Die "Gegenwart" 9 / 03

Inhaltsverzeichnis

Editorial:
In eigener Sache

DBSV-Nachrichten:
Dem Blindengeld droht Gefahr
DBSV-Präsident mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
Lesen, Fernsehen, Surfen im Internet - Können Blinde auch!?
DBSV auf der REHACare
Jahrbuch 2004 in der Dunkelbühne

In Kürze:

 

Aus aller Welt:
EBU-Kommissionen tagten
Ältere Menschen
Frauen

Blindengeld:
Wie ist es zu den Blindengeldgesetzen gekommen?
1. Gegenwärtiger Stand
2. Die Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges
3. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg

Leserpost:

Jubiläum:
"Augen-Blick mal!"

Hilfsmittel:
Fachmesse auf neuen Wegen

Im Beruf:
Hundertprozentig mit acht Prozent

Ehrung:
Gedenkstein für Oskar Picht

Berliner Bezirke:
Streifzug durch Marzahn-Hellersdorf

Sport:
"Bahnrennen ist wie fliegen!"
Sportfeste
Internationale Sportspiele
"gemeinsam rollt's" - ein Sportfest für Menschen mit und ohne Behinderung
Leichtathletik
Europameisterschaft
Tandemfahren
Radfahren im Doppelpack

Umwelt und Verkehr:
Die Hand fest am Geschirr des Blindenführhundes

Aus den Ländern:
Baden-Württemberg
Ministerpräsident Erwin Teufel in der "UnSichtBAR"
Straßenbahn, Verkehrsinseln, Leitstreifen
Bayern
Kräfte bündeln
Hessen
Namensänderung beschlossen
Viele haben was versäumt
Nordrhein-Westfalen
Blindenfreundliche Einrichtung
Einweihung des "Hedwig-Brauns-Hauses"
70 Jahre Remscheider Blindenverein e.V.
Rheinland-Pfalz
Satzung geändert und Vorstand neu gewählt

Unterwegs:
Tag der offenen Tür?

Rätsel

Schmunzelecke

Serie:
Der duftende Garten
Alpenveilchen (Cyclamen)

Anzeigen

Beilagen:
Das Schaufenster
Vorbemerkung
1. Mobiltelefone Siemens C 55 und S 55
2. Mobiltelefon Nokia 7650 mit akustischer Oberfläche VIAS

Hörfilm-Forum
Neu auf DVD
Hörfilm-Sendetermine

Zu unserem Titelbild:
Hinter jedem erleuchteten Fenster wohnt ein "Gegenwart"-Leser - denn die Zukunft beginnt mit der "Gegenwart".

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Editorial

In eigener Sache

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wer in den letzten Wochen den DBSV telefonisch noch in Bonn erreichen wollte, wurde von der Deutschen Telekom begrüßt, die ihm gleich die neue Rufnummer in Berlin mitteilte. "Gegenwart"-Leser waren darauf natürlich nicht angewiesen, weil der Umzug von Bonn nach Berlin in etlichen Ausgaben Thema war.

Einige Leserinnen und Leser waren unzufrieden damit, dass Ummeldungen, die Belieferung mit Probeexemplaren usw. in den letzten Monaten nicht so reibungslos klappten wie gewohnt. Ich bitte auch an dieser Stelle all diejenigen um Nachsicht, die Grund zur Beschwerde hatten. Der Zeitschriftenverlag war seit mehreren Monaten wegen einer schweren Erkrankung von Frau Doris Krämer unbesetzt. Für die jahrelange Arbeit im Kontakt mit unseren Leserinnen und Lesern möchte ich mich bei Frau Krämer recht herzlich bedanken und ihr im Namen der gesamten Lesergemeinschaft recht baldige Genesung wünschen.

Da sich Frau Krämer entschieden hatte, nicht mit nach Berlin zu gehen, hat Frau Petra Wolff ihre Nachfolge angetreten.
Sie ist unter der Telefonnummer (030) 285387-22 zu erreichen;
E-Mail: Zeitschriftenverlag@dbsv.org
Ich wünsche ihr einen guten Start in dieser für sie neuen Tätigkeit.

Frau Wolff hat mich gebeten, noch einmal auf die Vorteile hinzuweisen, die Sie als Abonnenten haben, wenn Sie dem Zeitschriftenverlag eine Einzugsermächtigung für die Abonnementgebühren erteilen. Sie ersparen sich das Ausfüllen des Überweisungsträgers und bekommen dann auch nie eine Mahnung, denn es wird ja automatisch zum entsprechenden Termin abgebucht. Es kann auch nicht mehr passieren, dass jemand die Gebühr zweimal überweist.

Natürlich hat auch der DBSV Vorteile, denn das Abbuchungsverfahren erspart viel Arbeit. Und das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto. Derzeit nutzen schon mehr als die Hälfte der Abonnenten diese bequeme Form des Zahlungsverkehrs. Wer sich noch nicht dazu entschlossen hat, sollte beim Zeitschriftenverlag einen entsprechenden Vordruck anfordern, der dann unterschrieben zurückzuschicken ist. Bedenken braucht übrigens niemand haben, denn eine Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen.
Ihr Dr. Thomas Nicolai

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DBSV-Nachrichten

Dem Blindengeld droht Gefahr

In Bremen haben die Koalitionäre die Abschaffung des Landespflegegeldes vereinbart. In Niedersachsen ist eine Kürzung des Landesblindengeldes faktisch beschlossen. Der Berliner Senat will das Blindengeld um 20 Prozent und das Sehbehindertengeld um 50 Prozent kürzen. In Hessen hat der Landeswohlfahrtsverband bei der Landesregierung die Abschaffung des Landesblindengeldes beantragt; alternativ ist die Landesregierung aufgefordert, die Kosten gemäß dem Konnexitätsprinzip, das mittlerweile in der Landesverfassung verankert it, zu übernehmen.

Akute Gefahr in Bremen
Nach Bekanntwerden des Vorhabens hat sich umgehend eine task force der bundesweiten Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zusammengefunden. Sie stimmt das Vorgehen bundesweit ab und leistet fachliche Unterstützung der Aktiven vor Ort.
Mit eingeschaltet sind auch die hauptamtlichen Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit von DBSV und DVBS, die einerseits die Bremer Aktiven unterstützen und andererseits im Auftrag der task force Vorbereitungen für Kampagnen auch in anderen Bundesländern oder gar bundesweiter Art treffen.
In einer ersten Presseerklärung haben DBSV und DVBS Ende Juni scharfen Protest gegen die Bremer Pläne erhoben. Erst zwei Jahre ist es her, als 4000 Blinde und Sehbehinderte aus ganz Deutschland mit einer Demonstration die Abschaffung des Pflegegeldgesetzes in Bremen verhinderten.

Unterschriften gegen Pläne des Berliner Senats
Um 20 Prozent soll nach dem Willen des Senats das Blindengeld in Berlin gekürzt werden. Das Sehbehindertengeld sogar um 50 Prozent. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.v. (ABSV) will dies aus guten Gründen verhindern. Anfang Juni startete der Betroffenenprotest. Unter www.absv.de/blindengeld/ findet er seine Plattform im Internet.
Hauptbestandteil der Kampagne ist eine Unterschriftenaktion unter dem Motto: "Weniger Blindengeld = Weniger Gleichberechtigung!". Eine Unterschriftenliste kann aus dem Internet als Word-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die ausgefüllten Listen senden Sie bitte an den ABSV, Auerbacher Str. 7, 14193 Berlin.
Blindengeld ist längst nicht mehr nur Ländersache. Deshalb sollte sich jeder an dieser Aktion beteiligen.

DBSV-Präsident mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

Sehr feierlich war schon der Rahmen gewählt: Im Gutshaus, einem schlossähnlichen Bau im Berliner Bezirk Steglitz, waren rund 50 festlich gekleidete Freunde und Repräsentanten aus den Verbänden der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe Deutschlands zusammengekommen und Auszüge von Werken der Komponisten Mozart, Guiliani und Molino erklangen.

Und sehr feierlich war auch der Anlass: Auf Entscheidung des Bundespräsidenten wurde dem DBSV-Präsidenten Jürgen Lubnau das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Die Begründung für die Auszeichnung und das Überreichen des Verdienstordens übernahm die Sozialsenatorin des Landes Berlin, Frau Dr. Heidi Knake-Werner. In ihrer Laudatio wies sie vor allem auf das fast 30-jährige ehrenamtliche Engagement Lubnaus für das Blinden- und Sehbehindertenwesen in Berlin und Deutschland hin, das 1975 mit der Vorstandsarbeit bei einer Bezirksgruppe des Allgemeinen Blindenvereins Berlin begann und nach einer Vielzahl von Positionen in der Blindenselbsthilfe 1998 mit der Wahl zum höchsten Repräsentanten der Blinden und Sehbehinderten auf Bundesebene seinen - vorläufigen - Höhepunkt fnd. Sie vergaß dabei nicht zu erwähnen, dass der Ausgezeichnete daneben maßgeblich als Schwerbehindertenvertrauensmann, in einem Sportverein, einer Bürgerinitiative, im Verband für das Blindenhandwerk und in der Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde wirkte. In allen Ehrenämtern habe Jürgen Lubnau stets Akzente gesetzt, die nachhaltig zum selbstständigen und gleichberechtigten Leben von Blinden und Sehbehinderten in der Gesellschaft beitrugen.
Konkret benannte die Vizepräsidentin des DBSV, Frau Renate Reymann, in ihrem Redebeitrag die Erfolge Lubnaus bei seiner Arbeit für den Bundesverband. Er habe unter anderem einen großen Anteil daran, dass der Blinden-und-Sehschwachen-Verband der ehemaligen DDR und der damalige Deutsche Blindenverband (DBV) rasch zu einem Verband wurden, in dem sich auch die Sehbehinderten sehr bald als Teil einer Familie verstanden.
In seinen Dankesworten machte Jürgen Lubnau deutlich, dass er als Einzelperson immer nur Ideen einbrachte, die anschließend von vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern umgesetzt werden mussten. Die Ordensverleihung verstehe er deshalb auch als eine Auszeichnung dieser Mitarbeiter. Besonderen Dank richtete er an den Vorsitzenden des Blindenhilfswerks Berlin, Helmut Filla, und seine langjährige Mitarbeiterin Siegrid Castell, auf deren Initiative seine Auszeichnung zurückging.
Thomas Krieger

Lesen, Fernsehen, Surfen im Internet - Können Blinde auch!?

Am traditionellen Aktionstag der Blinden, dem Tag des weißen Stockes, dreht sich dieses Jahr alles um die Mediennutzung Blinder.

Am 15. Oktober wollen die Selbsthilfevereine bundesweit der Öffentlichkeit deutlich machen, wie die Braille-Schrift funktioniert, wie sie ohne sehende Hilfe Spielfilme verfolgen und im Internet surfen. Gleichzeitig soll aber auch auf Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Nutzung vor allem der elektronischen Medien aufmerksam gemacht werden, weshalb das Motto sowohl mit einem Ausrufe- als auch mit einem Fragezeichen endet.
Wie bereits im vergangenen Jahr ist der Aktionstag der Blinden auch in diesem Jahr wieder in die Gemeinschaftsaktion "Woche des Sehens – Blindheit vermeiden, Blindheit verstehen" eingebettet, an der sich neben dem DBSV unter anderem der Berufsverband der Augenärzte und der Zentralverband der Augenoptiker beteiligen.
Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Johannes Rau wollen die beteiligten Partner zwischen dem 9. und dem 15. Oktober auf die Möglichkeiten zur Verhütung von Blindheit hinweisen und für die Belange der Blinden werben. Zur Unterstützung der Gruppen vor Ort wurde ein Aktionsleitfaden entwickelt, der den Beteiligten die Ideenfindung, Planung und Durchführung von Aktionen erleichtern soll.
Zentrale Veranstaltungen im Rahmen der Aktionswoche sind dieses Jahr in den neuen Bundesländern geplant. Start einer Veranstaltungstournee ist am 9. Oktober vor der Semperoper in Dresden. Die Abschlussveranstaltung wird rund um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche am 15. Oktober in Berlin stattfinden. Zahlreiche Prominente wie der ehemalige Skiflugstar Jens Weißflog oder die Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer und Dieter Althaus konnten bereits für die Veranstaltungen gewonnen werden.
Darüber hinaus hoffen die Initiatoren der Woche des Sehens natürlich auf zahlreiche Aktionen auch in den alten Bundesländern und haben dafür wiederum ein Aktionsplakat und eine Aktionsbroschüre aufgelegt, die über die Ziele der Aktionswoche informieren und bei den Landesverbänden erhältlich sind. Ebenfalls über die Landesverbände können Plakate, Broschüren und Aktionsmittel bezogen werden, die das Aktionsmotto des Tages des weißen Stockes unterstützen.
Weitere Informationen, alle Termine, der Aktionsleitfaden sowie eine ausführliche Dokumentation der Woche des Sehens 2002 sind im Internet unter www.woche-des-sehens.de zu finden. Eine Gesamtliste der aktuellen Plakate, Broschüren und Aktionsmittel ist bei der Geschäftsstelle des DBSV, Rungestraße 19, 10179 Berlin, erhältlich.
Thomas Krieger

DBSV auf der REHACare

Auch dieses Jahr wird der DBSV auf der größten Fachmesse für Menschen mit Behinderung in Düsseldorf präsent sein. Vom 15. bis zum 18. Oktober ist der DBSV-Stand in der Halle 5 im Themenpark "Blinde und Sehbehinderte" unter der Standnummer G/12 zu finden.
Zusammen mit korporativen Mitgliedern des DBSV und interessierten Unternehmen hat man sich dieses Jahr etwas Besonderes einfallen lassen: Die Messestände gruppieren sich um eine so genannte "Straße der Mobilität", um die herum zahlreiche Aktivitäten wie unter anderem die Präsentation eines Hörfilmbeispiels und eines blindengerechten Computerarbeitsplatzes stattfinden werden. Selbstverständlich wird der DBSV wieder seine neusten Publikationen vorstellen und für ausführliche Gespräche zur Verfügung stehen.
Thomas Krieger

Jahrbuch 2004 in der Dunkelbühne

Mit einer unterhaltsam informativen Veranstaltung präsentiert der DBSV am 25.9. in der Berliner Dunkelbühne sein Jahrbuch 2004. Autoren und porträtierte Personen, das Redaktionsteam und Musiker lassen das Jahrbuch lebendig werden. Erstmals erscheint die Publikation auch auf einer CD ROM, die neben verschiedenen Textformaten eine DAISY-Version enthält, sodass der Nutzer auch in der gesprochenen Ausgabe "blättern" kann wie in einem Buch.
Eine PDF-Datei enthält auch alle Bilder. Das Jahrbuch auf CD ROM kostet 8 Euro und kann bei der DBSV-Geschäftsstelle bestellt werden (begrenzte Auflage).
Die Schwarzdruck-Ausgabe ist über die DBSV-Landesvereine bzw. deren Untergliederungen erhältlich; Einzelpreis: 1,70 Euro (für DBSV-Landesvereine und deren Untergliederungen 1,15 Euro).
Ab einer Bestellmenge von 50 Exemplaren ist der Bezug auch über den DBSV möglich.

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In Kürze

Seniorentag

Vom 6. bis 8.10. findet im Congress Centrum Hannover der 7. Deutsche Seniorentag statt. Die Gruppe Ruhestand im Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf bietet dort am 7. Oktober von 9.30 bis 18.00 Uhr einen internationalen Workshop zum Thema "Gleichberechtigte Teilhabe älterer Menschen mit Behinderungen in Europa" an. Zusammen mit dem BSV Niedersachsen und dem VzFB betreut er einen Stand auf der gleichzeitig stattfindenden Ausstellung "SenNova" zur Information älterer Menschen.
Nähere Auskünfte erteilt:
Dr. Johannes-Jürgen Meister
Tel.: (0 81 61) 6 65 69
E-Mail: jj.meister@t-online.de

Fachtagung

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. führt am 17.10. im Rathaus Schöneberg in Berlin eine Fachtagung zum Thema "Zukunft der Eingliederungshilfe – Teilhabe, Selbstbestimmung und Integration angesichts wachsender Bedarfe und leerer Kassen" durch. Die Tagung richtet sich an Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, an Mitarbeiter und Fachkräfte aus der Behindertenhilfe sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung.
Programm und Anmeldung beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Tel.: (02 11) 6 40 04-0
Fax: 6 40 04-20
E-Mail: info@bvkm.de
Internet: www.bvkm.de

Kurzfilmfestival "Wie wir leben"

Die Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien (ABM) veranstaltet vom 19. bis 22.11. zum vierten Mal das Internationale Kurzfilmfestival.
Nähere Informationen bei
Gregor Kern, Festivalbüro
Tel.: (0 89) 3 07 99-20/-30
E-Mail: festival@abm-medien.de

Tanzfestival

Vom 7. bis 9.11. führt die Abteilung Tanz des Behinderten-Sportverbandes Nordrhein-Westfalen, in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Sport des BSV Westfalen e.V. zum neunten Mal ein Tanzfestival im Haus des Behindertensports Winterberg-Langewiese im Sauerland durch.
Anmeldungen sind nur schriftlich in Punkt- oder Schwarzschrift bis zum 10.10. zu richten an:
Herrn Helmut Jürgen
Am Bentenskamp 27, 44143 Dortmund
Tel. und Fax: (02 31) 55 32 62

Informationen und Hilfsmittel

Der BSV Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) führt gemeinsam mit der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte, Schleswig, und dem Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher erneut eine spezielle Informationsveranstaltung nebst umfassender Hilfsmittelausstellung am 13.9. von 10 bis 16 Uhr in den Holstenhallen, Neumünster, durch.
Nähere Informationen beim
BSVSH
Memelstr. 4, 23554 Lübeck
Tel.: (04 51) 4 08 50 80
E-Mail: info@bsvsh.org

Eröffnung des SFZ-Sehzentrums

Am 6.6. wurde das SFZ-Sehzentrum, Flemmingstr. 8 c, Haus 15 in Chemnitz eröffnet. Das SFZ-Sehzentrum ist ein Angebot an sehbehinderte Menschen und bietet Beratung, Training und Information an. So werden eine Orthoptistin, eine Augenärztin, Mobilitätstrainerinnen, Trainerinnen für lebenspraktische Fertigkeiten und Psychologinnen zum Vorteil von blinden und sehbehinderten Menschen ein Rehabilitationsangebot präsentieren. Die Versorgung mit speziellen Sehhilfen geschieht in Zusammenarbeit mit dem Chemnitzer Optikerbetrieb Meise, der ebenfalls einen Arbeitsraum in diesem Haus hat.
Nähere Informationen bei
Frau Path, Tel.: (03 71) 33 44-257 oder
Frau Knorr, Tel.: (03 71) 33 44-111

Hans tanz – Hedwig dreh dich!

Vom 15. bis 19.9. findet im Rudolf-Kraemer-Haus (RKH) in Bad Liebenzell wieder ein Tanzkurs statt. Es werden zwei Kurse parallel stattfinden, einer für Einsteiger und einer für geübte Tänzer. Anmeldungen direkt im RKH
Tel.: (0 70 52) 9 20 40

Afrikanische Trommel an der Ostsee

In einem Workshop kann man im Aura-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen vom 6. bis 8.2.2004 auf afrikanischen Djemben einfache Rhythmen im Zusammenspiel erlernen. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Anmeldeschluss: 15.12.
Weitere Informationen im
Aura-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen
Tel.: (03 88 25) 37 00
E-Mail: ostseeperlen@t-online.de
Internet: www.ostseeperlen.de

Im Banne des Zauberers

Hintergründen, Erfahrungsorten und Prägungen Thomas Manns in seiner Lübecker Zeit "nachgehen" – das geschieht vom 21. bis 26.1.2004 in einer Veranstaltung des Aura-Hotels Timmendorfer Strand mit Exkursionen nach Lübeck und Travemünde, Weinprobe und vielem mehr.
Information und Buchung unter
Tel.: (0 45 03) 6 00 20

DZB-aktuell

Folgende Kalender bietet die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig für 2004 an:
Relief-Wandkalender "Wunder der Architektur", Jahreswandkalender in Punktschrift, Taschenkalender als Vollschrift-, Kurzschrift- bzw. Großdruck-Ausgabe.
Nähere Informationen unter
Tel.: (03 41) 71 13-119
E-Mail: info@dzb.de

Caritas Taubblindenheim "Herbert Nellessen"

Mit einem neuen Faltblatt stellt sich das Caritas Taubblindenheim als Wohn- und Pflegeeinrichtung für hörsehbehinderte/taubblinde Menschen im gesamten Bundesgebiet vor. Im Rahmen eines integrativen Wohnkonzeptes können auch vollsinnige Angehörige aufgenommen werden.
Das Haus liegt in der Hessischen Rhön und verfügt über 36 Einzelzimmer. Die Angebote des Heimes sind abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse sinnesbehinderter Menschen. Die behinderungsgerechte Ausstattung ermöglicht weitgehende Selbstständigkeit. Ein Erlebnispark mit Tast- und Riechpfaden, einer Kneippanlage, Hochbeeten, Ruhebänken, Gartenhäuschen und vielen wohlriechenden Pflanzen ermöglichen eine vielfältige Tagesgestaltung. In der Hauskapelle finden katholische und evangelische Gottesdienste statt.
Der Prospekt ist ebenfalls in Punktschrift (Voll- oder Kurzschrift) erhältlich.
Nähere Informationen bei:
Caritas Taubblindenheim "Herbert Nellessen"
Finkenweg 13, 36115 Hilders
Tel.: (0 66 81) 9 60 70
Fax: (0 66 81) 96 07 16
E-Mail: taubblindenheim@caritas-fulda.de

Liedertage

"Ich klau' euch ein Lied", – das ist das Motto der 6. Liedertage vom 21. bis 25.11. im Aura-Hotel Boltenhagen. Zu allen Zeiten und alle Kunstrichtungen betreffend wurden Lieder musikalisch und textlich verändert. Mit diesem Phänomen beschäftigen wir uns in Vorträgen, zwei Live-Konzerten mit Künstlergesprächen und in Hörstunden. Neben der schon traditionellen offenen Bühne, auf der sich die Teilnehmer musikalisch vorstellen können, ist erstmalig ein Workshop zur Stimmbildung Bestandteil der Liedertage.
Rückfragen per E-Mail an: liederleute@freenet.de oder per
Tel.: (0 30) 4 24 97 96 an Thomas Vallentin. LiederLeute e.V.
Programminformationen, auch Buchung und Kosten betreffend, gibt es auch in Internet bei: www.liederleute.de

Singwochenende in Gelsenkirchen

Die Fachgruppe für Hauswirtschaft und Familie lädt wieder alle am Gesang Interessierte herzlich zu einem Singwochenende vom 31.10. bis 2.11. ins Hotel Maritim in Gelsenkirchen ein. Gesungen werden in erster Linie Gospels.
Nähere Auskünfte bei
Margret Gajewski
Tel.: (02 09) 81 44 50 (nicht nach 20.00 Uhr)
E-Mail: Gajewski.m@cityweb.de

Aktion Mensch: Das Magazin auf Kassette

Die wichtigsten Artikel aus dem Vierteljahresmagazin sind auf einer Kassette zu hören, die kostenlos bezogen werden kann. Die Zeitschrift stellt außergewöhnliche Menschen vor, informiert über sozialpolitische, wissenschaftliche und kulturelle Themen.
Eine Hörprobe kann bestellt werden bei
Aktion Mensch
Holbeinstr. 15, 53175 Bonn
Tel.: (02 28) 20 92-12
E-Mail: robert.fechner@aktion-mensch.de
Internet: www.aktion-mensch.de

Neu: Tastbare Erotik

Das Projekt ROSI ist seit dem 1.7. im Rahmen der "Grenzenlos gGmbH" (ehemals Verband der Behinderten) tätig. Drei neue Kalender über Burgen und Schlösser, Tierkreiszeichen und die Sesamstraße (Kinderkalender) wurden in bewährter Qualität erarbeitet. Erweitert wurde das ohnehin reichhaltige Kartensortiment. Aufgrund von Kundenwünschen können fortan auch erotische Grüße in tastbarer Reliefform verschickt werden.
Nähere Informationen und Bestellungen unter
Tel.: (03 61) 7 92 09 41
E-Mail: vd-berf@t-online.de
Internet: www.grenzenlos-ggmbh.de

Punktschriftunterricht

Die Geschäftsstelle Berlin des BBW Chemnitz bietet ab September die Möglichkeit, die Punktschrift (Voll- und/oder Kurzschrift) zu erlernen.
Nähere Informationen bei
Frau Vollbrecht, Tel.: (0 30) 72 61 68 73 oder
Frau Dr. Ziethlow, Tel.: (0 30) 72 61 68 71

Platt- und hochdeutsche Geschichten per Telefon abrufbar

Die ostfriesische Landschaft hat die Möglichkeit geschaffen, sich Geschichten in Hoch- und Niederdeutsch per Telefon vorlesen zu lassen. Dieser Service ist allgemein zugänglich und wurde nicht extra für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet. Der Dienst besteht aus einem Tonband und kann jederzeit in Anspruch genommen werden. Eine Liste mit den geplanten Beiträgen ist in Schwarzschrift beim
Plattdeutschbüro der ostfriesischen Landschaft
Georgwall 1-5, 26603 Aurich
Tel.: (0 49 41) 17 99 52 erhältlich.
Das Literaturtelefon erreichen Sie unter Tel.: (04 94) 1 69 99 44

Beste Schülerband gesucht

Die Deutsche Musikrat Projekt GmbH i.G., die Projektgesellschaft des Deutschen Musikrates, veranstaltet in gemeinsamer Trägerschaft mit dem MM-Musik-Media Verlag und in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Musikmesse sowie MTV-Networks das bundesweite Schülerbandfestival "SchoolJam".
Nähere Informationen unter www.musikrat.de oder
Tel.: (02 28) 20 91-125

Der duftende Garten im Buch

Ausgehend von der beliebten "Gegenwart"-Serie hat die Autorin, Frau Ruth Zacharias jetzt ein Buch mit dem Titel "Der duftende Garten – Pflanzen riechen, tasten, sehen" herausgebracht (Schwarzschrift mit Abbildungen). Es ist vorgesehen, die Texte auch als Punktschrift-Buch zu veröffentlichen.
Nähere Informationen und Bestellungen bei:
Taubblindendienst e.V.
Pillnitzer Str. 71, 01454 Radeberg
Tel.: (0 35 28) 43 97-0
E-Mail: Taubblindendienst@t-online.de

Lernfähiges Retina Implant

Eine klinische Studie zur Überprüfung der Sicherheit und Wirksamkeit des Retina Implants soll jetzt an mehreren Kliniken im deutschsprachigen Raum durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um die weltweit erste multizentrische Studie mit RP-Patienten, bei der die elektrische Stimulation der Retina systematisch getestet wird. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem lernfähigen Retina Implant.
Bei der Kurzzeitstudie wird eine dünne flexible Folie nur während des Tests im Auge platziert und anschließend wieder entnommen. Testpersonen können ausschließlich Patienten mit Retinitis Pigmentosa im Alter von 18 bis 79 Jahren sein, deren Sehvermögen auf dem schlechteren Auge 1/50 nicht überschreitet. Zudem müssen vorher bestimmte begleitende Erkrankungen des Auges ausgeschlossen werden, die den Einsatz eines Retina Implants verhindern (z.B. Formen der Netzhautablösung, schwere Schädigungen des Sehnervs u.a.).
Informationsveranstaltungen für Betroffene sind geplant.
Nähere Informationen bei
IIP-Technologies gGmbH
Tel.: (02 28) 9 69 55-0

Husumer Hörfilmtag

Am 13.10. ab 10 Uhr findet der Husumer Hörfilmtag unter dem Motto "Wer nicht sieht, muss hören können" im Husumer Rathaus statt. Unter der Schirmherrschaft der Bürgervorsteherin Frau Enke werden Info-Stände sowie die Hörfilmpremiere des Films "Das Mädchen aus der Fremde" mit anschließender Diskussionsrunde stattfinden.
Nähere Informationen bei
Hela Michalski
Tel./Fax: (0 48 81) 71 72
E-Mail: hw.michalski@t-online.de

Medienberufe – Chancen und Erfahrungen Blinder und Sehbehinderter

Diese Gemeinschaftsveranstaltung von DVBS und "Ostseeperlen Boltenhagen" findet im Rahmen der Tage für akustische Medien vom 30.10. bis 2.11. statt.
Vom 3. bis 6.11. schließt sich ein Seminar zur beruflichen Fortbildung Blinder und Sehbehinderter in Medienberufen an; Thema: "Das Hörfunkfeature und seine Erarbeitung". Zielgruppe: Blinde und Sehbehinderte, die Arbeitserfahrungen im Hörfunk-, Tonstudiobereich o.ä. haben oder vergleichbare Tätigkeiten anstreben.
Nähere Informationen beim
Aura-Hotel Boltenhagen
Tel.: (03 88 25) 37 00
E-Mail: ostseeperlen@t-online.de
Aktuelles ist auf der Homepage www.klangkontext.de/boltenhagen/medientage.html zu finden.

Last Minute Angebot

Die Aura Pension Haus "Grünes Herz" hält für die Monate September und Oktober ein Sonderangebot bereit.
Nähere Informationen bei der
Aura Pension Haus "Grünes Herz"
Schwimmbachstr. 4, 99887 Georgenthal
Tel.: (03 62 53) 3 05-0
E-Mail: gruenes-herz@bsv-thueringen.de
Internet: www.bsv-thueringen.de

Altstadtführung

Die Tourist-Information Neustadt an der Weinstraße bietet zum Europäischen Jahr der Behinderten eine historische Altstadtführung der etwas anderen Art an. Auf der Themenführung begleitet Sie Gästeführer Bernd Wolf, der sich auf einem speziellen Blindenseminar beim Bistum Trier bestens auf diese Führung vorbereitet hat.
Nähere Informationen bei der
Tourist-Information
Tel.: (0 63 21) 92 68-92
E-Mail: touristinfo@neustadt.pfalz.com
Internet: www.neustadt.pfalz.com

Buntes Infokarussell

Im Rahmen der "Woche des Sehens" bietet der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) am 11.10., 10 bis 17 Uhr in Darmstadt bei einer hessenzentralen Veranstaltung:
Surfen im Internet; Hilfsmittelausstellung; Hörfilmpräsentation; Thementisch "Lesen" (Groß- und Punktdruck, Hörbücher, Hörzeitschriften, Reliefbilderbücher, Kalender und Spiele, Blindenschrift lernen).
Veranstaltungsort: Maritim-Konferenzhotel, Darmstadt, Rheinstraße (Nähe Hauptbahnhof).
Nähere Informationen bei:
Klaus Breitwieser
Tel.: (0 61 51) 12 55 11

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Blindengeld

Wie ist es zu den Blindengeldgesetzen gekommen?

In diesem Beitrag geht es um die geschichtliche Entwicklung des Blindengeldrechts. (Teil 1)

1. Gegenwärtiger Stand

Gegenwärtig haben wir ein System von Blindengeldgesetzen, das aus den Landesgesetzen und der Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG besteht. Nach den Landesgesetzen wird ein Blindengeld, das unabhängig von Einkommen und Vermögen ist, gezahlt. Die Landesgesetze weichen sehr stark voneinander ab. Das ungekürzte Blindengeld reicht von 267 Euro bis zu 585 Euro. Auch sonst gibt es zwischen den Landesgesetzen erhebliche Unterschiede. Die Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG beträgt gegenwärtig (Stand 1.7.2003) 585 Euro. Wenn das Landesblindengeld unter diesem Betrag liegt oder wenn in bestimmten Fällen überhaupt kein Anspruch nach einem Landesgesetz besteht, kann bei der Sozialbehörde Blindenhilfe bzw. ergänzende Blindenhilfe beantragt werden. Diese ist aber von Einkommens- und Vermögensgrenzen abhängig. Z.Z. liegt das Blindengeld in 11 Ländern unter dem Betrag der Blindenhilfe nach dem BSHG, wobei das in Nordrhein-Westfalen nur für über 60-Jährige zutrifft. (Der jeweils aktuelle Stand der Leistungen nach den einzelnen Gesetzen kann einer jährlich vom DBSV herausgegebenen Übersicht entnommen werden.)
Bis es zum gegenwärtigen Stand des Blindengeldrechts kam, war ein langer Weg, welcher Fortschritte und Rückschläge brachte, zurückzulegen.

2. Die Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden an vielen Orten Deutschlands private und öffentliche Blindenschulen sowie in der Regel diesen angeschlossene Beschäftigungs- bzw. Versorgungsanstalten. Blinde Menschen erhielten dort Unterkunft und Verpflegung. Sie konnten handwerklichen Berufen (Bürstenmacher, Korbflechter, Seiler oder Weber) nachgehen. Vielfach beschäftigten diese Einrichtungen Blinde auch als Heimarbeiter. Zur Existenzsicherung reichte der kärgliche Verdienst kaum aus. Die meisten waren auf private Unterstützung oder öffentliche Armenhilfe angewiesen.
Wegen der trotz Bildung, Ausbildung und Beschäftigung verbleibenden blindheitsbedingten Nachteile und Belastungen ist bereits im Laufe des 19. Jahrhunderts vereinzelt die Forderung nach einer staatlichen Ausgleichsleistung erhoben worden. Blinde Menschen schlossen sich zu Selbsthilfeorganisationen zusammen und strebten von der privaten Wohltätigkeit und der öffentlichen Armenfürsorge weg.
Nach dem Ersten Weltkrieg mussten die Kriegsfolgen überwunden werden. Das ursprüngliche Armenrecht, das nur die Existenz sichern sollte, reichte nicht mehr. Einerseits entwickelten sich die Versorgungsgesetze für Kriegsopfer und das Schwerbehindertenrecht, das Kriegsopfern die Eingliederung in das Arbeitsleben ermöglichen sollte; andererseits wurden Einzelgesetze zur Unterstützung der von den Kriegsfolgen besonders hart betroffenen Gruppen, wie den Kleinrentnern, geschaffen. 1924 erfolgte eine Zusammenfassung der vielen Fürsorgegesetze in der Fürsorgepflichtverordnung und in den Reichsgrundsätzen über Voraussetzungen, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. Neben der althergebrachten Armenfürsorge enthielten diese Verordnungen eine "gehobene Fürsorge" für die erwähnten Bevölkerungsgruppen.
Während dieser mit der Weimarer Republik (1918-1933) verbundenen Zeit des sozialen Umbruches unternahmen die Blindenselbsthilfeorganisationen zusammen mit anderen im Bereich der Blindenbildung und –Fürsorge tätigen Organisationen vielfältige Anstrengungen, um eine staatliche "Blindenrente" für diejenigen Blinden zu erreichen, die keine entsprechenden Leistungen aus einem besonderen Versorgungssystem, wie der sozialen Berufsunfallversicherung für Unfallblinde bzw. der Kriegsopferversorgung für Kriegsblinde, erhielten. Mit diesen Bestrebungen sind die Namen Dr. Rudolf Kraemer und Max Schöffler untrennbar verbunden.
Den Bemühungen um eine Blindenrente war kein Erfolg beschieden. Lediglich im Rahmen des Fürsorgerechtes machten die Länder von der ihnen in Paragraph 6 der Fürsorgepflichtverordnung vom 13.2.1924 eingeräumten Möglichkeit, die gehobene Fürsorge auf weitere Bevölkerungsgruppen auszudehnen, zu Gunsten der Blinden Gebrauch. Das hatte für blinde Fürsorgeempfänger zur Folge, dass die den örtlichen Verhältnissen angepassten Fürsorgerichtsätze um "in der Regel wenigstens 25 Prozent des allgemeinen Richtsatzes" erhöht wurden.
Während der Zeit des Dritten Reiches (1933-1945) war eine staatliche Blindenrente nicht erreichbar. Sie war mit der Einstellung des Nationalsozialismus gegenüber behinderten Menschen unvereinbar. Die bald unter nationalsozialistischen Einfluss geratenen Blindenorganisationen gaben entsprechende anfängliche Bemühungen bald auf.

3. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg

Drei Perioden sind zu unterscheiden: Die Zeit bis zum Erlass des Bundessozialhilfegesetzes (1946-1962), die Zeit bis zur Wiedervereinigung Deutschlands (1962-1990) und die Zeit seit der Wiedervereinigung.

a) Die Zeit bis zum Bundessozialhilfegesetz
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die Blindenselbsthilfeorganisationen ihre Bemühungen um einen Blindheitsausgleich wieder auf. Weil ein deutscher Staat nicht mehr bestand, waren zunächst die Länder alleinige Ansprechpartner.
Regelungen im Rahmen der Fürsorgerechtsverordnungen, wie sie in der Weimarer Republik bis zur Aufhebung durch die Brüning'schen Notverordnungen im Jahre 1932 bestanden hatten, kamen weitgehend nicht in Frage, weil die Besatzungsmacht in der amerikanischen Besatzungszone eine "gehobene Fürsorge" für einzelne Bevölkerungsgruppen ablehnten. Von den Blindenorganisationen wurden gesetzliche Regelungen außerhalb des Fürsorgerechts angestrebt.
Als erstes Landesgesetz erging in Bayern das "Gesetz über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde" vom 28.9.1949. Friedensblinde, wie sie zu dieser Zeit zur Unterscheidung von Kriegsblinden genannt wurden, erhielten ein Blindengeld in Höhe von monatlich 75 DM. Die Leistung war allerdings vom Einkommen und Vermögen abhängig. Das Blindengeld hatte die gleiche Höhe wie das Pflegegeld für Kriegsblinde nach dem bayerischen Körperbehindertenleistungsgesetz. Ein erster Schritt war getan.
1953 wurde das "bayerische Gesetz über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde" durch das "bayerische Zivilblindenpflegegeldgesetz" vom 19.6. abgelöst. Die Gewährung des Zivilblindenpflegegeldes erfolgte von da an unabhängig von Einkommen und Vermögen. Dieses Gesetz war nicht mehr, wie das abgelöste Gesetz, als Übergangsregelung bis zu einer Einheitlichen Lösung für die 1949 entstandene Bundesrepublik Deutschland gedacht.
Landesblindengeldgesetze ergingen außer in Bayern vor 1953 nur noch in den Ländern Hessen (Gesetz vom 19.7.1950) und Rheinland-Pfalz (Gesetz vom 12.5.1953). Diese Gesetze waren allerdings nur Übergangsregelungen bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin führten 1951 Blindengeldleistungen aufgrund von Verwaltungsvorschriften ein. In den übrigen Ländern – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – wurden lediglich Blinden Fürsorgeempfängern erhöhte Fürsorgerichtsätze zugebilligt.
Der 1949 als Nachfolgeorganisation des Reichsdeutschen Blindenverbandes gegründete Deutsche Blindenverband (DBV – jetzt DBSV) strebte nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein auf Bundesrecht beruhendes einheitliches Blindengeld an. Eine Anpassung des Fürsorgerechts an die veränderten Verhältnisse stand in den frühen 50er Jahren an. Die Bemühungen des DBV führten dazu, dass im Rahmen des Fürsorgeergänzungsgesetzes von 1953 Paragraph 11f in die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGR vom 04.12.1924) aufgenommen wurde. Blinde Fürsorgeempfänger erhielten im Rahmen der Fürsorgeleistungen einen Mehrbedarf für Pflege in Höhe des zweifachen Füsorgerichtsatzes zugestanden, wobei aber die Höhe der Pflegezulage eines Kriegsblinden nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht überschritten werden durfte. Diese Rechtsänderung hatte notwendigerweise Auswirkungen auf das Landesrecht.
Der Hessische Landtag hob durch Gesetz vom 12.4.1954 das hessische Blindenpflegegeldgesetz vom 19.7.1950 auf. Das Blindengeldgesetz von Rheinland-Pfalz trat automatisch außer Kraft. Bayern war das einzige Land, in welchem es noch ein Landesblindengeldgesetz gab. Obwohl das aufgrund von Paragraph 11f RGR gewährte Pflegegeld für viele blinde Menschen eine große Hilfe war, zeigten sich bald erhebliche Probleme. Der mit der laufenden Einkommens- und Vermögensüberprüfung verbundene Verwaltungsaufwand erwies sich als zu hoch. Die ständige Überprüfung der wirtschaftlichen Lage wurde als unzumutbar empfunden, zumal nur ein sehr geringer Teil der Blinden ein über den zulässigen Grenzen liegendes Einkommen oder Vermögen hatte. Wegen der sich in der Praxis zeigenden Mängel gingen die Bemühungen um Landesblindengeldgesetze weiter. Westberlin war das erste Land, das nach Einführung einer bundesrechtlichen Blindenhilfe durch Paragraph 11f RGR am 3.8.1954 ein eigenes Landesblindengeldgesetz erließ. In den übrigen Bundesländern ergingen Blindengelderlasse, die gegenüber Paragraph 11f RGR höhere Leistungen und höhere Einkommens- und Vermögensgrenzen zugestanden.
In der Bundesrepublik setzte schon wenige Jahre nach ihrer Gründung ein wirtschaftlicher Aufschwung ein. Das hatte Auswirkungen auf die Sozialgesetzgebung. Nachdem 1957 das Rentenrecht unter Einführung dynamisierter Sozialrenten neu geregelt worden war, sollte neben anderen Sozialgesetzen auch das Fürsorgerecht umfassend reformiert werden. An die Stelle der Armenfürsorge trat im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30.6. 1961 (in Kraft getreten am 1.6.1962) die Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem wollte der Gesetzgeber den Bedarf, der sich aus speziellen Situationen ergab, durch die Einführung der Hilfen in besonderen Lebenslagen berücksichtigen. Bevor es zur Neuregelung des Fürsorgerechts durch das BSHG kam, gab es nur in vier Ländern ein Blindengeld ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen. Das war in Bayern, Berlin und im Saarland, das bereits vor dem politischen Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland ein Blindengeldgesetz hatte (Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe an Zivilblinde im Saarland vom 22.6.1950), auf gesetzlicher Grundlage und in Hessen auf der Basis von Richtlinien der Fall.
Der DBV und seine Landesorganisationen strebten, weil sich in den Ländern im übrigen keine über Fürsorgeerlasse hinausgehenden weiteren Fortschritte abzeichneten, im Zusammenhang mit der Reform des Fürsorgerechts erneut ein bundeseinheitliches Blindengeld an. Die Bemühungen hatten Erfolg, wenn auch nicht alle Ziele erreicht werden konnten: Mit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes erhielten Blinde nach §67 BSHG ab 1.6.1962 einen Anspruch auf Blindenhilfe in Höhe von monatlich 200 DM. Dieser Betrag entsprach der Pflegezulage für Kriegsblinde nach dem Bundesversorgungsgesetz zu diesem Zeitpunkt.
Die Bemühungen um ein vom Einkommen und Vermögen unabhängiges Blindengeld im Rahmen des BSHG hatten keinen Erfolg. Trotz eines vom DBV vorgelegten gegenteiligen Rechtsgutachtens des hochgeachteten Rechtswissenschaftlers Ernst Forsthoff hielt der Gesetzgeber an dem Standpunkt fest, dass Leistungen der "Fürsorge" schon vom Begriff her einkommens- und vermögensabhängig sein müssten.
Die mit der Überprüfung von Einkommen und Vermögen verbundenen Probleme blieben bestehen. Die Blindenorganisationen strebten deshalb auch nach Erlass des BSHG weiterhin Landesblindengeldgesetze an.
(Fortsetzung in Ausgabe 10/2003)

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Hilfsmittel

Fachmesse auf neuen Wegen

Die erste große Messe, die speziell für blinde und sehbehinderte Menschen ins Leben gerufen wurde, die SightCity 2003 in Frankfurt am Main, hatte über 2000 Besucher:

An der Organisation der diesjährigen Messe waren die Firmen Metec Ingenieur AG, Blista-Brailletec GmbH, Handy Tech Elektronik GmbH, BAUM Retec AG, FRANK AUDIODATA und Tieman GmbH beteiligt. Der Wunsch, eine speziell auf die Belange blinder und sehbehinderter Messebesucher ausgerichtete Ausstellung zu schaffen, schwirrt schon lange in den Köpfen einiger Hilfsmittelanbieter.
"Die traditionellen Messen sind für unseren Personenkreis einfach zu groß und zu unübersichtlich", so Frau Karin Cana vom Organisationsteam der SightCity. Man will es an sich möglich machen, dass auch Blinde ohne Begleitung die einzelnen Stände besuchen können. Das funktionierte trotz einiger löblicher Anstrengungen der Messeleitungen der Rehab oder REHACare nicht völlig.
Der Erfolg scheint den Organisatoren Recht zu geben, denn über 2000 Interessierte besuchten die SightCity, die vom 22. bis 24.5. stattfand. Rund 36 Aussteller präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen.
Standen auf früheren Ausstellungen Arbeitsplatzausstattungen und stationäre PC-Lösungen im Vordergrund, so war dieses Jahr Mobilität und Flexibilität im Beruf und zu Hause angesagt. Die meisten Hersteller haben mittlerweile ein oder zwei sogenannte Notetaker, die häufig auch als Organizer oder PDA "Personal Digital Assistent" bezeichnet werden, im Angebot. Diese Notetaker sollen dem mobilen Anwender an Ort und Stelle Funktionen wie Terminverwaltung, Textverarbeitung und Taschenrechner bieten können. Auch das Versenden von Mails und SMS-Nachrichten ist mit einigen Geräten möglich.
Die Abmessungen schwanken je nach Modell zwischen 15 bis 32 cm Breite und 8 bis 17 cm Tiefe. Die Geräte mit integrierter Braille-Zeile sind natürlich größer als die Notetaker, die nur über eine Sprachausgabe verfügen.
Am Stand der Firma Ludwig Becker GmbH wurde das auf früheren Messen bereits vorgestellte PACMate der Firma Freedom Scientific GmbH in Verbindung mit einer Braille-Zeile vorgestellt. Das PACMate bietet durch Microsoft(r) Pocket PC Zugang zu Windows-basierenden Daten und häufig genutzten Anwendungen des täglichen Bedarfs. Es soll ein Notebook ersetzen können. Mit JAWS(r) für die Ausgabe in Sprache und Braille soll dieses Gerät zu einem persönlichen digitalen Assistenten werden. Standard-Pocket-PC-Anwendungen wie Word, Excel und Outlook sollen in vollem Umfang nutzbar sein. Auch das Surfen im Internet ist möglich. PACMate gibt es als BNS-Modell mit einer Acht-Punkt-Braille-Eingabetastatur, Gewicht 750 Gramm und als TNS-Variante mit einer Notebook-Tastatur, Gewicht 900 Gramm. Auf der SightCity wurden Preise zwischen 2950 und 3200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer genannt. Derzeit muss noch eine externe Braille-Zeile an das Gerät angeschlossen werden, um eine Braille-Ausgabe nutzen zu können. Aber Geräte mit integrierter Zeile sind in Planung.
Pronto! ist der neue Organizer von BAUM mit integrierter, 18-stelliger Braille-Zeile. Aus den von BAUM aufgezeigten Anwendungsmöglichkeiten seien hier die Textverarbeitung, eine Adressdatenbank, Terminverwaltung, der Taschenrechner, das Messen von Temperatur, Luftdruck (Höhe) sowie ein Kompass erwähnt. Trotz der integrierten Zeile wiegt Pronto! laut Hersteller nur ca. 450 Gramm. Knapp 3200 Euro plus Mehrwertsteuer wird das Schmuckstück kosten. Mit der Auslieferung des Geräts darf ab Anfang Oktober 2003 gerechnet werden.
Am Stand der niederländischen Firma ALVA BV konnte man nun das in der Fachpresse angekündigte MPO "Mobile Phone & Organizer" in Augenschein nehmen. Dieser Notetaker bietet laut Herstellerinformation alle wichtigen Features wie Textverarbeitung, Taschenrechner, Terminkalender, Weck-Funktionen sowie die Ansage von Datum und Uhrzeit. Neben einer 20-stelligen Braille-Zeile ist das Dreiband-GSM-Modul MC45 der Firma Siemens integriert. Wir konnten uns davon überzeugen, dass der Empfang und das Versenden von SMS-Nachrichten ohne lange Einweisungen in die Bedienung des MPO problemlos möglich ist. Ein ganz normales Telefongespräch kann der Anwender natürlich auch führen. Mit diesem Gerät wendet sich die Firma ALVA BV nicht ausschließlich an Computernutzer, sondern auch an Personen, die Braille lesen können und ein einfach zu bedienendes Gerät für ihre alltäglich anfallenden Aufgaben suchen. Ab Herbst 2003 soll das 680 Gramm leichte MPO zu einem Preis von 3950 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Deutschland lieferbar sein.
Einen etwas anderen Weg geht die Firma HandyTech Elektronik GmbH. Hier wird eine 20-stellige Zeile, das Braillino, durch eine Docking Station mit dem Nokia Communicator 9210i verbunden. Das Braillino allein kann als Notizgerät genutzt werden. Der Communicator wird mit der Software Talks & Braille, einem Screenreader für dessen Betriebssystem, ausgeliefert. Er soll Alles bieten, was von einem guten Organizer erwartet wird:

Braillino, Docking Station und Nokia Communicator 9210i wiegen zusammen 1136 Gramm, Preis für das Komplettpaket 4700 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wer auf der SightCity lediglich ein ganz normales Handy mit Sprachausgabe suchte, der wurde am Stand von Flusoft SpezialComputer fündig. Mit der Software ViaS mobile accessibility werden die Handys der Firma Nokia 3650 und 7650 zu sprechenden Mobiltelefonen. ViaS ist kein Screenreader, sondern eine eigenständige Benutzeroberfläche, welche laut Anbieter über die folgenden Features verfügt:

Die Software selbst kostet ca. 300 Euro. ViaS soll später auch für Handys der Firmen Siemens und Ericsson lieferbar sein.
BMW tut sich jetzt nicht im Hilfsmittelbereich um, sondern BMW steht für "Braile Module for Windows". Hinter diesem Namen verbergen sich die neuen Braille-Zeilen der Firma Frank Audiodata. Das Flackschiff ist die BMW 80 mit links und rechts außen von den Braille-Modulen positionierten sog. "NaviSticks" zur Kontrolle der Bildschirmposition sowie zur Navigation. Die NaviSticks sehen aus wie kleine Joysticks, welche nach oben, unten, links und rechts bewegt werden.
An der Frontseite der Zeile dienen in Gruppen angeordnete Daumentasten zur schnellen Navigation, welche von jeder Leseposition aus erreichbar sind. Der Pikolo unter den neuen Zeilen ist die BMW 24, welche für den Einsatz mit einem Notebook konzipiert wurde. Spätestens im Frühherbst diesen Jahres sind die neuen Zeilen lieferbar.
Auch die Firma Deininger GmbH bietet ihre Pegasus-Braille-Zeilen in neuem Design und mit neuen Funktionen an. Sahen die alten Modelle eher wie Zigarrenkisten aus, bestechen die neuen Modelle durch ein modernes, leichtes Kunststoffgehäuse. Neben einer USB-Schnittstelle verfügen die Zeilen über eine weitere, serielle Schnittstelle. Der Betrieb an zwei PC's soll möglich sein. Diese Funktion könnte z.B. in Bildungseinrichtungen, in denen blinde LehrerInnen tätig sind, von Vorteil sein.
Der Besuch der SightCity 2003 hat sich im Gegensatz zu einigen früheren Messen wirklich gelohnt. Tut sich doch einiges im Bereich der mobilen Hilfsmittel. Die SightCity 2004 wird vom 13. bis 15.5.2004 wieder im Sheraton Airport Frankfurt stattfinden.
Carsten Albrecht

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Im Beruf

Hundertprozentig mit acht Prozent

Von Simone Tolle

Murat Candan sieht in der Nähe 8 Prozent, in der Ferne nichts mehr. Im Februar 2003 hat er seine Abschlussprüfung als Informatikkaufmann bestanden und arbeitet seitdem für die Diakonie Rosenheim. Im Geschäftsbereich "Kinder, Jugend- und Familienhilfe" ist er zuständig für 200 Rechner an 20 Dienststellen. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, die Netzwerke betreuen, sich um Probleme mit Druckern, Kopierern oder Computern zu kümmern. Zuständig ist er auch für den sog. "Anwendersupport", das ist das Installieren von Software sowie die Beratung aller Mitarbeiter in DV-technischen Fragen. Sein nächstes großes Projekt ist die Unterstützung bei der Entwicklung einer hauseigenen Software, vor allem im Hinblick darauf, dass blinde und sehbehinderte Menschen damit arbeiten können. Der 28-Jährige Bad Tölzer ist durch einen guten ÖPNV mobil genug, die 20 Dienststellen auch ohne eigenes Fahrzeug zu betreuen. Immerhin hat sein Wirkungskreis einen Radius von 80 km.
Murat Candan hat sich während eines 8-monatigen Praktikums für seinen Arbeitsplatz qualifiziert. Er wurde intensiv eingearbeitet. Danach hat er "eigentlich das gleiche gemacht wie jetzt auch". "Allerdings", so erzählt er, "musste ich viel Engagement aufbringen, um mein schlechtes Sehvermögen auszugleichen." So habe er viel zu Hause in seiner Freizeit aufgearbeitet oder er ist einfach länger geblieben, denn: "in meinem Beruf hat man erst Ruhe zum Arbeiten, wenn keiner mehr da ist."
Für ihn war es eine Herausforderung, die neuen Anforderungen zu meistern. Mit einem kleinen Sehrest zu arbeiten bedarf vieler blindentechnischer Hilfsmittel. Sabine Baumann, Mitarbeiterin im Arbeitsmarktservice des BFW Würzburg, wo Candan seine Ausbildung absolvierte, übernahm die Aufklärungsarbeit beim Arbeitgeber und war bei der Beschaffung der blindentechnischen Hilfsmittel unterstützend tätig. Candan arbeitet mit vielen Geräten. "30 Prozent meines Jobs kann ich mit dem Bildschirmlesegerät bewältigen. Außerdem stehen mir eine Braille-Zeile, eine Sprachausgabe und Vergrößerungssoftware zur Verfügung. So kann ich alles nutzen und auch meinen Sehrest optimal einsetzen."
"Bei der Arbeit am 'Innenleben' des PC haben die Steckplätze verschiedene Formen, Größen und Farben. So etwas kann ich mir merken. Für den Notfall habe ich aber immer eine 28-Dioptrin-Lupe dabei."
Für Anwenderschulungen muss er sich in die Software einarbeiten, sich mit der grafischen Oberfläche vertraut machen. "Danach", meint er, "habe ich eh alles im Kopf."
Wenn er an diversen Einsatzorten unterwegs ist, spielt er sich seine Vergrößerungssoftware ins Netz. "Es ist aufwendiger als bei einem Sehenden. Ich bin vielleicht nicht immer so schnell. Deshalb muss ich viel in meiner Freizeit tun, um am Arbeitsplatz fit zu sein."
Murat Candan's Weg zum Informatikkaufmann war nicht immer einfach: 1999 musste er wegen der Verschlechterung seines Sehvermögens seinen alten Beruf an den Nagel hängen. Im BFW Würzburg erkannte er recht schnell, dass er die Braille-Schrift erlernen musste. In dieser Zeit fand er Spaß an der Arbeit mit Computern. "Ich wollte weg von den klassischen Blindenberufen hin zu neuen Chancen", erzählt er heute.
Jetzt will er erst einmal seine Praxiserfahrung ausbauen. Nächstes Jahr steht dann eine neue Herausforderung an: An einer Wirtschafts- und Verwaltungsakademie will er neben seinem Beruf eine Weiterbildung als Informatikbetriebswirt machen.

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Beilagen

Das Schaufenster

Vorbemerkung

Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Die Beiträge dieser Ausgabe verlassen die Tradition unseres Schaufensters, generell als Empfehlung daherzukommen. Vielmehr sollen sie als warenkundliche Betrachtung, als Zustandsbeschreibung verstanden werden. Sie als Leserschaft sollen eine Entscheidungshilfe bekommen, die Sie dabei unterstützt, sich im Bedarfsfalle selbst eine Meinung zu bilden. Preise werden hier nicht genannt, da sie wesentlich von den Vertragsbedingungen abhängen.
Lassen Sie mich wissen, wie Sie zu einer solchen Darstellung stehen.
Lothar Rehdes; Tel.: (0 30) 7 90 13 69 36
1. Mobiltelefone Siemens C 55 und S 55
2. Mobiltelefon Nokia 7650 mit akustischer Oberfläche VIAS

1. Mobiltelefone Siemens C 55 und S 55

Dieser Artikel ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung der Testergebnisse für o.g. Modelle:
Das C 55 ist das aktuelle Einsteigerhandy von Siemens; das S 55 mit seiner verspielten Ausstattung wendet sich hingegen an anspruchsvolle Mobiltelefonierer.
Das Einbuchen in das Netz (Einloggen) wird mit 3 Quittungstönen signalisiert.
Die Tastaturen beider Modelle haben einen guten Druckpunkt; aber während die Tastatur des C 55 gut und übersichtlich gegliedert ist, lässt die Tastenanordnung beim S 55 sehr zu wünschen übrig. Die Tasten sind schlecht voneinander abgesetzt, so dass es zu Fehlbedienungen kommen kann. Die besonders wichtigen und häufig benötigten Tasten für Abheben und Auflegen sind viel zu klein und zudem noch so im Gehäuse versenkt, daß sie kaum zu fühlen sind. Der Markierungspunkt auf der Ziffer 5 ist bei beiden Modellen gut tastbar.
Das C 55 ist mit einem monochromen, das S 55 mit einem Farbdisplay ausgestattet. Der Großschriftmodus (Jumbofont) ist gut wirksam und nützlich.
Durch entsprechende Konfigurierung kann die Farbdarstellung für Sehbehinderte optimiert werden. Der Kontrast der Displays ist unbefriedigend; ohne Beleuchtung, die sich sehr schnell abschaltet, ist kaum etwas zu erkennen (für Sehbehinderte nicht gut geeignet).
Die Menüs beginnen stets mit dem ersten Menüpunkt, was die Orientierung erleichtert. Der erste Menüpunkt ist durch einen hohen Ton gekennzeichnet. Leider ist das Hauptmenü des S 55 nicht als Liste organisiert, was Blinden das Navigieren mit dem Cursorkreuz unmöglich macht. Die Optionen sind durch schwer erkennbare Bilder dargestellt, deren Bedeutung nicht immer klar ist. Allerdings können die Menüfunktionen bei beiden Handys mittels Zahlenkombinationen aufgerufen werden (beim C 55 nur bis ins 2. Untermenü). Kritisch muss beim S 55 angemerkt werden, dass Trotz deutscher Sprache viele Menüpunkte in Englisch sind.
Die Funktion "mein Menü" ist keine nennenswerte Hilfe, da die zur Auswahl stehenden Optionen für Blinde und Sehbehinderte weitgehend uninteressant sind.
Das Telefonbuch kann nur mit sehender Hilfe erstellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, auch die Sprachwahl einzurichten, die dann auch von Blinden genutzt werden kann. Sprachkommandos zur Aktivierung von Funktionen sind nur bedingt nutzbar, da meist noch eine Menüauswahl erfolgen muss. Letzteres macht sich besonders bei der Diktierfunktion des S 55 hinderlich bemerkbar, die durch Blinde kaum gehandhabt werden kann.
Die Freisprechfunktion hinterließ bei beiden Modellen einen guten Eindruck.
Das Angebot an Klingeltönen bei unseren Testmustern war beim C 55 durchaus originell (u.a. auch Tierstimmen) und wirkte beim S 55 ziemlich spleenig.
Während beim S 55 offensichtlich die Designer über die Ergonomen gesiegt haben, was der Handhabung einigen Abbruch tut, kann das C 55 als ein solides Mobiltelefon auch sehbehinderten und – bedingt – blinden Nutzern empfohlen werden. Nach Auskunft von Siemens wird es bald das Modell M 55 geben, das eine anspruchsvolle Ausstattung mit einer praktikablen Funktionalität verbindet.
Weitere Informationen:
Siemens C-Lab: Klaus-Peter Wegge
Tel.: (0 52 51) 60 61 44,
E-Mail: wegge@c-lab.de

2. Mobiltelefon Nokia 7650 mit akustischer Oberfläche VIAS Dieses Modell verdient die Bezeichnung Handy (im Sinne von handlich) nur bedingt, das Telefon wirkt eher klobig. Für die integrierte Kamera wurde das Display – um als Bildschirm zu dienen – ungewöhnlich groß bemessen, was sich auf das gesamte Format dieses Gerätes ausgewirkt hat und sich auch gewichtig bemerkbar macht.
Das Einschalten des Telefons wird nicht akustisch quittiert, wodurch man sich über den Schaltzustand nicht sicher sein kann. Zum Telefonieren ist das Handy auseinanderzuziehen, wobei am unteren Ende eine Tastatur zum Vorschein kommt, deren schräge und schräg angeordnete, extrem flache Tasten dem ungeübten Telefonierer einige Schwierigkeiten bereiten.
Das Nokia 7650 erlaubt das Aufspielen zusätzlicher Anwendungsprogramme. Dies eröffnet die Möglichkeit, dieses Handy mit einer Sprachausgabe auszustatten, was von den blinden Nutzern seit langem gewünscht und gefordert wird und was man wohl als Durchbruch bezeichnen darf. Die verwendete Sprachausgabe ist eine Softwaresprache, d.h., es wird kein separater Sprachchip benötigt. Leider ist der Speicher heute immer noch sehr knapp bemessen; so müssen auch die Algorithmen für die Sprachausgabe beträchtlich komprimiert werden. Dies bleibt natürlich nicht ohne Folgen für die Sprachqualität. Während die Standardtexte (z.B. für die Benennung der Menüs) wie bei sprechenden Uhren komplett gespeichert und somit gut verständlich sind, sind die variablen Texte (z.B. SMS) oft kaum zu verstehen. Eine gewisse Abhilfe bringt die Möglichkeit, unverständliche Wörter buchstabieren zu lassen.
Das Programm VIAS bringt eine eigene Menüoberfläche mit, die über die von Nokia "gestülpt" wird. Die Menüs sind den Bedürfnissen blinder Benutzer angepasst. Es werden nicht alle Funktionen, die das Handy mitbringt, angeboten. Auch sind z.T. die Tasten anders belegt. So muss z.B. vor dem eigentlichen Wählen eine Wähltaste betätigt werden.
Funktionen, bei denen es sonst nicht ohne sehende Hilfe abgeht, können jetzt selbstständig von Blinden genutzt werden (Nutzung und Pflege des Telefonbuchs, Versenden und Empfangen von SMS). Es ist allerdings problematisch, dass die Aktivierung verschiedener Funktionen auch mit unterschiedlichen Tasten bestätigt werden muss, was einer intuitiven Bedienung im Wege steht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei VIAS um einen hoffnungsvollen Ansatz handelt. Es bietet sich noch ein weites Feld für Verbesserungen – zum einen in Abhängigkeit von der großzügigeren Bereitstellung von Speicherkapazitäten in den Handys selbst, zum anderen durch Vervollkommnung der Programmalgorithmen für die Sprachausgabe.
Weitere Informationen:
fluSoft
Tel.: (03 51) 4 04 57-17
E-Mail: info@flusoft.de
www.sprachhandy.de

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