Anforderungen an akustische Kundeninformationssysteme im schienengebundenen und nicht-schienengebundenen Öffentlichen Personenverkehr

Einführung

Zur barrierefreien Nutzung von Fahrzeugen und Einstiegsbereichen (Haltestellen und Bahnsteigen) des Öffentlichen Personenverkehrs ist unter Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste in akustischer Form rechtzeitig und gut verständlich angeboten werden. Alle optischen Informationen, die für die selbstständige Nutzung des jeweiligen Verkehrsmittels durch blinde und sehbehinderte Fahrgäste notwendig sind, müssen auch in akustischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Anforderungen an optisch kontrastreich gestaltete Informationssysteme speziell aus Sicht sehbehinderter Fahrgäste bleiben einem gesonderten Merkblatt vorbehalten.

1. Inhalt der Informationen

Folgende statische Informationen müssen angesagt:


Folgende dynamische Informationen müssen ebenfalls akustisch gegeben werden:

2. Ort der Informationen

Die Informationen erfolgen in den Fahrzeugen selbst sowie vor Ankunft und nach Stillstand der Fahrzeuge im Haltestellenbereich. Ist ein solcher Haltestellenbereich mit technischen Wiedergabemöglichkeiten nicht vorhanden, müssen die Ansagen über Außenlautsprecher an den Fahrzeugen gewährleistet sein. Die Wiedergabe der akustischen Information hat in der Weise zu erfolgen, dass hintereinander aufgestellte Fahrzeuge eindeutig zu identifizieren sind. Verwechslungen mit entgegenkommenden Fahrzeugen müssen ausgeschlossen sein.

3. Form der Informationen

Die Informationen sind durch einen einzelnen Ton (z.B. Gong) oder durch eine Tonfolge (z.B. Dreiklang) anzukündigen und über Wiedergabesysteme, die sich automatisch an die Umgebungsgeräusche anpassen, umweltverträglich abzustrahlen. Die Übermittlung der Informationen hat durch digital erzeugte Sprache und automatisiert zu erfolgen.

4. Technische Umsetzung

Bei der technischen Umsetzung ist darauf zu achten, dass der Einbau in Neufahrzeuge jederzeit und die Nachrüstbarkeit für ältere Fahrzeuge ohne größeren technischen Mehraufwand möglich ist. Dabei ist ein technischer Standard anzustreben, der einen möglichst bundesweiten Einsatz der akustischen Informationssysteme erlaubt. Nach Auffassung des GFUV sind solche Systeme zu bevorzugen, deren Informationen ohne mitgeführte Zusatzgeräte (Sende-/Empfangsgeräte) und auf Anforderung im Haltestellenbereich bzw. am Fahrzeug abgerufen werden können.

Wolfgang Schmidt-Block
Leiter des GFUV

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