DBSV-Nachrichten:
Dem Blindengeld droht Gefahr
DBSV-Präsident mit
Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
Lesen, Fernsehen, Surfen
im Internet - Können Blinde auch!?
DBSV auf der REHACare
Jahrbuch 2004 in der Dunkelbühne
Aus aller Welt:
EBU-Kommissionen tagten
Ältere Menschen
Frauen
Blindengeld:
Wie ist es zu den Blindengeldgesetzen
gekommen?
1. Gegenwärtiger
Stand
2. Die Entwicklung bis
zum Ende des Zweiten Weltkrieges
3. Die Entwicklung nach
dem Zweiten Weltkrieg
Leserpost:
Jubiläum:
"Augen-Blick mal!"
Hilfsmittel:
Fachmesse auf neuen Wegen
Im Beruf:
Hundertprozentig mit acht Prozent
Ehrung:
Gedenkstein für Oskar Picht
Berliner Bezirke:
Streifzug durch Marzahn-Hellersdorf
Sport:
"Bahnrennen ist wie fliegen!"
Sportfeste
Internationale Sportspiele
"gemeinsam rollt's" - ein Sportfest
für Menschen mit und ohne Behinderung
Leichtathletik
Europameisterschaft
Tandemfahren
Radfahren im Doppelpack
Umwelt und Verkehr:
Die Hand fest am Geschirr
des Blindenführhundes
Aus den Ländern:
Baden-Württemberg
Ministerpräsident Erwin Teufel in der "UnSichtBAR"
Straßenbahn, Verkehrsinseln, Leitstreifen
Bayern
Kräfte bündeln
Hessen
Namensänderung beschlossen
Viele haben was versäumt
Nordrhein-Westfalen
Blindenfreundliche Einrichtung
Einweihung des "Hedwig-Brauns-Hauses"
70 Jahre Remscheider Blindenverein e.V.
Rheinland-Pfalz
Satzung geändert und Vorstand neu gewählt
Unterwegs:
Tag der offenen Tür?
Rätsel
Schmunzelecke
Serie:
Der duftende Garten
Alpenveilchen (Cyclamen)
Anzeigen
Beilagen:
Das Schaufenster
Vorbemerkung
1. Mobiltelefone Siemens
C 55 und S 55
2. Mobiltelefon Nokia
7650 mit akustischer Oberfläche VIAS
Hörfilm-Forum
Neu auf DVD
Hörfilm-Sendetermine
Zu unserem Titelbild:
Hinter jedem erleuchteten Fenster wohnt ein "Gegenwart"-Leser
- denn die Zukunft beginnt mit der "Gegenwart".
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wer in den letzten Wochen den DBSV telefonisch noch in Bonn erreichen wollte, wurde von der Deutschen Telekom begrüßt, die ihm gleich die neue Rufnummer in Berlin mitteilte. "Gegenwart"-Leser waren darauf natürlich nicht angewiesen, weil der Umzug von Bonn nach Berlin in etlichen Ausgaben Thema war.
Einige Leserinnen und Leser waren unzufrieden damit, dass Ummeldungen, die Belieferung mit Probeexemplaren usw. in den letzten Monaten nicht so reibungslos klappten wie gewohnt. Ich bitte auch an dieser Stelle all diejenigen um Nachsicht, die Grund zur Beschwerde hatten. Der Zeitschriftenverlag war seit mehreren Monaten wegen einer schweren Erkrankung von Frau Doris Krämer unbesetzt. Für die jahrelange Arbeit im Kontakt mit unseren Leserinnen und Lesern möchte ich mich bei Frau Krämer recht herzlich bedanken und ihr im Namen der gesamten Lesergemeinschaft recht baldige Genesung wünschen.
Da sich Frau Krämer entschieden hatte,
nicht mit nach Berlin zu gehen, hat Frau Petra
Wolff ihre Nachfolge angetreten.
Sie ist unter der Telefonnummer (030) 285387-22
zu erreichen;
E-Mail: Zeitschriftenverlag@dbsv.org
Ich wünsche ihr einen guten Start in dieser
für sie neuen Tätigkeit.
Frau Wolff hat mich gebeten, noch einmal auf die Vorteile hinzuweisen, die Sie als Abonnenten haben, wenn Sie dem Zeitschriftenverlag eine Einzugsermächtigung für die Abonnementgebühren erteilen. Sie ersparen sich das Ausfüllen des Überweisungsträgers und bekommen dann auch nie eine Mahnung, denn es wird ja automatisch zum entsprechenden Termin abgebucht. Es kann auch nicht mehr passieren, dass jemand die Gebühr zweimal überweist.
Natürlich hat auch der DBSV Vorteile, denn
das Abbuchungsverfahren erspart viel Arbeit. Und
das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto.
Derzeit nutzen schon mehr als die Hälfte
der Abonnenten diese bequeme Form des Zahlungsverkehrs.
Wer sich noch nicht dazu entschlossen hat, sollte
beim Zeitschriftenverlag einen entsprechenden
Vordruck anfordern, der dann unterschrieben zurückzuschicken
ist. Bedenken braucht übrigens niemand haben,
denn eine Einzugsermächtigung kann man jederzeit
widerrufen.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
In Bremen haben die Koalitionäre die Abschaffung des Landespflegegeldes vereinbart. In Niedersachsen ist eine Kürzung des Landesblindengeldes faktisch beschlossen. Der Berliner Senat will das Blindengeld um 20 Prozent und das Sehbehindertengeld um 50 Prozent kürzen. In Hessen hat der Landeswohlfahrtsverband bei der Landesregierung die Abschaffung des Landesblindengeldes beantragt; alternativ ist die Landesregierung aufgefordert, die Kosten gemäß dem Konnexitätsprinzip, das mittlerweile in der Landesverfassung verankert it, zu übernehmen.
Akute Gefahr in Bremen
Nach Bekanntwerden des Vorhabens hat sich umgehend
eine task force der bundesweiten Blinden- und
Sehbehindertenselbsthilfe zusammengefunden. Sie
stimmt das Vorgehen bundesweit ab und leistet
fachliche Unterstützung der Aktiven vor Ort.
Mit eingeschaltet sind auch die hauptamtlichen
Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit
von DBSV und DVBS, die einerseits die Bremer Aktiven
unterstützen und andererseits im Auftrag
der task force Vorbereitungen für Kampagnen
auch in anderen Bundesländern oder gar bundesweiter
Art treffen.
In einer ersten Presseerklärung haben DBSV
und DVBS Ende Juni scharfen Protest gegen die
Bremer Pläne erhoben. Erst zwei Jahre ist
es her, als 4000 Blinde und Sehbehinderte aus
ganz Deutschland mit einer Demonstration die Abschaffung
des Pflegegeldgesetzes in Bremen verhinderten.
Unterschriften gegen Pläne des Berliner
Senats
Um 20 Prozent soll nach dem Willen des Senats
das Blindengeld in Berlin gekürzt werden.
Das Sehbehindertengeld sogar um 50 Prozent. Der
Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin
gegr. 1874 e.v. (ABSV) will dies aus guten Gründen
verhindern. Anfang Juni startete der Betroffenenprotest.
Unter www.absv.de/blindengeld/
findet er seine Plattform im Internet.
Hauptbestandteil der Kampagne ist eine Unterschriftenaktion
unter dem Motto: "Weniger Blindengeld = Weniger
Gleichberechtigung!". Eine Unterschriftenliste
kann aus dem Internet als Word-Dokument heruntergeladen
und ausgedruckt werden.
Die ausgefüllten Listen senden Sie bitte
an den ABSV, Auerbacher Str. 7, 14193 Berlin.
Blindengeld ist längst nicht mehr nur Ländersache.
Deshalb sollte sich jeder an dieser Aktion beteiligen.
Sehr feierlich war schon der Rahmen gewählt: Im Gutshaus, einem schlossähnlichen Bau im Berliner Bezirk Steglitz, waren rund 50 festlich gekleidete Freunde und Repräsentanten aus den Verbänden der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe Deutschlands zusammengekommen und Auszüge von Werken der Komponisten Mozart, Guiliani und Molino erklangen.
Und sehr feierlich war auch der Anlass: Auf Entscheidung
des Bundespräsidenten wurde dem DBSV-Präsidenten
Jürgen Lubnau das Bundesverdienstkreuz am
Bande verliehen.
Die Begründung für die Auszeichnung
und das Überreichen des Verdienstordens übernahm
die Sozialsenatorin des Landes Berlin, Frau Dr.
Heidi Knake-Werner. In ihrer Laudatio wies sie
vor allem auf das fast 30-jährige ehrenamtliche
Engagement Lubnaus für das Blinden- und Sehbehindertenwesen
in Berlin und Deutschland hin, das 1975 mit der
Vorstandsarbeit bei einer Bezirksgruppe des Allgemeinen
Blindenvereins Berlin begann und nach einer Vielzahl
von Positionen in der Blindenselbsthilfe 1998
mit der Wahl zum höchsten Repräsentanten
der Blinden und Sehbehinderten auf Bundesebene
seinen - vorläufigen - Höhepunkt fnd.
Sie vergaß dabei nicht zu erwähnen,
dass der Ausgezeichnete daneben maßgeblich
als Schwerbehindertenvertrauensmann, in einem
Sportverein, einer Bürgerinitiative, im Verband
für das Blindenhandwerk und in der Berliner
Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde
wirkte. In allen Ehrenämtern habe Jürgen
Lubnau stets Akzente gesetzt, die nachhaltig zum
selbstständigen und gleichberechtigten Leben
von Blinden und Sehbehinderten in der Gesellschaft
beitrugen.
Konkret benannte die Vizepräsidentin des
DBSV, Frau Renate Reymann, in ihrem Redebeitrag
die Erfolge Lubnaus bei seiner Arbeit für
den Bundesverband. Er habe unter anderem einen
großen Anteil daran, dass der Blinden-und-Sehschwachen-Verband
der ehemaligen DDR und der damalige Deutsche Blindenverband
(DBV) rasch zu einem Verband wurden, in dem sich
auch die Sehbehinderten sehr bald als Teil einer
Familie verstanden.
In seinen Dankesworten machte Jürgen Lubnau
deutlich, dass er als Einzelperson immer nur Ideen
einbrachte, die anschließend von vielen
ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern umgesetzt
werden mussten. Die Ordensverleihung verstehe
er deshalb auch als eine Auszeichnung dieser Mitarbeiter.
Besonderen Dank richtete er an den Vorsitzenden
des Blindenhilfswerks Berlin, Helmut Filla, und
seine langjährige Mitarbeiterin Siegrid Castell,
auf deren Initiative seine Auszeichnung zurückging.
Thomas Krieger
Am traditionellen Aktionstag der Blinden, dem Tag des weißen Stockes, dreht sich dieses Jahr alles um die Mediennutzung Blinder.
Am 15. Oktober wollen die Selbsthilfevereine
bundesweit der Öffentlichkeit deutlich machen,
wie die Braille-Schrift funktioniert, wie sie
ohne sehende Hilfe Spielfilme verfolgen und im
Internet surfen. Gleichzeitig soll aber auch auf
Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten bei
der Nutzung vor allem der elektronischen Medien
aufmerksam gemacht werden, weshalb das Motto sowohl
mit einem Ausrufe- als auch mit einem Fragezeichen
endet.
Wie bereits im vergangenen Jahr ist der Aktionstag
der Blinden auch in diesem Jahr wieder in die
Gemeinschaftsaktion "Woche des Sehens –
Blindheit vermeiden, Blindheit verstehen" eingebettet,
an der sich neben dem DBSV unter anderem der Berufsverband
der Augenärzte und der Zentralverband der
Augenoptiker beteiligen.
Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten
Johannes Rau wollen die beteiligten Partner zwischen
dem 9. und dem 15. Oktober auf die Möglichkeiten
zur Verhütung von Blindheit hinweisen und
für die Belange der Blinden werben. Zur Unterstützung
der Gruppen vor Ort wurde ein Aktionsleitfaden
entwickelt, der den Beteiligten die Ideenfindung,
Planung und Durchführung von Aktionen erleichtern
soll.
Zentrale Veranstaltungen im Rahmen der Aktionswoche
sind dieses Jahr in den neuen Bundesländern
geplant. Start einer Veranstaltungstournee ist
am 9. Oktober vor der Semperoper in Dresden. Die
Abschlussveranstaltung wird rund um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche
am 15. Oktober in Berlin stattfinden. Zahlreiche
Prominente wie der ehemalige Skiflugstar Jens
Weißflog oder die Ministerpräsidenten
Wolfgang Böhmer und Dieter Althaus konnten
bereits für die Veranstaltungen gewonnen
werden.
Darüber hinaus hoffen die Initiatoren der
Woche des Sehens natürlich auf zahlreiche
Aktionen auch in den alten Bundesländern
und haben dafür wiederum ein Aktionsplakat
und eine Aktionsbroschüre aufgelegt, die
über die Ziele der Aktionswoche informieren
und bei den Landesverbänden erhältlich
sind. Ebenfalls über die Landesverbände
können Plakate, Broschüren und Aktionsmittel
bezogen werden, die das Aktionsmotto des Tages
des weißen Stockes unterstützen.
Weitere Informationen, alle Termine, der Aktionsleitfaden
sowie eine ausführliche Dokumentation der
Woche des Sehens 2002 sind im Internet unter www.woche-des-sehens.de
zu finden. Eine Gesamtliste der aktuellen Plakate,
Broschüren und Aktionsmittel ist bei der
Geschäftsstelle des DBSV, Rungestraße
19, 10179 Berlin, erhältlich.
Thomas Krieger
Auch dieses Jahr wird der DBSV auf der größten
Fachmesse für Menschen mit Behinderung in
Düsseldorf präsent sein. Vom 15. bis
zum 18. Oktober ist der DBSV-Stand in der Halle
5 im Themenpark "Blinde und Sehbehinderte" unter
der Standnummer G/12 zu finden.
Zusammen mit korporativen Mitgliedern des DBSV
und interessierten Unternehmen hat man sich dieses
Jahr etwas Besonderes einfallen lassen: Die Messestände
gruppieren sich um eine so genannte "Straße
der Mobilität", um die herum zahlreiche Aktivitäten
wie unter anderem die Präsentation eines
Hörfilmbeispiels und eines blindengerechten
Computerarbeitsplatzes stattfinden werden. Selbstverständlich
wird der DBSV wieder seine neusten Publikationen
vorstellen und für ausführliche Gespräche
zur Verfügung stehen.
Thomas Krieger
Mit einer unterhaltsam informativen Veranstaltung
präsentiert der DBSV am 25.9. in der Berliner
Dunkelbühne sein Jahrbuch 2004. Autoren und
porträtierte Personen, das Redaktionsteam
und Musiker lassen das Jahrbuch lebendig werden.
Erstmals erscheint die Publikation auch auf einer
CD ROM, die neben verschiedenen Textformaten eine
DAISY-Version enthält, sodass der Nutzer
auch in der gesprochenen Ausgabe "blättern"
kann wie in einem Buch.
Eine PDF-Datei enthält auch alle Bilder.
Das Jahrbuch auf CD ROM kostet 8 Euro und kann
bei der DBSV-Geschäftsstelle bestellt werden
(begrenzte Auflage).
Die Schwarzdruck-Ausgabe ist über die DBSV-Landesvereine
bzw. deren Untergliederungen erhältlich;
Einzelpreis: 1,70 Euro (für DBSV-Landesvereine
und deren Untergliederungen 1,15 Euro).
Ab einer Bestellmenge von 50 Exemplaren ist der
Bezug auch über den DBSV möglich.
"Ich klau' euch ein Lied", – das ist das
Motto der 6. Liedertage vom 21. bis 25.11. im
Aura-Hotel Boltenhagen. Zu allen Zeiten und alle
Kunstrichtungen betreffend wurden Lieder musikalisch
und textlich verändert. Mit diesem Phänomen
beschäftigen wir uns in Vorträgen, zwei
Live-Konzerten mit Künstlergesprächen
und in Hörstunden. Neben der schon traditionellen
offenen Bühne, auf der sich die Teilnehmer
musikalisch vorstellen können, ist erstmalig
ein Workshop zur Stimmbildung Bestandteil der
Liedertage.
Rückfragen per E-Mail an: liederleute@freenet.de
oder per
Tel.: (0 30) 4 24 97 96 an
Thomas Vallentin. LiederLeute e.V.
Programminformationen, auch Buchung und Kosten
betreffend, gibt es auch in Internet bei: www.liederleute.de
In diesem Beitrag geht es um die geschichtliche Entwicklung des Blindengeldrechts. (Teil 1)
Gegenwärtig haben wir ein System von Blindengeldgesetzen,
das aus den Landesgesetzen und der Blindenhilfe
nach Paragraph 67 BSHG besteht. Nach den Landesgesetzen
wird ein Blindengeld, das unabhängig von
Einkommen und Vermögen ist, gezahlt. Die
Landesgesetze weichen sehr stark voneinander ab.
Das ungekürzte Blindengeld reicht von 267
Euro bis zu 585 Euro. Auch sonst gibt es zwischen
den Landesgesetzen erhebliche Unterschiede. Die
Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG beträgt
gegenwärtig (Stand 1.7.2003) 585 Euro. Wenn
das Landesblindengeld unter diesem Betrag liegt
oder wenn in bestimmten Fällen überhaupt
kein Anspruch nach einem Landesgesetz besteht,
kann bei der Sozialbehörde Blindenhilfe bzw.
ergänzende Blindenhilfe beantragt werden.
Diese ist aber von Einkommens- und Vermögensgrenzen
abhängig. Z.Z. liegt das Blindengeld in 11
Ländern unter dem Betrag der Blindenhilfe
nach dem BSHG, wobei das in Nordrhein-Westfalen
nur für über 60-Jährige zutrifft.
(Der jeweils aktuelle Stand der Leistungen nach
den einzelnen Gesetzen kann einer jährlich
vom DBSV herausgegebenen Übersicht entnommen
werden.)
Bis es zum gegenwärtigen Stand des Blindengeldrechts
kam, war ein langer Weg, welcher Fortschritte
und Rückschläge brachte, zurückzulegen.
a) Die Zeit bis zum Bundessozialhilfegesetz
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die Blindenselbsthilfeorganisationen
ihre Bemühungen um einen Blindheitsausgleich
wieder auf. Weil ein deutscher Staat nicht mehr
bestand, waren zunächst die Länder alleinige
Ansprechpartner.
Regelungen im Rahmen der Fürsorgerechtsverordnungen,
wie sie in der Weimarer Republik bis zur Aufhebung
durch die Brüning'schen Notverordnungen im
Jahre 1932 bestanden hatten, kamen weitgehend
nicht in Frage, weil die Besatzungsmacht in der
amerikanischen Besatzungszone eine "gehobene Fürsorge"
für einzelne Bevölkerungsgruppen ablehnten.
Von den Blindenorganisationen wurden gesetzliche
Regelungen außerhalb des Fürsorgerechts
angestrebt.
Als erstes Landesgesetz erging in Bayern das "Gesetz
über die Gewährung von Blindengeld an
Friedensblinde" vom 28.9.1949. Friedensblinde,
wie sie zu dieser Zeit zur Unterscheidung von
Kriegsblinden genannt wurden, erhielten ein Blindengeld
in Höhe von monatlich 75 DM. Die Leistung
war allerdings vom Einkommen und Vermögen
abhängig. Das Blindengeld hatte die gleiche
Höhe wie das Pflegegeld für Kriegsblinde
nach dem bayerischen Körperbehindertenleistungsgesetz.
Ein erster Schritt war getan.
1953 wurde das "bayerische Gesetz über die
Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde"
durch das "bayerische Zivilblindenpflegegeldgesetz"
vom 19.6. abgelöst. Die Gewährung des
Zivilblindenpflegegeldes erfolgte von da an unabhängig
von Einkommen und Vermögen. Dieses Gesetz
war nicht mehr, wie das abgelöste Gesetz,
als Übergangsregelung bis zu einer Einheitlichen
Lösung für die 1949 entstandene Bundesrepublik
Deutschland gedacht.
Landesblindengeldgesetze ergingen außer
in Bayern vor 1953 nur noch in den Ländern
Hessen (Gesetz vom 19.7.1950) und Rheinland-Pfalz
(Gesetz vom 12.5.1953). Diese Gesetze waren allerdings
nur Übergangsregelungen bis zu einer bundeseinheitlichen
Regelung. Die Länder Nordrhein-Westfalen
und Berlin führten 1951 Blindengeldleistungen
aufgrund von Verwaltungsvorschriften ein. In den
übrigen Ländern – mit Ausnahme
von Baden-Württemberg – wurden lediglich
Blinden Fürsorgeempfängern erhöhte
Fürsorgerichtsätze zugebilligt.
Der 1949 als Nachfolgeorganisation des Reichsdeutschen
Blindenverbandes gegründete Deutsche Blindenverband
(DBV – jetzt DBSV) strebte nach Gründung
der Bundesrepublik Deutschland ein auf Bundesrecht
beruhendes einheitliches Blindengeld an. Eine
Anpassung des Fürsorgerechts an die veränderten
Verhältnisse stand in den frühen 50er
Jahren an. Die Bemühungen des DBV führten
dazu, dass im Rahmen des Fürsorgeergänzungsgesetzes
von 1953 Paragraph 11f in die Reichsgrundsätze
über Voraussetzung, Art und Maß der
öffentlichen Fürsorge (RGR vom 04.12.1924)
aufgenommen wurde. Blinde Fürsorgeempfänger
erhielten im Rahmen der Fürsorgeleistungen
einen Mehrbedarf für Pflege in Höhe
des zweifachen Füsorgerichtsatzes zugestanden,
wobei aber die Höhe der Pflegezulage eines
Kriegsblinden nach dem Bundesversorgungsgesetz
nicht überschritten werden durfte. Diese
Rechtsänderung hatte notwendigerweise Auswirkungen
auf das Landesrecht.
Der Hessische Landtag hob durch Gesetz vom 12.4.1954
das hessische Blindenpflegegeldgesetz vom 19.7.1950
auf. Das Blindengeldgesetz von Rheinland-Pfalz
trat automatisch außer Kraft. Bayern war
das einzige Land, in welchem es noch ein Landesblindengeldgesetz
gab. Obwohl das aufgrund von Paragraph 11f RGR
gewährte Pflegegeld für viele blinde
Menschen eine große Hilfe war, zeigten sich
bald erhebliche Probleme. Der mit der laufenden
Einkommens- und Vermögensüberprüfung
verbundene Verwaltungsaufwand erwies sich als
zu hoch. Die ständige Überprüfung
der wirtschaftlichen Lage wurde als unzumutbar
empfunden, zumal nur ein sehr geringer Teil der
Blinden ein über den zulässigen Grenzen
liegendes Einkommen oder Vermögen hatte.
Wegen der sich in der Praxis zeigenden Mängel
gingen die Bemühungen um Landesblindengeldgesetze
weiter. Westberlin war das erste Land, das nach
Einführung einer bundesrechtlichen Blindenhilfe
durch Paragraph 11f RGR am 3.8.1954 ein eigenes
Landesblindengeldgesetz erließ. In den übrigen
Bundesländern ergingen Blindengelderlasse,
die gegenüber Paragraph 11f RGR höhere
Leistungen und höhere Einkommens- und Vermögensgrenzen
zugestanden.
In der Bundesrepublik setzte schon wenige Jahre
nach ihrer Gründung ein wirtschaftlicher
Aufschwung ein. Das hatte Auswirkungen auf die
Sozialgesetzgebung. Nachdem 1957 das Rentenrecht
unter Einführung dynamisierter Sozialrenten
neu geregelt worden war, sollte neben anderen
Sozialgesetzen auch das Fürsorgerecht umfassend
reformiert werden. An die Stelle der Armenfürsorge
trat im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30.6.
1961 (in Kraft getreten am 1.6.1962) die Hilfe
zum Lebensunterhalt. Außerdem wollte der
Gesetzgeber den Bedarf, der sich aus speziellen
Situationen ergab, durch die Einführung der
Hilfen in besonderen Lebenslagen berücksichtigen.
Bevor es zur Neuregelung des Fürsorgerechts
durch das BSHG kam, gab es nur in vier Ländern
ein Blindengeld ohne Rücksicht auf Einkommen
und Vermögen. Das war in Bayern, Berlin und
im Saarland, das bereits vor dem politischen Anschluss
an die Bundesrepublik Deutschland ein Blindengeldgesetz
hatte (Gesetz über die Gewährung einer
Blindheitshilfe an Zivilblinde im Saarland vom
22.6.1950), auf gesetzlicher Grundlage und in
Hessen auf der Basis von Richtlinien der Fall.
Der DBV und seine Landesorganisationen strebten,
weil sich in den Ländern im übrigen
keine über Fürsorgeerlasse hinausgehenden
weiteren Fortschritte abzeichneten, im Zusammenhang
mit der Reform des Fürsorgerechts erneut
ein bundeseinheitliches Blindengeld an. Die Bemühungen
hatten Erfolg, wenn auch nicht alle Ziele erreicht
werden konnten: Mit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes
erhielten Blinde nach §67 BSHG ab 1.6.1962
einen Anspruch auf Blindenhilfe in Höhe von
monatlich 200 DM. Dieser Betrag entsprach der
Pflegezulage für Kriegsblinde nach dem Bundesversorgungsgesetz
zu diesem Zeitpunkt.
Die Bemühungen um ein vom Einkommen und Vermögen
unabhängiges Blindengeld im Rahmen des BSHG
hatten keinen Erfolg. Trotz eines vom DBV vorgelegten
gegenteiligen Rechtsgutachtens des hochgeachteten
Rechtswissenschaftlers Ernst Forsthoff hielt der
Gesetzgeber an dem Standpunkt fest, dass Leistungen
der "Fürsorge" schon vom Begriff her einkommens-
und vermögensabhängig sein müssten.
Die mit der Überprüfung von Einkommen
und Vermögen verbundenen Probleme blieben
bestehen. Die Blindenorganisationen strebten deshalb
auch nach Erlass des BSHG weiterhin Landesblindengeldgesetze
an.
(Fortsetzung in Ausgabe 10/2003)
Die erste große Messe, die speziell für blinde und sehbehinderte Menschen ins Leben gerufen wurde, die SightCity 2003 in Frankfurt am Main, hatte über 2000 Besucher:
An der Organisation der diesjährigen Messe
waren die Firmen Metec Ingenieur AG, Blista-Brailletec
GmbH, Handy Tech Elektronik GmbH, BAUM Retec AG,
FRANK AUDIODATA und Tieman GmbH beteiligt. Der
Wunsch, eine speziell auf die Belange blinder
und sehbehinderter Messebesucher ausgerichtete
Ausstellung zu schaffen, schwirrt schon lange
in den Köpfen einiger Hilfsmittelanbieter.
"Die traditionellen Messen sind für unseren
Personenkreis einfach zu groß und zu unübersichtlich",
so Frau Karin Cana vom Organisationsteam der SightCity.
Man will es an sich möglich machen, dass
auch Blinde ohne Begleitung die einzelnen Stände
besuchen können. Das funktionierte trotz
einiger löblicher Anstrengungen der Messeleitungen
der Rehab oder REHACare nicht völlig.
Der Erfolg scheint den Organisatoren Recht zu
geben, denn über 2000 Interessierte besuchten
die SightCity, die vom 22. bis 24.5. stattfand.
Rund 36 Aussteller präsentierten ihre Produkte
und Dienstleistungen.
Standen auf früheren Ausstellungen Arbeitsplatzausstattungen
und stationäre PC-Lösungen im Vordergrund,
so war dieses Jahr Mobilität und Flexibilität
im Beruf und zu Hause angesagt. Die meisten Hersteller
haben mittlerweile ein oder zwei sogenannte Notetaker,
die häufig auch als Organizer oder PDA "Personal
Digital Assistent" bezeichnet werden, im Angebot.
Diese Notetaker sollen dem mobilen Anwender an
Ort und Stelle Funktionen wie Terminverwaltung,
Textverarbeitung und Taschenrechner bieten können.
Auch das Versenden von Mails und SMS-Nachrichten
ist mit einigen Geräten möglich.
Die Abmessungen schwanken je nach Modell zwischen
15 bis 32 cm Breite und 8 bis 17 cm Tiefe. Die
Geräte mit integrierter Braille-Zeile sind
natürlich größer als die Notetaker,
die nur über eine Sprachausgabe verfügen.
Am Stand der Firma Ludwig Becker GmbH wurde das
auf früheren Messen bereits vorgestellte
PACMate der Firma Freedom Scientific GmbH in Verbindung
mit einer Braille-Zeile vorgestellt. Das PACMate
bietet durch Microsoft(r) Pocket PC Zugang zu
Windows-basierenden Daten und häufig genutzten
Anwendungen des täglichen Bedarfs. Es soll
ein Notebook ersetzen können. Mit JAWS(r)
für die Ausgabe in Sprache und Braille soll
dieses Gerät zu einem persönlichen digitalen
Assistenten werden. Standard-Pocket-PC-Anwendungen
wie Word, Excel und Outlook sollen in vollem Umfang
nutzbar sein. Auch das Surfen im Internet ist
möglich. PACMate gibt es als BNS-Modell mit
einer Acht-Punkt-Braille-Eingabetastatur, Gewicht
750 Gramm und als TNS-Variante mit einer Notebook-Tastatur,
Gewicht 900 Gramm. Auf der SightCity wurden Preise
zwischen 2950 und 3200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
genannt. Derzeit muss noch eine externe Braille-Zeile
an das Gerät angeschlossen werden, um eine
Braille-Ausgabe nutzen zu können. Aber Geräte
mit integrierter Zeile sind in Planung.
Pronto! ist der neue Organizer von BAUM mit integrierter,
18-stelliger Braille-Zeile. Aus den von BAUM aufgezeigten
Anwendungsmöglichkeiten seien hier die Textverarbeitung,
eine Adressdatenbank, Terminverwaltung, der Taschenrechner,
das Messen von Temperatur, Luftdruck (Höhe)
sowie ein Kompass erwähnt. Trotz der integrierten
Zeile wiegt Pronto! laut Hersteller nur ca. 450
Gramm. Knapp 3200 Euro plus Mehrwertsteuer wird
das Schmuckstück kosten. Mit der Auslieferung
des Geräts darf ab Anfang Oktober 2003 gerechnet
werden.
Am Stand der niederländischen Firma ALVA
BV konnte man nun das in der Fachpresse angekündigte
MPO "Mobile Phone & Organizer" in Augenschein
nehmen. Dieser Notetaker bietet laut Herstellerinformation
alle wichtigen Features wie Textverarbeitung,
Taschenrechner, Terminkalender, Weck-Funktionen
sowie die Ansage von Datum und Uhrzeit. Neben
einer 20-stelligen Braille-Zeile ist das Dreiband-GSM-Modul
MC45 der Firma Siemens integriert. Wir konnten
uns davon überzeugen, dass der Empfang und
das Versenden von SMS-Nachrichten ohne lange Einweisungen
in die Bedienung des MPO problemlos möglich
ist. Ein ganz normales Telefongespräch kann
der Anwender natürlich auch führen.
Mit diesem Gerät wendet sich die Firma ALVA
BV nicht ausschließlich an Computernutzer,
sondern auch an Personen, die Braille lesen können
und ein einfach zu bedienendes Gerät für
ihre alltäglich anfallenden Aufgaben suchen.
Ab Herbst 2003 soll das 680 Gramm leichte MPO
zu einem Preis von 3950 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
in Deutschland lieferbar sein.
Einen etwas anderen Weg geht die Firma HandyTech
Elektronik GmbH. Hier wird eine 20-stellige Zeile,
das Braillino, durch eine Docking Station mit
dem Nokia Communicator 9210i verbunden. Das Braillino
allein kann als Notizgerät genutzt werden.
Der Communicator wird mit der Software Talks &
Braille, einem Screenreader für dessen Betriebssystem,
ausgeliefert. Er soll Alles bieten, was von einem
guten Organizer erwartet wird:
Braillino, Docking Station und Nokia Communicator
9210i wiegen zusammen 1136 Gramm, Preis für
das Komplettpaket 4700 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wer auf der SightCity lediglich ein ganz normales
Handy mit Sprachausgabe suchte, der wurde am Stand
von Flusoft SpezialComputer fündig. Mit der
Software ViaS mobile accessibility werden die
Handys der Firma Nokia 3650 und 7650 zu sprechenden
Mobiltelefonen. ViaS ist kein Screenreader, sondern
eine eigenständige Benutzeroberfläche,
welche laut Anbieter über die folgenden Features
verfügt:
Die Software selbst kostet ca. 300 Euro. ViaS
soll später auch für Handys der Firmen
Siemens und Ericsson lieferbar sein.
BMW tut sich jetzt nicht im Hilfsmittelbereich
um, sondern BMW steht für "Braile Module
for Windows". Hinter diesem Namen verbergen sich
die neuen Braille-Zeilen der Firma Frank Audiodata.
Das Flackschiff ist die BMW 80 mit links und rechts
außen von den Braille-Modulen positionierten
sog. "NaviSticks" zur Kontrolle der Bildschirmposition
sowie zur Navigation. Die NaviSticks sehen aus
wie kleine Joysticks, welche nach oben, unten,
links und rechts bewegt werden.
An der Frontseite der Zeile dienen in Gruppen
angeordnete Daumentasten zur schnellen Navigation,
welche von jeder Leseposition aus erreichbar sind.
Der Pikolo unter den neuen Zeilen ist die BMW
24, welche für den Einsatz mit einem Notebook
konzipiert wurde. Spätestens im Frühherbst
diesen Jahres sind die neuen Zeilen lieferbar.
Auch die Firma Deininger GmbH bietet ihre Pegasus-Braille-Zeilen
in neuem Design und mit neuen Funktionen an. Sahen
die alten Modelle eher wie Zigarrenkisten aus,
bestechen die neuen Modelle durch ein modernes,
leichtes Kunststoffgehäuse. Neben einer USB-Schnittstelle
verfügen die Zeilen über eine weitere,
serielle Schnittstelle. Der Betrieb an zwei PC's
soll möglich sein. Diese Funktion könnte
z.B. in Bildungseinrichtungen, in denen blinde
LehrerInnen tätig sind, von Vorteil sein.
Der Besuch der SightCity 2003 hat sich im Gegensatz
zu einigen früheren Messen wirklich gelohnt.
Tut sich doch einiges im Bereich der mobilen Hilfsmittel.
Die SightCity 2004 wird vom 13. bis 15.5.2004
wieder im Sheraton Airport Frankfurt stattfinden.
Carsten Albrecht
Von Simone Tolle
Murat Candan sieht in der Nähe 8 Prozent,
in der Ferne nichts mehr. Im Februar 2003 hat
er seine Abschlussprüfung als Informatikkaufmann
bestanden und arbeitet seitdem für die Diakonie
Rosenheim. Im Geschäftsbereich "Kinder, Jugend-
und Familienhilfe" ist er zuständig für
200 Rechner an 20 Dienststellen. Seine Hauptaufgaben
bestehen darin, die Netzwerke betreuen, sich um
Probleme mit Druckern, Kopierern oder Computern
zu kümmern. Zuständig ist er auch für
den sog. "Anwendersupport", das ist das Installieren
von Software sowie die Beratung aller Mitarbeiter
in DV-technischen Fragen. Sein nächstes großes
Projekt ist die Unterstützung bei der Entwicklung
einer hauseigenen Software, vor allem im Hinblick
darauf, dass blinde und sehbehinderte Menschen
damit arbeiten können. Der 28-Jährige
Bad Tölzer ist durch einen guten ÖPNV
mobil genug, die 20 Dienststellen auch ohne eigenes
Fahrzeug zu betreuen. Immerhin hat sein Wirkungskreis
einen Radius von 80 km.
Murat Candan hat sich während
eines 8-monatigen Praktikums für seinen Arbeitsplatz
qualifiziert. Er wurde intensiv eingearbeitet.
Danach hat er "eigentlich das gleiche gemacht
wie jetzt auch". "Allerdings", so erzählt
er, "musste ich viel Engagement aufbringen, um
mein schlechtes Sehvermögen auszugleichen."
So habe er viel zu Hause in seiner Freizeit aufgearbeitet
oder er ist einfach länger geblieben, denn:
"in meinem Beruf hat man erst Ruhe zum Arbeiten,
wenn keiner mehr da ist."
Für ihn war es eine Herausforderung,
die neuen Anforderungen zu meistern. Mit einem
kleinen Sehrest zu arbeiten bedarf vieler blindentechnischer
Hilfsmittel. Sabine Baumann, Mitarbeiterin im
Arbeitsmarktservice des BFW Würzburg, wo
Candan seine Ausbildung absolvierte, übernahm
die Aufklärungsarbeit beim Arbeitgeber und
war bei der Beschaffung der blindentechnischen
Hilfsmittel unterstützend tätig. Candan
arbeitet mit vielen Geräten. "30 Prozent
meines Jobs kann ich mit dem Bildschirmlesegerät
bewältigen. Außerdem stehen mir eine
Braille-Zeile, eine Sprachausgabe und Vergrößerungssoftware
zur Verfügung. So kann ich alles nutzen und
auch meinen Sehrest optimal einsetzen."
"Bei der Arbeit am 'Innenleben'
des PC haben die Steckplätze verschiedene
Formen, Größen und Farben. So etwas
kann ich mir merken. Für den Notfall habe
ich aber immer eine 28-Dioptrin-Lupe dabei."
Für Anwenderschulungen muss
er sich in die Software einarbeiten, sich mit
der grafischen Oberfläche vertraut machen.
"Danach", meint er, "habe ich eh alles im Kopf."
Wenn er an diversen Einsatzorten
unterwegs ist, spielt er sich seine Vergrößerungssoftware
ins Netz. "Es ist aufwendiger als bei einem Sehenden.
Ich bin vielleicht nicht immer so schnell. Deshalb
muss ich viel in meiner Freizeit tun, um am Arbeitsplatz
fit zu sein."
Murat Candan's Weg zum Informatikkaufmann
war nicht immer einfach: 1999 musste er wegen
der Verschlechterung seines Sehvermögens
seinen alten Beruf an den Nagel hängen. Im
BFW Würzburg erkannte er recht schnell, dass
er die Braille-Schrift erlernen musste. In dieser
Zeit fand er Spaß an der Arbeit mit Computern.
"Ich wollte weg von den klassischen Blindenberufen
hin zu neuen Chancen", erzählt er heute.
Jetzt will er erst einmal seine
Praxiserfahrung ausbauen. Nächstes Jahr steht
dann eine neue Herausforderung an: An einer Wirtschafts-
und Verwaltungsakademie will er neben seinem Beruf
eine Weiterbildung als Informatikbetriebswirt
machen.
2. Mobiltelefon Nokia
7650 mit akustischer Oberfläche VIAS
Dieses Modell verdient die Bezeichnung Handy (im
Sinne von handlich) nur bedingt, das Telefon wirkt
eher klobig. Für die integrierte Kamera wurde
das Display – um als Bildschirm zu dienen
– ungewöhnlich groß bemessen,
was sich auf das gesamte Format dieses Gerätes
ausgewirkt hat und sich auch gewichtig bemerkbar
macht.
Das Einschalten des Telefons wird nicht akustisch
quittiert, wodurch man sich über den Schaltzustand
nicht sicher sein kann. Zum Telefonieren ist das
Handy auseinanderzuziehen, wobei am unteren Ende
eine Tastatur zum Vorschein kommt, deren schräge
und schräg angeordnete, extrem flache Tasten
dem ungeübten Telefonierer einige Schwierigkeiten
bereiten.
Das Nokia 7650 erlaubt das Aufspielen zusätzlicher
Anwendungsprogramme. Dies eröffnet die Möglichkeit,
dieses Handy mit einer Sprachausgabe auszustatten,
was von den blinden Nutzern seit langem gewünscht
und gefordert wird und was man wohl als Durchbruch
bezeichnen darf. Die verwendete Sprachausgabe
ist eine Softwaresprache, d.h., es wird kein separater
Sprachchip benötigt. Leider ist der Speicher
heute immer noch sehr knapp bemessen; so müssen
auch die Algorithmen für die Sprachausgabe
beträchtlich komprimiert werden. Dies bleibt
natürlich nicht ohne Folgen für die
Sprachqualität. Während die Standardtexte
(z.B. für die Benennung der Menüs) wie
bei sprechenden Uhren komplett gespeichert und
somit gut verständlich sind, sind die variablen
Texte (z.B. SMS) oft kaum zu verstehen. Eine gewisse
Abhilfe bringt die Möglichkeit, unverständliche
Wörter buchstabieren zu lassen.
Das Programm VIAS bringt eine eigene Menüoberfläche
mit, die über die von Nokia "gestülpt"
wird. Die Menüs sind den Bedürfnissen
blinder Benutzer angepasst. Es werden nicht alle
Funktionen, die das Handy mitbringt, angeboten.
Auch sind z.T. die Tasten anders belegt. So muss
z.B. vor dem eigentlichen Wählen eine Wähltaste
betätigt werden.
Funktionen, bei denen es sonst nicht ohne sehende
Hilfe abgeht, können jetzt selbstständig
von Blinden genutzt werden (Nutzung und Pflege
des Telefonbuchs, Versenden und Empfangen von
SMS). Es ist allerdings problematisch, dass die
Aktivierung verschiedener Funktionen auch mit
unterschiedlichen Tasten bestätigt werden
muss, was einer intuitiven Bedienung im Wege steht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich
bei VIAS um einen hoffnungsvollen Ansatz handelt.
Es bietet sich noch ein weites Feld für Verbesserungen
– zum einen in Abhängigkeit von der
großzügigeren Bereitstellung von Speicherkapazitäten
in den Handys selbst, zum anderen durch Vervollkommnung
der Programmalgorithmen für die Sprachausgabe.
Weitere Informationen:
fluSoft
Tel.: (03 51) 4 04 57-17
E-Mail: info@flusoft.de
www.sprachhandy.de
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