"Die Gegenwart",
Magazin für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Freunde, Organ
des DBSV;
61. Jahrgang.
Redakteur: Dr. Thomas Nicolai
Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-13
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: gegenwart@dbsv.org (auch für Anzeigen)
Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org
Homepage: www.dbsv.org
Präsidentin: Renate Reymann
Geschäftsführer: Andreas Bethke
"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli/August als Doppelnummer)
in Punktschrift
in Schwarzschrift
auf Kassette
auf CD ROM im DAISY-Format
im Internet ( ausgewählte Beiträge, www.dbsv.org )
Jahresbezugspreis 2007: 35 Euro für Inhaber der DBSV-Karte,
sonst 40 Euro,
Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis
Informationen über die Zahlungsmodalitäten gibt der
DBSV-Zeitschriftenverlag
Frau Wolff
Tel.: (0 30) 28 53 87-22
E-Mail: p.wolff@dbsv.org
Einzugsermächtigung wird erbeten.
Hinweis: Kündigung des Abonnements für das Folgejahr sind bis Ende September vorzunehmen.
Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00, Sonderkonto Zeitschriftenverlag
Konto-Nr. 3273301
Anzeigenpreise:
Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 180 Zeichen
kosten pauschal 5 Euro.
Jedes Wort über diesen Umfang hinaus
kostet zusätzlich 50 Cent.
Kommerzielle Kleinanzeigen kosten 9,00 Euro pro Druckzeile.
Für Großanzeigen und Beilagen bitte Preisliste anfordern.
Redaktionsschluss und damit Anzeigenschluss ist jeweils der 1. des Vormonats (für die Januar-Ausgabe jeweils der 20.11.).
Vom 22. bis 25.03. trafen sich die Hilfsmittelberater der DBSV-Landesvereine im Aura-Hotel in Timmendorfer Strand. Angereist waren 31 haupt- und ehrenamtliche Berater.
Herr Henning Schwatz vom Gemeinsamen Fachausschuss für allgemeine Hilfsmittel informierte über die Entwicklung auf dem Hilfsmittelmarkt. Einen Überblick über neue elektronische Hilfsmittel gab Konrad Gerull vom Gemeinsamen Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme.
So stellten uns die Firma Plustek den neuen BookReader "BAT" vor – ein Scanner, der das Buch zum sprechen bringt.
Weiterhin wurden wir durch Frau Angela Schneider-Heine, von der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte, Schleswig, über altersabhängige Hilfsmittel und Frühförderung von Kindern zur Bewältigung des Alltags informiert und Frau Gudrun Hasse stellte uns neue Kinderbücher von der Grenzenlos gGmbH, Erfurt vor.
Ferner berichteten Herr Dennis Cory, von IRIS Hamburg, über die neueste Entwicklung der weißen Langstöcke.
Frau Renate Kokartis, Bundessprecherin des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter, machte interessante Ausführungen über den Führhund, Herr Tiedemann von der Firma SynPhon stellte uns den Einkaufsfuchs vor und Herr Reiner Delgado brachte uns die Freizeitgestaltung für Blinde und Sehbehinderte durch Sport näher.
Heike Siechau
Der DBSV beteiligt sich gemeinsam mit verschiedenen europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen, Blindeneinrichtungen und der Firma Siemens am EU-Projekt CASBliP. Wichtigstes Projektziel ist die Entwicklung eines elektronischen Systems, das unter Integration verschiedener Sensoren und Schnittstellen für die Nahfeldnavigation eingesetzt wird und den Langstock ergänzen soll. Der DBSV hat besondere Aufgaben in Bezug auf die Evaluierung der Prototypen und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Evaluierungsphase, in der DBSV und die Firma Siemens eng zusammenwirken werden, beginnt im Juli 2007.
Herr Knut Junge hat auf der letzten Tagung des Fachausschusses für die Belange Sehbehinderter (FBS) mit ausführlichen Hintergrundinformationen den Stand der Normungsarbeiten für die DIN-Normen 18030 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen und DIN 32975 Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich erläutert.
Durch vielfältige anschauliche Beispiele hat er die Wichtigkeit der Normung für das Ziel der barrierearmen Gestaltung der Lebensräume für Mobilitätsbehinderte gezeigt. Zu diesem Personenkreis zählen auch Sehbehinderte.
Der Erfolg dieser Arbeiten scheint gesichert, da andere Interessengruppen, wie z.B. die Bahn, trotz der befürchteten aufwändigeren Planungsprozesse und höheren Kosten allmählich einlenken.
Obwohl Normen in der Regel nicht rechtsverbindlich sind, ist ihre Fakten schaffende Klarstellung unverzichtbar. Es wurde deutlich, dass für diese Arbeit die ehrenamtliche Wahrnehmung unserer Interessen an Grenzen stößt.
Der FBS empfiehlt den Vereinen die verstärkte Unterstützung der Normungstätigkeit durch finanzielle Mittel und durch die Gewinnung von geeigneten Ehrenamtlichen.
Der FBS wird die Normungsarbeit soweit sie Sehbehinderte betrifft weiter intensiv verfolgen. Ziele sind dabei, die Bedürfnisse der Sehbehinderten an die in diesem Bereich tätigen weiterzugeben und sich über Grundsätzliches zu informieren.
Neben dem Inhalt der DIN 1450 "Schriften – Leserlichkeit" wird der FBS einen Vorschlag für eine eng umgrenzte Revision ausarbeiten. Inhaltlich wird auf die bekannten Gestaltungsfaktoren von Schrift und Layout Bezug genommen, die eine bessere Lesbarkeit erlauben. Wichtig wäre hier die Auswertung und Einarbeitung von bestehenden Regelungen in diesem Bereich, wie z.B. in den USA und England.
Vom 01. bis 05.11. findet die renomierte Konferenz mit Referenten aus aller Welt in der Evangelischen Akademie Tutzing statt.
Themenschwerpunkte sind: Sehtraining in Gesundheitsvorsorge und Bildung, Arbeitsbezogenes Sehtraining in Firmen, Sehtraining und Begleitung als Therapie für Menschen aller Altersstufen mit allen Arten von Augenproblemen bis hin zur Sehbehinderung.
Wie seit vielen Jahren soll diese Konferenz ein Forum sein für einen regen Austausch über die Möglichkeiten des Ganzheitlichen Sehens zwischen Sehtrainern, Augenärzten und Optikern, Therapeuten und Mitgliedern verschiedener Heilberufe sowie Interessierten, die mehr über die natürlichen Methoden im Bereich des Sehens erfahren möchten. Zum Programm gehören auch öffentliche Workshops.
Organisation der Konferenz und Kontakt:
Marianne Wiendl
Tel.: (0 81 51) 91 15 30
Gisela Wesche-Nielsen
Tel.: (0 89) 7 69 40 79
Uschi Ostermeier-Sitkowski
Tel.: (08 31) 6 06 47
und das Team des Forums Gesundes Sehen München
www.verein-gesundes-sehen.de
Der auf der ITB zum ersten Mal vergebene MERIAN Sonderpreis für den innovativsten Touristik-Katalog ging an die Thüringer Tourismus GmbH für die Broschüre "Thüringen barrierefrei – Reisetipps und Freizeitangebote", die sie gemeinsam mit der Grenzenlos gGmbH Erfurt und dem InnoRegio Projekt "Barrierefreie Modellregion im Thüringer Wald" erstellt hatte. Auf 88 Seiten findet man spezielle Angebote für gehbehinderte, rollstuhlfahrende, blinde oder sehbehinderte bzw. hörgeschädigte Urlauber oder auch für solche mit Lernschwäche. Sie sind mit den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet, konkret beschrieben und mit Adresse, Telefonnummer, Internetadresse oder Faxnummer benannt. Der Katalog selbst ist für sehbehinderte Menschen mit großer Schrift und farbigen Unterlegungen gestaltet. Die extra angefertigte CD-ROM kann mit Screenreader auch von blinden Interessierten am Computer gelesen werden.
Fast alle im Katalog enthaltenen Einrichtungen wurden von der Grenzenlos gGmbH selbst getestet.
Broschüre und CD sind kostenlos über das Service-Center
Thüringen unter der Hotline (03 61) 3 74 20 oder im Internet unter www.thueringen-tourismus.de erhältlich.
Das Seminarprogramm mit weiteren Veranstaltungen kann
angefordert werden bei:
Bildung Ohne Barrieren
Tel.: (0 78 44) 91
87 51
E-Mail: info@bob-institut.org
Mehr Information und Buchung unter
Tel.: (0 45 03) 60
02-0
E-Mail: timmendorfer-strand@aura-hotels.de
Das Programm bis Dezember 2007 liegt in Braille- und Schwarzschrift vor.
Weitere Informationen und Anmeldung:
AURA Pension Haus
Hubertus/Mündersbach gGmbH
Tel.: (0 26 80) 95 10 0
E-Mail: aura-muendersbach@bsbh.org
Wir haben unsere Informationsbroschüre für Kuren neu aufgelegt.
Bestellen Sie den Infoflyer per Mail
info@aura-hotel.de
Weitere Termine im Jahresprogramm, das angefordert werden kann.
AURA-Hotel Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub
Tel.: (0
88 45) 99-0
E-Mail: info@aura-hotel.de
Internet: www.aura-hotel.de
Bitte fordern Sie unsere Hotelbroschüre für 2007 an!
Hotel-Residenz AURA Zentrum
Tel.: (0 52 34) 90 40
Internet: www.aura-zentrum.de
E-Mail: info@aura-zentrum.de
Zusammengestellt und betextet von H. C. Reimann. Deutschsprachiges Vogelbestimmungsbuch. Kurzschrift 1998, 5 Bände, 544 Seiten, DIN A4, Spiralbindung, auch auf Diskette lieferbar.
In diesem Buch stellt die Autorin H.C. Reimann ein umfangreiches Werk zur Verfügung, in dem 269 in Europa vorkommende Vögel beschrieben werden. Der letzte Band enthält ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis mit den Vogelnamen in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Schwedisch.
Nähere Informationen:
VzFB
Tel.: (05 11) 9 54
65 – 32
Podcast – das ist ein neues Nutzerangebot der DZB. Seit März bietet nun auch die DZB ein "Radio zum Mitnehmen" für alle interessierten Internetnutzer an. Die ersten fünf Episoden sind erschienen, man findet sie wie auch weiterführende Informationen zum Thema unter www.dzb.de\podcast . Aktualität, Themenvielfalt und ansprechende Unterhaltung rund um die DZB sind die Ziele dieses neuen Angebotes.
Mit Fragen, Anregungen und Kritiken wenden Sie sich bitte in der DZB an
Susanne Siems
Tel.: (03 41) 71 13-115 oder
susanne.siems@dzb.de
Vom 29.09. bis 06.10. veransstaltet die Gruppe Ruhestand im Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf ein Seminar für ältere blinde und sehbehinderte Menschen im AURA-Hotel Saulgrub.
Gerade auch Menschen, die erst im Alter von einem Sehverlust betroffen wurden oder an einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD) leiden, sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen bei
Dr. Joh.-Jürgen
Meister
Tel.: (0 81 61) 6 65 69
10. bis 14.09. Frauen unter sich
Weitere Informationen und Anmeldung beim
Villa-Team
Tel.: (03 73 83) 8 3 80-0
E-Mail: villa@bsv-sachsen.de
Gerhard Männl bietet ab Oktober 2007 blinden Interessenten eine Mitreisemöglichkeit nach Indien.
Nähere Informationen können bei ihm per E-Mail
erfragt werden:
gerhard.maennl@gmx.net
Der akustische Bofrostkatalog auf MP3-CD trägt jetzt eine Braille-Beschriftung, womit auch dieses Produkt den Bemühungen um Barrierefreiheit Rechnung trägt. Die Aufsprache des Kataloges erfolgte im Blindentonstudio Weiler.
In den Mitteilungen der Rechtsabteilung 4/2007 informiert Thomas Drerup über Regelungen zur Hilfsmittelversorgung, wie sie sich aus den Neuregelungen der Gesundheitsreform ergeben. Auf zwei Aspekte geht der DBSV Rechtsreferent nachstehend ausführlich ein:
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden auch mehrere Normen geändert, die die Versorgung mit Hilfsmitteln betreffen. Im Wesentlichen geht es hierbei um das Verhältnis zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern. Zu diesen gehören die Hilfsmittellieferanten, aber auch die Mobilitätstrainer und die Führhundschulen, die die Versicherten in den Gebrauch des Hilfsmittels "Langstock" oder "Blindenführhund" einweisen. Ob sich die neuen Regelungen für die blinden und sehbehinderten Versicherten positiv oder negativ auswirken, wird sich wohl erst nach praktischen Erfahrungen mit der Gesetzesanwendung bewerten lassen.
Der Anspruch des Versicherten auf die Versorgung mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln ist in § 33 SGB V geregelt. In Abs. 1 wurde ein neuer Satz 2 eingefügt. Hierbei geht es um Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich bei Personen, die sich in stationärer Pflege befinden, und damit um einen Bereich, in dem es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen ist. Nämlich darüber, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse und welche vom Heimträger bereitzustellen sind. Ich erinnere mich zum Beispiel an einen Fall, in dem die Krankenkasse ein Bildschirmlesegerät mit der Begründung ablehnte, es sei bei einem auf die Pflege blinder Menschen spezialisierten Heim Aufgabe des Heimträgers, ein solches Gerät für die Gesamtheit der Heimbewohner vorzuhalten und das müsse genügen. Oder ein Rollstuhl wurde mit der Begründung abgelehnt, der Betreffende halte sich nur selten außerhalb des Heimes auf, weswegen das Hilfsmittel auch nur im geringen Umfang der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft diene. Jetzt ist im Gesetz klargestellt: "Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch möglich ist; die Pflicht der stationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die für den üblichen Pflegebetrieb jeweils notwendig sind, bleibt hiervon unberührt."
Neu in § 33 Abs. 1 ist ferner eine Ergänzung desjenigen Satzes (jetzt Satz 4), in dem es um die "notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung" der Hilfsmittel und um die "Ausbildung im Gebrauch" geht. Der Anspruch des Versicherten umfasst nunmehr ausdrücklich auch "soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen." Diese Ergänzung ist dem Wortlaut nach zwar nur auf technische Hilfsmittel zugeschnitten. Meines Erachtens müsste sie aber dem Sinn und Zweck nach auch für das Hilfsmittel "Blindenführhund" gelten. Das bedeutet, dass unsere Forderung, dass eine Gespannprüfung nicht nur bei der Abgabe des Hundes stattfindet, sondern auch im Rahmen einer späteren Kontrolle, einen gewissen Rückenwind durch das Gesetz bekommen hat.
Auch der letzte Satz in § 33 Abs. 1 (jetzt Satz 5) ist neu: "Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen." Dies ist auf den ersten Blick nichts neues: Für das Hörgerät, das teurer ist als das von der Krankenkasse bewilligte, zahlt man eben drauf. Auf den zweiten – juristischen – Blick muss man jedoch feststellen, dass sich diese neue Regelung – und das ist ihre Eigenart – nur auf den Fall bezieht, dass zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer ein Vertrag besteht. Und dies ist so zu verstehen, dass der Leistungserbringer mit der Krankenkasse einen Vertrag eingeht, in dem er sich verpflichtet, auf jeden Fall auch das "Krankenkassenmodell", wie ich es nennen möchte, anzubieten. Oder anders gesagt: Das teure Modell darf dem Kunden nur dann angeboten werden, wenn auch das billige, aber "aufzahlungsfreie" Modell zur Wahl steht. Und wenn kein solcher Vertrag zwischen dem Anbieter der Leistung und der Krankenkasse besteht? Auf diese Frage komme ich nachher zurück.
Gesetzt den Fall, es besteht ein Vertrag. Dann, so heißt es im neuen Abs. 6, dort in Satz 2: "erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den (richtig wäre: dem) Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist." Der Versicherte hat also grundsätzlich kein Recht, den Leistungserbringer selber auszuwählen. Allerdings heißt es im folgenden Satz 3: "Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; dadurch entstehende Mehrkosten haben sie selbst zu tragen." Was heißt das konkret? Liegt ein solches "berechtigtes Interesse" vor, wenn jemand geltend macht, nur die selbstgewählte "Führhundschule des Vertrauens" könne eine ausreichende und genügend Sicherheit bietende Versorgung garantieren? Das zu entscheiden wäre nach dem Gesetz eine Frage des Einzelfalls. Und nach dem Gesetz dürfte hier auch nur "ausnahmsweise" zugunsten des Versicherten entschieden werden.
Nicht zu unrecht hat diese Regelung, schon als sie im Entwurf vorlag, den Blindenführhundhaltern große Sorgen bereitet. Der DVBM hat mit einer Petition, die auch vom DBSV unterstützt wurde, diese Regelung zu verhindern versucht. Der DBSV hat auch noch selber eine eigene Stellungnahme abgegeben. Doch weder diese Stellungnahme noch das Votum des Bundesrates, der die Regelung, wenn auch aus anderen Gründen, ablehnte, hatten Erfolg.
Was jetzt? Der DBSV wird nunmehr dafür eintreten, dass beim Hilfsmittel "Blindenführhund" das Wahlrecht dadurch gesichert wird, dass es als notwendige Qualitätsvorgabe für die besonders komplizierte wechselseitige "Anpassung" von Führhund und Führhundhalter zum Standard gemacht und insoweit im Hilfsmittelverzeichnis abgesichert wird. Dazu nachher noch mehr.
Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn der Versicherte sich für die bessere Leistung entscheidet und die Mehrkosten übernimmt? Das Gesetz lässt nach wie vor offen, ob die Krankenkasse das Hilfsmittel dem Versicherten als Eigentum, als Eigentum unter Vorbehalt oder nur leihweise verschafft, und ob in Höhe der übernommenen Mehrkosten ein Teileigentum des Versicherten besteht. Letzteres war bisher nicht der Fall, und es wird auch wohl so bleiben. Maßgeblich ist insoweit nicht das SGB V, sondern was in der Bewilligung der Krankenkasse und im Vertrag mit dem Leistungserbringer steht.
Das Hilfsmittelverzeichnis wurde bisher in zwei Paragraphen geregelt: erstens in § 128, der im Abschnitt über die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln steht, zweitens in § 139, und dieser Paragraph steht im Abschnitt über die Sicherung der Qualität der Leistungserbringung. Diese beiden Paragraphen sind nunmehr im neuen § 139 zusammengefasst und erweitert worden.
Was ist neu am neuen Hilfsmittelverzeichnis? Zunächst die äußere Form. In Abs. 1 Satz 1 ist nunmehr die Rede von einem "systematisch strukturierten Hilfsmittelverzeichnis". Wie dieses aussehen wird, haben wir bereits erfahren, als uns der IKK-Bundesverband (der im Hilfsmittelbereich für die anderen GKV-Spitzenverbände federführend aktiv ist) Auszüge aus einem Rohentwurf zur Stellungnahme zukommen ließ. Kurz gesagt: Das Hilfsmittelverzeichnis wird erheblich umfangreicher werden, da bei jedem einzelnen Hilfsmittel bergeweise Informationen, auch sich ständig wiederholende, zusammengetragen werden. Ergänzend sei hier mitgeteilt:
Der IKK-Bundesverband hatte uns zum 15.03.2007 zu einem Gespräch eingeladen. Hierbei ging es speziell um eine neue Systematik bei der Gliederung der Produktgruppe 07 (Blindenhilfsmittel). Zu erfahren war dabei übrigens auch, dass Blindenhilfsmittel zum Schreiben, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (nämlich bei der Versorgung von Schulkindern), in das Hilfsmittelverzeichnis neu aufgenommen werden sollen.
Nun zum Inhalt und zur Bedeutung des neuen Hilfsmittelverzeichnisses:
Zunächst: Es bleibt dabei, dass das Hilfsmittelverzeichnis für die Leistungsansprüche der Versicherten nicht rechtlich verbindlich ist. Das bedeutet einerseits: Werden die im Urteil des BSG zum Farberkennungsgerät beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, so hat der Versicherte einen in Regel durchsetzbaren Rechtsanspruch auf dieses Hilfsmittel, und zwar ungeachtet dessen, dass im Hilfsmittelverzeichnis eine entsprechende Verpflichtung der Krankenkasse ausdrücklich abgelehnt wird. Das bedeutet andererseits: Auch durch die Aufnahme des Hilfsmittels "Einkaufsfuchs" in das Hilfsmittelverzeichnis ist längst nicht gesichert, ob die Krankenkassen und im Streitfall die Gerichte diesbezüglichen Anträgen stattgeben.
Unmittelbare rechtliche Bedeutung hat das Hilfsmittelverzeichnis nun aber im Hinblick auf die Qualitätsstandards. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, beim Abschluss der Verträge mit den Leistungserbringern diese Standards einzuhalten. In § 127 Abs. 1 Satz 3 heißt es: "Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte sind zu beachten." Worauf sich diese Anforderungen beziehen können, wird in § 139 Abs. 2 ausgeführt: "Soweit dies zur Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist, können im Hilfsmittelverzeichnis indikations- oder einsatzbezogen besondere Qualitätsanforderungen für Hilfsmittel festgelegt werden. Besondere Qualitätsanforderungen nach Satz 1 können auch festgelegt werden, um eine ausreichend lange Nutzungsdauer oder in geeigneten Fällen den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln zu ermöglichen. Im Hilfsmittelverzeichnis können auch die Anforderungen an die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Leistungen geregelt werden."
Auf den letzten Satz würden sich beispielsweise die Anforderungen beziehen, die an die Schulung des Führhundgespanns zu stellen sind und die auch schon im bisherigen Hilfsmittelverzeichnis (durch Verweisung auf die seinerzeit vom DBV eingereichten Papiere) enthalten sind. Diese Anforderungen sollten, wie oben gesagt, um Vorgaben zum Wahlrecht des Antragstellers erweitert werden. Dies müsste dann aber erst noch ausgehandelt werden.
Interessant finde ich die Formulierung zu "besonderen" Qualitätsanforderungen, die "indikations- oder einsatzbezogen" festgelegt werden können. Hier wäre eventuell Raum für die Festlegung einer besonderen Qualität von Hörgeräten, die durch das Zusammentreffen von Hörbehinderung und Sehbehinderung indiziert ist. Insoweit fehlt es aber nach wie vor an einem wissenschaftlich abgesicherten Nachweis für diese spezielle Indikation.
Zum Schluss noch einige Worte zum Verfahren: Der Satz: "Das Verfahren zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis regeln die Spitzenverbände der Krankenkassen." wurde ergänzt um die Worte "nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6". Und in diesen Absätzen macht das Gesetz einige Vorgaben für das Verfahren, deren Darstellung ich mir hier sparen möchte. Erwähnen möchte ich nur dies: Ausdrücklich heißt es jetzt in Abs. 3 Satz 1, dass die Aufnahme "auf Antrag des Herstellers" erfolgt. Das heißt: Einen Antrag zum Beispiel auf Aufnahme des DAISY-Players in das Hilfsmittelverzeichnis kann nicht der DBSV stellen, sondern nur der Hersteller. Dies war auch vorher schon so, steht nun aber eindeutig im Gesetz. Unverändert gilt aber auch, dass der DBSV als ein nach § 140 g anerkannter Selbsthilfeverband gemäß § 140 f Abs. 4 an der Beratung über Änderungen des Hilfsmittelverzeichnisses "beratend mitwirkt."
Über das Internet als Radio-Medium und über interessante Hörangebote informiert Ulrich Jander.
Der Computer und das Internet bieten viele Möglichkeiten, auch für blinde und sehbehinderte Interessierte. Ich möchte auf das Radiohören im Netz und das Herunterladen bzw. Abonnieren von Radio- oder anderen Audiobeiträgen (Podcasts) eingehen.
Radiosender, die man über Kabel oder per Antenne hören kann, aber auch solche, die in Deutschland nicht empfangbar sind, können im Internet erreicht werden. Beispielsweise sind unter der Internetadresse www.surfmusik.de über 3.000 Radiostationen weltweit hörbar. Auf dieser Internetseite wählt man einen Kontinent, ein Land, dann in Deutschland ein Bundesland und anschließend einen Radiosender aus, indem man den Link Live oder Livestream zum jeweiligen Sender und den geeigneten Player auswählt. Bei jedem Radioprogramm wird mindestens ein Link, oft werden auch mehrere Links für Wiedergabeplayer, z.B. Realplayer oder Windows Media Player, angeboten. Ein solcher Player muss im eigenen Computer auf der Festplatte installiert sein. Dieser Player wird nach Betätigen des Live-Stream-Links aktiviert, und nach einer relativ kurzen Pause ertönt aus den PC-Lautsprechern das ausgewählte Radioprogramm. Seit einiger Zeit gibt es ein Internetradio, gestaltet von Blinden bzw. Sehbehinderten und gesendet für diese Hörergruppe. Erreichbar ist es unter www.ohrfunk.de .
Hat man zu Hause eine Internetflatrate, also einen Pauschalvertrag, dann ist das Radiohören im Internet quasi kostenlos.
Alternativ zum Radiohören existiert im Internet auch das Angebot, einzelne Radiobeiträge als mp3-Datei auf die PC-Festplatte herunterzuladen. Dies wird auf den jeweiligen Internetseiten, z.B. der Radiostationen, als Download-Link zur Verfügung gestellt. Nach dem Herunterladen kann man die mp3-Datei mit einem entsprechenden Programm, z.B. Windows Media Player, abspielen.
Möglich ist es weiterhin, Beiträge zu abonnieren, so dass nicht jeder einzelne Beitrag gesucht werden muss. Ohne zusätzliche Kosten muss man sich zu Beginn anmelden; dies erfolgt, indem man eine bestimmte Internetadresse, RSS-Feed, in den Podcatcher einträgt, ein Computerprogramm, z.B. Juice, welches mp3-Beiträge im Internet nach der Anmeldung automatisch auf den PC herunterlädt und mit einem Wiedergabeprogramm abspielt oder auf einen portablen mp3-Player lädt. Solch ein Abonnement bezieht sich in aller Regel auf ein bestimmtes Thema oder eine Sendereihe. Die Beiträge werden als Podcasts bezeichnet. Dieser Begriff Podcast ist vor wenigen Jahren, künstlich zusammengesetzt, entstanden; es besteht aus Cast, stammt von Broadcast = senden und pod, bezieht sich auf Ipod, den sehr verbreiteten, sehr kleinen mp3-Spieler der Firma Apple. Podcasts sind also Audiobeiträge, in aller Regel als mp3-Datei, z.B. Radiosendungen, die als Podcast-Episoden bezeichnet werden. Diese Podcasts findet man inzwischen recht häufig als Angebot auf Internetseiten von Medieneinrichtungen, wie z.B. Radiostationen oder blindenspezifische Hörepisoden auf www.blindzeln.de bzw. www.ohrfunk.de .
Was ist nun nötig für den Empfang von Podcasts? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Man benötigt einen Windowsrechner mit Betriebssystem Windows 2000 oder XP, der soft- und hardwareseitig Internetzugang besitzt. Außerdem ist das Programm Juice Version 2.2 erforderlich, welches aus dem Internet heruntergeladen werden kann unter: prdownloads.sourceforge.net/juicereceiver/Juice22Setup.exe?download (6,44 Mb.).
Das Programm ist relativ einfach zu installieren, windowsüblich, und dann auch zu bedienen. Die Schritte für die Installation und Inbetriebnahme von Juice habe ich von der Podcast-Seite von www.blindzeln.de entnommen und etwas für diesen Beitrag angepasst: (ein Hinweis: Die Anweisungen in den eckigen Klammern sind die Tastenkombinationen.)
Ein RSS Feed ist die Internetadresse für das Abonnement des jeweiligen Podcasts. Man gibt dies für das konkrete Angebot nur einmal in Juice ein. Immer wenn man neue Podcasts abholen möchte, wählt man nach dem Start von Juice das interessierende Abonnement aus, wechselt mit "TAB" in das andere Fenster und betätigt "F5". Die neuen Podcasts werden daraufhin heruntergeladen und stehen dann in der Liste zum Anhören, mit Leertaste, und ggf. zum Abspeichern bereit. Juice beinhaltet jedoch keine Wiedergabemöglichkeit, das bedeutet, dass ein Abspielprogramm für mp3, z.B. Windows Media Player oder Winamp, auf Ihrem Rechner vorhanden sein muss. Über diese Software kann dann auch das Speichern der jeweiligen Episoden auf einen mp3-Spieler erfolgen, so dass ein orts- und zeitunabhängiges Hören möglich ist.
Das Programm Juice ist Freeware und kann auch bei Bedarf bei mir in der DZB bezogen werden. Eine umfangreiche Übersicht zu vorhandenen Podcasts im Internet findet man unter www.podster.de .
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass Podcasts als Phonecasts auch am Telefon abgehört werden können. Dafür gibt es ein breit gefächertes Angebot in Würzburg über übliche Festnetzrufnummern. Das sind insbesondere zwei Rufnummern, die am Schluss über die Auswahl der letzten drei oder vier Zahlen verschiedene Phonecasts und auch Radioprogramme anbieten. Man erreicht z.B. unter:
Eine umfassende Übersicht zum Phonecast-Angebot finden Sie im Internet auf www.phonecaster.de , oder man probiert es an der Telefontastatur einfach aus. Handelt es sich bei der jeweiligen Rufnummer um Radioprogramme, dann ist keine Bedienung per Telefontastatur möglich; bei Podcasts als Phonecasts kann man mit vier bzw. sechs zurück- und vorspringen, mit neun gelangt man zum nächsten Podcast, mit eins kann man Kommentare abrufen und mit zwei selbst hinzufügen.
Für Nachfragen erreichen Sie mich unter
Tel.: (03
41) 71 13-145
Fax: (03 41) 71 13-125 oder
E-Mail: Ulrich.Jander@dzb.de
Schüler wollen vor blinden Zuhörern Theater spielen
Die Theatergruppe des Hermann-Tast-Gymnasiums wagte in Zusammenarbeit mit dem Nordteam des Vereins Hörfilm e.V. ein Experiment: ein Theater-Stück mit hörbaren Untertiteln. Audiodeskription wird normalerweise in Film und Fernsehen verwendet. Dahinter verbirgt sich eine Methode, die es blinden TV-Zuschauern ermöglichen soll, Film- und Fernseh-Handlungen mitzuverfolgen. Dem dreiköpfigen "A-Team", zu dem auch die blinde Hörfilmbeauftragte des Landes Schleswig-Holsteins, Hela Michalski, gehört, fällt dabei die Aufgabe zu, sich in die Situation des sehbehinderten oder blinden Zuschauers hineinzudenken und ihm das nachzureichen – oder auch vorab zu servieren -, was er mit den Ohren allein nicht durchdringen kann.
Sehende Menschen empfinden Audiodeskription dagegen oft als störend, wenn sie sich nicht abschalten lässt. Und genau an diesem Punkt setzte die Idee für dieses etwas andere Theaterprojekt an: Durch eigene Erfahrung haben die Zuschauer einen Eindruck davon erhalten, welch ein Gewinn Audiodeskription für blinde Menschen sein kann. Darüber hinaus wurden sie für die Alltagsprobleme von Menschen mit Sehproblemen sensibilisiert.
Die Idee zu diesem Projekt hatte Rüdiger Otto von Brocken, Redakteur der "Husumer Nachrichten", nachdem er wiederholt über die Aktivitäten des Nordteams berichtet hatte. Zusammen mit ihm, Gabriele Muhl, Leiterin der HTS-Theatergruppe, sowie Hela Michalski und ihrem Team wurde ein Konzept ausgearbeitet. Sehende sollten sich unter der Schlafbrille ein Theaterstück mit live eingesprochener Beschreibung anhören. Diese wurde mit Hilfe von Saal-Lautsprechern übertragen. Nach einer Erholungspause für die Ohren wurde die Aufführung dann wiederholt. Die Initiatoren waren gespannt, ob die Eindrücke unter der Dunkelbrille der visuellen Überprüfung standhielten, was im Anschluss diskutiert worden ist.
Die Schüler und ihre Lehrerin haben das Märchen "Der gestiefelte Kater" von den Gebrüdern Grimm umgeschrieben.
Die Zuschauer bekamen auf sparsamst ausgestatteter Bühne – einen Energie geladenen Mix aus traditionellen und neuen Inszenierungs-Elementen, gepaart mit Versatzstücken aus Musik- und Tanztheater, geboten.
Für die Zuschauer heißt es zu Beginn der Aufführung "Schlafbrillen aufgesetzt" – damit sie fühlen können, wie es ist, in einer dunklen, konturlosen Welt ein Theaterstück zu erleben. "Ich habe erst ganz normal zugehört, und dann versucht, noch genauer aufzupassen", schildert Nathalie (12) ihre Eindrücke. "Es war seltsam, nur auf die Stimmen angewiesen zu sein", ergänzt Bruder Colin (13). Dem Vater der beiden war die "deutliche und extrem klare Aussprache" der Schauspieler aufgefallen. Dennoch brauche er "Bilder, um die Vokabeln zuordnen zu können." Von "gewöhnungsbedürftigen, teilweise anstrengenden, aber interessanten Empfindungen" spricht Bettina Holm.
Das Thema hat die beteiligten Schüler und ihre Lehrerin auch über die Projektarbeit hinaus beschäftigt "und uns vor Augen geführt, welchen Schwierigkeiten blinde und sehbehinderte Menschen im Alltagsleben ausgesetzt sind", sagt Gabriela Muhl.
Die Zuschauer sollten dafür sensibilisiert werden, was trotz Sehbehinderung oder Blindheit alles wahrnehmbar ist, erklärt die blinde Hörfilmbeauftragte Hela Michalski. Sie war es auch, die als Bindeglied zwischen der Theatergruppe und dem Studiengang "Multimedia Production" der Fachhochschule (FH) Kiel fungierte. Die Studenten hätten sich dann "im Huckepackverfahren" in die HTS-Veranstaltung eingeklinkt, erläutert FH-Dozentin Heidi Kjär. Ihre Ausstellung zeigt Plakate, die gemeinsam mit Sehbehinderten und Blinden entstanden sind. Astrid Griep vom "Zentrum für barrierefreie Informationstechnologie der FH Kiel" und ihre Mitstreiter erklärten zudem die Arbeit mit speziellen Hilfsmitteln für Sehbehinderte – wie der Sprachausgabe des PC.
"Unsere Arbeit ist ein kleiner Einblick in die Welt der Blindheit", resümieren Darsteller Marie Reimer und Sven Schöne die Zeit mit "Märchen – einmal anders". Wegen der Audiodeskription müsse enorm exakt agiert und gesprochen werden. "Für Improvisation bleibt da wenig Platz." Dennoch waren sich am Ende alle einig, dass Theater in dieser Form "Initialzündungs-Charakter" haben könnte. Doch gibt es natürlich immer etwas zu verbessern. So dürfte es ruhig "noch mehr Geräusche geben", regte eine Besucherin an. Doch manch einem hat das Stück auch so schon die Augen geöffnet: "Zeigt es doch, wie blind wir als Sehende durch die Welt gehen."
Sonja Wenzel
Die Tourismuszentrale der Hansestadt entwickelte ein spezielles Angebot für Blinde und ließ es von Betroffenen testen.
Es liegt so viel Arbeitsvermögen brach in diesem Land und es gibt doch so viel Nützliches zu tun, wovon das Leben menschlicher werden kann. Der Haken dabei ist nur: Damit ist nicht das große Geld zu verdienen. Mehr als ein Lippenbekenntnis zur Arbeit von Bürgern für Bürger ist das vom Kreisdiakonischen Werk getragene Projekt "Stralsund blind verstehen". Mehr als 300 langzeitig arbeitslose Jugendliche und Ältere, Rehabilitanden, Behinderte und Nichtbehinderte waren oder sind am Aufbau und Betrieb einer höchst bemerkenswerten und eindrucksvollen Schau beteiligt.
In einem ehemaligen Schulgebäude entstand eine Dunkelausstellung, die zum zeitweiligen Seitenwechsel einlädt und dazu, die eigene Heimatstadt mit allen Sinnen nur nicht den Augen zu ergründen.
Auf dem Bahnhof kommt man an, im Theater macht man Pause, am Marktplatz berührt man Fachwerk und Backsteingotik und wühlt am Gemüsestand. Fahrrad und ein kultiger Pkw stehen am Wegesrand und im Hafen wird eine kleine Bootsfahrt geboten. Das allein ist nicht wirklich neu, aber überall wo es solch ein Angebot gibt, wird es von vielen wahrgenommen und man trifft immer wieder Menschen, die einem sagen, wie sehr sich ihr Bewusstsein verändert hat durch einen Besuch im Dunkeln.
Aber das Projekt bietet weit mehr. Eine Ausstellung zur Hanse- und Schwedenzeit bereitet die stolze Stadtgeschichte nicht allein in Schrifttafeln auf, welche alternativ in gut lesbarer Braille-Schrift aufgereiht sind. Das Bemerkenswerte an diesen Braille-Texten ist, dass sie per Hand geschrieben wurden von Menschen, die eigens dazu die Schrift der Blinden erlernt haben. In den Ecken des Raumes stehen lebensgroß die Gestalten von Vertretern aller Stände. An ihnen kann die Bekleidung befühlt werden.
Der Tastsinn wird in der ehemaligen Wolfgang-Heinze-Schule besonders reichlich bedient. Geradezu begeisternd sind die maßstabgetreuen und detailreichen Meisterwerke des Modellbaus. Sie stellen die großen Kirchenbauten dar und ganze architektonische Ensembles wie das Katharinenkloster.
Die Altstädte der Hanseschwestern Wismar und Stralsund wurden im Jahr 2002 ins UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen. Die Altstadt Stralsunds liegt als eine Art Insel zwischen dem Strelasund und den Stadtteichen. In einem auch in Braille verfügbaren Flyer der Tourismuszentrale heißt es selbstbewusst doch nicht übertrieben: "Suchen muss man hier nicht nach Sehenswürdigkeiten, Stralsund ist die Sehenswürdigkeit." Zu entdecken gibt es viel. Genannt seien nur die seit 1332 betriebene und damit wohl älteste Kneipe weit und breit, die Wirkungsstätte des Apothekers Carl Wilhelm Scheele (1742-1786), dem Entdecker von Sauerstoff und Stickstoff und die Stelle, an der Ferdinand von Schill am 31.5.1809 als Freiheitsheld verblutete.
Damit sich auch Blinde und stark Sehbehinderte auf eine schier unerschöpfliche Entdeckungstour einlassen können, hat die Tourismuszentrale ein Mehrtagesangebot speziell für diese Zielgruppe entwickelt, das im April durch eine Gruppe von Experten in eigener Sache getestet wurde. Die dabei erarbeiteten Empfehlungen werden jetzt verarbeitet und ab Herbst kann gebucht werden. Die einzelnen Bausteine des Angebots können maßgeschneidert zusammengestellt werden. Handreichungen für Rundgänge durch die Altstadt oder die Bürgerkathedrale St. Nikolai sind als Relief und Braille-Broschüre erhältlich. So kann man sich selbstständig mit Hilfe präziser Angaben von Gehrichtung und Schrittzahlen beispielsweise zu dem Punkt bewegen, wo als Schnitzerei im Krämergestühl von 1574 jener keulenschwingende Wächter zu ertasten ist, der jedem Prügel androht, der kein Krämer ist und nicht draußen bleibt.
Zur Umsetzung des Reiseprogramms stehen Stadt- und Museumsführer bereit, die wissen, dass sich die Aura eines Ortes keineswegs nur den schauenden Augen erschließt.
So wird auch das deutsche Meeresmuseum, in dem sich doch so vieles in Aquarien abspielt, zum vielsinnigen Erlebnisraum. Akustisch erschließt man die 38 Meter hohe Hallenkirche, in welche schon zur Schwedenzeit Zwischendecks eingezogen wurden. Das 15 Meter lange Skelett eines Finwals kann ebenso abgeschritten werden wie ein Boot der Küstenfischerei. Präparate, Exponate und Lebewesen des Meeres können befühlt werden. Und selbst die Nase bekommt etwas zu spüren, wenn Skelett-Teile des Wals und das einst so begehrte Ambra vorgezeigt werden.
Die Hansestadt Stralsund lädt ein mit einem Rundumpaket, bei dessen Erstellung auch Hoteliers und Gastronomen gefordert waren. Auch Exkursionen auf die Inseln Rügen und Usedom oder in die Nationalparks der Vorpommerschen Boddenlandschaft stehen im Angebot. Dabei ist der Nationalpark Jasmunder Bodden besonders gut auf den Besuch von Sehgeschädigten eingestellt.
Mecklenburg-Vorpommern ist touristisch ein Land des Aufbruchs und Mitglieder des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins bringen dabei sich und ihre Kompetenzen ein.
Informationen zum Mehrtagesangebot für blinde und sehbehinderte Besucher der Hansestadt Stralsund gibt die dortige Tourismuszentrale:
Alter Markt 9, 18439 Stralsund
Tel.: (0 38 31) 24
69-0
Fax: (0 38 31) 24 69 22
E-Mail: anfragen@stralsundtourismus.de
Dr. Jürgen Trinkus
Noch ein Hinweis für Stralsund-Besucher: Im Meeresmuseum kann ein taktiler Museumsführer ausgeliehen werden.
Wechsel an der Spitze der Deutschen Blindenstudienanstalt
Fast 800 Gäste bildeten den würdigen Rahmen für die Verabschiedung des langjährigen Direktors der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista), Jürgen Hertlein, und des Leiters der Carl-Strehl-Schule, Dr. Matthias Weström, in der Marburger Stadthalle. "Wir möchten Herrn Hertlein und Herrn Dr. Weström mit dieser kleinen Feier Dank sagen für all das, was sie in den vergangenen Jahrzehnten für unsere Einrichtungen geleistet haben. Und wir möchten Herrn Duncker als Nachfolger im Amt des Vorsitzenden und Herrn Lembke als neuen Schulleiter der breiten Öffentlichkeit vorstellen", sagte Paul Marx, Verwaltungsratsvorsitzender der blista, bei seiner Begrüßung und machte damit den Charakter der Veranstaltung deutlich. Dabei sollten aber weder Grabreden gehalten werden noch handele es sich um eine Krönungsmesse, gaben die beiden Moderatoren Ricarda Ramüncke, Schülerin der Klasse 10, und Thorsten Büchner, Student und ehemaliger Schüler, den zahlreichen Rednern mit auf den Weg. Das bunte Musikprogramm und die kurzen, sehr persönlich gehaltenen Reden wurden dieser Vorgabe gerecht.
Neben den Schülerinnen und Schülern, aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hatte sich viel Prominenz aus Politik und dem deutschen Blinden- und Sehbehindertenwesen eingefunden. Beim anschließenden Sektempfang wurde schnell klar, dass die wenigsten ihr Kommen bereut haben dürften. Ganz im Gegenteil. Viel Lob ernteten die Organisatoren, und besonders die beiden Moderatoren, für die unterhaltsame und kurzweilige Veranstaltung, die unter dem Motto stand: "Da man ja nicht für die Schule, sondern für das Leben lernt, haben Sie jetzt endlich nach fast 60 Jahren in der Schule genug gelernt, so dass wir Sie guten Gewissens ins Leben entlassen können." Doch bei allem frechen Witz, war der Respekt und die Zuneigung in jeder Geste und Rede spürbar.
Der Geschäftsführer des DBSV Andreas Bethke und der Vorsitzende des DVBS Uwe Boysen gingen zusammen ans Rednerpult und unterstrichen die besonders enge Beziehung der Selbsthilfe zur blista und deren große Bedeutung für die Bildungslandschaft in Deutschland. Bethke fügte noch einige persönliche Erfahrungen hinzu und meinte, "ich habe sie als Schüler kommen sehen und bin jetzt auch dabei, wenn sie wieder gehen".
Ein besonders gern gesehener Redner war Stephan Peters, der als Vertreter der Dr.-Georg-Blindenstiftung nicht nur mehrere Schecks für verschiedene Projekte mitbrachte, sondern auch versicherte, dass die Stiftung, die seit ihrer Gründung bereits 666.666,66 Euro für die blista zur Verfügung gestellt hat, ihre Unterstützung auch unter der neuen Führung unvermindert fortsetzen wird.
Zum Abschluss rief der scheidende Schulleiter Dr. Weström die heutigen Schülerinnen und Schüler dazu auf, sich in der Selbsthilfe zu engagieren und sich für Chancengleichheit einzusetzen. Jürgen Hertlein wünschte sich vor allem, dass die blista mit Elan die Herausforderungen der Zukunft angehen möge und bedankte sich bei allen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit über fast 30 Jahre.
Rudi Ullrich