Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Die Gegenwart 09 / 01 im Internet

Ausgewählten Beiträgen der aktuellen "Gegenwart"


Editorial:
Ankreuzen und durch?

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

damit werden Tausende Fahrschüler wahrlich jetzt noch nicht rechnen. Dass es so viele knifflige Situationen geben kann, nur weil da jemand mit einem weißen Stock auftaucht, haut manchen glatt um. Gibt es nicht schon genug Vorschriften zu beachten? Jetzt kommen auch noch die Blinden...

Beim zweiten Hinsehen aber zeigen sich die meisten recht interessiert und aufgeschlossen. "Da haben wir doch schon mal was gehört, damals in der Schule"; man erinnert sich noch an die junge Frau mit dem schönen Hund im weißen Geschirr. Oder war der Hund jung und die Frau schön? Damals spielte das noch nicht so eine große Rolle. Toll war jedenfalls, wie das "Gespann" zurecht kam und wie lebenslustig die blinde Besucherin war. Auch den weißen Stock hatte sie dabei und demonstrierte, was sie damit alles kann und was ihr Schwierigkeiten bereitet.

"Und jetzt kommt der Fahrlehrer und hält uns so einen Bogen mit rund 30 Fragen unter die Nase; reichlich Stoff zum Überlegen. Eigentlich ganz gut, sich einmal gründlich mit dieser Thematik auseinandersetzen zu müssen..."

Das meinen auch der DBSV und seine Mitgliedsorganisationen, der Berufsverband der Rehabilitationslehrer/-innen für Orientierung und Mobilität sowie die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die in einer gemeinsamen Aktion zum diesjährigen Tag des weißen Stockes die rund 16.000 Fahrschulen in der Bundesrepublik Deutschland für die großangelegte Aktion gewinnen wollen, um mehr Kenntnisse über die Bedeutung des weißen Stockes und dessen Gebrauch durch blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen und über den Blindenführhund zu vermitteln.

"Immer eine Stocklänge voraus!" - das ist das diesjährige Motto zum 15. Oktober und schließt alles rund um die Mobilität von Menschen mit Sehproblemen ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Fahrschulaktion, die im Jahr 2000 im Raum Bamberg bereits erfolgreich lief. Jetzt steht der Fragebogen in etwas veränderter Form bundesweit zur Verfügung. Die Zeitschrift "Fahrschule" verbreitet ihn in ihrer September-Ausgabe als Beilage. Die Fahrschulen, die sich an der Aktion beteiligen, können die benötigten Exemplare beim zuständigen DBSV-Landesverein oder beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des DBSV abfordern.

Und dann heißt es für die Fahrschüler nicht nur "ankreuzen und durch". Ein beigefügtes Informationsblatt vermittelt Grundkenntnisse, die nützlich sind, wenn man einem blinden oder sehbehinderten Mitbürger begegnet. Jeder, der sich beteiligt, ist anderen auf jeden Fall mehr als eine Stocklänge voraus.

Vielleicht ist in Ihrem Bekanntenkreis auch gerade jemand dabei, den Führerschein zu erwerben. Dann fragen Sie ihn in den nächsten Wochen doch einmal, ob er den Fragebogen kennt. Vielleicht können Sie ihm bei der Beantwortung sogar behilflich sein.

In den DBSV-Nachrichten sowie in der Beilage "Immer eine Stocklänge voraus" finden Sie weitere Informationen zum diesjährigen Tag des weißen Stockes.

Ihr Dr. Thomas Nicolai


DBSV-Nachrichten:

Immer eine Stocklänge voraus

Unter diesem Motto steht der Tag des weißen Stockes 2001. Der DBSV und seine Mitgliedsorganisationen (Landesvereine und Korrespondierende Mitglieder) werden den 15. Oktober nutzen, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf "Mobile Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Straßenverkehr" zu lenken.

Unter dem Motto des Tages steht auch die bundesweite Fahrschulaktion, ein Gemeinschaftsprojekt des DBSV, des Berufsverbandes der Rehabilitationslehrer/-innen für Orientierung und Mobilität sowie der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Ein Fahrschulübungsbogen, der im Vorjahr von Herrn Kleiß und Frau Beyer in Bamberg entwickelt worden war und dort auch bereits erfolgreich zum Einsatz kam, wurde vom DBSV-Referat Öffentlichkeitsarbeit in etwas veränderter Form, mit einem überarbeiteten Einführungstext und grafisch neu gestaltet über die Zeitschrift "Fahrschule" bundesweit verbreitet und im Internet zum Download bereit gestellt. Die Fahrschulen sind aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen und die benötigte Anzahl Schulungsbogen für ihre Führerscheinanwärter beim zuständigen DBSV-Landesverein bzw. beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des DBSV anzufordern. Die Schulungsbogen werden vom DBSV trotz erheblichem finanziellen Aufwand kostenlos abgegeben. Die Landesvereine sind aufgerufen, ihrerseits auf die Fahrschulen in ihrem Verantwortungsbereich zuzugehen, um sie für eine Beteiligung zu begeistern und um eigene medienwirksame Aktionen zu vereinbaren. Viel Aufmerksamkeit würde erreicht, wenn örtliche Untergliederungen "ihren" Fahrschulen ausgediente weiße Stöcke überreichten, die dann in den dortigen Schulungsräumen einen ständigen "Ehrenplatz" erhielten.

Der DBSV hat bereits im Vorfeld erreicht, dass in etlichen Zeitungen und

Zeitschriften durch kostenlose Füllanzeigen auf das Motto des 15. Oktober hingewiesen und dabei die bundesweite Rufnummer bekannt gemacht wird.

So wird u. a. im Medium Magazin, das mit einer Auflage von rund 23.000 Exemplaren vor allem Journalisten anspricht, eine ganzseitige Anzeige erscheinen.

Als neue Aktionsmittel sollten insbesondere eingesetzt werden:

Eine Übersicht ist auf der DBSV-Homepage www.dbsv.org zu finden. Die DBSV-Landesvereine sowie die Korrespondierenden Mitglieder wurden mit Rundschreiben 29/2001 entsprechend informiert.

Ihr DBSV-Referat Öffentlichkeitsarbeit


Gemeinschaftsstand auf der REHACare

Vom 02. bis 05.10. findet in Düsseldorf die REHACare statt. Auf der 12. internationalen Fachmesse für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf ist traditionell auch der DBSV vertreten. Diesmal hatte der Spitzenverband all seinen korrespondierenden Mitgliedern Gelegenheit gegeben, sich an einem Gemeinschaftsstand zu beteiligen, um den Besuchern noch mehr Informationen und fachliche Beratung aus erster Hand bieten zu können und um den Familiensinn auch bei dieser Gelegenheit zu verdeutlichen.

Ein Anfang ist gemacht. Folgende Einrichtungen und Verbände werden auf dem Gemeinschaftsstand DBSV und korrespondierende Mitglieder vertreten sein:

Das DBSV-Referat Öffentlichkeitsarbeit stellt das Gesamtsortiment seiner Publikationen vor. In Kooperation mit dem Projekt INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) informieren Experten über Praxistests sowie über künftige Ziele und Aufgeben (04.10., 16.00 bis 18.00 Uhr, 05.10., 12.00 bis 14.00 Uhr).

Im Mittelpunkt der DBSV-Präsentation wird die Bekanntmachung einer bundesweiten Aktion stehen, die gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und dem Berufsverband der Rehabilitationslehrer/-innen Orientierung und Mobilität Blinder und Sehbehinderter e. V. am Tag des weißen Stockes unter dem Motto "Immer eine Stocklänge voraus" gestartet wird. Sehende Begleiter können einen Fahrschulübungsbogen ausfüllen und so feststellen, ob sie als Kraftfahrer immer richtig auf Blinde und hochgradig sehbehinderte Fußgänger reagieren würden.

Ein besonderer Anziehungspunkt am Gemeinschaftsstand wird mit Sicherheit das umfangreiche Sortiment an Alltagshilfen der beiden Hilfsmittelzentralen sein. Kompetente Ansprechpartner werden ferner Ihre Fragen zu Schule, Ausbildung und zum großen Bereich der Lebenspraktischen Fertigkeiten beantworten.

In erfrischenden Duft gehüllt wird der Gemeinschaftsstand von Pflanzen aus dem Blindengarten des Taubblindendienstes Radeberg.

Und da Mohrrüben - wie man so sagt - gut für die Augen sind, kann sich jeder Besucher eine Karotte aus einem großen Korb mitnehmen, dazu eine lustige Postkarte.

Alle Beteiligten am Gemeinschaftsstand freuen sich auf Ihren Besuch in der Halle 6, Stand 6B74. Der Stand ist leicht zu finden. Das Leitsystem wird Ihnen helfen. Wenn Sie aus der Halle 5 kommend in die moderne Halle 6 kommen, stehen Sie schon fast vor dem Gemeinschaftsstand "DBSV und korrespondierende Mitglieder".

Die REHACare findet in den Hallen 3 bis 8 statt, also zwischen den Eingängen Nord und Süd. Vom Düsseldorfer Hauptbahnhof aus ist das Messegelände mit den U-Bahnlinien U78 und U79 in jeweils ca. 15 bis 20 Minuten zu erreichen.


Bauvorhaben Berlin-Hirschgarten

Wie vorgesehen, wurde das Mobilitätszentrum Berlin-Hirschgarten zum 30.06. diesen Jahres geschlossen. Inzwischen sind die Vorbereitungen des Bauvorhabens weiter gediehen. Behördlicherseits ist man jetzt dabei, die Zuwegung zu regeln, und zwar mit dem Ziel, dass eine Wegführung auch von Köpenick aus geschaffen wird. Die OBZ (Ostdeutsche Blindenzentrum gGmbH) rechnet damit, dass die Baugenehmigung spätestens im September vorliegt. Die OBZ-Gesellschafterversammlung kam am 04.08. zu der Überzeugung, dass der Eigenanteil zur Finanzierung des Bauabschnittes "Soziale Einrichtungen" in Höhe von 1.584.000 DM nur gesichert werden kann, wenn sich auch die Mitglieder der DBSV-Landesvereine mit Spenden beteiligen. Für dieses Gemeinschaftsprojekt lohnt sich das persönliche Engagement, denn wohl die meisten von denen, die das alte Mobilitätszentrum im Rahmen einer Fortbildung, einer O&M-Schulung, eines Trainings in Lebenspraktischen Fertigkeiten, eines Einweisungslehrganges mit Blindenführhund, einer Tagung, eines Berlin-Besuches, einer Freizeit, eines Urlaubsaufenthaltes oder bei anderen Gelegenheiten kennen gelernt haben, möchten, dass die Adresse "Mobilitätszentrum Berlin-Hirschgarten" mit dem Neubau bundesweit zu einem Qualitätsbegriff wird.

Deshalb sind alle aufgerufen, sich für dieses Projekt persönlich zu engagieren:

Bringen Sie mit Ihrer Spende Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben der DBSV-Familie in Berlin-Hirschgarten zum Ausdruck.

Ihre Spende können Sie zweckgebunden an Ihren DBSV-Landesverein richten oder direkt auf das Konto der OBZ, Konto-Nr.: 3188010, bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BLZ: 100 205 00.

Der Hotel-Bereich soll durch einen Investor finanziert werden. Das Bauvorhaben insgesamt ist mit maximal 25.000.000 DM veranschlagt.

Über die Fortschritte des Bauvorhabens wird die "Gegenwart" regelmäßig informieren.

Die Redaktion


Gemeinsamer Arbeitskreis Rechtspolitik

Die Vorstände von DBSV und DVBS sowie der Verwaltungsrat des DBSV hatten im Frühjahr 2001 beschlossen, die rechtspolitischen Kompetenzen und Aktivitäten beider Organisationen zu bündeln und das vorhandene "Now how" gezielter und effektiver einzusetzen. So entstand der "Gemeinsame Arbeitskreis Rechtspolitik", der auf Seiten des DBSV den Arbeitskreis "Antidiskriminierung" ablöst.

Für den DVBS: Dr. Otto Hauck, Andreas Bethke, Petra Bungart;

Für den DBSV: Thomas Drerup, Christian Seuß, Klaus Hahn.

In seiner konstituierenden Sitzung am 29.06.2001 hat sich der GAK nur in unbedingt notwendigem Umfang mit Formalien befasst. So wurde vereinbart, die geschäftsmäßige Abwicklung zwischen beiden Geschäftsstellen zu verteilen und auf die förmliche Wahl eines Leiters zu verzichten. Die Sitzungen werden im Wechsel von Dr. Otto Hauck und Klaus Hahn geleitet.

Im Wesentlichen befasste sich der GAK mit dem kurz zuvor verfügbar gemachten Entwurf für ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG), der jetzt die Grundlage der weiteren Verbändebeteiligung ist. Am 12.07. fand auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, ein Meinungsaustausch mit dem Büro des Behindertenbeauftragten, der Projektgruppe, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen statt. Die Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe wurde bei diesem Termin durch Klaus Hahn vertreten.

Festzuhalten ist , dass der jetzt vorliegende Entwurf (der übrigens auch im Internet abrufbar ist) auf eine ungeteilte grundsätzliche Zustimmung aller Behindertenorganisationen trifft, sowohl auf die der Dach- als auch der Fachverbände. Es wird am Detail gefeilt und heftig darüber diskutiert, was politisch und wenn ja wie es am besten durchzusetzen ist.

Das BBGG regelt den öffentlich-rechtlichen Bereich und definiert die Barrierefreiheit allgemein sowie das Benachteiligungsverbot durch Träger öffentlicher Gewalt. Der Entwurf wird von einer Projektgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erarbeitet, die in engem Kontakt mit anderen zuständigen Ministerien steht. Parallel dazu wird im Bundesjustizministerium ein Antidiskriminierungsgesetz erarbeitet, das den Privatrechtsbereich abdecken soll. Leider wird dort mit dem Entwurf nicht so offen umgegangen. Er lag jedenfalls bis zum 12.07. noch nicht vor, obwohl es notwendig wäre, beide Gesetzgebungsvorhaben parallel laufen zu lassen und aufeinander abzustimmen.

Die weiteren Beratungen zu diesen und anderen Gesetzgebungsmaßnahmen werden noch viel Einsatz der Fachleute aus unseren eigenen Reihen erfordern. Der GAK Rechtspolitik ist sich deshalb auch darüber einig, dass nicht alles von seinen sechs Mitgliedern erledigt werden kann und darf. Zu spezifischen Fragen wird er diejenigen Fachleute hinzuziehen, die dazu am meisten beitragen können. Nur so können wir die Interessen der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wirksam wahrnehmen.

Klaus Hahn


Bahn zunehmend sprachlos

Der DBSV hat gegenüber der Deutschen Bahn AG die mit dem Sommerfahrplan eingeführte Praxis kritisiert, in Fernzügen die jeweiligen Anschlusszüge nicht mehr anzusagen. In dem lapidaren Antwortschreiben der Bahn heißt es dazu u. a., dass diese Regelung eingeführt worden sei, weil sich Fahrgäste durch die langen Ansagen belästigt gefühlt haben. Die Anschlusszüge seien ja in dem an jedem Platz ausliegenden Faltplatt ausgedruckt, außerdem solle man auf die Ansagen am Bahnsteig achten und das Zugpersonal würde individuell helfen.

Ob der Reisekomfort durch weniger Ansagen wirklich mehr geworden ist? Für blinde und sehbehinderte Fahrgäste bestimmt nicht.

Auch wegen des künftigen neuen Tarifsystems hat sich der DBSV an die Bahn gewand. Hierzu werden wir in einer der nächsten Ausgaben noch genauer informieren.

Die Redaktion


In Kürze

Blindenstock vor Gericht

In einem Zivilverfahren vor dem Landshuter Amtsgericht verlangte ein pensionierter Beamter 1000 Mark Schmerzensgeld und 1500 Mark zur Wiederbeschaffung seiner zerkratzten Brille, weil er über den Langstock einer blinden Frau gestolpert ist. Am 08. September vergangenen Jahres war Gerda Kloske, sie war die Langstockläuferin, mit einem Ingenieur des Tiefbauamtes dienstlich in der Stadt unterwegs, um an Ampeln die akustischen Signale für Blinde zu überprüfen. Als sie eine Straße überquert hatte, kreuzte besagter Fußgänger ihren Weg, stolperte über den Blindenstock, fiel hin; schürfte sich dabei eine Wange auf, und seine Brille wurde beschädigt.

Am 09. August fand die Verhandlung statt. Gerda Kloske hat den Prozess gewonnen.


Der (im-)perfekte Mensch

Die hervorragende Resonanz sowie das öffentliche Echo haben das Deutsche Hygiene-Museum Dresden und die Aktion Mensch veranlasst, die Ausstellung "Der (im-)perfekte Mensch nach Berlin zu holen. Der Ausstellungssort wird der Martin-Gropius-Bau sein. Als Termin ist Februar/März 2002 anvisiert.


"Lebenslust" am 17. September

Der DBSV präsentiert am 17.09.2001 in einer öffentlichen Veranstaltung die CD "Lebenslust" seines Kulturensembles sowie das gerade erschienene Jahrbuch für 2002. Mit dabei sind neben Ensemble-Mitgliedern, die unter Leitung von Reinhard Tschache auch an diesem Abend zum Mitsingen einladen, Reinhard Walter (diesmal nicht am Mischpult, sondern am Klavier) und Eulenspiegel- und jetzt auch Jahrbuch-Autor Hansgeorg Stengel; Moderation Dr. Thomas Nicolai.

CD und Jahrbuch können an diesem Abend selbstverständlich erworben werden für 10 bzw. 3 DM.

Die lebenslustige Veranstaltung beginnt am 17.09. um 18.00 Uhr im Saal des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin, Auerbacher Str. 7, 14193 Berlin-Grunewald.

Um Voranmeldung bis zum 10.09. wird gebeten unter (0 30) 8 95 88-0.

Hinweis: Alle, die die CD nicht bei dieser Veranstaltung kaufen können, können sie bestellen beim DBSV-Referat Öffentlichkeitsarbeit, Rungestr. 19, 10179 Berlin. Die CD kostet 10 DM zzgl. 5 DM Versandkosten.


Euro-CashTest

Nach langwierigen Verhandlungen hat die Europäische Zentralbank der Forderung der Europäischen Blindenunion nach Finanzierung des Euro-CashTests durch die EZB jetzt zugestimmt. Für die Lobbyarbeit der Europäischen Blindenunion, vertreten durch ihren Generalsekretär, DBSV-Vorstandsmitglied Norbert Müller, ist dies ein schöner Erfolg.

Der Euro-CashTest ist ein Hilfsmittel, mit dem sich sowohl der Wert des Euro-Münzgeldes als auch der Euro-Banknoten bestimmen lässt. Auch Personen, die die Punktschrift nicht beherrschen, können das Hilfsmittel benutzen. Erste Erfahrungen mit einem Prototypen zeigen, dass die Handhabung des Euro-CashTests für blinde Menschen recht einfach ist. Vor allem für das Messen der Geldscheine dürfte die Schablone ein unverzichtbares Hilfsmittel sein.

Über die Modalitäten der Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland werden wir zu gegebener Zeit informieren.


Seminarangebote des DBBW

Das Deutsche Blindenbildungswerk gGmbH (DBBW) bietet nachfolgende Fortbildungsveranstaltungen an:

05. bis 08.11. "Problem- und Konfliktmanagement am Telefon", Aura-Hotel Timmendorfer Strand, Zielgruppe sind alle Personen, die von Berufs wegen häufig Telefonkontakt zu Kunden haben.

24.11. bis 01.12. "Word-Aufbaukurs", Aura-Hotel Saulgrub, Zielgruppe sind blinde Menschen, die beruflich oder privat das Programm Word nutzen möchten.

04. bis 10.11. "Elektrizität und Elektronik", Hotel Silverio, Gallspach (Österreich); für alle, insbesondere auch für Funkamateure.

Nähere Informationen erteilt das DBBW unter der Tel.-Nr. (0 76 21) 79 92 30.


"Wie bewerbe ich mich richtig?"

Strategien und Hilfestellungen zur erfolgreichen Bewerbung vermittelt ein Bewerbungstraining für Blinde und Sehbehinderte, das die Stiftung Blindenanstalt Frankfurt a. M. auf der Grundlage eines Konzeptes, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blindenbildungswerk entstand, vom 12. bis 16.11. in Saulgrub anbietet.

Weitere Informationen und Anmeldung bei:

Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main, Adlerflychtstr. 8-14

60318 Frankfurt am Main; Tel.: (0 69) 95 51 24 -0.


Lehrgang des BSVB

Die Berufsfachgruppe Masseure/Physiotherapeuten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Brandenburg (BSVB) führt vom 16. bis 18.11. in der Median-Klinik Hoppegarten bei Berlin einen Lehrgang "Schlingentischtherapie" durch. Nähere Informationen erteilt Thomas Hartmann, Tel.: (0 35 44) 62 43.


Fortbildung zum Thema "Patientendokumentation"

Die Fachgruppe für die Physiotherapeutischen Berufe des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e. V. (BSVH) bietet vom 09. bis 11.11. eine Fortbildungsveranstaltung zu obigem Thema an. Veranstaltungsort ist das Aura-Hotel in Timmendorfer Strand; Kosten 250 DM für Mitglieder des BSVH bzw. 300 DM für Nichtmitglieder. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Herrn Guido Mayer; Tel./Fax: (0 40) 71 89 90 05.


Vom Blindenlehrer zum sozialpädagogischen Dienstleister?

Vom 26. bis 28.10. veranstaltet das Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Soest eine Fachtagung zur Qualitätssicherung und -entwicklung in blinden- und sehbehindertenpädagogischen Arbeitsfeldern. Infos und Anmeldung (bis 30.09.) bei: Erwin Denninghaus, Tel.: (0 29 21) 68 42 23.


Liedertage

Der Verein Liederleute e.V. lädt unter dem Motto "Dorn im Ohr" vom 21.bis 25.11. nach Boltenhagen ein. In Vorträgen und Konzerten wird es rund um Protestlieder aus der Folk- und Liedermacherszene gehen. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Thomas Vallentin; Tel.: (0 30) 4 24 97 96.


Bewerbungstraining für Frauen mit Behinderung

Die Koordinations- und Beratungsstelle für Behinderte Frauen in Rheinland-Pfalz (KOBRA) führt vom 19. bis 21.09. ein Seminar ausschließlich für Frauen unter dem Titel "Fit für den Job - Bewerbungstraining für Frauen mit Behinderung" durch. Nähere Informationen und Anmeldung bei: KOBRA, Tel.: (0 61 31) 14 674 - 45.


Fit durch Herbst und Winter

Der Blindenbund in Hessen bietet vom 04. bis 09.11. im Haus Hubertus (Mündersbach) eine "Aktivwoche" an.

Angesprochen sind an Sport und Bewegung Interessierte, unabhängig ob sie Anfänger oder bereits sportlich aktiv sind.

In Zusammenarbeit mit einem Fitness-Center bietet das abwechslungsreiche Programm u. a.: Gymnastik, gerätegestütztes Krafttraining und Ausdauertraining, Übungen an der Kletterwand, Schwimmen und Saunabesuch sowie eine intensive Rückenschule.

Nähere Informationen und Anmeldung bei:

Haus Hubertus, Koblenzer Straße 23,

56271 Mündersbach; Tel.: (0 26 80) 9 51 00.


Jubiläum

Das Berufsbildungswerk Nikolauspflege feiert am 12.11. in einem offiziellen Festakt sein 25-jähriges Bestehen. Am 13.11. findet dann ein Fachtag zum Thema "Medienkompetenz in der beruflichen und schulischen Bildung" statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Nähere Informationen unter Tel.: (07 11) 65 64-0.


Tage für akustische Medien

Vom 03. bis 07.10. finden die III. Boltenhagener Tage für akustische Medien statt. Thema in diesem Jahr: "Rundfunk im Wandel - der lange Weg der kurzen Wellen zu Internet und Satellit".
Weitere Infos im Internet unter www. klangkontext.de/boltenhagen
Anmeldung bei: Haus "Seeschlösschen", Tel.: (03 88 25) 37 00.


Dunkelerlebnis in München

Vom 04.07. bis 28.10. ist es wieder finster im Kinder- und Jugendmuseum München: im Rahmen eines Dunkelerlebnisses können Besucher in vollkommen lichtlosen Räumen nachempfinden, auf welche Hindernisse blinde Menschen in ihnen unvertrauter Umgebung stoßen.

Informationen und Anmeldung für Gruppen beim Büro Pädagogische Aktion des Kinder- und Jugendmuseums München e. V., Tel.: (0 89) 54 54 08 80.


Singwochenende

Auch in diesem Jahr führt die Fachgruppe für Hauswirtschaft und Familie ein Singwochenende durch. Dieses findet in der Zeit vom 02. bis 04.11. im Hotel Maritim in Gelsenkirchen statt.

Teilnehmen können alle, die Spaß und Freude am Singen haben. Es werden Kanons und mehrstimmige Lieder einstudiert.

Auskünfte erteilt Margret Gajewski; Tel.: (02 09) 81 44 50.


Hilfsmittelausstellung

Beim Tag der offenen Tür der DZB bietet auch das Landeshilfsmittelzentrum Sachsen seine Produkte an; 08.09., 10.00 bis 16.00 Uhr, Gustav-Adolf-Straße 7. Nähere Auskünfte bei: LHZ Dresden; Tel.: (03 51) 8 09 06 21.


Studienreisen 2002

Jemen: Rundreise mit Hadramaut, 25. Februar - 09. März;

Jordanien: Rundreise mit SINAI, 23. März - 02. April;

Moskau: altrussische Städte - St. Petersburg, 27. Juli - 10. August;

Iran: Faszinierendes Persien - Rundreise, 05. - 16. Oktober;

Ägypten: mit Nilkreuzfahrt, 24. Oktober - 07. November.

Weitere Informationen bei: Carla M. Arning; Tel./Fax.: (0 57 33) 62 10.


Berühren erwünscht

Bis Mitte kommenden Jahres bietet der Pariser Louvre eine Sonderausstellung, in der 20 Kunstwerke der Antike, teils in Originalgröße, teils in verkleinerten Dimensionen Blinden und Sehbehinderten zugänglich gemacht werden.

Texte in Großdruck und Braille-Schrift (leider nur französisch) sowie eine Probe des Materials, aus dem das jeweilige Original gefertigt ist, dienen der Erklärung.

Alle Exponate in dieser Tastgalerie können auch von Sehenden in Ruhe abgetastet werden; von einigen Werken stehen mehrere Exemplare zur Verfügung.

Die Tastgalerie ist mittwochs von 9.00 - 21.45 Uhr sowie freitags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet; bei kostenlosem Eintritt für Blinde, Sehbehinderte und deren Begleitpersonen.


Reiseservice

Pauschalreisen für Blinde und Sehbehinderte mit Abhol- und Begleitservice bietet die Reisevermittlung von Michael Wendel an. Im neuen Programm stehen Erholungsaufenthalte im Allgäu und im Spreewald, in Oberösterreich und Südtirol. Außerdem können eine Städtereise nach Erfurt und Urlaub auf der kanarischen Insel Fuerteventura gebucht werden. Über Einzelheiten informiert Michael Wendel; Tel.: (0 74 72) 44 04 88.


Modenschau in Düsseldorf

Am 20.10. veranstaltet der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. im Film-, Funk- und Fernsehzentrum in Düsseldorf, Kaiserswerther Str. 450, eine Modenschau, Beginn: 10.00 Uhr. Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis 10.10.; Tel.: (0 21 59) 96 55-0.


Hilfsmittelausstellungen des VzFB

Düsseldorf: 02. bis 05.10. REHACare, DBSV-Gemeinschaftsstand, Messegelände Düsseldorf

Oldenburg: 17.10., 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr; organisiert durch den Blinden- u. Sehbehindertenverein Landesteil Oldenburg e.V.; Veranstaltungsort: Gesundheitszentrum der AOK, Johann-Justus-Weg 141, Oldenburg

Hannover: 19./20.10.; 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Aula im Landesbildungszentrum für Blinde, Bleekstraße 22.

Gütersloh: 20.10., 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
beim Blinden- und Sehbehindertenverein Gütersloh und Umgebung; Veranstaltungsort: Blindentreff in der ehem. Eichendorffschule, Siewekestr.2.

Nähere Informationen unter Tel.: (05 11) 9 65 6-0.


JOBLINE

Das Projekt JOBLINE-REHADAT (früher NESIS) läuft weiter. Ziel des Projekts ist die dauerhafte Verbesserung der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, vorrangig blinder und sehbehinderter Personen. In dieser neuen Phase sollen neben Selbsthilfeverbänden, Ausbildungsstätten und Einzelpersonen nun auch die Integrationsfachdienste durch den Service von JOBLINE-REHADAT unterstützt werden. Die Datenbank des Projekts bietet wöchentlich ca. 5.000 neue Stellenangebote, die bequem per Internet (www.jobline-rehadat.de) oder über den persönlichen Recherchedienst der Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main abgefragt werden können. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, gezielt nach qualifizierten Mitarbeitern zu suchen. Nähere Auskünfte bei: Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main, Frau Lenz, Tel.: (0 69) 95 51 24 68.


Teilerfolg für Tandemfahrer in München

Seit dem 10.06.2001 ist in München das Mitnehmen von Tandems in S-Bahnzügen der Deutschen Bahn AG uneingeschränkt gestattet. Leider haben sich die Stadtwerke München, die für die U-Bahnen der Landeshauptstadt zuständig sind, noch nicht zu diesem Schritt bewegen lassen.


Forschungspreis

Erneut schreibt die spanische Blindenorganisation O.N.C.E. (Organización Nacional de Ciegos Españoles) einen internationalen Forschungspreis zur Entwicklung neuer Technologien für Blinde und Sehbehinderte aus. Hierfür werden Preisgelder in Höhe von 600.000 DM bereitgestellt. Teilnehmer können ihre Arbeiten bis zum 31.12.2001 beim Secretariat of the 2nd O.N.C.E. International Prize for R&D in New Technologies for the Blind, 18 Calle José Cortega y Gasset, 28006 Madrid (Spanien) einreichen. Ausführliche Informationen zum Forschungspreis sowie zu den Teilnahmebedingungen finden sich im Internet unter
www.once.es/I+D.

Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mirko Alexander Lück, Burson-Marsteller GmbH & Co. KG, Tel.: (0 69) 2 38 09 - 58.


Dunkel-Restaurant in Köln eröffnet

Einen Gourmet-Abend in völliger Dunkelheit kann man in Köln erleben. Dort hat Axel Rudolph das nach eigenen Angaben erste Dunkel-Restaurant in Deutschland eröffnet. Während ein blinder Kellner das Menü serviert, können Sehende dort ungewohnte Erfahrungen machen. Der Betreiber, der bereits Klanginstallationen für Blinde und das Projekt "Dialog im Dunkeln" realisierte, empfiehlt sein Lokal nicht nur für Feiern und Geschäftsessen, sondern auch zum Kennenlernen unter Fremden - für ein echtes "blind Date". Auskunft: Unsicht-Bar, Im Stavenhof 5-7, 50668 Köln; Tel.: (02 21) 2 00 59 10. Internet: www.unsicht-bar.com.


Medienpreis für Diana Droßel

Die blinde Diabetesberaterin Diana Droßel (Diabetesbeauftragte des DBSV) ist mit dem Medienpreis der Deutschen Diabetes-Stiftung ausgezeichnet worden. Sie erhielt den Sonderpreis für ihre regelmäßige Kolumne in der Tonband-Zeitung "Das Wartezimmer" der Aktion Tonband-Zeitung für Blinde. Darin klärt sie Blinde und Sehbehinderte über Diabetes auf und erläutert Hilfen für den Alltag Betroffener.


Neue Homepage

Die neue Homepage des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. ist unter der Internetadresse www.bsv-sachsen.de zu finden.


Information für Fußball-Fans

Pünktlich zum Start der neuen Saison bringt die Deutsche Blindenstudienanstalt in Zusammenarbeit mit dem Fachblatt "kicker-sportmagazin" ein Sonderheft in Punktschrift heraus. Das Heft bietet umfangreiche Informationen zur 1. und 2. Bundesliga sowie einen Spielplan zum Ausfüllen. Zu beziehen ist es sowohl in Punktschrift als auch auf Diskette bei der Deutschen Blindenstudienanstalt, Postfach 1160, 35001 Marburg; Tel.: (0 64 21) 60 64 17.


Funkausstellung auf Kassette

Das technische Hörmagazin der Unterhaltungselektronik für Blinde "Infotape" bietet auf zwei Kassetten zum Preis von 19,00 DM einen etwa dreistündigen Bericht zur Internationalen Funkausstellung in Berlin im September 2000 an. Bestellungen bei: Verein zur Förderung der Blindenbildung (VzfB), Tel.: (05 11) 9 54 65 60.


Tipps für Radiohörer

Ein blindengerechtes Radioprogramm im Internet bietet die Zeitschrift HörZu an. Unter www.hoerzu.de/feature/radioblind/ sind Programminformationen als reine Textdateien abrufbar. - Eine Broschüre des Westdeutschen Rundfunks mit dem Hörspiel-Programm für das zweite Halbjahr 2001 und ausführlichen Informationen zu allen Stücken sowie Autorinnen und Autoren ist kostenlos erhältlich. Die Texte gibt es jetzt auch auf Diskette bei WDR Köln, PG Wort WDR3, Hörspiel, 50600 Köln,
E-Mail: hoerspiel@wdr.de.


Diabeteszeitschrift "Subkutan" jetzt auch auf Kassette

Die Zeitschrift "Subkutan" richtet sich an Menschen mit der chronischen Stoffwechselstörung Diabetes mellitus. Sie berichtet nicht nur über die Krankheit selbst, sondern auch über Probleme und Lösungen im familiären Umfeld, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft. "Subkutan" erscheint vierteljährlich und ist ab sofort auch als Hörkassette erhältlich. Eine Probekassette verleiht die Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V., Postfach 1421, 37594 Holzminden; Tel.: (0 55 31) 71 53.


"Kenne ich dich? Kenne ich mich?"

Unter dieser Überschrift steht ein Seminar für Paare und

Einzelpersonen zur Persönlichkeitsbildung vom 12. bis 14.10. in Hall/Tirol.

Die Teilnehmenden lernen, Wahrnehmungen über sich selbst zu schärfen und bewusster auf die Bedürfnisse anderer einzugehen.

Auskunft gibt Peter Beiser vom Tiroler Blindenapostolat; Tel.: (00 43-52 38) 8 80 75.


BIT-TIPP

Bayerischer Blindenbund e. V.: "Mit der D2-Mission in das Weltall"
Der Astronaut Dr. Ulrich Walter spricht über Vorbereitung, Mitflug und Mitarbeit im Spacelab. Eine Aufzeichnung seines Vortrages vom 19.06.97 in München.

Gribbin, John/Rees, Martin: "Ein Universum nach Maß"
Erschienen bei Birkhäuser, Berlin, 1991.

Bedingungen unserer Existenz. Mit einem Vorwort von Jürgen Ehlers.

Kafka, Peter: "Gegen den Untergang"
Erschienen bei Hanser, München, 1994.

Diese Titel können auf Hör-Kassetten erworben werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0 89) 5 59 88-134.


Blindengerechter Rollstuhl

Ein Rollstuhl, mit dem Blinde selbständig fahren können, der Hindernisse selbständig erkennt und ihnen ausweicht, der auch Stufen in Abwärtsrichtung erkennt und meidet und bestimmte einprogrammierte Wege mit Auto-Pilot-System selbst findet... ist wohl kein reines Wunschdenken mehr, sondern eine ganz konkrete Entwicklung eines Uni-Forschungsinstitutes.

Bisher habe ich dieses Wunderding noch nicht getestet, sondern bloß mit einem der Forscher gesprochen, der sehr interessiert an Vorschlägen und praktischen Modifikationen war.

Wer an Details interessiert ist, weiter auf dem Laufenden gehalten werden will oder an einem Informations-, Besichtigungs- und Testtermin vor Ort interessiert ist, kann sich melden bei Ursula Planck;
Tel.: (0 70 71) 6 33 10 (lange klingeln lassen)..


Autodachträger für Tandem

Es ist beabsichtigt, einen Autodachträger für ein Tandem herstellen zu lassen, bei dem das Tandem während des Transportes wie in einer Schublade verstaut ist. Zum Abladen wird die "Schublade" herausgezogen und nach unten geklappt. Nach Lösen der Halterungen kann das Rad bequem auf die Erde gesetzt werden.

Drei Exemplare dieses Modells sind bereits im Einsatz. Der Preis dürfte sich bei einer angemessenen Serie um die 500 DM bewegen. Nähere Informationen
bei: Hans-Jürgen Schrader; Tel.: (05 11) 73 73 99.

 

Flughafen für die Ohren

Einen neuen Service gibt es jetzt zunächst testweise für blinde und sehbehinderte Nutzer des Flughafens Frankfurt a. M. Ein 20-minütiger Text auf einer Audio-CD informiert über die Möglichkeiten, auf dem Flughafen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Neben dieser "Airport-Gebrauchsanweisung" zum Hören gibt es auf dem CD-Cover wichtige Telefonnummern in Großdruck sowie in Blindenschrift. Zu beziehen ist die CD kostenlos bei der Fraport AG Tel.: (08 00) 2 34 56 79; E-Mail: infomaterial@fraport.de.


Kalender 2002 aus der DZB

Relief-Wandkalender "Brücken";

Jahres-Wandkalender in Punktschrift, Folie;

Taschenkalender-Vollschrift;

Taschenkalender-Kurzschrift;

Taschenkalender-Großdruck;

Nähere Informationen unter Tel.: (03 41) 7 11 31 19.


Musikalische Erinnerungen

Im Jubiläumsjahr der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte Königs Wusterhausen wird eine Doppel-CD mit Probenmitschnitten und Aufnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen der Jahre 1979 bis 1991 herausgegeben. Die einmalige Dokumentation wurde aus privaten Mitschnitten zusammengestellt und technisch aufgearbeitet. Neben musikalischen Erinnerungen ist auch das Klingelzeichen aus dieser Zeit zu hören. Für die Planung der Auflagenhöhe der Doppel-CD (Preis ca. 25 DM) wird um Vorbestellungen gebeten bei: Elisabeth Bentke, Am Nottefließ 44 c, 15711 Königs Wusterhausen; Tel.: (0 33 75) 20 21 03 (19 bis 21 Uhr).


Berichtigung

Die im Heft 07/08 der "Gegenwart" angekündigte CD "Lust" (Cover mit Braille-Schrift) kann unter der Tel.-Nr. (0 30) 44 37 35 14 bestellt werden; versehentlich wurde die Fax-Nummer angegeben.

Wir bitten um Entschuldigung.


Rechtsauskunft:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch in Kraft
Von Karl Thomas Drerup

Am 01. Juli 2001 ist das seit langem erwartete Neunte Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB IX, in Kraft getreten. Es regelt, wie es im Titel heißt: die "Rehabilitation und

Teilhabe behinderter Menschen". Im ersten Teil, Paragraphen 1 bis 67, sind Regelungen enthalten, mit denen die Arbeit der Träger der medizinischen, beruflichen und sozialen Reha in Zukunft besser koordiniert wird. Der zweite Teil, Paragrafen 68 bis 160, besteht aus den Normen des bisherigen

Schwerbehindertengesetzes, das jetzt durch das SGB IX abgelöst wird. Dem SGB IX angefügt sind 67 Gesetzesartikel, mit denen diverse Einzelgesetze geändert

werden. Mit diesem großen Gesetzeswerk soll für die Behinderten vieles besser werden. Hier können wir nur über die wichtigsten Neuerungen in Kürze berichten:

1. Die Sozialleistungsträger (gesetzliche Krankenkassen, Arbeitsämter, Sozialämter und andere) müssen bei Hörbehinderten (und dazu gehören auch Taubblinde und

Hörsehbehinderte) bei der Ausführung von Sozialleistungen die notwendigen Kosten für Dolmetscher oder andere Kommunikationshilfen tragen. Gehörlose erhalten das

Merkzeichen Gl.

2. Die Kosten für ein Training lebenspraktischer Fertigkeiten sind vom Träger der medizinischen Reha zu übernehmen, wenn die Maßnahme medizinisch indiziert ist.

3. Bei der Sozialhilfe (Eingliederungshilfen) gibt es Erleichterungen für Eltern behinderter Kinder. Bei minderjährigen Kindern wird der Kreis der einkommens- und

vermögensunabhängig gewährten Leistungen (Paragraf 43 BSHG) erweitert. Bei erwachsenen Kindern, die sich in vollstationären Einrichtungen befinden, können sich die Eltern über eine pauschale Unterhaltszahlung die Einkommens- und Vermögensprüfung ersparen.

4. Die Rehaträger richten gemeinsame Service-Stellen ein, die die Hilfesuchenden beraten und die die Anträge sofort an die zuständige Stelle weiterleiten. Die Bearbeitung der Anträge soll durch vorgegebene Fristen beschleunigt werden.

5. Der Träger der beruflichen Reha ist - innerhalb der ersten drei Jahre der Reha - auch für die Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz zuständig. Damit werden die Hauptfürsorgestellen (jetzt: "Integratonsämter") entlastet bzw. bleibt mehr Geld übrig für die aus dem Ausgleichsfonds finanzierten Hilfen.

6. Werden schwerbehinderte Arbeitnehmer wegen ihrer Behinderung vom Arbeitgeber in unzulässiger Weise benachteiligt, können sie Schadensersatz verlangen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für abgewiesene Stellenbewerber. Einen Anspruch auf Anstellung gibt es jedoch nicht.

Am SGB IX ist lange "herumgedoktert" worden. Bereits 1993 hatte es einen ersten Anlauf der damaligen Bundesregierung gegeben. Der jetzt erfolgreiche zweite Anlauf brauchte anderthalb Jahre. Der DBSV war auf mehreren Ebenen aktiv,

um Verbesserungen für Blinde und Sehbehinderte zu erreichen und um Verschlechterungen abzuwenden. Vor allem der Punkt 2 der oben genannten Verbesserungen ist ein Erfolg unserer Überzeugungsarbeit. Im Hinblick auf Punkt 1 hatten wir mehrmals auf die besonderen Belange der Taubblinden und Hörsehbehinderten hingewiesen.


Ja zum Referentenentwurf

 

Ein Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze liegt vor und hat die grundsätzliche Zustimmung von DBSV und DVBS; darüber informiert Karl Thomas Drerup in den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 17/2001:

Der Gesetzentwurf (Stand: 29.06.2001) ist im Internet unter www.behindertenbeauftragter.de zu lesen. Wir haben hier nicht "das" Gleichstellungsgesetz vor uns liegen, das für alle Bereiche alles definitiv regelt, sondern etwas anderes, nämlich ein Gesetz,

das dazu führen soll, dass in allen Bereichen, in denen es keine oder keine ausreichende gesetzliche Norm über die Barrierefreiheit gibt, sog. "Zielvereinbarungen" getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden rechtlich verbindlich sein. Als Druckmittel zu ihrer Einhaltung sind Abreden über Vertragsstrafen möglich.

Der Gesetzentwurf ist zweifelsohne geprägt von Kompromissen. Diese mussten eingegangen werden, damit das Gesetz eine reale Chance auf Verwirklichung hat.

Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Normen:

§ 6 BBGG:

Hier wird in Absatz 2 für die Träger öffentlicher Gewalt ein Benachteiligungsverbot ausgesprochen. Man muss aber genau lesen. Es wird verboten, Behinderte und Nichtbehinderte ohne zwingenden Grund unterschiedlich (und mit Auswirkungen auf ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) zu behandeln. Diese Norm geht damit über das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz hinaus. Es verzichtet nämlich darauf, dass eine Benachteiligung "wegen der Behinderung", also ein entsprechendes Handlungsmotiv des Täters, vom Opfer nachgewiesen oder unterstellt werden muss.

§ 9 BBGG:

Danach sind die Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet, ihre Internet- und Intranet-Seiten behindertengerecht zu gestalten.

§ 10 BBGG:

Amtliche Bescheide, Vordrucke und anderes müssen Blinden und Sehbehinderten zugänglich gemacht werden.

Art. 2 und 3 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung):

Hier hat man an den Einsatz von Wahlschablonen - allerdings erst bei der übernächsten Bundestagswahl - gedacht und an Kosten dafür in Höhe von 500.000 DM. Nun sollen aber schon bei der Landtagswahl in Berlin am 21.10.2001 Wahlschablonen zur Verfügung gestellt werden, und zwar auf Veranlassung der Wahlleitung (!) und in enger Kooperation mit dem ABSV. Vor diesem Hintergrund werden wir darauf drängen - wenn es denn in Berlin gut funktioniert - , dass auch schon bei der nächsten Bundestagswahl so verfahren werden kann.

In der gemeinsamen Stellungnahme von DBSV und DVBS zum Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Stand 29.06.2001) heißt es u. a.:

"Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Riesenschritt nach vorn. Wir begrüßen ihn sehr. Uns ist dabei klar, dass mit diesem Gesetz nicht alle Wünsche erfüllt werden und dass Kompromisse eingegangen werden mussten, damit das Gesetz eine reale Chance hat, verabschiedet zu werden. Wir hoffen, dass es bei diesen Kompromissen bleibt bzw. dass aus dem Gesetz nicht noch wichtige Steine herausgebrochen werden..."

Die von beiden Verbänden vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungswünsche beziehen sich insbesondere auf einige Punkte in der Gesetzesbegründung.


Das Schaufenster 3/2001
Beilage zur "Gegenwart" 9/2001

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

leider ist es mir nicht möglich zu garantieren, dass die vorgestellten Artikel bundesweit in allen Filialen erhältlich sind. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Regina Haar

1. Kaffee, Espresso, Cappuccino

2. Fühlbarer Wein

3. Reiseangebote

4. Feuerzeug Pantry Longfire

5. Edelstahl-Gewürzmühlen

6. Hörspiele des Westdeutschen Rundfunks

1. Kaffee, Espresso, Cappuccino

Espressomaschinen mit hohen Druckwerten sind für blinde Kaffeetrinker gefährlich. Im Handel gibt es einen Kaffeeautomaten, der, wie ich meine, in seiner Bedienbarkeit sehr einfach ist. Das Gerät ist kombiniert für die Zubereitung von Espresso und Filterkaffee und Heißwasser geeignet. Er ist schwarz und verchromt. Zu ihm gehört eine Kanne für ca. 10 Tassen Kaffee. Es gibt zwei von einander unabhängige rastende Bedienschalter. Auf der Kaffeeseite für die Zubereitung von 1-3 und 4-10 Tassen einen Wechselschalter. Für die Zubereitung von Espresso oder Cappuccino einen Schalter mit 2 Stufen, die 1. Stufe zum Wasser aufheizen, die 2. Stufe zum Druckerzeugen. Am günstigsten ist für die Cappuccinoherstellung eine große Tasse. Der Durchlauffilter für die Espresso- und Cappuccino-Seite ist aus Edelstahl. An der Unterseite befinden sich 2 Düsen, durch die der Espresso in die Tasse läuft. Das Benutzen von 2 Tassen ist nach etwas Übung möglich. Die Kontrolllampe für die Temperaturanzeige des erhitzten Wassers erzeugt ein knackendes Geräusch, wenn die höchste Temperaturstufe erreicht ist. Der Wasserbehälter für die Kaffeeseite kann herausgenommen werden und lässt sich damit auch problemlos füllen und auch reinigen. Die Wasserverdunstung ist bei dieser Maschine sehr gering. Die Abmessungen sind 40 x 25 x 32 cm (BxTxH), der Stil des Espressofilters ragt noch ca. 10 cm über die Breite hinaus. Der Kaffeeautomat "CafèPresso Crematic" von Krups wird u.a. im Pro Markt zum unverbindlichen Preis von ca. 400 DM angeboten.

Die Dampferzeugung kann auch zum Milchaufschäumen für Cappuccino durch eine separate Aufschäumhilfe verwendet werden.

Leichter lässt sich allerdings für Blinde und Sehbehinderte die Milch mit einem "Creamer" von WMF aufschäumen. Dieser Behälter aus Edelstahl mit einer Füllmenge 0,1 l hat einen Durchmesser von 7,5 cm und ist für heiße und kalte Milch, für Kaffee und zur Herstellung von Eischnee geeignet. Durch den Super-Sandwichboden kann er auch auf allen herkömmlichen Herdarten verwendet werden. Unverbindliche Preisempfehlung 79 DM.

2. Fühlbarer Wein

In einem Kaufhaus in Berlin entdeckte ich ein Weinregal des französischen Weingutes M. Chapoutier. Alle Weinflaschen dieses Gutes sind mit Etiketten versehen, auf denen man in Blindendruck Sorte, Marke und Jahrgang lesen kann. Es handelt sich zum Beispiel um 1998 Deschants, Vine Blanc, Saint-Joseph Appellation Saint-Joseph Controlèe mis en bouteille par, M. Chapoutier 26600 Tain (France), 13% alc./vol., unverbindliche Preisempfehlung 21,90 DM.

3. Reiseangebote

Für blinde und sehbehinderte reiselustige Internetbenutzer können wir einen interessanten Hinweis zu Reisen für Behinderte geben. Unter www.rfb-touristik.de finden Sie sehr gut

organisierte Reiseangebote. Auf der linken Seite ist nach einem Punktesystem die Eignung für die einzelnen Behindertengruppen unterteilt. Dieser Reiseveranstalter mit einem Programm speziell für Menschen mit Handicap und einer über 15 jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet offeriert Ihnen Flugreisen, Fernreisen, Badeurlaub, Abenteuerreisen, Wohnmobiltouren, Winterurlaub, Kreuzfahrten.... Natürlich kann man sich auch den aktuellen, kostenlosen Reisekatalog nach Hause bestellen: rfb- Touristik GmbH N.-Otto-Str. 6, 40670 Meerbusch, Tel.: (0 21 59) 52 08 60.

4. Feuerzeug Pantry Longfire

Blinde und Sehbehinderte verzichten nicht gern auf romantische Stimmung und Kerzenlicht. Kerzen kann man mit einem Feuerzeug anzünden und sich dabei regelmäßig die Fingerspitzen verbrennen oder man verwendet Kaminzündhölzer. Diese sind länger, dicker und die Gefahr, dass man sich verbrennt, ist nicht so groß. Beim Bummel durch die Geschäfte fanden wir ein Feuerzeug, das zum Anzünden von Kerzen jeder Art sehr gut geeignet ist. Es handelt sich um ein Gasfeuerzeug, das aussieht wie ein kleines Rohr, es ist ca. 17 cm lang, der Durchmesser beträgt 1 cm. Das Rohr besteht aus einem hellen metallischen Material. Etwa in der Mitte des Rohres befindet sich ein Kunststoffdruckschalter. Die Entfernung des Schalters zum Kerzendocht ist so groß, dass man sich nicht verbrennen kann. Das Feuerzeug kostet ca. 20 DM und ist in Haushaltsgeschäften erhältlich.

5. Edelstahl-Gewürzmühlen

Gewürzmühlen gibt es in vielen Varianten und unterschiedlichen Formen. In der Regel verfügen sie über gute Mahlwerke. Leider ist das Nachfüllen nicht immer problemlos. Manchmal sind nur kleine Öffnungen dafür vorhanden. Im WMF-Fachhandel werden gegenwärtig u.a. Edelstahl-Gewürzmühlen angeboten. Sie sind gut verschlossen und verfügen über einen Glasbehälter. Mir hat besonders gefallen, dass die Gewürze durch eine große Öffnung nachgefüllt werden. Dazu wird das gesamte Mahlwerk abgeschraubt. Es gibt sie gefüllt und beschriftet sowie ungefüllt ohne Beschriftung. Der Glasbehälter kann problemlos mit Dymoband oder Folie beschriftet werden. Die Gewürzmühlen lassen sich in einem dazu gehörenden Wandregal oder auf einem Tischständer unterbringen. Gefüllt kostet eine Gewürzmühle 64 DM. Eine Mühle ist ca. 14 cm hoch und hat einen Durchmesser von 6 cm. Auf dem Tischständer finden 4 Gewürzmühlen Platz.

6. Hörspiele des Westdeutschen Rundfunks

Im Bertelsmannclub werden Hörspiele des Westdeutschen Rundfunks auf Kassette angeboten. Drei dieser Hörspiele möchte ich Ihnen heute vorstellen. Es sind Kriminalhörspiele, die in ausgezeichneter Qualität angeboten werden. Jedes Hörspiel kostet 5 DM.

"Fast ein natürlicher Tod" von Lothar Meyer. Regie: Hein Bruehl, Ton: Dieter Stratmann, 55 Minuten/ Stereo

"Drei Mörder" von Jost Nickel. Regie: Holger Rink, Ton: Herbert Kuhlmann, 55 Minuten/ Stereo

"Das Haus in Lingford" von Graham Blackett. Regie Heinz Wilhelm Schwarz, Ton: Erhard Hafner, 52 Minuten/ Stereo.


Beilage zur DBSV-Zeitschrift "Die Gegenwart" 9/2001

Immer eine Stocklänge voraus
Mobile Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Straßenverkehr

Rund um eine Orientierungshilfe

Mobile Blinde - ein Widerspruch? Wird der Grad unserer Mobilität nicht daran gemessen, ob zum richtigen Zeitpunkt zum entsprechenden Zweck das passende Auto zur Verfügung steht? Blinde und Auto? Die Mobilität hat verschiedene Dimensionen.

Sich unabhängig von einer Begleitperson auch in unbekannter Umgebung orientieren und fortbewegen zu können, bedeutet für einen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen ein Höchstmaß an Mobilität und ist geradezu ein Knackpunkt für seine Lebensqualität.

Blinde und hochgradig Sehbehinderte möchten möglichst selbständig ihre Wege finden. Bei zunehmendem Straßenverkehr, verstellten Gehwegen, nicht ordnungsgemäß gesicherten Baugruben und anderen Gefahrenstellen ist aber jeder "Ausflug" ein Abenteuer.

Wie bewältigtalso jemand seine täglichen Wege, wenn er nichts sehen kann oder nur ein geringes Restsehvermögen hat? Wie kann er eine Straße überqueren, einkaufen gehen, Verkehrsmittel benutzen und Veranstaltungen besuchen? Jeder der 155.000 blinden und 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland wird diese Fragen tagtäglich neu auf seine Weise beantworten. Was aber schon immer zusammen gehört, sind der Blinde und der Stock, egal, ob man diesen als Knüppel, Knüttel, Krücke, Rohr, Rute, Stab oder Stecken bezeichnet.

Rund um eine Orientierungshilfe
Der Stock als Symbol

Schon im Altertum benutzten Blinde den Stock als Orientierungshilfe und als Stütze. Und so wurde er auch bald so etwas wie ein verlängerter Arm des Nichtsehenden.

Als der Autoverkehr zur Gefahr für Menschen ohne Sehvermögen wurde, stiegen die Anforderungen an den Stock, er mußte zum Signal werden: "Vorsicht, da kommt einer, der dich nicht sieht!"

Und damit der Blinde rechtzeitig bemerkt werden konnte, mußte zunächst der Stock besser gesehen werden; er wurde weiß.

Die durchgreifende Idee dazu hatte die Gräfin Guilly Herbemont im Jahre 1931 in Paris. Mit gebührender öffentlicher Aufmerksamkeit überreichte sie 100 weiße Stöcke an Blinde.

Der weiße Stock wurde zum Erkennungszeichen der Blinden und diente bald als Verkehrsschutzzeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Vom Krückstock zum Langstock

Aus der Mode gekommen ist der weiße Krückstock noch nicht, weil ihn gerade ältere Menschen als Stütze und Gehhilfe brauchen. Auch der kurze weiße Taststock hat noch seine Freunde unter Blinden und hochgradig Sehbehinderten. Oft wird er aber nur in kritischen Situationen oder als Erkennungszeichen "ausgepackt".

Wahrhaft mobilisierend ist der weiße Langstock. In seiner Länge richtet er sich nach der Größe seines Benutzers. Er sollte diesem, senkrecht auf den Boden gestellt, etwa bis zum Brustbein reichen. Beim Gehen wird er vor dem Körper schräg nach vorn gehalten, um den Weg zu ertasten. Durch Pendeln nach links und rechts sichert der Langstockläufer stets seinen nächsten Schritt ab. So ist er: Immer eine Stocklänge voraus.

Das Gehen mit diesem "Hindernisdedektor" muss allerdings gründlich erlernt und geübt werden. Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland systematische Schulungen Blinder und hochgradig Sehbehinderter in Orientierung und Mobilität (O & M), die von speziell ausgebildeten Rehabilitationslehrern nach ärztlicher Verordnung durchgeführt und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Nicht nur der Stock macht mobil

Das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Während es für die eine Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muß die andere Person den Langstock beim Einkaufen einsetzen oder in der Großstadt bei der Überquerung verkehrsreicher Kreuzungen benutzen. In all diesen Fällen ist es wichtig, den Langstock situativ und sicher zu handhaben. Sofern keine ausreichenden Vorkenntnisse über Umweltsituationen, städtebauliche Gestaltung und Verkehrskonstellationen vorhanden sind, müssen diese vermittelt werden, um so mit adäquaten Verhaltensweisen eine sichere und zielgerichtete Fortbewegung zu erreichen.

Um dies zu sichern, wird die Schulung stets als Einzelunterricht durchgeführt. Sie umfaßt in der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden. Faktoren wie Alter, Vorerfahrung, Art der Behinderung (geburtsblind, späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), Bedarf, psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u.a.m. können die Stundenzahl nach unten oder nach oben entsprechend verschieben.

Neben den verschiedenen Stocktechniken werden grundlegende Orientierungsfertigkeiten geschult.

Gefördert werden sollen Körperbewußtsein, Zeitgefühl, Raumvorstellung (Aufbau einer "geistigen Landkarte"), ebenso wie der Umgang mit Passanten und das Erfragen von Informationen.

Wenn der Gesichtssinn ausfällt, müssen die anderen Sinne in besonderer Weise sensibilisiert werden. Möglichst viele Umweltinformationen müssen auch ohne Sehvermögen bewusst wahrgenommen, richtig interpretiert und daraus ein situationsentsprechendes Verhalten für sich als blinder oder sehbehinderter Verkehrsteilnehmer abgeleitet werden.

Stock und Konzentration

Wollen Blinde und hochgradig Sehbehinderte beispielsweise eine Straße überqueren, müssen sie ein hohes Maß an Konzentration aufbringen, um die Verkehrssituation akustisch zu erfassen und beurteilen zu können. Verschiedene Geräusche aus unterschiedlichen Richtungen und "lautlose" Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Skater machen es zusätzlich schwierig, die notwendige Sicherheit zum Überqueren der Fahrbahn zu erlangen. Diese Phase des Abwartens verdeutlichen viele Nichtsehende, indem sie den Stock an sich heranziehen oder ihn senkrecht vor sich stellen.

Eine große Erleichterung bei Straßenüberquerungen bieten sog. "Blindenampeln". Diese Ampelanlagen sind mit akustischen und/oder taktilen (fühlbaren) Signalgebern ausgerüstet. Hier kann der Blinde die Grünphase eindeutig und sicher erkennen. Ist kein Signalgeber vorhanden, muss er am Verkehrsfluss feststellen, wann grün ist. Auch dem Blindenführhund muss das Zeichen zur Straßenüberquerung gegeben werden, da Hunde farbenblind sind und das Grünsignal nicht erkennen.

Stock mit Batterie oder ein Hilfsmittel mit vier Pfoten

Es gibt verschiedene Ansätze, die Nachteile eines Stockes auszugleichen. Das größte Manko besteht darin, dass der Blinde mit dem Stock Hindernisse, die sich in Kopfhöhe befinden nicht wahrnimmt. Um diese Gefahrenquellen aufzuspüren, gibt es verschiedene elektronische Zusatzgeräte, die derlei Hindernisse aktustisch oder durch Vibration anzeigen. Diese können aber stets nur als Ergänzung zum Langstock nicht als Ersatz angesehen werden.

Anders ist es mit der beliebten Orientierungshilfe auf vier Pfoten. Nach einer gründlichen Ausbildung und Einarbeitung mit seinem künftigen Halter bringt der Blindenführhund diesen sicher durch den Straßenverkehr. Hierbei umgeht er Hindernisse, zeigt Bordsteinkanten an und erleichtert der blinden oder hochgradig sehbehinderten Person die oft gefahrvolle Straßenüberquerung. Wenn Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Führhund unterwegs sind, müssen sie nicht zusätzlich einen weißen Stock mit sich tragen, obgleich dies doch zu empfehlen ist.

Stock und andere Verkehrsschutzzeichen

Gemäß § 2 Fahrerlaubnisverordnung müssen sich Blinde und hochgradig Sehbehinderte, wenn sie ohne Begleitung im Straßenverkehr unterwegs sind, für andere Verkehrsteilnehmer durch sog. Verkehrsschutzzeichen kenntlich machen. Diese sind der weiße Stock, das weiße Führgeschirr des Blindenführhundes und die gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten, wobei die gelbe Armbinde auch für andere Behinderungen wie z.B. Gehörlosigkeit stehen kann.

Kraftfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind gehalten, gebührend Rücksicht auf Träger von Verkehrsschutzzeichen zu nehmen und ausreichend Vorsorge für eine Unfallverhütung zu treffen.

Stock und Zeitung lesen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt Blindheit nicht nur dann vor, wenn man überhaupt nichts mehr sieht. Als blind bezeichnet man auch Personen, deren Sehvermögen auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % (1/50) beträgt oder deren Gesichtsfeld sehr stark (auf 5 Grad oder weniger) eingeschränkt ist (sog. Röhrenblick). Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 5 % (1/20) sieht.

Es kann durchaus sein, dass eine Person mit ganz geringem Gesichtsfeld oder wegen Nachtblindheit ohne Langstock als Fußgänger hilflos ist und sich nicht orientieren kann, aber in dem verbliebenen Sehfeld noch große Zeitungsbuchstaben erkennt.

Helfen oder nicht?

Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die allein unterwegs sind, kommen in der Regel auch allein zurecht. In schwierigen Situationen werden sie aber Hilfsangebote gern annehmen; z. B. bei der Straßenüberquerung, beim Einsteigen in Verkehrsmittel, auf Bahnhöfen, an Baustellen oder für Blinde unklare Wegführung.

Die Frage: "Darf ich Ihnen behilflich sein?" ist nie verkehrt. Als verwirrend und entmündigend wird es dagegen jeder Blinde oder Sehbehinderte empfinden, wenn er wortlos am Arm gepackt und über die Straße gezogen oder geschoben wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass jemand auf diese Weise in eine Straßenbahn geriet, mit der er gar nicht fahren wollte.

Namenstag des Stockes

Der 15. Oktober wird weltweit als Tag des weißen Stockes

begangen. 1964 überreichte der damalige US-Präsident Johnson Blinden weiße Langstöcke. Das war der symbolische Beginn für eine systematische Ausbildung Blinder in einem Orientierungs- und Mobilitätstraining, und seither ist der 15. Oktober Tag des weißen Stockes.

Ausgehend von den USA, nutzen Blindenorganisationen inzwischen weltweit diesen Tag, um den weißen Stock allgemein bekannt zu machen und um auf die spezifischen Anliegen von Menschen mit Sehproblemen hinzuweisen. Ziel der unterschiedlichsten Aktionen ist es, die Bevölkerung über

Leistungen, Bedürfnisse und Probleme blinder und sehbehinderter Menschen aufzuklären, Verantwortungsträger auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, Integrationshemmnisse zu beseitigen und blinden- und sehbehindertenfreundliche Lösungen zu finden.

Dabei bewahrheitet sich immer wieder die Erkenntnis: Eine blinden- und sehbehindertengerechte Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung ist auch für alle Menschen nützlich und hilfreich.

"Was macht der Mann da mit dem Stock?"
Von Jürgen Bündte

"Mutti, guck mal, der Mann hat ein Abzeichen mit einem weißen Wandersmann drauf." "Das ist kein Wandersmann, sondern das Zeichen für Blindheit." "Aber warum ist da ein Mann drauf und keine Frau?" Die Mutter weiß keine richtige Antwort. Und deshalb fragt die neunjährige Anja munter weiter, als sie sieht, wie der Mann mit dem Abzeichen jetzt seinen weißen Stock nimmt und vor ihnen aus dem Bus aussteigt: "Was macht denn der Mann mit dem Stock?" Zum Glück kommt nicht das noch immer so verbreitete "Pssst, nicht so laut" oder so ähnlich.

"Der weiße Stock soll allen anderen gleich sagen, dass der Mann blind oder sehr stark sehbehindert ist, weißt du. Aber dieser Stock hier hat noch eine besondere Eigenschaft. Guck mal, wie lang der ist. länger als ein gewöhnlicher Spazierstock. Beim Aussteigen kann der Mann den Boden abtasten, und so merkt er, ob vor ihm irgendein Hindernis ist. Stell dir vor, was Du machen würdest, wenn Du mal mit verbundenen Augen durch die Stadt laufen müsstest."

"Das würde ich mich nie trauen", interessiert verfolgt Anja den Weg des Blinden, der sich offensichtlich mit dem Stock an Strukturen auf dem Boden orientiert. Sie will ihn zurückhalten, als er geradenwegs auf einen Poller zugeht. Doch bevor er sich stoßen oder gar verletzen kann, berührt er den Poller mit dem Langstock und weicht ihm geschickt aus.

" Wer den weißen Langstock benutzt, hat gelernt wie er sich damit den Weg sichert - der Stock ist ihm immer einen Schritt voraus. Du kannst ein Hindernis mit den Augen lang voraus sehen, Er muss es berühren, um es umgehen zu können", erklärt die Mutter sachkundig.

Anja schaut dem Blinden weiter hinterher und wird erneut unruhig: In den Gehweg hinein hängt von der Markise eines Geschäftes ein Blumentopf herab, und da wäre es tatsächlich fast passiert. In letzter Sekunde macht ein Passant den Blinden auf die Gefahr aufmerksam und führt ihn um das Hindernis herum.

"Der Stock sichert nur den Boden. Bei herab- oder seitlich hereinhänge die Umsicht aller. Du kannst hier einen Blinden vor einer Beule oder Schlinden Gegenständen, z. B. auch bei Zweigen, Telefonhauben, Fensterläden hilft kein Stock, sondern nurmmerem tatsächlich nur dadurch bewahren, dass du den Arm schützend vor ihn hältst oder ihn so warnst, dass er weiß, nur er ist gemeint ein bloßes Zurufen 'Vorsicht!' hilft da auch nicht."

Anja sieht den Blinden auf eine Straßenkreuzung zu gehen: Die Ampel zeigt rot. Wird er stehen bleiben oder muss man ihn warnen?

Der Mann geht zielsicher auf den Ampelmast zu, streckt die Hand nach einem kleinen Kästchen daran aus und wartet. Beim Umschalten der Ampel auf grün hört man deutlich ein helles Signal und gleich darauf wieder das "Tack, Tack" des Stockes; schon ist der Mann auf der anderen Straßenseite. Anja will das auch mal ausprobieren; mit Augen zu natürlich. Als sie näher auf die Ampel zu geht, hört sie in einiger Entfernung ein Klopfen. "Ach so, deshalb hat der Mann so gut den Ampelmast gefunden", Anja wundert sich, dass ihr das nicht schon früher einmal in den Sinn gekommen ist. "Er kann dann unter dem K"stchen am Mast eine Taste drücken und damit das Piep-Signal für die Grünphase auslösen", erklärt die Mutter.

Etwas fällt Anja noch auf: Ein Streifen mit Rillenplatten begrenzt den Bürgersteig zum Fahrdamm. "Das ist ein sogenanntes Aufmerksamkeitsfeld, die Rillen sind mit dem Langstock zu ertasten; so wird der Blinde darauf aufmerksam, dass er vor einer abgesenkten Bordsteinkante steht und beim nächsten Schritt auf den Fahrdamm tritt." "Auf dem Bahnhof habe ich solche Platten auch schon gesehen; jetzt weiß ich endlich, wofür die gut sind".

Mutter und Tochter haben den blinden Mann eingeholt, der vor einem Geschäft stehen geblieben ist. Anja würde ihn so gern etwas fragen, traut sich aber erst, als ihre Mutter ihr ermunternd zuzwinkert.

Schüchtern geht sie auf den Mann zu, bleibt immer noch unschlüssig neben ihm stehen und tippt ihm dann doch auf den Arm: "Hast du denn gar keine Angst, allein nur mit dem Stock zu gehen?"

Ein wenig irritiert durch die Berührung, aber dann sehr freundlich antwortet der Mann: "Der Stock ist für mich wie ein verlängerter Finger, mit dem ich mich orientiere und vor Hindernissen schütze." Anja ist plötzlich gar nicht mehr schüchtern: "Und haben die Leute denn keine Angst vor dem Stock?" "Das ist ein Tast und Orientierungsstock - kein Schlagstock, ich habe gelernt, wie er mich sichert ohne andere zu verunsichern. Nach der Schulung sollte jeder Blinde wissen, dass er sich mit dem Langstock nicht 'durchschlagen' darf."

Die Mutter denkt, da hat ein Blinder sozusagen seine Umweltverträglichkeitsprüfung ablegen müssen - das sollten wir Sehende vielleicht auch übernehmen. Sie wird in diesen Gedanken bestärkt, als sie sieht, wie der Blinde mit dem Langstock das in den Gehweg ragende Heck eines parkenden Autos nicht erfasst. Anja ist diesmal der rettende Schutzengel, bevor sich ihr `Freund` stoßen kann.

Auf der anderen Straßenseite wird eine Baustelle eingerichtet; weithin erkennt man die sogenannten Flatterleinen, nicht etwa feste Brettabsperrung. Wie soll ein Blinder da mit dem Langstock vor der Baugrube gewarnt werden?

Oder wie soll man sich nach Gehör orientieren, wenn dröhnende Musikbeschallung aus Autos und Geschäften die Ohren verstopft? Wie soll ein Nichtsehender dem Hundedreck ausweichen, den ihm viele Hundebesitzer gedankenlos bescheren?

Anja denkt inzwischen an Onkel Rudi, der in letzter Zeit so schlecht sehen kann und nur noch zuhause sitzt und für jeden kleinen Gang Hilfe anfordert. Ob er das mit dem Stock auch lernen k"nnte fragt sie Ihre Mutter.

"Sicher, ich habe ihm so oft zugeredet und mich auch schon schlau gemacht, deshalb weiß ich schon eine ganze Menge darüber, was Menschen, die schlecht sehen können, für Hilfen bekommen. Er müsste ein Training aufnehmen; das wird sogar von seiner Krankenkasse bezahlt. Beim Blindenverein kann er einen Termin mit einem Mobilitätstrainer vereinbaren."

Anja denkt: "Das muss ich unbedingt alles Onkel Rudi erzählen. Und wenn er zum ersten Mal mit dem Stock unterwegs ist, gehe ich mit."

Tack, Tack - jetzt komme ich
Monolog eines weißen Stockes

Tack, Tack - wer sagt da, ich sei vorlaut? Kann schon sein, na und? Jetzt komme ich. Etwas mehr Beachtung bitte, schließlich bin ich kein gewöhnlicher Stock, sondern - tack, tack - sagen wir ein mobilisierender Dienststab; Erkennungszeichen, bodenständiger Orientierungshelfer, ja eine symbolträchtige Respektsperson. Und das nicht nur an meinem Namenstag, dem 15. Oktober - tack, tack, nein - immer und überall.

Wer mich tackern hört, wird irgendwie neugierig, manchmal leider auch erschreckt, weil - so oft bin ich nun auch wieder nicht unterwegs; für die meisten bin ich immer noch etwas Besonderes, tack, tack. Wer meine blendend weiße Weste sieht, glaubt meiner Unschuld und spendet meinem mutigen Pendelschlag allen Respekt. So ist´s recht, tack, tack.

Autofahrer kann ich ganz schön aus dem Konzept bringen. Selbst die coolsten Typen wissen meistens nicht so recht, was sie machen sollen, wenn ich plötzlich am Straßenrand auftauche. Da werde ich auch ohne mein Tack, Tack zum Achtungszeichen. Radfahrer legen sich schon gern mal mit mir an, und versuchen, sich irgendwie an meiner Wenigkeit vorbei zu schlängeln, auf dem Bürgersteig natürlich, wo es ohnehin oft turbulent zugeht. Tack, das kann in die Speiche gehen; sorry.

Ich bin so etwas wie ein Fußweg-Scanner. Und man will kaum glauben, was ich in diesem Job alles diagnostizieren muss; denn eigentlich bin ich vor allem ein Sicherheitsbeauftragter. Mit meinem Tack, Tack suche ich geradezu die Gefahr, um ihr dann aber gerade noch rechtzeitig zu entgehen. Ganz interessant sind Baugruben; in etliche habe ich schon reinschauen dürfen, weil mich niemand daran gehindert hat, keine Absperrung stand mir im Weg, und die alberne Flatterleine konnte mich nicht aufhalten. Wahnsinnig gern klopfe ich auf Gullideckel, weil mein Tackern da noch interessanter klingt. Manchmal liegen sie aber neben der Öffnung; das ist dann zum Brechen (nicht nur wegen des Geruchs).

Aber mittlerweile bin ich ja ziemlich geübt im Slalomlauf: Poller, Werbeaufsteller, Fahrräder, Kinderwagen, Autos, Mülltonnen, Schilder, Straßenlaternen, Bauzäune, Warenauslagen; tack, tack, tack, manchmal bleibe ich in diesem Gehweg-Labyrinth aber dennoch stecken und werde dabei zu allem Überfluss von den Blicken Umstehender verschlungen: "Mal sehen, ob der das schafft!" Da nutzt die beste Tack-tik nichts.

Damit meine Weste auch weiterhin weiß bleibt, will ich auch mein größtes Laster nicht verschweigen. Allzu gern stecke ich meine Nase unter Dinge, die für Persönlichkeiten, die größer sind als ich, anstößig sein können; zum Beispiel die schönen Ladeflächen von LKWs, die in den Bürgersteig ragen, Standvitrinen, frei schwebende Treppen und sonstige Vorsprünge an Gebäuden, Verkehrsschilder, deren Spitzen so schön ins Auge gehen können.

Glücklicherweise gibt es noch reichlich viele von diesen Schlupfwinkeln für weiße Stockspitzen! Tack, tack, das tut weh, aber nur denen, die mich in der Hand haben.

Wer mich zum Freund hat, kann sich aber trotzdem glücklich schätzen, denn ich bin immer eine Stocklänge voraus; nicht nur am Tag des weißen Stockes dem 15. Oktober!

Inhaltsverzeichnis (ohne Frames)