Gegenwart 11 / 2006 - ausgewählte Beitträge

Die Gegenwart",
Magazin für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Freunde, Organ des DBSV;
60. Jahrgang.

Redakteur: Dr. Thomas Nicolai

Redaktion "Die Gegenwart"
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-13
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: gegenwart@dbsv.org (auch für Anzeigen)

Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Fax: (0 30) 28 53 87-20
E-Mail: info@dbsv.org
Homepage: www.dbsv.org

Präsidentin: Renate Reimann
Geschäftsführer: Andreas Bethke

"Die Gegenwart" erscheint monatlich (Juli/August als Doppelnummer)

in Punktschrift
in Schwarzschrift
auf Kassette
auf CD ROM im DAISY-Format
im Internet  ( ausgewählte Beiträge, www.dbsv.org)

Jahresbezugspreis: 35 Euro (Abonnenten unter 21 Jahren zahlen den halben Preis).

Informationen über die Zahlungsmodalitäten gibt der DBSV-Zeitschriftenverlag
Frau Wolff
Tel.: (0 30) 28 53 87-22
E-Mail: Zeitschriftenverlag@dbsv.org

Einzugsermächtigung wird erbeten.

Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00, Sonderkonto Zeitschriftenverlag
Konto-Nr. 3273301

Anzeigenpreise:

Private Kleinanzeigen bis zu einer Länge von 180 Zeichen kosten pauschal 5 Euro.
Jedes Wort über diesen Umfang hinaus kostet zusätzlich 50 Cent.

Kommerzielle Kleinanzeigen kosten 9,00 Euro pro Druckzeile.

Für Großanzeigen und Beilagen bitte Preisliste anfordern.

Redaktionsschluss und damit Anzeigenschluss ist jeweils der 1. des Vormonats
(für die Januar-Ausgabe jeweils der 20.11.).

Inhaltsverzeichnis

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Editorial:

Viele Wünsche

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

rund 150 Fragebogen zum DBSV-Verbandsorgan sind zurückgekommen. Und die Fülle an Vorschlägen und Ideen ist so groß, dass es wohl am besten wäre, die "Gegenwart" wöchentlich herauszugeben. Das geht natürlich nicht, deshalb soll versucht werden, das Profil der Zeitschrift im Einklang mit künftigen Aufgaben des DBSV zu schärfen. Eine kleine Arbeitsgruppe wird sich damit beschäftigen.

Allen, die sich an der Fragebogenaktion beteiligt haben, danke ich ganz herzlich.

Nur stichpunktartig sollen hier schon einmal Kritiken und Vorschläge aneinandergereiht werden. Sie reichen von "weiter so" über "nicht so viel Beweihräucherung" bis "schneller auf wirkliche Probleme blinder und sehbehinderter Menschen eingehen".

Themenbereiche, die nach Meinung einer ganzen Reihe von Einsendern öfter in der "Gegenwart" auftauchen sollten sind u.a.: Vorstellung und Bewertung von Hilfsmitteln, Antworten auf konkrete Rechtsfragen, Aktuelles zur Augenheilkunde, Tipps für den Alltag, Informationen zum Blinden- und Sehbehindertenwesen im Ausland, Erklärung technischer Neuerungen und Begriffe, Wirksamkeit von Arbeitskreisen und Fachausschüssen, Vorstellung besonderer Hörbücher, Beschreibung von bedeutenden Bauwerken, Informationen über Berufsmöglichkeiten, Angebote der DBSV-Landesvereine, Humor und Satire. Das ist nur eine Auswahl; Themenvielfalt ist gefragt. Die Redaktion wird danach streben.

Ihr Dr. Thomas Nicolai  

Hinweis: Der Abonnementpreis 2007 für Inhaber der DBSV-Mitgliederkarte bleibt konstant! Die Abo-Gebühr für alle anderen beträgt 2007 40 Euro.

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DBSV-Nachrichten:

Gespräch mit Franz Müntefering

Am 5. Oktober traf sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales mit Vertretern des DBSV zu einem Arbeitsgespräch. An dem einstündigen Gedankenaustausch nahmen seitens des DBSV Präsidentin Renate Reymann, Geschäftsführer Andreas Bethke und Rechtsreferent Thomas Drerup teil. Folgende Themen kamen zur Sprache:

Die Folgen von Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen

Da zum Beispiel Brillen für Erwachsene von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden, springt auch die Sozialhilfe nicht mehr ein, wenn Sozialhilfeempfänger teure Brillen brauchen. Ebenso fängt die Sozialhilfe Menschen nicht mehr auf, die sich Hilfsmittel, wie spezielle Sehhilfen oder Hörgeräte nicht leisten können, weil die dafür erstatteten Festbeträge zu niedrig sind.

Die Folgen von Hartz IV

Bekanntlich sind durch die Regionalisierung der Zuständigkeiten im Bereich der Förderung behinderter Menschen nach SGB II und III bewährte kompetente Ansprechpartner verloren gegangen. Die Folgen sind: Fehlentscheidungen bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder von Maßnahmen zur Eingliederung.

Der DBSV fordert hier von der Bundesagentur den Erhalt einer zentralen Arbeitsvermittlung für behinderte Akademiker und von allen Reha-Trägern den Aufbau eines Systems, das sicherstellt, dass behinderten Menschen stets Fallmanager mit dem benötigten behinderungsspezifischen Know-how an die Seite gestellt werden. Ein Vertreter behinderter Menschen im Aufsichtsrat der BA und mehr Integrationsfachdienste auch mit behinderungsspezifischem Schwerpunkt könnten auf diesem Weg weiterhelfen.

Zukunft des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG)

Da die bisherige Gesetzesregelung zur Debatte gestellt wird, muss eine Regelung geschaffen werden, die den Weiterbestand der Arbeitsplätze für gegenwärtige und künftige blinde Handwerker gewährleistet.

Nach dem Gespräch sagte Andreas Bethke: "Wir haben unsere Anliegen in einer ausgesprochen angenehmen und konstruktiven Atmosphäre erläutern können."

Minister Müntefering hat zugesagt, sich für den Erhalt, für den Wiederaufbau bzw. für den Neuaufbau von Strukturen zur Betreuung behinderter Menschen in der Arbeitsvermittlung einzusetzen.

In Bezug auf die Existenzsicherung der Blindenwerkstätten sagte der Bundesminister die volle Unterstützung seines Hauses zu. Auch konnten die DBSV-Vertreter die Zusicherung mitnehmen, dass das Ministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsressort Lösungsmöglichkeiten der angesprochenen gesundheitspolitischen Probleme prüfen werde.

Weitere "Arbeitsaufträge" zum Thema Schulbildung, zur Finanzierung behinderungsbedingter Mehraufwendungen bei berufsrelevanten Zusatzqualifikationen, wie Praktika, oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen waren bereits am 4.10. in einem Gespräch auf Staatssekretärsebene verabredet worden.

Dr. Thomas Nicolai  

Klare Botschaft gut verpackt

Auf der Messe FachPack in Nürnberg referierte DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke zur Kennzeichnung von Medikamentenverpackungen mit Punktschrift.

Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, muss die Bezeichnung des Arzneimittels auf der äußeren Umhüllung jetzt auch in Blindenschrift angegeben werden. So bestimmt es Paragraph 10 Abs. 1b der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes. Damit wurde der Artikel 56a der EU-Richtlinie 2004/27/EG vom 31. März 2004 in Deutschland umgesetzt. Ausgehend von dieser Tatsache, sagte Bethke:

"Bedauerlicherweise wurden gemäß EU-Richtlinie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von dieser Regelung ausgenommen. Wir hätten uns hier eine über das geltende EU-Recht hinausgehende Regelung gewünscht, da auch ein nicht geringer Prozentsatz blinder Menschen auf derartige Arzneimittel zurückgreift. Mit Genugtuung konnten wir in den vergangenen Monaten jedoch feststellen, dass unabhängig von der bestehenden gesetzlichen Regelung zunehmend öfter auf homöopathischen oder anthroposophischen Arzneimitteln Blindenschrift auf der Umhüllung den Namen des Arzneimittels wiedergibt.

Leider  –  und hier ist nach wie vor der Ideenreichtum der Verpackungsindustrie gefragt  –  wurde die gesetzliche Vorschrift auch noch dahingehend geändert, dass die Kennzeichnungspflicht mit Blindenschrift nicht für Arzneimittel gilt, die in Behältnissen von nicht mehr als 20 Milliliter Rauminhalt oder einer Inhaltsmenge von nicht mehr als 20 Gramm in Verkehr gebracht werden."

Insbesondere bezüglich der Kennzeichnung von Augentropfen, die meist in Kleinstmengen ausgeliefert werden, rief Bethke dazu auf, nach praktischen Lösungen zu suchen. In gleicher Weise appellierte er an die Vertreter der Verpackungsindustrie, alle Produktumhüllungen kontrastreich zu beschriften. Schließlich gab er dem Fachpublikum neben Zahlen und Fakten zum Thema Blindheit und Sehbehinderung seine Vision mit auf den Weg:

"Ich finde im Supermarkt Nahrungsmittel, deren Namen ich an der geprägten Punktschrift erkenne. In der Drogerie liegen Produkte im Regal, die Punktschrift aufweisen und deren Gefährlichkeit mit einem taktil erfassbaren Symbol gemäß der Richtlinie 1999/45/EG gekennzeichnet ist. In der Apotheke erhalte ich auch homöopathische Mittel und kleinste Abfüllmengen mit Punktschrift. Bei Mobilitätsproblemen bestelle ich mir diese Produkte über barrierefrei gestaltete Internetportale einfach ins Haus. Kontrastreich und mit geeigneten Schriften designte Verpackungen machen es auch allen übrigen Menschen leichter, Beschriftung dafür zu nutzen, wofür sie doch eigentlich da ist: zum Lesen."

Dr. Thomas Nicolai  

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In Kürze:

Selbsthilfe und Internet  –  stark machen und verbinden

Der WETTBEWERB 2007 zum Thema Selbsthilfe und Internet wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe e.V.) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO e.V.) erstmalig ausgelobt. Er ist eine Aktion im Rahmen des "Online-Jahr 50plus  –  Internet verbindet", das unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen ältere Menschen an die Informations- und Bildungsangebote im Internet heranführen will.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular zur Teilnahme am Wettbewerb finden Sie auch unter
www.bag-selbsthilfe.de und
www.bagso.de/engagement_wettbewerb.html

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2006.

Fotoausstellungen

Fotografien blinder Künstler präsentiert das PAN kunstforum demnächst in zwei Ausstellungen. Unter dem Titel "Seeing the Unseen" ist eine Ausstellung in den Räumlichkeiten des PAN kunstforums, Agnetenstraße 2 in Emmerlich am Rhein zu sehen (Eröffnung am 24.11.).

"Ich sehe was, was du nicht siehst" ist der Titel der Ausstellung, die in einem stillgelegten Wasserwerk der NVV AG in Mönchengladbach gezeigt wird (Eröffnung am 25.11.).

Die Kunstwerke entstanden in New York unter Anwendung der so genannten "Painting with light"-Technik, mit deren Hilfe die Künstler auf spielerische Weise ihre ästhetische Welt darstellen.

Nähere Informationen unter
Tel.: (0 28 22) 5 37 01-0
E-Mail: info@pan-forum.de
www.pan-forum.de

Beschwerden meistern

Unter diesem Leitgedanken steht ein einwöchiger Weiterbildungslehrgang für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer mit Kundenkontakt im BFW Düren; Termin: 4. bis 8.12. In diesem Seminar werden wertvolle Hilfestellungen für den Umgang mit verärgerten Kunden vermittelt. Übungsschwerpunkte sind die Stimm- und Sprechtechnik und eine professionelle Gesprächsführung.

Kostenträger für schwerbehinderte Arbeitnehmer ist das Integrationsamt. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers kann dort die Kostenbewilligung beantragt werden.

Weitere Informationen beim
BFW Düren
Helmut Stahl
Tel.: (0 24 21) 5 98-2 03
E-Mail: stahl@bfw-dueren.de

Blindenschriftdruckerei und -leihbücherei Wernigerode

Der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst in Deutschland e.V. schließt zum 31.12.2006 seine Blindenschriftdruckerei und -leihbücherei in Wernigerode. Ab Januar 2007 erfolgt die Ausleihe über den

Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst in Marburg
Ansprechpartnerin Frau Schmidt
Tel.: (0 64 21) 9 48 08-10

Workshop für Gründer

Das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium (DoBuS) der Universität Dortmund veranstaltet vom 27. bis 29.11. eine Gründungswerkstatt für Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Anmeldungsunterlagen und weitere Informationen bei:
Universität Dortmund  –  DoBuS
Dr. Bettina Unger
Tel.: (02 31) 7 55 65 65
Fax: (02 31) 7 55 74 51
E-Mail: bettina.unger@uni-dortmund.de

Steine begreifen

Eine Sonderschau nicht nur für blinde und sehbehinderte Mitmenschen.

Bei den Internationalen Mineralientagen vom 03. bis 05.11. in der Neuen Messe München gibt es wieder die Sonderschau "Steine begreifen". Präsentiert werden Mineralien und Versteinerungen mit Erläuterungen in Schwarz- und Blindenschrift. Form und Oberflächenstruktur der Ausstellungsstücke können erfühlt werden.

Darüber hinaus gibt es viele interessante Informationen um die Entstehung, die Geschichte und die Eigenschaften von Mineralien sowie die Herkunft so mancher Mineraliennamen. Dies ebenfalls in Blinden- und Schwarzschrift.

Nähere Informationen bei
Neue Messe München
Tel.: (0 89) 9 49  –  2 07 20

AURA-Hotel Timmendorfer Strand


Für alle Angebote schicken wir gern die ausführliche Beschreibung in Großdruck oder per E-Mail zu.

Rufen Sie uns an.

Tel.: (04 05 03) 6 00 20
E-Mail: timmendorfer-strand@aura-hotels.de
www.aura-timmendorf.de

AURA-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen

26. bis 30.11.: Vorlesetage  –  Geschichte und Geschichten aus der Region; im kleinen Kreis wird aus Büchern über Land und Leute im Westen Mecklenburgs damals und heute gelesen.

19. bis 21.01.2007: "Rhythmus der Zeit, Rhythmus des Lebens, Rhythmus der Natur, Rhythmus in mir"  –  Zum 4. Trommel-Workshop sind Anfänger und Kenner eingeladen, auf afrikanischen Djemben. zu spielen und gemeinsam Klänge zu erleben. Instrumente werden zur Verfügung gestellt.

Eine Audio-CD mit einer Vorstellung der "Ostseeperlen" und dem Angebot an Veranstaltungen, Seminaren und Kursen 2007 ist kostenlos erhältlich.

Günstige Angebote gibt es für die Erholung in der Nebensaison (November bis April) in einer Ferienwohnung des Hauses "Waldfrieden".

Nähere Informationen bei:
AURA-Hotel "Ostseeperlen" Boltenhagen
Tel.: (03 88 25) 37 00

5. Kabarettwoche in Rochsburg

09. bis 15.02.2007 in der Villa Rochsburg. Die Chemnitzerin Ursula Steinbrich, selbst blind, hat wieder ein interessantes Programm vorbereitet. Der Termin wurde so gelegt, dass auch eine örtliche Faschingsveranstaltung besucht werden kann.

Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Villa Rochsburg
Tel.: (03 73 83) 8 34 01
E-Mail: villa-rochsburg@gmx.de
Internet: www.bsv-sachsen.de

Advent, Weihnachten und Silvester in der AURA-Pension "Grünes Herz"

08. bis 10.12.: Advent in Georgenthal; mit Adventskonzert in der J.-S.-Bachkirche in Arnstadt, Glühweinabend mit Geschichten, Gedichten und Liedern zur Weihnachtszeit und gemeinsamem Plätzchen backen.

Ab 22.12.: Weihnachten und Silvester im Thüringer Wald (noch einige Plätze frei).

Nähere Informationen und Anmeldung bei:
AURA-Pension "Grünes Herz" Georgenthal
Tel.: (03 52 53) 3 05-0
E-Mail: info@aura-pension-georgenthal.de
Internet: www.aura-pension-georgenthal.de

Eislaufen in Bad Liebenzell

Anfänger und Fortgeschrittene können sich immer samstags von erfahrenen Eishockeyspielern auf dem Eis führen oder begleiten lassen.

Für PC-Neulinge gibt es Anfang 2007 folgende Kurse:


Nicht für Anfänger: 1. Bundesdeutsche Mannschaftsmeisterschaften im Skat: Pfingsten 2007.

Informationen und Anmeldungen im
Rudolf-Kraemer-Haus unter
Tel.: (0 70 52) 9 20 40 oder
E-Mail: info@rudolf-krae_mer-haus.de

DZB aktuell

Grußkarten zum Weihnachts- und Neujahrsfest. Die farbigen Illustrationen der Karten werden tastbar in einer Reliefdarstellung wiedergegeben. Die Kartentexte sind in Großdruck und in Braille-Schrift lesbar.

Zahlreiche Motive stehen zur Auswahl. Besonders hervorzuheben ist die Weihnachtskarte mit Musik (eine Audio-CD liegt bei).

Die Grußkarten  –  auch zu vielen anderen Anlässen  –  haben das Format 21x10 cm und werden mit Umschlag und Einlegeblatt geliefert.

Preisauskünfte und Bestellungen unter
Tel.: (03 41) 71 13-1 19
E-Mail: verlag@dzb.de

Hörspiel für Barrierefreiheit

Ein Hörspiel, herausgegeben vom DVBS, wirbt für barrierefreie Internetseiten für behinderte Menschen. Das Stück unter dem Titel "Der Suchmaschinenrobot und der Webdesigner" verdeutlichen unterhaltsam, dass für alle Menschen gleichermaßen zugängliche Webseiten auch die Trefferquote von Suchmaschinen erhöhe, teilte der DVBS mit. Barrierefreies Webdesign bringe also seinen Anbietern wirtschaftliche Vorteile.

Die CD kann beim DVBS bestellt werden.

Internet: www.dvbs.de

Blindensitzung des BSV Köln

Am 16.01.2007 findet die Blindensitzung des BSV Köln in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Kölner Karneval und der Karnevalsvereinigung "Muuze" im Ostermannsaal der Satory Betriebe, Friesenstraße 44  –  48, 50670 Köln statt!

Einlass: 16.30 Uhr

Beginn: 17.30 Uhr

Ende gegen 22.30 Uhr

Anmeldungen bis 15.01.2007 bei:
BSV Köln e.V.
Tel.: (02 21) 13 56 85
E-Mail: bsv-koeln@t-online.de

VzFB aktuell

Neue Bestseller-Serie

Körber, Joachim (Hrsg.): Horror vom Feinsten  –  Unheimliche Geschichten (1-4). Diverse Geschichten, in denen Horror im Mittelpunkt steht.

München 1993: Wilhelm Heyne Verlag  –  Punktdruck: 2006, Kurzschrift 1998, Großformat, flexibler Einband, je Band ca. 100 Seiten, auch auf Diskette lieferbar.

Nähere Informationen:
VzFB
Tel. (05 11) 3 54 65  –  32

BIT-Tipp

Neu in Punktschrift: Catherine Dautel: Französisch ganz leicht. Hörkurs. Hueber, 1. Auflage, Ismaning, 2005

Begleitheft zu dem Hörkurs "Französisch ganz leicht!". Grundwortschatz und Grundgrammatik des Französischen in wichtigen Situationen des Alltags. (Dazugehörige CDs im Handel erhältlich.)

Neu auf DAISY-CD: Enid Blyton: Gefährliches Spiel für Hanni und Nanni. Egmont Franz Schneider, München, 2005

Neu auf Kassette: Walter Fuchs: Das neue große Buch der Country Music. Heel, Königswinter, 2005

Völlig überarbeitete Neuauflage des Klassikers "Das Buch der Country Music". Für dieses umfangreiche Werk gilt ein Sonderpreis bei Bestellungen bis einschließlich 15.11.2006.

Nähere Informationen und Bestellungen beim
BIT-Zentrum
Tel.: (0 89) 5 59 88  –  1 34
E-Mail: bit-bestellservice@bbsb.org

Oberhessische Presse zugänglich

Die komplette Ausgabe der OP können jetzt auch blinde und sehbehinderte Leser barrierefrei nutzen. Interessierte können sich bei der Firma Papenmeier registrieren lassen und  –  falls noch nicht vorhanden  –  dort auch die notwendige Software bestellen.

Ansprechpartner: Loc Link
Tel.: (0 64 21) 62 09 50
E-Mail: ll@papenmeier.de

Mehr Freunde durch Kontaktbörse

www.morefriends.de ist eine barrierefreie Kontaktbörse im Internet für alle. Das heißt, auch Menschen mit Behinderungen können morefriends.de ohne oder auch mit geeigneten Hilfsmitteln bedienen und mit anderen Menschen Kontakt aufnehmen. Auf der Kommunikationsplattform können beispielsweise geeignete Freizeitpartner gefunden werden, Menschen für gemeinsame Hobbys, vielleicht ein Partner fürs Leben. Oder man kann einfach nur mit anderen Mitgliedern plaudern.

Literatur für Eltern mit Behinderungen

Eine Literaturdatenbank zum Thema behinderte Eltern gibt es jetzt im Internet. Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bbe e.V. hat auf der Grundlage einer Literatursammlung des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen über 350 Literaturhinweise zusammengestellt;

www.behinderte-eltern.com

Klingender Adventskalender

Nicht zum Naschen, sondern zum Zuhören lädt der "Klingende Adventskalender 2006" des Bistums Trier ein. Auf einer DAISY-CD oder vier Audio-CDs bzw. auf vier Kassetten erwarten den Hörer 24 akustisch gestaltete Türchen mit kleinen Geschichten, Gedichten, Gebeten und Rezepten, sowie ein eigens produziertes Weihnachtshörspiel.

Blinde und sehbehinderte Interessenten können den Kalender ausleihen; man kann ihn auch kaufen.

Nähere Informationen und Bestellung bei:
Bischöfliches Generalvikariat
Trierische Tonpost
Postfach 13 40, 54203 Trier
Tel.: (06 51) 7105-461
E-Mail: tonpost@bistum-trier.de

Verlagsverzeichnis jetzt auf CD-ROM

Das aktuelle Gesamtverzeichnis der im Blindenschrift-Verlag und Druckerei gGmbH "Pauline von Mallinckrodt" Paderborn erschienenen Titel sind ab sofort kostenlos auf CD-ROM erhältlich.

Tel.: (0 52 51) 6 88 88  –  0
E-Mail: info@pader-braille.de

Neu im ATZ-Infopool

Zwei Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sind jetzt auf einer CD als Aufsprache im DAISY-Format erschienen: die neuen Regeln des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") mit den Änderungen, die im Januar 2007 in Kraft treten werden, sowie Informationen über die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Der ATZ-Infopool stellt Broschüren und Nachschlagewerke als CD im DAISY-Format bereit. Vorschläge und Aufträge sind willkommen.

www.blindenzeitung.de oder
Tel.: (0 55 31) 71 53

Biblisch reisen nach Sizilien und Griechenland

In die antike Kultur Siziliens reisen blinde, sehbehinderte und sehende Interessenten mit "Biblische Reisen Stuttgart" im Juni 2007.

Im Oktober stehen dann Begegnungen mit Griechenland  –  Antike, Orthodoxe Kirche und Moderne  –  auf dem Programm. Reiseleiter Ingobert Wilke bittet zudem um Vorschläge für neue Reiseziele, auch als Bus- bzw. Städtereisen.

Tel.: (0 91 91) 9 52 95
Fax: 09191  –  95751

Stadiontext in Frankfurt

Bis zu zehn blinde Fußballfans können sich jetzt auch in Frankfurt am Main bei Heimspielen der Eintracht das Spielgeschehen beschreiben lassen.

Tickets zu ermäßigten Eintrittspreisen müssen frühzeitig mit einem speziellen Bestellschein angefordert werden, der im Internet unter www.eintracht.de abgerufen werden kann.

Auskunft gibt Fanbetreuer
Rudolf Köhler
Tel.: (0 69) 95 50 31 01
E-Mail: koehler@eintracht-frankfurt.de

Bibel für heute  –  jetzt auf DAISY-CD

Biblische Texte ergründen und verstehen. Dazu erscheint beim Brunnen-Verlag Gießen "Bibel für heute". Für jeden Tag haben Pastoren der Landes- und Freikirchen einen Kommentar zu fortlaufenden Texten des Alten und Neuen Testaments verfasst. Die Bibeltexte spricht Rainer Unglaub.

Infos über Bezugsmöglichkeiten unter
Tel.: (03 67 31) 2 22 22
Internet: www.kom-in.de

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Fachthema:

BITV umsetzen  –  jetzt!

Zum Stand der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) gab DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke als Mitglied des Arbeitsausschusses des Deutschen Behindertenrates Auskunft.

Seit Anfang 2006 ist die BITV für Bundesbehörden verbindlich. Aber die "Hausaufgaben" sind bei weitem noch nicht gemacht. Das belegen die Testergebnisse von 117 Internetseiten von Bundesministerien, ihnen nachgeordneten Dienststellen und von Krankenkassen. Rund 36 Prozent mussten als schlecht eingeschätzt werden; ein gut oder sehr gut erhielten nur 21,5 Prozent, und das große Mittelfeld ist als eingeschränkt barrierefrei zu bezeichnen.

Diese Bilanz nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, zum Anlass, die Internetbeauftragten des Bundes am 19. September zu einer Gesprächsrunde einzuladen, denn völlig zurecht verlangt sie: "Der Bund muss seine Vorbildfunktion wahrnehmen!"

Die Bilanz zeige, so Frau Evers-Meyer, dass die Anforderungen der BITV erfüllbar seien. Insgesamt sei die Wirkung der Rechtsverordnung positiv.

Das gemeinsame Handeln von behinderten Menschen, Internetanbietern und Entwicklern für ein barrierefreies Internet ist Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses. Es ist dieses Selbstverständnis, mit dem behinderte Menschen als Experten in eigener Sache bereits erfolgreich die Vorarbeiten zum Behindertengleichstellungsgesetz und zu der das Gesetz ausgestaltenden Rechtsverordnung BITV begleitet haben.

Diese Form der Teilhabe und Mitgestaltung durch behinderte Menschen hat sicherlich auch zu einer überall spürbaren, konstruktiven Partnerschaft von Behindertenverbänden, Internetanbietern und Agenturen geführt.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass wir nicht nur unsere berechtigten Forderungen mit Nachdruck in die Öffentlichkeit tragen, sondern dass wir darüber hinaus den Anbietern und Agenturen mehrwertschaffendes, innovatives Know-how bieten. Fordern und Fördern  –  das bleibt hier keine inhaltslose Floskel! Die Umsetzung der BITV wurde von Anfang an begleitet von den Projekten AbI und BIK, die von Behindertenverbänden initiiert wurden und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. Nicht zuletzt dem außerordentlichen Engagement der Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist es zu verdanken, dass die BITV zu einem deutschlandweit anerkannten Maßstab für barrierefreies Webdesign geworden ist.

An der BITV orientieren sich nicht nur Beratungsangebote, sondern auch Workshops für Entwickler und Internetredaktionen. Als herausragendes Instrument zur Begleitung der Umsetzung barrierefreier Internetseiten sind jedoch die in den Projekten entwickelten Testverfahren besonders zu würdigen. Die Tests sind für viele Anbieter und Webagenturen ein anerkanntes und nicht mehr wegzudenkendes Instrument zur Qualitätssicherung. Das zeigen eindrucksvoll einige Ausschreibungen von Bundesdienststellen, bei denen z.B. das Erreichen von 95 Punkten bei dem von BIK entwickelten BITV-Test gefordert wird.

Auch für den Abschluss von Zielvereinbarungen haben die Verbände mit ihrem besonderen Know-how ein zugkräftiges Äquivalent in den Verhandlungen zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden anzubieten. Wir hoffen, dass der ersten Zielvereinbarung für ein barrierefreies Internet mit Pfizer Deutschland bald weitere namhafte Unternehmen folgen werden.

Inzwischen ist auch ein Zertifikat "Barrierefreie Website" auf dem Markt, das von DIN CERTCO angeboten wird. Ob es von vielen Anbietern genutzt wird oder nicht, ist nicht so entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass unter dem Einfluss der Behindertenverbände ein einheitliches Zertifizierungsverfahren auf BITV-Basis geschaffen wurde. Auch hier zeigt sich, dass ohne das Know-how der im Projekt AbI zusammengeschlossenen Mitglieder und Partner kein akzeptables Verfahren zustande gekommen wäre.

Erfolg und Handlungsbedarf

Das bisher Erreichte ist aus unserer Sicht eine Erfolgsstory. Aber mit dem derzeitigen Stand der BITV-Umsetzung können wir uns noch nicht zufrieden geben. Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Jede nicht barrierefreie Internetseite des Bundes bedeutet einen Gesetzesverstoß.

Auf Initiative von Blinden- und Sehbehindertenverbänden und des Projektes BIK haben sich daher Sozial- und Behindertenverbände zum Aktionsbündnis "BITV umsetzen  –  jetzt!" zusammengefunden. Das Aktionsbündnis vertritt 2,5 Millionen behinderte und chronisch kranke Menschen. Aber nicht nur behinderte Menschen, sondern ca. 50 Prozent aller Internetnutzerinnen und -nutzer profitieren von einer barrierefreien Gestaltung des Internets. Ein Grund mehr für die Forderung an Sie, die Sie Verantwortung für die Umsetzung der BITV tragen, die Anstrengungen zu erhöhen, diese gesetzlichen Verpflichtungen ein Jahr nach Fristablauf zu erfüllen bzw.  –  wo noch nicht geschehen  –  endlich den Umsetzungsprozess einzuleiten.

Wir wissen allerdings auch, welche Widrigkeiten einer fristgerechten BITV-Umsetzung entgegenstanden. Dazu gehören z.B. Redaktionssysteme, die noch nicht den BITV-Bedingungen entsprechen. Die Auswertungen der BIK-Schnelltests zeigen außerdem, dass zwar das Thema barrierefreies Internet den meisten Anbietern bekannt ist, dass aber oft nicht systematisch, sondern nur hier und da punktuell an Barrieren gearbeitet wird. Das hat für behinderte Nutzerinnen und Nutzer schwerwiegende Folgen. So können sich Menschen mit einer Sehbehinderung nur mühsam im Netz der Netze zurechtfinden, weil sie auf unzureichende Kontraste stoßen oder im Browser die Schriftgröße und -art nicht frei wählen können. Das betrifft immerhin ein Fünftel der geprüften Websites. Blinde Menschen können ihre Hilfsmittel nicht optimal zur schnellen Navigation einsetzen, wenn Internetseiten mangelhaft oder gar nicht strukturiert sind. Diesen Mangel findet man auf ca. 75 Prozent der geprüften Internetangebote. Ca. 15 Prozent der Angebote bereiten Internetsurfern mit motorischen Einschränkungen Probleme, weil die Seiten zu sehr auf den "Mausgebrauch" ausgerichtet sind.

Wenn die BITV dieses auch nicht fordert, finden wir nur vereinzelt spezielle Angebote für gehörlose und lernbeeinträchtigte Menschen. Aber auch das sollte sich, zumindest für wichtige Informationen und Dienstleistungen, bald ändern.

Vielen Anbietern und Agenturen fehlt es hier und da noch an Know-how. Andere Anbieter scheinen nicht zu wissen, dass sie zum Geltungsbereich der BITV gehören. Das scheint beispielsweise bei einigen Krankenkassen der Fall zu sein. Dabei sind gerade ihre Internetdienstleistungen für viele Millionen Patienten, insbesondere für behinderte, chronisch Kranke und ältere Menschen von besonderer Bedeutung. Viele öffentliche Beratungsangebote werden abgebaut. Ersatz sollen bürgernahe, kundenfreundliche Online-Dienste bringen. Wir erwarten, dass diese für alle Bürgerinnen und Bürger bequem und ohne Barrieren nutzbar sind. Keiner darf von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Angebote nutzen

Ich empfehle Ihnen, nutzen Sie die Beratungs- und Unterstützungsangebote unserer Projekte. Sie erhalten z.B. mit einem Test eine genaue Aussage über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihres Internetangebots. Beratung und spezielle Workshops bringen Sie auf den richtigen Weg zur Barrierefreiheit. Mit einem abschließenden BITV-Test bzw. mit einem Zertifikat dokumentieren Sie gegenüber der Öffentlichkeit, dass Ihre Internetseiten für behinderte Menschen gut oder sogar sehr gut zugänglich sind. Zufriedene Nutzerinnen und Nutzer, ein Imagegewinn sowie erhöhte Zugriffszahlen und auf Dauer geringere Betriebskosten werden Ihre Bemühungen belohnen.

2007 nächster Test

Anfang des nächsten Jahres wird es im Rahmen unserer Aktion "BITV umsetzen  –  jetzt!" einen neuen Ministerientest geben. Er wird zeigen, wie groß dann dort noch der Handlungsbedarf ist. Wir werden auch die Bundesverbände der Krankenkassen auffordern, auf einzelne Mitglieder einzuwirken, die BITV endlich umzusetzen. Auch ihnen werden wir unsere bewährte Unterstützung anbieten. Wir hoffen, dass uns hierbei die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten unterstützen wird.

Weitere Schwerpunkte unserer gemeinsamen Aktivitäten werden sich auf die Anbieter im BITV-Geltungsbereich konzentrieren, die noch am Anfang ihrer Bemühungen stehen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Ich möchte an alle Internetverantwortlichen appellieren, die professionellen Beratungsangebote von AbI und BIK zur Qualitätssicherung aufzugreifen. Leider muss an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen werden, dass es immer noch Agenturleistungen gibt, bei denen Barrierefreiheit drauf steht, aber nicht drin ist. Ein Blick in die BIK-Referenzliste "95 plus" kann Sie vor bösen Überraschungen bewahren.

Das Internet ist ein sehr dynamisches Medium. Neue Technologien werden uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Im Rahmen der Überprüfung der BITV müssen wir gemeinsam Antworten finden auf neue Entwicklungen. Wir müssen auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer Gehörlosigkeit oder einer Lernbeeinträchtigung eingehen, für die die BITV bislang noch keine zufriedenstellenden Anforderungen bereithält. Die Novellierung der BITV wird kommen, wenn die WCAG 2 in Kraft getreten ist. Es gibt also auf längere Sicht noch viel Arbeit für AbI und BIK. Für die Umsetzung der novellierten BITV werden AbI und BIK ebenso gebraucht wie für die Fortentwicklung von Testverfahren und Beratungs- sowie Schulungsangeboten.

Wenden wir nun abschließend einen Blick auf die Bundesländer und die Kommunen. Dafür brauchen wir in allen Bundesländern einheitliche Rechtsverordnungen, um den Anbietern und Agenturen Rechtssicherheit zu geben.

Bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnungen sind Spargesichtspunkte allerdings ein schlechter Ratgeber. BITV-"Light"-Versionen sind vollkommen unangebracht und führen keinesfalls zu niedrigeren Kosten, denn Bund und Länder arbeiten gemeinsam an E-Governmentlösungen, die sich an höchsten Standards und an der Bundes-BITV orientieren. Ich möchte daher den Appell der Behindertenverbände an die Bundesländer, sich an der Bundes-BITV zu orientieren, noch einmal wiederholen. Die BITV hat sich bewährt und berücksichtigt mit ihrer Prioritätensetzung die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen, die nur mit besonderen Hilfsmitteln Zugang zum Internet haben. Die Bundes-BITV setzt damit den internationalen WCAG-Standard vorbildlich um und liefert zugleich einen europaweit ausstrahlenden Maßstab für ein nutzerfreundliches Internet für alle.

Ich danke den Partnern des Aktionsbündnisses "BITV umsetzen  –  jetzt!"  –  der BAG Selbsthilfe, dem SoVD, dem VdK, dem DVBS und dem DBSV  –  für ihre Initiative und lade Sie, meine Damen und Herren, alle ein, gemeinsam mit uns an der Aufgabe weiterzuarbeiten, technologischen Fortschritt so zu gestalten, dass er Bürgerinnen und Bürger nicht in behinderte und nichtbehinderte Menschen unterteilt, sondern alle Menschen mitnimmt, zum Wohle unserer gesamten Gesellschaft.

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Rechtsauskunft:

Neues zum Steuerrecht

In den Mitteilungen der DBSV-Rechtsabteilung 15/2006 informiert Thomas Drerup über einige gesetzliche Neuregelungen. Nachfolgend ist zu berichten: I. über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBI.I S.1091), das bereits in Kraft getreten ist und somit auch schon für das Steuerjahr 2006 anzuwenden ist, II. über das Steueränderungsgesetz 2007, das erstmals für das Steuerjahr 2007 gilt.

I. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung:

  1. Mit diesem Gesetz soll unter anderem die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit verbessert werden: Gemäß § 33c EStG, also nach dem bisher geltendem Recht, konnten Kinderbetreuungskosten, soweit sie einen Betrag von 1.548 Euro übersteigen, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Die Regelung galt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für betreute Personen, bei denen die Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
    Voraussetzung für die Vergünstigung war, dass entweder beide Elternteile berufstätig sind, oder der eine ist berufstätig und der andere ist schwerbehindert, krank oder in Ausbildung. Dieser § 33c EStG ist entfallen und ist ersetzt worden durch § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG. Danach können  –  unter denselben Voraussetzungen wie bei § 33c EStG  –  nun nicht bloß der die 1.548 Euro übersteigende Betrag, sondern zwei Drittel der tatsächlichen anfallenden Kinderbetreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind, geltend gemacht werden, und dies nicht bloß als außergewöhnliche Belastung, sondern als Sonderausgaben.
    Ferner ist § 33c EStG ersetzt worden durch den neuen § 4f EStG, der den selbstständig tätigen Steuerpflichtigen  –  unter denselben Voraussetzungen wie nach dem neuen § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG  –  erlaubt, entsprechende Ausgaben als Betriebsausgaben abzuziehen.
    Darüber hinaus gibt es in § 10 Abs. 1 Nr. 5 eine Sonderregelung, die es erlaubt, bei Kindern vom 3. bis zum 6. Lebensjahr die Kinderbetreuungskosten wie in der Nr. 8 als Sonderausgaben geltend zu machen, wobei nun aber die einengende Voraussetzung  –  beide Elternteile sind berufstätig oder einer von ihnen ist krank  –  entfällt.
  2. So genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" konnten vom Auftraggeber schon nach geltendem Recht nach § 35a EStG in einem bestimmten Umfang steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit ist nun in zweierlei Hinsicht erweitert worden. Besteht die Dienstleistung in einer Pflege im Sinne von SGB XI, so konnten 20 Prozent der Kosten geltend gemacht werden, und zwar bisher bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro, nunmehr aber geht es bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der Regelung auch auf den Fall erstreckt worden, dass die Pflege nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet, sondern im Haushalt des Pflegebedürftigen (falls dann der steuerpflichtige Angehörige die Kosten trägt). Damit soll gefördert werden, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause gepflegt und nicht ins Heim gebracht werden.
    Die andere Erweiterung des § 35a EStG besteht darin, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen auf handwerkliche Tätigkeiten erweitert worden sind. Hier gilt allerdings der alte Höchstbetrag von 600 Euro.
    In der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/643) heißt es: "Satz 2 gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden, z.B. das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Beseitigung kleiner Schäden, die Erneuerung eines Bodenbelags (Teppichboden, Parkett oder Fliesen), die Modernisierung des Badezimmers oder der Austausch von Fenstern. Hierunter fallen auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z. B. Garten- und Wegebauarbeiten. (...) Satz 3 stellt klar, dass nur Arbeitskosten berücksichtigt sind  –  Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren bleiben außer Ansatz."

II. Steueränderungsgesetz 2007. Das Gesetz sieht im wesentlichen folgende Verschlechterungen vor:

  1. Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. von kindbedingten Steuerfreibeträgen soll vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden. Dies soll ab 2007 für alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 gelten. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 wird die Grenze auf die Vollendung des 26. Lebensjahres abgesenkt. Für die älteren Kinder gilt das alte Recht, bis diese Kinder das 27. Lebensjahr erreicht haben.
    Ähnlich ändert sich auch die Grenze bei den schwerbehinderten Kindern, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Hier ist die Staffelung wie folgt: Derjenige, bei dem die Behinderung nach dem 1.1.2007 eintritt, wird als "Kind" auf Dauer nur noch dann berücksichtigt, wenn er zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für denjenigen, bei dem die Behinderung vor dem 1.1.2007 eingetreten ist, gilt die alte 27er Grenze noch weiter.
    Es versteht sich von selbst, dass die oben unter I.1. genannten Paragraphen zur Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten ebenfalls in derselben Art geändert werden sollen.
  2. Die Pendlerpauschale soll grundsätzlich abgeschafft werden. Erhalten bleibt eine neue Härtefallregelung für Arbeitnehmer mit langen Wegstrecken (über 20 km). Für die behinderten Arbeitnehmer (ab GdB 70 oder GdB plus Merkzeichen G) bleibt die alte Regelung unverändert bestehen.
  3. Die Sparerfreibeträge sollen von 1.370/2.740 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) sollen auf 750/1.500 Euro gesenkt werden.

Kasse muss unkonventionelle Behandlung zahlen

Krankenkassen müssen die Kosten für nicht zugelassene Behandlungen übernehmen, wenn diese von Medizinern empfohlen werden und dem Patienten massive Behinderungen drohen. Das geht aus einer Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde (Az S 21 KR 444/06 ER). Damit gab das Gericht einer 51 Jahre alten Frau Recht, der wegen einer chronischen Augenkrankheit die Erblindung droht.

Die Frau sprach auf die konventionelle Behandlung dieser Erkrankung mit Kortison nicht mehr an. In der Tübinger Universitätsklinik wurde ihr daher eine Interferontherapie empfohlen.

Die Krankenkasse wollte die Behandlung aber nicht bezahlen, weil diese nicht zugelassen und die Erkrankung nicht lebensbedrohlich sei.

Daraufhin zog die Frau vor Gericht und bekam Recht. Die Krankenkasse muss die Kosten vorläufig übernehmen. Ein Patient müsse auch dann mit einem nicht zugelassenen Medikament behandelt werden können, wenn ihm massive Funktionsverluste wie der der Sehkraft drohten. In dem Fall der 51-Jährigen müsse es zudem ausreichen, dass die Behandlung von ärztlichen Fachleuten befürwortet wurde.
(dpa)

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Fachtagung:

Marburger Erklärung

Die Fachtagung des DVBS "Sozialstaat unter der Augenbinde", die vom 14. bis 15.09. in Marburg stattfand, verabschiedete eine Erklärung zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen.

Die Teilhabe und Mitgestaltung behinderter Menschen in einer modernen Gesellschaft ist ein Bürgerrecht und ohne Nachteilsausgleiche nicht möglich. Sie machen unabhängig von Fürsorge und Bevormundung und bilden die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Dabei bleibt aktuell das Blinden- und Sehbehindertengeld für unseren Personenkreis der wichtigste Nachteilsausgleich. Längerfristig sollten einheitliche, auf die jeweilige Behinderung ausgerichtete Regelungen in einem Bundesleistungsgesetz für alle Behinderten neu gestaltet werden.

Unabhängig davon sind folgende Grundsätze für die Bereiche "Bildung", "Beruf" und "gesellschaftliche Teilhabe" in jede Politik für blinde und sehbehinderte Menschen zwingend mit einzubeziehen:

  1. Die Frühförderung behinderter Kinder muss ausgebaut und das Recht der Betroffenen gewährleistet werden, die geeignete Schulform frei zu wählen. Bildungspolitik muss hierfür die Rahmenbedingungen schaffen.
  2. Behinderte Menschen sind bei Ausbildung und Rehabilitation mehr denn je auf kompetente Beratung angewiesen. Dazu ist die Einführung eines Anspruchs auf regelmäßige, individuelle Bildungsplanung und flexible Laufbahngestaltung mit Unterstützung qualifizierter Stellen notwendig.
  3. Behinderungsbedingte Hilfen bei der Ausbildung sind grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren. Behinderte Menschen müssen lebenslang dieselben Chancen auf Bildung haben wie nicht behinderte Menschen. Sie müssen lernen dürfen, was ihren Fähigkeiten entspricht. Auch ihnen müssen Praktika, Fortbildungen, Studienaufenthalte im Ausland sowie eine Weiterqualifikation ermöglicht werden.
  4. Ziel jeder Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen muss die Integration dieses Personenkreises in reguläre Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes sein und bleiben. Dort ist Teilhabe am umfänglichsten und für staatliche Träger am kostengünstigsten möglich.
  5. Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen müssen auf ihre Wirkung fortwährend überprüft werden. Jede Maßnahme muss das Ziel haben, die Bereitschaft von Arbeitgebern zu erhöhen, weitere behinderte Menschen einzustellen.
  6. Die mit der Arbeitsmarktreform  –  insbesondere mit Hartz IV  –  eingeführten Zuständigkeiten staatlicher Stellen auf lokaler Ebene für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen sind dringend neu und eindeutig zu ordnen, damit staatliche Mittel da ankommen, wo sie gebraucht werden. Für Berufe, bei denen erfahrungsgemäß nur eine überregionale Vermittlung erfolgreich ist, muss eine zentrale Stelle für Beratung und Vermittlung zuständig sein.
  7. Die Schaffung von Barrierefreiheit darf ebenso wenig zur Abschaffung von individuellen Nachteilsausgleichen führen wie umgekehrt auf die Forderung nach einer barrierefreien Umwelt zugunsten der Erhaltung individueller Nachteilsausgleiche verzichtet werden kann. Nur durch beides lässt sich eine möglichst weitgehende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erreichen.
  8. Leistungen zur Teilhabe müssen sich am konkreten Bedarf orientieren, sie müssen aus einer Hand gewährt werden sowie umfassend und nachhaltig sein. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" darf dabei nicht starr angewandt und nicht als Vorwand für eine Absenkung des Leistungsniveaus missbraucht werden.
  9. Die Angebote für die ambulante Versorgung blinder und sehbehinderter Menschen müssen umfassend ausgebaut und so ausgerichtet werden, dass insbesondere auch Seniorinnen und Senioren selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

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Jubiläum:

Jubiläum im Zeichen der Schüler

Ein Mister fiel besonders auf bei der Jubiläumsfeier der Johann-August-Zeune-Schule am 14.09. Das Schulpferd, das sogar auf seinen Namen "Mister" hört, spazierte stolz um die Schulgebäude herum, geduldig ein Kind nach dem anderen ein Stück tragend. Und das Fest aus Anlass des 200. Geburtstages der Einrichtung gehörte den Kindern  –  das war gut so.

Schon im Festprogramm waren kleine und große Künstler die Hauptdarsteller. Ihre Gesangs- und Instrumentaldarbietungen erheischten mindestens so viel Aufmerksamkeit wie die Festredner und Grußwortsprecher. Neben den jüngsten Schülern kam auch einer der ältesten zu Wort: Gerhard Mathow, der vor 70 Jahren in Berlin-Steglitz zur Schule ging und aus seinen Erinnerungen plauderte.

Ein Musical führte den erstaunten Zuhörern und Zuschauern eindringlich vor, wie es gelingen kann, sehr viele Schüler, auch wenn neben der Blindheit weitere Behinderungen für das Einstudieren eines Theaterprogramms sicher viel Zeit und Geduld bei allen Beteiligten verlangen, aktiv einzubeziehen. Jeder bekommt die Rolle, die er spielen kann. Schön, dass am Schluss alle Namen, auch wenn die Liste sehr lang war, genannt worden sind.

Unter den Zuschauern freute sich auch Klaus Wowereit über die Begeisterung der jungen Künstler, bevor er interessiert beobachtete, wie blinde Menschen Fußball spielen. Nach seinem Besuch des vielseitigen Schulfestes sagte der Regierende Bürgermeister der "Gegenwart":

"Wir haben nicht viele Schulen in Berlin, die 200 Jahre auf dem Buckel haben und trotzdem so jung und modern sind wie die Zeune-Schule. Für Berlin", so Wowereit, "ist das eine ganz wichtige Einrichtung, damit junge Menschen, die eine Behinderung haben, den Weg in unsere Gesellschaft finden oder behalten." Immerhin hatte er sich mehr als eineinhalb Stunden Zeit genommen.

Im Rahmen des Festprogramms hatte Schulsenator Klaus Böger bereits die Grüße und Glückwünsche zum Jubiläum der Einrichtung überbracht.

Und pünktlich zur 200-Jahrfeier zeigte sich die ehrwürdige Einrichtung von ihrer besten Seite: ein akustisch-taktiles Leitsystem war rechtzeitig fertig geworden, ebenso wie der neue Abenteuerspielplatz, der zu Erkundungen unterschiedlichster Art einlädt. Von den Baumaßnahmen an den Gebäuden und im Gelände, die noch kurz vor Schuljahresbeginn hier "tobten", war nichts mehr zu spüren, dafür viel methodisch Interessantes in den verschiedenen Schulbereichen. Alles konnte begutachtet und erfragt werden.

Der DBSV und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin informierten mit einer Auswahl von Publikationen über die Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Das Blindenhilfswerk Berlin demonstrierte traditionelles Handwerk und bot Waren zum Verkauf an.

Für alle, die nicht dabei sein konnten, dürfte die Jubiläumsfestschrift "200 Jahre Blindenschule Berlin" von großem Interesse sein. Das 152-seitige, reich bebilderte Buch ist sowohl eine Quelle historischer Daten als auch ein Spiegel des hohen Niveaus sonderpädagogischer Arbeit an der traditionsreichen Einrichtung. Zudem berichtet die Festschrift über zahlreiche Projekte, die aus Anlass des Jubiläums 200 Jahre Blindenbildung initiiert worden sind.

Das im Verlag "edition bentheim" erschienene Buch kann bei der Zeune-Schule oder im Buchhandel erworben werden (ISBN: 3-934471-58-7). Eine CD mit der PDF-Datei des Buches ist ebenfalls erhältlich; Tel.: (0 30) 9 02 99 23 90.

Ich glaube, der Begründer der Blindenbildung in Deutschland würde sich freuen, wenn er erführe, was aus seinen Ideen geworden ist. Und Mister Schulpferd hätte er damals sicher auch gern gehabt, wenn er nur genügend Platz in seiner Wohnung und Geld für das Futter gehabt hätte.

Dr. Thomas Nicolai 

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