Die "Gegenwart" 06 / 03

Hier finden Sie die "Gegenwart" mit ausgewählten Beiträgen im Internet. Es folgt das vollständige Inhaltsverzeichnis. Nur die ausgewählten Beiträge sind verlinkt.

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Inhaltsverzeichnis

Editorial:
Willkommen in Berlin

DBSV-Nachrichten:
Gemeinsame Anstrengungen im DBSV
Kurzmeldungen vom Verwaltungsrat

In Kürze:
Für alle fünf Sinne
Zungenspitzengefühl und Tastsinn gefragt
Dunkelbühne Berlin
"Kundenorientierung am Telefon"
Offene Türen beim BSV Südbaden
Tagung
Führungen durch den "Großen Garten"
Von Klang-Wippe bis Step-Quadrat
Hilfsmittelausstellung des VzFB
Hilfsmittelausstellung
Große Namen in Lübeck
Erlebniswoche im "Rudolf-Kraemer-Haus"
Woche der Lebenskünstler in Bad Kissingen
Erstes Verzeichnis der digitalen Hörbücher bei der WBH
Ein Ratgeber für Eltern
ABC-Journal
Tonarchiv des BSV Südbaden
Blind/Sehbehindert jetzt elektronisch verfügbar

Leserpost:
Herr H.J. Szary
Bruno Etzenberger
Ute Wesche

Blindengeld:
Sind die Blindengeldgesetze verfassungskonform?

Rechtsauskunft:
Mehrkosten für ein Hörgerät

Rehabilitation:
Gegen "bürgerfeindliches Verhalten" von Behörden

Medien:
DAISY - kein fremder Begriff mehr
DaCapo - Über ein Projekt zum Wiederbeleben der Braillenotenherstellung.

Integration:
Mit Leuchtstock und Fahrradklingel

Low Vision:
Ich kann das ja lesen!

Kultur:
Sechs Kilometer von der Sonne bis zum Pluto

Sport:
Skat
Tandemfahren

Berliner Bezirke:
Streifzug durch Treptow-Köpenick

Aus den Ländern
Bayern
Essen im Dunkeln
Dunkelcontainer touren durch Bayern
Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf für Landesgleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Sechzig Jahre Fachgruppe für Büroberufe
Neuwahl
Lebensenergie aus unterschiedlicher Sicht
Thüringen
Gespräch im Landesamt für Arbeitsschutz

Unterwegs:
Beede blind

Rätsel

Schmunzelecke

Serie:
Der duftende Garten
Cattleya (Orchidee -?)

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Bieten Kassetten-Zeitschriften
Viersinn-Gesellschaft - Hilfen für Behinderte
Dräger & Lienert
fluSoft Spezial-Computer-Technik
Der Blindenhörbuchladen
Individuelle EDV-Schulungen
Noon-Versand - Hannover
IPD
VzFB - Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte
fluSoft Blindenhilfsmittel
LHZ - Landeshilfsmittelzentrum des BSVS
Marland Sommer 2003
fluSoft - Die Tür ist geöffnet
AASB
SynPhon
fluSoft Blindenhilfsmittel
C & H - F. Bugert
Sinn & Kolless oHG
Rehabilitations Technik BROER GmbH & Co. KG
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
tieman GmbH - Ihr Brailledisplay zum Mitnehmen
Handy Tech
BAUM - "VIRGO - wirklich kinderleicht!"
AUDIOCHARTA® - macht Gegenstände hörbar
Blindenpunktschrift-Bogenmaschine
AURA-HOTEL Osterode am Harz

Beilagen:
Das Schaufenster 2/2003
1. Laser-Langstock
2. Brotbackautomat Clatronic BBA 2605
3. Funkwecker Tempic
Hörfilm-Forum
Neu auf DVD: "Epsteins Nacht"
Aktuelle Hörfilm-Sendetermine

Zu unserem Titelbild:
Das Plakatmitov zum Sehbehindertentag am 6. Juni

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Editorial

Willkommen in Berlin


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in den letzten Ausgaben war immer wieder vom Umzug der DBSV-Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin die Rede. Jetzt steht er unmittelbar bevor.
Nur noch bis zum 25.6. ist der DBSV unter der bekannten Anschrift in Bonn-Bad Godesberg erreichbar, dann stehen die Umzugswagen vor der Tür.
Ab 14.7. soll die Geschäftsstelle in Berlin dann wieder voll erreichbar sein. In der Übergangszeit ist die Abteilung Verbandskommunikation in Berlin Ansprechpartner.
Im neuen Berliner Büro hat dann auch die Deutsche Hörfilm gGmbH ihren Sitz. Die Anschrift des Berliner Büros lautet:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org

Die bekannten E-Mail-Adressen der Abteilung Verbandskommunikation bleiben unverändert.
Die Rungestraße befindet sich im Bezirk Mitte, Nähe S- und U-Bahnhof Jannowitzbrücke, zwischen den Stationen Alexanderplatz und Ostbahnhof gelegen.
Über weitere Einzelheiten informieren wir in den nächsten Ausgaben. Die "Gegenwart" wird die neue Entwicklungsetappe des DBSV aufmerksam begleiten und Sie, liebe Leserinnen und Leser, darüber stets auf dem Laufenden halten.
Ihr Dr. Thomas Nicolai

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DBSV-Nachrichten

Gemeinsame Anstrengungen im DBSV

Nach der DBSV-Verwaltungsratssitzung am 9.5. in Lübeck sprachen wir mit Gustav Doubrava, Präsidiumsmitglied und Landesvorsitzender des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes:

Die Sitzung hat in einer kritischen Zeit für den DBSV stattgefunden. Der Jahresabschluss 2002 macht das deutlich. Wie soll es eigentlich weitergehen?
Ja, die Zeiten sind kritisch. Wir sind nicht auf der Insel der Glückseligen, sondern mitten drin im Geschehen. Alles was sich sonst so tut, wirkt sich letzten Endes auch auf den DBSV aus. Wir haben zurzeit auch unsere finanziellen Probleme, wie der Staat, wie viele andere Organisationen und Firmen auch. Es kommt hinzu, dass in diese Zeit unser Umzug nach Berlin fällt, der kostet natürlich auch Geld. Wir haben heute den Jahresabschluss 2002 verabschiedet, der mit einem Fehlbetrag endet. Wir sehen eigentlich nicht pessimistisch in die Zukunft, sondern optimistisch. Der DBSV hat viele schwierige Situationen in seiner Geschichte überstanden, hat sie immer wieder bewältigt. Und auch diese werden wir meistern.

Mit Defiziten wird es nicht weitergehen können. Der nächste Haushalt muss sicher Klartext sprechen ...
Das ist richtig. Wir haben unser Verbandsvermögen "abgeschmolzen", sagen wir es mal so dezent, und wir müssen im nächsten Jahr mit Sicherheit nur das ansetzen, was wir wirklich auszugeben haben. Wir können es uns nicht leisten, weitere Defizite zu machen, weil einfach die Substanz nicht mehr da ist.

Viele Mitglieder in den Landesvereinen fragen sich, warum brauchen wir den DBSV eigentlich, der ist ja so weit weg? Was können wir darauf antworten?
So ähnlich ist es in den Landesvereinen auf anderer Ebene ja auch. Die Mitglieder in den Ortsvereinen wissen nicht so viel darüber, was der Landesverein macht. Eine Stufe drüber "schwebt" der DBSV, und das ist dem einzelnen noch etwas schwieriger zu vermitteln. Aber ich denke, man muss einfach immer wieder erklären, dass dieses und jenes nicht wäre, wenn sich unser Spitzenverband nicht einsetzen würde. Alle, die ein bisschen drinstecken in der Arbeit, können sich den Spitzenverband gar nicht mehr wegdenken. Es ist sicher ein bisschen vergleichbar mit der großen Politik - die da oben, ob das in München ist oder in Berlin ... Je weiter weg vom Menschen, den sie angeht, eine Entscheidung getroffen wird, desto weniger kennt er sie, desto schwerer sieht er sie auch ein.

Sparen ist im Staat in den Ländern überall ein Thema; Blindengeld ist auch zum Thema geworden. Heute eineinhalb Stunden Diskussion, wie man dieser Entwicklung begegnen kann. Wie kann man sich diesen Tendenzen entgegenstellen?
Es ist offenbar schwer, auch den Politikern zu vermitteln, was das Blindengeld für uns für eine Leistung ist, was es für uns bedeutet, nicht nur das Geld zu haben, sondern auch, was man damit tun kann. Letzten Endes ist es ein Stück Rehabilitation, Eingliederung, Teilhabe am Leben. Wir bedauern natürlich sehr, dass die Schere zwischen den einzelnen Bundesländern weit aufgegangen ist. Wir haben in Brandenburg neuerdings ein Blindengeld von 267 Euro; in Bayern 579. Dazwischen liegen einige andere. Es ist nicht leicht zu vermitteln, warum es in diesem Land so und im nächsten anders sein muss. Auch die Mitglieder fragen danach. Wir haben heute überlegt, wie wir Strategien entwickeln können, um das ganze System zu retten, auf neue Füße zu stellen, neue Argumente zu finden, die vielleicht überzeugender sind als die, die wir in der letzten Zeit gebraucht haben. Aber das ist zunächst einmal ein Auftrag an eine Gruppe von Fachleuten, die uns Vorarbeiten machen muss.

In der Debatte war auch das Sozialgesetzbuch IX. Was können wir machen, damit die Kostenträger in die Pflicht genommen werden?
Das SGB IX kam nicht so in Gang wie das gedacht war. Wir hatten auch erwartet, dass einiges an Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags nach diesem Gesetz gefördert werden kann. Wir tun uns schwer, nachzuweisen, welche Leistungen Krankenkassenleistungen sind und welche nicht. Hier müssen wir feststellen, dass der ganze Vollzug des Gesetzes erheblich lahmt, dass auch die zuständigen Stellen Mühe haben, das Gesetz umzusetzen. Auch hier haben wir eine Expertengruppe eingesetzt, die sich mit den Argumenten auseinandersetzt und mit der Strategie, wie wir vorgehen sollen.

Mehr am Rande kam zur Sprache, dass für den Bereich der Frühförderung eine neue Verordnung in Arbeit ist, die für die speziellen Einrichtungen der Frühförderung gar nicht so günstig ausfällt. Was hat es damit auf sich?
Bei Frühförderung denkt man an die Frühförderung von blinden und sehbehinderten Kindern, die zurzeit von spezialisierten Frühförderstellen übernommen wird. Da sich die Länder offenbar nicht auf bestimmte Regelungen einigen können, soll es eine Verordnung geben, die die Dinge regelt. Um diese Verordnung geht es, und es ist zu befürchten, dass aus Kostengründen die spezialisierten Frühförderstellen zugunsten interdisziplinärer Frühförderstellen Schaden nehmen könnten oder gar ganz verschwinden. Das hätte zur Folge, dass Frühförderstellen, die sich um andere Behindertengruppen kümmern, dann auch die Förderung blinder und sehbehinderter Kinder übernehmen. Dann würde auch der Draht zu den Bildungseinrichtungen nicht mehr bestehen. Das hätte Auswirkungen in die Zukunft hinein. Wir wollen erreichen, dass es hier keinen Einbruch gibt.

Man hatte den Eindruck, dass in der schwierigen Umstrukturierungsphase des DBSV von den Landesvereinen ein Stück Familiensinn gezeigt wird ...
Wir waren uns heute sehr, sehr einig in der Marschrichtung und über die Mittel, die nötig sind. Und die Stimmung war eigentlich sehr gut, obwohl die finanzielle Lage angespannt ist. Man hat gespürt, das uns das vielleicht sogar ein Stück zusammenbringt, zumindest aber nicht auseinander, dass wir an einem Strang ziehen, in den Ländern und im DBSV. Es war sehr angenehm, das heute zu spüren.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; DAISY- und Kassetten-Version Originalton.)

Kurzmeldungen vom Verwaltungsrat

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Hans-Dieter Später als DBSV-Geschäftsführer zum 29.2.2004 tritt Andreas Bethke, derzeit Geschäftsführer des DVBS, dessen Nachfolge an.

Über die Taubblindenarbeit im DBSV sprach Taubblindenbeauftragte Annette Simmet. Sie kritisierte, dass sich nur fünf Landesvereine zum Seminar der Taubblindenvertreter angemeldet hatten, sodass dieses ausfallen musste.
Nachdrücklich warnte sie vor der Gründung eines speziellen Taubblindenverbandes. Entsprechenden Tendenzen müsse man im Interesse der Betroffenen entgegenwirken.
Sie wies aber auch darauf hin, dass es längst nicht mehr damit getan sei, den Taubblinden nur Kaffeenachmittage anzubieten. Viele wollen teilhaben am Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.

In Bayern läuft ein Projekt, das u.a. zum Ziel hat, das Profil für die Tätigkeit eines Lorm-Dolmetschers herauszuarbeiten (Nach Hieronymus Lorm wurde das Tastalphabet genannt, mit dessen Hilfe sich Taubblinde untereinander oder mit anderen verständigen können).

Zur finanziellen Situation des DBSV soll ein Statusbericht per 30.9. erstellt und dem Verwaltungsrat im Oktober als Grundlage für den Haushaltsplan 2004 vorgelegt werden.

Die Unterlagen für die Präsentation der Blindenstiftung Deutschland in der Öffentlichkeit sind noch in Arbeit, sodass die Stiftung noch nicht wesentlich aktiv werden konnte.

Die Strategiekommission arbeitet weiter an verschiedenen Projekten. Ein Programm für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter soll demnächst vorliegen. Zum Thema Mitgliederwerbung wurde eine umfangreiche Fragebogenaktion gestartet.

Es gibt Anzeichen dafür, dass sich Umstrukturierungen in der Bundesanstalt für Arbeit negativ auf die berufliche Eingliederung behinderter Auswirken könnten. So ist vermehrt zu beobachten, dass die Kostenübernahme für Eingliederungsmaßnahmen von den Arbeitsämtern nur zögernd in Aussicht gestellt wird.

Über das Projekt "Barrierefrei informieren und kommunizieren - BIK" berichtete Karsten Warnke (die "Gegenwart" informiert darüber ausführlich in der nächsten Ausgabe).

Der Hörfilm soll auch künftig gefördert werden. Unter den Mitgliedern des BSV Schleswig-Holstein wird eine Umfrage zum Thema Hörfilm durchgeführt werden. Zu den Perspektiven der Deutschen Hörfilm gGmbH sind die Landesvereine aufgerufen, sich ein Meinungsbild zu machen. Die Gesellschaft wird auf Dauer nur existieren können, wenn sie wirtschaftlich arbeitet.

Berichtet wurde über Bemühungen, die Arbeit des Deutschen Blindenbildungswerkes in Trägerschaft mehrerer süd-westdeutscher DBSV-Landesvereine fortzuführen. Im Ergebnis zahlreicher Gespräche am Rande scheint aber festzustehen, dass diese Idee nicht verwirklicht werden kann, weil kein geeignetes Finanzierungsmodell gefunden worden ist.

Mit der Urkunde "Blinden- und sehbehindertengerechte Einrichtung" könnte sich wohl das Tagungshotel "Lübecker Hof" durchaus zurecht schmücken, wenn es den Standard aufrecht erhält, der während der Tagung des Verwaltungsrates geboten wurde.
Von individueller Einweisung mit Ausfüllen des Anmeldeformulars, bis zur markierten Schlüsselkarte, Punktschrift im Aufzug und an speziellen kleinen Türklinkenschildern, Punktschriftspeisekarte bis zum geschulten Umgang mit den Gästen - all das war sehr angenehm und wirkte wie selbstverständlich.
Ein Dank an die Mitarbeiter und an den gastgebenden Landesverein, der in der Vorbereitung spürbar gute (Öffentlichkeits)arbeit geleistet hat.

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In Kürze:

Für alle fünf Sinne

Zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen präsentiert der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) vom 20.7. bis 28.9. westfalenweit eine Ausstellung mit Gegenwartskunst. "Mit insgesamt 17 Kunstwerken wollen wir zeigen, dass Sehende, Sehbehinderte und Blinde sich Kunst gleichermaßen erschließen können", sagte Dietmar Schade, Kurator der Ausstellung und selbst blind. Im Skulpturenmuseum Glaskasten Marl wird am 20.7. die zentrale Ausstellung "Mit Sinnen" eröffnet, bereits ab Juni werden an vier Standorten in Münster, Detmold, Dortmund und Düsseldorf Exponate gezeigt, die ebenso wie die meisten Stücke der zentralen Ausstellung eigens für die Schau geschaffen wurden.
Nähere Informationen bei
LWL,
Tel.: (02 51) 59 12 53;
E-Mail: presse@lwl.org

Zungenspitzengefühl und Tastsinn gefragt

Zum "Dinner im Dunkeln" bittet das Universum Science Center Bremen in Zusammenarbeit mit dem Bremer Blinden- und Sehbehindertenverein ab sofort an jedem ersten Montag im Monat ab 19 Uhr (Sondertermine für Gruppen ab 20 Personen möglich).
Informationen gibt
Bettina Rossi,
Tel.: (04 21) 3 34 61 52;
E-Mail: brossi@universum-sc.de

Dunkelbühne Berlin

"Neues aus dem Nebel" mit Dietrich Plückhahn (Gesang) und Daniel Vogel (Klavier) gibt es in der Dunkelbühne der unsicht-Bar Berlin zu folgenden Terminen:

16./20./ 27./28. Juni;

04./05./11./12./18./19./25./26. Juli.

Beginn jeweils 20.00 Uhr.

Die unsicht-Bar Berlin befindet sich in der
Gormannstr. 14
in Berlin-Mitte.
Nähere Informationen unter
Tel.: (0 30) 24 34 25 00;
Internet: www.unsicht-bar-berlin.de

"Kundenorientierung am Telefon"

Für blinde und sehbehinderte Telefonisten findet im Berufsförderungswerk Düren vom 10. bis 21.11. wieder eine Weiterbildung zum Thema "Kundenorientierung am Telefon" statt. In dem zweiwöchigen Intensivtraining werden die Prinzipien des kundenorientierten Verhaltens in Standard- und Problemsituationen vermittelt und in Rollenspielen mit Audio-Aufzeichnung eingeübt - von der guten Meldetechnik bis hin zu Tipps für den besseren Umgang mit Ärger und Stress.
Schwerpunkte sind: Stimm- und Sprechtechnik, erfolgsorientierte Gesprächsführung, Arbeitstechniken zur Informationsverarbeitung, Stressbewältigung und Selbstmotivation.
Weitere Informationen und Anmeldung:
BFW Düren,
Helmut Stahl;
Tel.: (0 24 21) 59 82 03.

Offene Türen beim BSV Südbaden

Am 18.6. veranstaltet der BSV Südbaden in der Wölflinstr. 13 in Freiburg einen Tag der offenen Tür.
Von 10 bis 19 Uhr präsentieren Firmen aus den Bereichen Computertechnik oder Haushaltshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen ihre neuesten Produkte, u.a. wird der Laserstock vorgestellt. Der Verein informiert über seine Projekte im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung.
Nähere Informationen unter
Tel.: (07 61) 3 61 22 oder auf der
Homepage
www.bsv-suedbaden.org

Tagung

Die Sommeruniversität startet inhaltlich am 19. und 20.7. mit einer Tagung zum Thema "Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies" in Bremen. Eingeladen sind sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Wissenschaftler und andere Interessierte, die den kulturwissenschaftlichen Ansatz der Disability Studies kennen lernen und in Diskussionen vertiefen wollen.
Nähere Informationen
Tel.: (05 61) 7 28 85 40 und
Anmeldung bei
bifos e.V., Frau Uzel,
Kölnische Str. 99 in
34119 Kassel.

Führungen durch den "Großen Garten"

Der "Große Garten" in Hannover-Herrenhausen ist ein Barockgarten, dessen Planungskonzept bis heute erhalten geblieben ist. Bei einer Führung entschlüsseln sich die künstlerischen Ideen und die kulturelle Bedeutung des Barocks. Nach Vereinbarung finden bis September Führungen statt. Die Dauer des Rundgangs beträgt 2,5 Stunden mit Pausen.
Nähere Informationen bei
Martin Rembeck,
Tel.: (05 11) 55 04 17,
E-Mail: info@martin-rembeck.de

Von Klang-Wippe bis Step-Quadrat

Solch ungewöhnliche Objekte sind in der Ausstellung "Klangreime" zu finden, bei der es Musik zum Hören, Experimentieren und vor allem zum Mitmachen gibt, die insbesondere für die musiktherapeutische Arbeit sehr gut geeignet ist.
Noch bis zum 22.6. ist die Ausstellung im Industrie- und Filmmuseum Wolfen zu erleben;

Di. bis Fr.: 9 bis 16 Uhr;

Sa. u. So.: 10 bis 16 Uhr.

Gruppen werden um Voranmeldung gebeten;
E-Mail: ifm-wolfen@gmx.de
Tel.: (0 34 94) 63 64 46
(Kindergarten- und Schülergruppen haben freien Eintritt).
Weitere Informationen im Internet:
www.klang-raeume.de

Hilfsmittelausstellung des VzFB

Saarbrücken-Eschberg,
12.7., 11 bis 16 Uhr,
BSV für das Saarland e.V., "Haus der Blinden",
Küstriner Str. 6. Dortmund,
an zwei Tagen beim VBS-Kongress, der vom 4. bis 8.8. stattfindet. Universität Dortmund.
Nähere Informationen unter
Tel.: (05 11) 9 54 65-0.

Hilfsmittelausstellung

Der BSV Rheinhessen veranstaltet diese am 7.6. von 10 bis 17 Uhr im
Blinden-Zentrum Mainz,
Untere Zahlbacherstr. 68,
Tel.: (0 61 31) 22 33 42.

Große Namen in Lübeck

So heißt es vom 26.11. bis 1.12. bei einer Veranstaltung im aura-Hotel Timmendorfer Strand. Ausflüge in die Hansestadt mit Besichtigungen, Lesungen und vieles andere stehen auf dem Programm.
Nähere Informationen unter
Tel.: (0 45 03) 6 00 20.

Erlebniswoche im "Rudolf-Kraemer-Haus"

Vom 5. bis 12.10. treffen sich junge und jung gebliebene, unternehmungslustige Leute zu Wandern, Walking, Rudern, Schwimmen, Sauna, Gymnastik, Entspannung, Spaß und Spiel im Schwarzwald.
Nähere Informationen bei
Peter Ellinger,
Tel.: (07 11) 44 53 06.

Woche der Lebenskünstler in Bad Kissingen

Am 2.6. Konzert; 3.6. Autofahren für Blinde; 4.6. Reiten für Blinde; 5.6. Führung durch die Kuranlagen; 6.6. Rundflüge für Blinde; 7.6. Besuch des Klanggartens und der Kneippanlage.
Nähere Informationen bei
Albert Plonke,
Tel.: (09 71) 6 56 42.

Erstes Verzeichnis der digitalen Hörbücher bei der WBH

Die Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. (WBH) in Münster gibt bereits ein Verzeichnis der digitalen Hörbuchtitel in Katalogform heraus. Der Katalog umfasst 500 digitale Buchtitel in MP3- bzw. DAISY-Format und beinhaltet auch einige Produktionen aus Hamburg und Leipzig. Die Titel sind zum einen in Kassettenspuren digitalisiert und zum anderen im DAISY-Format. Das Verzeichnis ist im gleichen Stil aufgebaut wie die Kataloge der analogen Titel und wird auf Anfrage an die WBH-Hörer verschickt. Der Katalog wird auch als CD-ROM im MP3-Format verfügbar sein sowie auf unserer Homepage: www.wbh-online.de
Nähere Informationen unter
Tel.: (02 51) 71 99 01,
Fax: (02 51) 71 28 46;
E-Mail:
wbh@wbh-online.de

Ein Ratgeber für Eltern

Der Arbeitskreis "Elternberatung" unter der Leitung von Prof. Dr. Gerd Iben hat den Elternratgeber "Hilfe, mein Kind ist behindert" herausgegeben. Fundierte Angaben zu den Themen Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten u.a.m. sowie weitere Kontaktadressen und allgemeine Literaturempfehlungen beinhaltet diese A5 Broschüre.
Bestellung bei der
J.W. Goethe Universität,
Institut für Sonderpädagogik,
Frau Dominique Rössel,
Senckenberganlage 13-17,
60054 Frankfurt/M;
Tel.: (0 69) 7 98-1.

ABC-Journal

Nachrichten aus der christlichen Welt, aber nicht nur für Christen enthält das ABC-Journal. Interessante Zusammenhänge aus Naturwissenschaft und Weltanschauung finden sich darin ebenso wie Lebenshilfe für unterschiedliche Situationen. Das ABC-Journal erscheint etwa 10 mal jährlich auf Kassette und auf CD im MP3-Format.
Nähere Informationen beim
KOM-IN-Netzwerk e.V.,
Ortsstr. 48,
07330 Unterloquitz,
Tel.: (03 36 31) 2 22 22.

Tonarchiv des BSV Südbaden

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. hat seine Internetseiten multimedial ausgebaut. Im neu eingestellten Tonarchiv sind jetzt Auszüge von Kassettenzeitschriften zu finden.
Somit können betroffene Personen oder auch interessierte Außenstehende nicht nur etwas über den Verein lesen, sondern auch von ihm hören.
Die Tondokumente können entweder online angehört oder down geloadet und abgespeichert und anschließend offline angehört werden.
Die Internetadresse lautet:
www.blindenberatung.de bzw.
www.bsv-suedbaden.org

Blind/Sehbehindert jetzt elektronisch verfügbar

Die Zeitschrift des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen- und -pädagoginnen e.V. "Blind/Sehbehindert" ist jetzt für blinde und sehbehinderte Verbandsmitglieder elektronisch verfügbar. Sie kann im Format MS Word per E-Mail oder auf Diskette kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Bestellung und nähere Informationen bei
Peter Brass,
Kissinger Str. 6,
12157 Berlin,
Tel.: (0 30) 79 78 13 01;
E-Mail: mail@pbrass.de

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Blindengeld:

Sind die Blindengeldgesetze verfassungskonform?

Hier geht es um eine verfassungsrechtliche Beurteilung des Blindengeldrechtes:

1. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz sowohl des Bundes (für die Blindenhilfe nach § 67 BSHG) als auch der Länder für die Landesblindengeldgesetze ist unbestritten. Das Blindengeldrecht gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung und wird von Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (Öffentliche Fürsorge) erfasst. Der Begriff der "Öffentlichen Fürsorge" wird im Verfassungsrecht sehr weit gefasst. Darunter fällt auch der Bereich der sozialen Förderung. Da die Blindenhilfe nach § 67 BSHG an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden ist, können die Länder gemäß Art. 72 GG Landesgesetze erlassen, durch welche ein von Einkommen und Vermögen unabhängiges Blindengeld gewährt wird.

2. Das Blindengeld und das Sozialstaatsprinzip
Für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist die Frage zu stellen, ob das Blindengeldrecht dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG), einem Grundprinzip unseres Verfassungsrechts entspricht. Wie ich in der Mai-Ausgabe der "Gegenwart" dargestellt habe, handelt es sich beim Blindengeldrecht um Sozialrecht. Dieses ist die Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips. Eine Forderung des Sozialstaatsprinzips ist die soziale Sicherheit. Soziale Sicherheit fordert Solidarität. Solidarität macht es nötig, sozial schwache oder hilfsbedürftige Personen zu fördern, um ihnen die Teilhabe am Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Es handelt sich um einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu gesagt: "Wegen des Gebotes der ausgleichenden Gerechtigkeit ergibt sich aus dem Sozialstaatsprinzip ganz generell der Auftrag an den Gesetzgeber, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen" (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Bd. 22, S. 204, Bd. 69, S. 314 und Bd. 94, S. 261).
Es entspricht dem Gebot sozialer Gerechtigkeit, wenn der blinden Menschen entstehende Mehraufwand bzw. die durch die Blindheit verursachten Nachteile soweit ausgeglichen werden, dass sie mit im Übrigen sozial vergleichbaren Mitgliedern der Gemeinschaft gleiche Chancen zur Teilhabe am Gesellschaftsleben haben.
Aus der Zweckbestimmung des Blindengeldes, das gerade die Möglichkeit zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und als Rehabilitationsleistung die Eingliederung in die Gesellschaft sowie die Herstellung der Chancengleichheit zum Ziel hat, ergibt sich, dass es nicht im Widerspruch zum Sozialstaatsprinzip steht, sondern diesem gerade entspricht.

3. Das Blindengeld und der Gleichheitssatz
Weiter ist zu fragen, ob das Blindengeldrecht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und mit dem speziellen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) vereinbart werden kann. Durch das Blindengeldrecht werden blinde Menschen in besonderer Weise gefördert. Sie erhalten zum Ausgleich ihres Mehrbedarfs und ihrer Benachteiligung pauschalierte Sozialleistungen, und zwar nach den Landesgesetzen ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen, nach § 67 BSHG subsidiär unter Berücksichtigung von Einkommens- und Vermögensgrenzen. Auf den Nachweis eines konkreten Bedarfs kommt es nicht an.
Andere Behindertengruppen, und zwar hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose, erhalten nur nach folgenden Gesetzen mit der gleichen Zweckbestimmung entsprechende, allerdings niedrigere Leistungen: Hochgradig Sehbehinderte nach den Landesgesetzen von Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Weitere Schwerstbehinderte erhalten Leistungen nach den Gesetzen von Brandenburg, Bremen und Sachsen sowie nach Besitzstandsregelungen in Berlin und nach dem Pflegegeldgesetz für Rheinland-Pfalz. Diese Leistungen für Schwerstbehinderte spielen jedoch wegen der anzurechnenden Leistungen nach dem SGB XI (soziale Pflegeversicherung) kaum noch eine Rolle.
Der allgemeine Gleichheitssatz enthält nach heutiger Auffassung nicht nur ein Willkürverbot als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Er hat auch das Ziel der Chancengleichheit für alle Menschen. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 liegt deshalb vor, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Gruppen anders behandelt wird, obwohl kein sachlicher Grund dafür vorliegt.
Aus der Zweckbestimmung des Blindengeldes ergibt sich, dass den besonderen Bedürfnissen einer Gruppe Rechnung getragen werden soll. Das bedeutet, dass bei dieser Leistung keine willkürliche Bevorzugung vorliegt, sondern dass sie sachlich begründet ist.
Bei der Gewährung von Sozialleistungen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Es bleibt ihm überlassen, wie er soziale Probleme löst. Behinderte und chronisch kranke Menschen, die pflegebedürftig im Sinn von § 14 SGB XI (soziale Pflegeversicherung) sind, erhalten im Rahmen dieser Sozialversicherung Ausgleichsleistungen, und zwar ebenfalls ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen. Soweit solche Ansprüche im Einzelfall nicht zustehen, weil die versicherungsmäßigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, greift die Hilfe zur Pflege nach den §§ 68 ff. BSHG ein. Es steht also für andere Gruppen behinderter oder chronisch kranker Menschen ein auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes, dem Blindengeldsystem vergleichbares System zur Verfügung.
Blinde Menschen sind, vor allem nach der Durchführung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen, soweit keine zusätzlichen Behinderungen oder chronische Erkrankungen vorliegen, in der Regel nicht pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI. Ihr Hilfebedarf ist anders geartet. Liegt z.B. wegen zusätzlicher Beeinträchtigungen Pflegebedürftigkeit vor, so werden die Leistungen der Pflegekasse teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Dass zum Ausgleich der Hilfebedürftigkeit bei Pflegebedürftigkeit Leistungen im Rahmen einer Sozialversicherung, bei Blindheit aber im Wege eines Leistungsgesetzes gewährt werden, ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, die innerhalb seines Gestaltungsspielraums liegt.
Wo in Landesgesetzen hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose berücksichtigt werden, wird dies mit der ähnlichen Betroffenheit und sozialer Gerechtigkeit begründet. Aber auch dort, wo diese Gruppen nicht berücksichtigt sind, liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann nämlich niemand alleine daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau die gleichen Leistungen zu bekommen.
Auch durch das Diskriminierungsverbot im speziellen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ergibt sich keine andere Beurteilung. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verbietet nämlich nicht nur eine Benachteiligung behinderter Menschen. Er steht, wie sich aus der Entstehungsgeschichte und der systematischen Stellung im Grundgesetz ergibt, einer Begünstigung und Förderung nicht im Wege, sondern rechtfertigt sie, wenn sie der Eingliederung in die Gesellschaft und der Herstellung der Chancengleichheit dient. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG liefert deshalb eine verstärkte Rechtfertigung für die Blindengeldregelungen sowohl in § 67 BSHG als auch in den Landesgesetzen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass neben Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG auch mehrere Landesverfassungen ähnliche Diskriminierungsverbote zugunsten von behinderten Menschen enthalten, wobei in einigen dieser Verfassungen die Förderung Behinderter bzw. die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Behinderte wie für Nichtbehinderte ausdrücklich als Staatsziel genannt sind (Vgl. z.B. Verfassung für das Land Brandenburg: Art. 12 Abs. 2 und Art. 45 Abs. 1 und 3; Verfassung von Baden-Württemberg: Art. 2 Abs. 1; Verfassung für den Freistaat Bayern: Art. 118a; Verfassung des Freistaates Sachsen: Art. 7 Abs. 2; Verfassung für Sachsen-Anhalt: Art. 38).
Mit der festgestellten Vereinbarkeit der Blindengeldregelungen mit Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ist nichts darüber ausgesagt, ob es nicht sozialpolitisch wünschenswert und sinnvoll wäre, ähnlich betroffene Gruppen, nämlich hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose, so wie es in einigen Landesgesetzen bereits der Fall ist, auch im BSHG bzw. in den übrigen Landesblindengeldgesetzen zu berücksichtigen. Diese Gruppen sind ebenfalls in der Regel nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Sie erhalten deshalb keine Leistungen aus diesem Sozialversicherungssystem. Meines Erachtens wäre ihre Berücksichtigung sehr zu begrüßen.
Dr. Herbert Demmel

Anmerkung:
Zur Vertiefung und für Quellennachweise verweise ich auf Teil 3, Kapitel 2 B meiner Dissertation mit dem Titel: "Die Entwicklung und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Blindengeldleistungen als Sozialleistung".

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Rehabilitation:

Gegen "bürgerfeindliches Verhalten" von Behörden

Seit knapp zwei Jahren haben behinderte Menschen wesentlich mehr Rechte als früher. Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften hakt es allerdings.
Wenn sich ein behinderter Mensch "in den Städten in Schleswig-Holstein nach einer Service-Stelle erkundigt, wird er nach langem Suchen bestenfalls an die Landesversicherungsanstalt verwiesen", klagt der Kieler Landesbehindertenbeauftragte Ulrich Hase. "Und dies, obwohl Sozialversicherungsträger ebenso wie Arbeits-, Sozial-, Jugend- und Versorgungsämter verpflichtet sind, die Menschen über ihre Angebote und Leistungen umfassend zu informieren", betonte der Hörbehinderte bei einer Tagung in Berlin.
Seit knapp zwei Jahren müssen diese Stellen nach dem neunten Sozialgesetzbuch gemeinsam in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hindernisfreie Service-Zentren unterhalten, damit Rat- und Hilfesuchende rasch Hilfe erhalten und nicht hin- und hergeschickt werden. Doch eine Flut von Beschwerden - etwa über Hinhaltetaktik und Leistungsverweigerung der Rehabilitationsträger - hatte den Bundesbehindertenbeauftragten Karl Hermann Haack veranlasst, eine Tagung zu veranstalten.
Fast 200 Frauen und Männer aus Betrieben, Verwaltungen und Verbänden berichteten über haarsträubende Erfahrungen mit den Behörden: Eine Klinik und eine Krankenkasse streiten sich bis heute darüber, wer den Gebärdendolmetscher, den ein gehörloser Patient benötigt hatte, bezahlen muss.
Eine blinde Frau aus Hessen beantragte im Juli 2001, sechs Tage nach Inkrafttreten des neunten Sozialgesetzbuchs, zwei dringend benötigte Hilfsmittel bei ihrer Krankenkasse. In der Regel muss solch eine Entscheidung innerhalb von neun Wochen getroffen werden. Doch die Kasse hielt die allein stehende und besonders auf Lesehilfe angewiesene Frau über vier Monate hin - und bewilligte schließlich nur eines der Hilfsmittel. Erst jetzt bekommt sie nach gewonnenem Sozialgerichtsprozess die erforderlichen Lesehilfen.
Ein Arbeitgeber verweigerte der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb eine Integrationsvereinbarung für einen behinderten Beschäftigten.
Seit einem Jahr streiten eine Krankenkasse und ein Sozialamt darüber, in welchen Kindergarten ein körperlich gesundes dreijähriges Kind, das nicht spricht, gehen darf. Die Betreuung in einem logopädischen Kindergarten müsste die Kasse zahlen, für eine andere spezialisierte Einrichtung wäre das Sozialamt zuständig.
Haack kündigte an, er werde sich für eine Gesetzesverschärfung einsetzen, wenn die Behörden und Ämter "ihr bürgerfeindliches Verhalten nicht bald ändern". Der Behindertenbeauftragte stellte eine neue Internetseite vor, die über die Möglichkeiten des neunten Sozialgesetzbuchs informiert.
Dort finden sich Gesetze, Kommentare, Literaturtipps und Beiträge von Selbsthilfeverbänden. Den Text der Kurz-Info auf der Seite des Behindertenbeauftragten hat "People First in Deutschland", die Selbsthilfe-Organisation der Menschen mit Lernschwierigkeiten, geliefert.
www.sgb-IX-umsetzen.de
Keyvan Dahesch

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Medien:

DAISY - kein fremder Begriff mehr

Seit fast 50 Jahren leben Blinde und Sehbehinderte mit Hörbüchern. Heute wollen wir uns im Gespräch mit Mitarbeitern der DZB über die neue Generation der Hörbücher unterhalten - die DAISY-Bücher auf CD-ROM.

Ich bin im Gespräch mit Anke Hebecker, Studioleiterin, Jörg Klemm, Leiter der Abt. Bibliothek, und Dr. Thomas Kahlisch, Direktor der DZB und DAISY-Beauftragter des DBSV:

Im Herbst 2002 hat die Ausleihe von DAISY-Büchern begonnen. Wie würden Sie den Start einschätzen?
Jörg Klemm: Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Wir haben jetzt etwa 150 Hörer, die dieses Medium parallel bzw. ausnahmslos nutzen. Die Altersstruktur geht von 20 bis 80. Wir haben unsere Eigenproduktion, aber auch eine ganze Menge Titel aus Hamburg und aus Münster; das sind 190 DAISY-Titel. Dort wurde ja ebenfalls mit der Ausleihe begonnen.

Bevor ein solches Buch auf die Scheibe gebrannt wird, ist ja gewiss viel Arbeit vonnöten. Was hat sich im Studio eigentlich verändert von analog zu digital?
Anke Hebecker: Ich möchte kurz die Aufnahme eines einfachen DAISY-Buches erklären. Die Aufnahme erfolgt nach wie vor analog. Aufnahmeleiter und Sprecher sitzen sich gegenüber, jeder hat das Buch, das vollständig aufgelesen wird. Dann wird das Band digital umgespielt mit Hilfe des DAISY Tapereaders, das ist eine Software, die speziell für unser Haus geschrieben wurde. Dabei werden beide Spuren gleichzeitig digitalisiert. Die so erhaltenen digitalen Daten bezeichnen wir als "Schnürsenkel". Das ist noch lange kein DAISY-Buch. Jetzt müssen noch Befehle eingebaut werden, damit der Hörer von Kapitel zu Kapitel, von Seite zu Seite oder von Satz zu Satz springen kann. Das hört sich einfach an, erfordert aber einen enormen Zeitaufwand.

Wäre es nicht einfacher, gleich digital aufzunehmen?
Anke Hebecker: Das machen wir auch, beispielsweise bei Kurzgeschichten. Trotzdem, es müssen die digitalen Daten noch zum DAISY-Buch gemacht werden. Außerdem wollen wir derzeit auch alle Bücher dem Kassettenhörer zur Verfügung stellen. Den Schritt, den wir eingespart haben, müssen wir am Schluss dann noch einmal wiederholen, um daraus Kassetten zu ziehen.

Wir sind in einer Übergangsphase. Soll nicht auch die Verbindung zwischen gesprochenem Wort und Text erreicht werden, alles mit einem Klick?
Dr. Thomas Kahlisch: Es wird noch lange dauern bis wir mit Klick all das haben, was wir brauchen. Wir haben in Deutschland die Anfänge im Audiobereich gelegt. Und wir haben die "Gegenwart", was für uns schon eine Herausforderung war. Wir sagen auf der anderen Seite, wir lernen daraus und müssen diese Technologie entwickeln. Denn zweifellos beinhaltet DAISY die Technologie, die uns die Möglichkeit gibt, in der Zukunft mehr Wissen zu vermitteln für Blinde und Sehbehinderte. Man soll im Hörbuch nicht nur "blättern" können, wie es jetzt möglich ist, sondern man soll auch den Text damit kombinieren können. Es gibt internationale Bemühungen, diese Technologien weiter zu entwickeln.
Das Ganze kostet viel Geld, ist sehr aufwändig und bedarf auch der Qualifikation der Mitarbeiter in den Hörbüchereien. Und da kann man natürlich nur die Brötchen backen, die jeweils möglich sind.

Produktion von DAISY-Büchern ist das eine. Was geschieht mit dem großen Bestand an Urbändern und Kassetten? Der Zahn der Zeit nagt ja daran...
Anke Hebecker: Geplant ist, wie in den anderen Hörbüchereien, dass der gesamte Bestand digitalisiert wird. Angefangen haben wir. Der Schwerpunkt liegt aber noch bei den Neuproduktionen; jedes neue Buch wird auch ein DAISY-Buch. Wenn die Technik richtig funktioniert, wir sind ja noch in den Kinderschuhen, sind wir in der Lage, unsere Bestände nach und nach aufzuarbeiten.

Welche Reaktionen gab es von den Testhörern?
Jörg Klemm: Bei mir kamen durchweg positive Reaktionen an. Die Testhörer waren sehr erfreut, das ganze Buch auf einer CD-ROM und nicht auf 20 oder 30 Kassetten zu haben.

Welchen Stand haben wir international erreicht?
Dr. Thomas Kahlisch: Wir sind als deutsches DAISY-Mitglied den Entwicklungen hinterher, da man in den USA oder in den skandinavischen Ländern schon von 5.000 bis 10.000 Titeln spricht. Zum Teil werden die Player dort direkt an die Nutzer abgegeben. Aber wir müssen uns nun mal den Bedingungen stellen, wie wir sie hier vorfinden. Und da tun wir über die Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien das, was möglich ist. Wir sind froh, dass wir nun drei Einrichtungen haben, die DAISY-Bücher ausleihen.
International geht es in die Richtung, die Bücher höher zu strukturieren. Es geht darum, multimediale Werke zu gestalten und auch wissenschaftliche Literatur anzubieten, ein interessantes Feld, was bei der Studienliteratur, aber auch im Schulbuchbereich eine Rolle spielt, ebenso wie im Fachbuchbereich.
In Deutschland dürfen wir aus lizenzrechtlichen Gründen die Bücher ausleihen, aber nicht verkaufen. Ein Sachbuch, das von längerem Interesse ist, will man zu Hause haben, das will man kaufen. Hier müssen wir uns noch viele Gedanken machen.
Und noch ein Wort zum Thema MP3. Das MP3-Format ist heute natürlich aktuell und wird ja auch von der Jugend sehr breit benutzt, im Bereich von Musikkopie usw. Wenn man die Entwicklung betrachtet, dann wird sich MP3 in MP5, MP7 und so weiter verändern; auch die Player werden sich entsprechend verändern. Wir haben es aber mit einer Benutzerklientel zu tun, die nicht ständig mit der Mode geht und die neuesten Geräte anwenden kann, sondern die klare Bedingungen braucht, um die Bücher auch benutzen zu können. Deshalb haben wir DAISY. Das ist die Hülle, in die wir künftig auch MP7 oder sonst etwas packen können. Es heißt DAISY und es muss DAISY spielen. MP3 ist ein schöner Weg, um das Medium bekannt zu machen und um zu experimentieren. Aber am Ende muss daraus DAISY werden, weil nur das uns helfen wird, sichere und klare Nutzungsbedingungen zu schaffen. Der Markt in der Computerbranche ist so schnell, so kurzlebig und so veränderbar. Wenn wir unseren blinden Nutzern das zumuten würden, täten wir hier alle kein gutes Werk.
Wir wünschen uns Interesse an unseren Produkten, auch, dass uns gesagt wird, wo es Probleme gibt, wo es klemmt, aber auch Verständnis dafür, wenn es mal klemmt, denn zaubern können wir alle nicht.
Ich denke, wir haben Nutzer, die uns kritisch begleiten und uns helfen, dieses neue Medium weiter zu entwickeln.

Herr Ulrich Jander ist die gute Seele von DAISY, denn wenn es Fragen zur Nutzung von DAISY-Büchern bzw. zur "Gegenwart" gibt, landen diese meist an seinem Ohr. Deshalb auch noch einige praxisbezogene Fragen an ihn:

Was wird am häufigsten gefragt?
Ulrich Jander: Die meisten Fragen drehen sich um die Abspielmöglichkeiten.

Welche Geräte werden am meisten genutzt?
Am ehesten werden wohl derzeit handelsübliche Player genutzt, Discman, DVD-Player mit MP3-Funktion, gefolgt von den Spezialgeräten, vor allem Victor, dann erst folgt der PC, denn da muss man fest am Platz sitzen. Und das Surren des PC kann den Hörbuchgenuss schmälern.

Kann es vorkommen, dass DAISY-Bücher Fehler haben?
Ein Band, das reißen könnte, gibt es nicht mehr, aber ganz makellos ist auch die CD-ROM nicht. Beim Kopieren können Fehler auftreten. Wenn das einmal der Fall ist, muss eine neue CD geliefert werden.

Manche Dinge kann man aber auch beheben ...
Das hatten wir gerade bei der Literatur, wo die Bücher ja auch hin und her gehen. Da gab es schon Fälle, dass CD's verschmutzt waren, wodurch sich einige Kapitel nicht abspielen ließen. Nachdem sie mit einem Leinentuch geputzt war, war der Fehler behoben. Aber man kommt nicht gleich drauf. Auch Verkratzungen sind schon vorgekommen, was natürlich nicht zu beheben ist.
Also auch der Appell an die Hörer, sorgsam mit den Produkten umzugehen, gerade, wenn andere diese wieder nutzen.

DAISY ist gut angelaufen, und die
Hotline (03 41) 71 13-145, die allerdings nicht nur für DAISY da ist, besteht natürlich weiter. Wir bedanken uns für den Service, der hier geleistet wird. Wünschen wir DAISY und allen die daran mitarbeiten, für die Zukunft viel Erfolg und viele interessierte Hörer.
(Das Gespräch führte Dr. Thomas Nicolai; DAISY- und Kassetten-Version Originalton.)

DaCapo - Über ein Projekt zum Wiederbeleben der Braillenotenherstellung.

Im April 2003 erhielt die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) die Zusage:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) übernimmt die Finanzierung für das Projekt DaCapo, welches mit Unterstützung des DBSV und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) beantragt worden war. Voraussetzung für die Genehmigung war die Zusage der DZB, einen nicht unerheblichen Anteil am Projekt als Eigenleistung zu erbringen.
Braillenotenherstellung hat Tradition in Leipzig. Bis 1986 erfolgte die Übertragung von Musikschriften durch ein kleines spezialisiertes und versiertes Mitarbeiterteam in der DZB. Im Bestand der Blindenbücherei befinden sich derzeit mehr als 5300 Notentitel, die von blinden Musikern aus der ganzen Welt ausgeliehen werden.
Seit 2001 ist wieder eine Mitarbeiterin damit befasst, Notenwerke und Musikliteratur in Blindenschrift zu übertragen. Ob professionelle blinde Musiker oder Laien, die einfach ihrem Hobby nachgehen wollen, sie brauchen Noten, um neue Stücke einzuüben.
Um die Berufschancen blinder Musiker zu stärken und die Verbreitung und Anwendung der Braillenotenschrift zu fördern, hat die DZB gemeinsam mit der Blindenselbsthilfe die Initiative ergriffen, das Angebot in diesem Bereich zu erweitern.
Gegenstand des vom BMGS für drei Jahre geförderten Projektes DaCapo ist es, einen leistungsfähigen Übertragungsservice in Leipzig zu etablieren und Verfahren zur computergestützten Braillenotenherstellung zu entwickeln. Zusammen mit den Blindenselbsthilfeorganisationen soll gleichzeitig nach Finanzierungsmodellen gesucht werden, die das Angebot zu einer dauerhaften Serviceleistung machen sollen.

Weitere Informationen bei:
DZB,
Gustav-Adolf-Str. 7, 04105 Leipzig
Tel.: (03 41) 71 13-0
Fax: (03 41) 71 13-125
E-Mail: info@dzb.de
Internet: www.dzb.de/dacapo
Dr. Thomas Kahlisch

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Low Vision:

Ich kann das ja lesen!

Ein Sehhilfen-Seminar in Gelsenkirchen war angekündigt, und die Beratungsstelle des BSV füllte sich.

Klaus Plum, Optiker in Herne und seit langem vertraut mit der Beratung hochgradig sehbehinderter Menschen, begann das Seminar mit einer kurzen Erläuterung der drei Faktoren, die für die Sehleistung entscheidend sind: Visus, Gesichtsfeld und Kontrastsehen. Letzteres wird von Augenärzten nicht überprüft, obwohl die Fähigkeit Kontraste wahrzunehmen bei vielen Sehbehinderten stark vermindert ist und in unserem grauen Alltag eine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung bedeutet.
Wenn die Augen nur noch verschwommene Bilder weitergeben, kann eine Vergrößerung helfen. Die einfachste Lösung: Man holt sich den Gegenstand nah vors Auge. Doch da muss man schon umlernen. Hat man nicht immer gehört: Geh nicht so nah ran, du verdirbst dir die Augen!? Alles falsch! Reicht die Verringerung des Abstands nicht aus, so kann das einfachste und gängigste Hilfsmittel zur Vergrößerung genutzt werden.
Herr Plum ermittelt den Vergrößerungsbedarf und verteilt die für jeden Teilnehmer geeignete Lupe. Und doch heißt es enttäuscht: "Damit kann ich ja wieder nichts lesen!", und die Lupe wird mit ungehaltenem Schwung auf den Tisch zurück befördert. Herr Plum bittet die Teilnehmerin freundlich, es doch noch einmal zu versuchen und die Lupe so nah wie möglich ans Auge zu halten. Dann die Zeitung an die Nasenspitze und ganz langsam den Abstand vergrößern. Und plötzlich: "Da steht: Ein schwerer Unfall auf der A 2 ...". Ungläubig stellt die Teilnehmerin fest: "Ich kann das ja lesen!". Dieses staunende "Ich kann lesen, was da steht!" wandert allmählich um den Tisch. Keinem der Teilnehmer war bislang die richtige Handhabung einer Lupe gezeigt worden - gleichgültig, ob sie bei einem Optiker oder auf einer Ausstellung gekauft wurde.
Dann zeigt Klaus Plum unterschiedliche Lupenbrillen. Werden stärkere als achtfache Vergrößerungen benötigt, muss man auf elektronische Geräte, die Bildschirmlesegeräte, umsteigen. Herr Plum führt ein Gerät vor. Einer der Teilnehmer hat ein solches Gerät zu Hause, aber er kommt damit nicht mehr zurecht, weil er nicht weiß, dass man von Positiv- auf Negativkontrast umschalten kann. Für alle diese speziellen Hilfsmittel gilt: Den exakten Bedarf ermitteln und den Gebrauch trainieren!

Noch einige Stichworte
Beleuchtung: Eine gute Raumausleuchtung, zum Lesen kein Halogen-Licht sondern eine Kaltlichtlampe, die das Lesegut voll ausleuchtet.
Blendung: Kantenfilterbrillen helfen und verbessern zudem das Kontrastsehen. Aus den ungefähr 40 Modellen wird beim Optiker eine Auswahl getroffen und zu Hause in Ruhe und bei verschiedenen Lichtverhältnissen ausprobiert.
Beim Verlassen der Beratungsstelle: Eine Teilnehmerin strahlt vor Zufriedenheit: Der vom Augenarzt empfohlene Optiker wollte ihr eine Fernrohrlupenbrille mit rotem Plastikgestell verpassen - dabei war sie als Mitglied von Pro Retina über andere Möglichkeiten theoretisch informiert, konnte sich aber nicht durchsetzen. An diesem Vormittag hat sie erfahren, dass es auch anders geht.
So oder ähnlich ergeht es vielen! Es bleibt einem glücklichen Zufall überlassen, ob das verbliebene Sehvermögen tatsächlich genutzt werden kann. Optiker, die nicht eine spezielle Ausbildung durchlaufen haben, sind mit dem Problem der hochgradigen Sehbehinderung überfordert. Ärzte, die diese speziellen Sehhilfen verordnen sollten, kennen sie vielfach nicht.
Eine Liste speziell ausgebildeter Optiker ist im Internet zu finden unter www.wvao.org
Ursula Benard

Anmerkung der Redaktion:
In einem Interview der DOZ (Deutsche Optiker-Zeitung), Ausgabe 2/2003, mit dem Vorsitzenden der Fachgruppe "Vergrößernde Sehhilfen" im ZVA (Zentralverband der Augenoptiker), Klaus Nerlich, ist zu lesen:

Nerlich: "Der vergrößernde Sehhilfen anpassende Augenoptiker sollte ein hochqualifizierter Sehberater sein."

DOZ: "Ist das nicht auch das Anliegen der Wissenschaftlichen Vereinigung für Augenoptik und Optometrie (WVAO) und warum tut man sich mit der Zusammenarbeit so schwer?"
Nerlich: "Ja, auch die WVAO hat richtig erkannt, dass die Weiterentwicklung des Augenoptikers zum Sehberater, wie dies vom ZVA definiert wird, nur über Weiterbildung geht. Sie hat deshalb ihr Bildungsangebot erweitert und ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir hierfür der WVAO dankbar sind.
Die momentanen Schwierigkeiten mit der WVAO liegen auch nicht im Bildungsbereich, sondern vielmehr in der Tatsache, dass bestimmte Personengruppen in der WVAO Berufspolitik betreiben. Ich meine, dies ist Aufgabe der Innungen und des ZVA ..."

Im Interesse der "Gegenwart"-Leser und aller Menschen mit Sehbehinderungen sollten Streitigkeiten in den Berufsständen aber nicht zu Lasten der Rat- und Sehhilfesuchenden ausgetragen werden.

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