Verweisen möchten wir auch auf die speziellen Wahlseiten der Aktion Grundgesetz und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unter
www.aktion-grundgesetz.de/gleichstellung/seite_73797.html bzw.
www.wahl.paritaet.org.
Als Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl am 18. September 2005 und als
Service bietet die Blinden- und Sehbehinderten-Seelsorge der Evangelischen
Kirche im Rheinland die Wahlprogramme der Parteien, die im Bundestag mit
Abgeordneten vertreten sind, als MP3-Audio-Datei an.
Die einzelnen Audio-Dateien sind ca. 20 MB groß, so dass der Download auf
Ihren PC je nach Internet-Verbindung etwas dauern kann.
www.ekir.de/ekirbuss/download_wahlprogramme2005.php
In Deutschland leben ca. 6,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, unter ihnen mindestens 650.000, die blind oder hochgradig sehbehindert sind. DBSV und DVBS werben bei den blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands dafür, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages mitzubestimmen und damit auch ihren be-hinderungsbedingten Belangen Geltung zu verschaffen. In allen Bundesländern verteilen die dortigen Blinden- und Sehbehindertenvereine dafür gemäß Bundeswahlgesetz Stimmzettelschablonen mit Parteien- und Kandidatenlisten im Audioformat und in Blindenschrift. Um den blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern eine Entscheidungshilfe zu geben, stellen wir den zur Wahl stehenden Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu fünf Themenkreisen.
Darüber, ob und wie diese Fragen beantwortet werden, berichten wir aktuell und barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/bundestagswahl, in unseren Publikationen und in Mitteilungen an die Medien.
Der Bundestag hat am 17. Juni 2005 mehrheitlich einem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zugestimmt, das unter anderem eine für uns wichtige Forderung enthält: Behinderte und Behindertengruppen pauschal betreffende Ausschlüsse von privaten Versicherungen und von ihnen erhobene Risikozuschläge sollen, wenn ihre sachliche Berechtigung nicht nachvollziehbar ist, überprüft und notfalls untersagt werden können.
Wir fragen Sie:
Unterstützen Sie unsere Forderung und werden Sie sich, wenn das ADG geändert oder durch ein anderes Gesetz ersetzt werden sollte, für eine dementsprechende gesetzliche Regelung einsetzen?
Infolge des Reformprojekts Hartz IV sind im Bereich Rehabilitation und Vermittlung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben massive Probleme aufgetreten, die bereits zu einer spürbaren Erhöhung der Arbeitslosenzahlen bei diesem Personenkreis geführt haben. Insbesondere sind folgende Defizite deutlich geworden, die uns große Sorge bereiten:
Wir fragen Sie:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass blinde und sehbehinderte Menschen eine gründliche und zukunftsweisende berufliche Ausbildung
oder Umschulung erhalten, und dass die bewährten Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen, Fachdienste und Arbeitsvermittlungsstrukturen erhalten bleiben? Werden Sie gegen gegenläufige Tendenzen Schritte unternehmen?
Durch den immer noch ungebremsten Abbau der Landesblindengelder werden immer mehr blinde Menschen gezwungen, als Ersatz die Blindenhilfe nach SGB XII zu beantragen. Doch nur wenige der Betroffenen erhalten diese Leistung. Denn die damit verbundene Vermögensgrenze ist mit 2.600 Euro extrem niedrig. Zusätzlich belastend - sowohl bei der Blindenhilfe als auch bei anderen Sozialhilfeleistungen - wirkt sich aus, dass die Leistung gekürzt oder verweigert wird, wenn die Betroffenen in einer Wohnung leben, die als zu groß angesehen wird. So werden auch öffentlich geförderte Wohnungen, die für blinde Menschen gebaut wurden und den nach DIN 18025 Teil 2 anerkannten zusätzlichen Wohnraumbedarf blinder Menschen berücksichtigen, als "unangemessen groß" eingestuft. Immer wieder werden auf diese Weise ältere blinde Menschen nach dem Tod ihres Ehepartners aufgefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen und das für blinde Menschen so wichtige vertraute räumliche und soziale Umfeld zu verlassen.
Wir fragen Sie:
Werden Sie sich für diesbezügliche Korrekturen im Sozialhilferecht einsetzen?
Wegen der zu engen Grenzen in der Sozialhilfe gibt es schon seit langem die berechtigte Forderung nach einem bundeseinheitlichen Leistungsgesetz, das allen behinderten Menschen diejenigen Leistungen gewährt, die sie brauchen. Voraussetzung für die Schaffung eines solchen Gesetzes wäre, diesen Schritt als eine notwendige gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Außerdem müsste sich auch der Bund an den Kosten beteiligen.
Wir fragen Sie:
Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Welche konkreten Schritte werden Sie nach der Wahl unternehmen, um behinderungsbedingte finanzielle Nachteile auszugleichen und um im Sinne gesamtstattlicher Verantwortung blinden Menschen zu helfen, die nach drastischen Maßnahmen in einigen Bundesländern bereits überhaupt kein Blindengeld mehr erhalten?
Die nach einer Erblindung notwendige Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) ist gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX Teil der medizinischen Rehabilitation und müsste damit, wenn sie im Einzelfall ärztlich verordnet ist, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Bis heute jedoch lehnen es die Krankenkassen ab, eine Pflicht zur Leistung anzuerkennen, weil nicht das SGB IX, sondern nur das SGB V die Leistungspflichten der GKV begründen könne. Immerhin ist die große Mehrzahl der GKV-Spitzenverbände inzwischen zu einer pragmatischen Lösung und zu diesbezüglichen Verhandlungen mit unserem Verband bereit.
Wir fragen Sie:
Würden Sie, wenn keine Lösung auf dem Verhandlungswege erreicht wird, sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber eine eindeutige, das SGB IX umsetzende gesetzliche Regelung im SGB V vornimmt?
Die Antworten auf unsere Fragen erbitten wir am besten digital an unsere Adressen:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Rungestraße 19,
10179 Berlin, E-mail: info@dbsv.org und
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, E-Mail: info@dvbs-online.de.
Fünf Fragen an die Parteien als RTF-Datei
Antworten der Parteien
Pressemitteilung vom 5.9. 05
Für den vorgezogenen Wahlkampf bleibt nicht viel Zeit. Darum setzen die Parteien verstärkt auch auf die Wirkung des Internets. Ob die Internetseiten der Parteien auch behinderte Wähler nicht nur ansprechen, sondern überhaupt für diese Personengruppe zugänglich sind, dass wollten die Initiative „Pro Dialog“, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und das Projekt „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) im Rahmen eines Tests herausfinden. Getestet wurden die Seiten von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke.PDS. Maßstab des Tests waren die Anforderungen der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“. Sie war im Zuge des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung erlassen worden und ist für alle Bundesbehörden seit Juni 2003 verbindlich.
„Die Seiten sind durchweg stark verbesserungswürdig“, fasst Karsten Warnke, Projektleiter von BIK, die Ergebnisse des Tests zusammen. “Während die Internetseiten der Partei `Die Linke.PDS´ und der SPD noch mit „eingeschränkt zugänglich“ bewertet werden können, sind die Internetauftritte der anderen Parteien für behinderte Menschen nur schlecht oder sehr schlecht nutzbar“, so Warnke.
So würden sich beispielsweise die Seiten der Grünen nur den Internetnutzern erschließen, die gut mit der Maus umgehen können. Blinde und sehbehinderte Menschen seien aber auf die Tastatur angewiesen. Unionsparteien, Linkspartei und SPD arbeiteten mit so genannten „Pop Ups“, sich ohne Vorwarnung selbstständig öffnenden Fenstern, die besonders blinden Menschen die Orientierung schwer machen würden. Generell zu unübersichtlich für behinderte Menschen seien die Seiten von CDU und CSU. Die Schriftgröße sei nur auf den Seiten der SPD für sehbehinderte Nutzer anpassbar.
„Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, die Wahlveranstaltungen nur sehr schwer besuchen können, wären Internetseiten eigentlich eine ideale Hilfe für die Wahlentscheidung“, kommentiert Andreas Bethke, selbst blinder Geschäftsführer des DBSV, die Ergebnisse nüchtern. Und auch Kerstin Plehwe, Vorsitzende der Initiative Pro Dialog, bedauert das offensichtlich mangelnde Interesse der Parteien, ihren Internetauftritt auf behinderte Menschen auszurichten: „Die Chance, mit rund 6,7 Millionen schwerbehinderten Wählern in den Dialog zu treten, werden einfach vertan.“
Der DBSV ist der Dachverband der Selbsthilfeverbände der über 645.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Die Initiative Pro Dialog berät Verbände, Parteien und Kommunen bei der Verbesserung ihrer Kommunikation mit dem einzelnen Menschen. BIK berät Unternehmen und Agenturen bei der barrierefreien Programmierung von Internetseiten. Alle drei Partner sind eine gemeinsame Kooperation eingegangen, um die Zugänglichkeit des Internets für blinde und sehbehinderte Menschen gemeinsam zu fördern.
Die konkreten Ergebnisse des Tests finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.bik-online.info/test/wahlkampf_2005.php.
Pressemitteilung zum Parteientest als RTF-Dokument
DBSV
Thomas Krieger
Tel.: 030 / 28 53 87-14
t.krieger@dbsv.org
www.dbsv.org
Initiative Pro Dialog
Kerstin Plehwe
Tel.: 030 / 20 61 79 40
info@prodialog.org
www.prodialog.org
BIK
Karsten Warnke
Tel.: 07 00 / 00 92 76 53
warnke@bik-online.info
www.bik-online.info
BIK - "Barrierefrei Kommunizieren und Informieren" soll
helfen, Internet und CD-ROM für Blinde und Sehbehinderte zugänglich zu
machen.
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