Einsteigen bitte...
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Zugfahren ist nicht jedermanns Hobby, doch als Nichtkraftfahrer
sind wir mehr als andere auf die Beförderung auf der Schiene
angewiesen. Und diese umweltschonende Fortbewegungsart kann ja sogar
Spaß machen, wenn man erst einmal auf seinem Platz sitzt, bis
zum nächsten Umsteigen reichlich Zeit ist und der Speisewagen
noch mitfährt.
Blinde Passagiere an Bord – so lautet die Schlagzeile auf dem
DBSV-Plakat zum diesjährigen Tag des weißen Stockes. Wie
stellen sich die Bahn und andere Unternehmen des öffentlichen
Personenverkehrs auf ihre blinden und sehbehinderten Fahrgäste
ein? Der DBSV und seine Mitgliedsorganisationen machen am 15. Oktober
auf die Belange von Menschen mit Sehproblemen aufmerksam. Bei einem
Rundgang durch den Kölner Hauptbahnhof wird DBSV-Präsident
Jürgen Lubnau Vertretern der Deutschen Bahn erläutern, wo
die Probleme blinder Fahrgäste liegen. Ähnliches wird wohl
in vielen Orten geschehen. Und jeder Blinde oder Sehbehinderte, der
am 15. Oktober mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist,
wird solche Aktionen persönlich unterstützen; denn an
vielen Stellen kommt er ohne fremde Hilfe nicht weiter. Vielleicht
fahren ja auch etliche nach Köln, wo auf dem Rudolfplatz mit
einem bunten Kultur- und Musikprogramm die Woche des Sehens
ausklingen soll.
Ihr Dr. Thomas Nicolai
Aktionsmittel für den Tag des
weißen Stockes und die Woche des Sehens
Die Aktionsmittel für den Tag des weißen Stockes und die
Woche des Sehens sind ab sofort bei den Landesverbänden des DBSV
erhältlich. Für die Ansprache der Öffentlichkeit am
Tag des weißen Stockes wurde eine Informationsbroschüre im
DIN A Lang Querformat hergestellt, die über die Probleme Blinder
in öffentlichen Verkehrsmitteln informiert. Daneben können
Plakate in den Formaten DIN A1 und DIN A2 sowie Aufkleber, die auf
die Problematik der abgeschafften Ansagen zu den Anschlusszügen
hinweisen, bestellt werden. Schon länger liegen die auch sehr
gut zum diesjährigen Thema Blinde im öffentlichen Verkehr
passenden Publikationen Handbuch über die blinden- und
sehbehindertengerechte Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung und das
Faltblatt Hallo Taxi! Ratgeber für den Umgang mit blinden und
stark sehbehinderten Fahrgästen vor. Über die Thematik der
Woche des Sehens – Blindheit vermeiden, Blindheit verstehen und
ihre Organisatoren informiert eine DIN A 6 Broschüre Woche des
Sehens. Im DIN A1 und DIN A2-Format sind daneben Imageposter zur
Woche des Sehens zu erhalten.
Die Motive der Aktionsmittel des DBSV und der Woche des Sehens
können unter www.dbsv.org bzw.
www.woche-des-sehens.de
angesehen werden. Eine aktuelle Übersicht über die vom 10.
bis 15. Oktober stattfindenden Aktionen ist ebenfalls auf der
Webseite der Woche des Sehens zu finden.
Thomas Krieger
Gemeinschaftsstand des DBSV auf der REHACare
Vom 23. bis 26. Oktober präsentiert sich der DBSV mit einem
Gemeinschaftsstand bei der Internationalen Fachmesse für
Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf REHACare auf dem
Gelände der Messe Düsseldorf. Mit dabei sind neben dem
DBSV, die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V., der Deutsche Verein
der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., die
Berufsförderungswerke Düren und Halle, die
Berufsbildungswerke Chemnitz und Soest, die Nikolauspflege Stuttgart,
der Verein zur Förderung der Blindenbildung gegr.1876 e.V., die
I.L.I.S. gGmbH, das Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und
Sehbehinderte Sachsen und das Deutsche Blindenhilfswerk. Gezeigt wird
auch in diesem Jahr wieder das breite Spektrum an Dienstleistungen,
Beratungs- und Hilfsmittelangeboten des DBSV. Rund um die Themen
Blindheit und Sehbehinderung informieren die Mitarbeiter zu
Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Hilfsmittel für Alltag und
Arbeitsplatz, zu Möglichkeiten und Chancen bei der
Berufsförderung, bei der Ausbildung und beim Studium sowie zu
vielen anderen Bereichen. Unter anderem findet eine Präsentation
zu aktuellen Hörfilmen und die Demonstration eines blinden- bzw.
sehbehindertengerechten Arbeitsplatzes statt. Außerdem wird die
Gegenwart als europaweit erste Zeitschrift im neuen DAISY-Format
vorgestellt.
Der DBSV-Gemeinschaftsstand mit der Nummer E19 befindet sich im
Themenpark für Blinde und Sehbehinderte in Halle 5. Ein
Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte führt die Besucher
vom Nordeingang dorthin. Die Besucherinformationen werden in
Brailleschrift und sehbehindertengerechter Schwarzschrift
herausgegeben.
Anja Schmidt
Die Weltgesundheitsorganisation hat für den diesjährigen
Welt-Diabetes-Tag am 14.11. das Thema Diabetes und Auge gewählt,
um auf das große Risiko hinzuweisen, durch eine schlechte
Diabeteseinstellung zu erblinden.
Aus diesem Anlass findet am 14.11. ab 9.30 Uhr auf dem Gelände
der Niedersachsenhalle in Hannover eine Informationsveranstaltung der
Deutschen Diabetes Union (DDU) in Kooperation mit dem Deutschen
Diabetiker Bund (DDB), Landesverband Niedersachsen statt. Auf dem
Programm stehen neben einer Podiumsdiskussion zum Thema Disease
Management Programme Diabetes Typ 2 verschiedene Vorträge zum
Thema Diabetes und Auge sowie eine Industrieausstellung. Im 1. Stock
der Niedersachsenhalle besteht auf einer Teststraße die
Möglichkeit, Blutwerte zu bestimmen, Untersuchungen des
Augenhintergrunds durchzuführen oder sich den Fußdruck
messen zu lassen.
Der DBSV und in erster Linie seine Diabetesbeauftragte Diana
Droßel sind dabei! Sie finden unseren Stand, der in Kooperation
mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Niedersachsen e. V. und
seinem Diabetesbeauftragten Horst Siebert betreut wird, innerhalb der
Industrieausstellung. Am Nachmittag wird Frau Droßel
außerdem einen Vortrag zum Thema Diabetes und Blindheit
halten.
Auch bei der Veranstaltung des Deutschen Diabetikerbundes,
Landesverband Hessen, am 09.11. in der Akademie für
ärztliche Fort- und Weiterbildung in Bad Nauheim wird Frau
Droßel zum Thema Berufliche Chancen trotz Erblindung?!
sprechen.
Weitere Informationen zu beiden Veranstaltungen erhalten Sie direkt
bei Frau Droßel unter Tel.: (0 24 03) 78 52 02. Über Ihr
zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.
Anja Bungert
Die Deutsche Bahn hat für mobilitätseingeschränkte Reisende eine Vielzahl praktischer Erleichterungen für die Reise geschaffen. Die Mobilitätsservicezentrale unter Tel.: 01805-512 512 berät Menschen mit Handicap persönlich und sorgt für entsprechende Unterstützung. Auch über das Internet www.bahn.de/mobilitaetseingeschraenkte ist die Anmeldung des Ein-, Um- und Aussteigeservice möglich. Die Broschüre Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende ist kostenlos in allen DB-Reisezentren, Reisebüros mit DB-Lizenz und an den ServicePoints erhältlich.
Zugauskunft kostenlos oder sehr teuer
Die telefonische Zugauskunft der Deutschen Bahn ist jetzt auf
unterschiedliche Weise zu erreichen.
Über die Rufnummer 0800-1 50 70 90 werden Zugauskünfte
über eine computergesteuerte Sprachausgabe kostenlos
erteilt.
Richtig teuer wird es wenn man Auskünfte erfragen möchte
die möglicherweise nicht über den Sprachcomputer geliefert
werden können:
11861 (die ersten 25 Sek. 0,25 Euro jede weiteren 15 Sek. 0,36
Euro);
0190-50 70 90 (0,62 Euro/Min.).
"Wie bewerbe ich mich richtig? - Strategien und Hilfestellungen
zur erfolgreichen Bewerbung". Dieses Seminar bietet die Stiftung
Blindenanstalt Frankfurt am Main im Rahmen des Projekts
Jobline-Rehadat vom 24.02. bis 28.02.2003 in Frankfurt an
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Blindenbildungswerk und dem DBSV entwickelt und mehrfach erfolgreich
durchgeführt.
Die Anerkennung des Seminars als Trainingsmaßnahme ist beim
Arbeitsamt Frankfurt beantragt. Anmeldeschluss: 20.01.03. Weitere
Informationen und Anmeldung bei: Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am
Main,
Tel.: (0 69) 95 51 24 -0; E-Mail: lenzgstiftung-blindenanstalt.de.
Hilfsmittelausstellungen des VzFB
Kiel: 02.11., von 11.00 bis 17.00 Uhr beim Blinden- und
Sehbehindertenverein
Schleswig-Holstein e. V., Bez.-Gruppe Kiel, in der Melanchthonstr.
31.
Hamburg: 09.11., von 10.00 bis 18.00 Uhr beim Blinden- und
Sehbehindertenver-
ein Hamburg e. V., Louis-Braille-Haus, Holsteinischer Kamp 26.
Hannover: 17.11. von 10.00 bis 18.00 Uhr anlässlich des 17.
Traditionellen Weihnachtsmarkts im Maritim Stadthotel Hannover,
Hildesheimer Str. 34 – 40. Nähere Informationen unter Tel:
(05 11) 9 54 65-0.
Hilfsmittelausstellung des Landesbildungszentrums für Blinde
In der Aula des Landesbildungszentrums für Blinde in
Hannover, Bleekstr. 22, findet am 15. und 16.11., jeweils von 10.00
bis 17.00 Uhr eine Hilfsmittelausstellung statt.
An beiden Tagen gibt es um 11.00 und 14.00 Uhr
Informationsveranstaltungen zum Thema Beantragung von Hilfsmitteln.
Nähere Informationen bei Herrn Beck, Tel.: (05 11) 52 47-2
40.
Die Begegnungsstätte des Evang. Blinden- und
Sehbehindertendienstes in Deutschland e. V. (EBS) in Wernigerode
lädt vom 22.10. bis 01.11. zu einer Bibelfreizeit unter dem
Thema: Wenn ich alt werde – Last und Segen des Alters herzlich
ein. Wir halten ebenfalls ein vielfältiges Urlaubsangebot
bereit.
Nähere Informationen unter Tel.: (0 39 43) 5 64- 4 00.
Berliner und Brandenburger Sehenswürdigkeiten im
Maßstab 1:25
präsentieren sich noch bis Ende Oktober im Erholungspark Marzahn
in Berlin.
Die Glienicker Brücke hat eine Länge von 6,40 m und
überspannt den kleinen Teich des Ausstellungsgeländes. In
der Nähe steht - wie auch in Wirklichkeit - das 1,15 m hohe
Schloss der Pfaueninsel. Größtes Ausstellungsobjekt ist
allerdings das Pergamonmuseum mit den Maßen Länge 5,50 m,
Breite 4,60 m und Höhe
1,70 m. Die insgesamt 11 Modelle sind aus wetterfestem Material, wie
Stein, Holz, Kunststoff und Metall hergestellt. Sie bestechen vor
allem durch ihre Detailtreue.
Baustile und historische Epochen können so aus nächster
Nähe abtastend begutachtet werden.
Am 15.10. gibt es eine Sonderführung (Teilnehmerzahl begrenzt).
Nähere Informationen bei Dr. Detlef Friedebold; Tel.: (0 30) 3
65 53 55.
Im Multi-Media-Center Bonn werden im laufenden Jahr noch folgende
Seminare für blinde PC-Nutzer angeboten:
09.-11.10: Windows-Erweiterungen
30.-31.10: Kostenloser Schnupperworkshop,
13.-15.11.: HTML-Grundlagen
28.-29.11.: Einführung in das Tabellenprogramm Excel
11.-13.12.: Internetgrundlagen und E-Mail
Nähere Auskünfte gibt Michael Plarre, Multi-Media-Center
Bonn (MMC Bonn)
Studien-, Medien- und Internet-Café für Behinderte und
Nichtbehinderte im Gustav-Heinemann-Haus, Waldenburger Ring 44, 53119
Bonn; Tel.: (02 28) 66 83 –4 56.
Seit einigen Monaten gibt es in Deutschland wieder eine
Möglichkeit, Musiknoten in Punktschrift übertragen zu
lassen. Die Übertragung erfolgt mit Hilfe der Computerprogramme
Braille-Musik2 und HBS, die den eingegebenen Notentext in
Blindenschrift umwandeln. Es werden Noten für Chormusik,
Solostimmen und Instrumentalmusik übertragen.
Auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt,
der Stadt Wernigerode, dem Deutschen Verein der Blinden und
Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und dem Kunst- und
Kulturverein Wernigerode e. V. konnte die Übertragungsstelle
für Blindennotenschrift eingerichtet werden. Auftragsannahme und
nähere Informationen bei:
Kunst- und Kulturverein Wernigerode e. V., Übertragungsstelle
für Blindennotenschrift, Marktstr. 1, 38855 Wernigerode; Tel.:
(0 39 43) 26 07 07.
Internetpoint mit Arbeitsplatz für Blinde und Sehbehinderte
In Kooperation mit dem Förderzentrum für Blinde und
Sehbehinderte (FZBS) bietet der Internetpoint, Schlossstr. 54 in
Berlin-Steglitz, blinden und sehbehinderten Interessenten die
Möglichkeit im Internet zu surfen.
Ein Arbeitsplatz mit den erforderlichen Zusatzhilfsmitteln steht zur
Verfügung. Dienstags und donnerstags von 12. bis 14.00 Uhr hilft
Martin Knopf vom FZBS bei der Bedienung des Rechners. Nähere
Informationen unter Tel.: (0 30) 7 92 50 33.
Das Bundesarbeitsministerium hat die Broschüre "Hilfe
für Opfer von
Gewalttaten" nun auch als Sprachversion veröffentlicht. Damit
wird ein
weiterer Schritt im Sinne des Gleichstellungsgesetzes für
behinderte Menschen zur barrierefreien Kommunikation für blinde
und sehbehinderte Menschen
gemacht.
Mit dem System "Text zu Sprache" wird eine Software eingesetzt, die
aus
vorhandenen Texten eine Umwandlung in Sprache mit hoher
Qualität
erzeugt.
Durch dieses Pilotprojekt erhalten blinde und sehbehinderte Menschen
die
Möglichkeit, Informationen aus Publikationen per CD-ROM zu
hören. Dabei
werden gängige Abkürzungen und Zeichen wie z.B. das Zeichen
§ als Wort "Paragraf" wiedergegeben.
Das BMA wird weitere Broschüren in Sprachform auf CD-ROM
veröffentlichen.
Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" Sprachform
Bestellnummer S 719;
Bestellung unter Tel.: (01 80) 5 15 15 10 (0,12 C/Min.);
E-Mail: info@bma.bund.de
Eine große Kalenderauswahl bietet die DZB in Leipzig: Der
Reliefwandkalender 2003 zum Thema Exotische Früchte, der
Jahreswandkalender in Punktschrift in einem Folieblatt für die
Wand, der Taschenkalender in Punktschrift als Vollschrift- oder
Kurzschrift-Ausgabe und ein Taschenkalender in Großdruck.
Weitere Informationen unter Tel.: (03 41) 71 13-1 19.
Pease, Allan & Barbara: "Warum Männer nicht zuhören
und Frauen schlecht einparken"
Erschienen bei Ullstein, München, 2001.
Ganz natürliche Erklärungen für eigentlich
unerklärliche Schwächen.
Grass, Günter: Im Krebsgang"
Erschienen bei Steidl, Göttingen, 2002.
Der Untergang des Flüchtlingsschiffes "Wilhelm Gustoff das 1945
in der Ostsee von einem sowjetischen Unterseeboot versenkt wurde.
Junge, Traudl: "Bis zur letzten Stunde"
Erschienen bei Claassen, München, 2002.
Traudl Junge war 22 und träumte von einer Karriere als
Tänzerin - als sie die,Chance ihres Lebens` bekam: Adolf Hitler
bat die junge Sekretärin zum Probediktat.
Fest, Joachim: "Der Untergang"
Erschienen bei Alexander Fest Verlag, Berlin, 2002.
Die neuere Geschichte kennt nichts, was den Ereignissen des
Frühjahrs 1945 vergleichbar wäre.
Diese Titel sind alle auf Hör-Kassette lieferbar
Über weitere Produktionen können Sie sich informieren beim
BIT-Team, Frau Elmer, Tel.: (0 89) 5 59 88-1 34.
Blinde programmieren Insulinpumpe per Pc
Das Programm Dialog Standard der D-Tron ermöglicht jetzt auch
Blinden, ihre Insulinpumpe komplett selbst zu programmieren und zu
kontrollieren.
Ein großes Stück Unabhängigkeit ist damit
gewonnen.
Welcher Alarm kann das sein?
Habe ich meinen Bolus wirklich gegeben?
oder...?
Diese Fragen kann man sich jetzt auch als Blinder selber mit Hilfe
des PC's beantworten.
Für alle Nutzer des Bildschirmausleseprogramms Jaws noch ein
besonderes Bonbon:
Herr Cathomas, der EDV-Berater des Schweizer Blindenverbandes, hat
eine Anpassung für Dialog Standard geschrieben. Dadurch ist eine
absolut komfortable Handhabung gewährleistet.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Diana Droßel; Tel.: (0 24 03) 78 52 02
E-Mail: diana.drossel@blindentips.de
Dieser Film lief im September in deutschen Kinos an. Authentischer
als im Film "Rain Man" sind die Hauptrollen durch behinderte
Schauspieler besetzt.
Hilde, Karl und Philip haben ein Handikap. Sie leben in einem Heim
für
behinderte Erwachsene in Bremen. Philip und Karl arbeiten in einer
Werkstatt
und bauen Spielzeugenten, Hilde schält eimerweise Kartoffeln in
der
Heimküche. Mit ihren 70 Jahren ist Hilde immer noch neugierig
und träumt
von Afrika. Der sensible Philip hat Streit mit seiner Freundin und
Karl
will unbedingt in die "freie Wirtschaft". Gemeinsam sehnen sich die
Drei
nach einem Leben mit neuen Herausforderungen. Heimlich planen sie
einen
Ausflug und hauen aus dem Heim ab. Auf ihrer Reise, die sie nach
Köln und
später nach Paris führt, entdecken sie für sich
ungeahnte Möglichkeiten und
erobern neue Freiheiten.
Enno, ihr Betreuer, ausgebrannt von seiner Arbeit, macht sich
widerwillig
auf den Weg, das Trio zurückzuholen.
Eine Verfolgungsjagd mit Hindernissen nimmt ihren Lauf. Am Ende ist
nichts
mehr wie es war, auch nicht für Enno, der sich in Paris verliebt
und
plötzlich nicht mehr von einer Rückkehr in das alte Leben
überzeugt ist.
Denn nach Paris ist alles verrückt.
Berichtigung
In der September-Ausgabe veröffentlichten wir den Beitrag Und
es gibt sie doch!, in dem darüber informiert wird, dass jetzt
die Ausleihe von Hörbüchern im DAISY-Format beginnt. Jeder,
der Hörer einer Blindenhörbücherei ist, kann sich bei
der Norddeutschen Blindenhörbücherei (NBH) in Hamburg,
Tel.: (0 40) 2 27 28 60 oder bei der DZB in Leipzig, Tel.: (03 41) 71
13-0, als Testhörer anmelden (das Abspielen der
DAISY-Bücher ist bekanntlich per PC, per MP3-Player oder
über ein spezielles Abspielgerät möglich).
In der September-Ausgabe hatte die Redaktion versehentlich vergessen,
den Namen der Mit-Autorin Elke Dittmer, Leiterin der NBH, zu nennen.
Wir bitten um Entschuldigung.
Neue Rechtsvorschriften
Über neue Gesetze und Verordnungen informiert Karl Thomas Drerup in den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 12/2002:
1. Rechtsverordnungen zu §§ 9, 10 und 11 BGG
- Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung – KHV) vom 17.7.2002 - BGBl. I. S. 2650:
Die Verordnung betrifft unmittelbar nur einen engen Bereich, nämlich die mündliche Verständigung im Rahmen eines von einem Hör- oder Sprachbehinderten (auch einem Taubblinden oder Hörsehbehinderten) gegen eine Bundesbehörde geführten Verwaltungsverfahrens. Sie ist jedoch wichtig als Vorbild für die noch für die anderen Behörden zu schaffenden entsprechenden Regelungen. Die Verordnung gewährt einen Anspruch darauf, dass – soweit dies erforderlich ist – Kommunikationshelfer und –hilfen von der Behörde bereitgestellt werden. Stellt der Behinderte sie selber bereit, übernimmt die Behörde die Kosten in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Der Behinderte hat grundsätzlich ein Wahlrecht, welcher Helfer oder welche Hilfen er sich bedienen möchte. Eine Grenze hat dieses Recht, wenn das Gewünschte den notwendigen Umfang überschreitet. Die Begriffe Erforderlichkeit und Notwendigkeit bleiben jedoch offen. Sie sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe, über deren Auslegung man streiten und gegebenenfalls prozessieren kann. Nachteil. Wenn letztlich die Rechtsprechung die Grenzen des Anspruchs absteckt, kann dies für die Behinderten durchaus günstig ausgehen.
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für
blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie
Dokumente in der Bundesverwaltung – VBD) vom 17.2.2002 –BGBl.
I S. 2652:
Auch diese Verordnung hat unmittelbar nur einen engen
Anwendungsbereich, nämlich den Schriftverkehr im Rahmen eines
von einem Blinden oder Sehbehinderten gegen eine Bundesbehörde
geführten Verwaltungsverfahrens. Die Regelungen sind im Prinzip
ähnlich wie in der vorgenannten Verordnung: Der Behinderte hat
Anspruch auf Zugänglichmachung der Schriftstücke durch
Blindenschrift oder Großdruck oder durch elektronische
Übermittlung oder durch Aufsprache oder Vorlesen, je nach Wunsch
des Betroffenen, allerdings nur soweit dies zur Wahrnehmung eigener
Rechte erforderlich ist. Das Wahlrecht geht allerdings noch ein
bisschen weiter, denn die Behörde darf das Gewünschte nur
zurückweisen, wenn es ungeeignet ist oder in sonstiger Weise den
Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entspricht, wenn es also an der
dort genannten Erforderlichkeit fehlt. Die Darlegungs- und Beweislast
für die Zurückweisung liegt hier also bei der Behörde.
(Diese für den Betroffenen etwas günstigere Rechtsposition
ist das Ergebnis der gemeinsamen Lobbyarbeit von BKD, DBSV und
DVBS).
Zu beachten ist, dass für das Verwaltungsverfahren, das heißt insbesondere für die Einhaltung von Fristen, weiterhin der ganz normale Schriftverkehr in Schwarzschrift maßgeblich ist. Die Blindenschrift ist also verfahrensrechtlich kein Ersatz für die Schwarzschrift. Allerdings sollen, wie es in § 4 VBD heißt, die (Schwarzschrift-) Dokumente möglichst gleichzeitig mit der dem Blinden oder Sehbehinderten zugänglichen Information beim Empfänger ankommen. Geht die zugängliche Information erst später zu und kann der Betreffende deshalb die ihm gesetzte Frist nicht einhalten, so kann er dies im Falle der Fristüberschreitung geltend machen, indem er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) vom 17.7.2002 – BGBl. I S. 2654:
Darin werden die Bundesbehörden verpflichtet, ihre öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetauftritte nach im einzelnen aufgeführten Standards behindertengerecht zu gestalten. Maßgeblich waren hier im hohen Maße die Vorarbeiten der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auf internationaler Ebene (Verabschiedung der WAI-Richtlinien). Über die gemeinsamen Stellungnahmen von BKD, DBSV und DVBS konnte erreicht werden, dass die internationalen Standards weitgehend übernommen wurden.
2. Weitere Regelungen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Bekanntlich ist das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) vorerst zum Erliegen gekommen (vgl. meine Mitteilungen RA 10/2002). Man hat jedoch, um nicht Zeit zu verlieren, einige Regelungen aus dem ZAG in ein anderes Gesetz verschoben, in das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten, und dieses ist nun am 23.7.2002 im Bundesgesetzblatt (S. 2850) verkündet worden. Geregelt wurden:
- die Eidesleistung durch sprach- und hörbehinderte Personen (auch taubblinden und hörsehbehinderten) mittels der vom Gericht bereitzustellenden Hilfen, und zwar für das Zivilverfahren, § 483 ZPO, und für das Strafverfahren, § 66e StPO,
- die Verständigung mit diesen Personen in der
mündlichen Verhandlung in allen
Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Hier trifft § 186
GVG eine auf den ersten Blick gleiche Regelung wie § 9 BGG. Bei
näherem Hinsehen ist jedoch zu erkennen, dass die betroffenen
Behinderten zwar ein Wahlrecht über die gewünschten
Verständigungshilfen haben, aber keinen Anspruch auf die
Bereitstellung dieser Hilfen. Kurz gesagt: Das Gericht tut das, was
es für notwendig hält, und basta. Es beruft die
Gebärdendolmetscher selber (und muss sich nicht auf Personen
einlassen, die der Behinderte in die Verhandlung mitbringt).
- das Zugänglichmachen von Schriftstücken für Blinde und Sehbehinderte in Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit, § 191a GVG: Die Regelung ist insoweit § 10 BGG nachgebildet, als auch hier die Einzelheiten noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen.
- die Anerkennung von Rechtsgeschäften, die von volljährigen Geschäftsunfähigen getätigt werden, unter bestimmten Voraussetzungen, § 105a BGB: Es geht um eine Aufwertung der Handlungsfähigkeit geistig Behinderter.
- die Testamentserrichtung durch Personen, die weder schreiben, noch sich in einer hörbaren Sprache verständigen können: Es werden nun auch andere Verständigungsformen zugelassen, § 2232 BGB.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen auch Blinden und Sehbehinderten zugänglich sein
Schon nicht mehr ganz taufrisch, aber noch nicht sehr bekannt ist eine wichtige Regelung, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 3138) eingeführt worden ist und die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist. Es geht um den neuen § 305 BGB, der in Absatz 2 Ziffer 2 vorsieht, dass die AGB nur dann Bestandteil eines Vertrages werden, wenn der Verwender bei Vertragsschluss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Diese Regelung, so das BMJ in einem Schreiben vom 27.6.2002, bezieht sich vor allem auf Menschen mit einer Sehbehinderung. Sie verschafft aber, so möchte ich es bewerten, dem Blinden nicht einfach einen Anspruch auf alles, was er fordert, sondern nur auf das, was man ihm in zumutbarer Weise und unter angemessener Berücksichtigung seiner Behinderung bereitstellen kann. Das könnte zum Beispiel die Bereitstellung der AGB auf Datenträger sein.
4. Berechnung der Altersrenten bei Blinden im Beitrittsgebiet
Die geplante gesetzliche Regelung, über die ich in RA 10/2002 berichtete, ist mit Gesetz vom 20.6.2002 – BGBl. I. 2074 in Kraft gesetzt worden.
Auf dieser Informationsseite finden Sie Wissenswertes aus den AURA-HOTELS und -Pensionen. Hier werden ausgewählte Veranstaltungen angekündigt, Anschriften mitgeteilt und die besten Berichte über Treffen in diesen Häusern veröffentlicht. Berichte zählen wir dann zu den besten, wenn sie über Neues informieren und aktuell sind, interessant und stilistisch gut geschrieben und möglichst auch Anregungen für andere beinhalten. Für die Schwarzdruck-Ausgabe braucht ein guter Beitrag auch noch ein gutes Bild. Wer also auf der AURA-Seite stehen will, muss sich schon etwas anstrengen. Mehr Informationen über die AURA-Hotels und -Pensionen finden Sie gelegentlich auch in Gemeinschafts- oder Einzelanzeigen bzw. in den Programmen der Häuser. Und vor allem bleibt der direkte Draht zu den Erholungs- und Begegnungsstätten.
Übersicht über AURA-Hotels und –Pensionen mit Telefonnummern
Aura-Hotel Timmendorfer Strand; Tel.: (0 45 03) 60 02 - 0;
Aura-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen; Tel.: (03 88 25) 37 00;
Aura-Hotel Saulgrub; Tel.: (0 88 45) 99 - 0;
Aura-Pension "Haus Grünes Herz" Georgenthal; Tel.: (03 62 53) 3
05 - 0;
Aura Pension "Haus Hubertus" Mündersbach; Tel.: (0 26 80) 95 10
- 0;
Aura-Pension "Villa Rochsburg"; Tel.: (03 73 83) 8 34 01;
Aura-Pension "Brockenblick" Wernigerode; Tel.: (0 39 43) 26 21-0;
Aura-Zentrum Bad Meinberg; Tel.: (0 52 34) 9 04 - 0;
Aura Hotel Osterode am Harz; Tel.: (0 55 22) 5 00 80.
Hinweis:
Die Blindenkur- und Erholungseinrichtung in Bad Liebenzell
gehört nicht zur Gruppe der AURA-Häuser. Angebote des RKH
finden Sie weiterhin in der Regel im Anzeigenteil sowie in der Rubrik
In Kürze.
Ausgewählte Veranstaltungen:
Bad Meinberg
Hörfilm-Wochenende: Im Aura-Zentrum Bad Meinberg/Lippe,
Oberförster-Feige-Weg 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, findet vom 14.
bis 17.11. ein Hörfilmwochenende statt.
Programmpunkte werden u. a. sein
- Informationen zur Audiodeskription (akustische
Filmbeschreibung)
- spannende Hörfilme, auch hochaktuelle, noch nicht
gesendete
- Berichte von Filmbeschreibern über ihre Tätigkeit
- gemütliches Beisammensein, Austausch, Spaziergänge und
vieles mehr
Informationen/Anmeldungen über den Lippischen Blindenverein e.
V., Tel.: (0 52 31) 68 07 08.
Timmendorfer Strand
Die Familie Mann: Über die widersprüchliche und spannende Geschichte der berühmten Familie, deren Schicksal Zeugnis ablegt von der wechselvollen Entwicklung ihres Landes, ist viel zu erfahren vom 22. bis 27.01.2003.
AURA erlebt bei offenen Türen
Die AURA-Häuser präsentierten sich in diesem Sommer mit ihrem neuen Konzept der Öffentlichkeit. Streiflichter aus drei Einrichtungen haben wir eingefangen:
Die Menschen in den Mittelpunkt stellen
Das 1962 gebaute Blindensanatorium Hermann Schimpf in Osterode geht
nach gründlichen Modernisierungsumbauten und mit modernem
Hotelkonzept wie alle AURA-Häuser neue Wege. Etwa 200 Besucher
konnten sich am 03.08. vom hohen Standard überzeugen.
Kostenloser Einkaufsservice, spezielle Trainingsprogramme,
Therapieabteilung, tägliche Spaziergänge, Kosmetik- und
Friseurangebot und ein Haus-zu-Haus-Transfare-Service gehören
dazu.
Die Besucher hatten auch Gelegenheit, an einem lustigen Raten Rund
um`s Bier, dem beeindruckenden Tasten und Fühlen Schattenwelten
und an einer großen Tombola teilzunehmen, deren Erlös
für die Hotelausstattung verwendet wird.
(Auszug aus der Tagespresse)
AURA-Tag trotz Hochwasser
Zum ersten Tag der offenen Tür nach ihrer
Wiedereröffnung Ende 2001 und zur ersten offiziellen
Präsentation als AURA-Pension hatte die Villa Rochsburg für
den 17. August eingeladen. Angesichts des Jahrhunderthochwassers in
Sachsen hatte der BSV Sachsen zunächst überlegt, ob in
dieser Situation überhaupt Interesse für die idyllisch
über dem Tal der Hochwasser führenden Zwickauer Mulde
gelegenen Begegnungs-, Beratungs-, Bildungs- und Erholungsstätte
bestehen würde. Am dritten Augustsonnabend herrschte
schließlich doch von 10 bis 16 Uhr reges Leben in der mehr als
100 Jahre alten Jugendstilvilla. Zwei Kreisorganisationen des BSVS
kamen mit größeren Gruppen, darunter allein 26 Gäste
aus Bautzen. Aber auch Einwohner aus Rochsburg und Umgebung schauten
sich in dem sanierten Haus um, darunter einstige Mitarbeiter des zu
DDR-Zeiten hier beherbergten Kurheims für mehrfach behinderte
Blinde.
Im Garten der Villa wurde gegrillt, und die Kuchen, die das Villateam
gebacken hatte, fanden guten Absatz. 30 Zuhörer trafen sich am
Nachmittag zu einem kleinen Forum mit der Heimleitung und
Vorstandsmitgliedern des BSVS . Dabei wurden nicht nur künftige
Urlaubsgäste und Veranstaltungsteilnehmer gewonnen, sondern auch
Wünsche und Anregungen entgegengenommen, so zur Beschaffung
eines zweiten Tandems und zur Wiederinbetriebnahme des einstigen
Schwimmbeckens.
Leider brachte der Tag keinen Fortschritt bei der Suche nach
ehrenamtlichen Begleitern, doch Villateam und Villa-Beirat schoben
das darauf, dass die sich dafür interessierenden und geeigneten
Personen sicher im Hochwassereinsatz waren.
(Aus einem Bericht von Heiko Rämisch)
Besucherrekord in Saulgrub
Die AURA-Bewegung erobert Deutschland und setzt für die
Blinden und Sehbehinderten Maßstäbe. Im Kur - und
Begegnungszentrum Saulgrub ist die Innenrenovierung nahezu
abgeschlossen, und der Neubau eines eigenen Seminarhauses mit
Kegelbahn und Räumlichkeiten für Großveranstaltungen
wird neue Möglichkeiten bieten.
Um den Wandel vom Blindenkurheim zum Aura Hotel, das 40-jährige
Bestehen und die erfolgreichen Umbaumaßnahmen zu feiern, gab es
am 27. Juli einen Tag der offenen Tür.
Einige Tage zuvor waren Vertreter der Medien und der Politik geladen,
um sich im Vorfeld über den Aura Start zu informieren. Die
Resonanz war groß.
Durch dieses öffentliche Interesse bestärkt, stellten die
Mitarbeiter um Leiterin Marianne Eckert einen
außergewöhnlichen Tag der offenen Tür auf die Beine.
Internationale Spezialitäten aus Italien, Frankreich,
Österreich und Bayern lockten rund 500 Besucher auf das
Gelände des Aura Hotels.
(Aus einem Bericht von Thorsten Castle)
Beilage zur Gegenwart 10/2002
15. Oktober – der internationale Tag des weißen Stockes
Der weiße Stock – was ist das?
Der weiße Stock ist Orientierungshilfe, Verkehrsschutzzeichen
und Kommunikationsmittel der Blinden und Sehbehinderten weltweit. Als
internationales Symbol für Blindheit signalisiert er Ich kann
nicht oder sehr schlecht sehen.. Die Erfindung des weißen
Stockes geht zurück in das Jahr 1931. In dieser Zeit nahm die
Gefährdung blinder und sehbehinderter Menschen durch den
Autoverkehr immer weiter zu. Um die seit dem Altertum bekannten
Stöcke auf weite Entfernungen sichtbar zu machen, kam man auf
die Idee, ihnen einen weißen Anstrich zu verpassen.
Was bedeutet eigentlich blind?
In Deutschland gilt: jemand ist blind, wenn er nicht mehr als 2% des
normalen Sehvermögens besitzt. In der Bundesrepublik leben
derzeit rund 155.000 Blinde, das entspricht ungefähr der
Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt wie Osnabrück.
Warum der 15. Oktober?
Am 15. Oktober 1964 übergab der damalige US-Präsident
Johnson in einem symbolischen Akt weiße Langstöcke an
Blinde, um den Beginn der systematischen Ausbildung Blinder im
Orientierungs- und Mobilitätstraining einzuleiten. Heute nutzen
Blindenorganisationen auf der ganzen Welt diesen Tag um der
Öffentlichkeit die Lebenssituation blinder Menschen nahe zu
bringen und auf ihre speziellen Belange aufmerksam zu machen.
Von Überall nach Nirgendwo
Eine blinde Reise mit Bus und Bahn
Heutzutage sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die meisten Menschen keine große Sache mehr, aber für einen Blinden wie mich wird eine solche Fahrt schnell zum Abenteuer. Haben Sie mal wieder Lust auf ein Abenteuer? Dann kommen sie, begleiten sie mich und stellen Sie sich vor Sie sehen Nichts.
Auf geht’s nach Köln. Bis zum Bus ist es recht einfach, denn von meinem Haus hier in Gladbeck zur Bushaltestelle sind es nur wenige hundert Meter. Ich kenne mich hier gut aus und mit meinem weißen Langstock schaffen wir den Weg ohne größere Probleme. Aber dann heißt es den richtigen Bus erwischen, denn an dieser Haltestelle fahren mehrere Linien ab. Ach, da kommt schon ein Bus. Dann fragen wir den Busfahrer: Fahren Sie zum Bahnhof?. Steht doch dran!, tönt es zurück! Entschuldigung, aber das können wir nicht lesen!. Der Fahrer entdeckt erst jetzt den weißen Stock und entschuldigt sich ebenfalls.
Wir können einsteigen. Am besten wir setzen uns auf meinen Stammplatz auf der Sitzbank links vor der Ausstiegstür. Dort sitze ich am liebsten, weil man sich nicht noch durch den halben Bus arbeiten muss und auch immer einen Knopf in der Nähe hat, den man drücken kann, wenn man aussteigen möchte.
Heute geht unsere Fahrt bis zur Endstation und deshalb könnte es uns eigentlich egal sein, dass der Fahrer mal wieder die Haltestellen nicht ansagt. Ist es aber nicht; denn bei einer der nächsten Touren muss ich zum Markt oder zum Krankenhaus. So bitte ich den Fahrer die Stationen anzusagen. Er tut es. Allerdings nuschelt er so, dass man kaum ein Wort versteht.
Am Bahnhof angekommen; jetzt suchen wir mit dem Langstock erstmal die hilfreichen Bodenrillen des Aufmerksamkeitsfeldes, die uns den Weg zum Bahnhof zeigen. Solche Leitsysteme erleichtern die Orientierung um einiges, aber leider wurde hier versäumt, das System auch auf dem Bahnhofsvorplatz zu installieren. Deshalb ist ein müheloser Übergang zwischen Bus und Bahnhof nicht möglich. Also müssen wir ein wenig raten, ein wenig suchen. Ach, da ist ja eins. Und weil sich so viele Menschen schimpfend links und rechts an uns vorbeidrängeln, bemerken wir, dass wir bereits mitten im Eingang zum Bahnhof stehen.
Wir müssen zum Gleis 3. Vom Eingang des Gebäudes geht es geradeaus, beim nächsten Aufmerksamkeitsfeld nach links, dann wieder nach rechts und am zweiten Feld zur Treppe. Toll, am Handlauf der Treppe ist die Gleisnummer gut zu erfühlen. Den gegenüberliegenden Aufzug benutze ich nur, wenn ich schweres Gepäck bei mir habe. Er ist nicht einfach zu bedienen. Die Knöpfe sind zu klein und man kann die Ziffern nicht fühlen.
Gleis 3. Die Bahnsteigkante ist hier mit Rillenplatten markiert, so kann ich uns sicheren Fusses zu den Sitzbänken bringen. Nun warten auf den Regional-Express, der uns nach Essen bringt. An Gleis 3 fährt ein ... höre wir aus dem Lautsprecher. Kurze Zeit später hält der Zug vor uns. Da Personen ein- und aussteigen, haben wir die Tür zum Einsteigen rasch entdeckt.
Nachdem wir über drei im Gang abgestellte Koffer und Taschen gestolpert sind, finden wir am großen Vierertisch einen Platz. Uns gegenüber sitzen Kinder die gleich beginnen, ganz offen Fragen zum Blindsein und dem weißen, langen Stock zu stellen. Ich freue mich und antworte gern. Wissen Sie, bei Erwachsenen habe ich nämlich oft den Eindruck, dass die sich nicht so recht trauen, mich einfach anzusprechen.
In Essen angekommen, ärgere ich mich - wie fast jedes Mal auf diesem Bahnhof. Aus den Lautsprechern kommt nur Schweigen. Tja, nun steh’n wir hier ganz schön dumm rum. Ist doch wirklich ärgerlich oder? Ich frage laut in die Menge der Vorrübereilenden: Entschuldigung, können sie mir sagen, von welchem Gleis der Zug nach Köln abfährt? Zum Glück, schnell antwortet ein junger Mann: Gleis 9 und bietet uns an, uns dorthin zu führen. Vielen Dank sage ich und hänge mich in seinem Arm ein, nun können wir weiter.
Auf dem Bahnsteig angekommen steht der Zug bereits zur Abfahrt bereit. Beim Einsteigen gehe ich vor und rutsche beinahe in die riesige Lücke zwischen Zug und Bahnsteigkante. Die Dame hinter uns stolpert auch, es geht also nicht nur Leuten so, die nicht sehen können.
Nach dem hürdenreichen Einstieg kämpfen wir uns wieder durch Gepäck und Personen im Großraumwagen, um zu einem freien Sitzplatz zu gelangen. Wirklich kein leichtes Unterfangen.
Nach einer kurzen Weile überkommt mich ein menschliches Bedürfnis und ich gehe zum WC. Durch das viele Reisen habe ich inzwischen fast alle Feinheiten dieser Örtchen erfühlen müssen. Viel einfacher wäre es, wenn die Bedienelemente in allen Zügen gleich wären. Leider sind wir davon weit entfernt. Im vorliegenden Fall befindet sich der kaum fühlbare Sensorknopf zum Spülen gut getarnt unterhalb einer quer verlaufenden Haltestange. Auch der Seifenspender und die Papierhandtücher sind nur schwer zu finden. Doch wenn man an einem solchen Ort alles ertasten musste, legt man besonderen Wert auf’s Händewaschen.
Nur wenig später ertönt die Ansage: Wir erreichen in Kürze Köln Hbf. – Sie haben Anschluss .... Diese Art der Ansage war früher üblich und wird heute fast nur noch bei verspäteten Zügen benutzt. Die Bahn begründet dies damit, dass diese ausführlichen Ansagen von anderen Reisenden als störend empfunden werden. Aber was hat ein Blinder von der Ansage: Einzelheiten entnehmen Sie dem Faltblatt Ihr Reiseplan? Denn meistens ist genau dann auch kein Zugbegleiter in der Nähe. Merken Sie, wie das ist? Müssten wir noch weiter, würden wir sonst wieder so ratlos dastehen wie auf dem Hauptbahnhof in Essen.
Nun haben wir es bald geschafft, wir sind auf dem Kölner Hauptbahnhof. Die Akustik hier ist wegen der Hallenkonstruktion über den Bahnsteigen nicht gerade die Beste. Man muss schon in der Nähe eines Lautsprechers stehen, um überhaupt etwas zu verstehen und S-Bahnen werden erst gar nicht angesagt. Das gilt leider für viele Bahnhöfe. Also lassen Sie uns wieder jemanden suchen, der uns weiterhilft.
Geschafft. Eine halbe Stunde später sind wir doch noch am Ziel unserer Reise angekommen, trotz aller Hindernisse, die ja für ordentlich Aufregung und Verwirrung gesorgt haben. Auf solche Abenteuer können Sie verzichten? Ich eigentlich auch. Wir sind eben trotz öffentlichen Diskussion, Umgestaltungen und Neubauten noch ein gutes Stück davon entfernt, von blindenfreundlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen zu reden! Jedenfalls vielen Dank, dass Sie mich begleitet haben.
Einsicht, Rücksicht, Hilfe
Wie helfe ich Blinden in Bus und Bahn?
Der erste Schritt
Sie brauchen keine Scheu haben, Blinde anzusprechen oder etwas falsch
zu machen. Die Betroffenen äußern in der Regel schnell,
wie Sie Ihnen helfen können.
Beim Ein- und Aussteigen
Blinde können wie jeder Fahrgast ganz normal ein- oder
aussteigen. Es genügt, sie bis zur Wagentür zu geleiten,
den Arm zu einer Griffstange zu führen und darauf hinzuweisen,
ob die Stufen hoch oder niedrig sind.
Auf Sitzplatzsuche
Die Hand des Blinden wird mit den Worten auf die Rückenlehne
gelegt: Hier ist ein Sitz, dies ist seine Rückenlehne. Oder Sie
legen die Hand auf die Armlehne und sagen: Die Sitzgelegenheit ist
rechts von Ihnen.
Die Ansagen
Für die meisten gut sehenden Fahrgäste sind sie ein
Störfaktor. Für einen Blinden sind die Informationen zu
Haltestellen, Anschlussverbindungen und Ausstiegsseite dagegen
unerlässlich für die Orientierung.
Das stille Örtchen
Einer der wenigen Orte, an denen Blinde aus verständlichen
Gründen auch nicht gerne tasten. Deshalb sind Hinweise zu den
Gegebenheiten im Örtchen sehr willkommen: Wo befinden sich
Toilette und Waschbecken? Sind sie im sauberen Zustand? Gibt es
Besonderheiten bei der technischen Bedienung? Alles andere
können Blinde allein.
Im Gedränge
Blinde erleben das alltäglichen Gedränge an
Bushaltestellen, auf Bahnhöfen und beim Ein- bzw. Aussteigen
erheblich unangenehmer als Sehende und verlieren schnell die
Orientierung. Nehmen Sie deshalb Rücksicht auf Passanten mit dem
weißen Stock. Noch besser ist, Sie bieten dem Blinden an, ihn
durch die Menschenmenge zu führen.
Abgestellte Koffer und Taschen
An Haltestellen, auf Bahnhöfen oder in Gängen von Bus und
Bahn werden ungünstig abgestellte Gepäckstücke
für Blinde häufig zur Stolperfalle.
Deponieren Sie Ihre Koffer, Taschen etc. möglichst so, dass auch
ein Blinder ungehindert passieren kann oder weisen Sie blinde
Mitreisende wenigstens rechtzeitig auf das Hindernis hin.
(Redaktion Hans-Peter Engel / Anja Schmidt)