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Bundestagswahl 2005

Antworten der Parteien

Antworten der SPD

Erika Lotz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Gesundheit und Soziale Sicherung

Zum Nachteilsausgleich
Sie sprechen in Ihrem Brief die Kürzungen einzelner Bundesländer im Bereich der Politik für behinderte Menschen an. Die von CDU und CSU geführten Bundesländer tun sich dabei ja besonders hervor:
• Niedersachsen: Streichung des Blindengeldes, wobei in Zukunft ca. 20 Mio. € eingespart werden, indem nur noch die jungen Blinden (bis 27 Jahre) 300 € Blindengeld einkommens- und vermögensunabhängig bekommen. Nullrunde 2004 in der Behindertenhilfe, wahrscheinlich ebenfalls für 2005.
Hessen: Kürzung der Landesmittel zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen um 100 Prozent; Kürzung der Förderung Behindertenverbände um 50 Prozent; Kürzung der familienentlastenden Maßnahmen im Behindertenbereich um 25 Prozent.
• Bayern: Kürzung des Blindengeldes von 585 Euro auf 497 Euro.
• Hamburg: Blindengeld wurde um 23 Prozent reduziert; konzeptionslose Einführung der ambulanten Betreuung.
Alle staatlichen Ebenen sind für Belange behinderter Menschen verantwortlich, keine Ebene darf sich daraus verabschieden, da die anderen dies nicht einfach auffangen können. Wir wollen, dass sich alle Länder und Kommunen ihrer Verantwortung für Menschen mit Behinderungen stellen.
Dieser Verantwortung haben wir uns gestellt und zahlreiche Reformen für und mit den
Menschen mit Behinderung angestoßen: das Sozialgesetzbuch IX, das Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen, die Programmbereiche Städteumbau West und Ost des Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnungswesen sowie die Reform der Sozialhilfe.
Zu Ihrer Forderung, die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte auch als Einnahmeproblem zu betrachten, stellen wir in unserem Wahlprogramm fest:
“Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat mit entsprechender Finanzausstattung, um die notwendigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen erfüllen zu können. Auf der Ausgabenseite haben wir einen konsequenten Konsolidierungskurs verfolgt. Die Staatsquote ist mit 46,9 Prozent auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Wir haben mittlerweile aber auch eine der niedrigsten Steuerquoten in der gesamten Europäischen Union, weil CDU/CSU und FDP im Bundesrat den Abbau von Steuervergünstigungen seit 3 Jahren blockieren und sich einer verantwortungsvollen Finanzpolitik verweigern. Deshalb ist die Haushaltslage bei Bund und Ländern jetzt dramatisch: Privatisierungen müssen in großem Umfang zur Finanzierung laufender Ausgaben eingesetzt werden, mehr als die Hälfte der Bundesländer hat verfassungswidrige Haushalte: Das ist die Folge des unverantwortlichen Verhaltens von CDU/CSU und FDP im Bundesrat. Die Steuerquote muss angesichts der notwendigen Zukunftsinvestitionen und der absehbaren demographischen Entwicklung wieder auf ein vernünftiges Maß ansteigen. Der konsequente steuerliche Subventionsabbau ist deshalb unabdingbar, um die Einnahmeseite des Staates zu sichern. Wir müssen die Verschuldung und die Zinslasten der öffentlichen Haushalte in Deutschland bremsen und nachhaltig zurückführen. Das geht nicht schnell und es erfordert das konstruktive Zusammenwirken von Bund und Ländern:
• Wir werden einen neuen Anlauf zum Abbau von Steuervergünstigungen unternehmen.
• Eine Anhebung der Mehrwertsteuer würde angesichts der derzeit schwachen Binnennachfrage in die falsche Richtung weisen und die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung gefährden.
Wir wollen eine gerechte internationale Finanzarchitektur schaffen:
• Wir werden deshalb den Kampf gegen Steuerhinterziehung international vorantreiben.
• Wir werden für Transparenz und Regulierung der Offshore-Finanzzentren sorgen.
• Um Fehlentwicklungen vorzubeugen, werden wir uns deshalb auf europäischer und internationaler Ebene für einheitliche Mindeststandards bei Hedge-Fonds einsetzen.
• Des weiteren wollen wir die Transparenz der Eigentümerstrukturen von börsennotierten Unternehmen verbessern.
• Wir werden daher zusätzliche Meldeschwellen beim Erwerb wesentlicher Beteiligungen einführen.“
Wir werden die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bundesgesetzlich bewahren und fortentwickeln. Dazu haben wir in unseren Eckpunkten zur Fortentwicklung des SGB IX festgehalten: “Im Mittelpunkt einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen muss die wirksame Sicherung der Teilhabe stehen. Es gilt dabei, die verschiedenen Lebenslagen von behinderten Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist eine Normalisierung der Lebensverhältnisse, d.h. Stabilisierung und Befähigung. Dabei sollen die Instrumente einer individualisierten Leistungserbringung weiterentwickelt werden und eine genauere Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen stattfinden, indem eine regelmäßige Überprüfung der Eingliederungsziele und -erfolge erfolgt und Transparenz geschaffen wird. Die Erbringung einer umfassenden sozialen Teilhabe soll stärker der Maßstab für die Ausgestaltung der Eingliederungshilfeleistungen werden.“

Zum bundeseinheitlichen Leistungsgesetz
Mit dem SGB IX wurde ein modernes und leistungsfähiges System der Teilhabe behinderter Menschen eingeführt. Dies bestätigen auch die Verbände behinderter Menschen. Allerdings gibt es in der praktischen Umsetzung des Gesetzes noch Probleme5 die insbesondere auf Mängel in der Kooperation der Rehabilitationsträger sowie bei der Koordination und Konvergenz des Leistungsgeschehens zurückzuführen sind.
Angesichts der auf historische Traditionen und föderale Zuständigkeiten zurückgehende Zersplitterung des Systems wollen wir prüfen, wie Verantwortlichkeiten klarer zugeordnet werden können und wie Entscheidungen schneller und transparenter herbeigeführt werden können. Wir haben uns der bereits von Verbänden und anderen Akteuren in der Behindertenpolitik intensiv geführten Diskussion gestellt, um den Prozess der strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mitzugestalten. Dazu verweisen wir auf unseren Antrag zum Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen.
Im Mittelpunkt einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen muss die wirksame Sicherung der vollen Teilhabe stehen. Es gilt dabei, die verschiedenen Lebenslagen von behinderten Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist eine Normalisierung der Lebensverhältnisse. Dementsprechend müssen die Kriterien für eine Wirksamkeitskontrolle ausgestaltet werden. Grundlage dafür wäre eine Machbarkeitsstudie, die sowohl Aufschluss über die bisherigen Kriterien für die Wirksamkeit der Eingliederungshilfe als auch über zusätzlich gesetzlich zu verankernde Kriterien gibt. Dabei sollen die Instrumente einer individualisierten Leistungserbringung weiterentwickelt werden und eine genauere Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen stattfinden, indem eine regelmäßige Überprüfung der Eingliederungsziele und -erfolge erfolgt und Transparenz geschaffen wird. Die Erbringung einer umfassenden sozialen Teilhabe soll stärker der Maßstab für die Ausgestaltung der Eingliederungshilfeleistungen werden.
Die verschiedenen Rehabilitationsträger haben zwei zentrale Zukunftsaufgaben zu bewältigen, die gleichberechtigt in Einklang zu bringen sind:
• Unterstützung der Emanzipation behinderter Menschen durch Eingliederungshilfe, die sich an Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientiert sowie
• Dämpfung des unter gleich bleibenden Rahmenbedingungen unabweisbaren und auch unaufhaltsamen erheblichen Kostenanstiegs durch Veränderung der derzeitigen Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität der Leistungen, beispielsweise durch Ausbau des ambulant betreuten Wohnens, Leistungen aus einer Hand, Persönliches Budget.
Es geht also um eine Fortentwicklung der Leistungsstrukturen, für die wir - falls notwendig - auch weitere strukturgesetzliche Regelungen vornehmen werden. Gemeinsam mit behinderten Menschen und ihren Organisationen werden wir uns den künftigen behinderten-, sozial- und finanzpolitischen Herausforderungen stellen. Wir suchen nach Wegen, das bisher Erreichte auf höchstmöglichem Niveau, unter Berücksichtigung sich verändernder gesellschaftlicher und demographischer Entwicklungen, fortzuführen.
Wir wollen Assistenzmodelle schaffen, die an dem Ziel orientiert sind, den individuellen Bedarf ‘aus einer Hand‘ sicherzustellen. Ein besonders wichtiges Instrument wird dabei die Weiterentwicklung des - bereits jetzt erfolgreichen - Persönlichen Budgets sein. Bei der anstehenden Reform der sozialen Pflegeversicherung muss die Leistungsseite genau daraufhin überprüft werden, wie die Bedarfe pflege- und assistenzbedürftiger Menschen in Zukunft besser abgedeckt werden können, die Leistungen an Betroffene und pflegende Familien möglichst unbürokratisch bewilligt und besser mit den Teilhabeleistungen des SGB IX vernetzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass behinderte Menschen in allen Bundesländern verlässlich Leistungen zur Teilhabe auch von Trägern der Sozial- und Jugendhilfe bekommen. Dabei sind Verbesserungen in einigen Bereichen anzustreben. Dies kann im Rahmen der mit dem Eckpunktepapier angestoßenen Fortentwicklung der Instrumente des SGB IX geschehen.

Ein Bundesleistungsgesetz im Sinne der eindimensional finanzpolitisch motivierten CDU/CSU-Pläne, wonach lediglich die Kostenträgerschaft für bestimmte Leistungen, insbesondere der Eingliederungshilfe, ausschließlich auf den Bund verlagert wird, ist aus unserer Sicht irreführend.

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Die Integration von behinderten Menschen in die Gesellschaft ist erst mit der beruflichen Eingliederung vollendet. Unser Land befindet sich gegenwärtig in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation. Hiervon sind behinderte Menschen besonders betroffen. Deswegen haben wir seit 1998 die aktive Förderung der Beschäftigungschancen behinderter Menschen stets als Schwerpunktthema angesehen.
Für uns ist die berufliche Rehabilitation und Eingliederung für behinderte Menschen von herausragender Bedeutung. Auch die Ausweitung und Verbesserung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen muss weiterhin ein zentrales Anliegen der neuen Bundesregierung bleiben. Dies gilt auch besonders vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Globalisierung, des schnellen technischen und wirtschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung.
Die aktuellen Berichte der Bundesregierung zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter im Öffentlichen Dienst des Bundes und zur Ausbildungssituation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer belegen den Erfolg unserer Bemühungen. Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zur Beschäftigungssituation zeigt, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes im Jahr 2003 bei 7,1 Prozent lag. Damit ist wieder ein vorbildliches Ergebnis mit einer Steigerung von 0,4 Prozent gegenüber den 6,7 Prozent des Vorjahres erreicht worden. Denn die geforderte Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 bzw. 6 Prozent im öffentlichen Dienst des Bundes ist erneut deutlich überschritten worden. Der aktuelle Bericht der Bundesregierung belegt, dass die Bundesagentur für Arbeit im Ausbildungsjahr 2003/2004 72,9 Prozent der behinderten jugendlichen Bewerber in Ausbildung vermitteln konnte, darüber hinaus weitere 24,5 Prozent in Alternativangebote, beispielsweise berufsvorbereitende Maßnahmen. Das ergibt eine Versorgungsquote von 97,4 Prozent.
Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 geschaffenen Instrumente müssen konsequent genutzt werden. Mit der Initiative ‘job - Jobs ohne Barrieren‘ sollen alle, die für die Beschäftigung behinderter Menschen Verantwortung tragen, trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage durch gute Beispiele Zeichen für Ausbildung und Beschäftigung und für betriebliche Prävention setzen. Weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich halten wir derzeit weder für erforderlich noch für durchsetzbar. Nun sind auch die privaten und die kommunalen Arbeitgeber ebenso wie die der Landesebene gefragt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der beruflichen Rehabilitation hat in der Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eine wichtige arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Verpflichtung.
Der Erfolg arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist in besonderem Maße von lokalen und zielgruppenspezifischen Erfahrungen und regionalen Vernetzungen abhängig. Die Bundesagentur hat als Träger von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben die Aufgabe, die Qualität und Kontinuität der Leistungen zur Berufsbildung und beruflichen Eingliederung für die betroffenen Menschen sicherzustellen. Auch bei veränderten geschäftspolitischen Zielen der BA muss ihr sozialpolitischer Auftrag zur angemessenen Teilhabegewährung weiterhin Bestand haben.

Probleme werden derzeit bei der Umsetzung der großen Arbeitsmarktreform im Hinblick auf die notwendige Leistungserbringung zur Teilhabe behinderter Menschen gesehen. Um eine reibungslose Förderung zu gewährleisten, ist auch eine bessere Abstimmung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit dem SGB III (Arbeitsförderung) und dem SGB IX (Rehabilitation) erforderlich.
Hier werden wir weitere gesetzliche Maßnahmen zur Koordinierung der Leistungen anstreben.

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Antworten der CSU

Dr. Edmund Stoiber:

Die soziale Verantwortung für die Hilfebedürftigen, die besonders auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind, war und ist ein Eckpfeiler der Politik der CSU und der CSU-geführten Bayerischen Staatsregierung. Allerdings sind bei der Gewährung von Sozialleistungen auch Rahmenbedingungen mit zu beachten, denn eine Sozialpolitik ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beraubt sich selbst jedes Fundaments. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage aller öffentlichen Kassen können deshalb finanzpolitische und ökonomische Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden.

Daher steht die CSU der Schaffung neuer Leistungsgesetze, in welchem Bereich auch immer, grundsätzlich skeptisch gegenüber. Eine unmittelbare Gefährdung der gewachsenen Infrastruktur der Fachdienste und Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen sehe ich nicht.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass grundlegende strukturelle Reformen erforderlich sind, die eine tragfähige Basis für die zukünftige soziale Absicherung und Teilhabe aller bedürftigen Menschen an der Gesellschaft bieten, zugleich aber die Finanzkraft der Kommunen nicht überfordern. Auch ist es sicherlich notwendig, sich heute mit der Frage auseinanderzusetzen, ob hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe vorliegt, an der sich mehrere Kostenträger finanziell beteiligen müssen.
Ferner trifft es zu, dass die durch das SGB II bedingten unterschiedlichen Zuständigkeiten (Arbeitsagenturen - Arbeitsgemeinschaften/Optionskommunen) zu erheblichen Abstimmungsproblemen geführt haben. Dies betrifft sowohl die berufliche Rehabilitation im engeren Sinne als auch die Eingliederungsleistungen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Trotz zwischenzeitlicher Klarstellungen ist die Situation nach wie vor unbefriedigend. Ihre Anregung, sozial gerechte Veränderungen zu schaffen, um die strukturelle und finanzielle Sicherung einer leistungsfähigen Beratung, Förderung und Vermittlung dieses Personenkreises zu verbessern, wird daher in unsere Überlegungen zur Optimierung der Umsetzung von Hartz IV einfließen.

Für Ihr Gesprächsangebot danke ich Ihnen. Leider ist mir ein persönliches Gespräch im Vorfeld der voraussichtlich im Herbst 2005 bevorstehenden Bundestagswahl nicht möglich. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis.

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Antworten der PDS

Claudia Gohde

Leiterin des PDS-Wahlquartier 2005

Immerhin ist jedoch unsere offene AG „Selbstbestimmte Behindertenpolitik“ sehr aktiv und unterbreitete bereits klare, kurz gefasste Formulierungsvorschläge für unser Wahlprogramm. Ohne dem endgültigen Beschluss des Parteitags vorzugreifen, erlaube ich mir – bevor ich auf Ihre einzelnen Punkte etwas näher einzugehen versuche –, Ihnen hier die Hauptforderung dieser Arbeitsgemeinschaft vorab zur Kenntnis zu geben:

Behindertenpolitik: Teilhabe, Barrierefreiheit, Selbstvertretung  

Die Behindertenpolitik der PDS ist darauf gerichtet, Teilhabechancen zu erhöhen. Dazu gehören der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen und die Ermöglichung der Selbstvertretung Betroffener.

Persönliche Assistenz muss unabhängig von Sozialhilfeansprüchen erschwinglich sein.  

Das Wohnen in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und ambulant betreuten Wohnformen mit hohem Selbstbestimmungsfaktor soll genau so selbstverständlich werden wie das gemeinsame Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen.  

Die PDS strebt an, dem „Nutzen-für-alle-Prinzip“ zum Durchbruch zu verhelfen: Indem für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen unbedingt erforderliche Maßnahmen getroffen werden, entsteht auch ein Nutzen für andere. Das betrifft Produktgestaltung (Design für alle) ebenso wie strukturelle Veränderungen in Schule, Lehre, Arbeits- und Urlaubsplatzgestaltung, bauliche und kommunikative Barrierefreiheit und die bessere Ermöglichung der Selbstvertretung.  

Eine erste Maßnahme zur Schaffung größerer Chancengerechtigkeit besteht darin, den seit über einem Vierteljahrhundert unveränderten Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte anzupassen.

Neben diesem Passus, der sich explizit auf unsere generellen behindertenpolitischen Positionen bezieht, unterbreitet die Arbeitsgemeinschaft auch verschiedene Vorschläge, um klare Bezüge auf behindertenpolitische Aspekte in konkrete Politikbereiche (Bildung, Wohnen, Bürgerrechte usw.) aufzunehmen, um so den Querschnittscharakter von Behindertenpolitik deutlich zu machen. Was davon schließlich ins Wahlprogramm aufgenommen wird, das ja möglichst nicht zu umfangreich und auch nicht mit einem unverbindlichen „Warenhauskatalog“ zu verwechseln sein soll, bleibt der Entscheidung des Parteitags vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass Sie dafür Verständnis haben.

Da unsere behindertenpolitischen Positionen jedoch weit ausgebaut sind, möchte ich nunmehr noch etwas detaillierter auf Ihre Positionen eingehen, die Sie ja als Forderungen an alle Parteien richten:

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Antwort: Ja. Genau das ist unsere Position. Menschen mit Behinderungen – ob seh-, hör-, geh- oder kommunikationsbehindert – sind Teil der Gesellschaft. Sie gehören dazu. Mit allen Rechten und Pflichten.

Zu den Besonderheiten dieser (großen) Menschengruppe gehört, dass sie zur Wahrnehmung ihrer Teilhaberechte und zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit bestimmte Voraussetzungen brauchen, die sie in den meisten Fällen nicht allein schaffen können. Der Ausgleich dieser behinderungsbedingten Nachteile – da stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe hohen Ranges.

Landesblindengeld ist eine Form des Nachteilsausgleichs. Es fiel der PDS – z.B. in Berlin – sehr schwer, hier Kürzungen zuzustimmen, die ausschließlich der desolaten Lage des Landeshaushalts geschuldet waren. Es ist Ihnen ja bekannt, dass sich mehrere Landesparteitage intensiv damit auseinander setzten. Dort kamen auch Vertreter des DBSV zu Wort, weil es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, Betroffene ernst zu nehmen. Dass am Ende eine Entscheidung gefällt werden musste, die Ihnen gar nicht gefallen kann, schmerzt auch uns. Dass dies keine leeren Worte sind erkennen Sie daran, dass wir in Mecklenburg/ Vorpommern, wo die PDS ebenfalls an der Landesregierung beteiligt ist, auf etliche Jahre hinaus eine Bestandsgarantie für das Blindengeld durchsetzten. In Anbetracht der Tatsache, dass es in manchen Ländern sogar praktisch abgeschafft wird – Sie verweisen ja ausdrücklich darauf – halten wir diesen Erhalt für eine beachtliche Leistung.

Dennoch werden Landesgesetze – und auch „Sonderlösungen“ für einzelne Behinderungsarten – auf Dauer nicht den Effekt haben, der erforderlich ist, um Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen die freie Persönlichkeitsentfaltung und selbstbestimmte Teilhabe am Gemeinschaftsleben tatsächlich zu ermöglichen. Dazu sind bundesweite Lösungen erforderlich.

Die PDS stimmt Ihrer Feststellung zu, dass Menschen mit Behinderungen nicht als „Kostenfaktoren“ gesehen werden dürfen. Selbstverständlich müssen und können ihre spezifischen Fähigkeiten zum Nutzen der Gemeinschaft und zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts nutzbar gemacht werden. Das ist eine Frage des Selbstwertgefühls der/ des Einzelnen aber auch der Achtung vor der (anderen) Leistung der/ des Anderen.

Wir brauchen ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz

Antwort: Ja. Auch in diesem Punkte teilt die PDS Ihre Meinung. Wir verfolgen seit geraumer Zeit ein Konzept, das auf ein Nachteilsausgleichsgesetz mit Assistenz-sicherungscharakter hinausläuft. Unter Assistenz verstehen wir umfassende personale Assistenz, die dem jeweiligen individuellen Bedarf entspricht. Ein möglicher Weg dorthin könnte die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sein. Wenn sie von der entwürdigenden Bedürftigkeitsprüfung befreit ist und einkommens- und vermögensunabhängig vergeben wird, kann sie in der Wirkung dem nahe kommen, was wir mit unserm Nachteilsausgleichskonzept anstreben.

Was die Pflegeversicherung (SGB IX) angeht, so meinen wir, dass zunächst die private Pflegeversicherung geschlossen werden sollte. Die dort bereits erworbenen Anwartschaften können durch eine Bestandsschutzregel, die sich aus dem angehäuften Kapitalstock finanziert, erhalten werden. Ansonsten sollten die Mittel der solidarischen Pflegeversicherung zufließen. Um dies nicht nur sicherer zu machen, sondern auch Leistungsausweitungen – z.B. zugunsten dementer Menschen, aber ggf. auch zugunsten blinder und sehbehinderter Frauen und Männer – zu ermöglichen, könnte in ihr das Konzept einer Bürgerversicherung getestet werden, in die alle Einkommensarten einbezogen werden.

Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Bewährte Strukturen nicht zerstören!

Antwort: Die PDS hält es für einen Skandal, dass seit Beginn diesen Jahres die aktive Arbeitsmarktpolitik in Bezug auf Menschen mit Behinderungen praktisch eingestellt wurde. Sowohl der Zuständigkeitswirrwarr zwischen Arbeitsagenturen und Options-Kommunen als auch die internen Regelungen der Arbeitsagentur, die Menschen mit Behinderungen nicht mehr zu den besonders förderungswürdigen Personengruppen zählen, schaden den einzelnen Betroffenen und der gesamten Gesellschaft. Diese Herangehensweise stört das Solidarverhalten. Das hat langfristig inakzeptable Auswirkungen. Deshalb teilt die PDS Ihre Meinung, dass bewährte Strukturen und Instrumente erst dann abgeschafft werden dürfen, wenn neue gefunden sind und sich in der Praxis bewährten. Nicht umgekehrt.

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Antworten der CDU

Hubert Hüppe MdB
Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen: Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der Abbau von Nachteilsausgleichen in einigen Ländern ist bedauerlich, kann aber nicht von Bundesebene aus beeinflusst werden.

In den letzten Jahren wurden bereits viele finanzielle Einschnitte bei behinderten Menschen vorgenommen. Die CDU/CSU hat sich deshalb auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass weitere Einschnitte verhindert werden.

Mit einem eigenen Antrag hat die CDU/CSU sich für den vollständigen Erhalt des Zusatztaschengeldes für Heimbewohner, die einen Eigenbeitrag zur Heimunterbringung leisten, eingesetzt. Dieser Antrag ist jedoch an der rot-grünen Mehrheit gescheitert, so dass ab dem 1. Januar 2005 die neu hinzukommenden Heimbewohner kein Zusatztaschengeld mehr erhalten.

Weiterhin haben wir uns dafür eingesetzt, dass die sogenannte Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Verkehr, die die Bundesgesundheitsministerin beschneiden wollte, im vollen Umfang erhalten bleibt.

Wir haben uns mehrfach dafür eingesetzt, dass Leistungen für behinderte Menschen als Rechtsanspruch erhalten bleiben: Die CDU/CSU-Fraktion hat das Kommunale Entlastungsgesetz (KEG) in den Ausschussberatungen abgelehnt, insbesondere wegen der Finanzkraftklausel, die die Leistungen der öffentlichen Hand von ihrer Finanzkraft abhängig machen sollte. Bereits im Vermittlungsverfahren zum Sozialgesetzbuch XII wurde auf Initiative der Union eine geplante Finanzkraftklausel verhindert.

Sie sprechen in diesem Zusammenhang auch die Einnahmeprobleme des Staates und die Versteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften an. Die Besteuerung von Unternehmen werden wir grundlegend neu ordnen. Die Reform der Unternehmensteuern wird rechtsform- und finanzierungsneutral ausgestaltet und zu international wettbewerbsfähigen Sätzen führen. Wir werden dieses Ziel in mehreren Schritten erreichen, die für Wirtschaft und Verwaltung kostengünstig administrierbar sind.

Wir werden Steuerschlupflöcher schließen und Steuersparmodelle abbauen. Insbesondere werden wir die lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Me-dien, Windkraft, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen) und Sonderregeln im unternehmerischen Bereich abschaffen. Damit vereinfachen wir das Steuerrecht und erzielen bereits im Jahr 2006 Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit. Wir sorgen dafür, dass der Spitzensteuersatz nicht länger nur auf dem Papier steht, sondern von den Spitzenverdienern auch tatsächlich bezahlt wird. So erreichen wir wesentlich mehr für ein gerechtes Steuersystem als die SPD, die am geltenden Recht festhält und eine spezielle „Reichensteuer“ einführen will.

Wir brauchen ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz

Die Schaffung eines Leistungsgesetzes war bereits im letzten Regierungsprogramm der CDU/CSU enthalten. Wegen der desaströsen Finanzlage, die sieben Jahre rot-grüne Regierung hinterlassen hat, ist derzeit jedoch nicht klar, ob ein Bundesleistungsgesetz, das die Kosten einseitig auf den Bund verschiebt, finanziert werden kann.

Das vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge vorgelegte Konzept des Bundesteilhabegeldes ist ein erster Schritt in Richtung eines umfassenden Leistungsgesetzes. Die CDU/CSU hat sich bereits mit dem Vorschlag für das Bundesteilhabegeld auseinandergesetzt und plant die Fortführung des Dialogs. Die Fraktion wird den Vorschlag des Deutschen Vereins wohlwollend prüfen und sich auch mit Ansätzen für eine Weiterentwicklung des Konzepts konstruktiv auseinandersetzen. Für Herbst 2005 war ursprünglich ein Fachgespräch zum Thema „Bundesteilhabegeld / Leistungsgesetz“ geplant. Wegen der eventuellen Neuwahl des Bundestages musste dieses Gespräch bedauerlicherweise auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die CDU/CSU-Fraktion wird jedoch das Thema im Auge behalten und es so bald wie möglich wieder aufgreifen.

Grundsatz der Behindertenpolitik der CDU/CSU ist es, die Betroffenenorganisationen in sie betreffende politische Entscheidungen frühzeitig einzubeziehen. Dem Grundsatz werden wir auch bei den Überlegungen zur eventuellen Schaffung eines Bundesteilhabegeldes und eines Leistungsgesetzes Rechnung tragen. Denn selbst betroffene Menschen sind „Experten in eigener Sache“, deren Wissen und Erfahrungen unverzichtbar sind.

Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Bewährte Strukturen nicht zerstören!

Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist mit über 190.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen auf einem dramatischen Hoch angelangt. Die Integration in das Arbeitsleben ist für uns eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Wohnen, Bildung, Kultur und Freizeit.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zahlreiche Initiativen zum Thema Arbeit eingebracht, und damit das Thema auf die politische Agenda gesetzt. In der Kleinen Anfrage „Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen“ (Bundestagsdrucksache 15/4101) hat die Union die Bundesregierung kritisch zu den Themen Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke befragt. Weiterhin hat die Kleine Anfrage ans Tageslicht gebracht, dass die Anzahl der in der Zentrale und den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigten Mitarbeiter, die für den Reha-Bereich zuständig sind, halbiert worden ist.

Die Union hat durch ihre Kleine Anfrage „Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen“ (Bundestagsdrucksache 15/5377) politischen Druck auf die BA und die Bundesregierung aufgebaut, um die derzeitigen Missstände bei der Vermittlung sowie bei der Gewährung von Rechtsansprüchen behinderter Menschen zu beseitigen.

Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die CDU/CSU einen Bericht der Bundesregierung zur beruflichen Ausbildungsförderung von behinderten Menschen eingefordert. Darin wurden endlich Zahlen der BA zum Reha-Bereich geliefert. Entgegen der vorherigen Darstellungen musste das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einräumen, dass die Eintritte in berufsvorbereitende und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 34 % zurückgegangen sind.

Die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ist ein solidarischer Nachteilsausgleich. Sie hat sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten behinderter Menschen und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes auszurichten, um die begrenzten Ressourcen zielgenau und effizient einzusetzen. Bewährte Strukturen werden wir erhalten, aber es sollten auch neue Wege gegangen werden: Es ist zu prüfen, ob Leistungen der beruflichen Eingliederung künftig als „Persönliches Budget für Arbeit“ zusammengefasst und im Rahmen des im Regierungsprogramm vorgesehenen Kombi-Lohn-Modells gewährt werden können. Dies würde es den betroffenen Menschen ermöglichen, ein höheres Maß an Selbstbestimmung auszuüben. Außerdem würde dies den Bürokratieabbau fördern.

Fünf Fragen an die Parteien als RTF-Datei

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