Gegenwart 07 / 08 / 2005 - ausgewählte Beitträge

"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli / August als Doppelnummer)

Jahresbezugspreis: 35 Euro (Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis).

Informationen über die Zahlungsmodalitäten gibt der DBSV-Zeitschriftenverlag
Frau Wolff
Tel.: (0 30) 28 53 87-22
E-Mail: Zeitschriftenverlag@dbsv.org

Einzugsermächtigung wird erbeten.

Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00, Sonderkonto Zeitschriftenverlag
Konto-Nr. 3273301

Inhaltsverzeichnis


Zum Titelbild in der Schwarzdruck-Ausgabe:
Steinskulptur am Bonifatiusweg

Editorial

Paradigmen wechseln, Behinderung bleibt

Der Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe zieht eine positive Bilanz. Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack:

"In der Bundesrepublik hat sich seit 1998 ein bisher nicht erlebter Paradigmenwechsel hin zu deutlich mehr Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen vollzogen ..."

Vor dem Deutschen Bundestag hatte Haack im Mai aber auch deutlich gemacht: "... dass es bei der Umsetzung gerade des SGB IX durch die Rehabilitationsträger und die Bundesländer noch entscheidende Defizite gibt. Beispielhaft sind hier die Bereiche Frühförderung, Servicestellen und Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu nennen, in denen Kostenschiebereien und Kompetenzgerangel von den Verantwortlichen in Ländern und Kommunen und durch die staatsferne Sozialverwaltung gesetzeswidrig auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden."

Wir müssen fragen: Wechseln die Paradigmen nicht erneut, wenn finanzielle Bedürftigkeit zum einzigen Kriterium für Nachteilsausgleiche wird? Fakt ist, dass sich die Teilhabemöglichkeiten für blinde Menschen durch Kürzungen und Streichungen von Landesblindengeld nicht verbessert haben. Auch wenn hierfür die Zuständigkeit bei den Ländern liegt, muss darauf verwiesen werden, dass Selbstbestimmung beschnitten wird, wenn man ihr die finanziellen Grundlagen entzieht.

Ihr Dr. Thomas Nicolai

Seitenanfang

Blindengeld

Niedersachsen

Volksbegehren und Wahlkampf

Was bedeutet es für das Volksbegehren zur Wiedereinführung des Blindengeldes in Niedersachsen, dass - ausgehend von den Wahlergebnissen in Nordrhein-Westfalen - schon für den September 2005 Neuwahlen zum Deutschen Bundestag stattfinden sollen? Beabsichtigt war ja, die Bundestagswahl 2006 in Niedersachsen möglicherweise mit einem Volksentscheid über das Blindengeld zu verbinden. Das wird unter den neuen Bedingungen nicht möglich sein.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) ist zwar, wie die gesamte Öffentlichkeit, von dem Vorstoß des Bundeskanzlers überrascht worden, betrachtet die neue Situation aber eher als eine Chance: "Jetzt kommen die Themen, die wir mit dem Volksbegehren verbinden, sehr schnell in den Focus der öffentlichen Diskussion", erklärt dazu BVN-Geschäftsführer Hans-Werner Lange (DBSV-direkt informierte darüber unmittelbar nach der NRW-Wahl). "Wir werden unsere Strategie auf eine neue Zeitschiene stellen und die aktuelle politische Konstellation nutzen, um Flagge zu zeigen." Schon jetzt, so Lange, fühle sich die CDU-Spitze in Hannover zunehmend genervt, wenn bei Veranstaltungen immer wieder blinde Menschen auftauchen, die - nicht selten auch lautstark mit Trillerpfeifen - ihrem Unmut über die Unsozialpolitik der Landesregierung zum Ausdruck bringen. Das werde so weitergehen und auch im Bundestagswahlkampf zu hören sein.

Weiterhin sind ehrenamtliche Sammler von Unterschriften sehr willkommen. Alle Niedersachsen, ob blind, sehbehindert oder sehend, die bei der Sammlung der Unterschriften mithelfen wollen, werden gebeten, sich beim BVN zu melden. Die Unterschriftenlisten können aber auch unter www.blindengeld-volksbegehren.de heruntergeladen werden. Über diese Internetadresse ist es zudem möglich, aktuelle Informationen zum Stand des Volksbegehrens abzurufen und Informationsmaterial zu bestellen. Übrigens: Die SPD-Fraktion in Niedersachsen hat das Thema Volksbegehren/Blindengeld auf ihre Internet-Seite gestellt: http://www.spd-landtag-nds.de/web/content.jsp?nodeId=7012&lang=de

Thüringen

Blinde Menschen an den Rand gedrängt

Der am 17.5.2005 im Thüringer Kabinett behandelte Entwurf eines neuen Landesblindengeldgesetzes hat nach Einschätzung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. (BSVT) die negativsten Erwartungen und Befürchtungen der Betroffenen erfüllt. Wie der Landesvorsitzende des Verbandes Peter Och erklärte, sei man besonders darüber enttäuscht, dass die Presseerklärung des Sozialministeriums die bewusste Desinformationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit fortsetzt. "Wenn ständig davon die Rede ist", so Och, "dass blinde Menschen mit einem Einkommen von über 2420 € im Monat keine Hilfe mehr bekommen, so stellt dies eine völlig unzulässige Vereinfachung dar." Kaum ein Blinder im Freistaat verfüge über solch ein hohes Einkommen. Entscheidend sei, so der Verbandsvorsitzende, dass Menschen, die im Vertrauen darauf, dass sich die Landesregierung seit 1991 zum einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeld als Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile bekannt habe, Altersvorsorge betrieben hätten, aufgrund der niedrigen Vermögensgrenzen des SGB XII nunmehr gezwungen würden, ihre Ersparnisse, Lebensversicherungen oder andere Absicherungen zu verbrauchen, um dann irgendwann einmal Blindenhilfe zu bekommen und dann praktisch immer auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Der BSVT schätzt, dass bei der Umstellung auf die Blindenhilfe ca. 90 Prozent der Betroffenen keine Leistung mehr erhalten würden. Bis Ende Mai hatten sich bereits mehr als 30.000 Bürger aus Thüringen und anderen Bundesländern an der Unterschriftenaktion gegen die faktische Abschaffung des Landesblindengeldes beteiligt.

(Aus einer Pressemitteilung des BSVT)

"Ein Herz für jeden Abgeordneten"

Mit der Kampagne "Ein Herz für jeden Abgeordneten" protestiert der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. gegen die geplante Abschaffung des Landesblindengeldes im Freistaat. Dafür hat die Selbsthilfeorganisation nun die Thüringer Herzbewegung gegründet: "Die Stiftung sammelt symbolische Spenderherzen für Thüringer Abgeordnete. Sie sollen den Politikern helfen, sich in der Abstimmung ein Herz zu fassen und gegen die Gesetzesnovelle zu votieren", erklärt Peter Och, Landesvorsitzender des BSVT.

Die Landesregierung spare nicht einfach, sie verabschiede sich von Werten, die diese Gesellschaft zusammenhalten. "Das ist die Dimension, um die es geht. Dafür steht das Herz. Damit fragen wir die Abgeordneten im Landtag ganz persönlich, ob sie das verantworten wollen." Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit auf die Dimension dieser Entscheidung aufmerksam gemacht werden. "Die Blinden helfen den Herzlosen und jeder kann uns dabei unterstützen." Die gesammelten Spenderherzen gelangen auf unterschiedlichen Wegen zu den Politikern.

DBSV und DVBS unterstützen die Herzbewegung finanziell. Aufgerufen sind alle, den BSV Thüringen mit einer privaten Spende im Kampf um den Erhalt des Blindengeldes zu unterstützen:

Konto des BSVT, Stichwort Blindengeld
Bank für Sozialwirtschaft Leipzig
Konto-Nr.: 3539009
BLZ: 860 250 00.

Wenn die Herzen der Landesregierung hart bleiben, wird es in Erfurt eine große Demonstration geben. Ein möglicher Termin könnte der 3. September sein. Über DBSV-direkt und über die Landesvereine wird es aktuelle Informationen geben.

Nähere Informationen zur Herzkampagne unter www.herz-fuer-abgeordnete.de .

Sozialen Kahlschlag nicht zulassen!

Der DBSV-Verwaltungsrat verabschiedet am 20.5. nachstehende Resolution:

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. beobachtet mit Sorge, dass die Landesregierung des Freistaates Thüringen beabsichtigt, beim Landesblindengeld dieselben Einschnitte vorzunehmen, wie sie seit dem 1. Januar 2005 in Niedersachsen gelten.

Dies würde eine fast komplette Abschaffung des Blindengeldes auch in Thüringen bedeuten. Denn aufgrund der Beschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises auf blinde Menschen bis zum 27. Lebensjahr würden 95 Prozent der 4900 Betroffenen kein Landesblindengeld mehr erhalten. Für die meisten dieser Personen wäre die dann in Betracht kommende Blindenhilfe nach §72 SGB XII wegen der engen Einkommens- und Vermögensgrenzen - insbesondere wegen der extrem niedrigen Vermögensgrenze von 2600 Euro - und wegen der Heranziehung der Kinder keine Lösung.

Wir fordern die Abgeordneten des Thüringer Landtags auf: Lassen Sie diesen sozialen Kahlschlag nicht zu!

Lassen Sie nicht zu, dass blinde Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden! Stimmen Sie für den Erhalt des Landesblindengeldes für alle blinden Menschen in Thüringen!

Seitenanfang

DBSV-Nachrichten

Resolutionen und Visionen

Am 20. und 21.5.2005, also genau ein Jahr vor dem DBSV-Verbandstag, der im Mai 2006 in Berlin stattfinden wird, tagte der DBSV-Verwaltungsrat in Bad Liebenzell.

Zweimal im Jahr kommt der Verwaltungsrat zusammen, um über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik zu beraten und zu beschließen. Neben je einem Vertreter der 20 DBSV-Landesvereine haben die Mitglieder des DBSV-Präsidiums und drei gewählte Vertreter der Korporativen Mitglieder bei diesen Sitzungen Stimmrecht. Das Rudolf-Kraemer-Haus präsentierte sich als gastfreundliche und von zuvorkommendem Service getragene Tagungsstätte. Die Wohnetagen - jede einer Jahreszeit gewidmet und entsprechend unterschiedlich farblich gestaltet, verbreiten eine ihnen eigene Aura. Ob die Namen der nach der jüngsten Modernisierung so benannten Tagungsräume Einfluss auf die Diskussionen hatte, will der Berichterstatter nicht beurteilen; sie heißen "Einblick", "Durchblick", "Weitblick". Für den Raum "Meerblick", der sich im Wellness-Bereich befindet, blieb jedenfalls keine Zeit.

Jahresabschluss 2004

Der Verwaltungsrat bestätigte den Jahresabschluss und den Tätigkeitsbericht 2004. Anerkannt wurde, dass der DBSV auf gutem Wege zu einem ausgeglichenen Haushalt ist, auch wenn das vorige Jahr noch mit roten Zahlen endete. Dem Präsidium wurde Entlastung erteilt.

Blindengeld und Bundesbehindertengeld

Der Tagesordnungspunkt 4 war verständlicherweise erneut Thema Nr.1: Blindengeld - Gegenwart und Zukunft. Mit einer Resolution wendet sich der DBSV entschieden gegen die Kahlschlagpläne in Thüringen. Die Landesregierung will das Niedersachsenmodell 1:1 übernehmen und damit 95 Prozent der Betroffenen auf die Bedürftigkeitsschiene verweisen. Das wird die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nicht hinnehmen. Mehr als 27.000 Unterschriften gegen die Unsozialpolitik der Thüringer Landesregierung lagen Ende Mai bereits vor. Der Präsident des VdK, Walter Hirrlinger, der für zwei Stunden an der Verwaltungsratssitzung teilnahm, sicherte die volle Unterstützung durch seinen Verband zu und wird sich persönlich mit einem Schreiben an den Thüringischen Ministerpräsidenten wenden, in dem er die Notwendigkeit eines blindheitsbedingten Nachteilsausgleiches deutlich aufzeigen wird.

Hirrlinger mahnte an, dass die meisten Politiker wohl kaum eine wirkliche Vorstellung davon haben, was es heißt, mit einer Behinderung zu leben. Nachdenklichkeit spüre er meist erst dann, wenn er seine Gesprächspartner darauf hinweise, dass nur etwa 4 bis 5 Prozent aller behinderten Menschen ihre Behinderung von Geburt an haben. Denn das mache jedem deutlich: Niemand ist sicher, nicht selbst einmal in eine solche Lage zu kommen.

Ausgehend von der Diskussion um den Erhalt des Nachteilsausgleiches auf der Grundlage der Landesblindengeldgesetze, standen neue Überlegungen zur Schaffung eines Bundesbehindertengeldes im Mittelpunkt der Beratung. Ein Gesetzentwurf, der wesentliche Inhalte für eine solche Regelung benennt, war von einer Arbeitsgruppe vorgelegt worden und wurde bestätigt. Es wird angestrebt, ein Bundesbehindertengeld zu erreichen, das sich nicht an den Kriterien orientiert, die für die Sozialhilfe gelten, sondern das die Teilhabe im Sinne des Sozialgesetzbuches IX in den Vordergrund stellt (der Entwurf wird in dieser Ausgabe veröffentlicht).

Resolution

Eine kritische Auseinandersetzung gab es im Zusammenhang mit den langwierigen und kürzlich gescheiterten Bemühungen, neue Lösungen für die Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Menschen in Baden-Württemberg zu finden, nachdem die Süddeutsche Blindenhör- und Punktschriftbücherei in Stuttgart im letzten Jahr geschlossen worden war. Ärgerlich, dass die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe bei den Verhandlungen nicht mit einer Stimme sprach und es so dem Land Baden-Württemberg erleichterte, sich aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen. Hinzunehmen ist der Rückzug der öffentlichen Hand in keiner Weise. Mit einer Resolution, die die "Gegenwart" in dieser Ausgabe veröffentlicht, fordert der DBSV das Land Baden-Württemberg auf, zu seiner Verantwortung zu stehen.

Visionen

Gleich mehrere gewichtige Unterpunkte umfasste der Bericht der Strategiekommission. So wird daran gearbeitet, eine Mitgliedskarte zu entwickeln, die den Mitgliedern in einem DBSV-Landesverein Rabatte bei verschiedenen Dienstleistern ermöglichen soll.

Schon sehr konkrete Vorstellungen gibt es darüber, wie die Struktur der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe im Jahre 2010 aussehen sollte, um bundesweit vergleichbare Service-Angebote für Menschen mit Sehproblemen vorhalten zu können.

Qualitätssicherung und Hinwendung zu neuen potentiellen Mitgliedergruppen behandelte Jochen Fischer, Geschäftsführer des BSV Hamburg in einem anregenden Referat. Ganz gewollt klangen seine Worte in den Ohren der meisten Zuhörer ziemlich visionär, aber wenn wir heute nicht sagen, wo wir hin wollen, stehen wir übermorgen immer noch auf dem gleichen Fleck!

Auf dem Verbandstag im Mai 2006 soll im öffentlichen Teil das Thema Blindengeld und Bundesbehindertengeld im Mittelpunkt stehen. Bei Podiumsgesprächen wird es vorwiegend um die Themen "Bildung, Freizeit und Beruf" sowie "Europa" gehen.

Workshops werden sich vor allem mit folgenden Themen beschäftigen:


Es ist also keineswegs übertrieben zu sagen, dass der Verwaltungsrat von Bad Liebenzell aus in die Zukunft blickte, auch wenn eine untersetzte Sachdiskussion zu den DBSV-Visionen noch ausblieb.

Die "Gegenwart" wird in den nächsten Ausgaben einzelne Themen aufgreifen, um ihre Leserinnen und Leser auf den Verbandstag inhaltlich einzustimmen.

Fakten und Erfahrungen

Berufliche Eingliederung: Inzwischen wurde offenbar auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erkannt, dass es mit Hartz IV vielerorts durch Kompetenzgerangel und Finanzierungspoker Schwierigkeiten bei der Erstausbildung, bei der Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei der beruflichen Eingliederung gibt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Positive Erfahrungen konnte lediglich Regina Haar aus Brandenburg beisteuern, die sie insbesondere auf den guten Kontakt zu den Arbeitsvermittlern und auf die Tatsache zurückführte, dass die Integrationsämter wieder in Vorleistung treten dürfen und Hilfsmittelfirmen Arbeitsplatzausstattungen auch leihweise zur Verfügung stellen.

Finanzierung von LPF-Schulungen: In der April-Ausgabe der "Gegenwart" gab es einen ausführlichen Beitrag mit der Überschrift "LPF-Schulungen werden von Krankenkassen finanziert". Wie sich jetzt zeigt, findet der seinerzeit gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt, gefundene Kompromiss bisher keine Umsetzung bei den Krankenkassenverbänden. Der Weg bis zu einer gesicherten Finanzierung von Schulungen blinder Menschen in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist also noch steinig.

Scanner nicht mehr im Hilfsmittelverzeichnis: Die Krankenkassen beabsichtigen, Scanner aus dem Verzeichnis der Heil- und Hilfsmittel herauszunehmen, also nicht mehr zu finanzieren. Der DBSV gesteht zu, dass der Scanner inzwischen ein Gegenstand des täglichen Lebens geworden ist, fordert allerdings auch, die Richtlinien zur Finanzierung spezieller Software zu überarbeiten.

Führhunde: Angesprochen wurde der Skandal, dass die AOK in Bayern die Ansicht vertrat, die Verordnung eines Blindenführhundes sei grundsätzlich nicht nötig, weil der Stock für einen "Basisausgleich" ausreichend sei, da sich ein blinder Mensch damit in seiner unmittelbaren Umgebung orientieren könne und der Hund nur noch in Ausnahmefällen zu finanzieren sei. Nach erheblichem Protest habe sich der Sachverstand bei den Verantwortlichen offenbar wieder durchgesetzt, denn inzwischen wurden die Anträge auf Finanzierung eines Blindenführhundes von der AOK in Bayern unbürokratisch noch einmal geprüft, konnte der Geschäftsführer des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes, Christian Seuß, berichten. Richtig und notwendig sei natürlich nach wie vor die Prüfung, ob die Menschen, die entsprechende Anträge stellen, die Voraussetzungen mitbringen, um alle Anforderungen, die an einen Führhundhalter gestellt werden, zu erfüllen.

Koordinationsstelle für die Belange sehbehinderter Menschen: Mit dem Ziel, die Sehbehindertenarbeit im DBSV zu intensivieren, soll eine solche Koordinationsstelle eingerichtet werden.

Tourismusbeauftragte: Bei den Landesvereinen sollten sich Tourismusbeauftragte um die vielfältigen Aufgaben kümmern, die mit diesem weit gespannten Thema in Verbindung stehen. Über das unmittelbare Aufgabenprofil wird noch zu sprechen sein.

Jugend: DBSV-Sozialreferent Reiner Delgado machte darauf aufmerksam, dass bei Jugendveranstaltungen mehrfachbehinderte Teilnehmer professionelle Assistenz brauchen und dass die Geschäftsstellen der Landesvereine bei der inhaltlichen Vorbereitung sowie bei der Finanzierung von Jugendveranstaltungen die notwendige Hilfe geben müssten.

Erscheinungsbild des DBSV: Auf die Herbst-Sitzung vertagt wurde der Beschluss über ein verbindliches Corporate Design für Broschüren und andere Aktionsmittel des DBSV. Für diese Gebrauchsanweisung zum Außenauftritt des DBSV erbaten sich die Landesvereine mehr Zeit für die Begutachtung, da damit auch Konsequenzen für die Gestaltung von Aktionsmitteln in den Ländern verbunden seien.

Hörfilm: Angeregt durch den Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund wird sich der DBSV dafür einsetzen, dass sich die ARD-Anstalten - ausgehend vom kontinuierlichen Engagement des Bayer. Rundfunks, stärker für den Hörfilm einsetzen.
Ferner wird sich der DBSV darum kümmern, dass Hörfilme, wenn sie als solche ausgestrahlt werden, auch möglichst überall mit zusätzlicher Beschreibung empfangen werden können.
Informiert wurde darüber, dass Reiner Delgado vom Präsidium zum Hörfilmbeauftragten des DBSV berufen worden ist.

Im großen Sitzungssaal "Weitblick" war elf Stunden lang debattiert worden, und wie man sieht, tatsächlich mit Blick nach vorn.

Die nächste Sitzung des DBSV-Verwaltungsrates findet vom 20. bis 22.10.2005 in Bremen statt.

Dr. Thomas Nicolai 

Resolution

Das Land Baden-Württemberg muss zu seiner Verantwortung stehen

Der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) fordert das Land Baden-Württemberg und die kommunale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg auf, weiterhin Haushaltsmittel wie letztmals im Jahre 2003 für die Versorgung blinder und stark sehbehinderter Menschen mit Hör- und Blindenschriftbüchern bereitzustellen.

Das Land Baden-Württemberg förderte die im Jahre 2004 insolvent gewordene und nicht mehr bestehende Süddeutsche Blindenhör- und Punktschriftbücherei (SBH) mit jährlich 200.000 Euro und die mit dem Ablauf des Jahres 2004 aufgelösten Landeswohlfahrtsverbände stellten weitere 150.000 Euro zur Verfügung.

Rund 200.000 Euro brachten die Nutzer und Förderer der Einrichtung durch Spenden und Nachlässe auf.

Dem Verwaltungsrat des DBSV fehlt jegliches Verständnis für den Ausstieg der öffentlichen Hand aus einer Aufgabe, die jahrzehntelang gefördert wurde, damit blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einen barrierefreien Zugang zu Buchbeständen haben, wie sie in gedruckter Form in öffentlichen Büchereien angeboten werden.

Nach der Betriebseinstellung der SBH in Stuttgart fehlte es nicht an Initiativen, den wertvollen Buchbestand wieder zugänglich zu machen.

Verhandlungen mit der Bayerischen Blindenhörbücherei in München, die bereit war, als neue "Blindenhörbücherei Süd" auf der Basis einer anteiligen Finanzierung des Sozialministeriums in Stuttgart und der Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten in Baden-Württemberg ihre Aktivitäten auf Baden-Württemberg auszudehnen, wurden nach einem Koordinierungsgespräch der Sozialministerien in München und Stuttgart, des Verbandes der Bayerischen Bezirke und der Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten in Bayern und Baden-Württemberg seitens des Sozialministeriums in Stuttgart jetzt für gescheitert erklärt.

Der Betrieb einer länderübergreifend tätigen Bücherei hätte für alle Beteiligten zu erheblichen Synergiegewinnen und finanziellen Einsparungen geführt.

Nach einer Umfrage der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (MEDIBUS) nutzen mittlerweile über 2000 blinde und sehbehinderte Hörer aus Baden-Württemberg die Hörbüchereien in Marburg, Münster, Hamburg, Leipzig und München. Indem es seine bisherige Teilhabeförderung aufgekündigt hat, belastet das Land Baden-Württemberg damit nun die Jahreshaushalte anderer Länder.

Sollten weitere Länder diesem Beispiel folgen, wird das zum Zusammenbruch der barrierefreien Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland führen, mit der Folge, dass blinden und sehbehinderten Menschen die Teilhabe an diesem aufgrund ihrer Behinderung gerade für sie besonders hoch zu bewertenden Kulturgut nicht mehr möglich sein wird.

Der Verwaltungsrat des DBSV fordert den Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, nicht aus der Solidargemeinschaft der Länder auszuscheren und weiterhin einen angemessenen Anteil an der Produktion und der Ausleihe von Hörbüchern für die blinden und sehbehinderten Bürger ihres Landes zu tragen.

Das Konzept einer neuen "Blindenhörbücherei Süd" liegt auf dem Tisch.

Es braucht nur noch umgesetzt zu werden!

(Beschlossen in Bad Liebenzell am 21.5.2005)

Woche des Sehens startet durch

Post haben in den letzten Tagen alle Augenärzte, Augenkliniken, Augenoptiker und Organisationen und Institutionen des Blinden- und Sehbehindertenwesens erhalten.

Absender des Briefes mit einer kleinen Broschüre in der Anlage war die Woche des Sehens (WdS). In den Briefen fordern die neun Trägerorganisationen der Kampagnenwoche die Angeschriebenen auf, den Zeitraum 10. bis 15. Oktober 2005 für viele eigene und gemeinsame Aktionen zu nutzen.

Ein Motto - drei Schwerpunktthemen

Unter dem Motto "Blindheit verstehen, Blindheit verhüten" soll in der Woche des Sehens sowohl auf die Probleme und auf die Leistungsfähigkeit der blinden Menschen als auch auf Möglichkeiten der Blindheitsverhütung aufmerksam gemacht werden. Und das bezogen auf Deutschland, wie auch weltweit.

Drei Schwerpunktthemen werden dieses Jahr die Woche bestimmen:

Aktionsideen, Umsetzungstipps und eine Vielfalt von kostenlosen Aktionsmitteln

Aktionsideen sowie Tipps für deren Umsetzung haben die Trägerorganisationen für interessierte Vereine und Einzelpersonen in einem so genannten Aktionsleitfaden zusammengestellt, der über die Internetseite der Woche des Sehens sowie bei den Projektkoordinatoren in Schwarz- und Braille-Schrift kostenlos zu beziehen ist. Von Automatentests unter der Dunkelbrille über Dunkelcafés, Stadt-Rallyes und Hörfilmvorführungen bis zu Schnellkursen Braille-Schrift oder Mobilitätstraining reichen die Ideen. Kostenfrei erhält jeder Veranstalter einer Aktion Ankündigungsplakate im Format DIN A2, Flyer im Format DIN A5 mit einer freien Rückseite zum Aufdrucken eigener Veranstaltungsankündigungen, Broschüren im Format DIN A-lang, die über die WdS und ihre Schwerpunktthemen informieren, sowie eine CD-ROM der WdS mit Beiträgen über die Kampagne, über Vision 2020 und die AMD. Plakate, Flyer und Broschüre können vor Bestellung auf der Internetseite der WdS angesehen und beim Projektkoordinator bestellt werden.

Am Geld soll es nicht scheitern

Die Umsetzung guter Veranstaltungsideen sollen am Geld nicht scheitern: Deshalb wurde für die Bezuschussung regionaler Aktionen ein Fördertopf eingerichtet. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass sich drei Partner der WdS bzw. ihre Untergliederungen zusammenfinden. So ist eine geförderte gemeinsame Aktion vom Blinden- und Sehbehindertenverein vor Ort, dem lokalen Augenoptiker und dem örtlichen Augenarzt genauso denkbar, wie eine gemeinsame Aktion von Blinden- und Sehbehindertenverein, Pro Retina und DVBS-Gruppe. Antragsformulare "Finanzielle Förderung regionale Veranstaltungen" sind auf der WdS-Internetseite sowie im Aktionsleitfaden zu finden. Vereine, die Partner für gemeinsame Aktionen suchen, können einen speziellen "Partnersuchbereich" der WdS-Internetseite nutzen oder den WdS-Projektkoordinator um Hilfe bitten.

Was sonst stattfinden wird

Den Auftakt zur Woche des Sehens wird am 10. Oktober eine Fachtagung in Berlin bilden. Angestoßen von der Weltgesundheitsorganisation, die alle UN-Mitgliedsstaaten zur Entwicklung nationaler Programme zur Verhinderung von Blindheit aufgerufen hat, sollen auf dieser Fachtagung entsprechende nationale und internationale Strategien diskutiert werden. Weitere zentrale Schwerpunktaktionen werden dieses Jahr in Hannover am 11. Oktober, in Bremen am 10. Oktober, in Schleswig-Holstein am 15. Oktober und Hamburg ebenfalls am 15. Oktober stattfinden. In Hannover wird mit dem symbolischen Erblinden des Denkmals von Herzog Ernst August von Hannover auf die Aktion "Vision 2020 - das Recht auf Augenlicht" hingewiesen. Abschluss der Aktionswoche ist am Tag des weißen Stockes in Hamburg, wo zum Motto des Tages "Wie ist das blind zu sein in einer Welt aus Farben, Grafiken und Automaten" ein Symposium stattfinden wird. Ausklingen wird die WdS am Abend des 15. Oktober mit einem Kulturfestival zum Thema Blindheit in Bargteheide bei Hamburg. Auch in diesem Jahr werden die Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes der Augenoptiker eine groß angelegte Sehtestaktion durchführen. Geplant ist, die Augen von 30.000 Menschen zu testen. Parallel zu den Informations- und Beratungsveranstaltungen der Augenärzte und -kliniken findet in der Woche eine Informations-Bustour zum Thema AMD statt, die von Berlin über Hannover, Münster, Bonn und Frankfurt/Main nach Stuttgart führt und von Pro Retina, dem BVA und der DOG organisiert wird.

Ihr Kontakt zur Woche des Sehens

Für Informationen, Anfragen und die Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen steht ihnen der WdS-Projektkoordinator Dr. Roland Zimmermann unter der Telefonnummer (0 30) 28 53 87-28 bzw. der E-Mail-Adresse r.zimmermann@woche-des-sehens.de zur Verfügung. Fast alle Informationen können Sie auch auf der WdS-Internetseite www.woche-des-sehens.de abrufen.

Assistenz im Alltag nötig

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen brauchen Assistenz im Alltag - eine Finanzierung ist noch nicht in Sicht

Der Gemeinsame Fachausschuss Hörsehbehinderung/Taubblindheit tagte nach langer Pause im Mai in Hannover. Die Organisationen, die für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen tätig sind, wollen wieder gemeinsame Projekte planen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Das Hauptproblem, dass von taubblinden Menschen immer wieder genannt wird, ist dabei nach wie vor die persönliche Assistenz. Bei fast allem, was Taubblinde außer Haus machen, brauchen sie einen Begleiter und Dolmetscher. Für Aktivitäten, die zur Freizeit gehören, wird ein solcher bisher aber nicht finanziert. Lösungsmöglichkeiten wurden im Ausschuss dazu allerdings zunächst auch nicht gefunden. Man will aber am Ball bleiben. Es wurden etliche Vorhaben verabredet: So sollen alle Dienste und Einrichtungen für taubblinde und Hörsehbehinderte gesammelt und in einer Liste veröffentlicht werden. Außerdem sollen wichtige Informationen für Taubblinde in einer Broschüre und auf der Internetseite des DBSV zusammengefasst werden. Der Ausschuss hat sich auch dafür ausgesprochen, dass man Taubblinden helfen sollte, wenn sie eine eigene Selbsthilfe organisieren und ihre Interessen selbst vertreten wollen. Der DBSV fühlt sich bisher dafür verantwortlich, die Interessen Taubblinder zu vertreten und könnte vielleicht unter seinem Dach Taubblinden eine Plattform für ihre eigene Interessenvertretung bieten. Hinderlich könnte dabei sein, dass Taubblinde und Hörsehbehinderte, die zuerst Gehörlos waren, oft erhebliche Vorbehalte gegenüber den Blinden- und Sehbehindertenvereinen haben. Die Ausschussmitglieder sind sich jedenfalls darüber einig, dass der DBSV als Selbsthilfeorganisation Taubblinde nicht als Empfänger von Fürsorge ansehen sondern zur Selbsthilfe befähigen sollte. Im Ausschuss arbeiten zurzeit neben dem DBSV folgende Organisationen mit:

Reiner Delgado  

Mitarbeiter gesucht!

Persönliche Gedanken und Erfahrungen beim DBSV-Seminar der Diabetes-Beauftragten.

Das Geräusch eines klingelnden Weckers reißt mich aus meinen Träumen: "es ist Sieben Uhr!" - Zeit zum Spritzen. Wo bin ich eigentlich? Ach ja, in Mündersbach bei der alljährlich stattfindenden Tagung der Diabetesbeauftragten! Gestern Nachmittag bin ich hier eingetroffen, um gemeinsam mit anderen gleichfalls blinden oder sehbehinderten "Zuckerjunkies" barrierefreie Hilfsmittel für unseren Personenkreis entwickeln zu helfen und Erfahrungen auszutauschen. Diese Tagungen werden vom DBSV organisiert und über Förderanträge finanziert. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass Menschen, die aufgrund ihres Diabetes erblinden wieder ein weitestgehend selbstständiges, selbstbestimmtes Leben führen können.

Jetzt aber nichts wie raus aus den Federn! Vertreter verschiedener Firmen würden heute zu Gast bei uns sein, denen wir nahe bringen wollen, wie Insulinpumpen barrierefrei gestaltet werden können, sodass diese sowohl von Sehenden als auch für Blinde nutzbar werden. Gerne erinnere ich mich an meine erste Tagung vor zwei Jahren. Nervös und unsicher, was für Typen mich dort erwarten würden. Tummeln sich dort womöglich lauter Artgenossen, die ihren Blutzuckerspiegel bestens im Griff haben und ansonsten auch ihren Alltag bestens meistern? Schnell stellte sich heraus, dass meine Bedenken grundlos waren, ich fühlte mich schnell akzeptiert, trotz meines für Manche etwas schwierig zu verstehenden schwäbischen Dialektes. Als ich mich damals bei unserem Landesverband Ost-Baden-Württemberg als Diabetesbeauftragte bewarb, wurde ich mit großer Skepsis betrachtet. Doch Herr Dorow, unser Vorsitzender, glaubte an mich und sandte mich nach Mündersbach als Vertreter des Verbandes. Seither hat sich einiges geändert und ich darf voller Stolz berichten, dass ich inzwischen neben einer freien Gestaltung meiner Tätigkeit, finanzielle Unterstützung und Mitsprache im Verwaltungsrat habe. Unsere Verbandsgeschäftsstelle leitet meine Telefonnummer an hilfesuchende Diabetiker weiter. Bei schwierigen Problemen kann ich jederzeit auf die Hilfe von Diana Droßel zurückgreifen. Sie arbeitet ehrenamtlich als Diabetesbeauftragte für den DBSV und verfügt über ein sehr großes Fachwissen und hat gute Kontakte zu den Arzneimittelherstellern. Dies ist eine gute Möglichkeit, dazu beitragen zu können, Hilfsmittel kostengünstig und barrierefrei zu gestalten und anderen neuerblindeten Diabetikern meine Erfahrungen weitergeben zu können. Darüber hinaus gilt es der sehenden Welt zu beweisen, dass es lohnenswert ist, mit "Folgeschaden" weiterzuleben und das macht mich froh. Von großer Bedeutung wäre es, wenn sich aus allen Landesverbänden Personen zu einer solchen Aufgabe bereit erklären würden. Denn nur so ist Ideenvielfalt gewährleistet! Vieles konnten wir bereits durchsetzen. Doch interessante Aufgaben warten auf uns um die es sich zu kämpfen lohnt!

Mein Langstock findet die Treppe nach unten, wo mich Kaffeeduft und ein leckeres Frühstück erwarten. Ein wichtiges Kriterium zum sinnvollen Arbeiten ...

Regine Sigl  

Kurzmeldungen

Koordinationsstelle für Sehbehindertenangelegenheiten

Beim DBSV-Seminar der Beauftragten der Landesvereine für die Belange sehbehinderter Menschen in Timmendorfer Strand wurde am 27.5. die Koordinationsstelle für Sehbehindertenangelegenheiten ins Leben gerufen.

Dem Gremium gehören an: Irmgard Badura (Bayern), Hans-Peter Engel (Rheinland-Pfalz/DBSV-Präsidium), Herbert Kleine-Wolter (Nordrhein-Westfalen), Susanne Siems (Sachsen/DBSV-Präsidium) und Gerlinde Wedel-Schwetje (Schleswig-Holstein).

Gemeinsamer Fachausschuss Europa gegründet

Zu seiner konstituierenden Sitzung trat der neue Gemeinsame Fachausschuss "Europa" (GFa Europa) am 30.5.2005 in der DBSV-Geschäftsstelle zusammen. Damit wurde ein wichtiges Teilprojekt der Strategiekommission umgesetzt, die in einem Bericht an das DBSV-Präsidium die Bildung des Gremiums empfohlen hatte. Mitglieder des GFa Europa sind: Wolfgang Angermann (DBSV) Peter Brass (DVBS), Erwin Denninghaus (VBS), Hans-Dieter Hain (BKD) und Markus Georg (Pro Retina). Von der DBSV-Geschäftsstelle wird Hans Kaltwasser an den Sitzungen teilnehmen. Zum Leiter des GFa Europa wurde Wolfgang Angermann gewählt.

Zu den Aufgaben des neuen Ausschusses gehört der Austausch von Informationen über wichtige sozialpolitische Entwicklungen in der EU; die Koordinierung der beteiligten Spitzenverbände in Bezug auf die europäische Lobbyarbeit; die Erarbeitung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen für die Arbeit in der EBU unter Nutzung der Fachkompetenz der übrigen GFa. Damit wird der GFa Europa Impulse setzen für die Arbeit der beteiligten Verbände und helfen, die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe insgesamt in Europa besser zu positionieren.

Über Ergebnisse der Sitzung wird die "Gegenwart" in ihrer nächsten Ausgabe berichten.

Hans Kaltwasser 

Seitenanfang

In Kürze

Vorsorgevollmacht registrieren lassen!

Will ein Vormundschaftsgericht eine Betreuung anordnen, so prüft es zunächst, ob nicht der Betroffene jemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat; denn in diesem Falle bedarf es seiner gesetzlichen Betreuung nicht. Kann aber der Betroffene selbst keine Auskunft mehr erteilen - etwa weil er bewusstlos ist oder an Demenz leidet - so ist es schwierig, den etwaigen Bevollmächtigten zu ermitteln.

Darum kann jeder seine Vorsorgevollmacht zentral registrieren lassen, und zwar durch das Zentrale Vorsorgeregister bei der

Bundesnotarkammer
Postfach 080151 in 10001 Berlin
Internet: www.vorsorgeregister.de

und je nachdem, ob die Vollmacht gemailt oder auf Papier geschickt wird, beträgt die Gebühr zehn bis zwanzig Euro.

Jeder Erwachsene sollte eine solche Vollmacht errichten; denn jedem kann plötzlich etwas zustoßen. Eheleute bevollmächtigen sich in der Regel gegenseitig, Eltern ihre erwachsenen Kinder und umgekehrt. Kirchliche Werke und andere Wohlfahrtsverbände halten Muster für solche Vollmachten vor. Man sollte möglichst mehrere miteinander vergleichen, um nichts zu übersehen, was geregelt werden sollte, aber andererseits nichts Überflüssiges zu regeln.

Dr. Hans-Eugen Schulze  

BAGH jetzt BAG Selbsthilfe

Seit 1967 gibt es den Dachverband der Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen. Vor kurzem änderte die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte ihren Namen; sie heißt jetzt "Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe". Vorsitzender ist Friedel Rinn. Der DBSV ist durch die Wahl von Hans-Joachim Krahl jetzt auch im Vorstand des Dachverbandes vertreten.

Publizistik-Preis Senioren

Zum ersten Mal schreiben die Feierabend AG, Frankfurt, und das Meyer-Hentschel Institut, Saarbrücken, einen "Publizistik-Preis Senioren" aus: Die Auszeichnung gilt herausragenden journalistischen Arbeiten, die sich mit älteren Menschen im 21. Jahrhundert beschäftigen. Dabei geht es um jene Herausforderungen, die sich aus der wachsenden Zahl von Senioren für Gesellschaft und Wirtschaft ergeben, aber auch um die Anforderungen, die die moderne Gesellschaft an ältere Menschen stellen wird. Das schließt auch die Vielzahl der neuen Möglichkeiten und Chancen mit ein, die sich für Senioren heute eröffnen.

Für den Publizistik-Preis 2005 können Arbeiten aus den Jahren 2004 und 2005 eingereicht werden: Dabei werden Beiträge aus Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen sowie aus Multimedia-Angeboten und Online-Medien akzeptiert.

Einsendeschluss ist der 31.8.2005.

Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden bei: publizistikpreis@mhmc.de .

Wohnen im Alter

Seniorplace, die Agentur für Wohnen im Alter, bietet ihren kostenlosen Beratungsservice jetzt auch bundesweit an. Die vielen Wohn- und Pflegeangebote für Senioren unterscheiden sich erheblich in Preis und Leistung.

Zu erreichen ist Seniorplace über die gebührenfreie Service-Rufnummer 0800 22 30 800 oder im Internet unter www.seniorplace.de .

Ausstellung

Am 12.5. wurde die Ausstellung "Glück - begreifen" der Künstlerin Roberta Carola Penz bei der Nikolauspflege in Stuttgart eröffnet. Die Seifenobjekte können und sollen berührt, betrachtet und begriffen werden.

Die Künstlerin nimmt die abstrakten Zeichen der Buchstaben und führt sie zum Ursprung, den Bildern zurück. Die Ausstellung, die sich alle drei Monate verändert, endet am 31.5.2006. Bilder und Reliefarbeiten werden von der Künstlerin teilweise extra für sehbehinderte und blinde Menschen erstellt.

Nähere Informationen bei der
Nikolauspflege
Stefanie Krug
Am Kräherwald 271, 70193 Stuttgart
Tel.: (07 11) 65 64-2 68
Mobil: 0162/ 2 54 71 06
E-Mail: stefanie.krug@nikolauspflege.de

Diaserie und Angebotsliste

Bei dieser Diaserie handelt es sich um Bilder von Verkehrsschildern, die in ihrer natürlichen Umgebung fotografiert wurden. Im Begleitheft finden sich vielfältige Anregungen und Spielideen. Dabei kann diese Serie sowohl in der Frühförderung sehbehinderter oder sehauffälliger Vorschulkinder als auch in der Wahrnehmungsförderung im Schulalter adäquat eingesetzt werden.

Maria Gandler, Schilder-Wald, Diaserie zur frühen Förderung der visuellen Wahrnehmung und Verkehrserziehung 2003. 100 Farbdias im Kasten, inkl. Begleitheft, ISBN 3-934471-35-8.

Bestellungen bei:
edition bentheim
E-Mail: info@edition-bentheim.de
Fax: (09 31) 2 30 09-23 90
Internetshop: www.edition-bentheim.de

AURA-Hotel Saulgrub

3. bis 10.9. Bergwandern höhere Lagen,

24.9. bis 1.10. Sehbehindert blind - wie lebe ich damit,

1. bis 8.10. Freizeit 35 +,

1. bis 8.10. Diabetiker-Seminar,

8. bis 15.10. Bildhauerkurs mit Speckstein, Alabaster, Holz und Ton,

22. bis 25.10. Selbstverteidigung für Frauen mit Wing Chun,

29.10. bis 1.11. Sehbehindertenseminar.

Nähere Informationen und Anmeldung
AURA-Hotel Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
E-Mail: saulgrub@bbsb.org
Internet: www.bbsb.org

Rudolf-Kraemer-Haus Bad Liebenzell

Vom 13. bis 21.8. findet im RKH in Bad Liebenzell eine Chorwoche statt. "Allegretto" heißt das Singvergnügen, welches beschwingte und fremdsprachige Chorsätze einüben möchte.

Für alle Senioren gibt es vom 7.8. bis 12.8. ein interessantes und überlegtes Urlaubsangebot und vom 9. bis 13.10. findet wieder ein Tanzkurs statt. Singles und Paare können parallel einen Anfänger- oder Fortgeschrittenenkurs belegen.

Infos unter
Tel.: (0 70 52) 9 20 40 oder
www.rudolf-kraemer-haus.de

AURA-Pension Haus "Grünes Herz" Georgenthal

11. bis 15.7. Homöopathie - Heilen mit Ähnlichem,

22. bis 26.8. Wirken und Leben
Dr. Samuel Hahnemanns in Georgenthal
- Anwendung und Wirkungsweise homöopathischer Präparate -,

31.7. bis 5.8. und 8. bis 14.10. Stoffwechselkur,

31.7. bis 5.8. und 8. bis 14.10. Umleiten - Anregen - Regenerieren
Begleitung und Anleitung gibt der Heilpraktiker Thorsten Singer: Ernährung, Fußbäder, Atemübungen, Stoffwechselrezepturen, Leberwickel, Fußreflexzonenmassage,

6.8.: Weinreise "Von der Rebe ins Glas"; der Förderverein lädt ein,

11. bis 14.8. Georgenthaler Aktionstage

AURA-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen

Drei zusätzliche PC-Kurse für Blinde bietet das AURA-Hotel im 2. Halbjahr an. Dabei geht es einmal um die Textverarbeitung Word, dann um Tonbearbeitung am PC und es gibt einen Intensivkurs JAWS für Windows.

Spaß am Laiendancing ist das Motto eines Tanzkurses für Anfänger jeden Alters, Tanz, der auch ohne Partner möglich ist und Freude macht. Das aktualisierte Jahresprogramm kann über das AURA-Hotel bezogen oder unter www.ostseeperlen.de eingesehen werden.

"Das Ohr sieht mit"

Wie Sportreporter, Filmbeschreiber und Hörspielproduzenten visuelle Bilder in die Hörwelt übersetzen - das ist von bekannten Akteuren ihres jeweiligen Fachs zu erfahren bei den VII. Boltenhagener Tagen für akustische Medien, 27. bis 30. Oktober 2005.

Auch der momentane Stand der technischen Nutzung der Fledermausorientierung gehört zum Programm.

Nähere Informationen und Anmeldung bei:
AURA-Hotel Ostseeperlen: Strandpromenade 53
23946 Ostseebad Boltenhagen
Tel.: (03 88 25) 37 00
E-Mail: ostseeperlen@t-online.de

Einzelheiten veröffentlicht der Veranstaltungsleiter Dr. Jürgen Trinkus unter www.klangkontext.de

Jugendreise

Für sehbehinderte und blinde Jugendliche wird eine Reise an die niederländische Küste angeboten; Termin: 20. bis 30.7.

Weitere Intormationen bei:
Youth Adventure Tours
Nolte & Nolte Reisen
E-Mail: info@youthadventuretours.de
Tel.: (0 52 54) 95 76 47
Internet: http://wmf06.youthadventuretours.de

Expedition in virtuelle Welten

Dieses Internet-Seminar mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten findet vom 30.10. bis 4.11. bei Kleve am unteren Niederrhein statt.

Nähere Informationen bei:
Susanne Hahn
anders-sehn
Urbanstr. 7a, 96047 Bamberg
Tel.: (09 51) 2 97 10 80
E-Mail: suhahn@web.de
www.anders-sehn.de

Neue REHADAT-CD-ROM

Im Juni 2005 erschien druckfrisch die neue REHADAT CD-ROM 1/2005 mit knapp 80.000 Informationen zu Behinderung und beruflicher Rehabilitation. Die Schwerpunktthemen sind Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen, Werkstätten und Seminare.

Neu auf der CD sind beispielsweise die Festbeträge für Hilfsmittel, das Verzeichnis der Reha-Wissenschaftler, eine Suchmöglichkeit über die Sammlung von Integrationsvereinbarungen, eine REHADAT-Kurzanleitung für blinde Menschen und eine Vielzahl von Texten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Interessenten können die CD unter der
Tel.: (02 21) 49 81-844 oder bei
gall@iwkoeln.de

bestellen.

Wer direkt mit der Recherche loslegen möchte, kann REHADAT auch kostenlos und vollständig im Internet www.rehadat.de nutzen.

VzFB aktuell

Kein lästiges Geschenkeverpacken mehr: Aufblasbare Geschenkeverpackung mit Geschenkanhänger aus PVC.

Nähere Informationen:
Tel.: (05 11) 9 54 65 - 32.

DAISY-TV - eine neue Zeitschrift

Ab Juni 2005 gibt es mit DAISY-TV, der hörbaren Programmzeitschrift, ein neues Angebot aus der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB). In Kooperation mit www.blinden-portal.de erscheint in einer wöchentlichen Publikation das Fernsehprogramm zum Anhören.

DAISY-TV umfasst über 60 Stunden aktuellste Audioinformationen zum Programm von 32 Fernsehsendern auf einer CD-ROM. Der Abonnent kann wie in einer gedruckten Programmillustrierten blättern und gezielt nach Inhalten suchen. Voraussetzung für die Nutzung dieser TV-Zeitschrift ist ein DAISY-Abspielgerät.

Weitere Informationen (auch ein kostenloses Probeexemplar kann bestellt werden) bei:

Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
E-Mail: verlag@dzb.de
Tel.: (03 41) 71 13-120
Fax: (03 41) 71 13-125.

PABS jetzt im Internet

Die Preisagentur für Blinde und Sehbehinderte (PABS) ist ab sofort im Internet vertreten. Unter www.pabs-online.de stehen alle Informationen über das Angebot zur Verfügung.

Mit der Einrichtung der Homepage hat die PABS auch neue E-Mail-Adressen geschaltet: info@pabs-online.de für allgemeine Anfragen.

Suchaufträge werden entgegengenommen unter auftrag@pabs-online.de .

Nähere Informationen auch unter
Tel.: (02 28) 2 07 99 35.

Praxishandbuch "Barrierefreies Webdesign" als DAISY-Version

Bisher konnten behinderte Interessenten, die die Druckversion dieses Standardwerkes besitzen, bereits eine PDF-Version zusammen mit einer HTML-Version beim DVBS gegen eine Schutzgebühr bestellen. Das DAISY-Buch ist eine Kooperation des Projektes Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) und des DVBS. Die DAISY-CD hat den gleichen Preis wie die Druckausgabe des Buches.

Interessenten wenden sich bitte an den
Textservice des DVBS
http://www.dvbs-online.de/adw/index.php

Punktschrift gegen Insekten

Die Firma

Aeroxon Insect Control GmbH
Bahnhofstr.35, 71332 Waiblingen
Tel.: (0 71 51) 1 71 51 19
www.aeroxon.de

kennzeichnet ihre Produkte zusätzlich mit Punktschrift. Nun kann man gleich in der Drogerie feststellen, ob man etwas gegen Fliegen oder gegen Küchenschaben in den Händen hält. Danke für den Service.

Planen und bauen für das Wohnen im Alter

Das Buch "Planen und bauen für das Wohnen im Alter" ist eine Bestandsaufnahme. Es analysiert einzelne, wichtige Bereiche und möchte das Handwerk, die Industrie und den Handel zu alternativem und konstruktivem Denken anregen. Gleichzeitig wird das notwendigste Wissen über das Umfeld der Altersgruppe der über Sechzigjährigen zusammengetragen und aufgearbeitet. Dem Bauherren wird dieses Buch alle Fragen beantworten, die entstehen, wenn er sich mit der Planung und dem Bau eines neuen Hauses befasst.

Nähere Informationen und Bestellung bei
Eberhard Blottner
Verlag GmbH
ISBN 3-89367-099-8
Tel.: (061 28) 23600
E-Mail: britta@blottner.de

Reise-Hörbuch "Hamburg"

Neu erschienen bei geophon ist das Hör-Buch "Hamburg. Eine akustische Reise zwischen Jungfernstieg und St. Pauli". Eine Audio-CD, 60 Min. Erhältlich im Buchhandel ISBN 3-936247-25-0 oder bei geophon: kostenlose Servicenummer 0800-4 36 74 66.

Akustische Städteführer von geophon bietet auch das Landeshilfsmittelzentrum Sachsen an.

Tel.: (03 51) 80 9 06 24.

"Einblick - Ausblick 2005"

Die größte Hilfsmittelausstellung des Nordens findet am 23. und 24.9. in Neumünster (Holstenhalle) statt. Themenschwerpunkt: Versorgung von Menschen mit Sehschädigung und Mehrfachbehinderung. Veranstalter sind der Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Schleswig-Holstein e.V., die Staatliche Schule für Sehgeschädigte und der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH).

Am ersten Tag wollen die Veranstalter eine Vielzahl von Fachleuten auf einer Tagung erreichen, die eine verbesserte Versorgung mehrfachbehinderter Menschen mit Sehschädigung thematisiert.

Ein attraktives Rahmenprogramm während der Ausstellung ist besonders familienorientiert.

Weitere Informationen bei:
Karin Friese-Harenberg
Tel.: (0 43 57) 7 87

Sprachkurse

Leiter beider Kurse: Wolfgang Hrusch.
Tel. Anfragen/Anmeldungen: (0 22 33) 70 91 29.

Seitenanfang

Rechtsauskunft

Private Krankenversicherung

Die Daseinsvorsorge wird für den Einzelnen immer wichtiger; denn als Folge der demografischen Entwicklung und der schwachen Konjunktur reduziert der Staat zunehmend seine Sozialleistungen, und auch die sozialen Sicherungssysteme werden immer brüchiger. Behinderte Menschen stoßen aber, wenn sie sich privat versichern wollen, häufig auf erhebliche Schwierigkeiten.

DBSV und DVBS sowie die Lebenshilfe haben deshalb im September 2004 einen Dialog mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) begonnen mit dem Ziel, behinderten Menschen den Zugang zu privatrechtlichen Versicherungen zu erleichtern. Dabei sind wir mit unseren Forderungen durchaus auf ein gewisses Verständnis gestoßen. Allerdings müssen noch weitere Gespräche geführt werden, um zu konkreten Ergebnissen zu kommen, zumal die PKV als Zusammenschluss von zahlreichen Versicherungsunternehmen ihren Mitgliedern lediglich Empfehlungen unterbreiten kann.

Im November 2004 haben dann die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen ihren Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) vorgelegt, nachdem die beiden Gesetzentwürfe des Bundesjustizministeriums zuvor gescheitert waren. Der Koalitionsentwurf beschränkt sich nicht auf die europarechtlich zwingend vorgeschriebene Umsetzung der EU-Richtlinien, die eine Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts verbieten, in nationales Recht. Er bezweckt vielmehr auch den Schutz von behinderten Menschen und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Aus unserer Sicht ist besonders positiv zu bewerten, dass das ADG auch auf privatrechtliche Versicherungen Anwendung finden soll. Nach der geplanten Regelung soll eine Benachteiligung von behinderten Menschen bei Abschluss, Durchführung und beendigung von Versicherungsverträgen grundsätzlich unzulässig sein, z.B. durch Ablehnung von Versicherungsanträgen oder durch Erhebung von Risikozuschlägen wegen der Behinderung. Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn und soweit die Behinderung "ein bestimmender Faktor bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ist" (so § 21 S.2 Nr.5 des ADG-Entwurfs). Das bedeutet: Die Versicherungsunternehmen sollen verpflichtet werden, Risikobewertungen nicht länger auf so genannte "versicherungsmedizinische Erfahrungen" zu stützen, sondern auf nachprüfbare Grundlagen zu stellen. Um für die Gesetzesberatungen und die weiteren Gespräche mit der Versicherungswirtschaft die benötigten Fakten zu sammeln, haben DBSV und DVBS bei ihren Mitgliedern vor einigen Monaten eine Umfrage über ihre Erfahrungen mit privaten Versicherungen durchgeführt. Bei beiden Verbänden sind je ein Dutzend Antworten eingegangen und ausgewertet worden. Herzlichen Dank allen, die uns durch ihre Erfahrungsberichte unterstützt haben!

So wird in der schriftlichen Stellungnahme zum ADG-Entwurf, die der DVBS für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe am 25. Februar 2005 gegenüber dem zuständigen Familienausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben hat, zum Komplex Versicherungsschutz Folgendes ausgeführt: "Die jüngsten Umfragen bei unseren Mitgliedern haben hinsichtlich der Praxis von Versicherungsunternehmen ein äußerst uneinheitliches Bild ergeben, das mitunter auch Schwankungen bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft aufweist.

So gibt es

  a)
Versicherungsunternehmen, die es von vornherein ablehnen, Versicherungsverträge mit Blinden abzuschließen. Das halten wir für diskriminierend, zumal die Absicherung gegen Lebensrisiken für jedermann von größter Bedeutung ist.
  b)
Versicherungsunternehmen, die bei der Krankenversicherung alle Behandlungsmaßnahmen wegen der Ursachen und der Folgen der Erblindung ausschließen. Das mag auf den ersten Blick aus der Sicht der Versicherungswirtschaft einleuchtend erscheinen, ist aber sehr problematisch, weil man im Falle einer Erkrankung oft über die Kausalität trefflich streiten kann, wobei der Versicherungsnehmer als medizinischer Laie meist die schlechteren Karten hat und die Auseinandersetzung gerade dann führen muss, wenn er erkrankt ist und sie am allerwenigsten gebrauchen kann.
  c)
Versicherungsunternehmen, die von blinden Menschen Risikozuschläge verlangen, und zwar je nach Versicherungsunternehmen zwischen 10 und 100 Prozent, ohne dass die Gründe für diese unterschiedliche Handhabung erkennbar wären.
  d)
Einige wenige Versicherungsunternehmen, die blinde Menschen ohne jede Einschränkung aufnehmen.

Nun wird von Seiten der Versicherungswirtschaft argumentiert, dass es Wettbewerb geben muss und der Kunde sich ja die Versicherung aussuchen kann, die ihm die günstigsten Konditionen bietet. Das Problem besteht aber gerade darin, dass es den allermeisten blinden Menschen unmöglich ist, eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen 'abzuklappern', um herauszufinden, wo sie sich am besten versichern können, ganz abgesehen davon, dass Totalausschlüsse auf einem so wichtigen Gebiet des Lebens besonders frustrierend wirken können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beruft sich in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf darauf, dass die Versicherungswirtschaft kein ausreichendes Datenmaterial besitzt, um bei behinderten Menschen eine zutreffende Risikobewertung vornehmen zu können. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass eine aussagekräftige Datensammlung schwerlich entstehen kann, wenn nicht selten der Abschluss von Versicherungsverträgen verweigert wird. Ohne zuverlässige Daten können die Versicherungsunternehmen naturgemäß keine sachlich fundierten Entscheidungen über Risikoausschlüsse und Risikozuschläge treffen. Das führt nahezu zwangsläufig zu den extrem voneinander abweichenden Entscheidungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen, wie oben geschildert.

Es gehört daher zu den ureigensten Aufgaben der Versicherungswirtschaft (und nicht staatlicher Stellen), die notwendigen Daten zu sammeln und auszuwerten, weil nur auf dieser Grundlage eine sachgerechte Risikobewertung vorgenommen werden kann. Hiervon gehen die einschlägige EU-Richtlinie und der vorliegende Gesetzentwurf zu Recht aus. Die Befürchtung der Versicherungswirtschaft, dass die geplante Regelung zu einer Prozessflut führen werde, vermögen wir nicht zu teilen. Erfahrungsgemäß gelingt es der Wirtschaft nämlich rasch, ihre Vertragsbedingungen veränderten Verhältnissen und insbesondere auch den Vorgaben von Präzedenzurteilen anzupassen.

Aus diesen Gründen bittet die Blindenselbsthilfe dringend darum, an der in den §§ 20 Abs.1 Nr.2 und 21 S.2 Nr.5 des Entwurfs vorgesehenen Regelung für die Versicherungswirtschaft festzuhalten.

Bei der Anhörung von Verbänden und Experten durch den Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 7. März 2005 habe ich die Belange blinder und sehbehinderter Menschen vertreten und insbesondere auf die bestehenden Probleme beim Versicherungsschutz hingewiesen. Hierbei habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Politiker unserem Anliegen positiv gegenüberstehen.

Nach dem Anhörungstermin hat sich gezeigt, dass die Versicherungswirtschaft aufgeschreckt reagiert hat. Sie hat mit der Blindenselbsthilfe mehrfach Kontakt aufgenommen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Ihr ging es insbesondere darum, die Risikobewertung nach wie vor am Einzelfall orientieren zu können. Das entspricht aber gerade nicht unseren Bedürfnissen. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium aufgrund der Ergebnisse der Anhörung an dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Änderungen vorgenommen, aber erfreulicherweise trotz des energischen Widerstandes des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft die vorgesehenen Regelungen für privatrechtliche Versicherungsverhältnisse unangetastet gelassen. Nun bleibt abzuwarten, ob und mit welchem Inhalt der vorliegende ADG-Entwurf, der nach wie vor heftig umstritten ist, tatsächlich Gesetz wird.

Noch ein aktueller Hinweis zum Schluss:

Die private Krankenversicherung hat kürzlich ihre Aufnahmebedingungen geändert. Zwanzig bekannte Versicherungsunternehmen bieten nunmehr den Beamten und Richtern (auch im Ruhestand) sowie deren Familienangehörigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen erleichterten Zugang in die private Krankenversicherung an:


Hierüber gibt es eine kostenlose Informationsbroschüre beim
Verband der privaten Krankenversicherung,
Postfach 51 10 40, 50946 Köln;
Tel.: (02 21) 376 62-0.

Dr. Otto Hauck

Nachbemerkung der Redaktion:

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland hoffen, dass das ADG nun nicht dem Wahlkampf oder einem Regierungswechsel zum Opfer fällt.

Beglaubigungen für RF-Gebührenbefreiung

In den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 06/2005 weist DBSV-Rechtsreferent Thomas Drerup auf das neue Verfahren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Anerkennung der Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr hin:

Am 01.04.2005 ist an die Stelle der bisherigen RF-Gebührenbefreiungsverordnungen der Länder ein einheitlicher Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) getreten. Reichte es bisher, die Voraussetzungen für die RF-Gebührenbefreiung "glaubhaft zu machen", so ist jetzt gemäß § 6 Abs.2 des Vertrages zwingend vorgeschrieben, dass "der Antragsteller die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen" hat. Für die berechtigten "blinden" und "nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 allein wegen der Sehbehinderung", die das Merkzeichen RF im Behindertenausweis eingetragen erhalten, bedeutet dies, dass sie bei der Beantragung der Gebührenfreiheit (für die jetzt ausschließlich die GEZ zuständig ist) entweder den Bescheid des Versorgungsamtes oder den Behindertenausweis im Original oder von dem einen oder anderen eine beglaubigte Kopie einreichen müssen.

Wann gilt eine Kopie als "beglaubigt"? Im RGebStV ist dies nicht geregelt. Im übrigen gibt es im BGB nur die "öffentliche Beglaubigung" durch den Notar und in Verwaltungsgesetzen durch Behörden und Gerichte. Dementsprechend legt auch die GEZ die Vorschrift eng aus. Sie akzeptiert gemäß ihrer Darstellung im Internet u.a. Beglaubigungen, die von Versorgungsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorgenommen werden, ja selbst solche von Pfarrämtern. Sie akzeptiert ausdrücklich nicht Beglaubigungen durch Rechtsanwälte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und durch Vereine, also auch nicht solche des Blindenvereins.

Barrierefreiheit verbaut

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 21. April die vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter erhobene Verbandsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Auslöser für die Klage der Behindertenverbände war die vom Eisenbahn-Bundesamt im Mai vergangenen Jahres genehmigte Neugestaltung des Oberkochener Bahnhofs (Baden-Württemberg). Der bisher für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Menschen zugängliche Bahnsteig kann nach Abschluss der bereits begonnenen Umbaumaßnahmen nur noch über zwei Treppen sowie eine Fußgängerunterführung erreicht werden. Damit ist für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen und Eltern mit Kinderwagen dort künftig Endstation.

Nach Auffassung der Behindertenverbände verstößt diese Verschlechterung gegen das seit 2002 geltende Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses beinhaltet unter anderem eine Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Dort ist seitdem vorgesehen, dass die Benutzung der Bahnanlagen durch behinderte Menschen "ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird". Umstritten war im Prozess, ob sich aus dieser Vorschrift das Verbot ableiten lässt, bestehende "barrierefreie" Zugänge zu Bahnsteigen ersatzlos zu beseitigen. Nach Ansicht des VGH gibt die Regelung ein solches Verbot nicht her, weil der Zugang zu Bahnsteigen vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht umfasst sei. Laut Urteilsbegründung habe es der Gesetzgeber bislang versäumt, dem Anliegen der Barrierefreiheit in jeder Hinsicht zu entsprechen. Es bleibe daher den Eisenbahnunternehmen weiterhin überlassen, über die Frage eines barrierefreien Zugangs zu Bahnanlagen im Einzelfall abwägend zu entscheiden und dabei den nach typisierenden Merkmalen ermittelten Bedarf, die Herstellungskosten und die Erreichbarkeit anderer, barrierefreier Bahnanlagen zu berücksichtigen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der VGH die Revision gegen das Urteil zugelassen. Die Behindertenverbände prüfen derzeit intensiv, ob sie das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Sollte sich letztlich herausstellen, dass die Barrierefreiheit einzelner Bahnhöfe nicht im Wege der Verbandsklage eingefordert werden kann, muss der Gesetzgeber das Behindertengleichstellungsgesetz in diesem Punkt nachbessern, so bereits heute die Forderung der Behindertenverbände. (VGH Mannheim, Aktenzeichen: 5 S 1410/04).

Das Urteil kann unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte heruntergeladen werden:
http://www.bvkm.de/0-10/recht,verbandsklagen,behindertengleichstellungsgesetzmus
saufdenpruefstand.html

Seitenanfang

Im Beruf

Behinderte Menschen auf dem Abstellgleis

Auf ihrer Mitgliederversammlung am 22.05. verabschiedete die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nachstehende Resolution:

Der eklatante Rückgang der Förderungen und die Vorenthaltung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe sowie der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen auf über 200.000 Personen stehen in direktem Zusammenhang. Angesichts dieser dramatischen Situation für behinderte Menschen fordert die ISL die Bundesregierung und die Agentur für Arbeit dazu auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und die Gesetze zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen endlich in die Tat umzusetzen!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland stellt fest:

  1. Der Rückgang der Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen nach SGB III (Eingliederungszuschüsse) stellt einen Gesetzesverstoß dar; insbesondere die Tatsache, dass viele Arbeitsagenturen bereits ab Mai diesen Jahres nicht über die Mittel für Ermessens- und Pflichtleistungen im Bereich der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen verfügen. Die Bundesagentur für Arbeit ist ein gesetzlicher Rehabilitationsträger und als solcher zur Tätigkeit verpflichtet.
  2. Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform im Bereich des ALG 2 (Leistungen nach SGB II) hat für behinderte Menschen 5 Monate nach Inkrafttreten der Gesetze noch nicht begonnen. Wir stellen fest, dass der größte Teil der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommunen und der größte Teil der Optionskommunen den Bereich der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen bislang ignoriert haben. Die Berater/innen und Fallmanager/innen der genannten Träger sind in den seltensten Fällen in der Anwendung der Gesetze zur beruflichen Teilhabe geschult und verfügen nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Anwendung der Vorschriften im Bereich der Eingliederungszuschüsse.
  3. Selbst in dem sensiblen Bereich der beruflichen Teilhabe behinderter Jugendlicher - einer gesetzlichen Pflichtleistung - werden die Mittel zurückgehalten und der Wille zur Einhaltung der Gesetze von Seiten der Arbeitsagenturen fehlt völlig. So ist ein deutlicher Rückgang der genehmigten Ausbildung in Berufsbildungswerken zu verzeichnen, ohne dass mehr behinderte Menschen an der dualen Ausbildung teilnehmen. Selbst der Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen spürt sehr deutlich die Verweigerungshaltung der Bundesagentur. Das neue so genannte Fachkonzept der Bundesagentur für ein gemeinsames Berufsvorbereitungsjahr behinderter und nichtbehinderter Menschen ist einseitig auf Einsparungen ausgerichtet. Im Fachkonzept fehlen die notwendigen pädagogischen Förderungen und persönliche Assistenz im integrierten Unterricht.
  4. Die Mittel der Ausgleichsabgabe, die der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen werden, um die gesetzlich vorgeschriebene berufliche Teilhabe behinderter Menschen zu finanzieren, werden offenbar nicht bestimmungsgemäß verwendet.

Wir erwarten von Bundesregierung und Opposition, dass sie der dramatisch hohen Arbeitslosigkeit behinderter Menschen mit konkreten Taten begegnen und trotz aller parteipolitischen Zerrissenheit die gegenwärtige Ignoranz der Probleme überwinden!

Seitenanfang