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Inhaltsverzeichnis

Editorial:
1000 Fragen

DBSV-Nachrichten:
Die Mannschaft aus der Rungestraße

In Kürze
Internationaler Forschungspreis
Neues Angebot im Internet
Requisit versteigert - Erlös kam dem DBSV zugute
Blindenführhunde durch den Tunnel nach England
Neuer Vorstand der AG BDB
Hörfilme in City-Kinos München
Hilfsmittelausstellungen des VzFB
Hilfsmittelausstellung
Neue Standards in Bad Liebenzell
Aura-Hotel Timmendorfer Strand
Aura-Hotel Saulgrub
Behindertenmagazin "Normal"
Informationen für Hobbyelektroniker
ADAC-Planungshilfe "Barrierefreier Tourismus für Alle"
Segelprojekt
Bit-Tipp
Kalender der "andere Advent"
Kleine Essay-Sammlung
Ausbildungschance
DZB aktuell

Leserpost:

Blindengeld:
Wie könnte eine Weiterentwicklung des Blindengeldes erfolgen?

Rechtsauskunft:
Anspruch auf mobile Lesegeräte?

Im Beruf:
Integrationsvereinbarungen jetzt online abrufbar

Medien:
Neue Maßstäbe für barrierefreies Web-Design

Umwelt und Verkehr:
Bankkarten mit Blindenschrift
Schwerbehinderte in Interconnex-Zügen

Selbst erlebt:
Erhellender Talk im Dunkeln

Kultur:
Die Stadt der blinden Kinder

Projekt:
Briefe über einen Unbekannten

Freizeit:
Ratingen - Kirkenes und zurück

Rezension:
Barrierefreies Bauen und Gestalten für sehbehinderte Menschen

Sport:
Für Europa von Berlin nach Athen

Berliner Bezirke:
Streifzug durch Lichtenberg

Aus den Ländern:

Persönliches:
Glückwunsch an Otto Umscheid

Unterwegs:
Ziemlich mobil
Wirklich dunkel

Rätsel

Schmunzelecke

Serie:
Der duftende Garten
Kamelie (Camellia sasanqua)

Anzeigen

Hörfilm-Forum:
Hörfilm-Sendetermine

Zu unserem Titelbild:
Ein Plakat aus der Serie zum 1000-Fragen-Projekt der Aktion Mensch


Editorial

1000 Fragen

Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Aktion Mensch hat es mit dem 1000-Fragen-Projekt geschafft, breite Kreise der Bevölkerung zum Nachdenken über Möglichkeiten und Gefahren der modernen Medizin sowie über bioethische Fragen anzuregen. "Was wollen wir, wenn alles möglich ist?" lautete eine der ersten Fragen, die von vielen Menschen gestellt wurde. Und das ist auch der Titel des jetzt erschienenen Buches, in dem alle Fragen aus dem Projekt und ausgewählte Kommentare nachzulesen sind.

Über eine halbe Million Menschen hat sich via Internet – www.1000fragen.de – mit Problemen der Bioethik auseinandergesetzt. Und aus 1000 Fragen wurden 8500. Am 24. September 2003 fand die Aktion mit einer inhaltsreichen Veranstaltung, bei der das Thema szenisch umgesetzt worden ist, ihren vorläufigen Abschluss.

Jetzt gilt es, Antworten zu finden, denn Politik und Gesellschaft stehen vor weitreichenden Entscheidungen. Wir brauchen mehr Nachdenklichkeit über das Zusammenleben, nicht nur bezüglich bioethischer Fragestellungen.

Auch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe ist aufgerufen, sich stärker mit dem Thema zu befassen. Jeder einzelne Betroffene hat sich längst mit "seinen" 1000 Fragen herumgequält und manche persönliche Antworten gefunden.

Aber behindert sein ist doch immer noch so etwas wie ein Stempel, den man aufgedrückt kriegt. Alt werden ist etwas, woran man am liebsten nicht denken möchte.

"Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der wir ohne Angst verschieden sein können und in der nicht ausschließlich der Maßstab angelegt wird, wie leistungsfähig ich als Arbeitskraft und wie finanzkräftig ich als Konsument bin", sagte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse bei der Entgegennahme des Buches der 1000 Fragen. Dem kann ich nur zustimmen.
Ihr Dr. Thomas Nicolai

 

DBSV-Nachrichten

Die Mannschaft aus der Rungestraße

Seit Juli 2003 befindet sich die Geschäftsstelle des DBSV in Berlin. Inzwischen haben einige neue Mitarbeiter ihre Tätigkeit beim Spitzenverband aufgenommen. Nachfolgend stellen wir die Mannschaft kurz vor, wobei immer nur die wichtigsten Aufgabenfelder genannt werden:

Wer den DBSV anruft, Tel.: (0 30) 28 53 87-0, hat meistens die vielen inzwischen vertrauten Stimme von Edeltraut Später im Ohr. Sie kümmert sich außerdem um die Übertragung in Punktschrift und stellt an jedem Werktag die "Tagesnachrichten für Taubblinde" zusammen, die in Braille-Schrift ausgedruckt und verschickt werden. Auch alle
E-Mails an die allgemeine Adresse - info@dbsv.org - kommen bei Frau Später an. Sie ist noch bis Ende Februar 2004 in Berlin.

Hans-Dieter Später, Geschäftsführer,
E-Mail: h-d.spaeter@dbsv.org

Thomas Krieger ist Leiter der Abteilung Verbandskommunikation;
E-Mail: t.krieger@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-14.

Mitarbeiter der Abt. Verbandskommunikation sind:

Ute Goetze, Vertrieb von Publikationen und Rechnungslegung, Anzeigenbearbeitung für die "Gegenwart", Fotoarchiv;
E-Mail: publik@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-11.

Nina Kubovcsik, Praktikantin bis Ende Februar 2004;
E-Mail: presse@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-17.

Dr. Thomas Nicolai, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion "Die Gegenwart", "Jahrbuch" und weitere
DBSV-Publikationen;
E-Mail: t.nicolai@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-15.

Ilona Nicolai, Arbeitsplatzassistentin für den Redakteur;
E-Mail: gegenwart@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-13.

Weitere Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind:

Petra Wolff, Zeitschriftenverlag, Zentralregistratur, Postein- und -ausgang;
E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-22.

Hans-Karl Peter, Koordination der Fachausschüsse, Fundraising;
E-Mail: h-k.peter@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-19.

Reiner Delgado, Leiter des Sozialreferates, zuständig für Jugend, Kultur, Bildung, Frauen und Soziales;
E-Mail: r.delgado@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-24.

Michael Boguslawski, Arbeitsplatzassistent des Sozialreferenten;
E-Mail: sozialreferat@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-16.

Hans Kaltwasser, Referent für internationale Zusammenarbeit;
E-Mail: h.kaltwasser@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-12.

Michéle Baumgart, Buchhaltung;
E-Mail: m.baumgart@dbsv.org
Tel.: (0 30) 28 53 87-25.

Karl Thomas Drerup, Rechtsreferent, hat einen Telearbeitsplatz zu Hause. Er ist über die DBSV-Geschäftsstelle zu erreichen.

Die vollständige Anschrift lautet:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Telefon: (0 30) 28 53 87-0
Telefax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org
Internet: www.dbsv.org

 

In Kürze

Internationaler Forschungspreis

Zum dritten Mal schreibt die spanische Blindenorganisation ONCE den Forschungspreis zur Entwicklung neuer Technologien für Blinde und Sehbehinderte aus. Die Forschungsarbeiten können bis zum 31.5.2004 eingereicht werden.

Nähere Informationen bei
Burson-Marsteller GmbH & Co.KG
Sibylle Homann
Untermainkai 20, 60329 Frankfurt a.M.
Tel.: (0 69) 2 38 09-35
E-Mail: SybilleHomann@de.bm.com

Neues Angebot im Internet

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat für Kinder das neue Angebot "Umwelt und Gesundheit" ins Internet gestellt. Hierzu gibt es auch einen speziellen Newsletter unter www.Kinderwelt.org/newsletter.php Hier kann man sich kostenlos eintragen.

Das kostenlose Bürgertelefon kann in der Zeit von 8 bis 20 Uhr von montags bis donnerstags unter
(08 00) 15 15 15 0 zum Thema Rente
(08 00) 15 15 15 2 zum Thema schwerbehinderte Menschen
(08 00) 15 15 15 8 zum Thema Pflegeversicherung
(08 00) 15 15 15 9 Krankenversicherung erreicht werden.

Für Gehörlose und hörgeschädigte Menschen stehen
das Schreibtelefon (01 80) 51 51 51 0 und
das Fax (01 80) 51 51 51 1 (beide 0,12 Euro/Min.)
zur Verfügung.

Requisit versteigert - Erlös kam dem DBSV zugute

Die PSM & W Kommunikation GmbH hat den Original-Blindenstock aus dem Film "Daredevil" zugunsten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes versteigert. Der Meistbietende hat nun 313,70 Euro auf das Spendenkonto des Verbandes überwiesen. Vielen Dank!

Blindenführhunde durch den Tunnel nach England

Blinde können erstmalig ab Herbst 2003 ihren Blindenführhund mit an Bord der Hochgeschwindigkeitszüge von Eurostar nehmen. Die Beförderung ist kostenlos. Das Eurostar-Personal wurde in monatelanger Zusammenarbeit mit der britischen Führhundhalterorganisation "The Guide Dogs for the Blind Association" intensiv geschult, damit die neue Regelung problemlos greift. Die Möglichkeit der Beförderung anderer "Service-Hunde" werde zurzeit geprüft. Andere Tiere (auch Kleintiere) sind von der Beförderung jedoch nach wie vor ausgeschlossen.

Neuer Vorstand der AG BDB

Die Arbeitsgemeinschaft der Blindenschrift-Druckereien und Bibliotheken hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. und 16.9. in Zürich einen neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender ist Dr. Thomas Kahlisch, Direktor der DZB Leipzig. Stellvertretende Vorsitzende ist Simone Mühlemann, Abteilungsleiterin Produktion der SBS Zürich. Mitglied des Vorstands ist Manfred Fuchs, Abteilungsleiter Braille-Produktion der BLISTA Marburg.
Der neue Vorstand erhielt von der Mitgliederversammlung den Auftrag, sich weiterhin für die Zusammenführung der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften der Blindenbüchereien im deutschen Sprachraum einzusetzen und die im neuen Urheberrecht fixierten Regelungen, zur Verbesserung des Literaturzuganges behinderter Menschen, umzusetzen. Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung dankten dem alten Vorstand für seine Arbeit, insbesondere dem ehemaligen Vorsitzenden, Rainer F.V. Witte, welcher seit 22 Jahren die Geschicke der Arbeitsgemeinschaft gelenkt hat.

Hörfilme in City-Kinos München

Immer am ersten Sonntag im Monat gibt es um 13 Uhr eine Hörfilm-Matinee. Der Film wird mit Beschreibung über die Kinolautsprecher zu hören sein, so können alle gemeinsam - blinde, sehbehinderte und sehende Kinogänger - die Vorstellung genießen.
Los geht es am 2.11. mit dem erfolgreichsten Kinderfilm des letzten Jahres: Bibi Blocksberg. Sprecher ist der Schauspieler Ulrich Noethen. Natürlich sind in Zukunft eher Erwachsenen-Filme geplant. Und ob sich dieses Angebot etabliert, hängt davon ab, ob die Zuschauer es nutzen.
Elmar Dosch  

Hilfsmittelausstellungen des VzFB

Hannover: 16.11., 10 bis 18 Uhr
Informationsstand beim traditionellen Weihnachtsmarkt im Maritim Grand Hotel, Friedrichswall 11.
Bielefeld: 22.11., 10 bis 16 Uhr im Rahmen des Hilfsmittel-Seminars "Allgemeine und optische Hilfsmittel".
Veranstalter ist Pro Retina Deutschland e.V. (zusammen mit der WVAO).
Veranstaltungsort: Hotel Lindenhof, Quellenhofweg 125

Nähere Informationen unter
Tel.: (05 11) 9 54 65-0

Hilfsmittelausstellung

Am 14. und 15.11. von 10 bis 17 Uhr findet in der Aula des Landesbildungszentrums für Blinde in Hannover, Bleekstr. 22 eine Hilfsmittelausstellung unter dem Motto "Kleine Helfer im Alltag" statt.

Nähere Informationen unter
Tel.: (05 11) 52 47-2 75.

Neue Standards in Bad Liebenzell

Der Wochenrhythmus im Herbst-/Winterprogramm im Rudolf-Kraemer-Haus sieht regelmäßig wiederkehrende Angebote vor: Montags gibt es eine blindengerechte, historische Stadtführung in Bad Liebenzell. Jeden Morgen wird eine Fahrt mit dem Fahrdienst und Begleitung ins Thermalbad angeboten. Donnerstags finden interessante Ausflugstouren in die Liebenzeller Umgebung statt wobei das Neuenbürger Schloss mit seiner akustisch inszenierten Märchenführung "Das kalte Herz" ein echtes Highlight ist ...

Nähere Informationen beim
Rudolf-Kraemer-Haus
Forchenhalde 40, 75378 Bad Liebenzell
Tel.: (0 70 52) 92 04-0

Hinweis:
In Bad Liebenzell im Kurpark befindet sich ein Apothekergarten, der auf Initiative des Schwarzwaldvereins eingerichtet wurde. Dort gibt es auch ein Beet mit Schildern in Braille-Schrift.

Aura-Hotel Timmendorfer Strand

Musik an Lübecks Kirchen vom 17. bis 23.2.2004. Nicht nur die Musik, sondern auch die Gebäude und Orgeln werden näher betrachtet und die eine oder andere Anekdote aus rund 500 Jahren Lübecker Geschichte ist zu hören.

Nähere Informationen beim
Aura-Hotel
Strandallee 196, 23669 Timmendorfer Strand
Tel.: (0 45 03) 60 02-0
E-Mail: timmendorfer-strand@aura-hotels.de

Aura-Hotel Saulgrub

Neben bewährten Kursen und Freizeitangeboten gibt es 2004 viel Neues, z.B. Bildhauerkunst mit Speckstein, Alabaster, Holz und Ton vom 14. bis 21.4, Fasten für Körper, Geist und Seele von 20. bis 24.3.

Nähere Informationen beim
Aura-Hotel Saulgrub
Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub
Tel.: (0 88 45) 99-0
E-Mail: saulgrub@bbsb.org
Internet: www.bbsb.org

Behindertenmagazin "Normal"

Das von der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V. (abm) gestaltete Magazin ist auf DSF zu folgenden Zeiten zu empfangen: samstags 11.45 Uhr, mittwochs 12 Uhr.

Demnächst u.a. im Programm:
22.11.: REHACare 2003;
3.12.: 1000 Fragen - über die Kampagne der Aktion Mensch.

Nähere Informationen
Internet: www.abm-medien.de.

Informationen für Hobbyelektroniker

Bei ausreichend großem Interesse könnte ggf. die Übertragung eines Elektronikbuches in Braille erfolgen; z.B. ein Titel aus dem Bereich Messen, Steuern und Regeln. Interessenten (dazu könnten Hobbyelektroniker, Funkamateure und Modelleisenbahner, aber auch Programmierer gehören) sollten sich an die

DZB, Herrn Sachse
Gustav-Adolf-Str. 7, 04105 Leipzig
Tel.: (03 41) 71 13-0
E-Mail: info@dzb.de
wenden.

ADAC-Planungshilfe "Barrierefreier Tourismus für Alle"

Mit dieser Publikation möchte der ADAC Fremdenverkehrsmanager, Hoteliers, Gastronomen, aber auch Gemeinden, Verbände, Architekten und Planungsbüros für das Thema "Barrierefreier Tourismus" sensibilisieren und Wege aufzeigen, wie sie ihre Dienstleistungen künftig barrierefrei für alle Gäste gestalten können.
Ausgewählte Beispiele gut funktionierender touristischer Einrichtungen zeigen, was alles möglich ist. Checklisten im umfangreichen Service- und Informationsteil geben darüber hinaus Hilfestellung für eine erste kritische Selbstüberprüfung des eigenen Angebots.

Die ADAC-Planungshilfe kann kostenpflichtig bestellt werden unter
Fax: (0 89) 7676-4319 oder
E-Mail: touristik@adac.de

Segelprojekt

Vom 29.8 bis 5.9.2004 können behinderte und nicht behinderte junge Frauen (über 18) in Holland gemeinsam segeln.

Nähere Informationen bei:
BiBeZ - Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter/chronisch erkrankter Frauen und Mädchen e.V.
Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg
Tel.: (0 62 21) 60 09 08, Frau Albrecht
E-Mail: bibez@debitel.net
Internet: www.bibez.de

Bit-Tipp

Der Tipp für alle Fußballfans!
Effenberg, Stefan:
"Ich hab's allen gezeigt"
Erschienen bei Rütten & Loening, Berlin, 2003.

Baumgärtner, Lucia:
"Vollwertküche leicht gemacht - Plätzchen"
Erschienen bei Gräfe und Unzer, München, 1989

Diese beiden Titel sind in Punktschrift lieferbar.

Lochner, Karin:
"Fröhliche Weihnacht überall"
Erschienen bei ars Edition, München, 2000
Erzählungen und Gedichte mit kleinen Weihnachtsbriefen.

Dieser Titel ist auf einer Hör-Kassette lieferbar.

Geschenk-Gutschein (diverse Motive zur Auswahl)

Über weitere Produktionen können Sie sich informieren beim
BIT-Team, Frau Elmer
Tel.: (0 89) 5 59 88-134

Kalender der "andere Advent"

Seit einigen Jahren gibt es diesen Kalender, herausgegeben von "andere Zeiten e.V.", auch in Punktschrift. Vom 1. Advent, bis zum 6. Januar 2004 möchte Sie der Kalender begleiten und mit seinen leisen, nachdenklichen, weihnachtlichen Texten zwischen Konsum, Trubel und Lärm eine kleine Oase der Stille sein.

Nähere Informationen und Bestellung beim
Ev. Blinden- und Sehbehindertendienst
Pulvergarten 2, 38855 Wernigerode
Tel.: (0 39 43) 56 43 00
E-Mail: druckerei@ebs-deutschland.de

Kleine Essay-Sammlung

Kürzlich erschien im Dietz Verlag Berlin die Essay-Sammlung "Lob der Unvollkommenheit. Essayistische Betrachtungen zu Biomedizin, Gentechnik, Menschenbild und Gesellschaftskonzeption" von Dr. Ilja Seifert, der mit seiner deutlich sichtbaren Behinderung lebt.
Die Broschüre ist unter der ISBN 3-320-02942-8 im Buchhandel erhältlich.

Ausbildungschance

In der Oktobernummer der "Gegenwart" erschien ein Artikel über die Ausbildung zum Schriftdolmetscher und die damit erhofften Berufsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte. Ein solcher Lehrgang ist demnächst speziell für den Personenkreis der Blinden und Sehbehinderten vorgesehen, wenn es genügend geeignete Interessenten gibt.
Voraussetzungen sind eine gute Allgemeinbildung, gute Arbeitstechniken, ein gutes Sprachverständnis und gutes Gehör.

Wer Interesse hat oder nähere Informationen möchte, wendet sich bitte telefonisch oder schriftlich an das
Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte 'gGmbH
Schlossstr. 92, 12163 Berlin
Tel.: (0 30) 7 90 13 69-29 oder
E-Mail: thorstensen@fzbs.de
Karen Sophie Thorstensen  

DZB aktuell

"Spiel und Spaß mit der Blockflöte - Schule für die Sopranblockflöte, barocke Griffweise" in Blindenschrift umfasst je zwei Lehr- und Spielbücher sowie einen Lehrerkommentar (Schott, 1995).

Relief-Wandkalender 2004; Thema "Wunder der Architektur".

Nähere Informationen und Bestellung unter
Tel.: (03 41) 71 13-0

Blindengeld

Wie könnte eine Weiterentwicklung des Blindengeldes erfolgen?

In diesem Beitrag will ich mich angesichts der Diskussion über den notwendigen Umbau des Sozialstaates mit Zukunftsperspektiven befassen und gleichzeitig zum Meinungsaustausch einladen: Der offene soziale Rechtsstaat fordert Mut zur Weiterentwicklung. Diese kann nicht nur im Abbau von Sozialleistungen bestehen. Die Weiterentwicklung des Blindengeldrechtes könnte auf unterschiedliche Weise erfolgen.

1. Überführung in eine Versicherung
Eine der ältesten Ideen war eine Blindenhilfe im Wege einer Blindenversicherung. In Österreich wird Blindengeld im Rahmen der dortigen Pflegeversicherung geleistet. In der ehemaligen DDR erfolgte der Blindheitsausgleich im Rahmen der Invalidenversicherung. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob eine Versicherungslösung gegenüber dem gegenwärtigen Blindengeldrecht nicht vorzuziehen wäre. Der Verfassungsrechtliche Schutz gegen Eingriffe wäre wegen des Eigentumsschutzes beitragsfinanzierter Leistungen (Art.14 GG) größer. Zwar würde nicht die einzelne Leistung gegen jede Veränderung, wohl aber das System gegen ersatzlose Abschaffung geschützt. Die Leistungen hätten überall den gleichen Umfang, und es würden einheitliche Leistungsgrundsätze gelten. Probleme beim Umzug in ein anderes Bundesland bestünden nicht.

Weil die Versicherungsleistungen das Äquivalent zu den Beiträgen darstellten, gäbe es keine Bedenken gegen ihre Unabhängigkeit von Einkommen und Vermögen.

Zweckmäßig wäre die Einbeziehung in ein vorhandenes Sozialversicherungssystem. Hier bietet sich am ehesten die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) an. Bei näherer Betrachtung zeigen sich aber erhebliche strukturelle Probleme. Diese ergeben sich aus den Voraussetzungen für die Leistungen und ihrer Zweckbestimmung. Nach dem Blindengeldrecht wird der Hilfebedarf unterstellt. Die Zweckbestimmung der Leistungen nach dem SGB XI und nach den Blindengeldgesetzen bringt zwar Überschneidungen, z.B. bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mit sich; sie ist aber weitgehend von einer unterschiedlichen Zielrichtung geprägt. Die Leistungen nach dem SGB XI sollen die Pflege sicherstellen. Die Hilfe ist "körperbezogen". Die Blindengeldleistungen stellen demgegenüber weitgehend Rehabilitationshilfen dar, die die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen.

Wie das Beispiel aus Österreich zeigt, sind die auftretenden Probleme nicht unüberwindbar. Die Einbeziehung der Blindengeldleistungen in die soziale Pflegeversicherung würde es, wenn die bisherige Struktur der Blindengeldleistungen beibehalten werden soll, erforderlich machen, den Personenkreis der Blinden – und eventuell andere Behindertengruppen – in Paragraph 14 speziell zu beschreiben und ihren Hilfebedarf zu unterstellen, sodass auf eine auf die einzelne Person bezogene Nachprüfung verzichtet werden könnte.

Wegen des vielfältigen Hilfebedarfs blinder Menschen, der hauptsächlich durch unterschiedlichste Dienstleistungen befriedigt werden muss, wäre die Gewährung von Sachleistungen (Paragraph 36 SGB XI) nicht zweckmäßig, vielmehr sollte die Leistung auf Pflegegeld nach Paragraph 37 beschränkt werden. Hier müsste dann die Höhe des Pflegegeldes speziell festgelegt werden. Außerdem entstünde das Problem der Leistungsanpassung. Die Einbeziehung des Blindengeldes hätte praktisch den Verzicht auf die in Paragraph 67 BSHG und einigen Landesgesetzen gegebene Dynamisierung zur Folge.

So, wie die Hilfe zur Pflege (Paragraphen 68 ff BSHG) neben dem SGB XI für Fälle fehlenden Versicherungsschutzes besteht, müsste bei der Einbeziehung des Blindengeldrechtes in das SGB XI die Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG als ergänzende Leistung erhalten bleiben.

Obwohl eine Versicherungslösung grundsätzlich nicht unmöglich ist und manche Vorteile hätte, wird eine befriedigende Regelung wegen der Strukturprobleme nur schwer erreichbar sein.

2. Übergang zu einer Bundesrechtlichen Regelung
Die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes im Rahmen eines steuerfinanzierten Leistungsgesetzes des Bundes bei gleichzeitiger Abschaffung der Landesgesetze hätte verschiedene Vorteile: Probleme bei einer Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb des Bundesgebietes träten nicht mehr auf. Die Leistungshöhe und die Leistungsgrundsätze wären bundesweit einheitlich. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wäre gegeben, weil ein solches Gesetz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bundesländern dienen würde (Art.72 und 74 Abs.1 Nr.7 GG).

Ein bundesgesetzliches Blindengeld hätte allerdings keinen verbesserten Bestandsschutz. Da es sich um eine steuerfinanzierte Leistung handeln würde, stünde diese nicht unter dem Eigentumsschutz des Art.14 GG.

Eingriffe wären wegen des relativ schwachen Bestandsschutzes nach dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten auf Gleichbehandlung aus Art.3 Abs.1 bzw. Abs.3 S.2 GG und des großen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers verhältnismäßig leicht möglich. Außerdem ist nicht damit zu rechnen, dass eine akzeptable bundesrechtliche Regelung in absehbarer Zeit überhaupt erreicht werden kann.

3. Weiterentwicklung des bestehenden Blindengeldsystems
Weil der Übergang zu einer Versicherungslösung oder der Erlass einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung zwar rechtlich möglich, eine Realisierung mit befriedigendem Ergebnis aber sehr unwahrscheinlich ist, sollte nach meiner Auffassung das bestehende Blindengeldsystem weiterentwickelt werden. vor allem gilt es, die gröbsten Mängel zu beseitigen und die Landesgesetze besser aufeinander abzustimmen.

Folgende Änderungen werden für Paragraph 67 BSHG vorgeschlagen:

Die Anrechnungsklausel für Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege (Paragraph 67 Abs.1 S.2 BSHG) sollte den Regelungen, wie sie in den Landesgesetzen verwendet werden, angepasst werden. Das hieße Anrechnung eines bestimmten Prozentsatzes des Pflegegeldes für eine bestimmte Pflegestufe. Dadurch könnten Schwierigkeiten bei der Beurteilung des durch die Blindheit verursachten Pflegebedarfs vermieden werden. Außerdem sollte festgelegt werden, dass, wie bei stationärer Betreuung, mindestens 50 Prozent der Blindenhilfe verbleiben müssen. Für Paragraph 67 Abs.2 wird vorgeschlagen, die Nennung des Betrages der Blindenhilfe für Minderjährige zu streichen und statt dessen zu bestimmen, dass diese 50 Prozent der Blindenhilfe für Volljährige beträgt. Nach der gegenwärtigen Regelung kommt es infolge der Rundungsbestimmungen immer wieder zu einer, wenn auch geringfügigen, Auseinanderentwicklung. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Landesgesetze muss ihre bessere Harmonisierung sein.

Zwar ergibt sich aus der Bundesstaatlichkeit, dass Regelungen in den Ländern unterschiedlich sein können. Dadurch kann regionalen Bedürfnissen entsprochen werden. Die Länder sollten allerdings gleichwertige Lebensverhältnisse anstreben.

Dringend geboten ist eine Harmonisierung der grenzüberschreitenden Bestimmungen, die für den Umzug in eine Anstalt, ein Heim oder eine gleichartige Einrichtung in einem anderen Land gelten. Eine Lösung könnte dadurch erzielt werden, dass in allen Landesblindengeldgesetzen die grenzüberschreitenden Regelungen und die Abwehrklauseln gestrichen werden. Die Landesleistung würde dann allen Blinden zugute kommen, die in dem betreffenden Land den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Alternativ könnte eine Lösung auch dadurch erzielt werden, dass alle Länder Blinden, die in einem Heim, einer Anstalt oder einer gleichartigen Einrichtung in einem anderen Land aufgenommen werden, das Blindengeld nach ihrem Landesgesetz weitergewähren. Auf Abwehrklauseln könnte dann verzichtet werden.

Abgeschafft werden müsste – auch im Zusammenhang mit den beiden aufgezeigten Alternativen – der Leistungsausschluss bei stationärer Betreuung in den Ländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Er ist nicht gerechtfertigt. Blinden entstehen auch in Heimen, Anstalten oder gleichartigen Einrichtungen erhebliche blindheitsbedingte Mehraufwendungen. Eine Anpassung wäre auch bei der Anrechnung der Leistungen der Pflegekassen bei häuslicher Pflege wünschenswert. Sie erfolgt in höchst unterschiedlicher Weise. Zumindest sollte bestimmt werden, dass, wie bei stationärer Betreuung, mindestens die Hälfte des Blindengeldes verbleiben muss. Dadurch würde die sich aus den gegenwärtigen Regelungen häufig ergebende Benachteiligung bei häuslicher Pflege vermieden. Außerdem entfiele auch die gegenwärtig in vielen Ländern bestehende Benachteiligung pflegebedürftiger Minderjähriger.

Besonders wünschenswert wäre eine Vereinheitlichung der Leistungshöhe und der Leistungsanpassung. Ein Teil der Landesgesetze nimmt auf die Blindenhilfe (Paragraph 67 Abs.2 und 6 BSHG) Bezug. Dadurch wird die Leistungshöhe bestimmt und zugleich ihre Dynamisierung erreicht. In den anderen Landesgesetzen sind feste Beträge genannt. Anpassungsregelungen fehlen. Diese Unterschiede führen zu einer laufenden Auseinanderentwicklung in den Bundesländern. Im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse sollte in allen Landesgesetzen auf Paragraph 67 BSHG Bezug genommen werden. Wo es wegen der Finanzlage eines Landes unvermeidlich ist, das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe nach Paragraph 67 BSHG zu bemessen, könnte dies durch einen prozentualen Abschlag erfolgen.

Schließlich wäre nach meiner Auffassung die Einbeziehung weiterer Behindertengruppen sozialpolitisch geboten. Zwar ist es nicht verfassungswidrig, dass in der Mehrzahl der Landesgesetze Leistungen nur für Blinde vorgesehen sind. Trotzdem wäre es sozial gerechtfertigt, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose in alle Landesgesetze einzubeziehen. Für diesen Personenkreis entstehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Sie sind, ebenso wie Blinde, in der Regel nicht pflegebedürftig im Sinne von Paragraph 14 SGB XI. Durch die Einbeziehung hochgradig Sehbehinderter (Visus zwischen 1/50 und 1/20) würde die bisherige "alles-oder-nichts-Regelung" durch eine abgestufte Leistung erweitert. Das würde zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen.

Da die behinderungsbedingten Mehraufwendungen für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose geringer sind als die für Blinde, ist eine niedrigere Leistung angebracht. Sie sollte in einem Prozentsatz vom Blindengeld festgelegt werden. So bestimmt z.B. Paragraph 2 Abs.3 des Landesblindengeldgesetzes von Hessen, dass das Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte 30 v.H. der Leistung für Blinde beträgt. Durch eine prozentuale Abstufung wären der Gleichklang und die dynamische Anpassung gewährleistet.

Schlussbemerkung
Vielleicht lösen die hier vorgetragenen Gedanken Kopfschütteln aus. Wie kann man in Zeiten des sozialen Umbaus oder Abbaus Ziele für eine Weiterentwicklung proklamieren? Meine Antwort darauf lautet: Nur wer ein Ziel vor Augen hat, kann es auch verfolgen. Wir hätten das Blindengeld nie erreicht, wenn nicht die Ideen in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts und während der Weimarer Republik in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelt worden wären. Das Ziel eines Blindengeldes als Rehabilitationsleistung schien damals eine Utopie zu sein. Dass es in einem mühevollen Prozess dennoch erreicht worden ist, sollte uns Mut machen!
Dr. Herbert Demmel  

Rechtsauskunft

Anspruch auf mobile Lesegeräte?

Sehbehinderte Menschen haben im Bedarfsfall Anspruch auf Ausstattung mit einem mobilen Lesegerät.

Das Landessozialgericht für Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil vom 1.10.2002 (AZ: 5 KR 93/02) die gesetzliche Krankenkasse verurteilt, die an einer hochgradigen Sehbehinderung leidende Klägerin mit einem mobilen elektronischen Lesegerät auszustatten, obwohl diese bereits mit einem stationären elektronischen Lesegerät und einer Prismalupenbrille versorgt worden war. Das mobile elektronische Lesegerät, das zwischenzeitlich in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden ist, besteht aus zwei Komponenten, nämlich dem digitalen Einleseteil (elektronische Lupe), das auf das Schriftgut gelegt wird, und aus einer leichten Brille, die das vergrößerte Bild darstellt. Mit dem System kann eine 16- bis 18-fache Vergrößerung erreicht werden. Die Krankenkasse hatte die Versorgung abgelehnt, weil sie zu einer unwirtschaftlichen Doppelversorgung führe.

Die Klägerin hat geltend gemacht: Das mobile Lesegerät ermögliche ihr auch außerhalb der Wohnung Bedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen. Sie könne z.B. beim Einkaufen Preisschilder oder Produkthinweise oder bei der Erledigung von Bankgeschäften Kontoauszüge lesen. Bei Besuchen kultureller Veranstaltungen könne Sie Programmhefte lesen. Sie gab die Nutzungszeit mit 1 bis 2 Stunden täglich an. Im Hilfsmittelverzeichnis wird eine durchschnittliche fünfstündige Nutzung pro Woche gefordert, damit eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation gegeben sei.

Das LSG hat die Berufung der beklagten Krankenkasse gegen das erstinstanzielle positive Urteil zurückgewiesen und seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:

Anspruchsgrundlage ist § 33 Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung). Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Das mobile Lesegerät ist speziell für die Bedürfnisse behinderter Personen konstruiert und wird auch nur von diesem Personenkreis benutzt.

Es handelt sich deshalb um ein Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V und nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Das Hilfsmittel ist erforderlich, um die Behinderung auszugleichen. Soweit ein Hilfsmittel die ausgefallene oder beeinträchtigte Organfunktion nur mittelbar ersetzt, erstreckt sich die Leistungspflicht der Krankenkasse nur auf solche Hilfsmittel, deren Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird. Das Informationsbedürfnis, das auch das Lesen von Druckschriften jeglichen Inhalts umfasst, ist grundsätzlich den Grundbedürfnissen zuzuordnen. Durch das stationäre elektronische Lesegerät wird die Befriedigung dieses Grundbedürfnisses nur innerhalb der Wohnung sichergestellt. Das Grundbedürfnis umfasst aber auch das Lesen außerhalb der Wohnung. Das Gericht stellt fest, dass im vorliegenden Fall die Ausstattung mit einer Handlupe oder einer Prismenlupenbrille nicht ausreicht, weil, wie die Beweisaufnahme in der ersten Instanz ergeben hatte, mit diesen ein flüssiges Lesen nicht möglich war. Es konnten nur kurze Worte oder Wortbestandteile erkannt werden. Außerdem musste eine fixierte Körperhaltung eingenommen und das Schriftstück völlig still gehalten werden. Demgegenüber ermöglicht das mobile elektronische Lesegerät ein flüssiges Lesen. Das LSG hält die Forderung im Hilfsmittelverzeichnis, wonach eine mindestens 5-stündige Nutzung erforderlich sei, für nicht maßgebend. Das Hilfsmittelverzeichnis binde weder Versicherte noch das Gericht. Das gelte auch für einzelne im Hilfsmittelverzeichnis aufgestellte Voraussetzungen. Angesichts der Tatsache, dass das mobile elektronische Lesegerät ein Lesen außerhalb der Wohnung überhaupt erst ermögliche, hielt das LSG Feststellungen zur zeitlichen Nutzung pro Woche für entbehrlich. Das begründet das LSG damit, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Klägerin die mit dem mobilen Lesegerät verbundenen Gebrauchsvorteile nicht in nennenswertem Umfang nutzen kann. Verwiesen wird auch auf die Möglichkeit, das Gerät am Urlaubsort während eines Urlaubaufenthalts zu Nutzen. Die Möglichkeit, einen längeren Urlaub an einem anderen Ort als dem Wohnort zu verbringen, zählt zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Das LSG folgert aus diesen Feststellungen und Überlegungen: "Wenn die Klägerin sich somit im üblichen Rahmen außerhalb ihrer Wohnung bewegt, ist eine Maxportbrille (mobiles elektronisches Lesegerät) zur Befriedigung des Grundbedürfnisses Druckerzeugnisse am Aufenthaltsort lesen zu können, erforderlich."

Zu begrüßen ist, dass für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit (§ 12 SGB V) nicht auf die Dauer des Einsatzes des Hilfsmittels, sondern auf seine Bedeutung für die Befriedigung des Grundbedürfnisses, Druckerzeugnisse auch außerhalb der Wohnung lesen zu können, abgestellt wird.
Dr. Herbert Demmel  

Im Beruf

Integrationsvereinbarungen jetzt online abrufbar

REHADAT, das weltweit größte Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, veröffentlicht unter www.rehadat.de eine Sammlung mit Integrationsvereinbarungen, die die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern sollen.

Die Vereinbarungen werden von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat gemeinsam geschlossen. Sie beinhalten vielfältige Maßnahmen, die von arbeitsplatznahen Parkplätzen, über flexible Arbeitszeiten bis hin zu neuen behindertengerechten Arbeitsplätzen reichen. Das Instrument ist besonders wirkungsvoll, da die Fachleute vor Ort zusammenkommen und Strategien entwickeln, wie die Situation für behinderte Menschen verbessert werden kann, aber auch, was gut und machbar für das Unternehmen ist.

Im Idealfall werden in der Vereinbarung Zielfelder, wie beispielsweise Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifizierung etc. abgesteckt und in einem weiteren Schritt die konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine vereinbart. So wird sichergestellt, dass die Vereinbarung auch tatsächlich realisiert wird und nicht nur eine schöne, aber theoretische Willensbekundung bleibt. Die Integrationsvereinbarungen werden bei REHADAT nach Branchengruppen gegliedert zum Download angeboten. Sie liegen in anonymer Form vor und sollen insbesondere Anregungen für Unternehmen liefern, in denen bisher noch keine Integrationsvereinbarung erstellt wurde. Die Sammlung wird ständig erweitert.

Ansprechpartnerin für Unternehmen, die ihre Integrationsvereinbarung zur Verfügung stellen möchten:
Anja Brockhagen
Tel.: (02 21) 49 81-8 45
E-Mail: brockhagen@iwkoeln.de

Das Informationssystem REHADAT wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung angeboten. Die Sammlung der Integrationsvereinbarungen erfolgt in Kooperation mit der IG Metall und der Universität Köln.

Medien:

Neue Maßstäbe für barrierefreies Web-Design

Am 16.06. ist die Website "Barrierefreies Web-Design" mit einem komplett überarbeiteten Design und mit vielen neuen Bedienungsfunktionen zur barrierefreien Nutzung online gestellt worden.

Das neue Design ist eine gemeinsame Entwicklung des Webseitenbetreibers und Beraters im Projekt "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" (BIK) [2], Jan Eric Hellbusch, und der Hamburger Internetagentur Xplain. Das Ergebnis der Zusammenarbeit ist eine im höchsten Maße barrierefreie Website mit einem sehr professionellen Design.

Das Design wurde ausschließlich mittels CSS umgesetzt. CSS - das sind "Cascading Style Sheets" - sind vergleichbar mit Formatvorlagen in Textverarbeitungssystemen. Gerade für sehbehinderte und blinde Benutzer hat diese Gestaltungstechnik erhebliche Vorteile gegenüber den sonst üblichen Tabellen- und Frames-Techniken. Sehbehinderte können beispielsweise das vorgegebene Design durch ein beliebiges anderes austauschen.

Ein weiterer Vorteil von CSS ist die Unabhängigkeit von Seitenstruktur und optischer Gestaltung. Der Seitenaufbau wurde zunächst für blinde Nutzer optimiert, danach wurde mittels der CSS-Technologie eine hochwertige optische Gestaltung umgesetzt.

Bei der grafischen Gestaltung wurde besonders auf die Barrierefreiheit für Sehbehinderte geachtet. Die Seite lässt sich mit allen Bildschirmauflösungen darstellen. Die Agentur hat des Weiteren sehr auf die kontrastreiche Gestaltung geachtet.

Viele andere Besonderheiten weist die Seite auf. Insbesondere ist das AccessKey-Pad zu nennen. Mit dem AccessKey-Pad ist es möglich, mittels Tastaturkürzel jede Seite anzusteuern.

Inhaltlich sind einige neue Beiträge hinzugekommen. Das Informationsangebot mit den einzelnen Richtlinien zur Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung wurde verfeinert, um es beispielsweise Webdesignern zu erleichtern, bestimmte Richtlinien zu finden.

Jan Eric Hellbusch und die Internetagentur Xplain bewerten dieses erste Projekt als wertvollen Grundstein für weitere gemeinsame Arbeiten. Ein gutes Zeichen dafür, dass Barrierefreiheit in Zukunft bei Internetangeboten eine immer wichtigere Rolle spielen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Berater für "Barrierefreies Informieren und Kommunizieren" in Marburg:
Jan Eric Hellbusch
Tel.: (0 64 21) 9 48 88 15
E-Mail: marburg@bik-online.info
Links:
www.barrierefreies-webdesign.de
www.bik-online.info
www.xplain.de

www.2bweb.de/accesskey/