fragen zur Nutzung von DAISY-Büchern bzw. zur "Gegenwart" gibt, landen diese meist an seinem Ohr. Deshalb auch noch einige praxisbezogene Fragen an ihn:
Was wird am häufigsten gefragt?
Ulrich Jander: Die meisten Fragen drehen sich um
die Abspielmöglichkeiten.
Welche Geräte werden am meisten genutzt?
Am ehesten werden wohl derzeit handelsübliche
Player genutzt, Discman, DVD-Player mit MP3-Funktion,
gefolgt von den Spezialgeräten, vor allem Victor,
dann erst folgt der PC, denn da muss man fest am
Platz sitzen. Und das Surren des PC kann den Hörbuchgenuss
schmälern.
Kann es vorkommen, dass DAISY-Bücher Fehler
haben?
Ein Band, das reißen könnte, gibt es
nicht mehr, aber ganz makellos ist auch die CD-ROM
nicht. Beim Kopieren können Fehler auftreten.
Wenn das einmal der Fall ist, muss eine neue CD
geliefert werden.
Manche Dinge kann man aber auch beheben ...
Das hatten wir gerade bei der Literatur, wo die
Bücher ja auch hin und her gehen. Da gab es
schon Fälle, dass CD's verschmutzt waren, wodurch
sich einige Kapitel nicht abspielen ließen.
Nachdem sie mit einem Leinentuch geputzt war, war
der Fehler behoben. Aber man kommt nicht gleich
drauf. Auch Verkratzungen sind schon vorgekommen,
was natürlich nicht zu beheben ist.
Also auch der Appell an die Hörer, sorgsam
mit den Produkten umzugehen, gerade, wenn andere
diese wieder nutzen.
DAISY ist gut angelaufen, und die
Hotline (03 41) 71 13-145, die allerdings nicht
nur für DAISY da ist, besteht natürlich
weiter. Wir bedanken uns für den Service, der
hier geleistet wird. Wünschen wir DAISY und
allen die daran mitarbeiten, für die Zukunft
viel Erfolg und viele interessierte Hörer.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai;
DAISY- und Kassetten-Version Originalton.)
Im April 2003 erhielt die Deutsche Zentralbücherei
für Blinde zu Leipzig (DZB) die Zusage:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung (BMGS) übernimmt die Finanzierung
für das Projekt DaCapo, welches mit Unterstützung
des DBSV und des Deutschen Vereins der Blinden und
Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) beantragt
worden war. Voraussetzung für die Genehmigung
war die Zusage der DZB, einen nicht unerheblichen
Anteil am Projekt als Eigenleistung zu erbringen.
Braillenotenherstellung hat Tradition in Leipzig.
Bis 1986 erfolgte die Übertragung von Musikschriften
durch ein kleines spezialisiertes und versiertes
Mitarbeiterteam in der DZB. Im Bestand der Blindenbücherei
befinden sich derzeit mehr als 5300 Notentitel,
die von blinden Musikern aus der ganzen Welt ausgeliehen
werden.
Seit 2001 ist wieder eine Mitarbeiterin damit befasst,
Notenwerke und Musikliteratur in Blindenschrift
zu übertragen. Ob professionelle blinde Musiker
oder Laien, die einfach ihrem Hobby nachgehen wollen,
sie brauchen Noten, um neue Stücke einzuüben.
Um die Berufschancen blinder Musiker zu stärken
und die Verbreitung und Anwendung der Braillenotenschrift
zu fördern, hat die DZB gemeinsam mit der Blindenselbsthilfe
die Initiative ergriffen, das Angebot in diesem
Bereich zu erweitern.
Gegenstand des vom BMGS für drei Jahre geförderten
Projektes DaCapo ist es, einen leistungsfähigen
Übertragungsservice in Leipzig zu etablieren
und Verfahren zur computergestützten Braillenotenherstellung
zu entwickeln. Zusammen mit den Blindenselbsthilfeorganisationen
soll gleichzeitig nach Finanzierungsmodellen gesucht
werden, die das Angebot zu einer dauerhaften Serviceleistung
machen sollen.
Weitere Informationen bei:
DZB,
Gustav-Adolf-Str. 7, 04105 Leipzig
Tel.: (03 41) 71 13-0
Fax: (03 41) 71 13-125
E-Mail: info@dzb.de
Internet: www.dzb.de/dacapo
Dr. Thomas Kahlisch
Ein Sehhilfen-Seminar in Gelsenkirchen war angekündigt, und die Beratungsstelle des BSV füllte sich.
Klaus Plum, Optiker in Herne und seit langem vertraut
mit der Beratung hochgradig sehbehinderter Menschen,
begann das Seminar mit einer kurzen Erläuterung
der drei Faktoren, die für die Sehleistung
entscheidend sind: Visus, Gesichtsfeld und Kontrastsehen.
Letzteres wird von Augenärzten nicht überprüft,
obwohl die Fähigkeit Kontraste wahrzunehmen
bei vielen Sehbehinderten stark vermindert ist und
in unserem grauen Alltag eine erhebliche zusätzliche
Beeinträchtigung bedeutet.
Wenn die Augen nur noch verschwommene Bilder weitergeben,
kann eine Vergrößerung helfen. Die einfachste
Lösung: Man holt sich den Gegenstand nah vors
Auge. Doch da muss man schon umlernen. Hat man nicht
immer gehört: Geh nicht so nah ran, du verdirbst
dir die Augen!? Alles falsch! Reicht die Verringerung
des Abstands nicht aus, so kann das einfachste und
gängigste Hilfsmittel zur Vergrößerung
genutzt werden.
Herr Plum ermittelt den Vergrößerungsbedarf
und verteilt die für jeden Teilnehmer geeignete
Lupe. Und doch heißt es enttäuscht: "Damit
kann ich ja wieder nichts lesen!", und die Lupe
wird mit ungehaltenem Schwung auf den Tisch zurück
befördert. Herr Plum bittet die Teilnehmerin
freundlich, es doch noch einmal zu versuchen und
die Lupe so nah wie möglich ans Auge zu halten.
Dann die Zeitung an die Nasenspitze und ganz langsam
den Abstand vergrößern. Und plötzlich:
"Da steht: Ein schwerer Unfall auf der A 2 ...".
Ungläubig stellt die Teilnehmerin fest: "Ich
kann das ja lesen!". Dieses staunende "Ich kann
lesen, was da steht!" wandert allmählich um
den Tisch. Keinem der Teilnehmer war bislang die
richtige Handhabung einer Lupe gezeigt worden -
gleichgültig, ob sie bei einem Optiker oder
auf einer Ausstellung gekauft wurde.
Dann zeigt Klaus Plum unterschiedliche Lupenbrillen.
Werden stärkere als achtfache Vergrößerungen
benötigt, muss man auf elektronische Geräte,
die Bildschirmlesegeräte, umsteigen. Herr Plum
führt ein Gerät vor. Einer der Teilnehmer
hat ein solches Gerät zu Hause, aber er kommt
damit nicht mehr zurecht, weil er nicht weiß,
dass man von Positiv- auf Negativkontrast umschalten
kann. Für alle diese speziellen Hilfsmittel
gilt: Den exakten Bedarf ermitteln und den Gebrauch
trainieren!
Noch einige Stichworte
Beleuchtung: Eine gute Raumausleuchtung, zum Lesen
kein Halogen-Licht sondern eine Kaltlichtlampe,
die das Lesegut voll ausleuchtet.
Blendung: Kantenfilterbrillen helfen und verbessern
zudem das Kontrastsehen. Aus den ungefähr 40
Modellen wird beim Optiker eine Auswahl getroffen
und zu Hause in Ruhe und bei verschiedenen Lichtverhältnissen
ausprobiert.
Beim Verlassen der Beratungsstelle: Eine Teilnehmerin
strahlt vor Zufriedenheit: Der vom Augenarzt empfohlene
Optiker wollte ihr eine Fernrohrlupenbrille mit
rotem Plastikgestell verpassen - dabei war sie als
Mitglied von Pro Retina über andere Möglichkeiten
theoretisch informiert, konnte sich aber nicht durchsetzen.
An diesem Vormittag hat sie erfahren, dass es auch
anders geht.
So oder ähnlich ergeht es vielen! Es bleibt
einem glücklichen Zufall überlassen, ob
das verbliebene Sehvermögen tatsächlich
genutzt werden kann. Optiker, die nicht eine spezielle
Ausbildung durchlaufen haben, sind mit dem Problem
der hochgradigen Sehbehinderung überfordert.
Ärzte, die diese speziellen Sehhilfen verordnen
sollten, kennen sie vielfach nicht.
Eine Liste speziell ausgebildeter Optiker ist im
Internet zu finden unter www.wvao.org
Ursula Benard
Anmerkung der Redaktion:
In einem Interview der DOZ (Deutsche Optiker-Zeitung),
Ausgabe 2/2003, mit dem Vorsitzenden der Fachgruppe
"Vergrößernde Sehhilfen" im ZVA (Zentralverband
der Augenoptiker), Klaus Nerlich, ist zu lesen:
Nerlich: "Der vergrößernde Sehhilfen anpassende Augenoptiker sollte ein hochqualifizierter Sehberater sein."
DOZ: "Ist das nicht auch das Anliegen der Wissenschaftlichen
Vereinigung für Augenoptik und Optometrie (WVAO)
und warum tut man sich mit der Zusammenarbeit so
schwer?"
Nerlich: "Ja, auch die WVAO hat richtig erkannt,
dass die Weiterentwicklung des Augenoptikers zum
Sehberater, wie dies vom ZVA definiert wird, nur
über Weiterbildung geht. Sie hat deshalb ihr
Bildungsangebot erweitert und ich betone an dieser
Stelle ausdrücklich, dass wir hierfür
der WVAO dankbar sind.
Die momentanen Schwierigkeiten mit der WVAO liegen
auch nicht im Bildungsbereich, sondern vielmehr
in der Tatsache, dass bestimmte Personengruppen
in der WVAO Berufspolitik betreiben. Ich meine,
dies ist Aufgabe der Innungen und des ZVA ..."
Im Interesse der "Gegenwart"-Leser und aller Menschen mit Sehbehinderungen sollten Streitigkeiten in den Berufsständen aber nicht zu Lasten der Rat- und Sehhilfesuchenden ausgetragen werden.