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BKK-Erklärung

Erklärung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen

(25. Mai 2007)

Zur Behandlung der alterabhängigen Makuladegeneration (AMD) ist Lucentis für diese Indikation auf dem deutschen Markt zugelassen. Da, anders als von den gesetzlichen Krankenkassen gefordert, der Gesetzgeber nicht geregelt hat, dass vor der Markteinführung eines Arzneimittels eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt, vergüten die gesetzlichen Krankenkassen, wenn das Mittel für eine Therapie der AMD medizinisch notwendig ist, nach erfolgter Markteinführung des Herstellers dieses Arzneimittel.

Das wesentlich kostengünstigere Mittel Avastin ist nicht für die Indikation AMD zugelassen, eine entsprechende Anfrage unseres Hauses ergab, dass der Hersteller nicht beabsichtigt, eine entsprechende Zulassungserweiterung zu beantragen (Schreiben vom 29.3.2007). Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keine Arzneimittel vergüten, die für eine bestimmte Indikation nicht zugelassen sind (off-label-use).

Für die Einbringung des Arzneimittels durch einen niedergelassenen Vertragsarzt gibt es noch keine bundesweit gültige Abrechnungsziffer. Derzeit wird mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darüber verhandelt.

Bei kurzfristig notwendiger Behandlung raten wir, vorab bei der jeweiligen Krankenkasse anzufragen, wie sie in einer Einzelfallentscheidung die Kosten für die ambulante ärztliche Leistung übernimmt.

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