Die Gegenwart",
Magazin für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Freunde, Organ des DBSV;
60. Jahrgang.
Redakteur: Dr. Thomas Nicolai
Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestr. 19, 10179 Berlin
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Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
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Präsidentin: Renate Reimann
Geschäftsführer: Andreas Bethke
"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli/August als Doppelnummer)
in Punktschrift
in Schwarzschrift
auf Kassette
auf CD ROM im DAISY-Format
im Internet ( ausgewählte Beiträge, www.dbsv.org)
Jahresbezugspreis: 35 Euro (Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis).
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Redaktionsschluss und damit Anzeigenschluss ist jeweils der 1. des Vormonats
(für die Januar-Ausgabe jeweils der 20.11.).
Liebe Leserinnen und Leser,
inzwischen steht der 6.6. bereits im Kalender manches Journalisten, und eine Reihe von Augenoptikern, Augenkliniken und Hilfsmittelfirmen sehen dieses Datum ebenfalls als gute Möglichkeit an, Menschen mit Sehproblemen durch spezielle Veranstaltungen ganz gezielt anzusprechen.
Hat er sich also bewährt - dieser Sehbehindertentag, der erstmals 1999 veranstaltet worden ist? Wird er von der Selbsthilfe für die Information und Aufklärung der großen Zahl der "anonymen Sehbehinderten" gebührend genutzt? Oder werden wir der Geister nicht mehr Herr, die wir einst riefen und betrachten den 6.6. einfach als einen gewöhnlichen Dienstag nach Pfingsten?
Die Antwort liegt wohl irgendwo dazwischen. Fakt ist, andere Aktionen wie die "Woche des Sehens", der "Hörfilmpreis" oder sozialpolitisch bedeutsame Kampagnen scheinen beim DBSV irgendwie höher im Kurs zu stehen. Dennoch kann man die Ziele, die mit dem Sehbehindertentag zusammenhängen - nämlich "einen Draht" zu den vielen hunderttausend Menschen zu finden, die Sehprobleme haben, gar nicht überschätzen.
Und so ist es sehr erfreulich, dass sich vielerorts schon Traditionen für gemeinschaftliches Handeln zum Sehbehindertentag herausgebildet haben. Der überaus starke Zulauf zu Veranstaltungen zum Thema Altersbedingte Makuladegeneration, zu Ausstellungen mit qualifizierter Beratung und anderes sprechen für sich.
Vielleicht gelingt es ja in diesem Jahr, noch mehr sehbehinderte Menschen für eine aktive Mitarbeit in ihrem ureigensten Sinne zu gewinnen.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Der DBSV ist überall, aber wie steht es um die Bedingungen in den Landesvereinen?
Um sich einen Überblick über die Situation in den DBSV-Landesvereinen verschaffen zu können, war von der Strategiekommission eine Befragung angeregt worden.
Beobachtungen zahlreicher Verbandsvertreter über eine sich vergrößernde Schere in der Leistungsfähigkeit der Landesverbände, waren durch systematischere Datenerfassung zu überprüfen.
Die Befragung sollte vor allem dem Ziel dienen, eine Grundlage für die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Standard-Dienstleistungs-Angebotes für blinde und sehbehinderte Menschen zu erarbeiten.
Vom 15.9.2005 bis 6.2. 2006 wurden von Frau Annette Schacht 19 Landesverbände direkt in deren Geschäftsstellen, ein Landesverband (ohne Geschäftsstelle) per Telefon befragt.
Der DBSV ist Interessenvertreter für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie, Frau Schacht, haben die Mitglieder des DBSV evaluiert und können deshalb sicher einige grundsätzliche Fragen beantworten.
Welchen Kundenkreis bedient der DBSV vorrangig? Welchen bedient er (bisher) eher nicht?
Schacht: Die 20 Landesverbände des DBSV kümmern sich generell natürlich um jeden, der ratsuchend zu ihnen kommt. Die größte Gruppe der Ratsuchenden sind späterblindete Menschen. Der zweitgrößte Personenkreis sind die sehbehinderten und dann geburtsblinde Menschen. Bisher sucht der Personenkreis der Mehrfachbehinderten - sowohl minderjährige als auch volljährige - eher selten die Hilfe der Landesverbände. Nur zwei Landesverbände, die auch Einrichtungen (Wohnheime und/oder Werkstätten) für behinderte Menschen unterhalten, geben an, dass Mehrfachbehinderte zu ihrem Kundenkreis gehören. Blinde und sehbehinderte Kinder, sowie Taubblinde sind Personengruppen, die von den Landesverbänden kaum genannt werden.
Welche Angebote macht der DBSV? Welche dominieren, welche sind selten? Können Sie aufgrund Ihrer Studie sagen, ob Angebote (bisher) völlig fehlen?
Die Landesverbände machen ihren Kunden zwei deutlich unterscheidbare Angebotsrichtungen: zum einen Dienstleistungen vor allem als Beratungen und zum anderen Veranstaltungs-/Freizeitprogramme.
Bei neu betroffenen Menschen geht es zunächst um Hilfestellungen zur Bewältigung des Alltags. Dazu gehören primär die Sozial- und Hilfsmittelberatungen. Diese werden von allen LV angeboten. 19 von 20 LV bieten auch Erholungsfürsorge (durch eigene AURA-Hotels, andere Urlaubseinrichtungen und/oder Urlaubsfahrten) sowie Punktschrift-Unterricht an. Die klassischen RBA-Bereiche O&M und LPF bieten selbst weniger als die Hälfte der LV an, ein großer Teil kann aber an entsprechende Einrichtungen verweisen, mit denen kooperiert wird. Bei Fragen zur beruflichen Eingliederung können 17 von 20 LV helfen. Ein weiterer wichtiger Bereich der RBA, nämlich Low Vision, wird von sieben LV angeboten, die anderen verweisen auf Fachoptiker. Andere Angebote wie z.B. Eltern-Kind-Maßnahmen, Gedächtnistraining, Gesprächskreise oder mobile soziale Dienste werden nur von wenigen LV gemacht.
Alle LV bieten Veranstaltungs-/Freizeitprogramme wie Stammtisch/Klönschnack, Feiern zu bestimmten Jahreszeiten, Ausflüge, Sport- und Freizeitgruppen an. Diese Veranstaltungen sind sozusagen "die klassische Selbsthilfe". Angehörigentreffen bietet z. Zt. erst ein LV an.
Alle 20 LV geben eine Vereinszeitschrift heraus, damit die Mitglieder über die Aktivitäten des LV informiert sind. Diese wird sehr häufig als Kassettenzeitung verschickt, acht LV erstellen eine Punktschriftversion, neun LV geben ihre Vereinszeitschrift auch in Großdruck heraus.
Von welchen Mitarbeitern werden diese Angebote gemacht? Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter? Gibt es ein Qualitätsmanagement und Fortbildungen?
Die Dienstleistungsangebote werden sowohl von ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätigen Mitarbeitern durchgeführt, wobei die Ehrenamtler im Durchschnitt deutlich überwiegen. Z.B. findet die sozialrechtliche Beratung im LV-Durchschnitt durch 19 Ehrenamtler und/oder 2,5 Hauptamtler, statt. Bei fachspezifischen Themen wie O&M oder LPF wird das Training ausschließlich durch Hauptamtler mit entsprechender Qualifikation durchgeführt.
Bei 12 LV findet eine Qualifizierung der Ehrenamtler für den Bereich RBA statt, wobei die Schulung nicht unbedingt am Anfang der ehrenamtlichen Tätigkeit steht und vom Umfang (zwei Tage bis drei Wochen!) und den Themen sehr unterschiedlich ist. Ein LV führt Seminare für Ehrenamtler durch, bei denen am Ende ein Beratungszertifikat erworben wird.
Bei 13 LV haben die Hauptamtler eine spezielle RBA-Qualifizierung, wie z.B. Ausbildung zum Sozialpädagogen, Psychologen oder Rehalehrer. 14 von 20 LV bilden ihre Mitarbeiter im Bereich RBA fort, wobei auch hier der Umfang (von zwei Tage - eine Woche/Jahr) sehr unterschiedlich ist. Diese Fortbildungen sind freiwillig.
Die Veranstaltungsangebote werden fast ausschließlich von Ehrenamtlern durchgeführt.
Wenn Sie soviel mit Menschen zu tun haben, wird auf angenehme Räumlichkeiten sicher viel Wert gelegt? Bitte beschreiben Sie kurz eine (durchschnittliche) Vereinsgeschäftsstelle.
Natürlich sind die Räumlichkeiten der einzelnen Vereinsgeschäftsstellen unterschiedlich. Es ist schwierig eine durchschnittliche Geschäftsstelle zu beschreiben. Bei 11 LV sind diese Räumlichkeiten ihr Eigentum, bei acht sind die Räume gemietet, dazu gehören alle fünf ostdeutschen LV. Ein LV besitzt keine Geschäftsstelle. Die Größe reicht von 70qm bis 1100qm, eine Durchschnittsgeschäftsstelle hat also ca. 290qm Fläche. In dieser arbeiten durchschnittlich 11 Hauptamtler und ein Ehrenamtler. Die hauptamtlichen Mitarbeiter haben i.d.R. ihren eigenen Arbeitsplatz und auch PC mit Internetanschluss, aber müssen sich teilweise ein Büro teilen. Bei den drei LV mit einer Geschäftsfläche von über 1000qm werden Besucher an einer Rezeption empfangen. Die meisten der LV besitzen ein oder mehrere Besprechungszimmer, so dass der neu betroffene Mensch in "privater" Atmosphäre beraten werden kann.
Und wie groß ist so eine Hilfsmittelausstellung?
Das Hilfsmittelangebot in den Geschäftsstellen ist auch sehr unterschiedlich (im Umfang). 13 LV haben ein Hilfsmittelregal in einem Beratungsraum, wo kleine Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags ausgestellt sind und auch zum Teil gekauft werden können. Eine eigenständige Hilfsmittelausstellung haben fünf Verbände, diese sind zwischen 20 - 150qm groß.
Ich nehme an, dass der DBSV vor allem öffentliche Mittel erhält. Woher kommen dann die noch fehlenden Gelder?
Zunächst muss ich sagen, dass ich prozentuale Angaben über Einnahmen nur von 10 LV erhalten habe. Die anderen Verbände teilten mir Gewichtungsangaben (viel, mittel, wenig) mit. Dabei stellte sich heraus, dass es mindestens zwei Kategorien von Landesverbänden gibt. Die einen haben überwiegend öffentliche Mittel und Mitgliedsbeiträge als Einnahmequelle, die anderen bekommen überwiegend Spenden und Erbschaften oder erzielen Erträge aus Vermietung. Kaum eine Rolle spielen Einnahmen wie Bußgelder oder Überschüsse aus Beteiligungen.
Vielen Dank Frau Schacht, für Ihre präzisen Auskünfte, noch eine letzte Frage:
Kann ein sehbehinderter oder blinder Mensch, egal wo er in Deutschland lebt, davon ausgehen, dass er überall ein gleich gutes Angebot vorfindet?
Grundsätzlich kann ein sehbehinderter oder blinder Mensch natürlich davon ausgehen, dass die Blinden- und Sehbehindertenverbände alles versuchen, den Betroffenen zu helfen. Das Angebot ist aber von Verband zu Verband sehr unterschiedlich, allein aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann das Angebot nicht gleichgut sein. In ländlichen Gegenden ist es wohl schwer, das Angebot attraktiv zu gestalten, die Wege gerade zu Dienstleistungsangeboten sind zu weit und es ist sehr aufwendig in kleinen regionalen Einrichtungen das gleiche Angebot für Betroffene vorzuhalten wie in Ballungsräumen.
Bundesweit fast gleichwertig sind die Veranstaltungs-/Freizeitangebote aller 20 Verbände.
(Die Fragen stellte Jochen Fischer, Geschäftsführer des BSV Hamburg)
Auf das Schreiben des DBSV bezüglich der Sicherung von Arbeitsplätzen blinder und sehbehinderter Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG ("Die Gegenwart", 4/2006) erhielt der Verband kürzlich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Lubnau, sehr geehrter Herr Bethke, vielen Dank für Ihr engagiertes Schreiben vom 03. März 2006, das ich hiermit beantworte.
Die von Ihnen zitierten Maßnahmen - Konzentration der Call-Center-Standorte und Ausgliederung der Rechnungshotline - stellen wichtige Bausteine im Rahmen des Personalumbaus dar, der die Zukunftssicherung unseres Unternehmens und seiner Arbeitsplätze nachhaltig unterstützt. Natürlich sind wir uns unserer sozialen Verantwortung als bundesweit aufgestellter großer Arbeitgeber bewusst und haben daher eine nochmalige Überprüfung der strukturellen Veränderungen durchgeführt.
In den vergangenen Wochen gab es zur Standortverlagerung intensive Verhandlungen mit dem Sozialpartner. Vertreter von Arbeitgeber und Betriebsräten der Deutschen Telekom haben sich nun im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens auf Vorschlag des Einigungsstellenvorsitzenden über die künftigen Standorte abschließend verständigt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir einen Großteil der Standorte erhalten können.
Hinsichtlich des Umgangs mit blinden, seh- sowie anderweitig behinderten Menschen in unserem Unternehmen kann ich Ihnen versichern, dass wir bemüht sind, unnötige Härten zu vermeiden und jede Chance zur Beschäftigungssicherung zu nutzen.
In jedem Einzelfall werden die individuellen Möglichkeiten für jeden vom Standortwechsel betroffenen behinderten Beschäftigten in Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten eingehend erörtert.
Sollte ein Standortwechsel nicht zumutbar sein, versuchen wir in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Konzerneinheiten die Beschäftigung vor Ort zu sichern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zurzeit noch keine Ergebnisse unserer Bemühungen mitteilen kann, da wir uns - wie bereits erwähnt - noch in der Umsetzungsphase befinden.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass wir auch bei der Ausbildung junger Menschen selbstverständlich blinde und sehbehinderte Bewerber berücksichtigen.
Gerne stehe ich bei weiteren Fragen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinz Klinkhammer
Deutsche Telekom AG
Hatten wir nicht gerade erst das Jahrbuch 2006 angekündigt? Inzwischen ist die 20.000er Auflage so gut wie verkauft, und auch die DAISY-CD hat viel Anklang gefunden.
Jetzt stehen die redaktionellen Arbeiten am Jahrbuch 2007 kurz vor ihrem Abschluss, dann sind die Ideen des Grafikers gefragt, der Wort und Bild in eine ansprechende Form bringt.
Das Jahrbuch 2007 wird Anfang September 2006 ausgeliefert. Stammleser werden es dann ungeduldig erwarten, neue Lesergruppen wollen wir neugierig machen.
Die Broschüre spricht vor allem Leser an, die noch nicht sehr viel über das Leben blinder und sehbehinderter Menschen erfahren haben, sich aber - sei es aus beruflichen Gründen (Journalisten, Planer, Politiker, Rehabilitationsfachleute, Augenärzte, Pädagogen u.a.), wegen persönlicher Betroffenheit (ein "Fall" in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft), aus sozialem Engagement oder aus allgemeinen Interesse - für die Jahrbuchthemen interessieren.
Die Broschüre will sensibilisieren und Brücken bauen - hin zu mehr Normalität im Umgang behinderter und nichtbehinderter Menschen miteinander. Das Grußwort kommt diesmal von
Karin Evers-Meyer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Mehrere Beiträge behandeln das Thema Blindenbildung. Der Leser erfährt außerdem, wie es einer werdenden Mutter geht, die nicht sehen kann, was geschehen sollte, damit Bibliotheken barrierefrei sind, was nötig ist, um vermeidbare Ursachen für Sehverluste zu beseitigen und vieles mehr. Wie seine Vorgänger ist auch das Jahrbuch 2007 kein Lehrbuch und kein Knigge für den Umgang mit blinden Menschen.
Der Leser wird an Themen herangeführt, über die er wahrscheinlich schon lange einmal nachdenken wollte.
Die Bestellung des Jahrbuches wird in der Regel wieder über die Landesvereine des DBSV erfolgen; mehr dazu in der nächsten Ausgabe der "Gegenwart" - Nr. 7/8/2006.
Dr. Thomas Nicolai
Die diesjährige Fachtagung im Herbst steht unter dem Thema: "Moderne Zeiten - Chancen beruflicher Teilhabe blinder und sehbehinderter junger Menschen". Sie knüpft an die von Michael Austermann 1997 gestellte Frage an, welche Kompetenzen die Schule für Blinde und Sehbehinderte vermitteln sollte, um auf das Leben angemessen vorzubereiten. Veranstalter sind von Seiten des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und -pädagoginnen (VBS) die Arbeitsgemeinschaften "Lernbehinderte Sehgeschädigte" und "Übergang Schule - Beruf".
Das Programm wird voraussichtlich im Juli an die Einrichtungen versandt und kann dann auf der Homepage des VBS www.vbs-gs.de oder des BBW Soest unter www.bbw-soest.de abgerufen werden.
Die 12. Soester Fachtagung im Herbst 2005 hatte rund 140 Teilnehmer.
Information und Buchung:
Tel.: (0 45 03) 6 00 20
E-Mail: timmendorfer-strand@aura-hotels.de .
Fachliche Fragen zu den Kursen "Kanuwochenende und Canadierfahren" werden gerne von den Trainern Herrn Nick und Herrn Fayed beantwortet.
Nähere Informationen und Anmeldungen zu den Programmpunkten bei:
AURA Pension Haus Hubertus/Mündersbach gGmbH
Tel.: (0 26 80) 95 10-0
Fax: (0 26 80) 95 10 57
E-Mail: aura-muendersbach@bsbh.org
Eine Erlebniswoche besonderer Art soll als Sommerhit in der Villa Rochsburg vom 14. bis 21. Juli d.J. stattfinden. Geplant sind unter anderem ein Besuch im Karl-May-Museum Radebeul mit Dampferfahrt in Dresden, eine Fahrt zum Karl-May-Geburtshaus in Hohenstein-Ernstthal mit Winnetou-Programm auf der Freilichtbühne sowie ein Abstecher ins Kohrener Land, wo unter anderem eine Töpferei und ein See mit Bootsfahrgelegenheit einladen und auf Wunsch auch eine Kremserfahrt möglich ist. Für Interessierte können auch ein Programm "Rund um den Sekt" mit Fahrt in die Sektkellerei Schloss Wackerbarth, eine Führung durch das August-Horch-Museum in Zwickau und Abstecher ins Erzgebirge erfolgen.
Weitere Informationen und Anmeldung in der
AURA-Pension "Villa Rochsburg"
Tel.: (03 7 33 83) 8 34 01
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Mein Name ist Jenni Zwick, ich studiere Online-Journalismus an der FH-Darmstadt und schreibe gerade an meiner Diplomarbeit mit dem Thema "Barrierefreiheit bei Nachrichten-Webseiten".
Für diese Arbeit versuche ich herauszufinden, wie gut nutzbar die Onlineauftritte renommierter, überregionaler Zeitungen für gehandicapte Bürger sind.
Hierfür bitte ich Sie um Mithilfe. Ich habe eine Umfrage erstellt, die im Internet auszufüllen ist unter
http://ww3.unipark.de/uc/da_fh_darmstadt_zwick_einzel/5e31/
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Tel.: (06 51) 71 05 - 430 (Frau Krewer)
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Neben vielen neuen Stationen zum Jahresthema "Feuer und Eis" gibt es beim Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne diesmal eine ganz spezielle Fußballattraktion: Eine Torwand, wo man blind treffen muss.
Es wird nicht im Finstern geschossen, sondern mit einer Spezialbrille - quasi blind zum Schuss auf zwei Löcher angetreten.
Bis zum 10. September können Gruppen montags von 9 bis 18 Uhr (nach Voranmeldung) und Einzelbesucher und Familien samstags von 13 bis 18 Uhr kommen.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
Tel.: (09 11) 2 31 54 45
Jeder Patient hat das Recht auf die freie Wahl eines Arztes oder Zahnarztes. Dieses Grundrecht ist im Sozialgesetzbuch 5 verankert (§ 76) und für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ein unverzichtbar hohes Gut.
Was ist jedoch, wenn der Patient im Rollstuhl sitzt und in die Praxisräume des Arztes oder Zahnarztes nicht hineinkommt, weil eine Treppe die Zufahrt zur Praxis verhindert?
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat jetzt die erste Internet-Datenbank mit detaillierten Angaben über die Barrierefreiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen von und für Menschen mit Behinderung gestartet. Künftig können Betroffene ihre eigenen Erfahrungen über die Erreichbarkeit ihres Arztes und die Gestaltung der Behandlungsräume, in Form eines Erhebungsbogens selbst im Internet veröffentlichen - www.barrierefreie-arztpraxen.org .
Aus der WM-Bibliothek der Süddeutschen Zeitung haben wir drei sehr interessante Bücher im Angebot.
Lieferbar als DAISY-CD, auf Kassette, in Punktschrift und als MAXI-Druck.
Weitere Informationen und Bestellungen beim
BIT-Zentrum
Tel. (0 89) 5 59 88 - 1 34
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org
Am 11., 14., 18., 21. und 24. Juni ist das Leipziger Zentralstadion Austragungsort von Spielen der Fußball-WM. Für Blinde und Sehbehinderte hat die DZB in Zusammenarbeit mit den Leipziger Verkehrsbetrieben LVB, der Stadionbetreibergesellschaft ZSL und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen, Kreisorganisation Leipzig/Stadt ein spezielles Informationsmaterial erarbeitet.
Es bietet Informationen in Blindenschrift und Großdruck über P+R-Plätze, die Tram-Linien zum Stadion sowie zu den bei den Spielen eingesetzten Sonderlinien mit ihren Haltepunkten und Taktzeiten. Ein Anhang mit transparenten Reliefs und farbigen Abbildungen enthält die Darstellung der Autobahnanbindung Leipzigs und der einzelnen P+R-Plätze einschließlich Tramlinien zum Stadion sowie einen Stadionplan.
Die Broschüre ist in der DZB erhältlich und wird auch an Konsultationspunkten der Leipziger Verkehrsbetriebe ausliegen.
Kontakt: Tel.: (03 41) 71 13-119
Gerade erschienen ist das Buch "Word ohne Maus - Für die Versionen 2000, 2002 (Word XP) und 2003". Es wurde in der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig aufgesprochen. Die Spieldauer beträgt ca. 8 Stunden, und das Buch hat 123 Seiten. Das Buch ist auch in Schwarzschrift, in Braille und als Datei erhältlich.
Vertrieb:
Doris Hippeli
Tel.: (0 89) 86 48 78 71
E-Mail: info@ohne-maus.de
Internet: www.ohne-maus.de
NEU! Vögel in Europa
Zusammengestellt und betextet von H.C. Reimann. Deutschsprachiges Vogelbestimmungsbuch. Kurzschrift 1998, 4 Bände, 460 Seiten, DIN A4, flexibler Einband, auch auf Diskette lieferbar. Holen Sie sich die bunten Freunde ins Haus, damit sie Sie das ganze Jahr über begleiten können!
Zu beziehen beim VzFB: Tel. (05 11) 9 54 65 - 32
In der 5. Auflage ist diese Beratungsbroschüre jetzt beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) mit Unterstützung der DAK Künzelsau erschienen. Für Menschen mit Körperbehinderung und deren Angehörige enthält der Ratgeber auf 112 Seiten viele nützliche Tipps und Informationen zur Pflegeversicherung. In drei Kapiteln werden die Themen Rechte und Pflichten für Versicherte, Selbstbestimmte Assistenz sowie die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien erläutert.
Der Ratgeber ist beim
BSK
Postfach 20
74238 Krautheim erhältlich
Tel.: (0 62 94) 4281 25
Mailingliste für Hauptvertrauenspersonen der Schwerbehinderten:
Anmelden kann man sich mit einer leeren Mail an: sbv-liste-subscribe@yahoogroups.de
In diesen Tagen sind die kleinen Faltblätter der Woche des Sehens auf dem Postweg zu Blinden- und Sehbehindertenvereinen, Führhundschulen, Rehabilitationslehrern, Blinden- und Sehbehindertenschulen, Berufsförderungswerken, Augenärzten und -kliniken, Lions-Clubs und vielen anderen mehr.
In diesen Faltblättern enthalten sind die grundlegenden Informationen zur Woche des Sehens, in der acht große Organisationen unter dem Motto "Blindheit verstehen, Blindheit verhüten" auf den Wert guten Sehens, die Möglichkeiten zur Blindheitsverhütung und die Belange blinder Menschen in Deutschland und weltweit aufmerksam machen. Mit an vorderster Front dabei sind wie in den vergangenen Jahren der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), seine 20 Landesvereine sowie zwei seiner korporativen Mitglieder, der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie die Pro Retina. Zentrales Thema für die Aktionen ist die Blindenbildung. Entsprechend lautet das festgelegte Motto "Blindheit verstehen - Lernen ohne Augenlicht".
Ein nicht ganz einfaches Thema im Hinblick auf passende Aktionen, fallen doch der Tag des weißen Stockes und die Woche des Sehens in vielen Bundesländern in die Ferienzeit. Aber Bildung ist ja nicht nur die Bildung von Kindern, sondern es geht durchaus auch um die Erwachsenenbildung. Natürlich wird das für sehende Menschen interessanteste Element der Blindenbildung, die Blindenschrift und wie man sie lernt, im Mittelpunkt vieler Aktionsideen stehen. Aber auch viele andere Aktionen sind denkbar: Wie lernen blinde Kinder in der Schule und ältere blinde Menschen in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken, wenn keine Tafel oder Ähnliches verwendet werden kann? Sieht ein Klassenzimmer für blinde Menschen anders als ein "normales" Klassenzimmer aus? Wie werden Zahlen in Blindenschrift dargestellt? Wie lernen blinde Menschen mit dem weißen Langstock zu gehen und selbstständig den Alltag zu meistern? Wie sieht die Berufsausbildung blinder Menschen aus?
Für diese und viele weitere Fragen zum Thema Blindenbildung hat sich die Koordinationsgruppe eine Vielzahl von Aktionsvorschlägen einfallen lassen, die in einem Aktionsleitfaden zusammengefasst sind, den man auf der Internetseite www.woche-des-sehens.de herunterladen oder unter
Thomas Krieger
Mit Schreiben vom 27.02.2006 hatte der DBSV die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt um ein persönliches Gespräch zu einer Reihe von Themen gebeten. In einem Vorgespräch hatten die Vertreter des DBSV - Herr Lubnau, Herr Bethke und Herr Drerup - kürzlich Gelegenheit, ihre Positionen zu einer Reihe von aktuellen Problemstellungen vorzutragen.
Aus der Sicht des DBSV haben sich die Dinge höchst unbefriedigend entwickelt: Gemäß § 26 SGB IX wird LPF den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zugeordnet, für entsprechende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlen jedoch eindeutige Rechtsgrundlagen im SGB V. Der vom SG Dresden vorgeschlagene (inzwischen vom SG Hamburg abgelehnte) Weg einer Kann-Leistung aufgrund § 43 SGB V ist weiterhin Gegenstand von Verhandlungen über die Umsetzung eines mit Unterstützung des BMG erreichten Kompromisses, dem die GKV-Spitzenverbände - allerdings mit Ausnahme des AOK-Bundesverbandes - grundsätzlich zugestimmt haben. Die bisherigen Gespräche mit den beteiligten GKV-Verbänden haben dann ergeben, dass sich die Krankenkassen mit den Vorschlägen des DBSV zur Abgrenzung der Leistung (Unterscheidung zwischen medizinischer und sozialer Reha) erst gar nicht befassen wollen, das heißt: eine Leistung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation wird abgelehnt. Vielmehr wird ausschließlich eine der Ergotherapie angenäherte Leistung für finanzierbar gehalten. Auch hierzu hat der DBSV einen Vorschlag eingebracht, auf den die GKV-Verbände bisher noch nicht reagiert haben.
Nach Auffassung des DBSV gehört es zu den Aufgaben der Leistungsträger, sich um die Qualität der Leistungen zu kümmern. Insbesondere bei der Versorgung Blinder mit den nicht gerade billigen Führhunden sind qualitätssichernde Maßnahmen vorzunehmen, und zwar nicht nur zum Zeitpunkt der Hilfsmittelbereitstellung, sondern während der gesamten Zeit der Hilfsmittelnutzung. Zwar sind mit der Anerkennung der DBSV-Qualitätskriterien durch die Krankenkassen und mit der Aufnahme von Gespannprüfungen schon wichtige Schritte getan, der Weg muss jedoch noch weiter gehen. Immer noch nicht werden Gespannprüfungen flächendeckend durchgeführt.
Über die Erforderlichkeit von Nachprüfungen und über deren Durchführung muss mit den Krankenkassen noch gesprochen werden. Nach wie vor unverantwortlich ist es, dass es keine geregelte Qualifikation der Leistungserbringer gibt. Der DBSV hat den GKV-Verbänden eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) für Blindenführhund-Ausbilder vorgeschlagen, die der Anerkennung und der Umsetzung bedarf, das heißt: Die entsprechend nachgewiesene Qualifikation muss zwingende Voraussetzung dafür werden, dass ein Leistungsvertrag abgeschlossen wird.
Gegen den Protest sowohl des DBSV als auch der Verbände der Augenärzte und der Optiker wurde § 33 SGB V zum 01.01.2004 dahin geändert, dass den erwachsenen Versicherten keine Sehhilfen mehr gewährt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dem Betreffenden nach Korrektur eine Sehschärfe von 0,3 und weniger verbleibt. An dieser Regelung war und ist insbesondere zu kritisieren, dass der Ausschluss der Sehhilfen aus den GKV-Leistungen ohne soziale Abfederung vorgenommen wurde, und dass die Anknüpfung der Ausnahmeregelung an die Sehschärfe nach der (dann versagten) Korrektur geradezu paradox erscheint.
Der DBSV sieht ein Problem darin, dass die Krankenkassen nicht selten eine Leistung in Höhe des Festbetrags bewilligen, ohne den Versicherten darauf hinzuweisen, wo und wie er das Hilfsmittel zu diesem Betrag erwerben kann. Dies widerspricht dem Sachleistungsprinzip.
Die häufigsten Beschwerden über festbetragsgebundene Leistungsentscheidungen der Krankenkassen erreichen den DBSV im Zusammenhang mit der Versorgung blinder und sehbehinderter Patienten mit Hörgeräten.
Dem DBSV sind Einzelfälle bekannt, in denen erst die hochwertige Versorgung mit einem Hörgerät - jedenfalls subjektiv - eine markante Verbesserung des Allgemeinbefindens und des Aktivitätspotentials des blinden - und deshalb auf ein gutes Hören besonders angewiesenen - Patienten ergab. Allerdings konnte dieser Befund bisher nicht objektiviert und wissenschaftlich abgesichert werden. Die Bemühungen des DBSV um eine wissenschaftliche Klärung scheiterten zunächst daran, dass Ophthalmologen und Otologen, wenn sie einzeln angesprochen werden, sich nicht für zuständig erklärten. Als dann auf Bitte des DBSV in der Uni-Klinik Heidelberg erstmals eine gemeinsame Untersuchung von Vertretern beider Fachgebiete vorgenommen wurde, endete diese mit einem - dann mündlich mitgeteilten - negativen Ergebnis. Der DBSV hält es trotzdem für angebracht, die Klärungsbemühungen fortzusetzen.
Der DBSV weist darauf hin, dass vor allem Blindenhilfsmittel über Jahrzehnte hinweg ohne vorherige augenärztliche Verordnung von den Krankenkassen bewilligt wurden, wenn der Krankenkasse die Blindheit des Versicherten bekannt war. Eine Verordnungspflicht ergibt sich, so die Ansicht des DBSV, weder aus § 33 SGB V, noch daraus, dass der in § 73 SGB V beschriebene Aufgabenkatalog der Kassenärzte auch die Verordnung von Hilfsmitteln einschließt.
Die Auswahl über die individuell zu gewährenden Hilfsmittel zu treffen, war also nicht Aufgabe der Augenärzte und es kann auch bis heute noch nicht davon ausgegangen werden, dass bei den Augenärzten eine ausreichende Fachkompetenz im Bereich der Hilfsmittelversorgung allgemein vorliegt.
Wünschenswert wäre es, wenn für jeden sehbehinderten oder blinden Versicherten von speziell dazu befähigten Fachkräften ein Gesamtkonzept über die zu erbringenden Leistungen erstellt würde, das für den oder die Leistungsträger dann maßgeblich ist.
Ein solches Verfahren wird - zumindest teilweise - bereits im Rahmen der beruflichen Eingliederung, das heißt bei der technischen Arbeitsplatzausstattung, durch spezialisierte Fachkräfte der Integrationsämter zufrieden stellend praktiziert.
Vorstellbar wäre demnach auch, dass die Krankenkassen, die mit der Bildung von Kompetenzzentren bereits den Weg einer fachlichen Spezialisierung eingeschlagen haben, diesen in Richtung eines spezialisierten, gegebenenfalls fachübergreifenden und integrierten Konzepts fortsetzen, wobei allerdings auf den unmittelbaren Kontakt der Gutachter zum Leistungsempfänger nicht verzichtet werden darf.
Die blinden und sehbehinderten Masseure klagen darüber, dass ihre Leistungen nicht nur restriktiv, sondern zum Teil praktisch gar nicht mehr verordnet werden. Die Bedeutung der Massage als Heilmittel wird offenbar von vielen Ärzten nicht wahrgenommen. Sie wird nicht unterschieden von Wellness-Angeboten. Nach einer Umfrage unter Ärzten, auf welche GKV-Leistungen man am ehesten verzichten könne, ergab sich, dass die Massage auf Platz 2 der Liste stand. In den Hausarztverträgen der BEK wurden die Hausärzte verpflichtet, von der Verordnung "passiver Maßnahmen" Abstand zu nehmen. In Baden-Württemberg, so wurde berichtet, sollen viele Ärzte bei der Verordnung von Massagen die vereinbarten Richtgrößen ohne Not drastisch unterschritten haben.
Herr Lubnau appelliert an das Ministerium, diesen Entwicklungen nachhaltig entgegen zu steuern.
Er verweist als Beispiel auf die positiven Erfahrungen des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Dressler mit der heilenden und nebenwirkungsfreien Wirkung der Massage.
Die positiven Seiten der Blindheit erkennen
Wenn Maria Pydynkowski im Würzburger König-Ludwig-Haus mit routinierten Handgriffen Verspannungen löst oder Elektrotherapie und manuelle Lymphdrainage anwendet, ist von ihrem Handicap nichts zu bemerken. Dass die 43-Jährige blind ist, ist für die Patienten und Mitarbeiter der orthopädischen Klinik mittlerweile selbstverständlich. "Ich wurde von Anfang an sehr herzlich aufgenommen", erzählt die aufgeschlossene Masseurin und lobt die Unkompliziertheit ihrer Kollegen in der Physiotherapie. "Schon an meinem ersten Arbeitstag wusste ich, dass es hier passt!", berichtet sie und verteilt so auch ein Kompliment an den Bezirk Unterfranken, der Träger der Einrichtung ist.
Das Schicksal meinte es mit Maria Pydynkowski nicht immer so gut wie in den letzten Monaten. Von Geburt an mit dem Grauen Star sehbehindert, kommt im Alter von 22 Jahren, während ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin, noch der Grüne Star hinzu. "Zwei Jahre später ging in diesem Beruf nichts mehr", erläutert die gebürtige Schwäbin. Es folgte die Zeit, in der sie lernen musste, ihre Erblindung zu akzeptieren. "Das war nicht einfach, aber aufgeben ist nicht mein Ding", macht sie klar und profitiert in den nächsten Jahren von ihrem ehrgeizigen Charakter.
Und tatsächlich geht es bald wieder aufwärts: 1988 besucht sie am Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg den Grundkurs Physikalische Therapie. Zwei Jahre später schließt sie nach ihrer Ausbildung und ihrem Anerkennungspraktikum in Mainz die Prüfung zur Masseurin erfolgreich ab.
In den 90er Jahren verdient sie sich mit Massagen in Kurkliniken und Arztpraxen rund um Würzburg ihren Lebensunterhalt.
Im Jahr 2002 kommt der nächste Dämpfer: "Damals musste mein Arbeitgeber, eine orthopädische Praxis, plötzlich aus Kostengründen schließen und ich stand von heute auf morgen auf der Straße", erklärt die alleinerziehende Mutter zweier sehbehinderter Kinder. Nach erfolglosen Bewerbungen nahm sie daher erneut Kontakt zum BFW Würzburg auf.
"Bei einer gemeinsamen Ist-Analyse erkannten wir Frau Pydynkowskis Stärken beim praktischen Umgang mit Patienten, aber auch Nachholbedarf bei Kenntnissen am PC", erinnert sich Elsbeth Hamberger vom Arbeitsmarktservice (AMS) des BFW Würzburg. Mit Unterstützung von Andrea Burbrink, Reha-Beraterin bei der Würzburger Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, belegt Maria Pydynkowski ab September 2003 eine intensive EDV-Schulung und anschließend eine Maßnahme zur Integration Blinder und Sehbehinderter (IBS) am BFW Würzburg.
"Unsere IBS-Maßnahme mit integriertem Langzeitpraktikum war genau der richtige Schritt, um der routinierten Masseurin den Weg zurück ins Berufsleben zu ebnen", ist Hamberger heute fest überzeugt. Mit Recht: Gemeinsam mit dem BFW findet Maria Pydynkowski nach einiger Zeit eine Praktikumsstelle im König-Ludwig-Haus, wo man ihr gleich eine Chance zur beruflichen Wiedereingliederung gibt.
Von Anfang an kann sie dort auf den Rückhalt der Leiterin Physiotherapie in der orthopädischen Fachklinik, Christine Meyer, bauen. "Mir imponierte das enorme Engagement von Frau Pydynkowski, ihr starker Wille, etwas zu bewegen", erzählt Christine Meyer vom ersten Eindruck der neuen Kollegin. Dieser sollte sie nicht trügen: Die 43-Jährige besticht nicht nur durch die fachkundige Behandlung ihrer Patienten, sondern meistert wie selbstverständlich auch die notwendige Patientendokumentation und Leistungserfassung am PC. Das ist noch nicht alles: Schon bald therapiert die blinde Masseurin ihre Patienten nicht nur in der physiotherapeutischen Ambulanz, sondern auch auf den Stationen der orthopädischen Klinik und beweist damit ihre uneingeschränkte Mobilität. Ihre engagierte Arbeitsleistung wird auch von der Klinikleitung positiv registriert: Das Praktikum wird verlängert und als ein Kollege in Rente geht, erhält Maria Pydynkowski einen unbefristeten Arbeitsvertrag. "Ihre berufliche Wiedereingliederung hat so gut geklappt, weil die Arbeit der vielen Beteiligten wie Zahnräder ineinander griff", betont Elsbeth Hamberger vom AMS des BFW Würzburg und ergänzt anerkennend: "Den größten Anteil aber hat Frau Pydynkowski selbst, weil sie nie aufgesteckt hat!"
Neben ihrem fordernden Beruf managt sie "nebenbei" den Alltag ihrer beiden sehbehinderten Kinder. "Ich habe gelernt, dass mir durch die Blindheit auch viel geschenkt wird", gewinnt die alleinerziehende Mutter ihrem Handicap überraschend auch gute Seiten ab. "Wann immer ich meine Kollegen treffe, wir sprechen miteinander", freut sie sich über die "kommunikative Seite" ihrer Behinderung. So gebe es immer wieder, nicht nur beim Austausch mit den Kollegen, nette Begebenheiten. Schmunzelnd berichtet sie von einer Patientin, die auf eine Lymphdrainage wartete. Den Langstock vorneweg betrat Maria Pydynkowski gewohnt forsch das Behandlungszimmer. "Brauchen Sie den Stock etwa, um mir damit eine Drainage zu legen?", fragte die irritierte Dame ängstlich. - "Naja, ich konnte 'Entwarnung' signalisieren", erzählt Maria Pydynkowski und lacht über das ganze Gesicht. "Ich erklärte den Therapieablauf und wir haben uns während der Behandlung über unser Missverständnis köstlich amüsiert."
Fazit: Maria Pydynkowski hat mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung Bund, des BFW Würzburg und des König-Ludwig-Hauses ihre Chance beim Schopf gepackt und hofft auf möglichst viele Nachahmer: "Ich wünsche mir, dass sich künftig mehr Arbeitgeber finden, die Behinderte eingliedern und so, wie in meinem Fall, die 'positiven Seiten der Blindheit' erkennen ..."
Nähere Informationen unter
www.koenig-ludwig-haus.de und
www.bfw-wuerzburg.de
Marcus Meier
Das SFZ Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz gGmbH nutzt Instrumente aus der Wirtschaft für die Berufsfindung.
Im SFZ Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz gGmbH beginnt seit Anfang 2003 jede Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung mit einem Assessmentcenter.
Das Assessmentcenter fand bisher hauptsächlich in der Wirtschaft seine Anwendung. Im Berufsbildungswerk Chemnitz wurde es auf die Erfordernisse der Berufsfindung blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnitten. Was passiert beim Assessmentcenter? Zwei bis vier Teilnehmer erhalten Aufgaben in einer bestimmten Zeit zur Lösung. Dabei werden sie von mehreren geschulten Beobachtern in ihren Verhaltensweisen und Leistungen beurteilt. Es handelt sich dabei um Übungen zur Vorstellung; zu Normen und Werten und eine einfache Konstruktion. Für die Auswertung wurde ein Profilblatt entwickelt, auf dem skalierte Aussagen über die Ausprägungen von Kommunikationsfähigkeit, Arbeitssystematik und weitere Kategorien graphisch dargestellt werden können. Das ermöglicht gleichzeitig einen Abgleich der Einschätzung des Teilnehmers und der Beobachter. Das Assessmentcenter wird mit dem Teilnehmer im persönlichen Gespräch ausgewertet. Er kann danach z.B. einschätzen, ob das vorausgesetzte Wissen vorhanden ist oder welche Ressourcen unter welchen Bedingungen ausgeschöpft werden können.
So ist eine passgenaue Einschätzung für eine bestimmte Ausbildungseignung möglich, die vom Teilnehmer mitgetragen werden kann. Abbrüche aufgrund von Fehleingliederungen konnten seitdem vermieden werden. Ein Beispiel, dass Assessmentcenter zu einer besseren Einschätzung für benötigte Hilfestellungen für einen erfolgreichen Berufsabschluss führt, ist Fanny N. Die blinde junge Frau kam nach Chemnitz zur Arbeitserprobung, nachdem sie bereits in einer anderen Einrichtung eine kaufmännische Ausbildung begonnen hatte. Diese hatte sie nach einem Jahr ohne Abschluss beenden müssen.
Im Assessmentcenter wurden Fanny N. ihre Fähigkeiten und Potentiale bewusst. Sie baute ihre anfänglichen Ängste vor einem erneuten Misserfolg ab. Das Assessmentcenter ergab, dass die kaufmännische Ausbildung durchaus ihren Neigungen und Stärken entsprach, jedoch Unterstützung in einigen Unterrichtsfächern notwendig sein wird. Es wurde deshalb eine dreimonatige Berufsvorbereitung vereinbart.
Heute ist Fanny N. eine motivierte junge Frau, deren Chancen ihr Berufsziel gut zu erreichen erfolgversprechend sind. Zur Zeit sind wir dabei, das Assessmentcenter mit der gleichen hohen Qualität in die Berufsvorbereitende Bildung zu übernehmen.
Cornelia Knorr
Für behinderte Studienabsolventen ist es schwer einen geeigneten Praktikumsplatz im eigenen Land zu finden; im Ausland - nahezu unmöglich.
Hier schafft das EU-Projekt "Übergang vom Studium zum Beruf für behinderte Menschen" Hilfe. Auf der Projekt-Homepage www.independentliving.org/studyworkabroad finden behinderte Studierende und Studienabsolventen Praktikums-, Ausbildungs- und Traineestellen in ganz Europa, die barrierefrei sind. Um diese Datenbank zu erstellen und aktuell zu halten, haben sich Institutionen aus 10 europäischen Ländern unter der Leitung des "Independent Living Institut" in Schweden zusammengeschlossen.
Für Deutschland hat das "Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Bad Kreuznach e.V." (ZSL Bad Kreuznach e.V.) die Koordination übernommen. Ziel ist es zunächst, eine Datenbank für den deutschsprachigen Raum zu erstellen, die barrierefreie Praktikums- und Ausbildungsmöglichkeiten auflistet. Darüber hinaus soll ein nationales Netzwerk geschaffen werden, das die Vertreter öffentlicher Stellen, Gewerkschaften und Behindertenorganisationen, so wie die Behinderten selbst einbindet. Die Institution sucht Kooperationspartner, die barrierefreie Praktikumsplätze anbieten können und helfen wollen behinderten Studienabgängern eine echte Chance auf Weiterqualifizierung zu bieten.
Nähere Informationen bei:
Elina Büttenbender (Projektkoordination)
ZSL Bad Kreuznach e.V.
E-Mail: e.buettenbender@zsl-bad-kreuznach.org
Internet: www.zsl-bad-kreuznach.org
Gegenwärtig nutzen rund 650 blinde und sehbehinderte Menschen berufliche Bildungsangebote der Nikolauspflege.
Das "Berufsbildungswerk Stuttgart" ermöglicht es knapp 150 jungen Menschen, sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und einen Berufsabschluss zu erreichen. Rund 500 überwiegend erwachsene Personen besuchen eine Qualifizierungsmaßnahme oder nutzen eine Beratungsleistung des "BISS - Qualifizierungs- und Sehzentrums".
Für Jugendliche und für junge Erwachsene
Ziel: Berufliche Erstausbildung
Obwohl viele sehbehinderte und blinde Schüler ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Ausbildung im Berufsbildungswerk haben, gibt es in der Praxis immer größere Schwierigkeiten, diesen Anspruch tatsächlich durchzusetzen. Durch entschiedenes Auftreten der Eltern, der Verbände und mit Unterstützung der Nikolauspflege konnte der gesetzlich garantierte Anspruch dennoch in vielen Fällen verteidigt werden. Die Arbeitsverwaltung gibt einer wohnortnahen Ausbildung prinzipiell den Vorzug gegenüber einer Ausbildung im Berufsbildungswerk. Auch die Nikolauspflege hält wohnortnahe Ausbildung für einen guten Weg, den sie als einen möglichen Weg selbst anbietet. Ungeachtet der Frage, an welchem Ort und über welchen Zeitraum die Maßnahme angeboten wird, setzt das BBW Stuttgart weiterhin auf hohe Qualität. Die Ausbildung weist einen hohen Förderanteil auf und bindet betriebliche Anteile ein. Zudem haben in verschiedenen Kooperationsmodellen mit Betrieben und Regelberufsschulen auch externe Auszubildende die Möglichkeit, auf Unterstützung durch die Nikolauspflege zurückzugreifen.
Ziel der Ausbildung im BBW Stuttgart ist es, dass die Absolventen nach ihrer Ausbildung im Arbeitsleben bestehen können. Darauf werden sie bestmöglich vorbereitet. Konkret heißt das: Die Azubis der Korbflechterei bearbeiten selbstständig Kundenaufträge. In der Metallabteilung werden an hochwertigen Drehmaschinen und CNC-Bearbeitungszentren Teile für Kunden produziert. Der Hauswirtschaftsbereich ist in die tägliche Bewirtung, Reinigungsarbeiten, Kantinenversorgung und Wäschereinigung eingebunden. Die Gartenausbildung ist für die Pflege der Außenanlagen zuständig. Kaufmännische Auszubildende lernen betriebliche Abläufe von der Auftragserteilung bis zur finanzbuchhalterischen Abwicklung kennen und sind in einem Netzwerk von Übungsfirmen organisiert. In allen Ausbildungsgängen spielen Praktika und Kooperationen mit Betrieben eine große Rolle. Das Modell der so genannten wohnortnahen kooperativen Berufsbildung, bei dem die Nikolauspflege Rehabilitanden im Ausbildungsbetrieb am Wohnort und in der Regelberufsschule begleitet, ist inzwischen fester Bestandteil des Ausbildungsangebots. Die Wohnkonzeption des BBW Stuttgart ist abgestuft nach Gruppengröße, Betreuungsintensität und räumlicher Lage und führt die jungen Erwachsenen schrittweise in die Selbstständigkeit.
Für Erwachsene mit und ohne Arbeit sowie ältere Menschen
Ziel: Integration in Beruf und Alltag
BISS ist ein Kompetenzzentrum innerhalb der Nikolauspflege, das auf die Hilfsmittelversorgung, Beratung, Qualifizierung und berufliche Integration Erwachsener spezialisiert ist. Besondere Kennzeichen sind: Individuelle, maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote, betriebsnahe Qualifizierungen und regionale Anbindung an den Wohnort der Klienten. Auch für betroffene Mütter und Väter gibt es tragfähige Modelle. Viele Erwachsene nutzen die Angebote ambulant, andere erhalten eine Wohnmöglichkeit.
Im Sehzentrum BISS in Stuttgart-Mitte werden optische Hilfsmittel wie Lupen, Leuchten, ein breites Sortiment von Blindenstöcken, sprechende Systeme und weitere technische Hilfsmittel präsentiert. Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern mit betroffenen Kindern, an Jugendliche und Erwachsene bei Fragen der Arbeitsplatzausstattung sowie an ältere Menschen und ihre Angehörigen. BISS bietet allgemeine Informationen über kassenärztliche Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten, erstellt Kostenvoranschläge und ist bei der Erledigung von Formalitäten behilflich. Außerdem gibt es beim BISS hilfreiche Adressen von weiteren Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen. Ein Netzwerk mit Augenkliniken, Augenärzten, Orthoptistinnen und Beratungsdiensten wird derzeit gezielt ausgebaut.
Nähere Informationen:
BBW Stuttgart
Tel.: (07 11) 65 64-103
E-Mail: bbw.stuttgart@nikolauspflege.de
BISS
Tel.: (07 11) 65 64-250
E-Mail: biss@nikolauspflege.de
Internet: www.nikolauspflege.de
Am 23.3.2006 begleitete Frau Fernanda Barata Rochorosky aus dem Haus St. Joseph in Beckum die Reha-Fachkräfte des Berufsbildungswerks für Blinde und Sehbehinderte Soest, einer Einrichtung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, durch den Arbeitsalltag.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung bekam die Betreuerin eines 70-jährigen Heimbewohners einen Einblick in die Möglichkeiten der sozialen Rehabilitation blinder Menschen. Durch die Hospitation, die auch einige Selbsterfahrungs-Elemente beinhaltete, lernte sie die Welt eines Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen besser zu verstehen. Kleine alltägliche Hilfen, wie z.B. das Erkennen von Geld, die Umsetzung einer Unterschrift, die Begleitung auf Wegen und Treppen, die Nutzung von einfachen Hilfsmitteln und deren Beschaffung waren Inhalt der Veranstaltung. Informationen über Möglichkeiten und Grenzen von Menschen mit visuellen Einschränkungen rundeten den Themenkatalog ab. Die Soester Reha-Fachkräfte sind durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen darin geübt, ihr Wissen sowohl an betroffene Personen als auch an pädagogische Mitarbeiter oder Pflegekräfte weiter zu geben. Die nächste Fortbildung dieser Art findet im September 2006 statt.
Anfragen können gerichtet werden an Ulla.Grube@lwl.org.
Die eLearning-Plattform BFW online wurde von Experten des EU-Projektes "E-Learn-ViP" mit der Bestnote Triple A ausgezeichnet.
Die im Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg programmierte Software ermöglicht Blinden und Sehbehinderten das Lernen über das Internet und nimmt damit eine Vorreiterrolle unter den bisher für diese Zielgruppe entwickelten eLearning-Plattformen ein. Bereits im Jahr 2005 wurde BFW online der renommierte Bayernonline-Preis in der Kategorie eLearning verliehen. Die Zertifizierung durch die Zentralstelle für Fernunterricht sowie die Anerkennung der Kurse durch die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt sind weitere Erfolge des Online-Angebots. Jüngste Auszeichnung von BFW online ist nun die Einstufung AAA, die vom international besetzten EU-Projekt "E-Learn-ViP" als höchstes Qualitätssiegel verliehen wird. Die von sieben Bildungseinrichtungen aus sechs Ländern vergebene Bewertung berücksichtigt die Zugänglichkeit mit elektronischen Hilfsmitteln, die ergonomische und methodische Gestaltung und die Barrierefreiheit der getesteten Systeme. Die Bestnote AAA war bisher Universitäten in Toronto und Michigan vorbehalten, der erste deutsche Preisträger mit drei A ist BFW online vom BFW Würzburg.
Weitere Informationen über BFW online finden Sie im Internet unter www.bfwonline.de .
Marcus Meier
Kommunikation und Unterhaltung machen den Inhalt dieses Schaufensters aus. Neben Telefonen und tragbaren Radios haben wir ein EDV-Thema zum digitalen Fernsehempfang, von dem ich hoffe, dass es den Rahmen dieser Broschüre nicht sprengt.
Lothar Rehdes
Nicht zwangsläufig müssen für Blinde und Sehbehinderte geeignete Telefone besonders groß sein. Oft genügt eine gut gegliederte übersichtliche Gestaltung einerseits und ein gut lesbares Display andererseits.
Panasonic bietet in der Typenreihe KX-TCD Schnurlostelefone an, die keine Maxi-Abmessungen haben oder etwa Großtastentelefone sind, die o.g. Kriterien aber recht gut erfüllen. Die eher kleinen gummierten Tasten sind gut voneinander abgesetzt. Die Funktionstasten setzen sich zwar unmittelbar über den Zifferntasten fort, gruppieren sich aber auffällig um einen großen Knopf, der als Cursorkreuz dient.
Lautstärke und Klang können eingestellt werden. Eine gut funktionierende Freisprecheinrichtung macht das Telefonieren angenehm.
Neun Zielwahlspeicher können - mit sehender Hilfe - eingerichtet werden. Sehbehinderte können verstärkten Kontrast einstellen. Die Displays sind sowohl monochrom, als auch in Farbe erhältlich. Einige Modelle enthalten auch Anrufbeantworter, die mit etwas Übung auch durch Blinde bedienbar sind.
Es gibt in dieser Reihe Basisstationen, die entgegen üblichen Gepflogenheiten ein vollwertiges Telefon darstellen und mit einer Wähltastatur, Freisprechen sowie (Modellabhängig) mit Anrufbeantworter ausgestattet sind.
Die genaue Modellauswahl muss nach persönlichen Bedürfnissen und Geschmack erfolgen.
Die Preise bewegen sich etwa zwischen 40 und 90 Euro.
Immer wieder wird nach einfach zu bedienenden, aber trotzdem soliden Radios gefragt. Will man Qualität, bekommt man als Draufgabe meist einen Wust von Funktionen, dem man nur bedingt gewachsen ist.
Sony hatte jahrelang so ein Gerät auf dem Markt, das aber ausgelaufen ist. Um so erfreulicher ist es, dass es jetzt einen Nachfolger gibt, den ICF 904. Er verfügt über alle klassischen Wellenbereiche von Langwelle bis UKW, die per Schiebeschalter eingeschaltet werden. Für UKW gibt es drei Stationsspeicher, die mit Rädchen voreingestellt werden; sie sind leicht versteckt, um Fehlbedienungen zu vermeiden.
Die Stationsspeicher werden über 3 längliche Tipptasten aufgerufen; die 4. Tipptaste wählt die manuelle Stationsabstimmung aus. Überhaupt sind die Knöpfe und die anderen Bedienelemente groß und griffig gestaltet. Dieses Radio sollte sich deshalb auch besonders für ältere Menschen eignen.
Ein Netzteil ist eingebaut; Batteriebetrieb ist auch möglich. Der Klang ist gut und kann mit einem Regler noch optimiert werden.
Abmessungen: (BxHxT) 29,6 x 20,7 x 11,2 cm
Preis: ca. 60 Euro
Auch von Grundig gibt es ein solides, einfach zu bedienendes Radio. Es verfügt auch über die klassischen Wellenbereiche von Langwelle bis UKW, wobei die Kurzwelle in zwei Bereiche aufgeteilt ist. Die Wellen werden mit Drucktasten umgeschaltet, die sehr gut fühlbar voneinander abgesetzt sind. Die sonstigen Einstellungen erfolgen mit Rädern, die an den Seiten und oben herausschauen. Ihre Ränder sind gummiert, so dass sie sich sehr gut greifen lassen.
Stationsspeicher gibt es keine. Das Netzteil ist eingebaut; Batteriebetrieb ist ebenfalls möglich. Der Klang ist voll, wenn auch etwas rau und kann mit einem Regler eingestellt werden.
Die Form des Radios ist insofern eigenwillig, als seine Grundfläche mehr einem Halbkreis als einem Rechteck entspricht. Dieses Radio ist von seinem Konzept her sicher auch rauen Einsatzbedingungen gewachsen.
Abmessungen: (BxHxT) 26 x 15 x 7 cm
Preis: ca. 45 Euro
In unserer Dezemberausgabe 2005 haben wir den AMMEC vorgestellt, der in sich die Funktionen von digitalem Fernsehempfänger, Festplattenrecorder und Videotextdecoder vereint - und dies mit vollständiger Bedienbarkeit durch Blinde mittels integrierter Sprachausgabe.
Inzwischen gibt es - zumindest für die Besitzer eines leistungsfähigen multimediafähigen Computers eine interessante Alternative. Solche Rechner werden regelmäßig bei den Discountern (z.B. bei Aldi unter der Marke Medion) angeboten, und auch so mancher Blinde und Sehbehinderte hat inzwischen so einen Computer erworben. Sie bringen praktisch alles mit, was für moderne Anwendungen erforderlich ist. Dazu zählen reichliche Ausstattung mit Festplattenspeicher, schnellem Prozessor, leistungsfähigen Laufwerken für CD und DVD sowie Ausrüstung mit einer Empfangseinheit (sog. TV-Karte) für den digitalen Fernsehempfang über alle Verteilungswege (Satellit, Kabel, digitales Antennenfernsehen DVBT).
Leider war gerade die Fernsehfunktion bisher durch Blinde nicht nutzbar, da die Computerprogramme zur Steuerung des Fernsehempfangs - wie z.B. die Medionsuite - rein grafisch gestaltet sind und dadurch nicht mit Screenreaderprogrammen wie JAWS bedient werden können.
Nun ist ein Programm auf dem Markt erschienen, das sich DVB-Viewer nennt und ursprünglich für die TV-Karten von TechniSat entwickelt worden war. Inzwischen ist es so weiterentwickelt worden, dass es offenbar für die meisten anderen TV-Karten ebenfalls verwendet werden kann.
Das Programm selbst kostet derzeit 15 Euro und erschließt nach seiner Installation praktisch alle Möglichkeiten, die der digitale Fernsehempfang bietet.
Es soll hier nicht allzu sehr ins Detail gegangen werden, da das Schaufenster keine Computerzeitschrift ist. Nähere Informationen - auch zur Beschaffung - können aber bei uns, dem Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte (Kontakt s. unten) eingeholt werden.
Nur so viel sei gesagt: Die Rundfunk- und Fernsehprogramme können über Kanallisten ausgewählt werden. Aufnahmen der Sendungen kommen auf die Computerfestplatte. Die Aufnahmeprogrammierung ist über den elektronischen Programmführer (EPG), der von den Sendern mit ausgestrahlt wird, möglich. Hier bekommt man auch inhaltliche Informationen über das laufende und künftige Programm.
Und nicht zuletzt kann auch der Videotext gelesen werden.
Kontakt: Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte gGmbH
Telefon: 030 - 7 90 13 69 36
E-Mail: rehdes@fzbs.de
Das Schaufenster wird gefördert durch die Lotterie "GlücksSpirale".