Stellungnahme des GFUV zu „Keilen" vor Bordsteinen an Querungsstellen

Stand 22.10.2005

In letzter Zeit ist bundesweit zu beobachten, dass an Querungsstellen anstelle einer Bordsteinabsenkung auf 3 cm als Billiglösung ein ca. 25 cm tiefer Keil vor den Bordstein gesetzt wird. So entsteht eine „Rampe", die zur besseren Überwindbarkeit des Niveauunterschieds insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzer, aber auch für Fahrradfahrer und Menschen mit Kinderwagen dienen soll.

Im Interesse einer sicheren Nutzbarkeit derartig gestalteter Querungsstellen durch blinde und sehbehinderte Menschen nimmt der GFUV dazu wie folgt Stellung:

Generell ist darauf zu achten, dass Überquerungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen taktil optisch/visuell gut auffindbar gestaltet werden. Auch hier ist auf die Anforderungen für Querungsstellen in der Stellungnahme des GFUV zum "Kasseler Rollbord" auf der Homepage des DBSV hinzuweisen (www.dbsv.org/dbsv/gfuv.html).

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