

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2007 der von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries vorgelegten Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung
von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen
Verfahren zugestimmt.
"Besonders erfreulich an dieser Nachricht ist, dass die von DBSV und
DVBS in mehreren Stellungnahmen vorgetragenen Forderungen sämtlich
erfüllt wurden", erklärt DBSV-Rechtsreferent Thomas Drerup
gegenüber dbsv-direkt.
Es gab nämlich von Seiten des Ministeriums zunächst starken Widerstand
dagegen, dem Betroffenen ein Wahlrecht über die Form der Zugänglichmachung
einzuräumen sowie den Anspruch auf Zugänglichmachung nicht nur
Einzelkämpfern zu gewähren, sondern auch solchen Betroffenen,
die sich von einem Anwalt vertreten lassen.
"Das Ministerium ließ sich am Ende dann doch von uns davon überzeugen,
dass das Wahlrecht unverzichtbar ist", so Drerup weiter, "und
dass der Anspruch auf Zugänglichmachung auch dazu dienen muss, den
eigenen Anwalt kontrollieren zu können."
Mehr noch: Das Bundesministerium hat sich dann für diese Forderungen
aktiv eingesetzt, als es galt, den Bundesrat zu überzeugen, was ebenfalls
nicht einfach war. Eine wichtige Unterstützung leistete auch die Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Karin
Evers-Meyer (MdB).
Zu den neu geregelten Ansprüchen heißt es in einer Information
des Bundesministeriums der Justiz:
"Die Rechtsverordnung garantiert blinden und sehbehinderten Menschen
einen Anspruch auf eine behindertengerechte Wahrnehmung von Schriftstücken
im gerichtlichen Verfahren. Blinde oder Sehbehinderte, die in einem Zivilrechtsstreit
als Kläger oder Beklagter auftreten, können künftig zum Beispiel
vom Gericht verlangen, dass ihnen Urteile, Beweisbeschlüsse oder Ladungen
sowie die Schriftsätze der Parteien in einer für sie wahrnehmbaren
Form zugänglich gemacht werden. Dies kann nach ihrer Wahl in schriftlicher
Form - also durch die Übersetzung des jeweiligen Dokuments in Blindenschrift
oder Großdruck - oder auch zum Beispiel durch Vorlesen oder durch
Aufnahme auf Tonträgern erfolgen. Der Anspruch besteht gegenüber
dem Gericht, im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber
der Staatsanwaltschaft, im behördlichen Bußgeldverfahren gegenüber
der jeweiligen Verfolgungsbehörde und im Vollstreckungsverfahren gegenüber
der Vollstreckungsbehörde."
Fazit: Kein Grund zur Klage!
Nach dem Gespräch des Thüringer Ministerpräsidenten Althaus mit Vertretern des BSVT am 15.02. scheint sich eine neue Linie abzuzeichnen. Althaus will eine Lösung des Problems. Näheres erfahren Sie in der nachstehenden Pressemitteilung des BSV Thüringen:
Pressemitteilung 15.02.2007 - Blinde erfreut über Bewegung
Mehr als 50 Blinde und Sebehinderte mit ihren Begleitpersonen warteten
am 15.02.2007 ab ca. 09.00 Uhr an der Staatskanzlei auf die Delegation des
Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. (BSVT), die einer
Einladung von Ministerpräsident Dieter Althaus gefolgt war und mit
ihm und Sozialminister Dr. Klaus Zeh über die Forderung des Verbandes
nach Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen
Blindengeldes in Thüringen sprach.
"Es war ein gutes und konstruktives Gespräch", sagte der
Landesvorsitzende des Verbandes Peter Och beim Verlassen der Staatskanzlei
den Wartenden, "das uns für die Zukunft Hoffnung gibt, dass es
eine Regelung im Interesse der Betroffenen geben wird".
Laut Och sei über Einzelheiten Vertraulichkeit vereinbart worden. Der
Ministerpräsident habe Minister Dr. Zeh beauftragt, bis spätestens
Anfang März zusammen mit dem Verband eine tragfähige Lösung
zu suchen.
"Wir hatten den Eindruck", erläuterte Och, "dass uns
der Regierungschef und der Minister diesmal zuhörten und nahmen es
als positives Signal auf, dass sie die Verantwortung der Landesregierung
dafür anerkannten, dass blinde Menschen nicht in das Abseits gedrängt
werden".
Dem Vernehmen nach hat die Delegation des BSVT, der neben dem Landesvorsitzenden
noch dessen Stellvertreter Uwe Haßkerl sowie das Landesvorstandsmitglied
Matthias Schiedek angehörten, zum Ausdruck gebracht, dass der Grundsatz
der einkommens- und vermögensunabhängigen Gewährung eines
Nachteilsausgleiches unverzichtbar ist, im übrigen aber bei den Vertretern
der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe im Freistaat Offenheit gegenüber
allen konstruktiven Vorschlägen der Landesregierung besteht.
"Es geht uns", erklärte der Verbandschef abschließend
gegenüber Journalisten, "nicht um Konfrontation um jeden Preis,
sondern um die soziale Lage der Betroffenen, würde eine Lösung
im Streit um das Blindengeld uns doch in die Lage versetzen, unsere Kräfte
und Anstrengungen auf andere anstehende Aufgaben zu konzentrieren, denen
wir uns in den letzten beiden Jahren nicht so widmen konnten wie wir es
gern getan hätten. Andererseits haben wir gegenüber den Vertretern
der Landesregierung aber auch keinen Zweifel daran gelassen, dass wir in
der Lage wären, den Kampf weiterzuführen, nicht zuletzt weil wir
uns der Unterstützung der gesamten Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe
in Deutschland und zahlreicher anderer Verbündeter sicher sein können".
dbsv-direkt und die Verbandszeitschrift "Die Gegenwart" haben hoffentlich bald Erfreuliches zu berichten.
Der DBSV nimmt an einem EU-geförderten E-Learning-Projekt teil.
Dazu gibt es einen Fragebogen zu den E-Learninginteressen blinder und sehbehinderter
Menschen, den dbsv-direkt nachstehend gern an Sie mit der Bitte weiter gibt,
sich möglichst an der Befragung zu beteiligen. Erklärungen dazu
gibt es im Fragebogentext. Die Antworten werden noch im Monat Februar erbeten:
Mehrfach hatte dbsv-direkt darüber informiert, dass die Zentrale Vermittlungsstelle
für schwerbehinderte Akademiker der Bundesagentur für Arbeit aufgelöst
werden sollte. Mit Beginn des Jahres ist diese Stelle, um deren Fortbestand
DBSV und DVBS auf verschiedenen Ebenen mit guten Argumenten gekämpft
haben und auch weiterhin ringen, quasi abgewickelt. Selbst der vehemente
Einsatz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen und die Forderungen von weiteren Experten in Sachen Behindertenpolitik
aus mehreren Fraktionen des Deutschen Bundestages haben die Entscheidung
der BA nicht kippen können.
Jetzt aber, erfreulich und für viele unerwartet, gibt es vielleicht
doch noch ein Achtungssignal oder ein Stoppzeichen, um nicht in eine Sackgasse
zu geraten.
"Wir warten jetzt erst einmal ab...",sagte BA-Pressesprecherin
Sabine Seidler am Dienstag im Deutschlandfunk.
Andrea Luegs Beitrag
zur ZAV in der Sendung "Campus und Karriere" ist im Internet
nachzulesen und nachzuhören.
Abgewartet wird das Ergebnis einer Verwaltungsratssitzung der BA, die zu
dem brisanten Thema am 22. Februar stattfinden soll.
Vielleicht hat die kürzlich vom Deutschen Behindertenrat verabschiedete
Resolution, an der DBSV und DVBS maßgeblich mitgewirkt haben, in letzter
Sekunde doch noch die entscheidenden Denkanstöße gegeben!?
Seit Jahrzehnten ist die Stern/Zeit-Blindenzeitschrift in Deutschland mit
Abstand die auflagenstärkste Punktschrift-Publikation im Zeitschriftenbereich.
Seit Jahrzehnten hat der Verlag Gruner & Jahr durch beträchtliches
finanzielles Engagement die Herausgabe dieses Magazins gesichert, wofür
ihm ausdrücklich Dank und Anerkennung gebührt.
Nun hat der Verlag mitgeteilt, dass er die finanziellen Lasten nicht mehr
tragen kann; und die Einstellung der Stern/Zeit-Blindenzeitschrift für
Mitte 2007 angekündigt.
Mit einem eindringlichen Schreiben hat sich die Präsidentin des DBSV, Renate Reymann, jetzt noch einmal an den Verlag gewandt, um die Stern/Zeit-Blindenzeitschrift doch noch zu retten.
Das allerdings bedarf auch der Unterstützung durch möglichst viele
blinde Menschen, um den Wert der Punktschrift und des Stern-Zeit-Magazins
in Braille auch aus persönlicher Sicht zu unterstreichen. Deshalb wendet
sich die Präsidentin mit nachstehendem Aufruf an alle:
"Mit Bestürzung hat das Präsidium des Deutschen Blinden-
und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Nachricht aufgenommen, dass die Stern/Zeit-Blindenzeitschrift
zur Jahresmitte 2007 nicht mehr in Blindenschrift erscheinen soll. Der DBSV
ist der Spitzenverband der Blinden und Sehbehinderten Menschen in Deutschland
und setzt sich besonders auch für die Förderung der Blindenschrift
ein. Er möchte erreichen, dass Stern/Zeit auch weiterhin in Blindenschrift
erscheint.
Der Verlag Gruner & Jahr will zwar prüfen, ob Stern/Zeit künftig als Daissy-CD herausgegeben werden kann, aber dass ist nach Ansicht des DBSV kein Ersatz für die Blindenschrift. Mit fast 2000 Abonenten und einer ausgewogenen Auswahl der Inhalte ist Stern/Zeit ein modernes Nachrichtenmagazin mit großer Tradition und für viele blinde Menschen ein unverzichtbares Informationsmedium.
Wenn Sie den DBSV bei seinen Bemühungen um das Weiterbestehen der Stern/Zeit-Blindenzeitschrift
unterstützen wollen, dann setzen Sie sich in Briefen und E-Mails an
den Stern dafür ein.
Schreiben Sie höflich formulierte Briefe, in denen Sie den Verlag dringend
bitten, die Blindenschriftausgabe weiter zu fördern. Stellen Sie dabei
vielleicht auch die Bedeutung dar, die die blindenschrift und die Stern/zeit-Blindenzeitschrift
für Sie haben. Sie können auch dann schreiben, wenn Sie nicht
selbst Stern/Zeit lesen.
Schreiben Sie an:
Gruner & Jahr AG & Co. KG
Verlagsleitung Stern
Herrn Ove Saffe
20444 Hamburg
saffe.ove@stern.de
Senden Sie möglichst eine Kopie Ihres Schreibens an:
DBSV - Rungestraße 19 - 10179 Berlin;
E-Mail: r.delgado@dbsv.org
Wir hoffen sehr, dass es uns gelingt, Stern/Zeit als einmaliges Nachrichtenmagazin für blinde Menschen zu erhalten und danken für Ihre Unterstützung.
Für das DBSV-Präsidium
Renate Reyman
Präsidentin
im Februar 2007
dbsv-direkt sagt danke für Ihre Mitwirkung.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf die Web-Site der Deutschen Hörfilm gGmbH (DHG) hin. Und nennen noch einmal die korrekte E-Mail-Adresse der DHG zur Bestellung von Karten und Kopfhörern für die unter 1. genannten Filme: service@hoerfilm.de.
Gern weisen wir ergänzend auch darauf hin, dass die Audiodeskription des Filmes "Blind Husbands - Die Rache der Berge" mit freundlicher Unterstützung des Blindenhilfswerkes Berlin e. V. sowie des Österreichischen Filmmuseums realisiert wurde.
Die Berlinale lockt in diesem Jahr hoffentlich besonders viele blinde und sehbehinderte Filmfreunde an, denn gleich 5 Filme mit Audiodeskription werden gezeigt!
1. Die Deutsche Hörfilm gGmbH (DHG) bietet in diesem Jahr wieder Audiodeskription
für zwei Filme bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin an.
Berlinale-Wettbewerb:
"Die Fälscher" (Regie: S. Ruzowitzky, Deutschland/Österreich
2006); 11.02., 12.00 Uhr, Urania.
Der Geldfälscher Salomon lebt ein leichtes Leben zwischen Ganoven und
schönen Frauen, bis die Nazis ihn ins KZ Sachsenhausen werfen und dort
zum Kopf der "Aktion Bernhard" machen - der größten
Geldfälscheraktion aller Zeiten. Nach einer wahren Geschichte. Die
Audiodeskription wird realisiert mit freundlicher Unterstützung des
ZDF.
Berlinale-Retrospektive:
"Blind Husbands - Die Rache der Berge" (R: Erich von Stroheim,
USA 1919); 12.02., 17.30 Uhr, Cinemaxx Potsdamer Platz, Kino 8, Stummfilm
mit Live-Musikbegleitung. Am Klavier: Günter A. Buchwald.
Der amerikanische Arzt Armstrong macht mit seiner Frau Urlaub in den Dolomiten.
Bald stellt der Offizier und Frauenheld Streuben der vernachlässigten
Arztgattin nach, gleichzeitig turtelt er mit dem Dienstmädchen des
Hotels ...
Karten und Kopfhörer für diese beiden Filme können bis zum
07.02. bestellt werden unter Tel. (0 30) 23 55 73 40 bzw. per E-Mail: service@hoerfilm.de.
Bitte lassen Sie sich Ihre Reservierung bestätigen.
2. In der Reihe Panorama läuft der englischsprachige Dokumentarfilm
"Blind Sight", der über die Himalaja-Expedition von Sabriye
Tenberken mit tibetischen blinden Jugendlichen berichtet. Dazu gibt es eine
englischsprachige Audiodeskription; Termine:
10.02., 13.00 Uhr, Cinemaxx, Kino 7
17.02., 16.00 Uhr, Cinemaxx, Kino 7
3. Arte und der Bayerische Rundfunk präsentieren in Zusammenarbeit mit Hörfilm e. V. und mit freundlicher Unterstützung der DEFA-Stiftung, der Paul und Charlotte Kniese-Stiftung sowie DTS und BTL-Veranstaltungstechnik Berlin GmbH 2 Filme mit Audiodeskription:
In der Sektion Wettbewerb läuft das Drama "Yella" (Regie:
Christian Petzold).
15.02., 12 Uhr in der Urania
Der Film erzählt von einer jungen Frau aus Brandenburg, die eine neue
Arbeitsstelle im Westen annimmt, um ihrer zerrütteten Ehe zu entfliehen.
Dort aber wird sie immer wieder von ihrem alten Leben eingeholt.
In der Sektion Generation gibt es den Kinderfilm "Blöde Mütze"
(Regie: Johannes Schmid), 11.02., 14.00 Uhr, Cinemaxx am Potsdamer Platz,
Kino 3.
Martin, ein aufgeweckter Junge, nur etwas zu klein und schmächtig geraten
für seine dreizehn Jahre, ist mit seinen Eltern ins verschlafene Örtchen
Bellbach gezogen. Neue Stadt, neues Zuhause, neue Schule - doch damit nicht
genug der Veränderungen, denn auch mit Martins Gefühlsleben geschieht
Ungewohntes!
Veranstaltungstermine gibt es auch unter www.hoerfilmev.de oder bei Roswitha Röding, Tel.: (0 30) 3 91 27 63, bei ihr sind auch Karten- und Kopfhörer für die unter 2. und 3. genannten Filme zu bestellen.
Interessante Filmerlebnisse bei der Berlinale 2007 wünscht dbsv-direkt.
Die Europäische Blindenunion hat einen neuen Preis, den "EBU
Gleichstellungs-Award" ins Leben gerufen, der erstmalig bei der 8.
EBU-Generalversammlung im Oktober 2007 vergeben werden soll. Ausgezeichnet
werden können Organisationen, Institutionen, politische Entscheidungsträger,
Unternehmen oder einzelne Personen, die sich um den Schutz und die Förderung
der Rechte und Weiterentwicklung der Stellung blinder und sehbehinderter
Menschen in der Gesellschaft in besonderer Weise verdient gemacht haben.
Der Award wird in den Kategorien Chancengleichheit für blinde und sehbehinderte
Frauen" und "Chancengleichheit für sehbehinderte Menschen"
vergeben.
Die Ausschreibungsunterlagen sind bei den Landesvereinen des DBSV bzw. bei
der DBSV-Geschäftsstelle erhältlich.
Soweit erforderlich, sei die Geschäftsstelle des DBSV auch bei Übersetzungen
gerne behilflich, sagte der Referent für internationale Arbeit beim
DBSV, Hans Kaltwasser, gegenüber dbsv-direkt; Tel.: (0 30) 28 53 87-12,
E-Mail: h.kaltwasser@dbsv.org.
Vorschläge geeigneter Kandidaten sind in Englisch bis zum 31. März
2007 beim EBU-Büro in Paris einzureichen. Die Anschrift lautet:
European Blind Union
58 Avenue Bosquet
75007 Paris
France
E-Mail: ebu_uea@compuserve.com
Hinweis in eigener Sache:
Der Newsletter "dbsv-direkt" ist ab Ausgabe 01-2007 im Internetauftritt
des DBSV zugänglich. Einen Verweis darauf finden Sie auf der Kontaktseite
in der Kurzübersicht zum Newsletter.
Unterhalb der Bestellmöglichkeit befindet sich ein Link auf das eigentliche
Archiv:
Hier werden die Newsletter gelistet (die aktuellste Ausgabe kommt zuerst).
Ein Link verweist dann wieder zurück zur Bestellmöglichkeit.
Welche Schwierigkeiten begegnen Ihnen bei der Nutzung des Internets? Wo
stoßen Sie auf Barrieren, die Sie "ausbremsen"? Die Meldestelle
für Web-Barrieren will solchen Hemmnissen nachgehen und - wo möglich
- Verbesserungen anregen.
dbsv-direkt verweist hierzu auf die nachstehende Pressemitteilung der BAG-Selbsthilfe
und ruft zur Mitwirkung auf:
Pressemitteilung
Das "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik"
(AbI) hat im Hause der BAG-Selbsthilfe e. V. zum Dezember 2006 eine Meldestelle
für Webbarrieren eingerichtet. Diese Meldestelle sammelt zentral Barrieren
im Internet und wendet sich anschließend an die Betreiber der entsprechenden
Seiten, um auf die Beseitigung der Hindernisse hinzuwirken. Damit wird eine
Entwicklung unterstützt, die Menschen mit Behinderung zunehmend den
Zugang zum Medium Internet erleichtern soll.
Auf Bundesebene besteht seit dem Behindertengleichstellungsgesetz 2002 die
gesetzliche Verpflichtung für Behörden zur barrierefreien Gestaltung
ihres Internetangebotes. In der Realität sind viele Webseiten aber
bis heute nicht barrierefrei. Auf Länderebene ist die Situation ähnlich.
Noch mehr Handlungsbedarf besteht beim Internetangebot der freien Wirtschaft
oder anderer freier Träger.
Obwohl barrierefreie Seiten mit ihren technischen Vorteilen - kurze Ladezeit,
Lesbarkeit für mobile Telekommunikationsgeräte, gute Zugänglichkeit
für Suchmaschinen - deutliche Marktvorteile bieten und neben den Menschen
mit Behinderung auch die immer größer werdende Usergruppe älterer
Menschen ansprechen, hat sich die Technik bis heute noch nicht im wünschenswerten
Umfang durchgesetzt. Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten ist
noch nicht zum Selbstläufer geworden, und AbI sieht weiterhin Bedarf
der Förderung.
Weitere Informationen zum genannten Projekt gibt es unter:
www.abi-projekt.de
www.wob11.de
www.bag-selbsthilfe.de
Meldestelle für Barrieren im Web
Andreas Pützer
andreas.puetzer@bag-selbsthilfe.de
web-barriere@wob11.de
Ein barrierefreies Wochenende wünscht dbsv-direkt.
"Hund ist nicht Hund" - so überschrieb kürzlich bbsb-inform, der E-Mail-Newsletter des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes eine aktuelle Mitteilung, in der gefordert wurde: Die Wahlfreiheit bei Führhundversorgung muss bleiben! Dazu heißt es weiter:
"Bei der Gesundheitsreform - so machen die Medien glauben - geht es nur um große Brocken. Der DBSV und der BBSB haben genauer hingesehen und sich zu Wort gemeldet.
Während der Entwurf der Bundesregierung eine massive Einschränkung der Wahlfreiheit des Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung (Auswahl des Leistungserbringers) vorsieht, fordert der Bundesrat eine insoweit dem gegenwärtigen Recht entsprechende Regelung. Er begründet dies damit, dass der Gesetzentwurf dafür Sorge tragen müsse, dass die bewährten mittelständischen Strukturen im Bereich der Leistungserbringung bei Hilfsmitteln nicht nachhaltig beschädigt werden..."
In einer offiziellen Stellungnahme des DBSV heißt es weiter:
"Der DBSV würde es sehr begrüßen, wenn - wie der Bundesrat es fordert - die geltende Wahlfreiheit des Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung erhalten bleibt. Maßgeblich sind für uns jedoch nicht wirtschaftspolitische oder wettbewerbsrechtliche Gründe, sondern die Sorge, dass bei einer eingeschränkten Wahlfreiheit eine ordnungsgemäße Versorgung von blinden Versicherten mit Blindenführhunden nicht mehr gewährleistet ist. Das heißt: Die Leistungserbringer (Blindenführhundschulen) bieten zum Teil unterschiedliche Hunderassen an. Allein schon aus diesem Grunde werden auch bei der Aufzucht der Hunde und der Ausbildung des späteren Führhundgespannes unterschiedliche Verfahren praktiziert. Der mit einem Blindenführhund zu versorgende Blinde muss jedoch, um eine Beziehung zu seinem "lebenden Hilfsmittel" aufbauen und ein sicheres Gehen mit diesem erlernen zu können, ein ihm persönlich zusagendes Tier und eine dem individuellen Gespann angemessene Schulung erhalten. Es kann, um ein Gegenbeispiel zu nennen, nicht angehen, dass ein Blindenführhundhalter, der sich jahrelang von einem Retriever hat führen lassen, beim Ersatz des Tieres an eine Führhundschule verwiesen wird, die nur Schäferhunde ausbildet. Ein Wahlrecht bei der Auswahl des Leistungserbringers muss deshalb erhalten bleiben."
dbsv-direkt wünscht im besten Sinne des Wortes: "Bleiben Sie schön wählerisch!"
Wie zu erwarten war, fand der von der Opposition eingebrachte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes in Thüringen, der maßgeblich vom BSV Thüringen erarbeitet worden war, bei den Regierenden keine Zustimmung. Einzelheiten sind der nachstehenden dpa-Meldung zu entnehmen:
Die Thüringer Landesregierung hat heute die Wiedereinführung
des Blindengeldes abgelehnt. Angesichts von 16 Milliarden Euro Schulden
sei vor einem Jahr beschlossen worden, die Unterstützung auf wirklich
Hilfsbedürftige zu begrenzen, sagte Sozialminister Klaus Zeh (CDU)
im Landtag in Erfurt. "Wer sein Leben aus eigener Kraft und Verantwortung
gestalten kann, dem müssen wir diese Verantwortung auch abverlangen."
Wem dies nicht möglich sei, könne Blindenhilfe beantragen. Der
Gesetzentwurf der Opposition zum Blindengeld wurde in die Ausschüsse
überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder der rund 4900 blinden und sehbehinderten
Menschen 320 Euro im Monat als Nachteilsausgleich erhält.
Falls sie im Heim wohnen oder Geld aus der Pflegekasse erhalten, soll der
Satz auf die Hälfte gekürzt werden. Dies entspreche den im Haushalt
zur Verfügung stehenden Mitteln für Blinde in Höhe von 14,7
Millionen Euro, sagte Dagmar Künast von der SPD-Fraktion. Davon seien
im vergangenen Jahr nur 5,3 Millionen Euro Blindenhilfe ausbezahlt worden.
Dies zeige, dass der Haushaltsansatz eine "politische Beruhigungspille"
gewesen sei, meinte Künast. "Die Gesellschaft ist daran zu messen,
wie sie mit Hilfsbedürftigen umgeht."
"Nachteilsausgleiche sind Bürgerrechte", sagte der Linkspartei-Abgeordnete
Maik Nothnagel. Ziel sei eine bessere Lebensqualität für die Blinden
in Thüringen.
Das Gesetz war vor einem Jahr geändert worden. Danach erhalten nur
noch rund 250 Blinde unter 27 Jahren monatliches Blindengeld von 300 Euro.
Betroffene, die älter sind, können Blindenhilfe beantragen, die
ähnlich der Sozialhilfe abhängig vom Einkommen gewährt wird
und höchstens 585 Euro beträgt. "Wer die Hilfe der Gesellschaft
braucht, bekommt diese Hilfe auch", sagte der CDU-Abgeordnete Michael
Panse.
Im vergangenen Jahr nahmen nach Angaben von Panse rund 1200 Betroffene Blindenhilfe
in Anspruch. Damit habe jeder vierte Blinde in Thüringen von dieser
Regelung profitiert. Insgesamt seien mehr als 2000 Anträge eingegangen,
davon seien 600 abgelehnt worden.
Der Blindenverband hatte angekündigt, dass er im Falle einer Ablehnung
ein Volksbegehren auf den Weg bringen will. Die Vorbereitungen dafür
sollen Anfang Februar erfolgen. Für Mitte Februar ist ein Gespräch
mit dem Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) geplant.
dbsv-direkt verweist noch einmal darauf, dass die Gewährung von Blindenhilfe meistenteils daran scheitert, dass die Betroffenen für ihre Alterssicherung, für teure Hilfsmittel oder für andere Aufwendungen im Laufe ihres Lebens etwas Geld gespart haben. Schon geringfügige Ersparnisse sorgen dafür, dass Blindenhilfe nicht gezahlt wird.
Und wie geht es weiter? Der BSV Thüringen hat für den 01. Februar, 11.00 Uhr, alle Verbände, Organisationen und Parteien, die das geplante Volksbegehren zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes unterstützen, zu einer ersten Beratung in seine Landesgeschäftsstelle in Gera, Nicolaiberg 5A, eingeladen.
Der Aktionsplan des BSV Thüringen im Ringen um die Wiedereinführung eines
einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes greift und trägt erste
Früchte. Das ist aus dem Rundschreiben des Landesvorsitzenden Peter Och
an die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Verbandes ersichtlich.
Am 15. Februar wird es ein Gespräch mit Ministerpräsident Althaus zum Thema Blindengeld geben. "Es wäre günstig, wenn Verbandsmitglieder zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr an diesem Tag vor der Staatskanzlei in Erfurt erscheinen könnten, um uns die Daumen zu drücken und sich von uns über das Gesprächsergebnis informieren zu lassen", ruft Och aktive Verbandsmitglieder auf.
Am 10.01. fand in Eisenach ein Gespräch mit dem Landesbischof der Evangelischen Kirche Prof. Dr. Kähler statt, in dem der Kirchenrepräsentant dem BSVT seine Unterstützung zusagte.
"Die Landtagsfraktionen von Linkspartei.PDS und SPD werden in den nächsten Tagen den von uns erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes für alle Betroffenen in den Thüringer Landtag einbringen. Dieser wird den Entwurf voraussichtlich in den Vormittagsstunden des 25.01.2007 in erster Lesung behandeln", informiert Peter Och weiter.
Voraussichtlich für den 01.02. werde der BSVT seine potentiellen Verbündeten zu einem ersten Treffen zur Vorbereitung des Volksbegehrens einladen.
"Mit Bedacht wird der DBSV seine nächste Verwaltungsratssitzung in Thüringen durchführen", sagte DBSV-Präsidentin Renate Reymann heute gegenüber dbsv-direkt und fügte hinzu: "Am 11. und 12. Mai werden die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe aus ganz Deutschland in Gera damit ein deutliches Zeichen setzen: Alle stehen hinter den blinden Menschen in Thüringen und unterstützen sie in Ihrem Kampf zur Wiedereinführung des Landesblindengeldes im Freistaat."
Die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e. V. (MEDIBUS)
beschäftigt sich am heutigen Freitag in Leipzig u. a. mit der Frage, welche
Schritte notwendig sind, um die digitale Hörbuchgeneration zum einfachen
Suchen, Blättern und Stöbern weiter voran zu bringen. Dabei können die Verantwortlichen
wohl davon ausgehen, dass DAISY inzwischen zum "beliebtesten weiblichen
Vornamen" unter blinden und sehbehinderten Menschen geworden ist. Der gestrige
DAISY-DAY in der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig hat das
mehr als nur bestätigt. DAISY, die Abkürzung für Digital Accessible Information
System, gibt Hörbüchern eine Struktur und eröffnet damit völlig neue Wege
für den Zugang zu akustischen Informationen.
Der gut besuchte und mit Fachvorträgen zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Akzeptanz und zum visionären Anspruch DAISY for all angereicherte DAISY-DAY blickte in eine digitalisierte Zukunft. Spätestens als eine Informatikstudentin vorführte, wie es möglich wird, DAISY-Bücher per Handy aus dem digitalen Universum herunterzuladen und mit diesem multipossiblen Gerät, das außer Kaffee kochen bestimmt einmal alles können wird, dann auch zu hören, wurde allen klar, dass die Zukunft längst begonnen hat.
"Wir laden Hörbuchverlage ein, DAISY-Bücher in ihr Programm zu nehmen, sie damit allen anzubieten, wie wir das bereits begonnen haben", sagte DZB-Direktor und DAISY-Beauftragter des DBSV Dr. Thomas Kahlisch gegenüber dbsv-direkt. "Telefon und Scanner wurden ursprünglich für die Kommunikation behinderter Menschen erdacht, heute ist diese Technik allgegenwärtig. Unsere Vision ist, dass DAISY das gleiche erfreuliche `Schicksal` haben wird."
Über den DAISY-DAY wird in der Monatszeitschrift "Die Gegenwart", die übrigens als erste Publikation in Deutschland auch im DAISY-Format erschien (seit Januar 2003) ausführlich berichtet. Ein kostenloses Probeexemplar der "Gegenwart" (DAISY-Format auf CD ROM, Punktschrift, Kassette, Schwarzschrift) kann beim DBSV-Zeitschriftenverlag angefordert werden; zeitschriftenverlag@dbsv.org; Tel.: (0 30) 28 53 87-22.
Ein Mitschnitt der Vorträge beim DAISY-DAY ist ab Februar in der DZB als DAISY-CD kostenlos erhältlich.
Hatten Sie auch schon einmal ein Problem mit dem Satz: "Die Notwendigkeit
ständiger Begleitung ist nachgewiesen." Auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises?
Diese Formulierung gab immer wieder Anlass zu dem Missverständnis, dass der Ausweisinhaber nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, stets eine Begleitperson bei sich zu haben. Es kam nicht selten vor, dass blinden Menschen, die allein unterwegs waren, der Zutritt - beispielsweise zum Schwimmbad - oder die Beförderung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel verweigert wurde.
"Deshalb haben DBSV und DVBS vom Gesetzgeber mehrfach gefordert, im SGB IX und in der Schwerbehindertenausweisverordnung unmissverständlich klarzustellen, dass es sich bei der Mitnahme einer Begleitperson um einen Nachteilsausgleich und somit um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung des Schwerbehinderten handelt", unterstreichen DVBS-Ehrenvorsitzender Dr. Otto Hauck und DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke.
Langes Ringen führte jetzt zum Erfolg. Die einschlägigen Gesetzesvorschriften und der Aufdruck auf dem Ausweis müssen geändert werden. Das ist vor allem das Verdienst der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, MdB Karin Evers-Meyer (SPD), und des behindertenpolitischen Sprechers der CDU, MdB Hubert Hüppe.
In einem ausführlicheren Beitrag für die Monatszeitschrift "Die Gegenwart" schreibt Dr. Hauck:
"Versteckt im Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742 ff.) finden sich die Neuregelungen zu den §§ 145 ff. SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung. Dort ist nicht mehr von der Notwendigkeit ständiger Begleitung`, sondern mit der wünschenswerten Klarheit von der `Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson` die Rede. Dementsprechend wird seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 12. Dezember 2006 auf den neu ausgestellten Schwerbehindertenausweisen neben dem Merkzeichen B vermerkt: Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.´ Die vorher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Jedoch kann der Ausweisinhaber beim zuständigen Versorgungsamt beantragen, dass der aufgedruckte Vermerk der neuen Rechtslage angepasst wird. Dieser Antrag ist durchaus zu empfehlen, will man nicht Gefahr laufen, dass der überholte Vermerk auf dem Ausweis auch weiterhin missverstanden wird..."
Zu weiteren Änderungen von Gesetzestexten gibt es demnächst mehr in der Monatszeitschrift "Die Gegenwart". Das DBSV-Magazin erscheint in Blindenschrift, auf CD ROM im DAISY-Format, auf Tonband-Kassette und in Schwarzdruck. Ein kostenloses Probeexemplar kann bestellt werden beim DBSV-Zeitschriftenverlag, E-Mail: zeitschriftenverlag@dbsv.org; Tel.: (0 30) 28 53 87-22.
dbsv-direkt gratuliert einem verdienstvollen, unvergessenen Menschen zum Geburtstag. Louis Braille (1809 - 1852) wurde am 4. Januar geboren. Ihm zu Ehren begehen blinde Menschen in aller Welt den 4. Januar als Welt-Breille-Tag. Sein System der sechs erhabenen Punkte hat sich weltweit als optimale Blindenschrift durchgesetzt. Mit der Braille-Schrift öffnete sich für blinde Menschen das Tor zu Bildung, Beruf und Selbstbestimmung.
Zum Thema "Wie die Punktschrift mein Leben veränderte" veranstaltet die Europäische Blindenunion 2007 im Auftrage der japanischen Konzerne Onkyo Co. Ltd. und Tenji Mainichi einen literarischen Wettbewerb. Mit ihrer Initiative möchten die Unternehmen zur weltweiten Förderung der Braille-Schrift beitragen.
Gesucht werden Beiträge, in denen die Teilnehmer berichten, wie das Erlernen der Braille-Schrift ihr Leben verbessern half.
Teilnahmeberechtigt sind Punktschriftnutzer jeden Alters in Europa. Der eingesandte Beitrag darf maximal 1.000 Wörter umfassen und muss in Blindenschrift - wahlweise auf Punktschriftpapier oder im elektronischem Format - eingereicht werden.
Teilnehmer aus Deutschland schicken ihre Beiträge an den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Rungestr. 19, 10179 Berlin oder elektronisch an h.kaltwasser@dbsv.org
Einsendeschluss ist der 31.03.2007.
Pro Land können bis zu fünf Beiträge bei der Europäischen Blindenunion eingereicht werden. Über die Auswahl der qualifizierten Beiträge entscheidet eine noch zu berufende Jury.
Den Teilnehmern winken attraktive Preise in Höhe von bis zu 1.000 Dollar sowie Sachpreise im Werte von bis zu je 100 Dollar. Die Gewinner des Wettbewerbs werden bei der 8. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion bekannt gegeben, die im Oktober 2007 in Antalya in der Türkei stattfinden wird. Weitere Auskünfte erteilt Hans Kaltwasser, Referent für internationale Zusammenarbeit des DBSV, telefonisch unter der Tel.: (0 30) 28 53 87-12.
Mitmachen lohnt sich. Und weil Louis heute Geburtstag hat, können wir getrost auf sein Werk, die Punktschrift, anstoßen. Als Getränk kann ein Underberg empfohlen werden, denn auf dem Karton, in dem 12 Fläschchen verpackt sind, fand die recherchierende dbsv-direkt-Redaktion den Namen des anregenden Getränkes in Braille-Schrift - auf unser aller Wohl!
dbsv-direkt schickt Ihnen alle guten Wünsche für 2007. Auch in diesem Jahr werden Sie hier aktuell und kompetent informiert.
Die nachstehenden Verse zum Jahreswechsel sind allerdings noch nicht ganz so ernst zu nehmen, obwohl die Grundaussage stimmt.
JahreswechselDas alte Jahr, es war verbraucht,
drum ha`m wir uns besoffen.
Sind flugs ins neue eingetaucht -
mit wieder frischem Hoffen.
Und als der Rausch verflogen war
Und alles wieder klar,
da merkten wir, ´s ist so wie`s war.
Nur: Es ist Januar